Kategorie: Post

  • Libanon und die Vermessung Westasiens

    Libanon und die Vermessung Westasiens

    Mann zwischen Trümmern im Libanon, Foto: Courtney Bonneau Photography

    Der Krieg zwischen USA, Israel und Iran hat Westasien in Brand gesetzt – und der Libanon ist erneut eine seiner Frontlinien. Wie so oft im Libanon greift es zu kurz, einzelne militärische Ereignisse isoliert zu betrachten, vielmehr steht der Krieg im Kontext einer umfassenden geopolitischen Neuordnung der Region. Der Libanon ist dabei weniger Akteur und vielmehr Schauplatz einer Entwicklung, die weit über seine eigenen politischen Konflikte hinausreicht.

    In die jüngste Eskalation hineingezogen wurde der Libanon in der Nacht zum 2. März, als die Hizbollah – zwei Tage nach der Tötung des iranischen Diktators Ali Khamenei – eine Rakete auf Israel abfeuerte. Die Ereignisse dieser Nacht erklären die aktuelle Situation allerdings nur begrenzt, denn die Lage an der israelisch-libanesischen Grenze ist bereits seit langem äußerst angespannt: Seit dem Waffenstillstand zwischen Israel und der Hizbollah im November 2024 griff Israel den Süden des Libanon kontinuierlich weiter an, Berichte sprechen von mehr als 15 000 Verletzungen des Abkommens. Zahlreiche Dörfer wurden zerstört und Wohnhäuser systematisch dem Erdboden gleichgemacht, landwirtschaftliche Flächen verwüstet. Internationale Beobachtende sprechen in diesem Zusammenhang von „Domizid“ – der gezielten Zerstörung von Wohnraum – und „Ökozid“, der ganze Landschaften vernichtet. Der Einsatz von weißem Phosphor und Glyphosat zerstörte Böden und Vegetation und hinterließ langfristige ökologische Schäden. Zugleich hat Israel über Monate hinweg militärisch mobilisiert und etwa 100 000 Reservisten entlang der Grenze stationiert, bevor die Rakete der Hizbollah abgefeuert wurde.

    Israel fordert inzwischen die Evakuierung des gesamten Gebietes südlich des Litani-Flusses sowie der südlichen Vororte Beiruts. Weit über 100 Dörfer sollen geräumt werden, während Luftangriffe im ganzen Land stattfinden. Für den Südlibanon bedeutet dies eine Evakuierung von rund einer Viertelmillion Menschen; in den betroffenen Vororten Beiruts leben zudem nochmal etwa 500 000. Innerhalb weniger Tage wurden mehr als 95 000 Menschen als vertrieben registriert – die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Über 200 Menschen, darunter auch Kinder, wurden getötet, rund 800 verletzt.

    Der Litani als strategische Linie

    Der Litani-Fluss ist dabei nicht nur eine geografische Linie. Er markiert eine politische Grenze in einem Raum, der seit Jahren neu vermessen wird. Der Litani ist der längste vollständig im Libanon verlaufende Fluss und eine zentrale Wasserressource für Landwirtschaft, Trinkwasserversorgung und Energieerzeugung. Zugleich fungiert er seit Jahrzehnten als strategische Linie im Libanon-Israel-Konflikt – nicht zuletzt seit der israelischen „Operation Litani“ von 1978, die den Fluss erstmals explizit zu einer militärisch definierten Sicherheitslinie machte.

    Als Benjamin Netanyahu im September 2024 vor der UN-Generalversammlung sprach, zeichnete er das Bild einer „gesegneten“ Zukunft der wirtschaftlichen Integration Israels mit Staaten Westasiens, dem er das Szenario einer „verfluchten“ Zukunft gegenüberstellte, die durch den iranischen Einfluss in der Region geprägt sei. In dieser Rede sprach er auch davon, wie sich die Region wirtschaftlich entwickeln könnte und wie attraktiv die Gegend um den Litani-Fluss im Süden des Libanon sei.

    Die Vermessung Westasiens

    Solche Bemerkungen stehen im Kontext von Plänen einer umfassenden militärischen, politischen und wirtschaftlichen Neuzeichnung der Region: Ein zentraler Rahmen dafür ist der India–Middle East–Europe Economic Corridor (IMEC), der im September 2023 von den G20 angekündigt wurde. Dieser Korridor soll Indien über die Golfstaaten, Israel und das Mittelmeer mit Europa verbinden, über Eisenbahnlinien, Häfen, Energieinfrastruktur und digitale Netze.

    Solche Projekte etablieren nicht nur neue Infrastrukturen und Transportwege, sie vermessen geopolitische Räume auch auf imperial vermessene Weise neu.

    IMEC steht im Wettbewerb mit Chinas Belt-and-Road-Initiative, die seit Jahren globale Handelsrouten ausbaut. In beiden Fällen dient Infrastruktur als Instrument geopolitischer Macht: Wer Korridore kontrolliert, kontrolliert Handelsströme; und wer Handelsströme kontrolliert, verschiebt politische Gewichte. Der östliche Mittelmeerraum ist hier kein Randgebiet, sondern eine strategisch wichtige Drehscheibe.

    Der Libanon ist durch diese Rolle als geopolitischer Knotenpunkt konkurrierender Interessen gebrandmarkt, immer wieder wird das Land zum Austragungsort größerer Konflikte. Bürgerkrieg, militärische Interventionen, regionale Machtpolitik und internationale Interessen haben einen fragilen Staat hinterlassen, dessen politische Institutionen immer wieder erschüttert werden. Dies verstärkt soziale Ungleichheiten, Klassenkonflikte und die unfaire Verteilung politischer Macht.

    Hizbollah und die Grenzen des libanesischen Staates

    Diese Ungleichgewichte waren etwa für den libanesischen Bürgerkrieg von 1975 bis 1990 und die darauffolgenden Entwicklungen im Land entscheidend. Zwar verliefen viele seiner Frontlinien entlang konfessioneller Zugehörigkeiten, ihn als religiösen Konflikt zu beschreiben, wie es so häufig getan wird, ist jedoch stark verkürzt. So war etwa die schiitische Bevölkerung – lange Zeit die größte, zugleich aber die politisch und wirtschaftlich am stärksten marginalisierte Gemeinschaft des Landes – von diesen strukturellen Spannungen besonders betroffen. Während Teile der sunnitischen, drusischen und maronitisch-christlichen Eliten überproportional viel Einfluss auf Staat, Wirtschaft und Verwaltung ausübten, lebten viele schiitische Gemeinden im Süden des Libanon, in der Bekaa-Ebene und später in den schnell wachsenden Vororten Beiruts unter Bedingungen anhaltender staatlicher Vernachlässigung. Diese Regionen litten über Jahrzehnte unter mangelnder Infrastruktur, schwacher staatlicher Präsenz und begrenzten wirtschaftlichen Perspektiven.

    Aus diesem sozialen und politischen Kontext heraus gewann die Hizbollah ihre gesellschaftliche Basis. Sie formierte sich nach der israelischen Besatzung des Südlibanon 1982 zunächst als Widerstandsbewegung und entwickelte sich zum mächtigsten militärischen und politischen Akteur im Land. Zugleich wurden sie ein wichtiges Instrument iranischer Regionalpolitik und zu einem Akteur, der die politische Handlungsfähigkeit und Souveränität des libanesischen Staates erheblich eingeschränkt hat.

    Entsprechend umstritten ist die Rolle der Hizbollah im libanesischen Staat. Während ihre Anhängerinnen sie als Widerstandsbewegung gegen Israel sehen, argumentieren ihre Kritikerinnen im Libanon seit Jahren, dass die Organisation nicht im Interesse eines souveränen libanesischen Staates, sondern im strategischen Interesse Irans agiert. Dadurch ist sie Teil eines regionalen Machtgefüges, das den Libanon immer wieder in größere geopolitische Konflikte hineinzieht.

    Die gegensätzlichen Bewertungen entstehen zudem nicht im politischen Vakuum. Die Erfahrungen von Krieg, Besatzung und wiederholten Angriffen auf libanesisches Territorium sind Teil der kollektiven Erinnerung des Landes – und machen den Wunsch nach Vergeltung oder Abschreckung, insbesondere für die am stärksten betroffenen Teile der Bevölkerung, nachvollziehbar. Doch liegt gerade darin eine Gefahr für das ohnehin fragile Land, zieht der Wunsch nach Vergeltung den Libanon doch immer wieder in Eskalationsdynamiken hinein, die seine politische Stabilität weiter untergraben. Viele Libanesinnen wünschen sich deshalb einen Staat, der seine Entscheidungen unabhängig von regionalen Machtblöcken treffen kann. 

    Die staatliche Handlungsfähigkeit wird jedoch nicht nur durch die militärische Autonomie der Hizbollah begrenzt. Auch von außen wird sie durch wiederholte militärische Interventionen, Angriffe und Besatzung immer wieder untergraben und nachhaltig erschüttert. Deshalb wäre es auch vermessen, dieser Realität des Libanon mit simplen Antworten zu begegnen, etwa mit der Vorstellung, eine politische Lösung ließe sich auf die Entwaffnung der Hizbollah reduzieren. Die Gemengelage interner politischer Konflikte, regionaler Machtinteressen und militärischer Eskalationen macht die Frage sehr viel komplizierter.

    Linien der Macht

    Heute ist der gesamte Libanon erneut Kriegsschauplatz. Die Luftangriffe treffen mittlerweile nicht nur Grenzregionen, sondern Städte und Infrastruktur im ganzen Land. Dabei beschränken sich die Ereignisse nicht nur auf die Konfrontation zwischen Israel und der Hizbollah, der Libanon steht vielmehr im Zentrum mehrerer verflochtener Konfliktlinien einer angestrebten geopolitischen Neuordnung.

    Eine dieser Linien verläuft entlang des strategischen Konflikts zwischen Iran und USA. Für Teheran ist die Hizbollah ein wichtiger Bestandteil seiner regionalen Abschreckungsstrategie gegenüber Israel. Für Washington und seinen Verbündeten wird genau diese Verbindung als sicherheitspolitisches Problem aufgefasst. Parallel dazu werden in Israel Debatten über territoriale Erweiterungen geführt, die allein mit Sicherheitsinteressen nicht erklärt werden können. Dabei wird – zuletzt etwa von Yair Lapid – auch auf die historische Vorstellung eines „Großisrael“ Bezug genommen. 

    Jüngst berichtete etwa die israelische Zeitung Haaretz über ein Buch mit dem Titel „Alon und der Libanon“, das sich an Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren richtet. Die Geschichte soll Kindern beibringen, dass der Libanon eigentlich zu Israel gehöre. Laut Haaretz wurde das Buch teilweise von der rechtsextremen Siedlerbewegung Uri Tzafon („Awaken, O North“) finanziert. Die Gruppe wirbt offen für eine israelische Besiedlung des Südlibanon. Karten und Werbematerialien zeigen Gebiete südlich des Litani-Flusses – darunter Städte wie Tyre, Bint Jbeil oder Marjeyoun – als Teil eines erweiterten israelischen Territoriums. Libanesische Ortsnamen werden darin durch hebräische Bezeichnungen ersetzt. Auffällig ist, dass jüngste Evakuierungsanordnungen der israelischen Armee (IDF) den Karten dieser Bewegung folgen: Die zur Evakuierung aufgeforderten Gebiete decken sich mit den dort als zukünftige Siedlungsräume markierten Regionen.

    Solche Projekte erinnern an eine politische Praxis, die in der Region längst bekannt ist: Pufferzonen, Sicherheitsstreifen oder militärische Kontrollgebiete, die zunächst als temporäre Maßnahmen eingeführt werden, etablieren sich später als dauerhafte territoriale Realität und bilden die Grundlage für völkerrechtswidrige territoriale Expansion.  

    Neben diesem Kampf um Territorium, der in Begriffen der Sicherheitspolitik geführt wird, gibt es aber auch noch eine zweite Konfliktlinie: den geopolitischen Wettlauf um Infrastrukturkorridore, Handelsrouten und strategische Einflussräume in Westasien.

    Auch der Libanon versucht, in dieser sich neu ordnenden geopolitischen Landschaft eine eigene Position zu finden. Führende libanesische Politikerinnen diskutieren inzwischen offen über eine mögliche Beteiligung des Landes am IMEC. Präsident Joseph Aoun erklärte, der Libanon sei bereit, sich an solchen Initiativen zu beteiligen, sofern dies den nationalen Interessen diene und Libanons logistische Rolle in der Region stärke. Auch Premierminister Nawaf Salam betonte, dass die Einbindung der Häfen von Beirut und Tripoli in neue Handelsrouten für das wirtschaftlich schwer angeschlagene Land eine strategische Chance darstellen könne.

    Offen bleibt jedoch, wie ein Land, das im nahezu dauerhaften Konflikt mit Israel steht, praktisch an einem solchen Projekt teilnehmen könnte. Gerade diese Frage macht deutlich, wie sehr geopolitische Planungen über die politische Realität einzelner Staaten hinweggehen – etwa über die Tatsache, dass der libanesische Staat selbst nicht die Kapazitäten besitzt, die Hizbollah militärisch zu entwaffnen oder seine territoriale Souveränität vollständig durchzusetzen. Vielleicht liegt genau hier der doppelte Sinn der Vermessung Westasiens: sie beschreibt die politische Vermessenheit, mit der Territorien anderer Staaten zu potenziellen Erweiterungsräumen erklärt werden.

    Für den Libanon stellt sich die existenzielle Frage, wie ein Staat, der über Jahrzehnte zum Austragungsort regionaler Konflikte geworden ist, wieder Handlungsspielraum gewinnen kann. Eine Normalisierung der Beziehungen zu Israel und sicherheitspolitische Zugeständnisse scheinen zu den wenigen verbleibenden Optionen zu gehören, um nicht vollständig zwischen den Interessen regionaler und globaler Mächte zerrieben zu werden. Doch selbst dieser Weg wäre weniger Ausdruck von Souveränität als von Zwang.

    Was dem Libanon zu wünschen wäre, ist etwas anderes: die Möglichkeit, überhaupt wieder selbst über seine politische Zukunft entscheiden zu können – ohne Stellvertreterkriege auf seinem Territorium, ohne wiederkehrende Interventionen von außen und ohne als geopolitischer Durchgangsraum behandelt zu werden.

    Die Hoffnung beginnt genau hier: in der utopischen Vorstellung dessen, was möglich wäre, wenn der Libanon aufhört, Objekt dieser Vermessung zu sein.

    Quellen und Hintergrundmaterial

    Die in diesem Text entwickelten Argumente stützen sich auf Berichte internationaler Medien, Untersuchungen von Menschenrechtsorganisationen, Analysen regionaler Forschungsinstitute sowie Hintergrundgespräche mit Regierungsvertretenden.

    1. Berichte und Monitoring des Konflikts

    2. Menschenrechtsberichte und forensische Untersuchungen

    3. Journalistische Berichterstattung

    4. Geopolitik und Infrastruktur (IMEC)

    5. Wissenschaftliche Literatur

  • James Joyce in der JVA Ulm

    James Joyce in der JVA Ulm

    James Joyce und Sylvia Beach vor einer Bücher- und Bilderwand, von der man im Gefängnis träumen kann. CC0 1.0 Universal, www.archive.org
    James Joyce und Sylvia Beach vor einer Bücher- und Bilderwand, von der man im Gefängnis träumen kann. CC0 1.0 Universal, www.archive.org

    Daniel, irischer Staatsbürger, sitzt seit Anfang September letzten Jahres in der JVA Ulm, Außenstelle Frauengraben, in Untersuchungshaft. Er gehört zu den sogenannten „Ulm 5“, denen, so ihre Anwälte, „vorgeworfen wird, am 8. September 2025 in den Standort des deutschen Ablegers des israelischen Waffenherstellers Elbit Systems in Ulm eingedrungen zu sein und dort Sachschaden verursacht zu haben” – mit dem Ziel, den Genozid in Gaza zu verhindern. Das Strafverfahren „wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung u.a.“ ist politisch und bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart angesiedelt. Der Gerichtsprozess (und damit die U-Haft) soll sich bis Ende Juli hinziehen: elf Monate lang 23 Stunden pro Tag in einer Einzelzelle, ohne Kontakt zur Außenwelt außer einem Fernseher, handschriftlichen Briefen und einer halben Stunde Besuch alle zwei Wochen. Und: man darf Daniel keine Bücher schicken. Man darf auch der Gefängnisbibliothek keine Bücher spenden, nicht einmal über einen Versandhandel. Auch er selbst darf sich keine Belletristik und Dichtung kaufen. Das Gefängnis erlaubt ihm nur Sachbücher zu Ausbildungszwecken, weigert sich aber, die Kriterien dafür offenzulegen, und verunmöglicht ihm inzwischen auch die Bestellung von Sachbüchern.

    Beschwerden der Anwälte wurden abgelehnt, flehentliche Appelle an die Gefängnisleitung blieben unerhört. Der einzige Weg, ihm Bücher zukommen zu lassen, sind Kopien, auf Briefe verteilt. Er möchte Ulysses lesen, von James Joyce. Der Ausdruck aus dem Projekt Gutenberg wiegt 1,3 kg; ein Brief darf nicht mehr wiegen als hundert Gramm; macht 13 Briefe.

    Wenn es nach dem Willen der Gefängnisleitung geht, soll Daniel sich mit den in der Gefängnisbibliothek befindlichen Büchern begnügen, von denen er fünf pro Woche ausleihen darf. Die Gefängnisleitung führt „Sicherheitsgründe (Manipulationsmöglichkeit, Einbringen von illegalen Substanzen wie bspw. Synthetische Cannabinoide, etc.“ an, die das Einkaufen oder Entgegennehmen von Bücherspenden „grundsätzlich nicht möglich“ machen, und findet den Bestand ihrer Bibliothek ausreichend „vielseitig und zweckmäßig“. Wenn die vorhandenen englischsprachigen Bücher nicht reichen, dann könne der Gefangene ja noch die vorhandenen deutschen Bücher lesen, er beherrsche ja deutsch. (Daniel hat mütterlicherseits deutsche Familie und spricht deshalb etwas deutsch.)

    Daniels Anwalt stellte einen gerichtlichen Antrag, „ihm nicht länger zu untersagen, die Bücher Lone Wolf von Adam Weymouth, Ulysses von James Joyce und The Prison Letters von Nelson Mandela zu erwerben bzw. ihm die für den Erwerb notwendige Handreichung nicht länger zu verweigern.” Ende Januar wies die Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart den Antrag zurück. (Aktenzeichen 18 KLs 36 Js 123125) Man möchte der Staatsschutzkammer die Lektüre des in der Bibliothek nicht vorhandenen Kafka empfehlen, wenn sie in ihrer Begründung schreibt: „Der Zugang zu Literatur ist für interessierte Gefangene von so existentieller Bedeutung, dass eine ermessensfehrerfreie Veweigerung des Zugangs zu einer Bücherei kaum denkbar ist; die Art und Weise der Ausleihemöglichkeit steht jedoch im Ermessen der Anstalt, so dass etwa kein Anspruch auf Zugang zu einer Freihandbibliothek besteht.” Ein eigenständiger Erwerb sei „aus Sicherheitsgründen nicht möglich”; den Sozialdienst zu bemühen, sei der Vollzugsanstalt nicht zumutbar.

    Wir kopieren also Ulysses, Moby Dick und andere Bücher der Weltliteratur, falten Kopien und verteilen sie auf Briefe, und sind schon dazu übergegangen, Buchseiten aus dem Einband gelöst zu verschicken, das spart Arbeit. Mit dem in der Anstaltsbücherei vorhandenen englischsprachigen Bestand ist Daniel – ein Philosoph und Neurowissenschaftler, der an KI-Projekten und maschinellem Lernen zu Ökologie und sozialer und postkolonialer Gerechtigkeit arbeitet – längst durch. Die meisten dieser circa 70 Bücher sind offenbar Anfang der 1970er und Mitte der 1980er Jahre angeschafft worden: Ein Kinderbuch über eine verwitwete Maus (1971), eine Studie zu den Leselernfähigkeiten von lernbehinderten Menschen (1969), ein Roman über einen Künstler und einer über eine frustrierte Karrierefrau, Wildwest-Abklatsche, Krimis, Spionageromane, Liebesgeschichten und Thriller aus dem Kalten Krieg, drei Bände Harry Potter, Animal Farm von Orwell, ein Band Hemingway, Jack Kerouac Desolation Angels, The Last of the Mohicans, aber nicht von James Fenimor Cooper, sondern von einem Watson Brown (wahrscheinlich eine Kinderbuchbearbeitung), Kim von Rudyard Kipling, ein Band Mark Twain, der Debutroman des der Native American Renaissance angehörenden indigenen Autors James Welch von 1974 (interessant!), eine Geschichte Deutschlands, zwei Bücher über den Vietnam-Krieg, ein Humor-Buch, eine Biographie über Reagan, drei Bibeln. Die Perle der Sammlung ist Toni Morrison: Beloved. Es gibt auch einen James Joyce: A portrait of the Artist as a young man, und sogar einen Band Kurt Vonnegut, diesen allerdings nur auf serbokroatisch.

    Die deutschsprachige Sammlung umfasst circa 3000 belletristische Titel und circa 1300 Sachbücher: Ratgeber aller Art, Körperpflege und Ernährung, Guiness- und Tierbücher, Lexikons, das Hausbuch des guten Tons, Populärhistorisches, Biographien, Deutschland Deine Sachsen, Erinnerungen eines Frauenarztes, sehr viel Christliches, auch circa 50 Korane und islamische Bücher, die unter dem merkwürdigen Rubrum „Staatsreligion” kategorisiert sind, zahllose Puzzles, Brett- und Kartenspiele (grausame Ironie für jemanden in Einzelhaft), vier Gitarren „von Pfarrer Mayer”, sechs Olympia-Schreibmaschinen, und passend fürs Gefängnis: Denken Sie sich frei! von H.M. Glogger, Slow down your life von Kai Romhardt und Albert Speers Spandauer Tagebücher. Die Belletristik: Daniels Mutter schreibt, dass die Liste sie „traurig” mache, auch wenn sie für manche Menschen genau richtig sein möge, was völlig in Ordnung sei. Dieses Gefühl von Trauer ergreift uns aber auch die eigene Lesebiographie betreffend. Wieviel Mist wir in den 1980er Jahren gelesen haben! Gwen Bristow, sehr viel Pearl S. Buck, Felix Dahn: Ein Kampf um Rom, Michael Ende, Ludwig Ganghofer, Vom Winde verweht, Don Camillo und Peppone, Arthur Hailey, Daphne du Maurier, unendlich viel Karl May. Dann die ganzen Schullektüren bundesdeutscher und deutsch-Schweizer Nachkriegs-Männer: Grass, Walser, Frisch, Dürrenmatt, Handke, Böll, ganz viel Siegfried Lenz, und viele andere, deren Namen heute vergessen sind; gar kein Uwe Johnson, keine Ingeborg Bachmann. An unseren Jugendjahren vorbeigegangen sind: die 18 Titel des Ulmer Lokalschriftstellers Manfred Bomm (Notbremse – „Mord im ICE auf der Bahnlinie Ulm-Stuttgart”), 29 Bücher von Marie Louise Fischer, Ungezähltes von Uta Danella, C.C. Bergius, Josef Müller (Das Leben will dir Beine machen!), ein gutes Dutzend von Willi Heinrich: (Schmetterlinge weinen nicht – über die „rauschhafte Liebe eines älteren Mannes zu einem jungen Mädchen“), 53 Konsaliks und 30 Simmels. Muss man John Grisham und Donna Leon gelesen haben? Manfred Bieler, Michael Crichton, A.J. Cronin, Eva Demski? Ganz interessant klingt Hans Herlin: Der letzte Frühling in Paris – „Paris 1944: Der letzte Frühling für dt. Soldaten in Paris. Die Macht zerfällt, Gestapo und Abwehr rivalisieren.“

    Von den 3000 belletristischen Büchern auf deutsch können wir knapp 30 Daniel wirklich empfehlen: allen voran ein Band Brecht-Gedichte; Brechts Beobachtungen des Deutschlands der 1930er Jahre weisen viele verstörende Parallelen zur heutigen Welt auf. Dann einige Klassiker, die auch schon unsere Großeltern gelesen haben (Ivo Andric: Wesire und Konsuln, Die Brücke von Drina, Geschichten aus Bosnien, Lampedusas Leopard, von Flaubert Madame Bovary, von Maupassant Bel Ami, Pasternak Doktor Schiwago, Annette Droste-Hülshoff Ausgewählte Geschichten, Roger du Gard: Die Thibaults, von Stifter gibt es ausgewählte Erzählungen, Musils Mann ohne Eigenschaften, Effi Briest und Stechlin von Fontante, ein Band Tolstoi, zwei Bände Dostojewski, sogar Anna Seghers Das Siebte Kreuz, Hans Fallada Kleiner Mann, was nun?, Marlen Haushofers Wand, Kempowskis Hundstage). Es gibt Peter Härtling, Ingo Schulze, Jenny Erpenbeck und Kruso von Lutz Seiler. Sofort selbst ausleihen würden wir Elias Canettis Autobiographie, von Arthur Koestler: Die Gladiatoren („1939 unmittelbar nach seinem Bruch mit dem Kommunismus entstanden”), Gustav Meyrinck: Der Golem und Walpurgisnacht, und von Fritz Rudolf Fries: Das Luftschiff sowie von Jurek Becker: Amanda Herzlos.

    Aber man kann verstehen, dass sogar diese Auswahl traurig macht. Den einen Band Susan Sontag in deutscher Übersetzung lesen zu müssen, wird, denken wir, Daniel noch trauriger machen. Es ist nicht schön, wenn der Staat bestimmt, was man in welcher Sprache lesen darf, übrigens nicht nur im Knast. Niemand sollte einem verwehren dürfen, sich und anderen Ulysses, Nelson Mandela, Kafka oder auch palästinensische Literatur zu kaufen oder spenden zu lassen.

    Die Rechtslage ist auf dem Papier eigentlich auf der Seite der Gefangenen. Auch Gefangene, egal ob in Untersuchungshaft, wie Daniel, oder im Strafvollzug, genießen abgesehen von dem Recht auf persönliche (Bewegungs-)Freiheit weiterhin ihre Grund- und Menschenrechte. Das Recht auf Zugang zu Büchern gehört zur Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 10 Abs. 1 EMRK; Art. 19 Abs. 2 IPBPR). Auch haben Gefangene ein Recht auf Bildung (Art. 2, 1. Zusatzprotokoll zur EMRK; Art. 13 IPWSKR), als kulturelles Recht, das für die Menschenwürde und die freie Entwicklung der Persönlichkeit unentbehrlich ist. Der Ministerausschuss des Europarats hat 1989 Empfehlungen zu „Bildung im Gefängnis“ erlassen (R (89) 12). Danach sollen die Bildungsmöglichkeiten von Gefangenen vergleichbar sein mit denjenigen in der Außenwelt, die Bandbreite der Lernmöglichkeiten solle so weit wie möglich sein, die Gefängnisverwaltung solle so stark wie möglich Bildung erleichtern und unterstützen. 2006 wurden diese Empfehlungen durch die Europäischen Gefängnisregeln – ebenfalls in Form von Empfehlungen des Ministerausschusses – ergänzt (R (2006) 2). Sie sehen vor, dass alle Gefängnisse eine Bibliothek zum Gebrauch für alle Gefangenen haben sollen, die angemessen und mit einer großen Auswahl an Freizeit- und Bildungsressourcen, Büchern und anderen Medien ausgestattet ist (Regel 28.5). Wenn möglich, soll die Gefängnisbibliothek in Kooperation mit den öffentlichen Bibliotheken organisiert werden. Es scheint, dass das in Ulm sogar geschehen ist. Die liebevollen Inhaltsangaben zu den meisten Büchern deuten darauf hin. Es gibt auch außer den 70 englischsprachigen Titeln über 600 Titel in allen möglichen anderen Sprachen, insbesondere eine große Sammlung türkischer Bücher, die irgendwann gespendet wurden. 2015 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen, die so genannten Nelson Mandela Regeln (UN GV Res. 45/111). Regel 117 besagt, dass Untersuchungsgefangenen zu gestatten ist, auf eigene Kosten oder auf Kosten Dritter Bücher, Zeitungen, Schreibmaterial zu beschaffen, soweit es mit den Interessen der Rechtspflege und der Sicherheit und Ordnung der Anstalt vereinbar ist.  Dass die von der Haftanstalt geltend gemachten und vom Gericht wiederholten „Sicherheitsgründe“ unsinnig sind, wird dadurch belegt, dass in vielen anderen Haftanstalten in der gesamten Bundesrepublik das Bestellen oder Versenden von Büchern über Online-Händler erlaubt ist, vermutlich ohne dass diese Anstalten ein ständiges Sicherheitsrisiko auf sich nehmen.

    Auch das deutsche Strafvollzugsrecht enthält Regelungen über den Zugang zu Büchern. Das für die Untersuchungshaft in der JVA Ulm maßgebliche Gesetzbuch II über den Justizvollzug in Baden-Württemberg schreibt in § 39 Satz 1 vor, dass Untersuchungsgefangenen Gelegenheit zu geben ist, „sich in ihrer Freizeit zu beschäftigen.“ Und in Satz 2: „Insbesondere sollen Sportmöglichkeiten, Freizeitgruppen, Gemeinschaftsveranstaltungen, Veranstaltungen zur Weiterbildung und die Benutzung einer Anstaltsbücherei angeboten werden.“ Abgesehen davon, dass Freizeitgruppen und Gemeinschaftsveranstaltungen in 23-stündiger Einzelhaft fast unmöglich sind, wirft der Schwerpunkt auf Freizeitbeschäftigung Bedenken auf, dass der deutsche Gesetzgeber die Bedeutung kultureller Rechte nicht wirklich verstanden hat. Eric Steinhauer bemerkte schon vor Jahren, dass die bibliothekarischen Angebote im Strafvollzug „konzeptionell ein Stiefkind sowohl der Vollzugs- als auch der Bibliotheksgesetzgebung“ seien (E. Steinhauer, Bibliotheken und Büchereien in den Justizvollzugsgesetzen in: Petra Hauke , Andrea Kaufmann und Vivien Petras (Hg.), Bibliothek – Forschung für die Praxis, 2017, S. 511). Das zeige sich schon am Gebrauch des veralteten Begriffs „Anstaltsbücherei“ (Ibid., S. 503). Die Gefängnisleitung der JVA Ulm, Außenstelle Frauengraben, kennt das kulturelle Recht, Ulysses lesen zu dürfen, einfach nicht, obwohl sie wahrscheinlich sogar irgendwo in ihren Sachbüchern der Kategorie „PhilPsyPäd“ nachlesen könnte, dass Bildung mehr ist als Ausbildung und Zerstreuung. Für das deutsche Strafvollzugsrecht und die deutschen Gefängnisse steht die „Anstaltsbücherei“ auf einer Stufe mit der Tischtennisplatte, dem Kraftraum und dem Fernseher. Menschenrechtskonform jedoch müssten die Vorschriften über den Strafvollzug so ausgelegt werden, dass sie den Empfehlungen des Europarats, die ihrerseits als Konkretisierung von in der EMRK verbürgten Rechten der Gefangenen zu verstehen sind, Rechnung tragen: die Gefangenen haben ein Recht auf eine eigene Persönlichkeit, auf Bildung und Würde und auf Bücher ihrer eigenen Wahl.

    Der Zugang zu Büchern, die Überlassung von Büchern zur Benutzung und ihr Besitz dürfen eingeschränkt werden, wenn ansonsten die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährdet würde. Die Strafvollzugsbehörde muss aber die Möglichkeit einer Gefährdung mit Blick auf konkrete Inhalte feststellen – sie muss eine „auf Tatsachen gestützte Gefährlichkeitsprognose“ vornehmen (KG, Beschl. v. 17.11.2017 − 2 Ws 99/17 Vollz). Bevor sie den Besitz bestimmter Schriften ganz verweigert, muss sie prüfen, ob nicht eine Maßnahme, die die Gefangenenrechte weniger stark beeinträchtigt, angewendet werden könnte – ob es also beispielsweise ausreichen würde bestimmte, „gefährliche“ Seiten zu entfernen (so EGMR Mehmet Çiftci gg. die Türkei, Urteil vom 16.11.2021, Kammer II, Bsw. Nr. 53.208/19). Es gibt ein paar deutsche Gerichtsentscheidungen die es für rechtmäßig befinden, dass Gefangenen Zugang zum Buch Wege durch den Knast verwehrt wurde. Dass die Strafvollzugsbehörden das gesamte Buch als gefährdungsgeeignet einstuften, sei wegen „vollzugsfeindlicher Ausführungen“ und „destruktiver Handlungsanleitungen“, die sich „über das ganze Buch verteilen“ zulässig gewesen (KG, Beschl. v. 17.11.2017 − 2 Ws 99/17 Vollz; OLG Nürnberg Beschl. v. 9.3.2017 – 1 Ws 26/17).

    Hier handelt es sich um ein gefängniskritisches Sachbuch, nicht um Literatur. Daniel und seinen Mitgefangenen in Ulm werden aber Bücher verweigert, nicht wegen des Inhalts, sondern wegen eines angeblichen Sicherheitsrisikos ihrer Materialität. Man könnte ja rein theoretisch jemanden bei Amazon oder Booklooker bestechen, die Buchseiten mit synthetischen Drogen einzuschmieren oder Waffen im Buchrücken zu verstecken. Diese Annahme ist zu absurd, um ernst genommen zu werden. Angesichts der Sturheit, mit der nun staatliche Behörden politischen Gefangenen verwehren, sich Werke der Weltliteratur zu bestellen, drängt sich ein anderer Verdacht auf: Literatur und Kunst und die Freiheit der Persönlichkeit, die Ulysses lesen will, erscheinen insgesamt wieder potentiell gefährlich. Dass die Kunst höchstselbst in einer Anstaltsbücherei suspekt wirkt, zeigt sich auch daran, wie schlecht es in der JVA Ulm, Außenstelle Frauengraben, um das Genre der Lyrik bestellt ist. Da gibt es außer jenem Band Brechtgedichte nur „Festgedichte”, Deutsche Gedichte „für jedermann”, Robert Gernhardts 555 komische Gedichte aus 5 Jahrhunderten, die „heiteren, nachdenklichen und ironischen Verse” eines Franz Walter Leyh, und von Heinz Ludwig Arnold: Komm. Zieh dich aus – „Das Handbuch der lyrischen Hocherotik aus deutscher Zunge”.

    Ulysses wurde 1921 in den USA verboten. Einer der Richter damals befand, dass das Buch ihm “wie das Werk eines gestörten Geistes” erscheine. Gerichte sind nicht geeignet, die Bedeutung von Literatur zu beurteilen. Kunst und Literatur konfrontieren die Lesenden mit anderen möglichen Welten – mit der Möglichkeit von Freiheit. Man könnte beim Lesen glatt auf den Gedanken kommen, dass die Welt, in der wir leben, grundfalsch ist, gerade auch, wenn man im Gefängnis sitzt. Das Lesen zu verbieten, wird diese Gedanken aber eher befeuern, als sie zum Schweigen bringen.

  • Disability Studies – akut bedroht

    Disability Studies – akut bedroht

    Die rechts-autoritären gesellschaftlichen Veränderungen zeigen sich auch in der Abschaffung der akademischen Orte der Disability Studies: Zum Jahreswechsel wurde die Finanzierung des Zentrums für Disability Studies (ZeDis) in Hamburg beendet; auch der einzige Universitäts-Lehrstuhl für Disability Studies an der Universität zu Köln und die Finanzierung des bidok, als digitaler, barrierefreier Bibliothek zu Behinderung und Inklusion, angesiedelt an der Universität Innsbruck, wurden aufgrund massiver Einsparmaßnahmen zum 31. Dezember 2025 eingestellt. Damit wurden den DS im deutschsprachigen Raum zentrale Orte der Forschung zu zentralen gesellschaftlichen Fragen entzogen, wenn auch die Disability Studies-Professur an der Alice Salomon-Hochschule und die Vertretung von DS an unterschiedlichen anderen Fakultäten weiterhin bestehen bleiben.

    Der Widerstand der deutsch- und auch englischsprachigen Disability Studies-Community gegen die angekündigte Beendigung des international bekannten Zentrums war vergleichsweise groß. Es gab zahlreiche Stellungnahmen und Pressemitteilungen, der Direktor des Centre of Disability Studies an der University of Leeds (UK), Prof. Dr. Miro Griffith (UK), protestierte beim Hamburger Senat und bei der Universität zu Köln gegen die Schließungen beider Standorte.

    Die aktuelle Situation der fehlenden Finanzierung und institutionellen Anbindung steht in klarem Widerspruch zu den staatlichen Verpflichtungen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24 in Verb. m. Art. 4). Dies scheint jedoch für das staatliche Handeln wenig Bedeutung zu haben. Die geringe Unterstützung durch kooperierende universitäre und akademische Institutionen jenseits der DS-Community (mit der Ausnahme der Landes-Asten-Konferenz Hamburg und der AWO-Fachstelle für Migration und Behinderung) verweist aber auch auf ein Problem innerhalb der Wissenschaften und in der Forschung. Dort dominieren immer noch defizitorientierte Perspektiven auf Behinderung: Es wird Behinderung immer noch als ein individueller Makel begriffen, der entweder kuriert oder eingehegt und unter Kontrolle gebracht werden muss.

    Die kontinierliche Aufrechterhaltung der Defizitorientierung, die sich gerade auch im Erhalt oder sogar Ausbau sonderpädagogischer Studiengänge zeigt, ist eng verknüpft mit der Zurückweisung von gesellschaftskritischen Perspektiven. Behinderung kritisch als Teil von Gesellschaft verstehen zu lernen, wird von interdisziplinären Forschungsbereichen wie den Disability Studies, oder auch von Gender Studies, Queer Studies und Postcolonial Studies geleistet. Diese fordern zudem, gesellschaftliche Gleichberechtigung praktisch umzusetzen. Soweit sie sich überhaupt institutionell verankern konnten, verlieren gesellschaftskritische Perspektiven derzeit immer mehr politischen Rückhalt und sehen sich zunehmend in ihrer institutionellen Existenz gefährdet. Der rechtsextreme, Minderheiten ausschließende Diskurs setzt sich auch in der bewussten Beendigung der Finanzierung emanzipatorischer Forschungsstellen durch.

    Wie die Arbeitsgemeinschaft Disability Studies (AGDS) hervorhebt, forschen behinderte Wissenschaftler:innen, Aktivist:innen und Künstler:innen selbst. Die AGDS ist ein Zusammenschluss behinderter Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen und Künstler*innen aus Deutschland, die Behinderung nicht als behandlungsbedürftiges Problem verstehen, sondern als gesellschaftliche Differenzkategorie untersuchen. Mit der Zeitschrift für Disability Studies (ZDS), und anderen Publikationen wie beispielsweise dem Tagungsband „„Disability Studies im deutschsprachigen Raum. Zwischen Emanzipation und Vereinnahmung“ (2018), hatten sich die Disability Studies neben Gender, Queer und Post-/Decolonial Studies im deutschsprachigen Raum etabliert.

    Die interdisziplinäre theoretische Perspektive der DS wurde 2014 in einem sich klar positionierenden kurzen und prägnanten Artikel „Was sind eigentlich Disability Studies? Wechselspiel von Beeinträchtigung und Barrieren“ in der Zeitschrift Forschung & Lehre. Alles was die Wissenschaft bewegt, 21(7), ausgearbeitet und gegen die weit verbreitete traditionelle, individualistische, defizitorientierte Sichtweise in Stellung gebracht. Der Artikel wurde 2017 open access auf bidok erneut veröffentlicht und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es geht im Wesentlichen darum, die gesellschaftlichen Zuschreibungs- und Ausschlussprozesse zu analysieren, aufgrund derer beeinträchtigte Menschen behindert werden. Hierbei ist die Sicht auf Behinderung als Abweichung von gesellschaftlichen Normalitätserwartungen und damit als soziale Konstruktion grundlegend. Es ist das Anliegen der aus den politischen Behindertenbewegungen entstandenen interdisziplinären Studien, nicht nur die Konstruktion von Behinderung, sondern auch die Konstruktionen von Normalität sowie Nichtbehinderung zu untersuchen, die prägend für gesellschaftliche Exklusionsprozesse sind.

    Die Disability Studies kritisieren den dominierenden, defizitorientierten und essenzialisierenden Behinderungsdiskurs der sozial-, human und medizinwissenschaftlichen Disziplinen und heben den Wechsel der Forschungsausrichtung hervor: Nicht über, sondern mit und aus der Perspektive behinderter Menschen wird geforscht, an die Forderung der emanzipatorischen Behindertenbewegung „Nothing about us without us“ anschließend. Zentral für die DS ist auch die historische Perspektive, zum Beispiel die Analyse der historischen Entwicklung von Kategorisierungen und deren enge Verbindung mit Ausgrenzungen und der (Zwangs-)Einweisung und Behandlung behinderter Menschen in Heimen. Den essenzialisierenden Kategorien und den Ausgrenzungen setzen die DS wissenschaftliches Grundlagenwissen zu Lebens- und Lernmöglichkeiten mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen entgegen.

    Während Behinderung und Nichtbehinderung traditionell als eindeutig trennbare Phänomene konstruiert werden, diskutieren die Disability Studies, dass jeder Mensch im Laufe seines Lebens eine Beeinträchtigung erwerben kann und Menschen immer nur zeitweilig nichtbehindert sind, mit dem Begriff „temporarily able-bodied“. Mit höherem Lebensalter steigt die Wahrscheinlichkeit, unterschiedliche Beeinträchtigungen zu erwerben, diesbezüglichen Barrieren zu begegnen und behindert zu werden. Daraus folgt, dass das Thema Behinderung und auch die Beschäftigung mit der Diskriminierungsstrategie Ableismus alle Menschen früher oder später selbst betreffen können und die Disability Studies als Wissenschaften somit nicht nur für eine Gruppe, sondern für alle Menschen relevant sind.

    Entscheidend ist, die Macht der als Normalität konstruierten Kategorie Nichtbehinderung in Frage zu stellen. Dies erfordert mehr als nur einen kritischen Diskurs, sondern auch Aushandlungsprozesse mit den dominanten Akteur:innen im Feld – wie mit Sonderpädadagog:innen, Sondereinrichtungen und sonstigen Vertreter:innen traditioneller Vorstellungen von Behinderung. Von zentraler Bedeutung ist hierbei die Verpflichtung, Menschenrechte zu gewährleisten. Alle Staaten, die die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und damit in eigenes nationales Recht übernommen haben, sind zur Umsetzung der vollen, wirksamen und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen verpflichtet – Deutschland seit dem 26. März 2009. Diese Errungenschaften müssen verteidigt und immer wieder neu erkämpft werden: vor dem Hintergrund neoliberaler und zunehmend rechtsextremistischer und auch (neo)konservativer gesellschaftlicher Diskurse sowie ökonomischer „Sachzwänge“ gegen das Erstarken ableistischer und eugenischer gesellschaftlicher Diskurse.

    So stehen wir nach der Aufbruchsstimmung der 2010er Jahre im Widerstand und im Abwehrkampf gegen die staatlichen und politisch-gesellschaftlichen Kräfte, die kritische Forschung zu Nicht_Behinderung und deren akademische Verankerung in Gestalt der emanzipatorischen Disability Studies reduzieren und letztlich verhindern wollen.

    Anmerkung der Redaktion:
    Hier noch der Link zu einem Protestbrief an die Wissenschaftsministerin von NRW und an die Universität zu Köln, anlässlich der geplanten Streichung der Professur für Disability Studies und der Internationalen Forschungsstelle Disability Studies in Köln, der von KriSol mitinitiiert wurde.

  • Wissenwollen unter Generalverdacht

    Wissenwollen unter Generalverdacht

    Leyla Dakhli: Étudier les mondes arabes et musulmans, un métier à risque?, in: Le Club de Mediapart, 18 Novembre 2025, https://blogs.mediapart.fr/leyladakhli/blog/181125/etudier-les-mondes-arabes-et-musulmans-un-metier-risque.

    Das Canceln des Kolloquiums zu Palästina und Europa, das vom Lehrstuhl für Zeitgeschichte der arabischen Welt des Collège de France und dem Centre Arabe de Recherches et d’Ètudes Politiques de Paris (CAREP) am 13./14. November organisiert wurde, verletzt – so wird gesagt – die akademische Freiheit. Das ist schon richtig, aber was bedeutet es in diesem speziellen Fall?

    Die Reduzierung dieser Debatte auf eine Frage der akademischen Freiheit ruft bei mir und vielleicht auch bei einigen meiner Kolleg:innen eine gewisse Frustration hervor. Denn dadurch wird eine andere, fundamentalere Frage ausgeklammert, nämlich die nach den Grenzen, innerhalb derer man heute über die aktuelle Situation und die Geschichte der zeitgenössischen arabischen Welt überhaupt sprechen kann. Was heute im Zusammenhang mit dem Krieg gegen Gaza, der Besiedlung des Westjordanlands und der Golanhöhen sowie den zahlreichen Angriffen der israelischen Armee auf souveräne Gebiete diskutiert wird, ist ja nicht neu.

    Für uns „Expert:innen der Region” ist der Umgang mit den Medien oft eine Übung in Fassungslosigkeit, angesichts der mit Ignoranz gepaarten Selbstgewissheit unserer journalistischen Gesprächspartner – und ich spreche hier noch nicht einmal von unseren zahlreichen akademischen Kollegen, die auf andere Themen spezialisiert sind und uns erklären wollen, dass wir Aspekte der Geschichte der Region verschweigen oder übertreiben würden, nur weil sie gerade irgendwo etwas dazu gelesen haben. Es liegt mir fern, besserwisserisch zu sein, aber ich stelle fest, dass dieselben Journalist:innen mehr Offenheit und Neugierde an den Tag legen, wenn es um andere Regionen der Welt und andere Epochen der Geschichte geht. Als ob hier der Vermittlungskanal zwischen der Produktion von überprüftem, bewiesenem und validiertem Wissen und dem allgemein vorhandenen Wissen in der Gesellschaft und in der öffentlichen Meinung gestört sei; als ob in der Wissenschaftskommunikation grundsätzlich etwas aus dem Lot geraten sei.

    Denn man kann ja nicht sagen, dass nicht über den Nahen Osten gesprochen und geschrieben würde. Und vielleicht glaubt gerade deshalb jede:r, Bescheid zu wissen. Man kann auch nicht behaupten, dass es nicht viele Spezialist:innen für die arabische Welt, darunter sehr hochkarätige, gäbe, beispielsweise in Frankreich. Diese Spezialist:innen debattieren tatsächlich untereinander und die Debatten reflektieren einige der Spannungen, die die Welt der Forschung wie die französische Gesellschaft aufwühlen. In ihnen geht es aber um die Feststellung der Wahrheit; es geht um Methoden und um Forschungsfragen. (Hier wird von der akademischen Freiheit im strikten Sinn gebraucht gemacht, innerhalb der Grenzen der wissenschaftlichen Überprüfung und des Einspruchs.) Diese wissenschaftlichen Diskussionen ermöglichen es auch, sich zu einigen. So sind beispielsweise im akademischen Bereich die israelische Besatzung und die israelische Kolonialisierung einfach feststehende Tatsachen und kein Gegenstand von Polemik. Hier ist es möglich, über den Zusammenhang zwischen Zionismus und europäischem Kolonialismus zu diskutieren, oder mit dem Begriff Apartheid zu arbeiten, um zu beschreiben, wie jüdische und nichtjüdische Gesellschaften in der räumlichen Einheit Israel-besetzte Gebiete voneinander getrennt sind. Hier ist es zulässig, den bewaffneten Arm der Hamas als bewaffneten Widerstand zu bezeichnen. Das auszusprechen bedeutet nicht, die nihilistische Gewalt dschihadistischer Gruppen zu leugnen oder alles auf eine Stufe zu stellen. Aber es ermöglicht auch einen Vergleich zwischen Besatzungssituationen und Reaktionen auf Besatzungen weltweit. Der Fokus auf friedliche Bewegungen ist eine Option, aber die Realität vor Ort sieht nun einmal anders aus und konfrontiert uns damit, dass der bewaffnete Weg immer Teil der Geschichte von Widerstand ist, in Palästina wie anderswo. Man kann in der Diskussion Unterschiede zwischen den bewaffneten ukrainischen Widerstandskämpfern, den kurdischen Widerstandskräften in Rojava und den dschihadistischen Gruppen herausarbeiten. Aber es ist nicht ehrlich, einen Vergleich zwischen ihnen kategorisch abzulehnen, Begriffe wie Widerstand für den Fall der Hamas zu verbannen und nur für Erfahrungen anderswo zu reservieren. Aber hier liegt eine der Grenzen, die in der öffentlichen Debatte unmöglich zu überschreiten ist.

    Was passiert also mit uns, die wir der Übeltaten beschuldigt werden, nur weil wir über den Stand der Forschung, den aktuellen wissenschaftlichen Konsens berichtet haben? Wie sollen wir das verstehen? Dass nun jedes Wort, das wir sagen, Gegenstand eines Gerichtsprozesses werden soll?

    Aus der Beobachtung dessen, was sich seit Monaten und Jahren vollzieht, und den zahlreichen Kontroversen darüber möchte ich einige Lehren ziehen:

    Zunächst einmal wird uns gesagt, dass nicht jede:r berechtigt sei, diesen wissenschaftlichen Konsensdiskurs zu führen. Dieselbe Analyse, die von eine:r palästinensischen oder arabischen Forscher:in aus der Region erstellt wurde, wird oft erst dann zugelassen, wenn sie von einem europäischen oder israelischen Forscher validiert wurde. So war es bereits bei den Untersuchungen zu den Massakern von 1948, die von palästinensischen Historiker:innen und Zeug:innen dokumentiert und beschrieben worden waren, aber erst dank der Arbeit sogenannter revisionistischer israelischer Historiker akzeptabel wurden. Das galt natürlich auch für die Verwendung des Begriffs „Völkermord” zur Beschreibung der Massaker in Gaza, die zunächst von palästinensischen Zeug:innen und Journalist:innen, dann von internationalen NGOs und schließlich von israelischen Persönlichkeiten und westlichen Forscher:innen der Genocide Studies angeprangert wurden. Warum werden die Palästinenser nicht für würdig erachtet, selbst festzustellen und zu benennen, was ihnen widerfährt? Könnte man das erklären, wenn eine europäische Gesellschaft von den Verbrechen betroffen wäre?

    Dann wird uns gesagt, und vielleicht ist dies für die akademische Frage der zentrale Punkt, dass die Wahrheit nicht wirklich zählt. Was zählt, ist Ausgewogenheit. Eine komische Vorstellung, wenn man darüber nachdenkt. Eigentlich müssten wir, immer wenn wir beschreiben und darlegen, was wir über eine soziologische oder historische Realität untersucht haben, immer jemanden hinzuziehen, die oder der eine gegenteilige These vertritt. Das ist eine Erfahrung, die ich selbst regelmäßig machen musste, als ich in den 2010er Jahren gelegentlich in den Medien zum Thema Syrien befragt wurde. Wenn ich auf der Grundlage der verfügbaren Forschungsergebnisse die Funktionsweise der Macht oder der syrischen Gesellschaft erklärte, wurde mir von Pseudo-Experten widersprochen, die Unsinn über “Konfessionalismus” und “Radikalisierung” und was weiß ich noch alles erzählten, und das alles im Namen der Ausgewogenheit und der Konfrontation von Standpunkten. Und natürlich ohne jegliche Distanz, ohne ihre Sichtweise auf die Gesellschaft dem zuzuordnen, was sie war, nämlich der Propaganda des Regimes. Wenn ich heute höre, wie vorsichtig meine Kolleg:innen zum Thema Ukraine und Russland befragt werden, auch wenn nichts perfekt ist, kann ich die Distanz ermessen.

    Ist es also wirklich die akademische Freiheit, um die es hier geht, wenn man die Wissenschaftlichkeit eines Kolloquiums am Collège de France in Frage gestellt wird? Oder ist es nicht vielmehr die erkennbare ultimative, unverhohlene (und zurecht skandalisierte) Verachtung, mit der wissenschaftliche Arbeiten über diesen Kulturraum betrachtet werden? Diese Arbeiten sind sicherlich nicht alle perfekt, aber sie basieren auf Wissen, auf oft mühsam erworbenen Kompetenzen, auf Vertrautheit mit oft schwierigen und anspruchsvollen Gebieten, zu denen die Forscher:innen manchmal auch eine persönliche, emotionale Bindung haben. Und hier liegt ein weiterer, letzter Faktor, den ich aus der Beobachtung der Kontroversen herausarbeiten möchte: Bei Forscher:innen, die sich mit der arabischen Welt beschäftigen, weckt die Tatsache, dass sie eine starke Verbindung zu ihrem „Forschungsgebiet” haben, Misstrauen. Dabei ist es gerade diese Vertrautheit, die eine der großen Ressourcen darstellt, auf die sich die französische und europäische Forschung stützen kann. Empathie ist eine notwendige Eigenschaft für gute Forschung, ebenso wie Kritik, das Lesen von Quellen in der Originalsprache oder stringente Schlussfolgerungen. Diese verschiedenen Eigenschaften, die bei der Erarbeitung wissenschaftlicher Wahrheit in Spannung zueinander stehen, sind genau diejenigen, die das einzig sinnvolle Gleichgewicht gewährleisten. Auch hier gibt es zahlreiche Beispiele aus anderen Bereichen, die die Bedeutung der Nähe zum Forschungsgebiet unterstreichen. Würde es uns überraschen, wenn ein:e französische:r Forscher:in, die sich auf Deutschland spezialisiert hat (oder umgekehrt), längere Aufenthalte dort verbringt, Kooperationen und Freundschaften aufbaut und manchmal sogar ihr Leben dort verbringt?

    Wenn heute die Forschung insgesamt durch alle möglichen Formen des Relativismus und Angriffe auf die Wahrheit bedroht ist, so werden diese Angriffe in Bezug auf die wissenschaftliche Produktion über die arabische Welt noch verstärkt durch den Verdacht der „Kollaboration” mit einem als innerlich konstruierten Feind, dessen fünfte Kolonne wir angeblich sind. Der Name dieses Feindes variiert: Islam, „Muslimbruderschaft”, neuer Antisemitismus, Wokismus… Oder eine Kombination aus all dem, die unsere Arbeit, die Ermittlung von Fakten und Funktionsmechanismen, buchstäblich mit Füßen tritt und die Grundlage unserer libido sciendi, d. h. unseren Willen, diese Gesellschaften zu verstehen, zu beschreiben und sie in ihrer Komplexität und ihren Widersprüchen vertrauter zu machen, einem Generalverdacht aussetzt.

  • Die Begriffe „Krieg“ und „Genozid“ sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden

    Die Begriffe „Krieg“ und „Genozid“ sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden

    Sowohl in KriSol-internen Debatten als auch beispielsweise in einem Interview mit Omer Bartov im deutschsprachigen Jacobin wurde zuletzt deutlich, dass es innerhalb Palästina-solidarischer Bewegungen erhebliche Vorbehalte gegen den Kriegsbegriff gibt. Stattdessen wird die moralische und politische Beurteilung der Massengewalt gegen Gaza und seine Bevölkerung an den juristischen Genozidbegriff geknüpft – und das obwohl schon länger zu beobachten ist, dass Mitglieder der Bundesregierung diesen Begriff gezielt nutzen, um gerade keine Konsequenzen aus der Gewalt zu ziehen. Sie verweisen darauf, dass erst noch die Gerichte entscheiden müssen, ob tatsächlich ein Genozid verübt wurde oder nicht, oder ignorieren journalistische Nachfragen zu Konsequenzen angesichts des Völkermords mittlerweile gleich gänzlich. Letzteres war etwa in einer Regierungspressekonferenz kurz nach Beginn des fragilen Waffenstillstands im Oktober 2025 der Fall, in der es unter anderem um Erwägungen des Bundeskanzlers zur Wiederaufnahme uneingeschränkter Rüstungsexporte nach Israel ging. Schon länger zeigt sich also, dass sich allein mit dem Genozidbegriff nur schlecht politischer Druck aufbauen lässt. Noch dazu ist keinesfalls sicher, dass die Gerichte in ein paar Jahren tatsächlich urteilen werden, dass die israelische Regierung einen Genozid in Gaza begangen hat.

    Es besteht also reichlich Grund zu der Sorge, dass eine diskursive Verengung auf den Genozidbegriff nicht nur aktuell, sondern insbesondere auch in Zukunft zur Abwehr von Verantwortung und Negierung der Massengewalt genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund plädieren wir für die strategische Aufwertung eines empirisch-analytischen Kriegsbegriffs, der auf beobachtbare Empirie verweist, dabei die politische Bedeutung empirischer Evidenz unterstreicht und sich nicht von juristischen Urteilen abhängig macht.

    Genozidaler Krieg ist nicht weniger grausam als Völkermord

    Der Begriff „Krieg“ wird gerade von denjenigen, die die Massengewalt gegen Palästinenser:innen auf das Schärfste verurteilen und dringend politische Konsequenzen fordern, oft als unangemessen gewertet. Es wird kritisiert, „Krieg“ impliziere Symmetrie – einen Konflikt zwischen zumindest in etwa gleich handlungsfähigen Seiten – und ermögliche so in der Beurteilung der Massengewalt gegen Gaza bothsidesism (so auch in etwa die Begründung der Ablehnung in dem oben verlinkten Interview mit Bartov). Wir teilen die Kritik an bothsideism. Zugleich widersprechen wir als Friedens- und Konfliktforscherinnen dem Eindruck, dass Kriege per se symmetrisch sind. Empirisch ist dies definitiv nicht der Fall.

    „Krieg“ bezeichnet in erster Linie den Umstand, dass Gewalt massenhaft ausgeübt und erlitten wird. Zugegeben: in der quantitativen Forschung wird der Begriff tatsächlich vor allem an der Zahl kampfbasierter Todesfälle („battle-related deaths“) festgemacht, wodurch suggeriert wird, dass Krieg vor allem aus Kampfhandlungen zwischen gegnerischen Seiten bestehe. Die Idee ist hierbei, dass bewaffnete Akteure (mindestens einer von ihnen eine staatliche Armee) einander bekämpfen und dass dabei sowohl Kombattant:inen als auch (unabsichtlich oder in Kauf nehmend) Zivilist:innen getötet werden (siehe etwa Uppsala Conflict Data Program). Allerdings werden solche Definitionen innerhalb der Friedens- und Konfliktforschung schon lange kritisiert und als unterkomplex bzw. die tatsächlichen Kriegsdynamiken nicht hinreichend abbildend betrachtet. Auf Gaza beispielsweise, wo Zivilist:innen und zivile Infrastruktur direkt und unmittelbar angegriffen, getötet und zerstört wurden, passt die Vorstellung offensichtlich nicht. Direkte Angriffe auf die Zivilbevölkerung gibt es zudem auch in Kriegen, für die sich empirisch keine genozidalen Logiken ausmachen lassen, die also nicht gezielt die Lebens- und Überlebensbedingungen der Angehörigen einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe zerstören, um hier einmal eng bei der Genozidkonvention zu bleiben. Beispiele für nicht-genozidale Gewalt gegen die Zivilbevölkerungen finden sich etwa im Rahmen militärischer Interventionen man denke an die US-Drohnenkriege und den unsäglichen Begriff der „collateral damage“ – und auch in Bürgerkriegen, in denen gerade nicht-staatliche bewaffnete Akteure sich zuweilen über Gewalt gegen die Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln, Arbeitskräften und Zwangsrekrut:innen versorgen.

    Wenn wir in solchen Situationen dennoch von „Krieg“ sprechen und schreiben, so trägt dies nicht zuletzt dem Umstand Rechnung, dass Massengewalt global und historisch betrachtet nur selten symmetrisch war, und dass sie sehr häufig direkt gegen Zivilbevölkerungen gerichtet wurde und wird. Sämtliche Formen kolonialer, und dabei oft genozidaler, Gewalt seit dem 16. Jahrhundert könnten hier als Beispiele dienen. Insofern ist einseitige Massengewalt tatsächlich kein Sonderfall. Eher trifft dies auf den symmetrische Kampf zwischen uniformierten Armeen zu, der in westlichen Vorstellungen fälschlicherweise (nur dank Eurozentrismus) das Bild von Kriegen geprägt hat.

    Wir schlagen deshalb vor, den Kriegsbegriff nicht rundheraus abzulehnen, sondern ihn von eurozentrischen Annahmen symmetrischer Gewalt befreit zu nutzen, um die Relevanz empirisch belegter Gewalt in den Vordergrund zu rücken. Der Vorteil eines solchen Begriffs ist, dass mit ihm massenhafte Gewalt in ganz unterschiedlichen Ausprägungen als moralisch und politisch relevant gekennzeichnet werden kann – denn „Krieg“ ist eine menschengemachte Katastrophe, und der Begriff signalisiert, dass hier Handeln nötig ist. In einem zweiten Schritt geht es dann darum, empirisch zu klären, was die zentralen Charakteristiken des jeweiligen Krieges sind. Ein Vorschlag für die empirische Beschreibung der massenhaften Gewalt in Gaza ist „genozidaler Krieg“: also Massengewalt, an der sich anhand empirischer Beobachtungen plausibel auf Vernichtungsabsichten schließen lässt. Gegenüber Genozid hat „genozidaler Krieg“ den Vorteil, dass er nicht von Gerichten bestätigt werden muss, sondern sich allein auf umfangreich dokumentierte, empirische Beobachtungen stützt – was in der Politik üblicherweise sehr wohl als Entscheidungs- und Handlungsgrundlage ausreicht! Mit der Verwendung des Kriegsbegriffs kann und sollte also Argumenten entgegengetreten werden, man müsse Gerichtsprozesse abwarten, bevor zum Beispiel Entscheidungen über Konsequenzen im Verhältnis zur israelischen Regierung getroffen werden können. Wie auch immer die Gerichte entscheiden, allein die empirischen Belege sollten Beweis genug sein, dass ein genozidaler Krieg geführt wurde und dass dieser ebenso inakzeptabel ist wie ein gerichtlich festgestellter Völkermord.

    Hiermit sind wir schließlich bei der de facto Hierarchisierung von Leid, die auch Dirk Moses umtreibt und ohne Frage ein Kernproblem des juristischen Genozidbegriffs ist. Dieser soll das schlimmste aller Verbrechen beschreiben und ist dabei so eng gefasst ist, dass die allermeiste Massengewalt nicht darunter gefasst werden kann und so zwangsläufig als „weniger schlimm“ gekennzeichnet wird. Auch hier könnte der Kriegsbegriff langfristig korrigierend wirken, indem er einer solchen Hierarchisierung entgegenwirkt.

    Diskursiv mehrgleisig fahren

    Selbstverständlich ist es auch weiterhin sinnvoll den Genozidbegriff zu nutzen, insbesondere um die Geltung des Völkerrechts einzufordern. Unser zentraler Punkt ist daher, dass es für die Palästina-solidarische Bewegungen unklug ist, politisch und moralisch alles auf eine Karte zu setzen – noch dazu auf das bekannterweise selektiv wirksame und von kolonialen Logiken durchzogene Völkerrecht! Wir sollten diskursiv mehrgleisig fahren, um einer Situation zu entkommen, in der zentrale Akteure Verantwortung für schwerste Verbrechen von sich weisen, und in der die moralische und juristische Verurteilung so eng miteinander verwoben sind, dass zukünftige Freisprüche schlimmstenfalls einer Reinwaschung gleichkämen. Der Begriff „genozidaler Krieg“ gibt uns diese Möglichkeit. 

  • Wie die Anerkennung Palästinas in Frankreich debattiert wird

    Wie die Anerkennung Palästinas in Frankreich debattiert wird

    Die Anerkennungswelle Palästinas durch westliche Staaten, bei der Deutschland nicht mitgemacht hat, verdankt sich der Initiative Frankreichs. Präsident Macron ist innenpolitisch isoliert, in vieler Hinsicht gescheitert und unbeliebt, aber seine Außenpolitik zeigt diplomatische Führungsstärke. Das hat auch dazu beigetragen, dass der Diskurs in Frankreich wieder einmal weiter und offener ist als der in Deutschland. Man kann in Frankreich bereits etwas kritisieren, das in Deutschland noch nicht erreicht ist. Eine Gruppe von Jurist:innen und Professor:innen, am prominentesten Rafaëlle Maison, Professorin für Internationales Recht an der Université Paris-Saclay, beschäftigt sich mit den potentiell negativen Folgen, die aus der rein symbolischen Anerkennung eines de facto nicht existierenden Staates – das Staatsterritorium ist von israelischen Siedlungen zerfressen, die Staatsgewalt ausgehöhlt, das Staatvolk einem Genozid ausgesetzt – drohen. Rafaëlle Maison hat am 11. September einen Artikel veröffentlicht, der die Fallstricke einer Anerkennung ausbuchstabiert, und am 13. September der Plattform Le Média ein Interview gegeben, um die „Schattenzonen“ von Macrons Plan auszuleuchten. Jede Anerkennungspolitik sollte daran gemessen werden, ob sie dem für das Internationale Recht fundamentalen Selbstbestimmungsrecht der Völker dient oder schadet.

    In dem Interview zitiert Maison aus dem Brief, den Macron am 25. August 2025 an Netanjahu geschrieben hat. Macron rechtfertigt darin seine Entscheidung: „Our determination to ensure that the Palestinian people have a State is rooted in our belief that a lasting peace is essential to the State of Israel’s security“. Das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser:innen findet in dem Brief keine Erwähnung. Das Pferd wird von hinten aufgezäumt: Die Rechte der Palästinenser:innen werden nur als eine Funktion der Sicherheit eines ethnisch-national definierten Israels verstanden; nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel. Mit diplomatischer Rücksichtnahme gegenüber Netanjahu alleine ist das nicht zu erklären. In seiner Rede vor der UN Generalversammlung am 22. September bekannte sich Macron zwar ausdrücklich, anders als in dem Brief, zu den „legitimen Rechte(n) des palästinensischen Volkes“, und sprach von dem „Volk, das in seiner Geschichte, seiner Verwurzelung und seiner Würde Kraft findet“. Und trotzdem führte er auch hier als Hauptgrund für die Anerkennung die französische Loyalität zu Israel an: „Gerade weil wir überzeugt davon sind, dass diese Anerkennung die einzige Lösung ist, die den Frieden für Israel ermöglichen kann.“

    Der Rede Macron lässt sich entnehmen, dass die Anerkennung dazu führen soll, dass der Völkermord aka Krieg beendet wird. Wenn aber die Rechte der Palästinenser:innen immer nur instrumentell gesehen werden, dann kann es auch keine dauerhafte Friedenssicherung geben. Maison entlarvt Macrons Anerkennung und sein Bekenntnis gegen Gewalt als Lippenbekenntnis. Die „Normalisierung“, die er sich für Israel wünscht, das weiterhin (zwingendes) Völkerrecht bricht, soll weiterhin, mit oder ohne palästinensischen Staat, gewaltvoll durchgesetzt werden. Das zeigt sich schon in der ersten Hälfte des Briefes, wo Macron sich lang und breit auf Frankreichs offizielle Annahme der IHRA-Definition von Antisemitismus beruft. Die Annahme der IHRA-Definition, „which condemns anti-Zionism as a form of antisemitism”, war 2017 eine seiner ersten Amtshandlungen und bildet die Grundlage für seine Anerkennungspolitik. Die von Macron in die IHRA-Definition hineininterpretierte umstandslose Gleichsetzung jeder auch noch so legitimen Gegnerschaft gegen einen exkludierenden und ethnisch definierten Staat mit der Feindschaft gegen Juden als Juden muss alle von Israel ausgebürgerten und enteigneten Palästinenser:innen, die selbstverständlich ein Problem mit dieser Staatlichkeit haben, quasi automatisch zu Judenfeinden erklären (– ganz abgesehen davon, dass diese Gleichsetzung selbst antisemitisch ist). Macrons Brief an Netanjahu zeigt: Die gewaltvolle Instrumentalisierung der Antisemitismusbekämpfung und die pauschale Diffamierung und Ausgrenzung von Palästinenser:innen als Antisemiten ist weit mehr als nur Begleiterscheinung oder Kollateralschaden der derzeitigen Anerkennungspolitik; sie ist dieser inhärent.

    Rafaëlle Maison interessiert die Anerkennung aber vor allem aus völkerrechtlicher Perspektive. Sie analysiert die von Frankreich und Saudi Arabien initiierte und auch von Deutschland unterzeichnete „Erklärung von New York“ vom 29. Juli, sowie den am selben Tag von den Außenministern von 15 westlichen Staaten (Deutschland war nicht darunter) getragenen „New York Call“ als Reaktion und eine Art Ablenkungsmanöver, um von dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs „zu den rechtlichen Folgen von Israels Besatzungspolitik“ abzulenken. Der IGH hatte genau ein Jahr zuvor geurteilt, dass die israelische Besetzung der palästinensischen Gebiete illegal ist, Israel aus den Gebieten abziehen und Reparationen leisten muss. Die UN-Generalversammlung hatte daraufhin am 18. September 2024 mit großer Mehrheit (und Enthaltung Deutschlands) die Resolution ES-10/24 angenommen, die ein Stopp von Waffenlieferungen vorschreibt, wenn diese in den besetzten Gebieten eingesetzt werden, und zum Boykott von Waren aus israelischen Siedlungen auffordert. Statt dem IGH-Gutachten zu folgen (das alle, auch das Auswärtige Amt, zu respektieren vorgeben), beriefen Frankreich und Saudi Arabien für den Juli 2025 die UN-Konferenz zu der Anerkennungsfrage ein.

    Rafaëlle Maison sieht die Ergebnisse „potentially in violation of international law as outlined by the ICJ in 2024”. Der palästinensische Staat, der unter gegebenen Verhältnissen sowieso etwas Fiktives hat, solle auch in der unwahrscheinlichen Zukunft, dass es ihn wirklich geben darf, nur unter Bedingungen existieren: unter den Bedingungen der Abgabe der Waffen der Hamas an die von Israel kontrollierte Palestinian Authority, was de facto eine Demilitarisierung bedeute (Para. 11 der Erklärung), des Respekts der sich zur Wahl stellenden Akteure für die „internationalen Verpflichtungen“ der PLO (Para. 22), des Ausschlusses der Hamas sowie der Verfolgung einer liberalen Reform-Agenda. Zur letzteren schreibt Maison: „These recipes sound a lot like a free-market programme, compromising the sovereign choices oft he State-to-be and requiring – incongruously in appearance, but in reality quite significantly – a control over freedom of expression.“ Dem völkerrechtlich garantierten Rückkehrrecht werde ein Lippenbekenntnis gezollt, tatsächlich werde eine „just solution“ für das Flüchtlingsproblem durch ein  „regional and international framework“ in Aussicht gestellt (Para. 39). Und der zukünftige Staat werde an Sicherheitsarrangements arbeiten müssen, die „beneficial to all parties“ seien (Para. 20) – was unter den gegebenen Machtverhältnissen nur bedeuten könne, dass Israel sich wieder polizeiliche und militärische Macht und Gewalt in dem schwachen Staatsgebilde anmaßen werde. Herauskommen könne dabei nur ein Staat ohne Souveränität, eine „entity under control“.

    Insbesondere der „New York Call“ mache deutlich, worum es eigentlich gehe: darum, die Beziehungen aller Staaten mit Israel trotz der weiter laufenden Verbrechen zu normalisieren – und eben nicht, wie es der IGH eigentlich vorschreibt, diesen Verbrechen endlich mit Konsequenzen zu begegnen. So werde die unter Bedingungen gesetzte Anerkennung, während der Genozid weitergeht, „indeed the latest stage in the ‚war against Palestine‘, as chronicled by historian Rashid Khalidi.“

    Tatsächlich wird die Lage nicht befriedet werden, welche „Lösung“ auch immer die internationale Staatengemeinschaft finden wird, um Israel die „roten Linien“ aufzuzeigen, damit es die Annexionspläne aufgibt und den Völkermord endlich beendet; erst recht nicht unter einem Übergangs-Gouverneur Tony Blair in Gaza. Trotzdem haben sich in Frankreich in den letzten Tagen auch Stimmen zu Wort gemeldet, die dafür plädieren, nicht bei der verzweifelten Analyse Rafaëlle Maisons stehenzubleiben, sondern das Beste aus der neuen Situation zu machen. Der laufende Genozid, das tägliche massenhafte Sterben, Töten und Morden, muss unbedingt sofort aufhören, und die Anerkennung erleichtert die Bereitschaft zu Interventionen. Ilyes Ramdani hält auf Médiapart der französischen Initiative zugute, dass immerhin ein enormer Druck auf die USA entstanden sei; die „Riviera“-Pläne scheinen endgültig begraben.

    Am 24. September hat Ardi Imseis, Professor für Internationales Recht an der Queen’s University in Kanada, auf Initiative der Juristin und Mitglied der französischen Nationalversammlung Gabrielle Cathala, vor französischen Abgeordneten gesprochen und einen Tag später an der Sorbonne einen Vortrag gehalten. Er vertritt eine „realistische“, „pessoptimistische“ Haltung, die darauf beharrt, dass sowohl die rechtliche Tatsache der Anerkennung als auch Tatsache der weiter bestehenden rechtlichen Verpflichtungen, die das IGH-Gutachten feststellt, für Forderungen an die Regierungen benutzt werden können. Es sei nun mal bittere Realität, dass das Überleben und das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volks fast allen Staaten der Welt egal ist. Die Palästinenser:innen hätten selbst keine Ressourcen, sich gegen die Besatzung zu verteidigen. Aber gerade was die Staatlichkeit anbelangt, sieht Imseis das Glas halbvoll, wo andere es halbleer sehen. Fast unabhängig von der Situation auf dem Boden habe das Völkerrecht über die Jahre und Jahrzehnte ebenfalls eine eigene Realität geschaffen. „It is clear that today, the State of Palestine already exists as a matter of both State practice and law, with or without recognition by France and other western States.” Palästina war bereits vor Frankreichs Initiative von 160 Staaten anerkannt, wurde 2011 als vollgültiges Mitglied in die UNESCO aufgenommen, und kann Vertragspartner multilateraler Verträge sein. Gerade weil das Knüpfen von Bedingungen an die Anerkennung mit dem Völkerrecht in Konflikt stehe, könne man die Bedingungen bekämpfen. Mit der Anerkennung würde es leichter, die Staaten unter Druck zu setzen, ihr Verhältnis zu Israel zu korrigieren und auf die Besatzung, die Apartheid, die Kriegsverbrechen mit Sanktionen zu reagieren. Imsais kommt somit bei seiner Analyse der Erklärung von New York zu einem ganz anderen Schluss als Maison: Die anerkennenden westlichen Regierungen wüssten durchaus, dass Staaten souverän seien und es nicht gehe, einer Staatlichkeit Bedingungen aufzuerlegen; dementsprechend weich und letzten Endes unverbindlich seien sie formuliert. „Souvereignty is a curious thing. But as France so intimately knows (…), States have the perfect right to do whatever is not prohibited by international law.”

    Maison hatte ihren Text mit der Befürchtung geschlossen, dass die Regierungen die UN Generalversammlung unter dem Vorwand der Anerkennung eines palästinensischen „Pseudo-Staates“ durch Missachtung des IGH-Gutachtens für eine weitere Aushöhlung des Völkerrechts benutzten, ja dass hier das Völkerrecht insgesamt zu Grabe getragen werde. Imrais’ Realismus hingegen sieht „the contingency and disenfranchisement of the Palestinian Arabs“ im UN-Recht selbst verankert, zusammen mit dem „so-called two state framework“ des Teilungsplans von 1947. Mangels anderer Ressourcen könnten und müssten die Palästinenser:innen nun eben mit diesem Recht arbeiten.

    Am Montag (29. September 2025) werden Ardi Imseis und Rafaëlle Maison im Amphitheater Jean Jaurès in Paris miteinander sprechen. In Deutschland sollte man genau zuhören. Zwar hat sich auch in Deutschland der Diskurs verschoben, die Bundesregierung ist von der Netanjahu-Regierung deutlich abgerückt, man darf jetzt sogar „Genozid“ sagen, ohne als Antisemit verleumdet zu werden. Aber die, sorry, totalitäre Staatsräson und die medialen Windmühlenkämpfe in ihrem Schatten verdecken immer noch die eigentlichen Konfliktlinien. Das fruchtlose Pro und Contra deutscher Provenienz dreht sich im Grunde nur darum, ob man Israel gewähren lassen oder Israel zu seinem Glück zwingen müsse; ob das Scheitern von Oslo Israel eine Carte Blanche gibt oder ob Israel wieder auf den Weg von Oslo hin zu einem „friedlichen Zusammenleben“ gebracht werden müsse. Und ob Deutschland sich international isoliert oder ob die Welt Deutschlands Sonderweg „versteht“. Was immer noch kaum diskutierbar ist: die Anerkennungsfrage im Lichte des Scheiterns von Oslo, aus der Perspektive dessen, was rechtens und gerecht ist. Oslo war im Rückblick wohl ein schwerer Fehler – eine Appeasement-Politik, die alle wichtigen Fragen ausklammerte, sich vor völkerrechtlichen Verpflichtungen drückte und langfristig die Gewichte immer mehr zulasten der Palästinenser:innen verschob. Das betrifft die Siedlungen, das betrifft die Apartheid, das betrifft das Recht der vertriebenen Palästinenser:innen auf Rückkehr und auf Kompensation für den entwendeten Besitz.

    Deutschland hat sich nun gegen eine Anerkennung Palästinas entschieden und wird, wie immer, seinen Mangel an Verantwortungswillen mit Geldzahlungen zu kompensieren versuchen. Es zahlt aber auch noch einen anderen Preis: den der Ignoranz, im Arendtschen Sinne. Am Ende könnte sogar die These stehen, dass vielleicht tatsächlich das Völkerrecht selbst, durch den Teilungsplan, einen haltbaren Frieden unmöglich macht. Aber auch diese Diskussion wird sicherlich in Frankreich eher als in Deutschland stattfinden.

  • Die Nova Ausstellung – immersives Entertainment und trügerische Eindeutigkeit

    Die Nova Ausstellung – immersives Entertainment und trügerische Eindeutigkeit

    Naomi Klein: „How Israel Has Made Trauma a Weapon of War“, The Guardian, 5. Oktober 2024, https://www.theguardian.com/us-news/ng-interactive/2024/oct/5/israel-gaza-october-7-memorials.

    Ben Ratskoff: „Prosthetic Trauma at the Nova Exhibition: Holocaust Memory, Reenactment, and the Affective Reproduction of Genocidal Nightmares”, Journal of Genocide Research, 2. September 2025, https://doi.org/10.1080/14623528.2025.2551946.

    Es gibt keine gemeinfreien Bilder von der Immersionsleistung der „echten“ Ausstellung, aber ChatGPT schlägt dieses hier vor.

    Die Wanderausstellung „The Nova Music Festival Exhibition“ (Motto: „06:29 – The Moment the Music Stopped“) reist seit Ende 2023 durch die Welt; bisherige Stationen: Tel Aviv, New York, Los Angeles, Miami, Toronto, Boston. Wie es auf der Website der Ausstellungs- und Themenparkdesigner von Breeze Creative heißt, „rekonstruiert“ sie das Massaker palästinensischer Kombattanten unter den Teilnehmer*innen der Open Air-Trance-Party in der Nähe des Kibbutz Re’im am frühen Morgen des 7. Oktober 2023 (bei dem Schätzungen zufolge 378 Menschen starben und weitere 44 als Geiseln entführt wurden), „unter Verwendung authentischer Objekte, die kurz nach den Ereignissen gesammelt wurden – darunter ausgebrannte Autos, von Kugeln durchlöcherte mobile Toiletten, zurückgelassene Campingzelte mit persönlichen Gegenständen darin und die Habseligkeiten der Ermordeten oder Entführten. Dazu kommen fesselnde visuelle Medien: Zeugenaussagen von Überlebenden, Videos und Bilder, die das Grauen festhalten.“ Produziert wurde „The Nova Music Festival Exhibition“ von den Gründern des Nova Music Festivals und den Firmen des israelischen Kulturveranstalters und Festivalgründers Yoni Feingold. Die Unterstützung durch die israelische Regierung war von Beginn an gegeben, ebenso die von Politiker*innen in den gastgebenden Städten und vieler jüdischer Organisationen. Nicht im gleichen Maße ungeteilt allerdings war und ist der Zuspruch durch große Teile der israelischen Bevölkerung und der Familien der Geiseln. Allzu durchschaubar hat man es hier mit einem Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der israelischen Regierung zu tun, der von dieser selbst Hasbara genannten zionistischen Propaganda. Andererseits steht die Ausstellung in einem Kontext, in dem Propaganda von Aufklärung, Dokumentation und seriöser Recherche oft nicht mehr leicht zu unterscheiden sind.

    Jetzt macht „The Nova Music Festival Exhibition“ in Berlin-Tempelhof Station, im ehemaligen Flughafengebäude, unter der Schirmherrschaft des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner, wie Anfang September bekannt wurde. Diese Ankündigung und die noch zu erwartende mediale Begleitung lässt es angeraten erscheinen, sich mit der bisherigen Geschichte, den ideologischen Implikationen und kuratorischen Strategien dieses Unternehmens genauer zu beschäftigen. Dafür sind zwei Texte besonders empfehlenswert: „How Israel Has Made Trauma a Weapon of War“ von Naomi Klein, letztes Jahr erschienen im Guardian, und der Anfang September dieses Jahres veröffentlichte Aufsatz „Prosthetic Trauma at the Nova Exhibition: Holocaust Memory, Reenactment, and the Affective Reproduction of Genocidal Nightmares” des Erinnerungskultur- und Geschichtspolitik-Forschers Ben Ratskoff. Klein wie Ratskoff situieren das Ausstellungsprojekt im weiteren Kontext der geschichtspolitischen und erinnerungskulturellen Aktivitäten in Reaktion auf den Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 innerhalb, aber auch außerhalb Israels. Theaterstücke, Filme, eine Fernsehserie, VR-Onlinevideos (wie die “Gaza Envelope 360 tour”) oder thematische Reisen im dark tourism-Fach überführen die traumatischen Ereignisse in unterschiedliche Formen viszeral-immersiver Unterhaltung. Die meisten dieser Produkte legen es darauf an, die Nutzer*innen in das Geschehen an diesem Tag emotional hineinzuziehen. Die Identifikation mit den Opfern, das Sich-Hineinversetzen in ihr Leiden und Sterben ist das primäre Ziel. Gleichzeitig ist der Aufwand an kleinteiliger dokumentarischer Aufarbeitung oft sehr eindrucksvoll, und es gibt auch differenzierte Versuche, auf die Ereignisse dieses Tages und dessen Nachwirkungen zu reagieren. Klein vermisst allerdings durchweg, dass die in den vergangenen Jahrzehnten betriebene Forschung zur „Ethik der Erinnerung an reale Gräueltaten“ und deren eminent politischer Dimension bisher auch nur ansatzweise zur Kenntnis genommen worden wäre. Stattdessen lege es die Memorialindustrie darauf an, den „Unterschied zwischen dem Herstellen einer emotionalen Verbindung und dem bewussten Versetzen von Menschen in einen Zustand der Schockstarre und Traumatisierung“ einseitig aufzulösen, nämlich in Richtung „Immersion“: „Zuschauer*innen und Teilnehmer*innen wird die Möglichkeit geboten, sich in den Schmerz anderer hineinzuversetzen, basierend auf der Leitannahme, dass es umso besser für die Welt ist, je mehr Menschen das Trauma des 7. Oktober so erleben, als wäre es ihr eigenes“. Eine weitere Differenz sei die zwischen dem „Verstehen eines Ereignisses, welches sowohl die analytischen Fähigkeiten des Intellekts als auch das Bewusstsein des eigenen Selbst bewahrt“, und dem „Gefühl, das Ereignis persönlich zu durchleben“. Letzteres könne – mit einem Begriff der Historikerin Alison Landsberg (Prosthetic Memory : the Transformation of American Remembrance in the Age of Mass Culture) und der Soziologin Amy Sodaro (Exhibiting Atrocity: Memorial Museums and the Politics of Past Violence) – „prosthetic trauma” genannt werden.

    Ben Ratskoff arbeitet ebenfalls mit dem Begriff des „prothetischen Traumas”. Seine akribische Beschreibung und Analyse der Nova-Ausstellung mündet in einem Fazit, dass Kleins Kritik an der geschichtspolitischen Instrumentalisierung des 7. Oktober 2023 ebenso teilt wie ihre Einwände gegen die Zusammenbrüche reflektierender Distanz im Modus der Immersion: „Indem sie die Schmerzen und Leiden realer Opfer als simulierte Erfahrung für den öffentlichen Konsum anbietet, bestätigt die Nova-Ausstellung die Befürchtung, dass die Nachstellung als diskursive Form und Ausstellungsstrategie die kritische Distanz zunichte macht, die es für ethische Reflexion und kontextuelles Verständnis braucht; und dass sie gleichzeitig destruktive (und selbstzerstörerische) narrative Panikmache und existenzielle Ängste schürt.“ Ratskoff betont darüber hinaus, dass solche Bearbeitung des Gedenkens der Gräuel dazu tendiere, die genozidalen Alpträume eher zu reproduzieren als zu verhindern, insbesondere, wenn Rhetorik und Formate des Holocaust-Gedenkens auf die Ereignisse des 7. Oktober 2023 übertragen würden: „Tropen und Muster, die aus der Erinnerung an den Holocaust und dem Gedenkmuseum stammen, bilden einen mächtigen Apparat emotionaler Identifikation, der das Bildliche und das Reale, die Erinnerung und die Wirklichkeit verschwimmen lässt.“

    Überall dort, wo individuelle und kollektive Gewaltereignisse und -erfahrungen institutionell „erinnert“ werden, tut sich seit Jahrzehnten eine Schere auf. Staatliche wie privatwirtschaftliche, oft auch – wie im Fall der Nova-Ausstellung – als public-private partnership betriebene Unternehmen (trans-)nationalen Gedenkens und politischer Bildung sind wie hin- und hergerissen zwischen, vereinfacht gesagt: Didaktik und Aufklärung einerseits und Emotionalisierung und Identifikation andererseits. Immer häufiger fällt die Entscheidung dabei zugunsten der Option Immersion aus. Seit in renommierten historischen Museen wie dem Imperial War Museum in London die Schützengräben des Ersten Weltkriegs und die Bombennächte des Blitzkriegs wie Geisterbahnen inszeniert werden, glaubt kaum eine große Institution noch, ohne gamifizierte Ausstellungskonzepte auskommen zu können. Längst sehen sich gerade die dem Holocaust gewidmeten Museen und Gedenkstätten, allen voran Yad Vashem in Jerusalem, mit diesen Erwartungen an immersives Nacherleben des Traumas konfrontiert und geben ihnen nach.

    Auch unabhängig von dem besonders aufgeladenen Anlass des 7. Oktobers 2023 ließe sich daher fragen: Welche Funktionen und Effekte haben die auf Immersion und Re-enactment zielenden Methoden und Technologien, die zunehmend in unterschiedlichen erinnerungskulturellen, pädagogischen und therapeutischen Zusammenhängen eingesetzt werden? Wie wirkt sich der so herbeigeführte und eingeübte Zusammenbruch von (kritischer) Distanz gesellschaftlich aus? Wann geht das Identifikationsangebot in Propaganda über, wann Empowerment in Mobilisierung? Die Immersivierung von Geschichte und Politik, wie sie (nicht nur) mit der Nova-Ausstellung betrieben wird, produziert trügerische Eindeutigkeiten. Immersion ist zum default mode des Gedenkens geworden, zur Formel einer politischen Kommunikation, die Partizipation auf Passivität reimt, die agitiert, indem sie das Trauma inszeniert. Jetzt wird „The Nova Music Festival Exhibition“ also in Berlin besucht werden können. Wo, wenn nicht in dieser Stadt, böte sich Gelegenheit zu bedenken, dass die Ästhetisierung von Gewalt und die Instrumentalisierung von Traumata in der Vergangenheit schon einmal verheerend waren?         

  • Japanische Regierung unterwirft den Wissenschaftsrat Japans

    Japanische Regierung unterwirft den Wissenschaftsrat Japans

    Der Wissenschaftsrat Japans (SCJ) wurde 1949 als nationale Akademie Japans gegründet und besitzt traditionell sehr viel Einfluss. Obwohl er eine staatliche Einrichtung ist, arbeitet er unabhängig von der Regierung und beansprucht Autonomie in seiner Verwaltung und seinen Aktivitäten.

    Seine Arbeitsprinzipien sind das Ergebnis der bitteren Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs, als Japan die Wissenschaft für militärische Zwecke mobilisierte. Vor diesem historischen Hintergrund wurde der SCJ „im Konsens der gesamten wissenschaftlichen Gemeinschaft mit dem Auftrag gegründet, in Abstimmung mit den weltweiten akademischen Gemeinschaften zum friedlichen Wiederaufbau Japans, zum Wohl der menschlichen Gesellschaft und zum akademischen Fortschritt beizutragen“, wie es in der Präambel des Gesetzes über den SCJ heißt. Die Aufgaben des SCJ sind: die Erörterung wichtiger Fragen der Wissenschaft und die Unterstützung bei deren Umsetzung; die Förderung und Verbesserung der Koordinierung wissenschaftlicher Forschung; die Beantwortung von Anfragen der Regierung zu akademischen und politischen Fragen, die einer besonderen Prüfung durch wissenschaftliche Expert:innen bedürfen; sowie Abgabe wissenschaftlicher Empfehlungen und Vorschläge an die japanische Regierung und Gesellschaft.

    Seit ihrer Gründung hat die SCJ eine aktive Rolle in der Politik gespielt, beispielsweise durch die Bereitstellung von Hunderten von Berichten und Empfehlungen für die Öffentlichkeit. Sie besteht aus 210 Wissenschaftler:innen, die jeweils für sechs Jahre ernannt werden, und umfasst alle akademischen Bereiche. Getreu seinem Spitznamen „Parlament der Wissenschaftler“ wurden die Mitglieder ursprünglich von japanischen Wissenschaftler:innen gewählt. Seit Reformen in den 1980er und 2000er Jahren, auf Initiative der Regierung, gilt ein Kooptationssystem. Dabei nominieren die derzeitigen Mitglieder die neuen Mitglieder, so wie es in den meisten nationalen Akademien üblich ist. Zwar werden die neuen Mitglieder durch den Premierminister ernannt, doch war dieses Verfahren lange Zeit nur eine Formalität, vergleichbar mit der Ernennung des britischen Premierministers durch den britischen Monarchen auf Vorschlag des Parlaments. Dieser Konsens wurde von allen japanischen Regierungen eingehalten, bis der japanische Premierminister im Jahr 2020/2021, Yoshihide Suga, ihn brach und sich plötzlich weigerte, die neuen Kandidaten zu ernennen, die 2020 vom SCJ nominiert worden waren.

    Nun droht ein neues Gesetz den Charakter des SCJ ganz zu verändern und ihn vollständig der Regierung unterzuordnen. Die japanische Regierungskoalition, bestehend aus der mitte-rechts Liberaldemokratischen Partei (LDP) und der buddhistisch-konservativen Partei Komeito, legte am 7. März 2025 den Entwurf für ein neues Gesetz über den SCJ vor, das am 11. Juni verabschiedet wurde. Sein Hauptziel: die „Inkorporierung”, was im japanischen Kontext die Umwandlung des SCJ in eine Gesellschaft, eine Art GmbH, bedeutet. Man könnte meinen, dass eine Gesellschaft mehr Unabhängigkeit gewährt als andere Organisationsformen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch zahlreiche Überwachungsmechanismen vor, die Eingriffe und Kontrollen durch die Regierung ermöglichen und die mit der „Rechenschaftspflicht gegenüber den Steuerzahlern” begründet werden. Damit soll dem SCJ seine Autonomie genommen und er zu einer der Regierung unterstellten Agentur gemacht werden.

    Der Exekutivausschuss des SCJ hat fünf Anforderungen genannt, die für jede nationale Akademie unverzichtbar seien: der Status als Institution, die das Land in akademischer Hinsicht repräsentiert; die Verleihung öffentlicher Qualifikationen zu diesem Zweck; eine stabile finanzielle Grundlage durch nationale Finanzausgaben; Unabhängigkeit von der Regierung in Bezug auf ihre Tätigkeiten; sowie Autonomie und Unabhängigkeit bei der Auswahl ihrer Mitglieder. Als Reaktion auf den Gesetzentwurf verabschiedete die Generalversammlung des SCJ eine Resolution und gab eine Erklärung ab, in der sie ihre ernsthafte Besorgnis zum Ausdruck brachte und wesentliche Änderungen durch den Gesetzgeber forderte.

    Hintergrund zur Einführung des Gesetzentwurfs

    Die aktuelle Krise lässt sich nicht ohne den Konflikt im Jahr 2020 und die Weigerung von Premierminister Suga verstehen, die nominierten neuen Kandidaten entgegen dem Konsens des Gesetzes zu ernennen. Als die Tageszeitung der Kommunistischen Partei, Akahata, die Nachricht veröffentlichte, protestierten Hunderte von akademischen Vereinigungen sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen und forderten Herrn Suga auf, seine Entscheidung zurückzunehmen und zu erklären, warum er die Ernennung verweigere. Der Internationale Wissenschaftsrat unterstützte sie und sandte ein offizielles Schreiben, in dem er seine Besorgnis gegenüber dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs in Japan zum Ausdruck brachte. Suga und seine Nachfolger weigerten sich jedoch weiterhin, die Entscheidung zu erklären, mit der Begründung, es handele sich um „eine Personalangelegenheit“.

    Unterdessen wechselte die regierende LDP die Argumentation und tat so, als ob die bisherige Organisationsform des SCJ das Problem gewesen wäre. Im Dezember 2020 veröffentlichte eine Arbeitsgruppe innerhalb der LDP einen Vorschlag, der die Umwandlung des SCJ in eine Gesellschaft vorsah, um angeblich seine Unabhängigkeit von der Regierung zu gewährleisten. Als die Regierung jedoch im Dezember 2022 die Überarbeitung des Gesetzes über den SCJ in Angriff nahm, begann der SCJ sich zu wehren. Seine Generalversammlung forderte die Regierung auf, die Überarbeitung auszusetzen und ein Forum für offene Konsultationen einzurichten, um das gesamte japanische Hochschulsystem umfassend und grundlegend zu überprüfen (siehe hier und hier). Daraufhin gab die Regierung den Gesetzentwurf vorübergehend auf.

    Sie verfolgte jedoch weiter den Plan, den SCJ umzustrukturieren. Im August 2023 richtete sie einen „Beratungsausschuss” zur Rolle des SCJ im Kabinettsbüro ein, einem dem Premierminister unterstehenden Exekutivorgan, das ihn und die anderen Minister unterstützt. Der Ausschuss bestand aus Vertretern regierungsnaher akademischer Kreise, des Kabinettsbüros, der Wirtschaft, aus einigen ehemaligen Mitgliedern des SCJ sowie weiteren Personen. Der Präsident des SCJ wurde zu den Beratungen eingeladen, jedoch nicht als offizielles Mitglied. Der Ausschuss veröffentlichte am 21. Dezember 2023 einen Zwischenbericht, der vorschlug, den SCJ als staatliche Institution aufzulösen und in eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit umzuwandeln. Auf der Grundlage dieses Berichts erklärte der Staatsminister für Sonderaufgaben am 22. Dezember 2023, dass die Regierung nun die “Inkorporierung” des SCJ beabsichtige.

    Daraufhin gab die SCJ-Generalversammlung am 23. April 2024 wieder eine Erklärung ab, in der sie erneut ihre Besorgnis zum Ausdruck brachte. Ehemalige SCJ-Präsidenten sowie Dutzende von akademischen Gesellschaften und Verbänden veröffentlichten eine Erklärung, die die Regierung ein weiteres Mal aufforderte, die Vorlage des Gesetzentwurfs zurückzuziehen. Die Regierung hielt jedoch diesmal an ihrer Entscheidung fest, und der Gesetzentwurf wurde schließlich im März 2025 der Legislative vorgelegt und angenommen.

    Vermutete Ziele des Gesetzentwurfs – Schatten des militärisch-industriellen Komplexes

    Warum besteht die japanische Regierung darauf, den SCJ in eine Gesellschaft umzuwandeln? Die offizielle Begründung lautet nach wie vor, „die Unabhängigkeit des SCJ zu stärken”. Viele vermuten jedoch, dass das eigentliche, versteckte Ziel des Gesetzentwurfs darin bestehe, den militärisch-industriellen Komplex in Japan zu unterstützen und zu fördern.

    Die japanische Regierung verfolgt seit einigen Jahrzehnten eine „Wissenschafts-, Technologie- und Innovationspolitik” (STI) mit dem Ziel des Wirtschaftswachstums. Die wichtigste Organisation zur Förderung dieser Politik ist der Rat für Wissenschaft, Technologie und Innovation (CSTI), eine Agentur im Kabinettsbüro unter dem Vorsitz des Premierministers. Der SCJ ist hier längst marginalisiert und hat keine Macht mehr, Wissenschafts-, Technologie- und Innovationspolitik zu bestimmen. Aber hat er immer noch einen starken Einfluss auf den Verhaltenskodex japanischer Wissenschaftler:innen. Die Empfehlungen des SCJ an die Regierung werden nach wie vor öffentlich wahrgenommen und haben Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Regierung erwartet vom SCJ, dass er bei ihrer STI-Politik mitwirkt und diese umsetzt, ohne sich in deren Ausrichtung und Inhalt einzumischen. Um das zu erreichen, erscheint es der Regierung unerlässlich, den Einfluss der Industrie und der Wirtschaft auf den SCJ zu stärken. Die Begründung dafür lautet, dass die Wissenschaft einen größeren Beitrag zu dem leisten solle, was euphemistisch als „Innovation” bezeichnet wird. Nicht nur die Regierung, auch die Wirtschaft fordert seit langem die Inkorporierung des SCJ. Bereits 2015 schlug die Japan Business Federation (Keidanren) vor, den SCJ zu „diversifizieren”, und meinte damit, dass die Zahl der Forscher aus der Industrie, der Manager und Rechtsanwälte im SCJ erhöht werden müsse.

    Hinter Wirtschaftswachstum und „Innovation“ erscheint als weiterer, versteckter mutmaßlicher Zweck der Inkorporierung, Hindernisse für die Förderung der militärischen Forschung zu beseitigen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollten die meisten japanischen Wissenschaftler:innen aufgrund der verhängnisvollen Rolle der Wissenschaft in dem Angriffskrieg nie wieder an militärischer Forschung beteiligt sein. Die Tatsache, dass die seit 1947 geltende Verfassung Japans Krieg und militärischer Gewalt eine Absage erteilt, stützt die Abneigung japanischer Wissenschaftler:innen gegen militärische Forschung. Der SCJ hat sich seit seiner Gründung stets klar gegen wissenschaftliche Forschung für Kriegs- und militärische Zwecke ausgesprochen, zuletzt in seiner Erklärung zur Forschung für militärische Sicherheit im Jahr 2017.

    Vor dem Hintergrund der „Veränderungen im Sicherheitsumfeld” in den letzten zehn Jahren hat jedoch die Tendenz zur Zusammenarbeit zwischen Militär und Wissenschaft zugenommen. Die Nationale Sicherheitsstrategie (NSS), die 2013 vom japanischen Kabinett ohne wesentliche Diskussion im Parlament verabschiedet wurde, betonte die Stärkung der technologischen Fähigkeiten, einschließlich der sogenannten „Dual-Use-Technologien”, und befürwortete die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Wissenschaft und Regierung. Die neue NSS von 2022 und das Verteidigungsaufbauprogramm haben diese Politik weiter vorangetrieben. Einflussreiche Wirtschaftskreise wie Keidanren fordern unablässig, dass die Regierung die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft im Bereich der Militärtechnologieforschung fördern sowie die Verteidigungsfähigkeit und den Export von Verteidigungsgütern stärken solle.

    Zur Umsetzung der NSS richtete die Agentur für Beschaffung, Technologie und Logistik (ATLA), eine externe Behörde des Verteidigungsministeriums, 2015 einen Forschungsfonds für Verteidigungstechnologien ein. Viele Wissenschaftler:innen waren schon damals über diese neue Politik besorgt. Der SCJ bildete eine Arbeitsgruppe, um die möglichen Auswirkungen des Forschungsfonds der ATLA auf die akademische Freiheit und die Autonomie der Universitäten zu untersuchen. In ihrer Erklärung zur Forschung im Bereich der militärischen Sicherheit aus dem Jahr 2017 wies der SCJ darauf hin, dass der Fonds der ATLA „aufgrund dieser staatlichen Eingriffe in die Forschung viele Probleme aufweist”. Er empfahl außerdem, dass Universitäten und akademische Einrichtungen ein System einrichten sollten, um Forschungsvorhaben, die für die militärische Sicherheitsforschung genutzt werden können, kritisch auf ihre technologische und ethische Angemessenheit zu überprüfen. Die Erklärung bekräftigte auch frühere Stellungnahmen des SCJ zur Militärforschung (aus den Jahren 1950 und 1967). Obwohl die Erklärung nicht direkt ein Verbot der Militärforschung forderte, war sie für die Regierung wie für rechte Parteien und Politiker sicherlich frustrierend. In ihren Augen ist der SCJ ein ernsthaftes Hindernis bei der Förderung der militärtechnologischen Forschung. In der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs antwortete ein für das Kabinettsbüro zuständiger Minister einem rechtspopulistischen Abgeordneten, dass der Gesetzentwurf „den Ausschluss von Mitgliedern ermöglichen würde, die bestimmte ideologische oder parteipolitische Positionen wiederholt vertreten”.

    Ähnliche Konstellationen finden sich nicht nur in Japan, sondern weltweit. In ganz Europa und auch in Deutschland wächst der Druck auf Universitäten, sich an militärischer Forschung zu beteiligen. Die Europäische Kommissionhat die Ausgaben für Dual-Use-Forschung als Reaktion auf ein „bedrohlicheres geopolitisches Umfeld” erhöht. Während deutsche Universitäten und Institute lange Zeit dem Grundsatz der Beschränkung der Forschung auf friedliche Zwecke treu geblieben sind, möchten Teile der deutschen Regierung, dass sie diesen Grundsatz nun aufgeben.

    Inkorporation als Mittel zur Kontrolle der Wissenschaft

    In Japan beschränkt sich die „Inkorporation” nicht nur auf den SCJ. Die nationalen Universitäten wurden bereits 2004 im Rahmen der New-Public-Management-Reformen inkorporiert, und schon seit zwei Jahrzehnten haben japanische Wissenschaftler:innen mit den damit einhergehenden Budgetkürzungen und verstärkten Eingriffen der Regierung zu kämpfen. Die Universitäten stehen vor zahlreichen Problemen. So können sie beispielsweise ausgeschiedene Lehrkräfte nicht ohne weiteres ersetzen, sind auf Teilzeitkräfte angewiesen, das Forschungsbudget für Lehrkräfte wurde gekürzt und die Studiengebühren wurden erhöht. Die Autonomie der Universitäten wurde kontinuierlich eingeschränkt. Sie sind verpflichtet, alle sechs Jahre einen mittelfristigen „Plan für Management, akademische und pädagogische Leistungen“ sowie detaillierte Schlüsselzielindikatoren (KGIs) zu erstellen. Da das Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie (MEXT) den Plan und die KGIs überprüft und das Ergebnis dieser Überprüfung direkt mit den Zuschüssen verbunden ist, von denen die Universitäten abhängig sind, beugen sich die Universitäten scheinbar freiwillig den Vorgaben und der Politik der Regierung.

    Darüber hinaus werden die Fakultäten immer weniger in die Entscheidungsfindung einbezogen. Die Macht konzentriert sich auf kleine Gruppen von Personen, hauptsächlich die Universitätspräsidenten und Mitglieder der Exekutivkomitees, zu denen auch Führungskräfte von Unternehmen und ehemalige MEXT-Beamte gehören. Früher wurde der Präsident durch Abstimmung der Professor:innen gewählt, heute entscheidet ein „Präsidentenauswahlkomitee”, das sich aus Mitgliedern und Nichtmitgliedern der Universität zusammensetzt, wer Präsident wird. Der Fakultätsrat wurde aller Entscheidungsbefugnisse, einschließlich der Einstellung und Beförderung von Fakultätsmitgliedern, beraubt und ist zu einem reinen Verbindungsgremium degradiert worden.

    Infolgedessen verschlechtert sich Japans Position in der internationalen Wissenschaft, gemessen an Kriterien wie der Anzahl und Qualität der in internationalen Fachzeitschriften veröffentlichten Artikel. Studierende, die die aktuelle Situation der Universitäten und die prekäre Stellung der Professor:innen erleben, finden bei der Wahl ihres Berufswegs die japanische Wissenschaft nicht attraktiv. Die Zahl der Studierenden, die sich für ein Doktoratsstudium einschreiben, ist rückläufig. Ein ehemaliger Minister des MEXT, Dr. Akito Arima, Kernphysiker und ehemaliger Präsident der Universität Tokio, gab 2020 in einem Zeitungsinterview zu, dass die „Inkorporierung der nationalen Universitäten ein Fehler war”. Viele Wissenschaftler:innen äußern die Befürchtung, dass mit der Inkorporierung des SCJ nun derselbe Fehler wiederholt wird.

    Gegen die Krise der akademischen Freiheit und die Förderung der Militärforschung

    Besorgte Wissenschaftler:innen und Bürger:innen haben sich gegen den Gesetzentwurf eingesetzt. Sie veranstalteten Massenkundgebungen rund um das Parlament und lobbyierten bei Abgeordneten. Rund 65.000 Menschen haben eine Online-Petition unterzeichnet. Mehr als hundert wissenschaftliche Gesellschaften und Vereinigungen, Bürgerorganisationen, Gewerkschaften und Anwaltsverbände haben Erklärungen gegen den Gesetzentwurf abgegeben. Als Folge der Proteste stimmten im Repräsentantenhaus nicht nur linke und linksliberale Parteien, sondern auch mitte- und mitte-rechts-Parteien, die ursprünglich unentschlossen oder für den Gesetzentwurf waren, gegen ihn. Nur die Regierungskoalition und eine rechtspopulistische Partei stimmten dafür. Das Gesetz wurde jedoch ohne Änderungen am 11. Juni im Oberhaus verabschiedet. Jetzt wird an den neuen Regeln für die Mitgliedschaft und die Aktivitäten des SCJ gearbeitet. Der „neue“ SCJ wird am 1. Oktober 2026 seine Arbeit aufnehmen.

    Das Gesetz ging durch, auch weil der Regierungsvertreter während der parlamentarischen Beratungen den Oppositionsparteien wiederholt versichert hatte, dass die Regierung die Unabhängigkeit und Autonomie des SCJ respektieren werde. Im Repräsentantenhaus und im Oberhaus des japanischen Parlaments wurden 11 bzw. 14 Zusatzbeschlüsse gefasst. Diese rechtlich nicht bindenden Beschlüsse fordern die Regierung auf, die Unabhängigkeit und Autonomie des SCJ zu berücksichtigen und angemessene finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die Regierung und die Regierungskoalition konnten die Kampagne gegen den Gesetzentwurf und die vielen Gegenstimmen nicht ignorieren. Das zeigt: Wir sind nicht machtlos. Unter Berufung auf die gegebenen Zusicherungen und Resolutionen ist es weiterhin unerlässlich, dass Wissenschaftler:innen und Bürger:innen die Regierung und den SCJ genau beobachten und sich immer einmischen, wenn die Unabhängigkeit der Wissenschaft angegriffen wird. Darüber hinaus muss eine neue Kampagne sich darum bemühen, die ursprüngliche Autonomie des SCJ als nationale Akademie wiederherzustellen.

    Schließlich ist es von entscheidender Bedeutung, Vorkehrungen gegen eine weitere Verstrickung der Wissenschaft in die Militärforschung zu treffen. Am Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes kündigte das Verteidigungsministerium die Einrichtung einer neuen Organisation an, des Ausschusses für Verteidigungswissenschaft und -technologie, dessen Aufgabe es ist, das Ministerium bei der Planung von Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Technologie zu unterstützen. Acht der 16 Vorstandsmitglieder sind Universitätsprofessoren. Es muss verhindert werden, dass der „neue“ SCJ die Politik des „alten“ SCJ einfach umkehrt. Wenn wir dabei scheitern, wird der Zwang zu militärischer Forschung in der Wissenschaft weiter zunehmen.

  • Verweigerung der Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen 

    Verweigerung der Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen 

    Erklärung „Verweigerung aus Gewissensgründen. Für Menschenrechte und die Einhaltung des internationalen Rechts“, https://uppsaladeclaration.se/germany/.

    Während das systematische und gezielte Aushungern der Bevölkerung in Gaza den Genozid an den Palästinenser:innen, mit westlicher und gerade auch deutscher Unterstützung, für immer mehr Menschen zu einer unleugbaren Tatsache macht, ist die Frage eines Boykotts Israels gerade in Deutschland immer noch tabuisiert. Die sogenannte BDS-Bewegung, begründet u.a. von der „Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel“ (PACBI), wurde 2004 als Antwort auf das Scheitern von Oslo und die Frage nach verbleibenden gewaltlosen Handlungsoptionen gegen Besetzung und Entrechtung ins Leben gerufen. Sie gilt in Deutschland pauschal als antisemitisch und wird vom Verfassungsschutz in Teilen als „extremistischer Verdachtsfall“ beobachtet. Aber jetzt kommt selbst die Bundesregierung nicht mehr drum herum, sich mit Sanktionen und der Aussetzung der Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen zu beschäftigen. Immer mehr internationale Wissenschaftler:innen setzen zudem ihre Unterschriften unter Briefe, die ihre Regierungen und ihre Arbeitgeber dazu auffordern, die Konsequenzen der Situation in Gaza für die wissenschaftliche Arbeit nicht mehr zu ignorieren – prominent auch der Brief von inzwischen über 1000 Physiker:innen und Naturwissenschaftler:innen an die Leitung der CERN.

    Im Frühsommer haben Wissenschaftler:innen in und aus Schweden die sogenannte Uppsala-Erklärung veröffentlicht, in der sie sich aus Gewissensgründen dazu verpflichten, nicht mehr mit solchen israelischen Institutionen zusammenzuarbeiten, die sich zu Komplizen der illegalen Besetzung, der Apartheid, des Genozids und anderer Völkerrechtsverbrechen gemacht haben. Diese Erklärung hat inzwischen weit über 2.000 Unterschriften.

    Die deutsche Version wurde nun auf derselben Website veröffentlicht und ist mit der schwedischen in Form identisch und vielen Formulierungen sehr ähnlich. Sie begründet die Entscheidung zum wissenschaftlichen Boykott israelischer Institutionen ebenfalls sehr ausführlich mit der überwältigenden Empirie, die die Verwicklung der israelischen Universitäten in die Verbrechen belegt, und formuliert die gleichen Grundsätze:

    „1. Wir werden keine Kooperationen mit dem Staat Israel oder mit seinen mitverantwortlichen Institutionen unterstützen.

    2. Wir werden keinen institutionalisierten Austausch mit israelischen Institutionen, die mitverantwortlich sind, fördern oder öffentlich mittragen.

    3. Wir werden uns nicht an Aktivitäten beteiligen, die vom Staat Israel oder seinen mitverantwortlichen Institutionen organisiert und/oder (mit-)veranstaltet werden.“

    Darüber hinaus geht sie auch auf die deutsche Situation ein, nennt Beispiele, wie an deutschen Universitäten die Verpflichtung zur Einhaltung des Völkerrechts missachtet wird, welche institutionellen Verbindungen es gibt, und wie die bestehende Zusammenarbeit sogar noch ausgebaut werden soll. Sie stellt am Ende ausdrücklich klar: „Wir rufen explizit nicht dazu auf, die Beziehungen zu einzelnen israelischen Wissenschaftler*innen abzubrechen. Vielmehr lehnen wir die Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen, die an illegaler Besatzung, Apartheid, Völkermord und anderen Verstößen gegen das Völkerrecht beteiligt sind, aus Gewissensgründen entschieden ab.“

    Ich habe selbst eine Zeit lang gezögert, die Erklärung zu unterschreiben: zum einen, weil ich auch mit nicht-israelischen Institutionen, die an Völkerrechtsverbrechen beteiligt sind, keine Kooperation eingehen möchte und mir lieber eine grundsätzliche Forderung nach universitären Menschenrechtsselbstverpflichtungen zu eigen machen würde. So wie die Human Rights Policy der Universität Gent in den Niederlanden: „In a nutshell: Ghent University does not cooperate with organisations involved in serious or systematic human rights violations, nor does it want projects to lead directly or indirectly to human rights violations.” Zum anderen kann ich mir ethische Zwickmühlen vorstellen, in denen man nicht darum herumkommt, auch unerwünschte Kooperationen einzugehen. Jetzt geht es mir aber vor allem darum, auf deutsche Institutionen, die deutsche Regierung und die deutsche Öffentlichkeit Druck auszuüben, jede militärische und polizeiliche Zusammenarbeit mit einem von Rechtsradikalen geführten Staat sofort einzustellen, und palästinensische Leben und das Leben der Geiseln zu retten. Deshalb unterschreibe ich.

    https://uppsaladeclaration.se/germany/.

    Hier noch ein Netzfund von der Website der Bar-Ilan University:

    blibli
    screenshot of Bar-Ilan University’s website, https://www.biu.ac.il/en/article/583601
  • Die RIAS-Berichte zu antisemitischen Vorfällen unter der Lupe

    Die RIAS-Berichte zu antisemitischen Vorfällen unter der Lupe

    Jewish Voices for Peace

    Am 4. Juni 2025 hat der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) seinen Jahresbericht 2024 in der Bundespressekonferenz vorgestellt. RIAS ist eine Organisation, die in Deutschland ein kontinuierliches Monitoring antisemitischer Vorfälle durchführt, auf dessen Grundlage staatliche Stellen und die Politik Maßnahmen zur Antisemitismus-Bekämpfung ergreifen. Entstanden ist sie aus den „antisemitismuskritischen“ Kontexten einer stark opferzentrierten Rassismusbekämpfung der 2000er Jahre, als sich die Amadeu Antonio Stiftung und andere antideutsche Player von machtkritischen Analysen verabschiedeten, den Versuchungen der Staatsnähe erlagen und begannen, sich an der staatlichen Instrumentalisierung des Opferbegriffs zu beteiligen.

    Laut Bericht und Statistik des RIAS 2024 sind die Zahlen antisemitischer Vorfälle in Deutschland dramatisch angestiegen, wie auch schon in den Vorjahren. Es dürfte wohl niemand bezweifeln, dass der Antisemitismus, auch im engsten Verständnis – als Feindschaft gegen Juden, weil sie Juden sind – zugenommen hat und weiter zunimmt. Nichts wäre nötiger als eine sorgfältige Statistik, eine zuverlässige Datenbasis und ein entsprechendes Monitoring, um besser zu verstehen, welche Formen, Gründe, Ausmaße und Orte der heutige Antisemitismus hat, in welchem politischen Lager auch immer, und um ihn wirksamer zu bekämpfen.

    RIAS arbeitet jedoch mit Prämissen und unter Voraussetzungen, die mit guter wissenschaftlicher Praxis in Konflikt stehen – und daran ändert auch nichts, wenn der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz das nicht erkennt. Der Verband bedient sich einer Antisemitismus-Definition – der IHRA-Arbeitsdefinition –, die schon seit Jahren rechtlich und wissenschaftlich zumindest umstritten ist, wenn nicht sogar als untauglich abgelehnt wird, weil sie Dinge vermischt, wo man differenzieren müsste. Statt in dubio pro reo gilt für den RIAS beim „israelbezogenen Antisemitismus” der Grundsatz, dass dessen Feststellung auch bei Zweifel gerechtfertigt ist – im angeblichen Interesse seiner tatsächlichen, vermeintlichen oder potentiellen Opfer. Er setzt jede Form von Antizionismus nahezu umstandslos mit Antisemitismus gleich, enthistorisiert und essentialisiert ihn und legt deutungsoffene und diskussionsbedürftige Aussagen auf zum Teil abenteuerliche Lesarten fest. Und er reflektiert nicht, dass er mit der Entscheidung darüber, wer oder was antisemitisch ist, Macht ausübt und Lebensläufe zerstören kann, ohne dass er die Möglichkeit einer Berufung einräumt.

    Ich zitiere hier aus dem Jahresbericht 2024 nur zwei Passagen, die aus meiner Sicht zeigen, wie unverantwortlich RIAS mit dieser Macht umgeht und wie wenig er sich um Empirie und Genauigkeit schert:

    „Knapp 7% aller [antisemitischer] Versammlungen ordnete RIAS einem links-antiimperialistischen Hintergrund zu. Anlässlich des sogenannten Nakba-Tages – eines palästinensischen und islamistischen Kampagnentages gegen die israelische Staatsgründung – veranstaltete im Mai in Erfurt die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) eine Versammlung. In einem Redebeitrag hieß es: ‚Israel ist nicht mehr das Land der verfolgten Juden, sondern eine Großmacht […]. Israel ist zum Täter geworden.‘ Im Sinne einer antisemitischen Täter-Opfer-Umkehr wird hier Jüdinnen_Juden abgesprochen, noch Opfer der Schoa zu sein, und stattdessen eine vergleichbare Täterschaft behauptet. Mit Bezug auf den Vorwurf, Israel begehe einen Genozid, wurde die Schoa relativiert: ‚Wenn man die Definition des Völkermordes so eng nimmt, dass das gesamte Volk vernichtet wird, dann gab es auch keinen Völkermord gegen die Juden.‘ RIAS nimmt Genozid-Vorwürfe gegen Israel als antisemitische Vorfälle gemäß der IHRA-Arbeitsdefinition auf, wenn sie das jüdische Recht auf Selbstbestimmung abstreiten, wenn sie Symbole oder Bilder verwenden, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen, oder wenn sie einen Vergleich der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten darstellen.“ (S. 23)

    Die Selbstwidersprüche und Tatsachenverdrehungen liegen auf der Hand: 1) Der Nakba-Tag mag in manchen Kontexten missbraucht werden, doch die Nakba – die Vertreibung und Flucht von über 700.000 arabischen Palästinenser:innen im Zuge der Staatsgründung Israels und des Palästinakrieges (1947–1949) – ist passiert, und daran darf und soll erinnert werden. 2) Dass Israel als Staat, und nicht nur mit seiner gegenwärtigen Regierung, eine Großmacht ist und seit 1967 mit einer völkerrechtswidrigen Besatzung auch „Täter“, ist eine Tatsache. 3) Der inkriminierte Satz relativiert die Schoah nicht, sondern sagt ja gerade, dass es sich dabei um einen Völkermord handelte. Er schließt auch nicht aus, dass sie mehr war als ein Völkermord, dass sie sogar singulär war. 4) Man mag die Äußerungen nicht besonders feinfühlig finden, doch streiten sie weder ein jüdisches Recht auf Selbstbestimmung ab, noch verwenden sie traditionell antisemitische Symbole oder Bilder, noch vergleichen sie die israelische Politik mit dem Nationalsozialismus.

    Ein zweites Beispiel: „Dem skizzierten Zuwachs antisemitischer Vorfälle in explizit politischen Kontexten im Jahr 2024 droht die Politik derweil mit einer zunehmenden Gewöhnung an antisemitische Vorfälle und mit deren Normalisierung zu begegnen. So dauerte es über ein Jahr, bis der Bundestag eine Antisemitismus-Resolution verabschiedete, der sich nicht alle demokratischen Fraktionen und Gruppen anschlossen.” (S. 6)

    Zum einen hatte die Kritik an der Antisemitismus-Resolution des Bundestages wohlüberlegte, gute, inhaltliche Gründe, die von RIAS unterschlagen werden. Es gab eine von Wissenschaftler:innen erarbeitete Alternativ-Resolution, die nicht zur Abstimmung zugelassen wurde und die einige Abgeordnete, die sich dann in der Abstimmung enthielten, gerne unterstützt hätten. Zum anderen deutet die Tatsache, dass der – leider – mit überwältigender Mehrheit verabschiedeten Bundestagsresolution nur zwei Handvoll Enthaltungen zu den hundert Prozent fehlten, vor allem auf eine Normalisierung eines autoritären Diskurses und Gewöhnung an autoritäre Politik hin. 100-Prozent-Zustimmungen waren vielleicht in der DDR die Regel, sollten aber von keinem freien Parlament erwartet werden.

    Es drängt sich der Eindruck auf, dass solche Passagen in den RIAS Berichten mit intellektueller Schwäche und institutioneller Verantwortungslosigkeit alleine nicht zu erklären sind. Vielmehr wird ein Strohmann aufgebaut. Der „israelbezogene Antisemitismus“, dem RIAS den Kampf angesagt hat, ist in weiten Teilen eine Unterstellung und in erster Linie dazu geeignet, die wachsenden Proteste gegen das israelische Vorgehen in Gaza und der Westbank zu stigmatisieren und um autoritäre Politiken in Deutschland zu rechtfertigen. Der Strohmann funktioniert umso besser, als es durchaus auch einen echten israelbezogenen Antisemitismus gibt.

    Deshalb muss auf Differenzierung bestanden werden: Es ist nicht antisemitisch, die problematische Genese des Staates Israels – und damit auch die Probleme seiner „Existenz“ – zu adressieren; vielmehr lassen sich die Verbrechen der amtierenden rechtsradikalen Regierung in Israel ohne Kenntnis der Genese nicht verstehen. Sehr wohl antisemitisch ist es hingegen, diese problematische Genese auf die „anderen“ – seien es Israelis oder gar Juden und Jüdinnen – abzuwälzen. Stattdessen muss sie als Problem unserer Staatenwelt insgesamt – und vor allem auch Deutschlands – anerkannt werden. Ebenso ist es antisemitisch, Juden und Jüdinnen auf einen exklusiven und ausgreifenden, ethnisch-religiös definierten Staat zu reduzieren; genau dies aber legt der RIAS-Bericht nahe.

    Immerhin scheint sich RIAS den Diskursveränderungen und dem Stimmungswandel, der inzwischen sogar in der Bundesregierung zu beobachten ist, angesichts der Ereignisse in Gaza und der Westbank, ebenfalls in winzigen Schritten anzupassen. In der Pressekonferenz am 4. Juni rückte RIAS davon ab, es umstandslos als antisemitisch zu klassifizieren, wenn die Besatzungsherrschaft Israels als „Apartheid“ oder die israelische Kriegsführung in Gaza als „Genozid“ bezeichnet werden. Nun solle doch der Kontext bestimmend sein. Der Bericht 2024 allerdings zeigt, dass das Sprechen über „israelische Apartheid“ durchaus auch ohne Kontext in die Statistik eingegangen ist. Der Slogan „Kein Pride der Apartheid” wurde als antisemitischer Vorfall gezählt, obwohl er sich ausdrücklich auf die Repression in der Westbank und in Gaza bezogen hatte. Man kann nur spekulieren, dass im Jahresbericht 2025 „Apartheid“- und „Genozid“-Vorwürfe nicht mehr als antisemitische Vorfälle auftauchen werden. Doch besser als die inkonsequente und stillschweigende Aufgabe unhaltbarer Positionen wäre es, die Kurzschlüsse der IHRA-Definition insgesamt aufzugeben bzw. sich für eine abwägende Diskussion verschiedener Definitionen zu öffnen und Transparenz für das Monitoring herzustellen. Auch könnte sich RIAS bei denen entschuldigen, die – vor allem Palästinenser und „linke“ Juden – grundlos als Antisemiten diffamiert wurden und werden.

    Einige Tage vor der Präsentation des RIAS-Berichts veröffentlichte, wahrscheinlich nicht zufällig, die jüdische Organisation Diaspora Alliance einen Gegenbericht des israelischen Journalisten und Datenanalytikers Iltay Mashiach. Er ist die bisher einzige systematische Untersuchung und Kritik an RIAS als Institution sowie an seinen Berichten, umfasst allerdings nur die Jahre bis 2022, da er bereits im September 2023 fertiggestellt wurde. Das entsetzliche Massaker des 7. Oktober mit all seinen Folgen, von denen Iltay Mashiach auch persönlich betroffen war, hat eine Veröffentlichung zu einem früheren Zeitpunkt verunmöglicht. Dass der deutsche Diskurs es bisher nicht aus sich heraus fertiggebracht hat, RIAS zu kritisieren, sondern die Kritik wieder einmal Außenstehenden überlässt, mag auch dazu beigetragen haben, dass die Veröffentlichung so lange gedauert hat.

    Der Gegenbericht teilt mit den RIAS-Berichten die Diagnose eines wachsenden, bedrohlichen Antisemitismus und unterstützt das Grundanliegen des Monitorings. Aber er bemängelt die Methoden von RIAS, insbesondere die Dekontextualisierung von „Vorfällen“, die Intransparenz der Datenerhebung und ein Antisemitismusverständnis, das er „eternalistisch“ nennt. Gemeint ist damit die essentialisierende und unhistorische Annahme, dass Antisemitismus überall und immer gleich – und potenziell auch gleich gefährlich – sei und Intention keine Rolle spiele. Als ein Beispiel dafür, welche absurden Ergebnisse dieses Vorgehen zeitigt, rekonstruierte Mashiach gleich in der Einleitung den von RIAS als antisemitisch eingestuften „Vorfall“ einer Rede des israelisch-jüdischen Historikers Moshe Zimmermann am Holocaust-Gedenktag 2020 vor dem Landtag von Sachsen-Anhalt:

    „Vor den deutschen Landtagsabgeordneten sprach Zimmermann an diesem Tag über ‚den gewundenen Weg nach Auschwitz‘, der 200 Jahre vorher begonnen habe. Er wollte zeigen, dass uns gerade die frühen Anzeichen sich anbahnender Verbrechen Sorgen bereiten sollten, auch wenn sie für Zeitgenoss*innen oft nur schwer als solche zu erkennen sind, da sich die Gesellschaft nur langsam verändert, die Anzeichen sich erst über die Zeit verdichten. ‚Nie wieder Auschwitz? Zu banal, zu selbstverständlich‘, stellte er fest und lenkte stattdessen den Blick auf jene unscheinbaren Anfänge, die irgendwann vielleicht nach Auschwitz führen könnten. Diese Momente seien es, so der israelische Historiker, die die Warnung ‚nie wieder‘ verdienen würden. Zugleich betonte er, dass seine Rede, in der es ‚um das ubiquitäre menschliche Verhalten und um Universalgeschichte‘ ging, an die ganze Welt adressiert sei, und dass seine Schlussfolgerung ‚auch für Israelis [gelte], und nicht nur aus der Opferperspektive‘.” (S. 9)

    Im RIAS-Bericht 2020 wurde diese Rede anonymisiert als Vorfall aufgenommen, weil sie eine Gleichsetzung „der israelischen Politik gegenüber den Palästinenser_innen mit der antisemitischen Politik des Nationalsozialismus“ nahegelegt habe. Dass diese Fehldeutung kein Ausrutscher war, bestätigte jüngst RIAS-Sprecher Daniel Poensgen in einem Interview in der taz: „Hier werden in einem deutschen Parlament ausschließlich Israelis als Gruppe erwähnt, die aufpassen müssen, die deutschen Verbrechen nicht zu wiederholen. Dabei haben wir den Kontext der Aussage [vor einem deutschen Parlament] ganz besonders gewichtet und diese Situation als Vorfall in die Statistik aufgenommen.“

    RIAS behauptet, dass Zimmermann „ausschließlich Israelis“ erwähnt haben soll, obwohl dieser seine Rede explizit an die „ganze Welt“ adressierte und seine Schlussfolgerungen deshalb eben „auch für Israelis“ gelten ließ – und niemand stört sich daran. Der Funktionsmechanismus, der eine solche Missachtung von Evidenz möglich macht, ist der einer mit Staats- und Machtinteressen kompatibel gemachten Viktimisierung. RIAS will die „Perspektive von Juden” stärken, die per se als Opferperspektive gefasst wird. Die Perspektiven von Juden, die die Prämissen von RIAS nicht teilen – Moshe Zimmermann, die Diaspora Alliance, Iltay Mashiach und viele andere –, werden nicht nur ausgeblendet, sondern geraten unversehens auf die Täterseite. Moshe Zimmermanns Rede geriet zu einem „antisemitischen Vorfall“, weil ihre Universalisierung der Lehren von Auschwitz, vor einem deutschen Parlament, die „Perspektive von Juden“ als reiner Opferperspektive in Frage stellte. Mit diesem Verständnis können auch Nichtjuden, die diese Perspektive verteidigen, zu „Opfern“ von Antisemitismus werden. Dass Moshe Zimmermann als Universalist und im übrigen als Nachkomme von Holocaust-Überlebenden kein Antisemit ist, war für RIAS unerheblich: „(G)rundsätzlich spielt die Intention bei antisemitischen Aussagen für unsere Einschätzung keine große Rolle”, sagt Poensgen im Interview.  

    Aus dieser Perspektive findet auch das Missverhältnis eine Erklärung, demzufolge die Hochschulen laut RIAS ein Hort des Antisemitismus seien, mit überproportional vielen „antisemitischen Vorfällen“; obwohl doch eine Studie der Universität Konstanz vom April 2025 zu dem Ergebnis kam, dass „(a)ntisemitische Haltungen bei Studierenden weniger ausgeprägt (sind) als bei der Gesamtbevölkerung“. Während laut Konstanzer Studie zwanzig Prozent der Bevölkerung „allgemeinen Antisemitismus“ aufweisen, sind es unter Studierenden nur sechs Prozent. Der Anteil von nicht nur nach der IHRA-Definition bestimmtem „israelbezogenen Antisemitismus“ liegt in der Bevölkerung bei zehn Prozent, bei Studierenden bei sieben. RIAS kann es aber egal sein, ob die Studierenden tatsächlich Antisemiten sind oder nicht, nach welcher Definition auch immer. Es reicht, wenn in großer Zahl rote Dreiecke und Intifada-Sprüche gemeldet werden, die dann zusammen mit der schweren Körperverletzung von Lahav Shapira durch einen Kommilitonen zu einem mörderischen, für alle jüdischen Studierenden hochgefährlichen Szenario kombiniert werden.

    Mashiach handelt alle methodischen Probleme der Arbeit des RIAS und ihre Folgen der Reihe nach ab: die Außerachtlassung von Intentionen und das „Ewigkeitsargument“; die von der Datenlage nicht gedeckte „Überbetonung israelbezogene(n) Antisemitismus in der Außenkommunikation”; den Bias bei der Interpretation israelbezogener Äußerungen oder Symbole; die dünnen und einseitigen Begründungen; die Dekontextualisierungen und die Intransparenz; die ungelöste Frage, wie die Deutungsmacht bei der „Entschlüsselung antisemitischer Codes“ eigentlich legitimiert und rechenschaftspflichtig gemacht werden kann; die Diskreditierung und Stigmatisierung palästinensischer Narrative und der Generalverdacht gegen sie; sowie, als Kehrseite davon, die Stärkung des nationalistischen israelischen Siedlernarrativs und die Verschleierung von politischen und propagandistischen Zielsetzungen, indem der Protest dagegen als antisemitisch gebrandmarkt wird; und schließlich die Beförderung eines antimuslimischen, antiarabischen, antipalästinensischen Rassismus.

    RIAS hat den Gegenbericht der Diaspora Alliance bisher nicht inhaltlich kommentiert, sondern nur als grundlos böswilligen Versuch der Abwertung seiner Ergebnisse diffamiert. Er ist offenbar nicht in der Lage, auf die Kritikpunkte sachlich und inhaltlich einzugehen. Ja, er ist nicht einmal in der Lage, die kleinen Unsauberkeiten in dem Gegenbericht zu entdecken, die er ausbeuten könnte. An einer Stelle bezieht sich der Gegenbericht auf ein Vorwort des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, im Jahresbericht 2021 von RIAS Bayern, das angeblich antiarabische oder antimuslimische Aussagen enthalten habe. Die leicht verfälscht zitierte Aussage Schusters stammte jedoch aus einem Interview 2015.

    Aber anstatt einem freiberuflichen israelischen Journalisten die kleinteilige Mühe und die Verantwortung dafür aufzubürden, sollten sich Forscher in Deutschland finden, um die Arbeit von RIAS kritisch zu hinterfragen und um dafür zu sorgen, dass endlich mit offenen, diskutierbaren Rassismus- und Antisemitismusdefinitionen eine tragfähige Datenlage geschaffen wird. Es muss Schluss sein mit einem Antisemitismusverständnis, das umstandslos und ohne Differenzierungsmöglichkeit Antizionismus unter Antisemitismus subsumiert und Kritik – auch Fundamentalkritik – an Israel als per se antisemitisch denunziert. Es muss vor allem auch Transparenz hergestellt werden, und Intransparenz darf sich nicht hinter angeblichem Opferschutz verstecken: 80 Prozent der vom RIAS 2024 erfassten „Vorfälle“ richteten sich nicht gegen Einzelpersonen; es gibt also keinen Grund, sie nicht zu veröffentlichen. Die Befürchtungen, dass Kritik an Israel, am Zentralrat, an RIAS oder am Antisemitismusbeauftragten Felix Klein den Schutz von Juden und Jüdinnen gefährdet, müssen anders beantwortet werden als mit autoritären, wirklichkeitsverzerrenden Setzungen. Denn während die Menschenrechtsverletzungen und schweren Kriegsverbrechen in Gaza und in der Westbank genozidale Züge annehmen, von Deutschland aber weiterhin mit Waffen und propagandistischer Rechtfertigung unterstützt werden, schießen auch antisemitische Verschwörungstheorien ins Kraut. Und diese werden durch die Arbeit des RIAS eher befördert als bekämpft.