Old as the olive trees, 29. Juli 2926, Video: Judith Scheytt
Dieser Folgebericht zu den Verhandlungstagen 13 und 14 im laufenden Ulm5-Verfahren basiert auf der Prozessbeobachtung von Insa Lee Koch am Montag, den 27. Juli, sowie von Aino Korvensyrjä am Mittwoch, den 29. Juli. Insa konnte aufgrund einer Presseakkreditierung während der Verhandlung Notizen anfertigen, während Aino ihre Beobachtungen erst nach der Verhandlung verschriftlichen musste. Der Bericht stützt sich außerdem auf Rekonstruktionen, die in Absprache mit anderen Prozessbeobachter*innen und Anwesenden erstellt wurden. Sämtliche Zitate sind sinngemäße Wiedergaben und keine wörtlichen Mitschriften.
Verhandlungstag 13, 27. Juli (Insa)
Als ich am Morgen des 27. Juli am Gericht ankomme, ist die Solidarität erneut deutlich spürbar. Ein Solibus aus Berlin ist eingetroffen und hat Freund*innen der Angeklagten sowie Aktivist*innen gebracht. Einige von ihnen sind als bunte Clowns und Scharlatane verkleidet, mit weißen, bauschigen Röcken, roten und schwarzen Oberteilen sowie rot bemalten Nasen. Sie sind nicht die Einzigen, die zur heutigen Verhandlung gekommen sind. Als ich den Gerichtssaal betrete und mich in den Zuschauerbereich begebe, sehe ich, dass dieser wieder bis auf den letzten Platz gefüllt ist: mit Familienangehörigen, Freund*innen und interessierten Mitgliedern der Öffentlichkeit. Vis Bruder ist da. Als Vi den Bruder im Zuschauerbereich entdeckt, beginnt Vi zu weinen. Vi wusste nicht, dass der Bruder kommen würde. Auch zwei Frauen, die gemeinsam mit Zo inhaftiert waren, sind gekommen. Als Zo in den Saal geführt wird, stehen sie auf, winken und lächeln breit. Zos Gesicht hellt sich auf, als sich ihre Blicke quer durch den Gerichtssaal treffen.
Die beiden Frauen erzählen mir, dass ihnen Besuche bei Zo im Gefängnis untersagt wurden. Die Gerichtsverhandlungen seien daher ihre einzige Möglichkeit, Zo zu sehen und Unterstützung zu zeigen. Während wir uns vor Beginn der Verhandlung unterhalten, kommt eine der Justizmitarbeitenden in einer an Aufstandsbekämpfung erinnernden Ausrüstung auf uns zu und erklärt einer der beiden Frauen, dass sie ihre getönte Brille im Gerichtssaal nicht tragen dürfe. „Warum denn nicht?“, fragt sie. „Nicht erlaubt“, lautet die knappe Antwort. Anschließend begleitet die Justizmitarbeitende sie hinaus, damit sie die Brille einem anderen Mitarbeitenden übergeben kann, der sie für die Dauer des Verhandlungstags einschließt. (Später am selben Tag wird sich eine ähnliche Szene wiederholen: Beamte fordern eine weitere Person aus dem Publikum auf, ihr Bandana abzunehmen. Zur Begründung erklären sie, Kopfbedeckungen seien nur aus religiösen Gründen gestattet. Sowohl das Bandana als auch die Haarnadeln, mit denen es befestigt ist, müssen daraufhin ebenfalls verwahrt werden.)
Anträge
Die Verhandlung beginnt erneut verspätet, diesmal erst um 10.30 Uhr. Zu Beginn verliest Vi eine bewegende Erklärung zu den Sitzordnungen im Gerichtssaal, die bereits mehrfach Gegenstand von Anträgen der Verteidigung gewesen sind. Mit klarer, lauter Stimme, gefasst und ruhig, spricht Vi darüber, dass Vi und die Mitangeklagten auch am dreizehnten Verhandlungstag weiterhin von ihrem eigenen Prozess ausgeschlossen seien, getrennt sowohl von ihren Anwält*innen als auch vom eigentlichen Verfahren durch eine Glaswand. Vi bezeichnet diese Anordnung als „beschämend“ und argumentiert, dass sie die Angeklagten weiterhin entmenschliche.
Gleichzeitig finde außerhalb des Gerichts die größte Luft- und Raumfahrtmesse Deutschlands (ILA) statt, auf der Elbit Systems Militärtechnologie präsentiere und als „battle-tested“ („im Einsatz erprobt“) bewerbe. Während die Besucher*innen die Messe als familienfreundliche Veranstaltung genießen würden, werde dieselbe Militärtechnologie anderswo eingesetzt, um Kinder und Familien zu töten, erklärt Vi vor Gericht. Auf Vis Erklärung, die zugleich einen weiteren Antrag darstellt, den Angeklagten das Sitzen neben ihren Anwält*innen zu ermöglichen, folgen die üblichen Anträge der Verteidigung: Zum einen soll eine eigens benannte Person die Verhandlung mitschreiben dürfen und dafür bei den Anwält*innen sitzen. Zum anderen soll Mitgliedern der Öffentlichkeit gestattet werden, Notizen anzufertigen, insbesondere Nicole Gohlke (Abgeordnete von Die Linke), die an diesem Tag die Verhandlung beobachtet.
Die Verfügung
Keiner dieser Anträge ist neu. Doch heute äußert sich die vorsitzende Richterin, Kathrin Lauchstädt, erstmals, ohne erkennbare Vorankündigung oder besonderen Anlass, ausführlicher dazu und erlässt eine Verfügung zu zwei bereits früher gestellten Anträgen: zu den Sitzordnungen im Gerichtssaal sowie zum Antrag der Angeklagten, während der Verhandlungspausen in den Vorführzellen ohne Trennscheibe mit ihren Anwält*innen sprechen zu dürfen. Alle hören aufmerksam zu, als die Vorsitzende ihre Verfügung eröffnet. Sie lehnt beide Anträge ebenso ab wie einen früheren Antrag von Rechtsanwalt Düsberg auf Aussetzung des Verfahrens. Die bestehende Sitzordnung, so die Richterin, entspreche der baulichen Gegebenheiten des Gerichtssaals, der dafür vorgesehen sei, dass Angeklagte hinter einer Glasscheibe sitzen. Eine Änderung dieser Sitzordnung würde das Einhalten von Regeln von Seiten der Verteidigung nicht gewährleisten.
Anschließend führt sie mehrere Beispiele für ein aus ihrer Sicht unangemessenes Verhalten an: Am ersten Verhandlungstag hätten die Verteidiger*innen gemeinsam den Saal verlassen und sich nach ihrer Rückkehr auf die Anklagebank gesetzt. Die Anwält*innen hätten sich wiederholt an das Publikum gewandt, obwohl ihnen bekannt gewesen sei, dass der Zuschauerbereich bereits zweimal wegen Störungen geräumt worden sei. Nicht genehmigte Beschlüsse würden mit am Rande vorbeigehenden Beleidigungen kommentiert. Auch die Angeklagten selbst hätten wiederholt Kontakt zum Publikum aufgenommen, etwa durch „stillen Applaus“ mittels erhobener und winkender Hände. Zudem hätten sie innerhalb der Anklagebank miteinander kommuniziert, unter anderem durch den Austausch von Notizzetteln. In der Gesamtshow bestehe kein Anlass zur Lockerung der Sitzordnung, schließt die Vorsitzende Richterin.
Ein Akt der Disziplinierung und Bestrafung
Das Publikum ist fassungslos. Zum ersten Mal hat die Richterin eine inhaltliche Begründung geliefert. Doch ihre Ausführungen wirken weniger wie eine juristische Begründung als vielmehr wie ein Akt der Disziplinierung und Bestrafung. Die Anwält*innen werden später beide Begriffe verwenden, um die Verfügung zu charakterisieren. Die Verteidigung beantragt eine dreistündige Unterbrechung der Verhandlung. Als die Verhandlung anschließend fortgesetzt wird, sind die Anwält*innen vorbereitet. Während Mütter und andere Familienangehörige, Clowns und weitere Unterstützer*innen die Zeit genutzt hatten, um im nahegelegenen Café oder unter dem Pavillon vor dem Gerichtsgebäude Schutz vor der brennenden Sonne zu suchen, hat die Verteidigung ihre Antwort vorbereitet.
Gemeinsam tragen die Anwält*innen ihre Erwiderung vor und geben das Wort nacheinander weiter. Mit Nachdruck weisen sie die Begründung der Richterin zurück. Keiner der von ihr genannten Gründe lasse sich mit Sicherheitsaspekten rechtfertigen, argumentieren sie. Im Gegenteil: Die Verfügung diene dazu, die Rechte der Angeklagten und der Verteidigung einzuschränken. Unter anderem verweisen sie darauf, dass im Gerichtssaal ausreichend Platz vorhanden sei, damit alle Angeklagten neben ihren Anwält*innen sitzen könnten. Zudem mache die vorhandene Gegensprechanlage eine vertrauliche und effektive Kommunikation praktisch unmöglich.
Die Anwält*innen betonen außerdem, dass ihr Verhalten am ersten Verhandlungstag weder irrational noch rechtswidrig gewesen sei. Vielmehr habe es sich um eine pragmatische Reaktion darauf gehandelt, dass ihnen die Möglichkeit verweigert worden sei, “unaufschiebbare Anträge“ zu stellen, darunter auch Befangenheitsanträge gegen das Gericht. Das Sitzen auf der Anklagebank hinter der Glasscheibe sei damals die einzige Möglichkeit gewesen, überhaupt vertraulich mit ihren Mandant*innen kommunizieren zu können.
Eine absurde Logik
Die Empörung, die in der Reaktion der Verteidigung zum Ausdruck kommt, macht deutlich, was vielen Zuschauer*innen ohnehin offensichtlich erscheint: Bei dieser Verfügung geht es nicht einfach um Sitzordnungen. Weitaus mehr steht auf dem Spiel. Es geht um den Versuch des Gerichts, die Angeklagten und, in deren Folge auch ihre Anwält*innen und Unterstützer*innen, als gefährliches Kollektiv zu konstruieren, das kontrolliert, überwacht und vorbeugend bestraft werden müsse. Genau diese in der Verfügung angelegte Konstruktion einer kollektiven Bedrohung wird von mehreren Anwält*innen ausdrücklich als absurd verspottet. Wenn bereits „stiller Applaus“ ein Sicherheitsrisiko darstelle, argumentiert Rechtsanwalt Schuster, dann müssten konsequenterweise auch ein Lächeln der Staatsanwaltschaft oder das Heben einer Augenbraue als Sicherheitsgefahr behandelt werden. Eine solche Schlussfolgerung würde die Richterin unweigerlich dem „Vorwurf der Lächerlichkeit“ aussetzen.
Rechtsanwältin Busl weist ihrerseits darauf hin, dass die Richterin mit der Formulierung, sie sehe keinen Anlass, die Sitzordnung zu „lockern“, einen logischen Fehler in ihrer eigenen Argumentation offenlege. Die bestehende Sitzordnung sei nie eine zwangsläufige Gegebenheit gewesen. Vor allem aber, so Busl, bediene sich die Richterin mit dieser Wortwahl nicht der Sprache des Gerichts, sondern der Sprache des Strafvollzugs. Darin werde der eigentliche Zweck der Verfügung sichtbar: Nicht die rechtlichen Ansprüche der Angeklagten zu schützen, sondern ein moralisches Verhältnis zu etablieren, in dem die Angeklagten sich das Recht, neben ihren Anwält*innen zu sitzen, zunächst „verdienen“ müssten, ähnlich wie Gefangene Vergünstigungen nur durch gutes Verhalten erhalten.
Die Kraft des Ausdrucks
Wenig überraschend bestätigt die Richterin nach einer weiteren fünfzehnminütigen Unterbrechung schließlich, dass ihre Verfügung Bestand haben wird. Die Anwält*innen zeigen daraufhin keine sichtbare Reaktion. Ich sehe einige der Angeklagten und Zuschauer*innen leise lachen, andere wirken niedergeschlagen, vor allem aber erschöpft. Bevor die Verhandlung für diesen Tag endet, stellt die Verteidigung jedoch noch eine letzte Reihe von Anträgen: Die Kammer solle sich wegen der an diesem Tag erneut zutage getretenen Besorgnis der Befangenheit selbst vom Verfahren ausschließen. Die Richterin gibt der Verteidigung bis Donnerstag, den 30. Juli um 11 Uhr Zeit, den Antrag schriftlich einzureichen.
Als die Angeklagten wieder in Handschellen gelegt und zurück in die Vorführzellen gebracht werden, stimmt Mimi, Mutter von Daniel, unerwartet zum ersten Mal in ihrem Leben einen Sprechchor an: „Free, free Ulm Five.“ „Ich habe keine Ahnung, wie das passiert ist“, erzählt sie mir später. Ihre Stimme ist klar und kräftig. Immer wieder antwortet das Publikum im Chor, bis der Ruf zu einem Crescendo anschwillt, das den gesamten Gerichtssaal erfüllt.
Erst später erzählt mir Mimi, dass der „Zettel“, den die Angeklagten untereinander ausgetauscht hatten und den die Richterin in ihrer Verfügung als Beleg für angebliches Fehlverhalten angeführt hatte, in Wirklichkeit ein Zitat gewesen sei, das Leandra mit den anderen Angeklagten geteilt habe. Es handelte sich um ihre Lieblingszeile von Fernando Pessoa: „To express something is to preserve its virtue and to remove its terror.“ („Etwas auszudrücken heißt, seine Kraft zu bewahren und ihm seinen Schrecken zu nehmen.“)
Verhandlungstag 14, 29. Juli 2026 (Aino)
Am 29. Juli komme ich früh am Gericht an. In der langen Sicherheitsschlange wird der Einlass durch Verfahren verlangsamt, die offenbar vor allem den Zugang der Öffentlichkeit zur Verhandlung erschweren sollen. Dort treffe ich auf andere Personen, gegen die wegen Protestaktionen gegen die Unterstützung des Völkermords durch deutsche Unternehmen ermittelt wird. Wir tauschen unsere Erfahrungen aus. Seit Oktober 2023 habe ich zahlreiche gegen die Solidarität mit Palästina gerichtete Gerichtsverfahren in Berlin beobachtet und zuvor viele weitere im Rahmen meiner Forschung und antirassistischen Organisierung in Süddeutschland. Eine Person erzählt uns, dass sie Deutschland aufgrund der Repression verlassen habe, ihre politische Arbeit jedoch aus dem Ausland fortsetze.
Als ich schließlich im Gerichtssaal bin, füllt sich der Raum nach und nach mit bekannten und neuen Gesichtern: Angehörigen und Freund*innen der Angeklagten, Aktivist*innen aus unterschiedlichen Kampagnen und Gruppen sowie weiteren Personen, deren Berichte aus Stammheim ich aufmerksam verfolgt habe. Hinter dem Panzerglas sitzen die Anwält*innen der Ulm5 aus Berlin und Süddeutschland, von denen viele nicht nur für ihre Verteidigungsarbeit bekannt sind, sondern auch für ihr langjähriges Engagement in antirassistischen und linken Bewegungen. Nach einer kurzen Gesangsprobe stimmen wir ein Lied an, das bei früheren Gelegenheiten bereits mehrfach den Publikumsbereich erfüllt hat, diesmal als Kanon:
Old as the olive trees
The wisdom of those who fight to be free
Land and people will thrive
In a free Palestine[1]
Als die Angeklagten hereingeführt werden, klatschen einige Zuschauer*innen, andere singen weiter. Vi, Zo, Leandra, Crow und Daniel stimmen mit ein und singen jenes Lied, das sie im September 2025 innerhalb der Elbit-Systems-Fabrik in Ulm gesungen hatten. Unsere Blicke treffen sich. Dann betreten die Richter*innen den Saal, und die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt fordert Ruhe. Damit endet dieser bewegende Moment kollektiven Widerstands. Die Melodie klingt jedoch als leises Summen nach und macht die Fragilität ihrer Autorität spürbar. Im Laufe des Tages wird das Singen und Summen immer wieder in diesem Raum auftauchen: nach den Pausen, um die Angeklagten zu begrüßen, auf den Fluren und vor dem Gerichtsgebäude. Später wird es auch in Beiträgen in den sozialen Medien weiterleben, die Zehntausende Menschen in Deutschland und darüber hinaus erreichen (sh. das Video am Anfang des Berichts).
Anträge
Leandra ergreift als Erste das Wort. Mit einem spanischen Akzent, der ihre Herkunft aus dem Südkegel Südamerikas verrät, eloquent und mit scharfer Ironie, stellt auch sie wieder die Sitzordnung im Gerichtssaal infrage. Auf ihre Frage an die vorsitzende Richterin vom Juni, weshalb die Angeklagten physisch isoliert werden, als stellten sie eine unmittelbare Gefahr für alle im Sitzungssaal Anwesenden dar, habe das Gericht bis heute keine zufriedenstellende Antwort gegeben. Jede Person „mit zwei Augen“, bemerkt sie, könne erkennen, dass zwischen ihren beiden Anwält*innen genügend Platz für sie sei. Das Argument des Gerichts, die Sitzordnung ergebe sich aus den baulichen Gegebenheiten des Saals, sei daher nicht haltbar und geradezu „absurd“.

Foto: Ignacio Rosaslanda
Auch wenn frühere Anträge abgelehnt worden seien, erinnert sie das Gericht daran, dass die hier betroffenen Grundrechte nicht verhandelbar seien. „In unserem Viertel (en nuestro barrio)“, sagt sie, „würde man das Machtmissbrauch nennen.“ Die stark einschränkende Sitzordnung, das Verbot für die Öffentlichkeit, Notizen anzufertigen, und das gesamte Verfahren deutet sie als Versuch, die Angeklagten, ihre Anwält*innen und ihre Unterstützer*innen als gefährlich darzustellen. Sie bezeichnet das Verfahren als einen „Schauprozess“ (juicio show). Auch das ist ein Wort, welches bereits mehrmals im Verfahren gefallen ist.
Daraufhin verweist Oberstaatsanwalt Ronny Stengel erneut auf eine Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart in diesem Verfahren, die bereits in früheren Verhandlungstagen angeführt worden war. Demnach entspreche die Sitzordnung den baulichen Gegebenheiten des Gerichtssaals und wahre zugleich die Unschuldsvermutung sowie die Grundrechte der Angeklagten. Daniels Anwalt Benjamin Düsberg entgegnet, Leandra habe bereits auf die Zirkularität dieser Argumentation hingewiesen. Er vergleicht sie mit den Zusicherungen von Bundeskanzler Friedrich Merz gegenüber der irischen Presse, wonach die Rechte der Angeklagten in Stammheim gewahrt würden. Diese Äußerungen waren eine Reaktion auf kritische Stellungnahmen der irischen Parlamentsdelegation, die in der Vorwoche der Verhandlung beigewohnt und Daniel im Gefängnis besucht hatte.
Unbeeindruckt von den Versuchen der Vorsitzenden, ihn zu unterbrechen, erhebt sich Düsberg anschließend, um den deutschen Europaabgeordneten Martin Sonneborn (Die PARTEI) zu begrüßen, der gemeinsam mit seinen Mitarbeiter*innen im Zuschauerbereich sitzt. Mit beißendem Sarkasmus lobt der Anwalt die „Glasvorrichtungen“ des Gerichtssaals, die Deutschland seiner Ansicht nach befähigten, in der „ersten Liga“ mit Russland mitzuspielen. Wie bereits Leandras Bemerkungen löst auch dieser Kommentar im Publikum leises Gelächter aus.
Anschließend reicht die Verteidigung erneut ihre Anträge ein: Das Publikum soll Notizen anfertigen dürfen, der Verteidigung soll eine Protokollassistenz gestattet werden, und die Anwält*innen sollen mit ihrer Mandantschaft während der Pausen ohne eine trennende Glasscheibe vertraulich sprechen können. Maja Beisenherz, die Crow vertritt, weist darauf hin, dass solche Regelungen in anderen Verfahren, die im selben Gerichtsgebäude stattfinden, völlig üblich sind.
Rechtsanwältin Nina Onèr stellt im Namen von Zo einen Antrag. Dessen Handgelenke sind durch die regelmäßigen Transporte in besonders schweren Handschellen verletzt worden. Seit Beginn des Prozesses im April leide Zo unter anhaltenden Blutergüssen, Druckstellen, Schwellungen und Schmerzen; in jüngster Zeit sind zudem Taubheitsgefühle hinzugekommen. Wiederholte Warnungen von Zo und der Verteidigung sowie Bemühungen der Anwält*innen, über die Justizvollzugsanstalt alternative Transportbedingungen zu erreichen, seien vom Gericht ignoriert worden. Die Verletzungen, so Onèr, müssten dringend dokumentiert und medizinisch untersucht werden, um dauerhafte neurologische Schäden zu verhindern.
Mit sorgfältig kontrollierter Wut wirft sie dem Gericht vor, seiner Verantwortung auszuweichen: Statt selbst tätig zu werden, habe es der Justizvollzugsanstalt lediglich bis Ende Juli Zeit eingeräumt, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Unter Berufung auf das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention verweist sie auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf ein faires Verfahren sowie das Folterverbot.
Nach einer kurzen Unterbrechung erklärt die vorsitzende Richterin, dass die Fachärztin für Rechtsmedizin Dr. Melanie Hohner, die im Parallelverfahren im selben Gebäude tätig sei, die Angelegenheit begutachten könne. Dabei scheint das Gericht stärker an der “Verhandlungsfähigkeit” von Zo interessiert zu sein als an den bereits verursachten Schmerzen und Schäden.
Staatlicher Rassismus in Aktion
Anschließend ergreift Crow das Wort und wendet sich leidenschaftlich an das Gericht. Dabei spricht Crow Zo als Bruder an:
„Ich weiß es zu schätzen, dass nun ein Arzt hinzugezogen wird, um unsere Hände zu untersuchen. Trotzdem bin ich wütend und empört darüber, dass dies mehr als zehn Verhandlungstage gedauert hat. Schämen Sie sich (Shame on you). Sie sitzen dort mit gelangweilten Gesichtern, während mein Bruder Schmerzen leidet. Wir konnten die Spuren an seinen Händen von hier aus sehen. Schämen Sie sich dafür, dass Sie sich hinter dem Gesetz verstecken und es missbrauchen, um meinem Bruder Leid und Folter zuzufügen. Schämen Sie sich dafür, unsere Gesundheit und unsere Rechte als Spielsteine in Ihren sadistischen Machtspielen zu benutzen. Schämen Sie sich dafür, unseren Versuch, einen Völkermord zu stoppen, für einen Schauprozess gegen uns zu inszenieren und uns sowie die Öffentlichkeit zu terrorisieren. Schämen Sie sich. Schämen Sie sich, Richter*innen und Staatsanwaltschaft.“
Im Zuschauerbereich frage ich mich unweigerlich: Warum wird gerade Zo, einer Schwarzen Person, diese Form der Gewalt zugefügt, deren Existenz von staatlichen Stellen zugleich bestritten wird? Ich erinnere mich an eine Pressekonferenz, auf der Zos Mutter Nicky über die Folter und Misshandlungen sprach, denen Zo nach der Festnahme ausgesetzt gewesen war . Zo sei nackt in einer Zelle zurückgelassen worden, lediglich mit einer Windel bekleidet, und habe keine medizinische Versorgung erhalten. Auch denke ich an die Berichte Schwarzer Menschen, denen ich in den vergangenen Jahren während meiner Forschung und antirassistischen Prozessbeobachtung in Süddeutschland begegnet bin. Sie erzählten von gewaltsamen Übergriffen und Einschüchterungen durch staatliche Behörden und Wachpersonal in Untersuchungs- und Abschiebehaft, in Asylunterkünften und auf Polizeiwachen, nicht weit entfernt von dem Ort, an dem wir heute sitzen. Die Zufügung von Schmerz und unmenschlicher Behandlung ist im deutschen Strafrechtssystem, ebenso wie im Migrationskontrollregime, stark rassifiziert.
Rechtsanwalt Matthias Schuster erinnert das Gericht daran, dass es nicht um die Frage der Verhandlungsfähigkeit gehe, sondern um die Fesselung selbst. Diese sei körperlich schädlich und entwürdigend und lasse sich weder durch eine von den Angeklagten ausgehende Gefahr noch durch deren Verhalten rechtfertigen. Die Richterin ordnet daraufhin eine einstündige Unterbrechung an, während Frau Dr. Hohner Zo und Daniel untersucht (Daniel hatte ebenfalls über Verletzungen berichtet). Dr. Hohner ist keine unabhängige medizinische Sachverständige, sondern arbeitet für die Gesellschaft für Rechtsmedizinische Untersuchungen und Sachverständigentätigkeit (GRUS GmbH), eine in Tübingen ansässige Einrichtung, die für dieses Gericht Gutachten erstellt.
Der Zeuge
Nach der Pause benötige ich aufgrund der Sicherheitskontrollen fast eine Stunde, um wieder ins Gerichtsgebäude zu gelangen. In der Zwischenzeit hat die Ärztin ihre Stellungnahme abgegeben und Verletzungen bestätigt, die typischerweise beim Einsatz von Handschellen auftreten. Zo empfahl sie, zwischen den Handschellen und den Handgelenken Pulswärmer oder Socken zu tragen.
Anschließend wird Herr Kienast als Zeuge vernommen. Er gehört zu den Polizeibeamt*innen, die nach Leandras Festnahme deren Mobiltelefon ausgewertet haben. Sein Gesicht erscheint übergroß auf den Bildschirmen an beiden Seiten des Gerichtssaals und verstärkt damit die vertraute Inszenierung professionell einstudierter Polizeizeugenschaft. Auf Fragen der Verteidigung verweist er wiederholt auf die Grenzen seiner Aussagegenehmigung und lehnt Antworten zu behördenübergreifender Zusammenarbeit, internen Abläufen und polizeilichen Arbeitsmethoden ab. Diese Begründung wurde bereits von einigen Polizeizeug*innen in diesem Verfahren angeführt.
So verweigert Kienast beispielsweise Auskünfte über die Software, mit der Leandras Telefon durchsucht wurde, einschließlich ihres Namens und der verwendeten Suchbegriffe. Ebenso macht er keine Angaben zu seiner Zusammenarbeit mit Herrn Gropp, einem Polizeibeamten, der in diesem Verfahren bereits als Zeuge vernommen worden war.
Leandras Verteidigung konfrontiert den Zeugen mit Dokumenten aus der Ermittlungsakte, darunter einem Auswertungsbericht, der mit UFED (Universal Forensic Extraction Device) erstellt wurde, einer Software des israelischen Unternehmens Cellebrite. Auf diese Weise wurden mehr als 10.000 Bilder auf Leandras Mobiltelefon durchsucht, um neun oder zehn Aufnahmen zu identifizieren, die als „verfahrensrelevant“ eingestuft wurden. Mehrfach erweckt er den Eindruck, „Palestine Action“ und „palästinabezogene Aktionen“ begrifflich zu verschmelzen, indem er zum Beispiel beide Bezeichnungen durch einen “Schrägstrich“ verbunden als Alternativen verwendet. Dadurch entsteht der Eindruck, dass jede palästinabezogene Aktion mit der britischen Gruppe in Verbindung gebracht werden kann.
Matthes Breuer fragt, ob der israelische Ursprung von Cellebrite einen möglichen Interessenkonflikt bei den Ermittlungen darstelle. Dahinter steht implizit die Frage, ob eine von einem israelischen Unternehmen entwickelte Überwachungssoftware Unterstützung für Palästina womöglich von vornherein als verdächtig behandeln könnte. Darüber hinaus geht es um die grundlegendere Frage: Was bedeutet es, wenn deutsche Behörden Aktionen gegen die deutsche Tochtergesellschaft eines israelischen Rüstungsunternehmens untersuchen und dabei auf in Israel entwickelte Überwachungstechnologie zurückgreifen? Kienast erklärt, über diesen Aspekt nie nachgedacht zu haben und sich der Herkunft des Unternehmens nicht bewusst gewesen zu sein.
Mehrere seiner Antworten lösen leises Gelächter im Publikumsbereich aus. So verweigert er zunächst die Antwort auf die Frage der Verteidigung, ob er mit dem Oberstaatsanwalt Ronny Stengel getroffen habe. Angesichts der routinemäßigen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft in deutschen Strafverfahren erscheint die Frage wenig außergewöhnlich. Auf weiteres Nachfragen räumt Kienast schließlich ein, dass solche Treffen durchaus stattgefunden haben könnten. An deren Anzahl könne er sich jedoch nicht erinnern. An einer Stelle ermahnt die Vorsitzende Richterin das Publikum und betont, der Gerichtssaal sei kein Ort, um Menschen “auszulachen“.
Beweisanträge zu Elbit Systems Germany
Fast vier Stunden nach Beginn der Verhandlung werden erstmals umfangreichere inhaltliche Beweisanträge eingebracht. Düsberg stellt einen Antrag auf Verlesung der Lieferprotokolle des globalen Transport- und Logistikunternehmens DSV. Diese Unterlagen dokumentieren Lieferungen militärischer Güter vom Standort von Elbit Systems Germany in Ulm zu israelischen Häfen und Flughäfen zwischen März und Oktober 2025, also sowohl vor als auch nach dem Betreten des Geländes durch die Angeklagten. Düsberg argumentiert, dass diese Beweismittel belegen würden, dass die Handlungen der Angeklagten nach § 32 StGB (Notwehr) gerechtfertigt gewesen seien. Die Vorschrift erlaubt notwendige Verteidigungshandlungen gegen einen rechtswidrigen Angriff und umfasst auch die Verteidigung Dritter (Nothilfe).
Der Angriff bestehe, so die Verteidigung, in den „Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dem Völkermord in Gaza“, an denen die Elbit-Gruppe aufgrund ihrer nahezu monopolartigen Rolle bei der Versorgung des israelischen Militärs mit Rüstungsgütern beteiligt sei. Darüber hinaus würden die in Gaza eingesetzten Waffensysteme von Elbit anschließend als „battle-proven“ beziehungsweise „kampferprobt“ vermarktet. Bei den betreffenden Lieferungen handelt es sich unter anderem um Laserwarnsysteme und militärische Kommunikationsausrüstung. Düsberg verweist dabei auf Recherchen des irischen Magazins Ditch, denen zufolge entsprechende Lieferungen bis in den Mai 2026 hinein fortgesetzt wurden. Darüber hinaus beantragt er, die Waffenhandelsforscherin Ruth Rhode von Shadow World Investigations UK als Zeugin zu vernehmen. Sie soll zu Art und militärischer Verwendung von Elbit-Technologien in Gaza und anderen Einsatzgebieten aussagen, darunter zum softwaredefinierten Funksystem E-LynX, zu Artillerieraketen und Artilleriegeschützen, zu Laserzielmarkierern sowie zu Überwachungs- und Aufklärungssystemen.
In einem weiteren Beweisantrag beantragt Rechtsanwältin Beisenherz mdie Vernehmung von Jan Erbe, Vizepräsident von Elbit Systems Germany, sowie von Haim Delmar, Executive Vice President und General Manager von Elbit Systems Ltd. Beide sollen zur zentralen Rolle von Elbit Systems Germany bei der Entwicklung integrierter militärischer Informations- und Kommunikationssysteme aussagen, insbesondere zum Kommunikationssystem E-LynX. E-LynX wird von Elbit Systems Germany hergestellt, von Streitkräften verschiedener Länder genutzt und gemeinsam mit dem bayerischen Start-up Cucuyo GmbH weiterentwickelt. Das System ist ein integraler Bestandteil der taktischen Kommunikationsinfrastruktur des israelischen Militärs, auch bei Einsätzen im Gazastreifen. Unter Verweis auf frühere Beweisanträge, darunter den Antrag Düsbergs sowie einen weiteren Antrag von Breuer vom 22. Juli, argumentiert Beisenherz, die beantragten Beweise würden belegen, dass die Handlungen der Angeklagten nach § 32 StGB als Notwehr beziehungsweise Nothilfe gerechtfertigt gewesen seien.
Eine Verhandlungspause von zweieinhalb Wochen
Das Gericht behält sich eine Entscheidung über die Anträge zunächst vor. Rechtsanwältin Onèr bemerkt, dass das Verfahren statt einer Untersuchung von Elbit Systems immer wieder verzögert werde. Mit Blick auf die nun folgende weitere Verhandlungspause von zweieinhalb Wochen appelliert sie an die Richter*innen, an die fünf Menschenrechtsaktivist*innen zu denken, die wegen ihres Widerstands gegen einen Völkermord in überhitzten Zellen festgehalten würden. Dabei erinnert sie an Crows Worte zu Beginn der Verhandlung. Das Publikum reagiert mit Applaus, bevor Kathrin Lauchstädt die Ordnung im Saal wiederherstellt.
Kurz nach 15 Uhr wird die Verhandlung beendet. Erneut applaudiert das Publikum und ruft zum Abschied von Vi, Zo, Leandra, Crow und Daniel: „Free, free Palestine, free, free Ulm5.“ Anschließend verlassen wir durch die Sicherheitsschleusen das Gerichtsgebäude. Während wir die Melodie des Liedes über die Olivenbäume summen und singen, versammeln wir uns am Kreisverkehr, um den Angeklagten zuzuwinken. Bis zum nächsten Verhandlungstag am 14. August um 9 Uhr werden sie weiterhin in Isolation bleiben.
[1] Alt wie die Olivenbäume / Die Weisheit derjenigen, die für ihre Freiheit kämpfen / Land und Menschen werden blühen / In einem freien Palästina.
