Die Verhandlungen über die „UN-Rahmenkonvention für internationale Steuerkooperation“ (UN Framework Convention for International Tax Cooperation (UNFCITC)) sind in eine entscheidende Phase getreten. Auf dem Spiel stehen grundlegende Fragen der Macht, der Repräsentation und der globalen Gerechtigkeit. Während der fünfte Sitzung zur UNFCITC wird Anfang August voraussichtlich einen Textentwurf vorgelegt werden. Mit diesem Beitrag berichten wir weiterhin über die Herausforderungen und Chancen dieser historischen Verhandlungen, die darauf abzielen, „ein inklusives, faires, transparentes, effizientes, gerechtes und wirksames internationales Steuersystem zu schaffen“. Deutschland könnte in einer Zeit des Verfalls von Demokratie und Sozialstaat, angeheizt durch eine eskalierende Ungleichheitskrise, eine entscheidende, positive Rolle spielen – oder es könnte als Bollwerk der alten Weltordnung fungieren, die auf Imperialismus und Privilegien des Zweiten Standes für den „Adel“ unserer Zeit beruht.
Bei der Forderung, „die Reichen zu besteuern“, geht es nicht nur darum, sicherzustellen, dass vermögende Privatpersonen und multinationale Konzerne ihren gerechten Anteil an Steuern auf Gewinne, Einkommen und Vermögen zahlen. Es geht um die Erhaltung der Demokratie selbst. Die Absurdität des ersten Trillionärs und seine unvorstellbare Macht sollten uns allen Anlass geben, das derzeitige System zu überdenken. Wie der Ökonom Gabriel Zucman betont: extremer Reichtum bedeutet extreme Macht und stellt somit eine tiefgreifende Herausforderung für die Demokratie dar .
Während die Gründung der Vereinten Nationen das Streben nach einer gerechteren, postkolonialen Weltordnung widerspiegelte, in der neu unabhängig gewordene Staaten einen Platz am Verhandlungstisch einnehmen sollten, ist das internationale Steuersystem nach wie vor tief in einer Logik des rassistischen Kapitalismus und des imperialen Extraktivismus verwurzelt, wie der Rechtswissenschaftler Steven Dean hervorhebt. Das aktuelle Steuersystem, das auf dem Höhepunkt des Kolonialismus im Rahmen des Völkerbundes vor 100 Jahren geschaffen wurde, wird weiterhin von der von den USA dominierten OECD weitererhalten. Infolgedessen spielt eine relativ kleine Gruppe wohlhabender Nationen wie die USA, die Schweiz und Deutschland eine unverhältnismäßig große Rolle bei der Ausgestaltung der Regeln des internationalen Steuersystems, von denen vor allem die Wirtschaftseliten in diesen und anderen Ländern des Globalen Nordens profitieren. Dies hat zu anhaltenden Ungleichgewichten im internationalen Steuerechtssystem n beigetragen, die die Stimmen und Bedürfnisse der Länder des Globalen Südens weitgehend ausschließen. Nach jahrzehntelangen Bemühungen war es die Afrika-Gruppe innerhalb der UN, die sich 2023 für die Initiative des UNFCITC-Prozesses einsetzte.
Doch während das derzeitige, von den USA angeführte System den Ländern des Globalen Nordens, darunter auch Deutschland, zugutegekommen ist, ist es wichtig, eine oft übersehene Kritik hervorzuheben: Auch sie verlieren unter den bestehenden Regeln erhebliche Steuereinnahmen. Im Laufe des vergangenen Jahrhunderts hat das derzeitige Steuersystem die Aushöhlung der Unternehmensbesteuerung und die private Steuerhinterziehung begünstigt, was zu weltweiten jährlichen Einnahmeverlusten in Höhe von schätzungsweise rund einer halben Billion US-Dollar geführt hat .
Länder wie Deutschland spüren zunehmend negative Auswirkungen, beispielsweise dadurch, dass multinationale Konzerne ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern. Studien haben gezeigt, dass große Digitalkonzerne, darunter US-Unternehmen wie Google, Netflix und Microsoft, Deutschland durch Gewinnverlagerungen jedes Jahr Milliarden Euro kosten. Zudem ist das deutsche Privatvermögen – das größte in Europa – weitgehend unversteuert, stark konzentriert und größtenteils vererbt. Eine international koordinierte Vermögenssteuer (nach spanischem Vorbild) könnte weltweit jährliche Einnahmen in Höhe von 2 Billionen US-Dollar einbringen. Schätzungen zufolge würde Deutschland durch die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer jährlich rund 28 Milliarden Euro einnehmen.
Die derzeitige Situation beruht zu großen Teilen auf der weit verbreitete Nutzung von Steueroasen. Viele davon wurden ursprünglich von britischen Kolonialbeamten, Finanzberatern und Anwälten gegründet, um zu Beginn der Entkolonialisierung britisches Vermögen aus afrikanischen Kolonien in andere britische Überseegebiete zu verlagern. Während Großbritannien selbst und Teile seine Überseegebiete weiterhin eine wichtige und schädliche Rolle spielen, haben die USA, die Schweiz und Deutschland diese mittlerweile als weltweit größte Steueroasen überholt.
Für afrikanische Länder hat dieses internationale Steuer- und Finanzsystem verheerende Auswirkungen und führt zu jährlichen Einnahmeverlusten von schätzungsweise 88,6 Milliarden US-Dollar. Das ist mehr als das Doppelte, was der Kontinent an offizieller Entwicklungshilfe (Official Development Assistance (ODA) erhält. In Verbindung mit dem Aufkommen neoliberaler Wirtschaftsdenken Ende der 1970er Jahre, bei dem Akteure des Privatsektors gegenüber staatlich gelenkten Investitionen bevorzugt wurden, sind afrikanische Industrien unterentwickelt geblieben. Stattdessen wurden die meisten afrikanischen Volkswirtschaften in ein extraktivistisches Entwicklungsmodell gedrängt, das auf Rohstoffexporten basiert und somit die Mobilisierung inländischer Ressourcen/Steuereinnahmen (DRM) strukturell erschwert. Zudem leiden sie weiterhin auch unter einem ungerechten internationalen Finanzsystem, was dazu beigetragen hat, dass viele afrikanische Regierungen derzeit mehr für den Schuldendienst ausgeben als für das öffentliche Gesundheitswesen oder die Bildung. Für viele von ihnen ist es höchst unwahrscheinlich, dass sie die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals (SDGs)) bis 2030 erreichen werden.
Die UN-Steuerkonvention: Eine historische Chance?
Die Entscheidung, der UN ein formelles Mandat zur Ausarbeitung einer Rahmenkonvention für international Steuerkooperation (UNFCITC)) zu erteilen, markierte eine bedeutende Wende – manche würden sie sogar als historischen Moment bezeichnen – weg vom vorherrschenden OECD-Prozess hin zu einem demokratischeren Ansatz bei der Festlegung internationaler Steuerregelungen (oder alternativ Steuernormen. Die Verabschiedung entsprechender Resolutionen, die 2025 in den Verhandlungsrahmen den sog. Terms of Reference (ToR) des UNFCITC mündeten, begründete einen zwischenstaatlichen Prozess, in dem von allen UN-Mitgliedstaaten erwartet wird, sich konstruktiv am Aufbau eines inklusiveren, gerechteren und effizienteren internationalen Steuersystems zu beteiligen. Absatz 7 der Terms of Reference (ToR) legt fest, dass sich die Staaten diesem Ziel „sowohl in Bezug auf den Prozess als auch inhaltlich“ verpflichtet fühlen sollten. Darüber hinaus heißt es in den ToRs, dass das Übereinkommen „ein inklusives, faires, transparentes, effizientes, gerechtes und wirksames internationales Steuersystem für nachhaltige Entwicklung“ schaffen soll, „mit dem Ziel, die Legitimität, Rechtssicherheit, Resilienz und Fairness internationaler Steuerregelungen zu stärken und gleichzeitig Herausforderungen bei der Stärkung der Mobilisierung inländischer Ressourcen anzugehen“.
Darüber hinaus enthält Absatz 9 der ToRs den Grundsatz, dass die Verhandlungen mit den „Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten“ in Einklang stehen müssen. Ferner heißt es dort, dass der Prozess „in seinem Ansatz und Umfang universell“ sein und „die unterschiedlichen Bedürfnisse, Prioritäten und Kapazitäten aller Länder, einschließlich der Entwicklungsländer, insbesondere der Länder in besonderen Situationen, umfassend berücksichtigen“ soll.
Diese Bestimmungen legen eindeutig fest, dass die Ziele und Grundsätze der Terms of Reference, einschließlich der Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten, als Leitlinien für die Verhandlungen während des gesamten Prozesses dienen sollen. Sie werden nicht als optionale Erwägungen dargestellt, auf die sich die Delegationen selektiv berufen können, sondern als Grundsätze, die sowohl die Durchführung der Verhandlungen als auch den Inhalt des endgültigen Abkommens prägen sollten.
Besteuerung und internationale Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten werden fortan nicht mehr als rein technische Fragen betrachtet (was sie wohl ohnehin nie waren). Vielmehr ordnet dieser UN-Prozess sie in einen breiteren, menschenrechtsbasierten Rahmen ein, in dem nachhaltige Entwicklung für alle unter gleichen Bedingungen kein optionales Ziel, sondern ein Leitprinzip und Zweck der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Ordnung ist. Folglich sollten die jeweiligen Verhandlungsprozesse von den Grundsätzen der Teilhabe, Inklusion, Nichtdiskriminierung, Fairness, Transparenz und Effizienz geleitet werden.
Vor diesem Hintergrund lässt sich eine entscheidende Schlussfolgerung für die Bewertung der Position Deutschlands und den bisherigen Verhandlungsrunden ziehen: Deutschland ist auch im Rahmen von Vertragsverhandlungen an seine (extraterritorialen) Verpflichtungen aus den internationalen Menschenrechtsnormen gebunden. Diese Verpflichtungen hat es nicht nur gegenüber seinen eigenen Bürger*innen, sondern auch gegenüber Betroffenen im Ausland, deren Möglichkeit zur Verwirklichung ihrer Rechte durch die internationale Steuerarchitektur und die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten beeinflusst wird.
In diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESR) zur Steuerpolitik und zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von besonderer Bedeutung. In dieser wegweisenden Stellungnahme betonte der Ausschuss erneut, dass „die Besteuerung ein zentrales Instrument zur Mobilisierung von Ressourcen“ zur Verwirklichung der Menschenrechte sei und dass die Zusammenarbeit zwischen den Staaten eine Voraussetzung für deren Verwirklichung darstelle. Dies betrifft zentrale Rechte wie das Recht auf Nahrung, Wohnen, Bildung und Gesundheit.
Deutschland hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) unterzeichnet und ratifiziert, auf dem die Erklärung des Ausschusses basiert. Deutschland ist zudem ein aktives Mitglied der Vereinten Nationen und hat von Beginn an den Verhandlungen über eine UN-Rahmenkonvention für international Steurkooperation und dessen zwei frühe Protokolle teilgenommen und diese mitgestaltet. Der vom deutschen Bundesfinanzministerium entsandte Verhandlungsführer ist Michael Braun. Er hat fast alle mündlichen Stellungnahmen Deutschlands während der ersten vier Verhandlungsrunden des UNFCITC in New York und Nairobi vorgetragen. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses sowie Co-Lead des Arbeitsstrangs III (Protokoll zur Streitvermeidung und -beilegung). Während viele Experten einen grundlegenden Zusammenhang zwischen Steuergerechtigkeit und der Verwirklichung der Menschenrechte sehen, hat sich Deutschland in seinen Stellungnahmen bislang nicht aktiv mit diesem Aspekt auseinandergesetzt. Angesichts bestehender Menschenrechtsverpflichtungen und den Grundsätzen die in den ToRs festgelegt sind, erscheint das bisherige Verhalten Deutschlands besorgniserregend.
Deutschlands Verhandlungsstrategie: Bollwerk der alten Ordnung?
Während der ersten beiden Sitzungsrunden des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses (Intergoverrnmental Negotiating Commitee (INC)) zur UNFCITC , die im August 2025 in New York stattfanden, bemühte sich ein charmanter und heiterer Michael Braun – mit einer Pepsi vor ihm – vor allem um Klarstellungen, beispielsweise hinsichtlich „der Unterscheidung zwischen den Grundsätzen und den Verpflichtungen“ (bei 01:43:20). Während die mündlichen Ausführungen von Herrn Braun oft wohlwollend und unschuldig wirkten, spiegelte die Position, die er im Namen der deutschen Regierung vertrat, eine eher kaltschnäuzige Realpolitik wider, die sich auf Souveränität, unverbindliche Verpflichtungen und – vor allem – den konsequenten Verweis auf „ bestehende [OECD]-Rahmenwerke “ konzentrierte (z. B. bei 00:50:35). Darüber hinaus stimmte Deutschland seine Beiträge während der dritten Sitzung in Nairobi mit dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und anderen dominanten Akteuren ab, die von der bestehenden, vom Westen dominierten internationalen Steuerarchitektur profitieren.
Allerdings erklärte Braun während derselben Sitzung im November 2025 (in Nairobi) auch: ,, Ich habe noch niemanden sagen hören, dass das Bestehende [internationale Steuersystem] ausreichend sei. Also stimme ich in der Tat zu: Wenn das der Fall wäre, wären wir nicht hier. [Also], ja, es stimmt, es gibt Länder – und nicht wenige –, für die die bestehenden Rahmenbedingungen nicht funktionieren“ (bei 02:04:36).
Zwar erkannte Deutschland zu Beginn der vierten Sitzung im Februar 2026 in New York noch „die wichtige Rolle der Steuerkooperation zur Förderung der Entwicklung, unter anderem durch die Stärkung der Mobilisierung inländischer Steuereinnahmen im Einklang mit Umwelt- und Klimazielen “ (bei 1:37:05) an, doch hatte sich zwischen den Verhandlungsrunden ein Wandel vollzogen. Dies könnte das Ergebnis der sehr gut organisierten ‚African Group‘ gewesen sein, die in Nairobi Druck machte, ihre Positionen deutlich stärkte und damit ein erfolgreiches Ergebnis für die G77 wahrscheinlicher machte.
Unter den 28 Artikelentwürfen der Rahmenkonvention , über die verhandelt wurde, stand zunächst die „gerechte Verteilung von Besteuerungsrechten“ (derzeit Artikel 5) im Mittelpunkt. Der Entwurf von Artikel 5 vom Februar 2026 erkennt an, dass alle Rechtsordnungen, in denen Wert geschaffen wird, Märkte angesiedelt sind, Einnahmen generiert werden oder wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden, das Recht haben sollten, einen Teil der aus diesen Aktivitäten resultierenden Einkünfte zu besteuern. Artikel 5 könnte dazu beitragen, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung von multinationalen Unternehmen einzudämmen, von dem die afrikanischen Volkswirtschaften besonders stark betroffen sind, da schätzungsweise 65 Prozent der illegitimen Finanzströme mit kommerziellen Aktivitäten in Verbindung stehen. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben den aktuellen Entwurf jedoch kritisiert, da er multinationale Unternehmen nicht ausdrücklich anspricht, und argumentieren, dass strengere Bestimmungen erforderlich wären, um diesen Herausforderungen umfassend zu begegnen.
In einer globalisierten Wirtschaft ist die Verteilung von Besteuerungsrechten von zentraler Bedeutung, da sie bestimmt, welches Land befugt ist, Einkünfte aus grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten zu besteuern. Das derzeitige internationale Steuersystem, das weitgehend auf Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) basiert, die sich am OECD-Musterabkommen orientieren, begünstigt tendenziell Länder, in denen multinationale Unternehmen ihren Hauptsitz haben, und stützt sich bei der Festlegung der Besteuerungsrechte stark auf die physische Präsenz. Dieser Ansatz spiegelt jedoch die Realitäten der digitalen Wirtschaft nicht angemessen wider, in der Unternehmen wie Netflix, Amazon oder Microsoft in Ländern erhebliche Umsätze erzielen können, ohne dort eine nennenswerte physische Präsenz zu unterhalten.
In Verbindung mit dem Fremdvergleichsgrundsatz („arm’s-length principle“) der internen Verrechnungspreisgestaltung, bei dem Tochtergesellschaften desselben multinationalen Konzerns so behandelt werden, als wären sie unabhängige Unternehmen, die miteinander Handel treiben, schafft das System Möglichkeiten für multinationale Konzerne, Gewinne – oft auf legalem Wege – in Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern zu verlagern. Daher argumentieren die meisten Länder des Globalen Südens, dass Besteuerungsrechte enger an den Ort der wirtschaftlichen Aktivität geknüpft sein sollten, beispielsweise dort, wo Verbraucher*innen, Nutzer*innen, Arbeitnehmer*innen oder Produktionsstätten angesiedelt sind – und nicht in erster Linie dort, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben oder Gewinne ausgewiesen werden. Da viele große Konzerne ihren Hauptsitz in wohlhabenderen Ländern haben, sind erhebliche Ungleichheiten bei den Besteuerungsrechten entstanden und im bestehenden Netz bilateraler Steuerabkommen verankert worden.
Als die Verhandlungen fortgesetzt wurden und zunehmend kontroverser verliefen, gewann die Debatte über die Neuverhandlung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen daher besonders an Bedeutung und veränderte die Dynamik der Diskussionen. Michael Braun wirkte während der vierten Sitzung im Februar 2026 zurückhaltend und defensiv, als er sich zum Entwurf von Artikel 5 äußerte. Zunächst erklärte ein eher ernster Braun: „Deutschland ist nicht in der Lage, Vorschläge zu unterstützen, die den Charakter des Abkommens verändern würden, indem sie es in Richtung verbindlicher, selbstvollziehender Verpflichtungen lenken“ (bei 1:35:56). Eine Haltung, die dem Abkommen faktisch genau jene Durchsetzungsmechanismen entzieht, die für eine sinnvolle Reform notwendig sind. Noch wichtiger ist, dass Braun später am selben Tag in einem eher nervösen, aber offensiveren Ton erklärte, Deutschland sei „nicht bereit, bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zu kündigen oder neu zu verhandeln, es sei denn, dies ist das Ergebnis bilateraler Verhandlungen mit dem betroffenen Land“ (bei 00:35:47).
Während viele westeuropäische Verhandlungsführer denselben Standpunkt wie Deutschland vertraten, empfanden die Länder des Globalen Südens diese Erklärung als direkten Versuch, den UN-Prozess zu untergraben. Tatsächlich reagierten mehrere Delegierte der Afrikanischen Gruppe, darunter Kenia, die Afrikanische Union und die ATAF, umgehend. Sie erinnerten ihre Kolleg*innen daran, dass der grundlegende Grund für die Verhandlungen über ein UN-Steuerrahmenübereinkommen gerade in den Ungleichgewichten und Ungerechtigkeiten der derzeit geltenden Doppelbesteuerungsabkommen liege, die stark zugunsten der OECD-Staaten verzerrt seien. Die Beibehaltung der Doppelbesteuerungsabkommen würde daher die Herausforderungen, mit denen Entwicklungsländer konfrontiert sind, auf Dauer festschreiben.
Menschenrechte kosten Geld
Indem Deutschland sich weigert, sein bestehendes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen zu überprüfen und anzupassen, riskiert es, gegen seine Verpflichtungen aus den UN-Menschenrechtsverträgen zu verstoßen. Dies steht auch im Widerspruch zu seinen Verpflichtungen im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, da die notwendigen Ressourcen für einen grünen Wandel in Entwicklungsländern ohne eine Anpassung des internationalen Steuersystems schlichtweg nicht vorhanden sein werden. „Viele derselben Regierungen, die behaupten, die Menschenrechte zu unterstützen, kämpfen am heftigsten für die Beibehaltung eines Steuersystems, das den Regierungen die Einnahmen vorenthält, die sie zur Verwirklichung dieser Rechte benötigen“, erklärte Camila Barretto Maia, Geschäftsführerin der Global Initiative for Economic, Social and Cultural Rights.
Aus diesem Grund fordern internationale zivilgesellschaftliche Organisationen nicht nur aus prinzipiellen Erwägungen eine Neuverhandlung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen, sondern auch eine Anpassung des derzeitigen Entwurfs von Artikel 4 der Rahmenkonvention über nachhaltige Entwicklung, der eine Verpflichtung enthalten sollte um „sicherzustellen, dass die Steuersysteme in vollem Umfang mit den Verpflichtungen der UN-Mitglied Staaten im Einklang stehen, die Menschenrechte schrittweise im Rahmen ihrer verfügbaren Ressourcen zu verwirklichen“ (siehe Art. 2 (1) des ICESCR) und eine nachhaltige Entwicklung gewährleisten.
Bei den Verhandlungen über die UN-Steuerrahmenkonvention (UNFCITC) geht es also nicht lediglich um institutionelle Präferenzen oder die technische Ausgestaltung von Verträgen, sondern letztlich – wie verschiedene Zahlen belegen – um die fiskalische Leistungsfähigkeit der Staaten, grundlegende öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren und wirtschaftliche und soziale Rechte zu verwirklichen. Dies ist umso wichtiger angesichts des beispiellosen Rückgangs der öffentlichen Entwicklungshilfe in Verbindung mit der untragbaren Schuldenlast, mit der viele Länder konfrontiert sind.
Daher hat Deutschlands eher kurzsichtige Entscheidung, an alten, bestehenden OECD-zentrierten Rahmenwerken festzuhalten, die die notwendige Mobilisierung inländischer Ressourcen in Ländern des Globalen Südens blockieren, Konsequenzen, die weit über diplomatische Verfahren hinausreichen. Sie verstößt gegen Deutschlands extraterritoriale Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, da seine Haltung unmittelbar darüber entscheidet, ob Regierungen im Globalen Süden Krankenhäuser, Schulen, Verkehrssysteme und soziale Sicherungssysteme finanzieren können. Denn, wie Professorin Attiya Waris, unabhängige UN-Expertin für Auslandsverschuldung und Menschenrechte, es treffend formulierte: Menschenrechte kosten Geld.
Im eigenen Interesse Deutschlands
Wichtig ist, dass Deutschland und seine Bürger*innnen erheblich von einem fairen und transparenten internationalen Steuersystem profitieren würden. Das Tax Justice Network schätzt, dass dem deutschen Staat allein durch Steuermissbrauch durch Unternehmen jährlich 32 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgehen. Gleichzeitig hat die Ungleichheit in Deutschland in den letzten 50 Jahren stark zugenommen, und aufgrund seines regressiven Steuersystems ist der deutsche Staat nicht in der Lage, die Grundbedürfnisse seiner Bürger*innen zu decken, wie beispielsweise ausreichend sozialen Wohnungsbau. Dennoch haben sich die OECD-Länder, darunter auch Deutschland, Anfang dieses Jahres den Forderungen der Trump-Regierung gebeugt, indem sie sich bereit erklärten, US-amerikanische multinationale Konzerne in einem „Nebenabkommen“ („side-by-side agreement“) von Teilen des (größtenteils von der Biden-Regierung ausgehandelten) vereinbarten OECD-Rahmenwerks für eine globale Mindestkörperschaftsteuer (auch bekannt als „Säule 2“) auszunehmen. Diese Spannungen und Zugeständnisse zwischen den EU-Ländern und den USA zeigen, dass das OECD-Rahmenwerk strukturell nicht mehr in der Lage ist, sinnvolle Fortschritte zu erzielen – auch nicht für Länder wie Deutschland, die an seiner Ausarbeitung mitgewirkt haben.
Derzeit laufen die Verhandlungen über die UN-Steuerrahmenkonvention hinter verschlossenen Türen, in Zoom-Meetings, an denen ausschließlich die Mitgliedstaaten teilnehmen. Da ein vollständiger Vertragsentwurf noch vor der 5. Sitzung des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses im August in New York erwartet wird, haben die Verhandlungen nun eine entscheidende Phase erreicht. Da Deutschland bereits die Führungsrolle als Geber in der internationalen Zusammenarbeit übernommen hat, ist dies der perfekte Zeitpunkt für die deutsche Regierung, als Vorreiter für den notwendigen Wandel zu fungieren.
Vorreiter oder Bollwerk?
Anstatt also weiterhin ein Bollwerk der alten Weltordnung zu sein, sollten die Verhandlungsführer sich der Zukunft zuwenden und ein gerechteres internationales Steuersystem unterstützen, das gerade im Entstehen ist. In seinen mündlichen Stellungnahmen hat Michael Braun bereits eingeräumt, dass das derzeitige System für viele Länder nicht funktioniert. Jetzt ist es an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen. Als selbsternannter Verfechter des Multilateralismus, der nachhaltigen Entwicklung und der Menschenrechte muss Deutschland die alte Weltordnung, die in Kolonialismus und Ausbeutung verwurzelt ist, hinter sich lassen und stattdessen ein demokratisches System der internationalen Steuerkooperation unterstützen – eines, das es den Staaten ermöglicht, nicht nur ihre Schulden zu bedienen, sondern auch Menschenrechte und Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen.
Danksagung: Die Autorin bedankt sich herzlich bei Sarah Imani für ihre aufschlussreichen Anmerkungen und ihre juristische Expertise während des Entstehungsprozesses dieses Artikels. Für etwaige verbleibende Fehler ist allein die Autorin verantwortlich.