Wir haben viel nachzuholen: die Verhandlungstage der zweiten Augusthälfte und mehrere Verhandlungstage Ende September und Anfang Oktober. Am 8. September jährte sich die “direkte Aktion” der Ulm5 an und in der israelisch-deutschen Rüstungsfirma Elbit Systems. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Baden-Württemberg geführte Prozess gegen sie in dem ausschließlich wegen seiner politischen Symbolik gewählten Gerichtsgebäude Stuttgart-Stammheim pausierte in dieser Zeit für fast einen Monat, wahrscheinlich machte die Vorsitzende Richterin Urlaub. Für die Angeklagten hieß das ein weiterer überflüssiger Monat unter äußerst harten Untersuchungshaftbedingungen in ihren respektiven Gefängnissen. So wie sich das Gericht verhält, erscheinen jahrelange Gefängnisstrafen – bis zu fünf Jahre – unter dem Vorwand, sie hätten eine “kriminelle Vereinigung” gebildet, nicht unwahrscheinlich.
Aber bei denen, die jetzt über fünf Monate regelmäßig diesen Prozess beobachten, sich im Zuschauerraum hinter der Glaswand, von Polizisten in Kampfmontur bewacht, fast schon zuhause fühlen und durch die erfahrenen sinnlosen Schikanen und die Hoffnungslosigkeit, was einen fairen Prozess angeht, zu einer Gemeinschaft zusammengeschmiedet werden, herrscht eigentlich keine Verzweiflung, sondern eher Zuversicht. Das liegt in allererster Linie an dem entschlossenen, freundlichen und letztlich fröhlichen Auftreten der Angeklagten selbst: Sie sind zwar blass, weil sie nie Sonne sehen, und vor allem Vi sieht sehr abgemagert aus, aber wenn sie hintereinander in Handschellen in ihren Glaskorridor geführt werden, lächelnd, grüßend, mit ihren gefesselten Händen gebrochene Herzen bildend, ins Publikum strahlend, sind sie selbst die Sonne, die aufgeht! Sie sind völlig ungebrochen, und das überträgt sich auf alle anderen, sogar auf die Polizist:innen, die inzwischen weit weniger unfreundlich zu den Besucher:innen sind als am Anfang des Prozesses und von denen wohl manche:r Lust hätte, mit uns zu fraternisieren.
Daniels Stiefvater, ein britisch-irischer Jude, geschockt und angewidert von den Antisemitismusvorwürfen gegen seinen Sohn, hat die “zwei nachhaltigsten Eindrücke”, die der Prozess bisher hinterlässt, so beschrieben: “In erster Linie die Widerstandskraft, das Mitgefühl, die Empörung, der Humor und die unerschütterliche Rechtschaffenheit der fünf, die sofort ersichtlich wird, sobald sie den Gerichtssaal betreten. Die grausame Behandlung und die Übergriffe durch den deutschen Staat scheinen sie in ihrer tief aufrichtigen Überzeugung und ihre Empathie nur gestärkt zu haben, anstatt sie schwächen. Da Daniel und ich seit jeher eine sehr spielerische Beziehung haben, habe ich angefangen, von Zeit zu Zeit einen kleinen ‘Rocky Horror Picture Show’/Tim-Curry-Tribut-Tanz aufzuführen, wenn sie hereingebracht werden –um Daniels bezauberndes Lächeln zu sehen. Ich halte die Ulm5 für schöne, tapfere Mavericks. – Der zweite starke Eindruck ist die ‚Infrastruktur der Straflosigkeit‘, die dieser Gerichtssaal und die Richter und Staatsanwälte verzweifelt aufrechtzuerhalten versuchen. Die brachialen Manöver des Gerichts, mit denen Stärke demonstriert werden soll, fühlen sich fast peinlich an; und doch ist das Unbehagen in der Kammer umso spürbarer, je länger dieser Prozess dauert.“
An den letzten zwei Verhandlungstagen im August, bei denen ich dabei war, war dieses Unbehagen regelrecht überwältigend. Im Grunde haben sich die Rollen in diesem Prozess komplett umgedreht: Die Angeklagten und ihre coolen Anwälte sind die Ankläger. Angeklagt sind Elbit, der deutsche Staat und eben diese “Infrastruktur der Straflosigkeit” – der Straflosigkeit bei der Ermöglichung und Unterstützung schwerster Kriegsverbrechen, aber auch der Straflosigkeit der eklatanten Voreingenommenheit und Manipulationen der Ermittlungsbehörden. Die Generalstaatsanwaltschaft wird immer aggressiver, die Vorsitzende Richterin wirkt abgestumpft, sichtlich verunsichert sind vor allem die Polizist:innen des LKA Stuttgart im Zeugenstand, die in die Ermittlungen gegen die Ulm5 involviert gewesen sind. Sie sollen eigentlich Anhaltspunkte für oder gegen das Vorliegen von Kriminalität der Angeklagten liefern, stattdessen aber bieten sie starke Anhaltspunkte dafür, dass bei den Verfolgungsbehörden etwas nicht stimmt. Diese im Auftrag des Staates handelnden Personen so hilflos und in der Defensive zu sehen, fühlt sich, wie Daniels Stiefvater sagt, peinlich an; während die Anwält:innen sie in die Zange nehmen, herrscht im Publikum vor allem Fremdscham.
Der Verhandlungstag am 26. August war der Befragung einer Polizistin namens Jäger gewidmet, einer der LKA-Mitarbeiter:innen, die am Morgen des 8. Septembers 2025, unmittelbar nach der Verhaftung der Ulm5, von Stuttgart nach Ulm beordert wurden, um den örtlichen Polizisten die Ermittlungen aus der Hand zu nehmen. “Das LKA ermittelt bei politisch motivierten Straftaten”, steht gleich am Anfang der Selbstbeschreibung des LKA Baden-Württemberg auf seiner Website, und palästinasolidarische Straftaten sind offenkundig ganz besonders in seinem Fokus. (Ganz im Gegensatz zu den für und von Israel begangenen Straftaten, die, auch wenn es sich um schwerste Kriegsverbrechen handelt, von deutschen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden einfach ignoriert werden. In ironischer zeitlicher Koinzidenz kam am Tag nach der Verhaftung der Ulm5 an die Öffentlichkeit, dass der IDF-Scharfschütze und Münchner Daniel G. unbehelligt frei herumläuft, obwohl klare Indizien dafür vorliegen, dass er mehrere unbewaffnete Zivilisten ermordet hat. Bis heute weigern sich die deutschen Behörden, gegen ihn und andere mutmaßliche Kriegsverbrecher, die sich in Deutschland aufhalten, zu ermitteln.)
Die Befragungen der Polizistin Jäger nahmen den größten Teil des Verhandlungstages am 26. August und auch noch einen Teil des Morgens des 27. August in Anspruch. Das lag vor allem daran, dass diese Zeugin nach jeder Frage erst einmal lange, bis zu einer Minute, schwieg, um dann fast immer zu antworten, dass sie sich nicht erinnern könne, oder um sich auf ihre beschränkte Aussagegenehmigung zu berufen. Schick gekleidet, jung, blond, mit langen, sorgfältig gewellten Haaren und einem hübschen, aber vollkommen ausdruckslosen Gesicht, saß sie da und mimte die Amnesie. Manchmal legte sie den Zeigefinger ans Kinn und schaute sinnend in die Ferne, konnte sich aber nicht einmal an das erinnern, was sie in ihren eigenen Vermerken zu den Akten gegeben hatte, obwohl sie verpflichtet war, sich für die Zeugenaussage vorzubereiten; so dass die Anwälte anfingen, sich über sie lustig zu machen, und sogar die Vorsitzende Richterin sich genötigt sah, sie aufzufordern, den Anwälten zu antworten.
Aus dem, was die Anwälte ihr aus der Nase ziehen konnten, ergab sich folgendes Bild: Das LKA in Stuttgart war ja am Morgen des 8. September von der Polizeidienststelle in Ulm über die Aktion benachrichtigt worden und hatte den Fall sofort an sich gerissen. Es wurde in Stuttgart vom Ermittlungsleiter, dem schon an einem früheren Termin vernommenen Kropp, ein Team zusammengestellt. Kropp blieb in Stuttgart, die anderen – einmal sagte Frau Jäger, dass sie ungefähr acht Personen gewesen seien – brachen zwischen acht und neun Uhr nach Ulm auf, wurden dort auf dem Polizeipräsidium instruiert und installierten sich gegen 10.30 Uhr im Polizeirevier Ulm-Mitte (das wohl im gleichen Gebäude untergebracht ist), wo die Ulm5 in getrennten Zellen in Gewahrsam genommen worden waren. Aufgabe der Frau Jäger war es, mit einem Kollegen zusammen die Identität der Beschuldigten aufzunehmen; dafür wurde ihr ein Büroraum zugewiesen. Sie waren in Zivil gekleidet und sie holten jede:n der Beschuldigten einzeln von deren Einzelzelle zur Identitätsaufnahme ab. Frau Jäger konnte sich aber weder daran erinnern, wie die Zellen aussahen, noch, wie die Räumlichkeiten des Reviers überhaupt aussehen, noch, wie viele Kolleg:innen außer ihr anwesend waren, noch, welche Kleidung die Beschuldigten trugen, ob sie verwundet waren oder Hilfe verlangten oder ob sie darum baten, mit ihrem Anwalt sprechen zu dürfen oder ihre Angehörigen zu kontaktieren, noch, wie lange sie in den Zellen ausharren mussten.
Alle Beschuldigten hatten, mit ihrer Verhaftung rechnend bzw. sich freiwillig stellend, eine Telefonnummer auf Arme und Beine notiert, um nach der Verhaftung über diese Nummer mit ihren Anwälten in Kontakt treten zu können. Obwohl man ihnen ihre Rechte vorgelesen hatte, wurden ihre bei jeder Gelegenheit vorgebrachten Bitten, diese Nummer anzurufen, ignoriert. Den ganzen Tag lang hatten die Anwälte selbst versucht, über die Telefonnummern der Ulmer Polizei und des LKA in Stuttgart Kontakt zu ihren Mandant:innen aufzunehmen, waren aber abgewimmelt worden. Dies ist eindeutig rechtswidrig, und die Versuche der Polizistin, sich mit Erinnerungslücken herauszureden, und der Staatsanwaltschaft, die Fragen der Anwälte zu unterbinden, boten ein erbärmliches Schauspiel.
Die Unterbringung der Beschuldigten während des 8. und 9. Septembers und vielleicht bis zum 10. September – das wurde nicht klar – in den Zellen der Ulmer Polizeistation, über die viele Gerüchte im Umlauf waren, sah wohl so aus: In den winzigen Zellen lässt sich nicht sagen, ob Tag und Nacht ist, rund um die Uhr brennt helles Licht, für die Notdurft der Insassen gibt es ein Loch im Boden; kein Toilettenpapier, kein Waschbecken, keine Seife. Einziges Mobiliar ist eine Plastikmatratze, wahrscheinlich auch eine nichtbrennbare Decke. Einige der Beschuldigten – vielleicht nur die beiden nicht-deutschen, rassifizierten und als weiblich gelesenen Zo und Leandra? – mussten sich nackt ausziehen und bekamen eine Art Papieranzug. Daran, dass Leandra in Tränen aufgelöst war, konnte sich Frau Jäger nicht erinnern, obwohl es in den Akten stand. Ob und welches Essen sie erhielten, ist unklar, irgendwann soll Leandra das Essen verweigert haben, Frau Jäger weiß nicht mehr, ob das erst am 10.9. war, als vielleicht – auch das wird nicht klar – nur noch Leandra nicht in einer JVA untergebracht und immer noch an diesem Ort war.
Durchaus möglich, dass nicht nur die Ulm5, sondern auch alle anderen Menschen, die in diesen Zellen in Ulm-Mitte in Gewahrsam genommen werden, eine solche Behandlung erfahren. Das Gesetz sieht eigentlich vor, dass die Menschenwürde auch in einer Polizeiwache gilt. Aber wenn dem Publikum im Gericht Stuttgart-Stammheim zugetraut wird, mit Gummi-Stiften das Gericht oder sich selbst zu gefährden, warum soll dann nicht einer ganz und gar nüchternen Ingewahrsamgenommenen, die ihre Verhaftung selbst herbeigeführt hat, in einer Ulmer Ausnüchterungszelle zugetraut werden, mit einem Stück Seife oder einer Rolle Klopapier oder einer Unterhose die Polizeibeamten oder sich selbst zu verletzen?
Weiterhin ließ sich halbwegs rekonstruieren, dass Frau Jäger ungefähr mittags mit der Feststellung der Identitäten der Beschuldigten begann, diese auf dem Weg von der Zelle zum Büro mit dem Satz “you have the right to make a statement oder stay silent, you can also talk first to a legal counsel” über ihre Rechte aufgeklärt wurden, und dass Frau Jäger als eine der letzten LKA-Polizist:innen am 9. September um 2.30 morgens das Revier verließ. Nachdem die Identitätsaufnahme abgeschlossen war, saß sie an dem ihr zur Verfügung gestellten Computer und schrieb Berichte. Irgendwann am späten Nachmittag muss dann doch jemand einen Anruf der Anwälte angenommen haben – wahrscheinlich in Stuttgart und nicht in Ulm –, und am 9. September wurden noch innerhalb der gesetzlichen Frist die Beschuldigten unter anwaltlicher Aufsicht einem Richter vorgeführt. Es dauerte aber noch zwei weitere Wochen, bis Daniel mit den Anwälten alleine sprechen konnte, und vier Wochen bis zu einem Kontakt mit den Angehörigen oder gar dem Konsulat – das weiß ich von Daniels Mutter Mimi.
Zumindest für das Publikum immer noch rätselhaft ist die Geschichte mit dem weißen Pulver, das das Polizeilabor wahrscheinlich als Waschpulver identifizierte. Frau Jäger wusste davon, konnte sich aber wieder an nichts Konkretes erinnern. Aus den Fragen der Anwälte und der Asservatenliste, die an die Wand projiziert wurde, reime ich mir zusammen, dass dieses Pulver angeblich oder tatsächlich im Rucksack von Daniel gefunden worden war, und mit Verdacht auf Drogen noch am selben Tag ein Schnelltest gemacht wurde, der angeblich oder tatsächlich falsch positiv war, so dass in den Akten die abstruse Beschuldigung konstruiert wurde, Daniel hätte für den Einbruch bei Elbit Kokain im Wert von Tausenden von Euro mitgenommen. Das Säckchen mit dem weißen Pulver wurde sichtlich erst nachträglich in die Asservatenliste aufgenommen; Frau Jäger weiß nicht, von wem die Handschrift stammt. Wenige Tage später kam das Ergebnis der Laboruntersuchung, wurde aber den Anwälten nicht mitgeteilt. Bei der Haftprüfung Daniels wurde noch so getan, als bestünde der Drogenverdacht. Erst nach sieben Wochen bekamen die Anwälte die korrigierte Akte zu lesen. Ob diese Merkwürdigkeiten nur auf schlechte Ermittlungsarbeit zurückzuführen sind oder beabsichtigt waren, um Beschuldigte, Anwälte und Familien zu terrorisieren, wird sich wohl nie klären lassen.
Der 8. September war jedenfalls ein langer Tag für Frau Jäger! Offenbar durfte sie am nächsten Tag ausschlafen und hatte nur einen kurzen Bürotag in Stuttgart. Am 10. September fand sie sich aber wieder in der Ulmer Polizeistation ein und begleitete schließlich Leandra in die JVA Memmingen, wo Leandra heute noch sitzt. Auf dem Weg dorthin im Polizeitransporter fiel Frau Jäger auf, dass Leandra zur Musik mit dem Fuß gewippt habe – daran erinnerte sie sich.
In den Wochen danach war Frau Jäger in die Ermittlungen einbezogen. Für den Verdacht, dass die Ulm5 eine kriminelle Vereinigung sind, braucht es Hinweise, dass die Gruppe organisiert und konspirativ und gewaltbereit ist. Wenn ich es richtig erinnere – jetzt habe ich schon selbst Erinnerungslücken, aber es ist ja auch schwer, wenn man sich keine Notizen machen darf –, hatte Frau Jäger die Email-Accounts von Vi auf dem beschlagnahmten Handy ausgewertet und musste nun zugeben, dass die Art und Weise, wie die Gruppe ihren Einbruch bei Elbit plante, den Schluss zulässt, dass sie sich eben gerade nicht besonders konspirativ und organisiert verhalten hat. Vi, als deutsche Muttersprachler:in, kümmerte sich um die Orga und war darin regelrecht sorglos. Die mit ihrer privaten Emailadresse bestellten roten Anzüge mit der Aufschrift “Palestine Action” kamen nicht rechtzeitig an, mit der ebenfalls unter eigenem Namen gebuchten AirBnb-Wohnung und dem Mietauto klappte es nur auf den letzten Drücker, und Vi richtete zwar einen Palestine Action Proton-Email-Account ein, aber benutzt ihn kaum.
Um Frau Jägers Erinnerungen aufzuhelfen, beantragten die Anwälte ihre Vereidigung, zum Erstaunen des internationalen Publikums, dem die deutsche Besonderheit, dass Zeugen vor Gericht zwar die Wahrheit sagen müssen, aber nur, wenn sie vereidigt werden, wirklich die Wahrheit sagen müssen, komisch vorkam. Natürlich wurde der Antrag abgelehnt.
Obwohl sich am Freitag, 28. August, Frau Jäger etwas flotter nicht erinnerte, blieb dann, nach einer von der Vorsitzenden Richterin verfügten Mittagspause von über anderthalb Stunden, nur noch wenig Zeit für die Befragung eines weiteren Zeugen vom LKA, einen Herrn Herold. Dieser, ein studierter BWLer, er hatte, bevor er zum LKA kam, für einen Wirtschaftsprüfer gearbeitet, war auskunfts- und erinnerungsbereiter; und er fühlte sich sichtlich sehr unwohl in seiner Rolle. Seine Aufgabe bei den Ermittlungen war zum ersten gewesen, die Biographien der Beschuldigten zu eruieren. Anstatt mit den Beschuldigten selbst zu sprechen, wurde das Internet durchforstet. Der britische Staatsangehörige Crow wurde offenbar verdächtigt, sich illegal in Deutschland aufgehalten zu haben, weil Crow nirgends gemeldet war. Herr Herold musste bekennen, kein Experte in Ausländerrecht zu sein, als ihm die Anwälte vorhielten, dass Briten drei Monate legal auch ohne Anmeldung und ohne Visum in Deutschland sein dürfen. Er hatte sich die Musik, die Crow früher in einer Band spielte, angehört und die Lyrics gelesen, und machte einen schwachen, sofort wieder aufgegebenen Versuch, ihren künstlerischen oder professionellen Wert zu bestreiten, weil die Texte auch politische Inhalte hatten – ein Lied, an das er sich erinnerte, handelte von Black Lives Matter.
Herrn Herolds zweite Aufgabe war gewesen, Elbit Systems zu recherchieren, und auch hier stützte er sich fast ausschließlich auf die im Internet zugänglichen Bilanzen und Jahresberichte, als sei Elbit eine Firma wie jede andere. Es kam heraus, dass die Generalstaatsanwaltschaft es versäumt hatte, dem LKA zu übermitteln, dass die Anwälte explizit und vordringlich eine Ermittlung der Waffenproduktion und der Verwicklung Elbits in die Kriegsführung in Gaza gefordert hatten. Es waren Herrn Herold beim Copy-Pasten von Umsätzen und Gewinnen Fehler passiert, beim Umsatz fehlte eine ganze Null, in der Übersicht der Gewinne der letzten Jahre wiederholten sich Zahlen. Herr Herold stimmte den Anwälten zu, dass der hohe Prozentsatz von Gewinnen, für die Elbit keine Produktsparte angibt, die sozusagen in der Luft hängen, ungewöhnlich ist, und hatte keine Idee, womit eigentlich diese Gewinne gemacht werden. Wieder einmal beeindruckte vor allem Daniels Anwalt Benjamin Düsberg mit detailliertem, souveränen Wissen zu den Zusammenhängen, in denen Elbit steht, zu all den Waffensystemen und Drohnen und der ganzen Überwachungstechnologie. Auch Herr Herold schien erschüttert darüber, dass diese Technologie – von der er so wenig Ahnung hatte wie ich, er kannte nicht einmal die Grundbegriffe – es erlaubt, ohne eine menschliche Entscheidung Ziele zu identifizieren und diese zu vernichten. Er wirkte wie ein Schüler, der zugeben muss, seine Hausaufgaben nicht gemacht zu haben, doch wie einer, der spürt, dass er falsch informiert worden ist, und dem sein Versagen peinlich ist. Der Staatsanwalt, nicht Herr Stengel, sondern Herr Dr. Mark, ein Vertreter, schrie zwar immer wieder wütend dazwischen, dass Zeugen nicht zu ihrem Wissen befragt werden dürften, hatte aber ebenfalls einen schweren Stand, denn zu was hätte man ihn denn befragen sollen, wenn nicht zu dem in seinen “Ermittlungen” gewonnen Wissen?
Um 16.25, mitten in der Befragung, erklärte die Vorsitzende Richterin ganz plötzlich den Verhandlungstag für beendet. Erst in einem Monat soll es weitergehen.
Dass es der deutsche Staat ist, über den und dessen Beihilfe für einen Genozid hier in Stuttgart-Stammheim eigentlich zu Gericht gesessen wird, scheint immer wieder durch. Daniels Anwalt Benjamin Düsberg stellte den Antrag, dass Olaf Scholz und Friedrich Merz als Zeugen vorgeladen werden mögen, um die Waffenlieferungen Elbits an Israel und die verworrenen Verhältnisse um diese Firma aufzuklären. Er beantragte auch, den israelischen Genozidforscher Omer Bartov als Experten vorzuladen, und las einen Text Bartovs aus der New York Times vom Juli letzten Jahres vor: “I’m a Genocide scholar. I know it when I see it.” Diesen Text hatten die Ulm5 vor ihrer “direkten Aktion” wohl gelesen.
Bereits am 14. August – hierzu wird es noch einen eigenen Text geben – hatte Leandras Rechtsanwalt Mathes Breuer die Vorladung zweier Historiker als Experten beantragt, die zu der Ulmer Vorgängerfirma Elbits, Telefunken, forschen: zur Rolle Telefunkens im “Dritten Reich” und beim Völkermord an den Herero und Nama. Es geht also in diesem Verfahren nicht nur um Israel, es geht um Deutschland und Deutschlands mörderische Kontinuitäten und um die “Zukunft des Genozids”, die Bartov uns allen prophezeit.
Zu den Verhandlungstagen am 23., 25. und 30. September und am 2. und 7. Oktober hier zusammenfassend:
Die Zeugenvernehmungen von LKA-Polizist:innen gingen weiter, und der Eindruck, dass sie nicht die Angeklagten belasten, sondern ganz im Gegenteil sich selbst, die Verfolgungsbehörden, das Gericht, Elbit und den deutschen Staat, setzte sich fort. Am 23. September präsentierte eine Polizistin, dass Leandra und Vi nach Kairo geflogen waren, was wohl irgendetwas Sinistres insinuieren sollte. Die Frage, ob sie wisse, warum die beiden nach Ägypten gefahren waren, musste sie verneinen. Vi erklärte später, dass diese Reise nur belege, dass sie vor der Elbit-Aktion alles versucht hätten, um mit legalen Mitteln etwas gegen den Genozid zu tun, sie wollten nämlich durch die Wüste fahren und Lebensmittel nach Gaza bringen.
Am 25. September sollte eine weitere Polizistin zu den persönlichen Verhältnissen und den Verbindungen zwischen den fünfen aussagen. Sie hatte nur finden können, dass Social Media Posts von Crows Musikband von Zo geteilt worden waren, machte Aussagen über Daniel, die voller Fehler waren, und antwortete auf die Frage, ob sie wisse, was „Palestine Action“ ist: Sie wisse nur, was die Wörter „Palestine“ und „Action“ bedeuteten. Der Generalstaatsanwalt Stengel verstieg sich zu der These, dass die Bezeichnung „Ulm5“ auf „Filton18“, die britische Palestine Action Gruppe verweise und diese Art der Bezeichnung ein Beleg für den organisierten kriminellen Zusammenhang sei. Worauf die Anwälte ein Fest feierten und ihm die „Chicago Seven“, die „Shannon Five“, die „Guildford Four“ und mindestens ein Dutzend anderer Ort-Zahl-Kombinationen vorhielten, mit denen Gruppen bezeichnet werden, die vor Gericht stehen, aber eigentlich unschuldig sind.
Am 30. September kam Herr Herold in den Zeugenstand zurück. Er war mit Elbit Systems in Kontakt gewesen, aber hatte den vollen Text der Email von Elbit nicht zu den Akten gegeben, aus „Datenschutzgründen“. Auch die Emails mit dem Journalisten des SWR, der dem Polizisten Filmaufnahmen der rechtmäßigen und angemeldeten Demo „Shut Elbit Down“ vom April 2025 zur Verfügung gestellt hatte, finden sich nicht in den Akten. Offenbar hatte er das Material mit Gesichtserkennungssoftware bearbeitet, wollte dazu aber nicht mehr sagen, es sei nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt. Das Gericht zeigt nicht das Video, sondern nur Stills, auf denen Vi und Leandra zu erkennen sind; der Polizist verwechselt Leandra mit Zo. Leandra lächelt auf dem Bild und trägt ein T-Shirt, auf dem steht, anscheinend: „Kill the Cop“. Das Bild sollte wohl ihre Gewaltbereitschaft belegen. Mathes Breuer, Leandras Anwalt, dessen Fähigkeiten im forensischen Kreuzverhör in diesem Prozess besonders glänzen, bemerkte, dass etwas an dem Bild nicht stimmte, und verlangte, das ganze Bild zu sehen. Es stellt sich heraus, dass das Bild beschnitten wurde: auf dem T-Shirt stand, deutlich zu sehen, „Kill the Cop In Yr Head“. Das Publikum fängt an zu lachen. Der Polizist redet sich damit heraus, dass sein Englisch nicht gut sei. Später fragt ihn Rechtsanwalt Düsberg, ob er nicht unten in der Zelle auf englisch mit Daniel gesprochen habe, das muss er zugeben. Und schließlich muss er, nach intensiver Befragung, zugeben, Englisch im Leistungskurs gehabt zu haben. Das Publikum fällt vor Lachen fast von den Stühlen, und obwohl die Richterin es zurechtweist, scheint sogar sie die Absurdität der Situation zu erkennen. Und Vi bedankt sich dafür, dass die Ermittlungsbehörden Bilder von der Demonstration gezeigt haben: Diese belegten nämlich nicht nur ihre Friedlichkeit und Gewaltlosigkeit, sondern auch, dass die Angeklagten alle legalen Protestwege gegangen waren, bevor sie sich zur „direkten Aktion“ entschlossen.
Am 2. Oktober kam eine weitere, sehr junge Polizistin dran, die sich sichtlich besonders unwohl fühlte, ja den Tränen nahe schien. Sie wurde zu den offenbar tausenden von Fotos, zu den Videos, Chatverläufen und Apps befragt, die sie auf dem Mobiltelefon von Zo auszuwerten hatte. Außer den Bildern und Videos der Ulm5 vor und während der Tat, die sowieso schon alle kennen, weil die Angeklagten sie selbst geteilt haben, ein paar Bildern, auf denen eine Palästinaflagge zu sehen war, und dem Bild einer kleinen Kräutermühle mit einer Cannabiszeichnung war da offenbar nichts Interessantes. Die Anwälte befragten sie, nach welchen Kriterien sie überhaupt beurteilt habe, was verfahrensrelevant und was nicht verfahrensrelevant sei. Darauf wusste sie keine Antwort. Nach der Mittagspause wurde eine uns schon bekannte Zeugin, die Polizistin Jäger, die bereits Ende August durch ihr minutenlanges und meist ergebnisloses, wahrscheinlich gespieltes Nachdenken beeindruckt hatte, Gelegenheit gegeben, drei Fragen zu beantworten, die nicht, wie von ihr Ende August behauptet, von der beschränkten Aussagegenehmigung betroffen waren. Nun erinnerte sie sich doch daran, dass es am 8. September 2025 „ganz spät abends“ einen Anruf von Anwälten in der Ulmer Polizeistation, wo die Ulm5 nach der Tat in Gewahrsam genommen worden waren, gegeben haben könnte; aber sie behauptet, sie habe nur davon gehört, ein Kollege habe sich darum gekümmert.
Am 7. Oktober schließlich wurde zum ersten Mal ein Polizist in den Zeugenstand gerufen, ein Herr Gleiß, der endlich halbwegs gut informiert, kompetent und bereiter war, sich auf die Rechtsanwälte einzulassen. Seine Aufgabe war es gewesen, die persönlichen Verbindungen der Angeklagten zu „Palestine Action“ zu recherchieren. Auch er hatte dafür nur das Internet und allgemein zugängliche Quellen durchforstet und wurde zu den Screenshots befragt, die er von Websites und Instagram-Accounts angefertigt hatte, zum Beispiel einem Onlineformular von 2020, wo man sich bei Palestine Action UK melden konnte. Die Befragung führten Caroline Kaufman, Mathes Breuer und Benjamin Düsberg, und es entspann sich eine Art forensischer Exploration von Details, um die Vorannahmen der von dem Polizisten unternommenen Ermittlungen herauszuarbeiten. So wurde lange über PA Logos auf der Palestine Action Germany Instagram Seite diskutiert – ob Unterschiede zwischen ihnen den Schluss zulassen, dass es sich bei PA eben nicht um eine Organisation handelt, sondern vielmehr um eine Bewegung, in der auch miteinander nicht verbundene Akteure ohne Absprache bestimmte Markenzeichen verwenden oder Inhalte veröffentlichen. Auch auf Social Media können Menschen, die sich nicht kennen und nicht organisiert sind, „Medienarbeit“ machen. Breuer befragte den Polizisten daraufhin, warum er PA Germany eine „Gruppe“ nenne, wo ihre Selbstbezeichnung doch ein „autonomes Netzwerk“ sei. Und selbst wenn es bei Palestine Action UK tatsächlich „Teams“ gebe, heiße das doch noch lange nicht, dass dies auch bei Palestine Action Germany der Fall sei. Durch die vorsichtige und genaue Befragung kam zum Vorschein, in welchem Ausmaß die Ermittlungen der Polizei von Vorannahmen geprägt waren. Tatsächlich gibt es keine Belege für organisatorische oder gruppenmäßige Verbindungen irgendwelcher Art; diese wurden vielmehr von den Ermittlungsbehörden selbst konstruiert, durch willkürliche Sprünge über Zeiträume und Länder hinweg. „Palestine Action“ ist in dem vor Gericht präsentierten Beweismaterial letztlich nicht mehr als ein Label für eine bestimmte Herangehensweise, die von unverbundenen und vielfältigen Trägern einer großen Bewegung benutzt und auch ganz unterschiedlich ausgelegt wird.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie das Material der Anklage sich als Material der Verteidigung herausstellt, war die Vorführung des Films „How to Kill a War Machine“ am Vormittag des 2. Oktober. Die Verteidigung hatte Anträge gestellt, die Vorführung des Films zu verhindern, weil sie auf unzulässige Weise suggeriere, dass die Ulm5 mit den Aktivist:innen von Palestine Action UK, die in dem Film gezeigt werden, verbunden seien. Die Aktion gegen Elbit Germany war insofern auch keine Nachahmung der Aktionen von Palestine Action UK, als die Ulm5 ihre Tat von Anfang an so geplant hatten, dass sie festgenommen würden, sich nicht vermummt hatten, nicht weggelaufen waren etc. Als der Film aber dann fast in seiner gesamten Länge gezeigt wurde, wirkte er auf viele im Publikum überwältigend in seiner Anklage der Verbrechen, gegen die sich die ganze palästinasolidarische Bewegung und eben auch die Ulm5 richten. Wer im Publikum von den Anträgen der Anwälte, die Vorführung zu verhindern, nichts mitbekommen hatte, dachte, der Film sei Material der Verteidigung. Er belegte die Allgegenwart der von Elbit produzierten Kriegstechnologie in Gaza, wie Gaza als „testing ground“, als Experimentierfeld, von Elbit Systems ganz schamlos und offen vermarktet wird, er zeigte die durchgängig menschenrechtliche Motivation der PA-Aktivist:innen in den UK und machte verständlich, warum sie sich zu den Aktionen entschlossen; er zeigte die brutale Polizeigewalt und wie Priti Patel, damals Innenministerin, sich 2022 heimlich mit Elbit Systems UK traf und Elbit versprach, dass sie mit der Polizei reden würde; und er zeigte wie oft die Beschuldigten von den Jurys in den UK freigesprochen wurden. – Ich wusste vorher wenig bis nichts über Palestine Action UK, und es entbehrt nicht der Ironie, dass ausgerechnet der Generalstaatsanwalt Stengel mir Gelegenheit gegeben hat, über sie zu lernen. In diese Richtung kommentierte dann auch Daniel die Vorführung des Films: Einerseits enthalte er nichts, was die Ulm5 nicht bereits in ihren Eröffnungsstatements vorgebracht hatten; die Staatsanwaltschaft wolle wohl nur durch möglichst häufige Wiederholung der Wörter „Palestine“ und „Action“ einen kriminellen Zusammenhang herbeizaubern. Andererseits sei es vielleicht besser, optimistisch nach einer gemeinsamen Basis zu suchen, und immerhin würden durch den Film zwei Fakten etabliert: dass erstens das israelische Vorgehen in den palästinensischen Gebieten ein chronisch gewordenes Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei und zweitens viele Menschen inzwischen so entsetzt über die Komplizität ihrer Regierungen seien, dass sie es auf sich nähmen, ihre persönliche Freiheit aufs Spiel zu setzen, um diesen Verbrechen etwas entgegenzusetzen. „Mit anderen Menschen die Überzeugung zu teilen, dass die Menschenwürde wichtiger ist als die Gewinnmargen von Firmen, kann in Deutschland bereits auszureichen, um eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu begründen.“ Daniel schloss mit einem Seitenhieb auf die Entscheidung des Gerichts, die Angeklagten nun über ein Jahr in Untersuchungshaft zu halten: „Sollte das Gericht diese Ausführungen als zynisch empfinden, so möchte ich mein Mitgefühl aussprechen. Mir ist zumindest bewusst, dass die von den Mitangeklagten geäußerten Bedenken hinsichtlich der Fairness dieses Verfahrens vom Gericht zur Kenntnis genommen wurden, da das Gericht diese einmal als Begründung dafür herangezogen hat, unsere Entlassung aus der Untersuchungshaft abzulehnen. Es wäre bedauerlich, wenn diese berechtigten Bedenken das Gericht lediglich dazu veranlassen würden, die Angeklagten zu bestrafen und weiter in Haft zu halten, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, um etwas in das Verfahren einzubeziehen, das vom ersten Tag an mit aller Kraft versucht hat, sich Zugang zu verschaffen: die Wahrheit.“
Ansonsten war wie immer das Mantra des Gerichts: Antrag abgelehnt! Die Anträge, die Angeklagten neben den Anwälten sitzen zu lassen, eine Protokollkraft zuzulassen, dem Publikum Schreibwerkzeug zu erlauben. Noch nicht entschieden sind die Anträge, Materialien zuzulassen, die die menschenrechtliche Motivation der Angeklagten erklären könnten, wie die Aussage eines Whistleblowers der IDF; der Antrag, Zo zu erlauben, ohne eine Hunderte von Euro teure Übersetzer:in mit der Betreuerin ihrer Bachelorarbeit englisch zu sprechen; die Anträge, sich mit der deutschen Vorgeschichte des Werks von Elbit Systems in Ulm zu beschäftigen, das zur Firma Telefunken gehörend, auch schon in den Genozid an den Herero und Nama und in die genozidale Ausbeutung von „Ostarbeitern“ und KZ-Häftlingen im Zweiten Weltkrieg involviert war. Bei seiner Stellungnahme zu diesem Antrag sagte der Generalstaatsanwalt tatsächlich – das Publikum traute kaum seinen Ohren –, dass es sich bei der Arbeit der „Ostarbeiter“ unter Telefunken um „behauptete“ Zwangsarbeit gehandelt habe, und hielt daran fest, dass die Aktion der Ulm5 nichts mit deutscher Geschichte zu tun gehabt habe, sondern rein aus „Israel-bezogenem Antisemitismus“ unternommen worden sei.
Der Antrag der Rechtsanwältin Kaufmann, zu berücksichtigen, dass der Paragraph 129 StGB im europäischen Rahmen auf die gemeinschaftliche Begehung von richtig schweren Straftaten – Menschenhandel, Mafia, Mordbanden etc. – gemünzt sei, wurde abgelehnt. Nur die deutsche Fassung sieht eine kriminelle Vereinigung bereits bei Taten, die mit zwei Jahren Gefängnis geahndet werden, gegeben, während das europäische Rahmenwerk erst bei Straftaten, die mit mindestens vier Jahren geahndet werden, den Paragraph 129 angewendet sehen will. Das Gericht ist damit einverstanden, dass Deutschland hier einen Sonderweg im politischen Strafrecht geht. Auch die Nazi-Verstrickungen des Paragraphen 129 – die Nazi-Fassung von 1936 wurde nach dem Krieg vom bundesdeutschen Strafgesetzbuch übernommen – interessierten das Gericht nicht.
Old as the olive trees, 29. Juli 2926, Video: Judith Scheytt
Dieser Folgebericht zu den Verhandlungstagen 13 und 14 im laufenden Ulm5-Verfahren basiert auf der Prozessbeobachtung von Insa Lee Koch am Montag, den 27. Juli, sowie von Aino Korvensyrjä am Mittwoch, den 29. Juli. Insa konnte aufgrund einer Presseakkreditierung während der Verhandlung Notizen anfertigen, während Aino ihre Beobachtungen erst nach der Verhandlung verschriftlichen musste. Der Bericht stützt sich außerdem auf Rekonstruktionen, die in Absprache mit anderen Prozessbeobachter*innen und Anwesenden erstellt wurden. Sämtliche Zitate sind sinngemäße Wiedergaben und keine wörtlichen Mitschriften.
Verhandlungstag 13, 27. Juli (Insa)
Als ich am Morgen des 27. Juli am Gericht ankomme, ist die Solidarität erneut deutlich spürbar. Ein Solibus aus Berlin ist eingetroffen und hat Freund*innen der Angeklagten sowie Aktivist*innen gebracht. Einige von ihnen sind als bunte Clowns und Scharlatane verkleidet, mit weißen, bauschigen Röcken, roten und schwarzen Oberteilen sowie rot bemalten Nasen. Sie sind nicht die Einzigen, die zur heutigen Verhandlung gekommen sind. Als ich den Gerichtssaal betrete und mich in den Zuschauerbereich begebe, sehe ich, dass dieser wieder bis auf den letzten Platz gefüllt ist: mit Familienangehörigen, Freund*innen und interessierten Mitgliedern der Öffentlichkeit. Vis Bruder ist da. Als Vi den Bruder im Zuschauerbereich entdeckt, beginnt Vi zu weinen. Vi wusste nicht, dass der Bruder kommen würde. Auch zwei Frauen, die gemeinsam mit Zo inhaftiert waren, sind gekommen. Als Zo in den Saal geführt wird, stehen sie auf, winken und lächeln breit. Zos Gesicht hellt sich auf, als sich ihre Blicke quer durch den Gerichtssaal treffen.
Die beiden Frauen erzählen mir, dass ihnen Besuche bei Zo im Gefängnis untersagt wurden. Die Gerichtsverhandlungen seien daher ihre einzige Möglichkeit, Zo zu sehen und Unterstützung zu zeigen. Während wir uns vor Beginn der Verhandlung unterhalten, kommt eine der Justizmitarbeitenden in einer an Aufstandsbekämpfung erinnernden Ausrüstung auf uns zu und erklärt einer der beiden Frauen, dass sie ihre getönte Brille im Gerichtssaal nicht tragen dürfe. „Warum denn nicht?“, fragt sie. „Nicht erlaubt“, lautet die knappe Antwort. Anschließend begleitet die Justizmitarbeitende sie hinaus, damit sie die Brille einem anderen Mitarbeitenden übergeben kann, der sie für die Dauer des Verhandlungstags einschließt. (Später am selben Tag wird sich eine ähnliche Szene wiederholen: Beamte fordern eine weitere Person aus dem Publikum auf, ihr Bandana abzunehmen. Zur Begründung erklären sie, Kopfbedeckungen seien nur aus religiösen Gründen gestattet. Sowohl das Bandana als auch die Haarnadeln, mit denen es befestigt ist, müssen daraufhin ebenfalls verwahrt werden.)
Anträge
Die Verhandlung beginnt erneut verspätet, diesmal erst um 10.30 Uhr. Zu Beginn verliest Vi eine bewegende Erklärung zu den Sitzordnungen im Gerichtssaal, die bereits mehrfach Gegenstand von Anträgen der Verteidigung gewesen sind. Mit klarer, lauter Stimme, gefasst und ruhig, spricht Vi darüber, dass Vi und die Mitangeklagten auch am dreizehnten Verhandlungstag weiterhin von ihrem eigenen Prozess ausgeschlossen seien, getrennt sowohl von ihren Anwält*innen als auch vom eigentlichen Verfahren durch eine Glaswand. Vi bezeichnet diese Anordnung als „beschämend“ und argumentiert, dass sie die Angeklagten weiterhin entmenschliche.
Gleichzeitig finde außerhalb des Gerichts die größte Luft- und Raumfahrtmesse Deutschlands (ILA) statt, auf der Elbit Systems Militärtechnologie präsentiere und als „battle-tested“ („im Einsatz erprobt“) bewerbe. Während die Besucher*innen die Messe als familienfreundliche Veranstaltung genießen würden, werde dieselbe Militärtechnologie anderswo eingesetzt, um Kinder und Familien zu töten, erklärt Vi vor Gericht. Auf Vis Erklärung, die zugleich einen weiteren Antrag darstellt, den Angeklagten das Sitzen neben ihren Anwält*innen zu ermöglichen, folgen die üblichen Anträge der Verteidigung: Zum einen soll eine eigens benannte Person die Verhandlung mitschreiben dürfen und dafür bei den Anwält*innen sitzen. Zum anderen soll Mitgliedern der Öffentlichkeit gestattet werden, Notizen anzufertigen, insbesondere Nicole Gohlke (Abgeordnete von Die Linke), die an diesem Tag die Verhandlung beobachtet.
Die Verfügung
Keiner dieser Anträge ist neu. Doch heute äußert sich die vorsitzende Richterin, Kathrin Lauchstädt, erstmals, ohne erkennbare Vorankündigung oder besonderen Anlass, ausführlicher dazu und erlässt eine Verfügung zu zwei bereits früher gestellten Anträgen: zu den Sitzordnungen im Gerichtssaal sowie zum Antrag der Angeklagten, während der Verhandlungspausen in den Vorführzellen ohne Trennscheibe mit ihren Anwält*innen sprechen zu dürfen. Alle hören aufmerksam zu, als die Vorsitzende ihre Verfügung eröffnet. Sie lehnt beide Anträge ebenso ab wie einen früheren Antrag von Rechtsanwalt Düsberg auf Aussetzung des Verfahrens. Die bestehende Sitzordnung, so die Richterin, entspreche der baulichen Gegebenheiten des Gerichtssaals, der dafür vorgesehen sei, dass Angeklagte hinter einer Glasscheibe sitzen. Eine Änderung dieser Sitzordnung würde das Einhalten von Regeln von Seiten der Verteidigung nicht gewährleisten.
Anschließend führt sie mehrere Beispiele für ein aus ihrer Sicht unangemessenes Verhalten an: Am ersten Verhandlungstag hätten die Verteidiger*innen gemeinsam den Saal verlassen und sich nach ihrer Rückkehr auf die Anklagebank gesetzt. Die Anwält*innen hätten sich wiederholt an das Publikum gewandt, obwohl ihnen bekannt gewesen sei, dass der Zuschauerbereich bereits zweimal wegen Störungen geräumt worden sei. Nicht genehmigte Beschlüsse würden mit am Rande vorbeigehenden Beleidigungen kommentiert. Auch die Angeklagten selbst hätten wiederholt Kontakt zum Publikum aufgenommen, etwa durch „stillen Applaus“ mittels erhobener und winkender Hände. Zudem hätten sie innerhalb der Anklagebank miteinander kommuniziert, unter anderem durch den Austausch von Notizzetteln. In der Gesamtshow bestehe kein Anlass zur Lockerung der Sitzordnung, schließt die Vorsitzende Richterin.
Ein Akt der Disziplinierung und Bestrafung
Das Publikum ist fassungslos. Zum ersten Mal hat die Richterin eine inhaltliche Begründung geliefert. Doch ihre Ausführungen wirken weniger wie eine juristische Begründung als vielmehr wie ein Akt der Disziplinierung und Bestrafung. Die Anwält*innen werden später beide Begriffe verwenden, um die Verfügung zu charakterisieren. Die Verteidigung beantragt eine dreistündige Unterbrechung der Verhandlung. Als die Verhandlung anschließend fortgesetzt wird, sind die Anwält*innen vorbereitet. Während Mütter und andere Familienangehörige, Clowns und weitere Unterstützer*innen die Zeit genutzt hatten, um im nahegelegenen Café oder unter dem Pavillon vor dem Gerichtsgebäude Schutz vor der brennenden Sonne zu suchen, hat die Verteidigung ihre Antwort vorbereitet.
Gemeinsam tragen die Anwält*innen ihre Erwiderung vor und geben das Wort nacheinander weiter. Mit Nachdruck weisen sie die Begründung der Richterin zurück. Keiner der von ihr genannten Gründe lasse sich mit Sicherheitsaspekten rechtfertigen, argumentieren sie. Im Gegenteil: Die Verfügung diene dazu, die Rechte der Angeklagten und der Verteidigung einzuschränken. Unter anderem verweisen sie darauf, dass im Gerichtssaal ausreichend Platz vorhanden sei, damit alle Angeklagten neben ihren Anwält*innen sitzen könnten. Zudem mache die vorhandene Gegensprechanlage eine vertrauliche und effektive Kommunikation praktisch unmöglich.
Die Anwält*innen betonen außerdem, dass ihr Verhalten am ersten Verhandlungstag weder irrational noch rechtswidrig gewesen sei. Vielmehr habe es sich um eine pragmatische Reaktion darauf gehandelt, dass ihnen die Möglichkeit verweigert worden sei, “unaufschiebbare Anträge“ zu stellen, darunter auch Befangenheitsanträge gegen das Gericht. Das Sitzen auf der Anklagebank hinter der Glasscheibe sei damals die einzige Möglichkeit gewesen, überhaupt vertraulich mit ihren Mandant*innen kommunizieren zu können.
Eine absurde Logik
Die Empörung, die in der Reaktion der Verteidigung zum Ausdruck kommt, macht deutlich, was vielen Zuschauer*innen ohnehin offensichtlich erscheint: Bei dieser Verfügung geht es nicht einfach um Sitzordnungen. Weitaus mehr steht auf dem Spiel. Es geht um den Versuch des Gerichts, die Angeklagten und, in deren Folge auch ihre Anwält*innen und Unterstützer*innen, als gefährliches Kollektiv zu konstruieren, das kontrolliert, überwacht und vorbeugend bestraft werden müsse. Genau diese in der Verfügung angelegte Konstruktion einer kollektiven Bedrohung wird von mehreren Anwält*innen ausdrücklich als absurd verspottet. Wenn bereits „stiller Applaus“ ein Sicherheitsrisiko darstelle, argumentiert Rechtsanwalt Schuster, dann müssten konsequenterweise auch ein Lächeln der Staatsanwaltschaft oder das Heben einer Augenbraue als Sicherheitsgefahr behandelt werden. Eine solche Schlussfolgerung würde die Richterin unweigerlich dem „Vorwurf der Lächerlichkeit“ aussetzen.
Rechtsanwältin Busl weist ihrerseits darauf hin, dass die Richterin mit der Formulierung, sie sehe keinen Anlass, die Sitzordnung zu „lockern“, einen logischen Fehler in ihrer eigenen Argumentation offenlege. Die bestehende Sitzordnung sei nie eine zwangsläufige Gegebenheit gewesen. Vor allem aber, so Busl, bediene sich die Richterin mit dieser Wortwahl nicht der Sprache des Gerichts, sondern der Sprache des Strafvollzugs. Darin werde der eigentliche Zweck der Verfügung sichtbar: Nicht die rechtlichen Ansprüche der Angeklagten zu schützen, sondern ein moralisches Verhältnis zu etablieren, in dem die Angeklagten sich das Recht, neben ihren Anwält*innen zu sitzen, zunächst „verdienen“ müssten, ähnlich wie Gefangene Vergünstigungen nur durch gutes Verhalten erhalten.
Die Kraft des Ausdrucks
Wenig überraschend bestätigt die Richterin nach einer weiteren fünfzehnminütigen Unterbrechung schließlich, dass ihre Verfügung Bestand haben wird. Die Anwält*innen zeigen daraufhin keine sichtbare Reaktion. Ich sehe einige der Angeklagten und Zuschauer*innen leise lachen, andere wirken niedergeschlagen, vor allem aber erschöpft. Bevor die Verhandlung für diesen Tag endet, stellt die Verteidigung jedoch noch eine letzte Reihe von Anträgen: Die Kammer solle sich wegen der an diesem Tag erneut zutage getretenen Besorgnis der Befangenheit selbst vom Verfahren ausschließen. Die Richterin gibt der Verteidigung bis Donnerstag, den 30. Juli um 11 Uhr Zeit, den Antrag schriftlich einzureichen.
Als die Angeklagten wieder in Handschellen gelegt und zurück in die Vorführzellen gebracht werden, stimmt Mimi, Mutter von Daniel, unerwartet zum ersten Mal in ihrem Leben einen Sprechchor an: „Free, free Ulm Five.“ „Ich habe keine Ahnung, wie das passiert ist“, erzählt sie mir später. Ihre Stimme ist klar und kräftig. Immer wieder antwortet das Publikum im Chor, bis der Ruf zu einem Crescendo anschwillt, das den gesamten Gerichtssaal erfüllt.
Erst später erzählt mir Mimi, dass der „Zettel“, den die Angeklagten untereinander ausgetauscht hatten und den die Richterin in ihrer Verfügung als Beleg für angebliches Fehlverhalten angeführt hatte, in Wirklichkeit ein Zitat gewesen sei, das Leandra mit den anderen Angeklagten geteilt habe. Es handelte sich um ihre Lieblingszeile von Fernando Pessoa: „To express something is to preserve its virtue and to remove its terror.“ („Etwas auszudrücken heißt, seine Kraft zu bewahren und ihm seinen Schrecken zu nehmen.“)
Verhandlungstag 14, 29. Juli 2026 (Aino)
Am 29. Juli komme ich früh am Gericht an. In der langen Sicherheitsschlange wird der Einlass durch Verfahren verlangsamt, die offenbar vor allem den Zugang der Öffentlichkeit zur Verhandlung erschweren sollen. Dort treffe ich auf andere Personen, gegen die wegen Protestaktionen gegen die Unterstützung des Völkermords durch deutsche Unternehmen ermittelt wird. Wir tauschen unsere Erfahrungen aus. Seit Oktober 2023 habe ich zahlreiche gegen die Solidarität mit Palästina gerichtete Gerichtsverfahren in Berlin beobachtet und zuvor viele weitere im Rahmen meiner Forschung und antirassistischen Organisierung in Süddeutschland. Eine Person erzählt uns, dass sie Deutschland aufgrund der Repression verlassen habe, ihre politische Arbeit jedoch aus dem Ausland fortsetze.
Als ich schließlich im Gerichtssaal bin, füllt sich der Raum nach und nach mit bekannten und neuen Gesichtern: Angehörigen und Freund*innen der Angeklagten, Aktivist*innen aus unterschiedlichen Kampagnen und Gruppen sowie weiteren Personen, deren Berichte aus Stammheim ich aufmerksam verfolgt habe. Hinter dem Panzerglas sitzen die Anwält*innen der Ulm5 aus Berlin und Süddeutschland, von denen viele nicht nur für ihre Verteidigungsarbeit bekannt sind, sondern auch für ihr langjähriges Engagement in antirassistischen und linken Bewegungen. Nach einer kurzen Gesangsprobe stimmen wir ein Lied an, das bei früheren Gelegenheiten bereits mehrfach den Publikumsbereich erfüllt hat, diesmal als Kanon:
Als die Angeklagten hereingeführt werden, klatschen einige Zuschauer*innen, andere singen weiter. Vi, Zo, Leandra, Crow und Daniel stimmen mit ein und singen jenes Lied, das sie im September 2025 innerhalb der Elbit-Systems-Fabrik in Ulm gesungen hatten. Unsere Blicke treffen sich. Dann betreten die Richter*innen den Saal, und die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt fordert Ruhe. Damit endet dieser bewegende Moment kollektiven Widerstands. Die Melodie klingt jedoch als leises Summen nach und macht die Fragilität ihrer Autorität spürbar. Im Laufe des Tages wird das Singen und Summen immer wieder in diesem Raum auftauchen: nach den Pausen, um die Angeklagten zu begrüßen, auf den Fluren und vor dem Gerichtsgebäude. Später wird es auch in Beiträgen in den sozialen Medien weiterleben, die Zehntausende Menschen in Deutschland und darüber hinaus erreichen (sh. das Video am Anfang des Berichts).
Anträge
Leandra ergreift als Erste das Wort. Mit einem spanischen Akzent, der ihre Herkunft aus dem Südkegel Südamerikas verrät, eloquent und mit scharfer Ironie, stellt auch sie wieder die Sitzordnung im Gerichtssaal infrage. Auf ihre Frage an die vorsitzende Richterin vom Juni, weshalb die Angeklagten physisch isoliert werden, als stellten sie eine unmittelbare Gefahr für alle im Sitzungssaal Anwesenden dar, habe das Gericht bis heute keine zufriedenstellende Antwort gegeben. Jede Person „mit zwei Augen“, bemerkt sie, könne erkennen, dass zwischen ihren beiden Anwält*innen genügend Platz für sie sei. Das Argument des Gerichts, die Sitzordnung ergebe sich aus den baulichen Gegebenheiten des Saals, sei daher nicht haltbar und geradezu „absurd“.
Foto: Ignacio Rosaslanda
Auch wenn frühere Anträge abgelehnt worden seien, erinnert sie das Gericht daran, dass die hier betroffenen Grundrechte nicht verhandelbar seien. „In unserem Viertel (en nuestro barrio)“, sagt sie, „würde man das Machtmissbrauch nennen.“ Die stark einschränkende Sitzordnung, das Verbot für die Öffentlichkeit, Notizen anzufertigen, und das gesamte Verfahren deutet sie als Versuch, die Angeklagten, ihre Anwält*innen und ihre Unterstützer*innen als gefährlich darzustellen. Sie bezeichnet das Verfahren als einen „Schauprozess“ (juicio show). Auch das ist ein Wort, welches bereits mehrmals im Verfahren gefallen ist.
Daraufhin verweist Oberstaatsanwalt Ronny Stengel erneut auf eine Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart in diesem Verfahren, die bereits in früheren Verhandlungstagen angeführt worden war. Demnach entspreche die Sitzordnung den baulichen Gegebenheiten des Gerichtssaals und wahre zugleich die Unschuldsvermutung sowie die Grundrechte der Angeklagten. Daniels Anwalt Benjamin Düsberg entgegnet, Leandra habe bereits auf die Zirkularität dieser Argumentation hingewiesen. Er vergleicht sie mit den Zusicherungen von Bundeskanzler Friedrich Merz gegenüber der irischen Presse, wonach die Rechte der Angeklagten in Stammheim gewahrt würden. Diese Äußerungen waren eine Reaktion auf kritische Stellungnahmen der irischen Parlamentsdelegation, die in der Vorwoche der Verhandlung beigewohnt und Daniel im Gefängnis besucht hatte.
Unbeeindruckt von den Versuchen der Vorsitzenden, ihn zu unterbrechen, erhebt sich Düsberg anschließend, um den deutschen Europaabgeordneten Martin Sonneborn (Die PARTEI) zu begrüßen, der gemeinsam mit seinen Mitarbeiter*innen im Zuschauerbereich sitzt. Mit beißendem Sarkasmus lobt der Anwalt die „Glasvorrichtungen“ des Gerichtssaals, die Deutschland seiner Ansicht nach befähigten, in der „ersten Liga“ mit Russland mitzuspielen. Wie bereits Leandras Bemerkungen löst auch dieser Kommentar im Publikum leises Gelächter aus.
Anschließend reicht die Verteidigung erneut ihre Anträge ein: Das Publikum soll Notizen anfertigen dürfen, der Verteidigung soll eine Protokollassistenz gestattet werden, und die Anwält*innen sollen mit ihrer Mandantschaft während der Pausen ohne eine trennende Glasscheibe vertraulich sprechen können. Maja Beisenherz, die Crow vertritt, weist darauf hin, dass solche Regelungen in anderen Verfahren, die im selben Gerichtsgebäude stattfinden, völlig üblich sind.
Rechtsanwältin Nina Onèr stellt im Namen von Zo einen Antrag. Dessen Handgelenke sind durch die regelmäßigen Transporte in besonders schweren Handschellen verletzt worden. Seit Beginn des Prozesses im April leide Zo unter anhaltenden Blutergüssen, Druckstellen, Schwellungen und Schmerzen; in jüngster Zeit sind zudem Taubheitsgefühle hinzugekommen. Wiederholte Warnungen von Zo und der Verteidigung sowie Bemühungen der Anwält*innen, über die Justizvollzugsanstalt alternative Transportbedingungen zu erreichen, seien vom Gericht ignoriert worden. Die Verletzungen, so Onèr, müssten dringend dokumentiert und medizinisch untersucht werden, um dauerhafte neurologische Schäden zu verhindern.
Mit sorgfältig kontrollierter Wut wirft sie dem Gericht vor, seiner Verantwortung auszuweichen: Statt selbst tätig zu werden, habe es der Justizvollzugsanstalt lediglich bis Ende Juli Zeit eingeräumt, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Unter Berufung auf das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention verweist sie auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf ein faires Verfahren sowie das Folterverbot.
Nach einer kurzen Unterbrechung erklärt die vorsitzende Richterin, dass die Fachärztin für Rechtsmedizin Dr. Melanie Hohner, die im Parallelverfahren im selben Gebäude tätig sei, die Angelegenheit begutachten könne. Dabei scheint das Gericht stärker an der “Verhandlungsfähigkeit” von Zo interessiert zu sein als an den bereits verursachten Schmerzen und Schäden.
Staatlicher Rassismus in Aktion
Anschließend ergreift Crow das Wort und wendet sich leidenschaftlich an das Gericht. Dabei spricht Crow Zo als Bruder an:
„Ich weiß es zu schätzen, dass nun ein Arzt hinzugezogen wird, um unsere Hände zu untersuchen. Trotzdem bin ich wütend und empört darüber, dass dies mehr als zehn Verhandlungstage gedauert hat. Schämen Sie sich (Shame on you). Sie sitzen dort mit gelangweilten Gesichtern, während mein Bruder Schmerzen leidet. Wir konnten die Spuren an seinen Händen von hier aus sehen. Schämen Sie sich dafür, dass Sie sich hinter dem Gesetz verstecken und es missbrauchen, um meinem Bruder Leid und Folter zuzufügen. Schämen Sie sich dafür, unsere Gesundheit und unsere Rechte als Spielsteine in Ihren sadistischen Machtspielen zu benutzen. Schämen Sie sich dafür, unseren Versuch, einen Völkermord zu stoppen, für einen Schauprozess gegen uns zu inszenieren und uns sowie die Öffentlichkeit zu terrorisieren. Schämen Sie sich. Schämen Sie sich, Richter*innen und Staatsanwaltschaft.“
Im Zuschauerbereich frage ich mich unweigerlich: Warum wird gerade Zo, einer Schwarzen Person, diese Form der Gewalt zugefügt, deren Existenz von staatlichen Stellen zugleich bestritten wird? Ich erinnere mich an eine Pressekonferenz, auf der Zos Mutter Nicky über die Folter und Misshandlungen sprach, denen Zo nach der Festnahme ausgesetzt gewesen war . Zo sei nackt in einer Zelle zurückgelassen worden, lediglich mit einer Windel bekleidet, und habe keine medizinische Versorgung erhalten. Auch denke ich an die Berichte Schwarzer Menschen, denen ich in den vergangenen Jahren während meiner Forschung und antirassistischen Prozessbeobachtung in Süddeutschland begegnet bin. Sie erzählten von gewaltsamen Übergriffen und Einschüchterungen durch staatliche Behörden und Wachpersonal in Untersuchungs- und Abschiebehaft, in Asylunterkünften und auf Polizeiwachen, nicht weit entfernt von dem Ort, an dem wir heute sitzen. Die Zufügung von Schmerz und unmenschlicher Behandlung ist im deutschen Strafrechtssystem, ebenso wie im Migrationskontrollregime, stark rassifiziert.
Rechtsanwalt Matthias Schuster erinnert das Gericht daran, dass es nicht um die Frage der Verhandlungsfähigkeit gehe, sondern um die Fesselung selbst. Diese sei körperlich schädlich und entwürdigend und lasse sich weder durch eine von den Angeklagten ausgehende Gefahr noch durch deren Verhalten rechtfertigen. Die Richterin ordnet daraufhin eine einstündige Unterbrechung an, während Frau Dr. Hohner Zo und Daniel untersucht (Daniel hatte ebenfalls über Verletzungen berichtet). Dr. Hohner ist keine unabhängige medizinische Sachverständige, sondern arbeitet für die Gesellschaft für Rechtsmedizinische Untersuchungen und Sachverständigentätigkeit (GRUS GmbH), eine in Tübingen ansässige Einrichtung, die für dieses Gericht Gutachten erstellt.
Der Zeuge
Nach der Pause benötige ich aufgrund der Sicherheitskontrollen fast eine Stunde, um wieder ins Gerichtsgebäude zu gelangen. In der Zwischenzeit hat die Ärztin ihre Stellungnahme abgegeben und Verletzungen bestätigt, die typischerweise beim Einsatz von Handschellen auftreten. Zo empfahl sie, zwischen den Handschellen und den Handgelenken Pulswärmer oder Socken zu tragen.
Anschließend wird Herr Kienast als Zeuge vernommen. Er gehört zu den Polizeibeamt*innen, die nach Leandras Festnahme deren Mobiltelefon ausgewertet haben. Sein Gesicht erscheint übergroß auf den Bildschirmen an beiden Seiten des Gerichtssaals und verstärkt damit die vertraute Inszenierung professionell einstudierter Polizeizeugenschaft. Auf Fragen der Verteidigung verweist er wiederholt auf die Grenzen seiner Aussagegenehmigung und lehnt Antworten zu behördenübergreifender Zusammenarbeit, internen Abläufen und polizeilichen Arbeitsmethoden ab. Diese Begründung wurde bereits von einigen Polizeizeug*innen in diesem Verfahren angeführt.
So verweigert Kienast beispielsweise Auskünfte über die Software, mit der Leandras Telefon durchsucht wurde, einschließlich ihres Namens und der verwendeten Suchbegriffe. Ebenso macht er keine Angaben zu seiner Zusammenarbeit mit Herrn Gropp, einem Polizeibeamten, der in diesem Verfahren bereits als Zeuge vernommen worden war.
Leandras Verteidigung konfrontiert den Zeugen mit Dokumenten aus der Ermittlungsakte, darunter einem Auswertungsbericht, der mit UFED (Universal Forensic Extraction Device) erstellt wurde, einer Software des israelischen Unternehmens Cellebrite. Auf diese Weise wurden mehr als 10.000 Bilder auf Leandras Mobiltelefon durchsucht, um neun oder zehn Aufnahmen zu identifizieren, die als „verfahrensrelevant“ eingestuft wurden. Mehrfach erweckt er den Eindruck, „Palestine Action“ und „palästinabezogene Aktionen“ begrifflich zu verschmelzen, indem er zum Beispiel beide Bezeichnungen durch einen “Schrägstrich“ verbunden als Alternativen verwendet. Dadurch entsteht der Eindruck, dass jede palästinabezogene Aktion mit der britischen Gruppe in Verbindung gebracht werden kann.
Matthes Breuer fragt, ob der israelische Ursprung von Cellebrite einen möglichen Interessenkonflikt bei den Ermittlungen darstelle. Dahinter steht implizit die Frage, ob eine von einem israelischen Unternehmen entwickelte Überwachungssoftware Unterstützung für Palästina womöglich von vornherein als verdächtig behandeln könnte. Darüber hinaus geht es um die grundlegendere Frage: Was bedeutet es, wenn deutsche Behörden Aktionen gegen die deutsche Tochtergesellschaft eines israelischen Rüstungsunternehmens untersuchen und dabei auf in Israel entwickelte Überwachungstechnologie zurückgreifen? Kienast erklärt, über diesen Aspekt nie nachgedacht zu haben und sich der Herkunft des Unternehmens nicht bewusst gewesen zu sein.
Mehrere seiner Antworten lösen leises Gelächter im Publikumsbereich aus. So verweigert er zunächst die Antwort auf die Frage der Verteidigung, ob er mit dem Oberstaatsanwalt Ronny Stengel getroffen habe. Angesichts der routinemäßigen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft in deutschen Strafverfahren erscheint die Frage wenig außergewöhnlich. Auf weiteres Nachfragen räumt Kienast schließlich ein, dass solche Treffen durchaus stattgefunden haben könnten. An deren Anzahl könne er sich jedoch nicht erinnern. An einer Stelle ermahnt die Vorsitzende Richterin das Publikum und betont, der Gerichtssaal sei kein Ort, um Menschen “auszulachen“.
Beweisanträge zu Elbit Systems Germany
Fast vier Stunden nach Beginn der Verhandlung werden erstmals umfangreichere inhaltliche Beweisanträge eingebracht. Düsberg stellt einen Antrag auf Verlesung der Lieferprotokolle des globalen Transport- und Logistikunternehmens DSV. Diese Unterlagen dokumentieren Lieferungen militärischer Güter vom Standort von Elbit Systems Germany in Ulm zu israelischen Häfen und Flughäfen zwischen März und Oktober 2025, also sowohl vor als auch nach dem Betreten des Geländes durch die Angeklagten. Düsberg argumentiert, dass diese Beweismittel belegen würden, dass die Handlungen der Angeklagten nach § 32 StGB (Notwehr) gerechtfertigt gewesen seien. Die Vorschrift erlaubt notwendige Verteidigungshandlungen gegen einen rechtswidrigen Angriff und umfasst auch die Verteidigung Dritter (Nothilfe).
Der Angriff bestehe, so die Verteidigung, in den „Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dem Völkermord in Gaza“, an denen die Elbit-Gruppe aufgrund ihrer nahezu monopolartigen Rolle bei der Versorgung des israelischen Militärs mit Rüstungsgütern beteiligt sei. Darüber hinaus würden die in Gaza eingesetzten Waffensysteme von Elbit anschließend als „battle-proven“ beziehungsweise „kampferprobt“ vermarktet. Bei den betreffenden Lieferungen handelt es sich unter anderem um Laserwarnsysteme und militärische Kommunikationsausrüstung. Düsberg verweist dabei auf Recherchen des irischen Magazins Ditch, denen zufolge entsprechende Lieferungen bis in den Mai 2026 hinein fortgesetzt wurden. Darüber hinaus beantragt er, die Waffenhandelsforscherin Ruth Rhode von Shadow World Investigations UK als Zeugin zu vernehmen. Sie soll zu Art und militärischer Verwendung von Elbit-Technologien in Gaza und anderen Einsatzgebieten aussagen, darunter zum softwaredefinierten Funksystem E-LynX, zu Artillerieraketen und Artilleriegeschützen, zu Laserzielmarkierern sowie zu Überwachungs- und Aufklärungssystemen.
In einem weiteren Beweisantrag beantragt Rechtsanwältin Beisenherz mdie Vernehmung von Jan Erbe, Vizepräsident von Elbit Systems Germany, sowie von Haim Delmar, Executive Vice President und General Manager von Elbit Systems Ltd. Beide sollen zur zentralen Rolle von Elbit Systems Germany bei der Entwicklung integrierter militärischer Informations- und Kommunikationssysteme aussagen, insbesondere zum Kommunikationssystem E-LynX. E-LynX wird von Elbit Systems Germany hergestellt, von Streitkräften verschiedener Länder genutzt und gemeinsam mit dem bayerischen Start-up Cucuyo GmbH weiterentwickelt. Das System ist ein integraler Bestandteil der taktischen Kommunikationsinfrastruktur des israelischen Militärs, auch bei Einsätzen im Gazastreifen. Unter Verweis auf frühere Beweisanträge, darunter den Antrag Düsbergs sowie einen weiteren Antrag von Breuer vom 22. Juli, argumentiert Beisenherz, die beantragten Beweise würden belegen, dass die Handlungen der Angeklagten nach § 32 StGB als Notwehr beziehungsweise Nothilfe gerechtfertigt gewesen seien.
Eine Verhandlungspause von zweieinhalb Wochen
Das Gericht behält sich eine Entscheidung über die Anträge zunächst vor. Rechtsanwältin Onèr bemerkt, dass das Verfahren statt einer Untersuchung von Elbit Systems immer wieder verzögert werde. Mit Blick auf die nun folgende weitere Verhandlungspause von zweieinhalb Wochen appelliert sie an die Richter*innen, an die fünf Menschenrechtsaktivist*innen zu denken, die wegen ihres Widerstands gegen einen Völkermord in überhitzten Zellen festgehalten würden. Dabei erinnert sie an Crows Worte zu Beginn der Verhandlung. Das Publikum reagiert mit Applaus, bevor Kathrin Lauchstädt die Ordnung im Saal wiederherstellt.
Kurz nach 15 Uhr wird die Verhandlung beendet. Erneut applaudiert das Publikum und ruft zum Abschied von Vi, Zo, Leandra, Crow und Daniel: „Free, free Palestine, free, free Ulm5.“ Anschließend verlassen wir durch die Sicherheitsschleusen das Gerichtsgebäude. Während wir die Melodie des Liedes über die Olivenbäume summen und singen, versammeln wir uns am Kreisverkehr, um den Angeklagten zuzuwinken. Bis zum nächsten Verhandlungstag am 14. August um 9 Uhr werden sie weiterhin in Isolation bleiben.
[1] Alt wie die Olivenbäume / Die Weisheit derjenigen, die für ihre Freiheit kämpfen / Land und Menschen werden blühen / In einem freien Palästina.
Irische Parlamentsdelegation vor der Panzerglas-Trennwand im Gericht, Foto: Ignacio Rosaslanda
Endlich habe ich es geschafft, aus Berlin anzureisen und einen Tag lang den „Ulm5“-Prozess zu beobachten: Den 11. Prozesstag am Mittwoch, 22. Juli. Über die Begleitumstände und den Ort – die Betonwüste der JVA ebenso wie über die Menschen, die sich schon am frühen Morgen zur Solidarität versammeln, wurde an dieser Stelle schon viel geschrieben. Daher beschränke ich mich an dieser Stelle im Wesentlichen auf den Prozessverlauf, der am Ende des Tages alle Absurditäten dieses Verfahrens offensichtlich lassen werden sollte.
Als Journalist habe ich das Privileg, einen Pressesitz einnehmen und einen Computer, Stift und Papier mitbringen zu können. Was nicht sonderlich spektakulär klingt, ist in diesem besonderen Verfahren aber doch ein bemerkenswertes Vorrecht: Denn den „normalen“ Besuchern wird das verwehrt, Stifte könnten ja als Waffe missbraucht werden. So scheint jedenfalls die Begründung des Gerichts zu sein, wie sie denn ja auch das Verfahren insgesamt an diesen berüchtigten Hochsicherheitsort verlegt haben und die fünf Angeklagten (Daniel Tatlow-Devally, irische Staatsbürgerschaft, Leandra Rollo/ spanisch, Zo Hailu und Crow Tricks/ britisch und Vi Kovarbasic/ deutsch) wie gefährliche Terroristen behandeln und inszenieren. Sie sind seit über neun Monaten in Untersuchungshaft und werden in Handschellen vorgeführt.
Vielleicht sogar noch schlimmer als Terroristen – denn eine Absurdität ist heute, dass im Sitzungssaal nebenan der Prozess gegen jene Reichsbürgergruppe stattfindet, die einen Umsturz der demokratischen Ordnung in Deutschland geplant hatte und sich dafür schwer bewaffnete. Und trotz der zweifelsfrei nachgewiesenen Militanz der Angeklagten werden diese mit weniger drastischen Sicherheitsvorkehrungen konfrontiert als die „Ulm5“, bei einzelnen Reichsbürger-Angeklagten wurde zum Beispiel die Untersuchungshaft ausgesetzt.
Zum heutigen Prozesstag ist eine Gruppe irischer Abgeordneter angereist, die den Prozess beobachten wollen, da Daniel irische*r Staatsbürger*in ist – auch ihnen wird am Eingang verwehrt, Stift und Papier in den Gerichtsaal hereinzubringen, eigentlich schon das ein unglaublicher Vorfall angesichts ihrer parlamentarischen Rechte und Immunität. Aber unglaublich ist an den Begleitumständen dieses Prozesses vieles.
Heute verläuft der Einlass reibungslos, die Kontrollen verlaufen wie am Flughafen, die Justizbeamt*innen sind freundlich. Nur bei der Körperkontrolle wird etwas fester zugepackt, die Schuhe werden noch gesondert kontrolliert. Um neun Uhr sind die meisten Beobachter*innen schon im Gerichtssaal – hinter einer geschätzt 2,5 Meter hohen Panzerglasscheibe sind alle ca. 70 Plätze belegt. Eigentlich soll der Prozess jetzt beginnen, doch es tut sich noch nichts. Sechs Justizbeamte sind im Raum, wohl weniger als bei anderen Prozesstagen. Ein Zugeständnis an die irischen Parlamentarier, wird gemutmaßt. Wird der Prozess heute anders ablaufen?
Erst um Viertel nach zehn geht es endlich los. Die fünf Angeklagten werden in Handschellen hereingebracht, unter dem Applaus und dem Rufen der Zuschauer: „Free Ulm5!“ Die jungen Menschen lächeln dankbar. Sie sehen so selbstbewusst, so freundlich, so aufrecht aus – und zugleich ist in diesem Moment klar, dass es ein seltener Moment der Stärke ist, des Empowerments, der im Kontrast zu den quälenden, krank machenden Tagen im Gefängnis ist. Vi hat das kürzlich ergreifend in einem Brief beschrieben.
Hier im Gerichtssaal machen sie wieder das Herzzeichen – wegen der Handschellen bleibt es ein versetztes, gespaltenes Herz. Die „Ulm5“ sitzen wieder in einem schmalen, mit Panzerglas abgetrennten Kasten und damit separiert von ihren Verteidigern. Eine Situation, die seit Prozessbeginn als unwürdig für einen Rechtsstaat beschrieben wurde und auch heute wiederholt thematisiert wird. Der Prozess läuft seit mehreren Monaten und an diesen fragwürdigen Umständen hat sich immer noch nichts geändert.
Die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt, die auf mich zunächst unscheinbar und zurückhaltend wirkt, stellt die Anwesenheiten fest, dann beginnt der Prozess mit einer Äußerung von Zo. Zo beantragt erstens, dass die absurde Sitzordnung im Saal aufgehoben wird und die fünf bei ihren Anwält*innen sitzen können; und zweitens, dass Gespräche vor dem Prozess und in den Pausen ohne eine Trennscheibe möglich sind, denn auch außerhalb des Gerichtssaals können die Anwälte nicht unmittelbar mit ihren Mandant*innen sprechen. Begründet wurde die Sitzordnung im Saal wohl bisher mit Platzmangel. Doch Zo, und später auch die Anwält*innen, machen deutlich, dass das vorgeschobene Argumente sind, denn es gebe noch alternative Sitzungssäle, die zudem mehr Platz für die Öffentlichkeit böten. Und am selben Gericht haben schon Prozesse stattgefunden, bei denen die Angeklagten bei ihren Anwält*innen saßen.
Bei dem Vortrag kann man Zos Stimme nicht hören, weil das Mikrophon abgestellt ist, der Inhalt wird erst verständlich in der deutschen Übertragung, die die Übersetzerin einspricht; die Anwält*innen unterbrechen und stellen den Antrag, dafür zu sorgen, Zos englische Ausführungen hörbar zu machen. Denn schließlich sind auch englischsprachige Personen im Raum, nicht zuletzt die Abgeordneten aus Irland. Es sind immer wieder solche kleinen Selbstverständlichkeiten, die nicht funktionieren und dann vom Gericht zeitaufwändig und umständlich adressiert werden. An dieser Stelle verfügt die Richterin eine Unterbrechung für eine „technische Überprüfung“. Nach einer 11-minütigen Pause fährt Zo fort, neben der Stimme hört man die folgende Übersetzung.
„Es ist immer dasselbe“ sagt Zo. „an jedem Gerichtstag funktioniert hier die Technik nicht richtig. Hier wird massig Zeit verschwendet, während wir diese sehr schmerzhaften Handschellen tragen und unsere U-Haft weitergeht.“[1] Bei den eigenen Anwälten zu sitzen sei ein absolut grundlegendes Recht, und eine echte Verteidigung sei gar nicht möglich ohne direkte Gespräche, Abstimmung, Dokumentensichtung.
Und dann die Frage: „Is the court really so afraid of what would happen if we moved out of the glass cage?“
Das ganze Setting ist absurd: Diese fünf jungen Menschen haben sich bei ihrer Tat selbst gefilmt, sich ohne Widerstand festnehmen lassen und verhalten sich seitdem absolut kooperativ und friedlich; und dennoch werden sie – und auch die Zuschauer des Verfahrens – einem schwerwiegenden Generalverdacht ausgesetzt, nämlich dass es sich bei ihnen um potentiell gefährliche, gewalttätige Verbrecher handelt – der Kontrast zu diesen feinen, ruhigen, lächelnden, warmherzigen jungen Menschen könnte nicht größer sein.
Warmherzigkeit ist wohl eher selten ein Bestandteil von Gerichtsprozessen; und von diesem hier ganz sicher nicht. Der Oberstaatsanwalt Ronny Stengel, der größtenteils unbeteiligt wirkt, verzieht keine Miene, und wenn immer wieder Anträge gestellt werden, die zum Teil nur kleinste Verbesserungen dieser absurden Prozess- und Haftbedingungen einfordern, heißt es gebetsmühlenartig, man habe sich dazu bereits geäußert oder werde sich schriftlich äußern. Begründet wird nichts. Die Sitzordnung, so der Oberstaatsanwalt, widerspreche nicht einem fairen Verfahren – das ist die einzige Entgegnung auf Zos Stellungnahme und den anwaltlichen Antrag, dies zu ändern.
Auch Vi bekräftigt nochmal: „Wir verhandeln seit drei Monaten und es schränkt mich massiv ein, dass ich nicht bei meiner Verteidigung sitzen kann; ich habe das Recht als Angeklagte mit meinen Anwälten zu reden! Ich kann mir nicht vorstellen dass das hier nochmal drei Monate so weiter gehen soll.“
Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass ihre Mandant*innen bei den Gesprächen am Morgen vor Prozessbeginn bis zu einer Stunde lang in gebückter Haltung stehen müssen, um durch die Trennscheibe kommunizieren zu können. Rechtsanwalt Matthias Schuster: „Wer diesen Raum konstruiert hat, der hat keine Ahnung von den rechtsstaatlichen Grundlagen. Das ist der Verteidigung in einem Rechtsstaat unwürdig!“ Rechtsanwältin Maja Beisenherz weist darauf hin, dass im Parallelverfahren gegen „Reichsbürger“ deren Anwält*innen die Möglichkeit haben, in den Zellenbereich zu gehen und direkt mit ihren Mandant*innen zu sprechen. Und Rechtsanwalt Benjamin Düsberg unterstreicht dies mit dem Angebot an die Richterin, sich einmal selbst auf dem Platz der Verteidigung zu setzen und die Bedingungen zu prüfen: „Ich leite gern in der Zeit die Verhandlung.“
So geballt ist die Kritik an diesen schwierigen Umständen der Verteidigung, dass die Staatsanwaltschaft eine 30-minütige Unterbrechung beantragt, falls nicht „zur Sachlichkeit zurück gefunden werde.“ Rechtsanwalt Mathes Breuer kritisiert diese ständigen Androhungen von Unterbrechungen, die sich durch den Prozess ziehen, als eine rechtswidrige Disziplinierung.
Zu diesem Zeitpunkt will die Richterin weitere Anträge zurückstellen, mit dem Argument, dass ein Zeuge bereits seit über einer Stunde auf seine bevorstehende Befragung warte – allerdings waren ja die Richterin und ihre Kolleg*innen des Gerichts selbst für den verspäteten Prozessbeginn verantwortlich.
Anwalt Düsberg macht das nochmal deutlich und nutzt dann einfach mal die Gelegenheit, die sieben irischen Parlmentarier zu begrüßen: „Welcome to Germany, Welcome to Stammheim“ – als er sie auf Englisch auffordert, der Welt von diesem Verfahren zu berichten, dessen Umstände eher an Russland erinnerten, rudert der Oberstaatsanwalt wild mit den Armen und der Richterin platzt der Kragen – sie verhängt eine 30-minütige Unterbrechung, dreht Düsberg das Mikro ab und stürmt samt Staatsanwaltschaft aus dem Saal. Für die Ulm 5 bedeutet das wieder Handschellen an, Abtransport in die Zelle, kein direkter Kontakt mit den Anwälten. Nach der halben Stunde werden sie wieder hereingeführt, unter dem Applaus der Zuschauer.
Diese Unterbrechungen sollen offensichtlich die Verteidigung einschüchtern, doch stattdessen machen sie die mangelnde Souveranität der Richterin deutlich. Auf die Frage nach dem Sinn der Unterbrechung bellt sie lautstark: „Das ist hier keine Diskussionsrunde!“ Außerdem behauptet sie, Düsberg hätte sich nicht auf Englisch an die Iren wenden dürfen: „Das Verfahren läuft auf Deutsch, Gerichtssprache ist Deutsch hier.“ Eine Szene die mich an Guido Westerwelle erinnert, der nach dem Wahlerfolg der FDP 2009, als er als designierter Außenminister galt, als Ausweis seiner Weltläufigkeit einen englischen Fragesteller abkanzelte mit den Worten: „So wie es in Großbritannien üblich ist, dass man dort Englisch spricht, so ist es hier üblich, dass man Deutsch spricht“ und dann nochmal betonte: „…es ist Deutschland hier.“
Ja, es ist Deutschland hier. Alle Anwälte kritisieren, was jetzt ziemlich offensichtlich geworden ist: Das Gericht verschleppt den Prozess mit Verspätungen und Unterbrechungen. Und vor allem werden die konkreten Anträge der Verteidigung nicht angemessen adressiert, geschweige denn wird ihnen stattgegeben. Noch nicht einmal der Antrag, dass die irischen Abgeordneten Stift und Zettel benutzen dürfen. Schließlich kommt als Zeuge ein Polizeibeamter, der beim letzten Prozesstag einen Teil seiner Aussage mit Verweis auf „polizeiinterne“ Abläufe verweigert hatte, aber nun doch dazu aussagen soll – ausnahmsweise doch mal ein Antrag, dem stattgegeben wurde. In der Befragung geht es darum, welchen Zugang der Polizist auf Prozessakten hatte, um sich auf seine Aussage vorzubereiten.
Nach der Zeugenvernehmung wird erneut und mehrfach beantragt, den irischen Parlamentariern das Mitschreiben zu gestatten – doch die scharfe Waffe eines Stiftes bleibt ihnen auch für den Rest des Tages verwehrt.
Und nach all diesen kleinen, nervenaufreibenden und sinnlosen juristischen Gefechten beginnt noch vor der Mittagspause ein inhaltlicher Teil, der nicht Nebensächlichkeiten, sondern jene Kriegsverbrechen beleuchtet, welche die Motivation für das Handeln der „Ulm5“ waren. Dazu beantragt Rechtsanwalt Breuer zunächst, den Geschäftsführer von Elbit Systems Deutschland als Zeugen vorzuladen: denn erstens habe die deutsche Dependance von Elbit Hochfrequenztechnologie zur Verfügung gestellt, ohne die die verheerende Kriegsführung in Gaza so nicht möglich gewesen wäre. Und zweitens sei Elbit Systems Deutschland mit seinen Fähigkeiten ein wichtiger Bestandteil des Gesamtunternehmens, also von diesem nicht zu trennen. Elbit – und somit auch Elbit Systems Deutschland – habe daher einen Völkermord und weitere völkerstrafrechtlich relevante Verbrechen unterstützt.
Dann folgt ein langer Vortrag zu den Opferzahlen in Gaza, dem hohen Anteil der getöteten Zivilisten, der umfassenden Zerstörung der Lebensgrundlagen, der Gesundheitsversorgung, dem Einsatz von Hunger als Kriegswaffe – des ganzen Grauens in Gaza. Und exemplarisch einige Massaker, bei denen Zivilisten und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen ums Leben kamen; so wie beim Anschlag auf einen Konvoi der World Central Kitchen, bei dem sieben Mitarbeiter*innen getötet wurden, und der durch eine Drohne ausgeführt wurde, die mit der Funktechnologie von Elbit Systems Deutschland ausgestattet war.
Dann bezieht sich Breuer auf den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGh) und beginnt aus dessen Begründung der Haftbefehle gegen Premier Netanyahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Gallant zu zitieren – im Original, auf Englisch. Und wieder kommt es zu einer verwirrenden Szene: Die Richterin besteht auf einen Vortrag auf Deutsch – sonst könne der Text nicht Teil der Gerichtsverhandlung sein. Nebenbei lässt sie noch die rassistische Bemerkung fallen, hier könne man auch nicht „einfach etwas auf Swahili erzählen.“ Als die Übersetzerinnen den Haftbefehl übersetzen wollen, lehnt die Richterin das auch ab und rettet sich in die Mittagspause: Es werde definitiv ab jetzt so sein, dass ausschließlich auf Deutsch vorgetragen werde – obwohl sie in der Vergangenheit im Prozess englischsprachige Eingaben zugelassen hat.
Schließlich entscheidet die Richterin aber, heute doch mit Übersetzung fortzufahren, und zwar soll nun vom Englischen ins Deutsche und dann wieder zurück ins Englische (wegen der englischsprachigen Prozessbeteiligten) übersetzt werden – völlig bizarr. Die Rechtsanwälte wiesen darauf hin, dass diese Übersetzungen abermals den Prozess verschleppen.
In der Mittagspause geben die irischen Abgeordneten eine Pressekonferenz, und auch in den folgenden Stunden und Tagen werden sie sich ausführlich äußern: Sie sind von dem, was sie hier sehen, schockiert – bis hin zur Einschätzung, dass hier in Deutschland ein „Schauprozess“ stattfinde – aber doch mindestens ein Prozess, der die Rechte von fünf jungen Menschen, darunter der*die irische Staatsbürger*in Daniel, massiv verletze.
Schließlich fährt Breuer nach dem Mittagessen mit dem Haftbefehl und den Einzelheiten zu Elbits Verantwortung fort, was nun tatsächlich doppelt gedolmetscht wird. Einmal mehr geht es dem Gericht um Formalia und Kleinigkeiten, statt um die Inhalte, die hier vorgetragen werden: mehrfache Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwere Kriegsverbrechen, wie sie der IStGh benennt und der Versuch der Zerstörung einer gesamten Bevölkerungsgruppe, den hohen Prozentsatz von Kindern unter den Getöteten, der vielfachen Äußerung genozidaler Absicht durch israelische Politker*innen und der Durchführung eines Genozids, so die Einschätzung von mittlerweile zahlreichen internationalen Expert*innen und Völkerrechtler*innen eingeschätzt wird.
Und Elbit mit seinen vielfachen Beiträgen zu dieser völkerrechtswidrigen Kriegsführung ist daran, so die Anwälte, direkt beteiligt und damit Täter im Sinne des Völkerstrafrechts. 65 Prozent der in Gaza eingesetzten Drohnen, Landfahrzeuge und Munition kämen aus der Produktion von Elbit, auch KI-Systeme zur Zielermittlung werden von der Firma bereit gestellt. Damit seien 850.000 Ziele im Gazastreifen markiert worden, eine ungeheure Zahl.
Elbit Systems Deutschland spiele mit seiner Hochfrequenztechnik dabei eine zentrale Rolle – ohne den Technologietransfer innerhalb der Firma würde die Tötungsmaschinerie in Gaza nicht in dieser Art und Weise bis heute funktionieren. Elbit Systems Germany ist eine 100% Tochter von Elbit, und von hier werde direkt an den Mutterkonzern geliefert. Der Konzern und die Geschäftsführung leiste den Beitrag also bewusst und im Wissen um die Kriegsführung vor Ort; daher könnten die Handlungen des Konzerns auch natürlichen Personen zugerechnet werden. Das heißt, sie werden in der Lesart der Verteidigung zu Mittätern, und die Handlungen der „Ulm5“ zur Nothilfe.
Schließlich war das Töten zum Zeitpunkt der „Tat“, im September 2025, noch im vollen Gange (seit 16. Oktober 2026 herrscht ein „Waffenstillstand“ der den Namen wegen fortgesetzter israelischer Angriffe, bei denen seitdem über 1000 Palästinenser*innen getötetet wurden, nicht verdient). Und nur kurze Zeit vorher sind noch Lieferungen aus Ulm nach Israel geschickt worden. Das Vorgehen der Angeklagten sei daher als Abwehrversuch zu verstehen, denn die Hoffnung, damit einen realen Einfluss auf die Fortsetzung des Genozids zu entfalten – und sei es nur im Rahmen einer Verlangsamung oder Abschwächung – war absolut real. Und daher – damit schließt der Vortrag – säßen hier die Falschen auf der Anklagebank. Dass der Staatsanwalt den Vortrag ein weiteres Mal als juristisch irrelevant abtut, überrascht nicht. Dabei – so sagt es Benjamin Düsberg – müsste eigentlich er diese Fakten hier vortragen oder ihnen wenigstens nachgehen.
Dann kommt es noch zu weiteren Anträgen, die sich wieder den extremen Haft- und Prozessbedingungen widmen: Dass Vi in der Haftanstalt Schwäbisch-Gmünd das Telefonieren untersagt wird, dass stets Hand- und Fußfesseln angelegt werden beim Transport und die gesamte Prozedur erniedrigend sei – was Vi als unbegründet und rechtswidrig empfinde.
Dann meldet sich nochmal Zo zu Wort und beschreibt selbst diese erniedrigende Behandlung; noch Stunden nach den Gerichtstagen schmerzten rote Stellen an den Handgelenken und während der langen Transporte sei es unmöglich zu lesen, essen, oder trinken. Es gebe doch keine Fluchtgefahr – warum also diese anhaltende Folter?
Doch das Gericht hat sich bisher nicht auf die geringste Verbesserung eingelassen – die Situation ist so absurd, dass noch nicht einmal einem Antrag von Mai, wenigstens einen anderen Typ Handschellen zu nutzen, der etwas mehr Beweglichkeit ermöglicht, stattgegeben wurde. Auch ein Künstler, der gern Gerichtszeichnungen anfertigen möchte, wird nicht zugelassen. Es scheint dass alle Anträge schon abgelehnt sind, bevor sie gestellt wurden.
Als letztes wird die Verschriftlichung der von den fünf zur Erklärung ihrer Tat angefertigten Videos verlesen und am Ende stehen nochmal Äußerungen von Zo und Daniel.
Zo: „Zum Zeitpunkt meiner Handlung wusste ich, dass ein Völkermord begangen wurde; dass jeden einzelnen Tag Zivilisten getötet wurden. Gerade um dies zu verhindern, habe ich gehandelt – selbst wenn dadurch auch nur ein einziges Kind davor bewahrt würde, von einer Elbit-Drohne getötet zu werden. In den vergangenen zwei Jahren hatte ich bereits versucht, dieses Ziel durch Proteste zu erreichen. Doch das Massaker ging weiter. Und Deutschland exportierte weiterhin Waffen. Selbst wenn man die Geschehnisse nicht als Völkermord bezeichnet – alle sind sich darin einig, dass Israel schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat. Zwischen Juni und unserem Protest im September genehmigte Deutschland Waffenexporte im Wert von knapp drei Millionen Euro. Das war die Motivation für mein Handeln – und sie ist im Video eindeutig erkennbar.“
Dann beginnt Daniel ein Statement auf Englisch, das nun von den Übersetzerinnen ins Deutsche übertragen werden soll. Doch auch die scheinen am Ende dieses langen Tages so erschöpft, dass kaum ein Satz richtig übersetzt und immer wieder neu angesetzt wird. Da es nicht funktioniert kommt es zu einer neuerlichen Unterbrechung, mit der abermals skurrilen Wendung dass Daniel – Daniel kann ziemlich gut Deutsch – den eigenen Text ins Deutsche übertragen muss und nach der Unterbrechung auf Deutsch fortfährt:
Fünf Leute, die, nicht ohne Entsetzen, herausgefunden haben, dass die deutschen Behörden nicht nur vorhatten, hier ansässigen Rüstungskonzernen zu erlauben, aus einem Massenmord Gewinn zu ziehen, sondern auch mit Absicht alle Einsprüche gegen diese Praxis zu ignorieren oder als Unsinn zu bezeichnen. Fünf Leute, die zu dem Schluss gekommen sind, dass sie eine moralische Pflicht trifft, die Lieferungen von Elbit zu stoppen, um laufende Kriegsverbrechen zu stoppen.
Die Verbindungen zwischen unserem Wissen, Werten und Taten sind klar und einfach. Andere Motive zu behaupten wäre wenig plausibel. Wenn der Staatsanwalt meint, dass wir falsch lagen mit der Annahme eines Genozids und Deutschlands Beteiligung daran, dann müsste er sich damit auseinandersetzen, dass es dafür sehr umfassend dokumentierte Beweise gibt.
Ich habe mich schon klar zu den Antisemitismusvorwürfen geäußert. Sie sind grundlos. In einem fairen und gerechten System würde die Präsentation dieser Videos ausreichen, um unsere Entlassung aus der Untersuchungshaft anzuordnen, wenn nicht gar die komplette Anklage fallen zu lassen. Trotzdem sind wir noch hier. Und wir haben die Absicht, uns entschiedengegen Vorwürfe zu verteidigen, die allein den Zweck dienen, von Deutschlands Mittäterschaft an einem weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit abzulenken.“
Ein langer Prozesstag endet, voller Absurditäten; voller Belanglosigkeiten und voller Zeitverschwendung; die Lebenszeit von fünf jungen Menschen geht dahin, die seit zehn Monaten unter extremsten Bedingungen in Untersuchungshaft sitzen – und Zeit, in der täglich noch mehr Palästinenser*innen in Gaza und in der Westbank getötet werden mit eben jenen Waffen, die von Deutschland nach Israel geliefert werden.
[1] Diese und alle weiteren Zitate stammen aus der Mitschrift des Autors; wo möglich, wurden Zitate nochmal überprüft. Im Sinne der Lesbarkeit wurden minimale sprachliche Anpassungen vorgenommen.
Von links nach rechts: Daniel, Crow, Leandra, Zo und Vi. Photographiert von Hebh Jamal am 3. Juli 2026.
Dieser Bericht stützt sich auf meine Beobachtungen des Prozesses gegen die Ulm5 am 8. und 9. Verhandlungstag (1. und 3. Juli) und setzt Marion Detjens Berichte fort, die hier und hier abgerufen werden können. Vor dem Gericht lernte ich einige der Mütter, Familienangehörigen, Freunde und Aktivist:innen kennen, die gekommen waren, um die Angeklagten zu unterstützen. Wie alle Zuschauer:innen durfte ich keine Notizen machen, da Stifte von der Vorsitzenden Richterin als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Was nun folgt, ist eine Rekonstruktion aus meiner persönlichen Erinnerung, Gesprächen mit den Müttern der Angeklagten und den Aufzeichnungen anderer Prozessbesucher:innen.
Ich komme am 1. Juli zur Nachmittagssitzung am Gerichtsgebäude an und bin beeindruckt von der trostlosen Umgebung, den hohen Sicherheitszäunen, dem Stacheldraht und den streng dreinblickenden Polizisten, die für einen Einsatz bei Ausschreitungen ausgerüstet scheinen. Der Kontrast zur Stimmung unter denjenigen, die hier sind, um ihre Solidarität mit den Angeklagten zu bekunden, ist eklatant. Das sind in erster Linie die Mütter. Ich bin gekommen, weil mich ein:e gemeinsame Freund:in mit Nicky, der britischen Mutter von Zo, in Kontakt gebracht hat. Sie begrüßte mich mit einer Umarmung. Ihre Herzlichkeit und Offenheit finde ich auch bei den anderen Müttern, die ich treffe: Vis Mutter und Mimi, Daniels Mutter. Sie kommen so oft wie möglich zu den Verhandlungstagen, um im Gerichtssaal präsent zu sein und eine Verbindung zu ihren Kindern zu haben. Das Gericht tagt nie an aufeinanderfolgenden Tagen, und besonders für Familienangehörige außerhalb Deutschlands muss jeder Tag sorgfältig geplant, müssen Flüge gebucht, Unterkünfte organisiert und Tage von der Arbeit freigenommen werden. Manche, die gerne dabei wären, schaffen es nicht. Und doch sagen die Mütter, dass das, was sie erleiden, nichts ist im Vergleich zu dem, was ihre Kinder durchmachen – Vi beschrieb kürzlich in einem sechsseitigen Brief einige der brutalen Haftbedingungen –, ganz zu schweigen von den Verhältnissen in Palästina.
Die Mütter nehmen die Unterstützung durch Aktivist:innen und andere dankbar an. Ich werde Zeugin davon, als ich an meinem zweiten Tag mit Nicky das Gericht verlasse: Eine freundliche Unbekannte, die einen Hidschab trägt und die ich im Zuschauerraum gesehen habe, kommt auf sie zu und bietet ihr an, bei ihr zu übernachten, wann immer sie in Deutschland ist. Die Menschen stellen sich den Müttern vor, bekunden ihre Solidarität und feuern die Angeklagten an, als gehörten sie gleichfalls zur Familie. Draußen, gegenüber dem an das Gericht angrenzenden Hochsicherheitsgefängnis, wird jeden Tag ein Pavillon aufgebaut und mit Kunstwerken über Gaza, palästinensischen Flaggen, Plakaten, Büchern und Flyern geschmückt. Es gibt kostenloses Wasser (im Gerichtssaal ist Wasser nicht erlaubt – wer Durst hat, trinkt aus dem Wasserhahn auf den Toiletten) sowie Snacks, Minztee und Kaffee, und die Menschen sitzen auf dem Boden, um etwas Schatten zu finden. Am Pavillon ist eine Lautsprecheranlage aufgebaut, damit Reden gehalten und Musik abgespielt werden können.
Ich treffe Aktivist:innen aus Baden-Württemberg und Köln, Einheimische, die aus Solidarität gekommen sind, Studierende und Journalist:innen. Einige sind an jedem Verhandlungstag dabei. Die Rechtsanwälte halten vor dem Pavillon manchmal Reden und sprechen in den Pausen und nach der Verhandlung mit den Angehörigen. Am bewegendsten sind vielleicht die Momente spontaner Solidarität von Fremden: Wir hören hinter den Gefängnismauern jemanden rufen: „Free free Palestine!“, einige nehmen den Slogan auf und fügen hinzu: „You are not alone!“ Einmal hören wir „Free free Palestine!“ als Echo, wieder unsichtbar, von der Baustelle nebenan. Die Leute freuen sich. Da Deutschland wiederholt Solidarität mit Palästina verboten hat, dienen solche Momente als Hinweis, dass der Kampf um Solidarität im Land noch nicht verloren ist.
Es ist diese Solidarität – mit all ihrer Kraft, ihrem Lachen und ihrer Liebe –, die hier in Stammheim vor Gericht zu stehen scheint. Heute Nachmittag warten etwa dreißig Menschen vor dem Gerichtsgebäude. Die Mütter gehen in der Schlange nach vorne, ermutigt von den anderen Besucher:innen, die wissen, wer sie sind. Ein Beamter weist uns an, unsere Pässe abzugeben, und verschwindet damit. Uns wird schroff befohlen, unseren Platz in der Schlange zu behalten und in derselben Reihenfolge wie bei der Passabgabe einzutreten. Es darf jeweils nur eine Person durch die Drehtür. Drinnen gibt es weitere Polizist:innen, steinerne Gesichter, weitere Fragen. Nachdem ich den Metalldetektor passiert habe, winkt mir eine Beamtin in einen kleinen, fensterlosen Raum. Familienangehörige der Ulm5 und andere wurden bei dieser Routinekontrolle sexuell belästigt. Meine Sicherheitsbeamtin ist nicht so aufdringlich, nur aufbrausend: Sie befiehlt mir, mich umzudrehen und zur Wand zu stehen, um mich gründlich von vorne und hinten abzutasten. Ich werde aufgefordert, mich hinzusetzen und meine Schuhe zur Kontrolle auszuziehen; ich muss meine Füße anheben, damit auch meine Socken kontrolliert werden können.
Das Gerichtsgebäude ist für Terrorismus- und Staatsschutz-Prozesse ausgelegt. Seine Architektur und Atmosphäre wirken restriktiver als jedes andere Gerichtsgebäude, das ich bisher gesehen habe. Überall außerhalb des Gerichtssaals stehen bewaffnete Beamte in Uniformen, die an Schutzausrüstung erinnern – ich zähle sieben, die an den Wänden stehen, und im Gerichtssaal selbst sind noch mehr im Einsatz. Das Publikum ist durch eine Glaswand vom Verfahren und den Angeklagten getrennt. Die Richterin hat den Zuschauerraum bereits bei früheren Gelegenheiten geräumt, wenn sie der Meinung war, es sei zu laut, und einmal unterbrach sie die Verhandlung, holte eine Zuschauer:in, die Lärm gemacht hatte, zum Richtertisch und las deren persönliche Daten vor. Nicky achtet, wie die anderen Mütter auch, darauf, die Richterin nicht zu verärgern, aus Angst, hinausgeworfen zu werden: Die Verhandlungstage sind eine seltene Gelegenheit, bei der sie ihr Kind sehen und dem Verfahren beiwohnen kann, und sie möchte nicht, dass ihr das genommen wird. „Ich werde zu meinem Kind stehen, dem ich die Grundsätze der Fairness beigebracht habe“, sagt sie mir. Als die Angeklagten hereingeführt werden, stehen alle im Zuschauerraum auf, die Leute beginnen zu klatschen und zu jubeln. Auch die Ulm5 lächeln und suchen Blickkontakt zu ihren Angehörigen; sie wirken ruhig und gefasst; Mimi wird später von „der Atmosphäre und Haltung moralischer Klarheit“ sprechen, die sie umgibt. Die Mütter und die Angeklagten formen mit ihren Händen gebrochene Herzen. Doch Nicky und die anderen Mütter schweigen, als das Publikum spontan „Free, free Palestine“ skandiert, da sie Sanktionen der Vorsitzenden Richterin befürchten. Als die Richter:innen den Saal betreten, verstummt der gesamte Raum.
Tag 8, 1. Juli 2026
Beim Bericht über die erste Hälfte dieses Verhandlungstages stütze ich mich auf Seán Ó Maoilearnas Rekonstruktion. Der Tag begann mit einem Antrag der Verteidigerin von Zo, Nina Onèr, bezüglich der Trennung von ihrer Mandant:in durch die Glaswand. Die Kommunikation erfolgt über eine Sprechanlage, die von den Anwält:innen als unzuverlässig und die Privatsphäre der Mandant:innen verletzend kritisiert wird. Alternativ können sie eine Unterbrechung der Verhandlung fordern und mit ihren Mandant:innen in deren Haftzellen sprechen, doch selbst dort bleiben sie durch eine Glaswand von ihnen getrennt. Onèr wies darauf hin, dass in einem anderen Prozess im selben Gerichtsgebäude – gegen Reichsbürger-Verschwörer, die zwei Polizeibeamte angeschossen und verletzt hatten – diese Regelung nicht galt. In diesem Prozess konnten sich Angeklagte und Verteidigung während der Pausen in Räumen ohne Trennwände unterhalten. Der Staatsanwalt wies den Vergleich mit dem Reichsbürger-Prozess zurück und erklärte, es gälten nicht dieselben Regeln, da sich einige der Angeklagten nicht in Untersuchungshaft befänden (im Gegensatz zu den Ulm5, die nun schon seit 10 Monaten inhaftiert sind). Es wurden weitere Anträge gestellt: Die Verteidiger baten um den aktuellen Stand zu ihrem früheren Antrag, Übersetzungen über die Mikrofone des Gerichts aufzuzeichnen, um die Richtigkeit zu überprüfen, sowie zum Antrag, der Öffentlichkeit die Nutzung von Stift und Papier zu gestatten. Keinem der Anträge wurde stattgegeben.
Der erste Zeuge des Prozesses wurde aufgerufen: Bastian Gropp von der Landeskriminalpolizei Baden-Württemberg, der den Polizeibericht verfasst hatte, auf den die Staatsanwaltschaft ihre Anklage stützt. Mehrere Zuschauer:innen erzählten mir später, wie nervös er gewirkt habe. Gropp erklärte vor Gericht, dass er bei der Festnahme der Ulm5 nicht anwesend gewesen sei und auch den Standort von Elbit Systems Deutschland nicht aufgesucht habe. Erst nach Beginn des Verfahrens sei ihm mitgeteilt worden, dass das Unternehmen Nachtsicht- und Funkübertragungsgeräte herstelle. Im Kreuzverhör bestätigte er, dass er nicht untersucht habe, ob der Fall als „Nothilfe“ im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Elbit Systems gewertet werden könne. Er bestätigte zudem, dass der Generalstaatsanwalt darauf hingewiesen habe, die Rolle von Elbit Systems sei irrelevant. Auf weitere Nachfrage gab er an, sich mindestens fünfmal mit dem Staatsanwalt getroffen oder mit ihm telefoniert zu haben, weigerte sich jedoch anzugeben, wer dies initiiert hatte, wo die Treffen stattfanden und wer sonst noch anwesend war. Gropp bestätigte, seine Aufgabe bestehe darin, sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen festzustellen. Entlastende Tatsachen seien jedoch nicht untersucht worden. Der Staatsanwalt warf an dieser Stelle noch ein, dass von Anfang an klar gewesen sei, dass es keine Rechtfertigungsgründe geben könne.
Als ich am Nachmittag hinzukomme, ist der Zeuge bereits gegangen. Die Stimmung zwischen Verteidigung, Anklage und Richtern ist sichtlich angespannt. Mehr als einmal höre ich aus dem Publikum, dass der Vormittag einmal wieder die Voreingenommenheit der Ermittlungen gezeigt habe, da jegliche Möglichkeit einer Rechtfertigung der Tat von vorne herein ausgeschlossen worden sei und da der Zeuge wiederholt behauptet habe, er sei nicht befugt, die ihm von der Verteidigung gestellten Fragen zu beantworten. Der Nachmittag zieht sich in die Länge. Zwei beisitzende Richter:innen lessen mit monotoner Stimme lange Auszüge aus der Ermittlungsakte vor: über Spuren der Tat, über Schäden, über am Tatort gefundene Gegenstände. Immer wieder wird der Vorfall dabei als „Angriff“ bezeichnet. Das Publikum und die Angeklagten wirken sichtlich gelangweilt, die vorgelesenen Passagen betreffen meist unbestrittene Tatsachen.
Für mich ist an diesem Nachmittag am bemerkenswertesten das, was während der Pausen geschieht. Sobald die Vorsitzende Richterin eine fünfminütige Pause ansetzt, stehen die Polizisten, die bei den Angeklagten sitzen, auf, um ihnen Handschellen anzulegen. Sie wollen die Angeklagten in ihre Zellen bringen, doch das Publikum und die Anwält:innen protestieren, indem sie gegen die Glaswand klopfen. Die Vorsitzende Richterin erteilt die Erlaubnis, dass die Angeklagten sitzen bleiben dürfen, und fast sofort stellen sich drei Polizeibeamte entlang der Glastrennwand auf, um dem Publikum die Sicht auf die Angeklagten zu versperren. „Hey, was machen Sie da? Warum machen Sie das?“, ruft eine Frau. „Warum nicht?“, kommt als aggressive Antwort. Einige lachen ungläubig. Später spricht ein:e Verteidiger:in diesen Vorfall vor Gericht an und moniert insbesondere, dass die fünf selbst bei kurzen Pausen in Handschellen gelegt werden. Die Richterin ignoriert die Kritik und der Prozess geht weiter.
Momente wie diese zeugen von dem Widerstand seitens der Angeklagten, des Publikums und der Anwälte und ihrer Weigerung, sich der staatlichen Disziplinierung von Anteilnahme, Freude und Solidarität innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals zu beugen. Ein weiterer solcher Moment ereignet sich während einer dreißigminütigen Pause. Kurz bevor die Richter:innen zurückkommen, beginnen einige im Publikum leise zu singen und werden dann immer lauter:
Alt wie der Olivenbaum
Der Wille derer, die für die Freiheit kämpfen
Land und Volk werden gedeihen
In einem freien Palästina
Die Menschen singen das Lied im Kanon, bis der Gerichtssaal von einer wunderschönen Harmonie erfüllt ist – ein krasser Gegensatz zur Monotonie und der juristischen Sprache des gesamten Nachmittags. Als die Angeklagten in Handschellen und in einer Reihe hereingeführt werden, stimmen sie in den Gesang ein und lächeln in Richtung des Zuschauerraums. Die Solidarität ist mit Händen zu greifen, die Stimmung fast fröhlich. Nicky beugt sich zu mir herüber und flüstert: „Wir müssen vorsichtig sein, die Richterin hasst es, wenn gesungen wird.“ Wieder kommt die Angst auf, dass der Zuschauerraum geräumt werden könnte. Als die Richter:innen wenige Minuten später den Gerichtssaal betreten, verstummt das Publikum. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Tag 9, 3. Juli
An ihrem freien Tag, an dem sie nicht im Gericht waren, hatten die Mütter viel zu tun. Teilweise mussten sie arbeiten, Mimi besuchte Daniel im Gefängnis, und ich begleitete Nicky zu einem Treffen mit den Anwält:innen. Außerdem findet in Madrid eine Veranstaltung statt, bei der Nicky, Mimi und Daniels Schwester Clara per Videokonferenz sprechen – organisiert von Roser, einer Aktivistin und Journalistin, die den Prozess von Anfang an akribisch verfolgt hat. Die Stärke und Resilienz der Mütter und die Unterstützung und Fürsorge, die sie einander entgegenbringen, beeindruckt mich mehr als alles andere. Nicky verliert während der Podiumsdiskussion nicht die Fassung, wenn sie über ihr Kind im Gefängnis spricht – trotz der routinemäßigen Verweigerung grundlegender Rechte, der Hitze in der Zelle, der Arbeitsbedingungen und der unzureichenden medizinischen Versorgung, die Zo erleiden muss. Das einzige Mal, dass Nicky Tränen in die Augen steigen, ist, als sie über die Zustände in Palästina spricht und über das Leid und den Tod, die den Kindern dort zugefügt werden.
Morgens vor dem Gerichtsgebäude ist die spontane Solidarität wieder spürbar. Es sind neue Gesichter dabei, einige erkenne ich vom letzten Prozesstag wieder. Wir warten gespannt am Straßenrand, ob wir eine:n der Ulm5, die mit dem Gefangenentransporter zum Gerichtsgebäude gebracht werden, sehen und begrüßen können. Hebh Jamal, eine Journalistin und Filmemacherin, kommt heute ins Gericht und wird herzlich von den Müttern und Aktivist:innen in Empfang genommen, sie fotografiert die Angeklagten und das Publikum.
Fotografiert von Hebh Jamal am 3. Juli: links Nicky Robertson, die Mutter von Zo, und Insa Lee Koch (die Autorin). Rechts Mimi Tatlow-Golden, die Mutter von Daniel, und Clara Tatlow-Devally, Daniels Schwester.
Die Verhandlung beginnt erst gegen zehn Uhr. Als die Angeklagten hereingeführt werden, ruft das Publikum: „Free, free Ulm5“. Es wird gewunken, gelächelt, mit den Händen das Zeichen der gebrochenen Herzen geformt. Erneut werden Anträge gestellt: Zunächst äußern sich Leandras Anwalt Mathes Breuer und Daniels Anwalt Benjamin Düsberg zur Sitzordnung und zur Trennung der Angeklagten von den Anwälten. Nina Onèr, Zos Anwältin, beantragt erneut, dass das Publikum Schreibutensilien in den Gerichtssaal mitbringen darf. Der Richter räumt der Staatsanwaltschaft bis Mittwoch nächster Woche Zeit ein, schriftlich auf die ersten Anträge zu reagieren, doch der Antrag bezüglich der Schreibutensilien wird erneut abgelehnt.
Der nächste Antrag, gestellt von Leandras Verteidigungsteam Anna Busl und Mathes Breuer, zielt darauf ab, den leitenden Staatsanwalt Ronny Stengel wegen Befangenheit und mangelnder Objektivität abzulehnen, die sich – so argumentieren die Anwälte – sowohl in den Ermittlungen als auch im Prozess gezeigt habe. Die lange Liste der Argumente dafür umfasst: seine Voreingenommenheit während der Ermittlungen, einschließlich seines sofortigen Ausschlusses der Berücksichtigung der Motive der Angeklagten für ihre Handlungen; das Beharren darauf, dass diese von Antisemitismus getrieben gewesen seien; die Treffen mit dem Ermittlungsleiter Gropp, über die – entgegen den gesetzlichen Vorschriften – keine Aufzeichnungen geführt wurden; sowie das Versäumnis, durchgehend ein faires Verfahren zu gewährleisten. Die Anwält:innen machen geltend, dass der Verstoß des Staatsanwalts gegen seine Pflicht zur Objektivität einen Missbrauch staatlicher Macht darstelle und grundlegende Prinzipien der Fairness untergrabe.
Da der leitende Staatsanwalt heute nicht anwesend ist, teilt sein Stellvertreter, ein Dr. Mark, dem Gericht seine geringe Meinung von dem Antrag mit. Er tut die Vorwürfe der Verteidigung bezüglich der Ermittlungsversäumnisse als „wolkig“ ab, was eine scharfe Reaktion der Verteidiger hervorruft. Ein Verteidiger bezeichnet das Verhalten der Staatsanwaltschaft als „völlige Inkompetenz“, woraufhin die Vorsitzende Richterin die Verteidiger wegen ihrer Wortwahl zurechtweist. Wieder räumt sie der Staatsanwaltschaft bis zum kommenden Mittwoch Zeit ein, um schriftlich auf diesen Antrag zu reagieren.
Der Rest des Tages widmet sich einem zweiten Zeugen, einem Polizeibeamten namens Kai Dominik Niewald aus Ulm. Er koordinierte in jener Nacht den Polizeieinsatz und die Festnahme der Ulm5. Er schildert zunächst seine Erinnerungen: wie er zum Tatort gerufen wurde, das Gebäude betrat, sich den Weg zum Raum bahnte und die Festnahmen durchführte. Dabei sagt er aus, dass das Sicherheitspersonal vor Ort eine Axt gesehen habe. Nun versucht Daniel, seinen Anwalt zu kontaktieren, der eine Unterbrechung beantragt; später, im Kreuzverhör, räumt Niewald ein, dass nirgendwo im Gebäude oder in der Umgebung eine Axt gefunden wurde.
Ein Teil des Kreuzverhörs dreht sich um ein „weißes Pulver“, das laut Niewald in einem Rucksack gefunden wurde, den Polizeibeamte aus dem Raum brachten, nachdem die Angeklagten hinausgeführt worden waren. Er habe zunächst vermutet, dass es sich bei dem Pulver, das in einer etwa 10 x 3 cm großen Plastiktüte verpackt war, um Sprengstoff handelte. Dann habe er, erklärt er dem Gericht, seine Meinung geändert, weil er ein Lächeln auf Vis Gesicht gesehen habe. Nun wirkt Vi verwirrt und versucht, mit ihren Anwälten zu sprechen. Nach einer Pause befragt Vis Verteidiger Matthias Schuster Niewald: Warum habe er keine Maßnahmen ergriffen, um diesen angeblichen Sprengstoff zu sichern? Niewald hat keine andere Antwort als dass er Vis beruhigender Reaktion vertraut habe. Diese Aussage untergräbt das Bild, das die Staatsanwaltschaft und das Gericht von gefährlichen Straftätern zu zeichnen versuchen, die angeblich ein Risiko für das Gericht und die Öffentlichkeit darstellen.
Die Zuschauer:innen sind angesichts der Diskussion über das weiße Pulver verwirrt. Ich beobachte auch, wie Vi und Zo sich gegenseitig ansehen und ungläubig lachen, als das Pulver zum ersten Mal erwähnt wird. Als Niewald sagt, er habe seine Meinung über das Pulver wegen Vis Lächeln geändert, lachen die Angeklagten wieder, diesmal zusammen mit den Zuschauer:innen. „Warum sollte er jemandem glauben, den er gerade verhaftet hat?“, flüstert die Person neben mir. Später im Kreuzverhör kommt heraus, dass Niewald von seinen Kollegen gesagt bekommen hatte, das Pulver sei eine Droge der Klasse A. Als schließlich klar wird, dass das Pulver auch keine Droge war, ist Niewald sichtlich überrascht, und durch den Zuschauerraum geht ein hörbares Aufatmen.
Der Wortwechsel hinterlässt viele unbeantwortete Fragen. Warum hat ein Polizeibeamter, der einen Sprengstoff vermutete, die Substanz in einen Polizeiwagen gelegt, ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen? Warum sollten sich die Polizisten gegenseitig erzählen, es handele sich um Drogen, obwohl dies nicht der Fall war? Warum war die Substanz nicht in der Anklageschrift aufgeführt? Warum wurde sie, wie sich während der Befragung durch die Verteidigung herausstellte, im Sicherstellungsprotokoll nicht erwähnt und scheint erst später in die Akte aufgenommen worden zu sein? Da es weder ein Sprengstoff noch eine Droge war – was war es dann? Waschpulver? Zucker? All diese Fragen bleiben offen.
Ein weiterer bemerkenswerter Moment im Kreuzverhör der Verteidigung war, als eine Anwältin von Leandra, Anna Busl, Niewald fragte, ob er Kontakt zu Gropp, dem Ermittlungsleiter, gehabt habe. Zuvor hatte Niewald ausgesagt, seine Beteiligung an dem Fall habe am Tag des Vorfalls geendet und er habe seit letztem September keinen Kontakt mehr zu Gropp gehabt. Nun gab er jedoch an, vor etwa zwei Wochen mit Gropp gesprochen zu haben. Worüber hatten sie gesprochen? Er weigerte sich, auf diese Frage zu antworten, da es sich um ein „innerdienstliches Gespräch“ gehandelt habe. Dies führte zu einem weiteren Antrag der Verteidigung: Der Zeuge solle zu dem vor der Verhandlung geführten Gespräch mit dem Ermittlungsleiter aussagen. Die Vorsitzende Richterin lehnte dies ab, woraufhin die Verteidigung eine formelle gerichtliche Entscheidung beantragte, argumentierend, dass Ausnahmen für polizeiliche Zeugenaussagen zwar Ermittlungstaktiken abdecken, ein Gespräch zwischen polizeilichen Zeugen kurz vor dem Gerichtstermin (nachdem die Ermittlung bereits viele Monate zuvor abgeschlossen worden war) jedoch nicht unter solche Ausnahmen falle. Die Richterin vertagte die Entscheidung auf den nächsten Verhandlungstermin, den 22. Juli.
Für mich sticht besonders hervor, wie sehr das sich hier bietende Bild im Kontrast zur Darstellung der Ulm5 als Sicherheitsbedrohung steht: die offensichtliche Gelassenheit, die Umsicht und das ganz normale menschliche Verhalten von fünf Menschen, die in der Nacht, als sie in die Elbit Systems in Ulm einbrachen, unbewaffnet waren, die Polizei zu keinem Zeitpunkt bedrohten und vom Moment der Festnahme an mit ihr kooperierten –Vi hatte während der Festnahme sogar angeboten, für die anderen zu übersetzen.
Auch die Polizei musste eingestehen, dass von den Angeklagten keine Gefahr für die persönliche Sicherheit ausging. Leandras Anwalt Mathes Breuer fragte im Kreuzverhör Niewald, ob er die Atmosphäre im Raum der Festnahme als „spielerisch“ beschreiben würde. Niewald verneint dies. Breuer bittet das Gericht, Aufnahmen der Bodycam der Polizei abzuspielen, und wir hören, wie Niewald kurz vor dem Eindringen in den Raum feststellte: „Derzeit sitzen die Personen in der Mitte im Raum und spielen miteinander oder so“.
Die entspannte Ruhe und Achtsamkeit zeigt sich auch darin, wie die Angeklagten hinter ihrer Glaswand die Aussagen des Zeugen verfolgen – mit erhobenem Kopf, aufmerksam, lächelnd. Den ganzen Tag über sehe ich, wie sie kleine Gesten der Fürsorge austauschen, Momente des Lachens oder der Zuversicht teilen, eine Packung Pfefferminzbonbons weiterreichen, wobei sich ihre Hände kurz berühren, und manchmal leise mit der Person neben sich sprechen. Als der Verhandlungstag beendet wird – der nächste Verhandlungstermin liegt in über zwei Wochen –, umarmen sich die Ulm5 kurz, bevor die Polizisten ihnen Handschellen anlegen und sie wieder hinausführen. Nicky, Mimi und das Publikum stehen ein letztes Mal auf, klatschen und jubeln, bevor sie sich auf den Heimweg machen – um Züge oder Flugzeuge zu erreichen, die sie in andere Teile Deutschlands, nach Großbritannien, Irland und sonstwohin bringen.
Die Verhandlungen über die „UN-Rahmenkonvention für internationale Steuerkooperation“ (UN Framework Convention for International Tax Cooperation (UNFCITC)) sind in eine entscheidende Phase getreten. Auf dem Spiel stehen grundlegende Fragen der Macht, der Repräsentation und der globalen Gerechtigkeit. Während der fünfte Sitzung zur UNFCITC wird Anfang August voraussichtlich einen Textentwurf vorgelegt werden. Mit diesem Beitrag berichten wir weiterhin über die Herausforderungen und Chancen dieser historischen Verhandlungen, die darauf abzielen, „ein inklusives, faires, transparentes, effizientes, gerechtes und wirksames internationales Steuersystem zu schaffen“. Deutschland könnte in einer Zeit des Verfalls von Demokratie und Sozialstaat, angeheizt durch eine eskalierende Ungleichheitskrise, eine entscheidende, positive Rolle spielen – oder es könnte als Bollwerk der alten Weltordnung fungieren, die auf Imperialismus und Privilegien des Zweiten Standes für den „Adel“ unserer Zeit beruht.
Bei der Forderung, „die Reichen zu besteuern“, geht es nicht nur darum, sicherzustellen, dass vermögende Privatpersonen und multinationale Konzerne ihren gerechten Anteil an Steuern auf Gewinne, Einkommen und Vermögen zahlen. Es geht um die Erhaltung der Demokratie selbst. Die Absurdität des ersten Trillionärs und seine unvorstellbare Macht sollten uns allen Anlass geben, das derzeitige System zu überdenken. Wie der Ökonom Gabriel Zucman betont: extremer Reichtum bedeutet extreme Macht und stellt somit eine tiefgreifende Herausforderung für die Demokratie dar .
Während die Gründung der Vereinten Nationen das Streben nach einer gerechteren, postkolonialen Weltordnung widerspiegelte, in der neu unabhängig gewordene Staaten einen Platz am Verhandlungstisch einnehmen sollten, ist das internationale Steuersystem nach wie vor tief in einer Logik des rassistischen Kapitalismus und des imperialen Extraktivismus verwurzelt, wie der Rechtswissenschaftler Steven Dean hervorhebt. Das aktuelle Steuersystem, das auf dem Höhepunkt des Kolonialismus im Rahmen des Völkerbundes vor 100 Jahren geschaffen wurde, wird weiterhin von der von den USA dominierten OECD weitererhalten. Infolgedessen spielt eine relativ kleine Gruppe wohlhabender Nationen wie die USA, die Schweiz und Deutschland eine unverhältnismäßig große Rolle bei der Ausgestaltung der Regeln des internationalen Steuersystems, von denen vor allem die Wirtschaftseliten in diesen und anderen Ländern des Globalen Nordens profitieren. Dies hat zu anhaltenden Ungleichgewichten im internationalen Steuerechtssystem n beigetragen, die die Stimmen und Bedürfnisse der Länder des Globalen Südens weitgehend ausschließen. Nach jahrzehntelangen Bemühungen war es die Afrika-Gruppe innerhalb der UN, die sich 2023 für die Initiative des UNFCITC-Prozesses einsetzte.
Doch während das derzeitige, von den USA angeführte System den Ländern des Globalen Nordens, darunter auch Deutschland, zugutegekommen ist, ist es wichtig, eine oft übersehene Kritik hervorzuheben: Auch sie verlieren unter den bestehenden Regeln erhebliche Steuereinnahmen. Im Laufe des vergangenen Jahrhunderts hat das derzeitige Steuersystem die Aushöhlung der Unternehmensbesteuerung und die private Steuerhinterziehung begünstigt, was zu weltweiten jährlichen Einnahmeverlusten in Höhe von schätzungsweise rund einer halben Billion US-Dollar geführt hat .
Länder wie Deutschland spüren zunehmend negative Auswirkungen, beispielsweise dadurch, dass multinationale Konzerne ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern. Studien haben gezeigt, dass große Digitalkonzerne, darunter US-Unternehmen wie Google, Netflix und Microsoft, Deutschland durch Gewinnverlagerungen jedes Jahr Milliarden Euro kosten. Zudem ist das deutsche Privatvermögen – das größte in Europa – weitgehend unversteuert, stark konzentriert und größtenteils vererbt. Eine international koordinierte Vermögenssteuer (nach spanischem Vorbild) könnte weltweit jährliche Einnahmen in Höhe von 2 Billionen US-Dollar einbringen. Schätzungen zufolge würde Deutschland durch die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer jährlich rund 28 Milliarden Euro einnehmen.
Die derzeitige Situation beruht zu großen Teilen auf der weit verbreitete Nutzung von Steueroasen. Viele davon wurden ursprünglich von britischen Kolonialbeamten, Finanzberatern und Anwälten gegründet, um zu Beginn der Entkolonialisierung britisches Vermögen aus afrikanischen Kolonien in andere britische Überseegebiete zu verlagern. Während Großbritannien selbst und Teile seine Überseegebiete weiterhin eine wichtige und schädliche Rolle spielen, haben die USA, die Schweiz und Deutschland diese mittlerweile als weltweit größte Steueroasen überholt.
Für afrikanische Länder hat dieses internationale Steuer- und Finanzsystem verheerende Auswirkungen und führt zu jährlichen Einnahmeverlusten von schätzungsweise 88,6 Milliarden US-Dollar. Das ist mehr als das Doppelte, was der Kontinent an offizieller Entwicklungshilfe (Official Development Assistance (ODA) erhält. In Verbindung mit dem Aufkommen neoliberaler Wirtschaftsdenken Ende der 1970er Jahre, bei dem Akteure des Privatsektors gegenüber staatlich gelenkten Investitionen bevorzugt wurden, sind afrikanische Industrien unterentwickelt geblieben. Stattdessen wurden die meisten afrikanischen Volkswirtschaften in ein extraktivistisches Entwicklungsmodell gedrängt, das auf Rohstoffexporten basiert und somit die Mobilisierung inländischer Ressourcen/Steuereinnahmen (DRM) strukturell erschwert. Zudem leiden sie weiterhin auch unter einem ungerechten internationalen Finanzsystem, was dazu beigetragen hat, dass viele afrikanische Regierungen derzeit mehr für den Schuldendienst ausgeben als für das öffentliche Gesundheitswesen oder die Bildung. Für viele von ihnen ist es höchst unwahrscheinlich, dass sie die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals (SDGs)) bis 2030 erreichen werden.
Die UN-Steuerkonvention: Eine historische Chance?
Die Entscheidung, der UN ein formelles Mandat zur Ausarbeitung einer Rahmenkonvention für international Steuerkooperation (UNFCITC)) zu erteilen, markierte eine bedeutende Wende – manche würden sie sogar als historischen Moment bezeichnen – weg vom vorherrschenden OECD-Prozess hin zu einem demokratischeren Ansatz bei der Festlegung internationaler Steuerregelungen (oder alternativ Steuernormen. Die Verabschiedung entsprechender Resolutionen, die 2025 in den Verhandlungsrahmen den sog. Terms of Reference (ToR) des UNFCITC mündeten, begründete einen zwischenstaatlichen Prozess, in dem von allen UN-Mitgliedstaaten erwartet wird, sich konstruktiv am Aufbau eines inklusiveren, gerechteren und effizienteren internationalen Steuersystems zu beteiligen. Absatz 7 der Terms of Reference (ToR) legt fest, dass sich die Staaten diesem Ziel „sowohl in Bezug auf den Prozess als auch inhaltlich“ verpflichtet fühlen sollten. Darüber hinaus heißt es in den ToRs, dass das Übereinkommen „ein inklusives, faires, transparentes, effizientes, gerechtes und wirksames internationales Steuersystem für nachhaltige Entwicklung“ schaffen soll, „mit dem Ziel, die Legitimität, Rechtssicherheit, Resilienz und Fairness internationaler Steuerregelungen zu stärken und gleichzeitig Herausforderungen bei der Stärkung der Mobilisierung inländischer Ressourcen anzugehen“.
Darüber hinaus enthält Absatz 9 der ToRs den Grundsatz, dass die Verhandlungen mit den „Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten“ in Einklang stehen müssen. Ferner heißt es dort, dass der Prozess „in seinem Ansatz und Umfang universell“ sein und „die unterschiedlichen Bedürfnisse, Prioritäten und Kapazitäten aller Länder, einschließlich der Entwicklungsländer, insbesondere der Länder in besonderen Situationen, umfassend berücksichtigen“ soll.
Diese Bestimmungen legen eindeutig fest, dass die Ziele und Grundsätze der Terms of Reference, einschließlich der Menschenrechtsverpflichtungen der Staaten, als Leitlinien für die Verhandlungen während des gesamten Prozesses dienen sollen. Sie werden nicht als optionale Erwägungen dargestellt, auf die sich die Delegationen selektiv berufen können, sondern als Grundsätze, die sowohl die Durchführung der Verhandlungen als auch den Inhalt des endgültigen Abkommens prägen sollten.
Besteuerung und internationale Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten werden fortan nicht mehr als rein technische Fragen betrachtet (was sie wohl ohnehin nie waren). Vielmehr ordnet dieser UN-Prozess sie in einen breiteren, menschenrechtsbasierten Rahmen ein, in dem nachhaltige Entwicklung für alle unter gleichen Bedingungen kein optionales Ziel, sondern ein Leitprinzip und Zweck der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Ordnung ist. Folglich sollten die jeweiligen Verhandlungsprozesse von den Grundsätzen der Teilhabe, Inklusion, Nichtdiskriminierung, Fairness, Transparenz und Effizienz geleitet werden.
Vor diesem Hintergrund lässt sich eine entscheidende Schlussfolgerung für die Bewertung der Position Deutschlands und den bisherigen Verhandlungsrunden ziehen: Deutschland ist auch im Rahmen von Vertragsverhandlungen an seine (extraterritorialen) Verpflichtungen aus den internationalen Menschenrechtsnormen gebunden. Diese Verpflichtungen hat es nicht nur gegenüber seinen eigenen Bürger*innen, sondern auch gegenüber Betroffenen im Ausland, deren Möglichkeit zur Verwirklichung ihrer Rechte durch die internationale Steuerarchitektur und die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten beeinflusst wird.
In diesem Zusammenhang ist die Stellungnahme des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESR) zur Steuerpolitik und zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von besonderer Bedeutung. In dieser wegweisenden Stellungnahme betonte der Ausschuss erneut, dass „die Besteuerung ein zentrales Instrument zur Mobilisierung von Ressourcen“ zur Verwirklichung der Menschenrechte sei und dass die Zusammenarbeit zwischen den Staaten eine Voraussetzung für deren Verwirklichung darstelle. Dies betrifft zentrale Rechte wie das Recht auf Nahrung, Wohnen, Bildung und Gesundheit.
Deutschland hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) unterzeichnet und ratifiziert, auf dem die Erklärung des Ausschusses basiert. Deutschland ist zudem ein aktives Mitglied der Vereinten Nationen und hat von Beginn an den Verhandlungen über eine UN-Rahmenkonvention für international Steurkooperation und dessen zwei frühe Protokolle teilgenommen und diese mitgestaltet. Der vom deutschen Bundesfinanzministerium entsandte Verhandlungsführer ist Michael Braun. Er hat fast alle mündlichen Stellungnahmen Deutschlands während der ersten vier Verhandlungsrunden des UNFCITC in New York und Nairobi vorgetragen. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses sowie Co-Lead des Arbeitsstrangs III (Protokoll zur Streitvermeidung und -beilegung). Während viele Experten einen grundlegenden Zusammenhang zwischen Steuergerechtigkeit und der Verwirklichung der Menschenrechte sehen, hat sich Deutschland in seinen Stellungnahmen bislang nicht aktiv mit diesem Aspekt auseinandergesetzt. Angesichts bestehender Menschenrechtsverpflichtungen und den Grundsätzen die in den ToRs festgelegt sind, erscheint das bisherige Verhalten Deutschlands besorgniserregend.
Deutschlands Verhandlungsstrategie: Bollwerk der alten Ordnung?
Während der ersten beiden Sitzungsrunden des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses (Intergoverrnmental Negotiating Commitee (INC)) zur UNFCITC , die im August 2025 in New York stattfanden, bemühte sich ein charmanter und heiterer Michael Braun – mit einer Pepsi vor ihm – vor allem um Klarstellungen, beispielsweise hinsichtlich „der Unterscheidung zwischen den Grundsätzen und den Verpflichtungen“ (bei 01:43:20). Während die mündlichen Ausführungen von Herrn Braun oft wohlwollend und unschuldig wirkten, spiegelte die Position, die er im Namen der deutschen Regierung vertrat, eine eher kaltschnäuzige Realpolitik wider, die sich auf Souveränität, unverbindliche Verpflichtungen und – vor allem – den konsequenten Verweis auf „ bestehende [OECD]-Rahmenwerke “ konzentrierte (z. B. bei 00:50:35). Darüber hinaus stimmte Deutschland seine Beiträge während der dritten Sitzung in Nairobi mit dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und anderen dominanten Akteuren ab, die von der bestehenden, vom Westen dominierten internationalen Steuerarchitektur profitieren.
Zwar erkannte Deutschland zu Beginn der vierten Sitzung im Februar 2026 in New York noch „die wichtige Rolle der Steuerkooperation zur Förderung der Entwicklung, unter anderem durch die Stärkung der Mobilisierung inländischer Steuereinnahmen im Einklang mit Umwelt- und Klimazielen “ (bei 1:37:05) an, doch hatte sich zwischen den Verhandlungsrunden ein Wandel vollzogen. Dies könnte das Ergebnis der sehr gut organisierten ‚African Group‘ gewesen sein, die in Nairobi Druck machte, ihre Positionen deutlich stärkte und damit ein erfolgreiches Ergebnis für die G77 wahrscheinlicher machte.
Unter den 28 Artikelentwürfen der Rahmenkonvention , über die verhandelt wurde, stand zunächst die „gerechte Verteilung von Besteuerungsrechten“ (derzeit Artikel 5) im Mittelpunkt. Der Entwurf von Artikel 5 vom Februar 2026 erkennt an, dass alle Rechtsordnungen, in denen Wert geschaffen wird, Märkte angesiedelt sind, Einnahmen generiert werden oder wirtschaftliche Aktivitäten stattfinden, das Recht haben sollten, einen Teil der aus diesen Aktivitäten resultierenden Einkünfte zu besteuern. Artikel 5 könnte dazu beitragen, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung von multinationalen Unternehmen einzudämmen, von dem die afrikanischen Volkswirtschaften besonders stark betroffen sind, da schätzungsweise 65 Prozent der illegitimen Finanzströme mit kommerziellen Aktivitäten in Verbindung stehen. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben den aktuellen Entwurf jedoch kritisiert, da er multinationale Unternehmen nicht ausdrücklich anspricht, und argumentieren, dass strengere Bestimmungen erforderlich wären, um diesen Herausforderungen umfassend zu begegnen.
In einer globalisierten Wirtschaft ist die Verteilung von Besteuerungsrechten von zentraler Bedeutung, da sie bestimmt, welches Land befugt ist, Einkünfte aus grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Aktivitäten zu besteuern. Das derzeitige internationale Steuersystem, das weitgehend auf Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) basiert, die sich am OECD-Musterabkommen orientieren, begünstigt tendenziell Länder, in denen multinationale Unternehmen ihren Hauptsitz haben, und stützt sich bei der Festlegung der Besteuerungsrechte stark auf die physische Präsenz. Dieser Ansatz spiegelt jedoch die Realitäten der digitalen Wirtschaft nicht angemessen wider, in der Unternehmen wie Netflix, Amazon oder Microsoft in Ländern erhebliche Umsätze erzielen können, ohne dort eine nennenswerte physische Präsenz zu unterhalten.
In Verbindung mit dem Fremdvergleichsgrundsatz („arm’s-length principle“) der internen Verrechnungspreisgestaltung, bei dem Tochtergesellschaften desselben multinationalen Konzerns so behandelt werden, als wären sie unabhängige Unternehmen, die miteinander Handel treiben, schafft das System Möglichkeiten für multinationale Konzerne, Gewinne – oft auf legalem Wege – in Tochtergesellschaften in Niedrigsteuerländern zu verlagern. Daher argumentieren die meisten Länder des Globalen Südens, dass Besteuerungsrechte enger an den Ort der wirtschaftlichen Aktivität geknüpft sein sollten, beispielsweise dort, wo Verbraucher*innen, Nutzer*innen, Arbeitnehmer*innen oder Produktionsstätten angesiedelt sind – und nicht in erster Linie dort, wo Unternehmen ihren Hauptsitz haben oder Gewinne ausgewiesen werden. Da viele große Konzerne ihren Hauptsitz in wohlhabenderen Ländern haben, sind erhebliche Ungleichheiten bei den Besteuerungsrechten entstanden und im bestehenden Netz bilateraler Steuerabkommen verankert worden.
Als die Verhandlungen fortgesetzt wurden und zunehmend kontroverser verliefen, gewann die Debatte über die Neuverhandlung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen daher besonders an Bedeutung und veränderte die Dynamik der Diskussionen. Michael Braun wirkte während der vierten Sitzung im Februar 2026 zurückhaltend und defensiv, als er sich zum Entwurf von Artikel 5 äußerte. Zunächst erklärte ein eher ernster Braun: „Deutschland ist nicht in der Lage, Vorschläge zu unterstützen, die den Charakter des Abkommens verändern würden, indem sie es in Richtung verbindlicher, selbstvollziehender Verpflichtungen lenken“ (bei 1:35:56). Eine Haltung, die dem Abkommen faktisch genau jene Durchsetzungsmechanismen entzieht, die für eine sinnvolle Reform notwendig sind. Noch wichtiger ist, dass Braun später am selben Tag in einem eher nervösen, aber offensiveren Ton erklärte, Deutschland sei „nicht bereit, bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zu kündigen oder neu zu verhandeln, es sei denn, dies ist das Ergebnis bilateraler Verhandlungen mit dem betroffenen Land“ (bei 00:35:47).
Während viele westeuropäische Verhandlungsführer denselben Standpunkt wie Deutschland vertraten, empfanden die Länder des Globalen Südens diese Erklärung als direkten Versuch, den UN-Prozess zu untergraben. Tatsächlich reagierten mehrere Delegierte der Afrikanischen Gruppe, darunter Kenia, die Afrikanische Union und die ATAF, umgehend. Sie erinnerten ihre Kolleg*innen daran, dass der grundlegende Grund für die Verhandlungen über ein UN-Steuerrahmenübereinkommen gerade in den Ungleichgewichten und Ungerechtigkeiten der derzeit geltenden Doppelbesteuerungsabkommen liege, die stark zugunsten der OECD-Staaten verzerrt seien. Die Beibehaltung der Doppelbesteuerungsabkommen würde daher die Herausforderungen, mit denen Entwicklungsländer konfrontiert sind, auf Dauer festschreiben.
Menschenrechte kosten Geld
Indem Deutschland sich weigert, sein bestehendes Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen zu überprüfen und anzupassen, riskiert es, gegen seine Verpflichtungen aus den UN-Menschenrechtsverträgen zu verstoßen. Dies steht auch im Widerspruch zu seinen Verpflichtungen im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, da die notwendigen Ressourcen für einen grünen Wandel in Entwicklungsländern ohne eine Anpassung des internationalen Steuersystems schlichtweg nicht vorhanden sein werden. „Viele derselben Regierungen, die behaupten, die Menschenrechte zu unterstützen, kämpfen am heftigsten für die Beibehaltung eines Steuersystems, das den Regierungen die Einnahmen vorenthält, die sie zur Verwirklichung dieser Rechte benötigen“, erklärte Camila Barretto Maia, Geschäftsführerin der Global Initiative for Economic, Social and Cultural Rights.
Aus diesem Grund fordern internationale zivilgesellschaftliche Organisationen nicht nur aus prinzipiellen Erwägungen eine Neuverhandlung bestehender Doppelbesteuerungsabkommen, sondern auch eine Anpassung des derzeitigen Entwurfs von Artikel 4 der Rahmenkonvention über nachhaltige Entwicklung, der eine Verpflichtung enthalten sollte um „sicherzustellen, dass die Steuersysteme in vollem Umfang mit den Verpflichtungen der UN-Mitglied Staaten im Einklang stehen, die Menschenrechte schrittweise im Rahmen ihrer verfügbaren Ressourcen zu verwirklichen“ (siehe Art. 2 (1) des ICESCR) und eine nachhaltige Entwicklung gewährleisten.
Bei den Verhandlungen über die UN-Steuerrahmenkonvention (UNFCITC) geht es also nicht lediglich um institutionelle Präferenzen oder die technische Ausgestaltung von Verträgen, sondern letztlich – wie verschiedene Zahlen belegen – um die fiskalische Leistungsfähigkeit der Staaten, grundlegende öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren und wirtschaftliche und soziale Rechte zu verwirklichen. Dies ist umso wichtiger angesichts des beispiellosen Rückgangs der öffentlichen Entwicklungshilfe in Verbindung mit der untragbaren Schuldenlast, mit der viele Länder konfrontiert sind.
Daher hat Deutschlands eher kurzsichtige Entscheidung, an alten, bestehenden OECD-zentrierten Rahmenwerken festzuhalten, die die notwendige Mobilisierung inländischer Ressourcen in Ländern des Globalen Südens blockieren, Konsequenzen, die weit über diplomatische Verfahren hinausreichen. Sie verstößt gegen Deutschlands extraterritoriale Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, da seine Haltung unmittelbar darüber entscheidet, ob Regierungen im Globalen Süden Krankenhäuser, Schulen, Verkehrssysteme und soziale Sicherungssysteme finanzieren können. Denn, wie Professorin Attiya Waris, unabhängige UN-Expertin für Auslandsverschuldung und Menschenrechte, es treffend formulierte: Menschenrechte kosten Geld.
Imeigenen Interesse Deutschlands
Wichtig ist, dass Deutschland und seine Bürger*innnen erheblich von einem fairen und transparenten internationalen Steuersystem profitieren würden. Das Tax Justice Network schätzt, dass dem deutschen Staat allein durch Steuermissbrauch durch Unternehmen jährlich 32 Milliarden Euro an Steuereinnahmen entgehen. Gleichzeitig hat die Ungleichheit in Deutschland in den letzten 50 Jahren stark zugenommen, und aufgrund seines regressiven Steuersystems ist der deutsche Staat nicht in der Lage, die Grundbedürfnisse seiner Bürger*innen zu decken, wie beispielsweise ausreichend sozialen Wohnungsbau. Dennoch haben sich die OECD-Länder, darunter auch Deutschland, Anfang dieses Jahres den Forderungen der Trump-Regierung gebeugt, indem sie sich bereit erklärten, US-amerikanische multinationale Konzerne in einem „Nebenabkommen“ („side-by-side agreement“) von Teilen des (größtenteils von der Biden-Regierung ausgehandelten) vereinbarten OECD-Rahmenwerks für eine globale Mindestkörperschaftsteuer (auch bekannt als „Säule 2“) auszunehmen. Diese Spannungen und Zugeständnisse zwischen den EU-Ländern und den USA zeigen, dass das OECD-Rahmenwerk strukturell nicht mehr in der Lage ist, sinnvolle Fortschritte zu erzielen – auch nicht für Länder wie Deutschland, die an seiner Ausarbeitung mitgewirkt haben.
Derzeit laufen die Verhandlungen über die UN-Steuerrahmenkonvention hinter verschlossenen Türen, in Zoom-Meetings, an denen ausschließlich die Mitgliedstaaten teilnehmen. Da ein vollständiger Vertragsentwurf noch vor der 5. Sitzung des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses im August in New York erwartet wird, haben die Verhandlungen nun eine entscheidende Phase erreicht. Da Deutschland bereits die Führungsrolle als Geber in der internationalen Zusammenarbeit übernommen hat, ist dies der perfekte Zeitpunkt für die deutsche Regierung, als Vorreiter für den notwendigen Wandel zu fungieren.
Vorreiter oder Bollwerk?
Anstatt also weiterhin ein Bollwerk der alten Weltordnung zu sein, sollten die Verhandlungsführer sich der Zukunft zuwenden und ein gerechteres internationales Steuersystem unterstützen, das gerade im Entstehen ist. In seinen mündlichen Stellungnahmen hat Michael Braun bereits eingeräumt, dass das derzeitige System für viele Länder nicht funktioniert. Jetzt ist es an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen. Als selbsternannter Verfechter des Multilateralismus, der nachhaltigen Entwicklung und der Menschenrechte muss Deutschland die alte Weltordnung, die in Kolonialismus und Ausbeutung verwurzelt ist, hinter sich lassen und stattdessen ein demokratisches System der internationalen Steuerkooperation unterstützen – eines, das es den Staaten ermöglicht, nicht nur ihre Schulden zu bedienen, sondern auch Menschenrechte und Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen.
Danksagung: Die Autorin bedankt sich herzlich bei Sarah Imani für ihre aufschlussreichen Anmerkungen und ihre juristische Expertise während des Entstehungsprozesses dieses Artikels. Für etwaige verbleibende Fehler ist allein die Autorin verantwortlich.
Menschengesichter im Justizvollzug, Video: Ignacio Rosaslanda
(Meinen voran gegangener Bericht, der den Prozess gegen die Ulm5 bis zum 22. Mai umfasste, siehe hier.)
Eine regelmäßige mediale Prozessbeobachtung dessen, was im Gericht in Stammheim mehr als ein Kammerspiel denn als ein Schauprozess aufgeführt wird, findet leider nach wie vor nicht statt. Über den Prozess, der weiterhin zwei- bis dreimal wöchentlich stattfindet, und so künstlich über achteinhalb Monate gestreckt wird, gibt es in den Medien nur höchst sporadische, auf Momentaufnahmen reduzierte Berichte. Die kritische und solidarische Wissenschaft hier auf dieser Plattform kann das Medienversagen nicht wirklich kompensieren und sollte ja eigentlich, statt Updates zu geben, Forschung und Ideen zur Kontextualisierung und zu einem tieferen Verständnis des Prozesses wie der realen Vorgänge entwickeln, die der Prozess zu verschleiern und zu bestrafen versucht.
Hier deshalb nur stichpunktartig, was ich von Zuschauer:innen über den Fortgang des Prozesses in Erfahrung bringen konnte – ohne Gewähr, so wie ich es, als Nicht-Juristin, aus ihren Erzählungen verstanden habe:
Es herrscht weiterhin Schneckentempo. Die Verhandlungstage dauern oft nur wenige Stunden. Von diesen geht sehr viel Zeit mit Anträgen der Anwält:innen dahin, die von der Vorsitzenden Richterin abgelehnt werden, sowie mit langen Pausen. Einige im Publikum haben angefangen, an einem „Ulm5 Bingo“ zu arbeiten, aber sind kaum über die zwei Begriffe „Antrag abgelehnt“ und „Unterbrechung“ hinausgekommen.
Die basalen Rechtsverletzungen durch das Gericht sind immer noch nicht behoben: Die Anwält:innen kämpfen um das Recht der Angeklagten, nicht in der Glasbox sitzen zu müssen und ohne Mikro mit ihren Anwält:innen kommunizieren zu können, sowie um das Recht auf Öffentlichkeit. Nach wie vor darf nur die spärlich vorhandene Presse Schreibwerkzeuge mit in den Zuschauerraum nehmen. Als alberner Grund wird genannt, dass Stifte als Waffe benutzt werden könnten, selbst Wachsmalkreiden und biegbare Kinderbleistifte bleiben verboten. Die Anwält:innen müssen auch ohne Erfolgschance ihre Anträge immer wieder vorbringen, damit ihnen nicht später nachgesagt werden kann, sie hätten sich mit den Vorgaben arrangiert.
Dann gibt es die Befangenheitsanträge, für die die Vorsitzende Richterin immer neue Anlässe schafft. Als jüngstes Beispiel vor ein paar Tagen die „Feldwebel-Episode“; den Dialog konnte sich das Publikum auch ohne Stift und Papier merken: Vorsitzende Richterin befielt: „Ruhe dahinten!“, Rechtsanwalt Schuster: „Das ist ein Gerichtssaal, kein Kasernenhof, und Sie sind kein Feldwebel!“ Vorsitzende Richterin: „Doch!“. Rechtsanwalt Schuster beschwert sich über den „unverschämten Ton“ und stellt Befangenheitsantrag. Die Vorsitzende Richterin diktiert fürs Protokoll. Am nächsten Tag stellt sich heraus, dass die Angeklagten nicht, wie es ihr Recht gewesen wäre, über den Ausgang dieses Antrags, also seine Ablehnung, informiert wurden. Also weitere Anträge. Außerdem stellt sich heraus, dass der Wortlaut des Protokolls nicht mit dem übereinstimmt, was alle Anwesenden gehört hatten. Der Verdacht steht im Raum, dass die Vorsitzende Richterin das Protokoll nachträglich geändert hat und lügt. Also wieder ein Befangenheitsantrag.
Am 8. Verhandlungstag, als die Hitzewelle am schlimmsten war, wurde den Angeklagten genehmigt, Wasser zu trinken. Frühere Anträge, Wasser trinken zu dürfen, waren abgelehnt worden.
Immerhin gab es einen Moment der Konfrontation des Gerichts mit der Realität: Die Anwältin Nina Onèr drang mit dem Antrag durch, einen vor kurzem erschienenen Bericht vorzustellen: den mit dem European Press Prize 2026 ausgezeichneten Report „What the wounds are telling us“ der niederländischen Zeitung „de Volkskrant“, der auf der Grundlage von Hunderten von Fotos, Videos, Röntgenbildern, Tagebucheinträgen, Interviews von und mit Ärzten und Krankenschwestern in Gaza grausig belegt, dass Kinder, auch kleine Kinder, in hoher Zahl gezielt ermordet werden und unter den entsetzlichsten Umständen sterben. (Die Ulm5 hatten „Baby killer Israel“ an die Wand gesprüht, weil es sich, wie sie und ihre Anwält:innen vor Gericht sagten, auf eine heutige Realität bezieht, die nichts mit der judenfeindlichen mittelalterlichen Ritualmordlegende zu tun hat.) Da die Gerichtssprache deutsch ist, mussten die Übersetzerinnen diesen Text aus dem Stegreif übersetzen. Beiden fiel das sichtlich schwer, der einen brach die Stimme. Einmal wieder war es den Anwälten gelungen, quasi durch die Hintertür Argumente oder Materialien vorzubringen, die gegen das Narrativ der Anklage die wahre Motivation der Angeklagten spüren lassen.
Die Beweisaufnahme vor Gericht hat endlich begonnen. Allerdings nicht mit der Aufnahme von Beweisen, sondern – so steht zu befürchten – mit ihrer Manipulation. Es wurde ein Video vorgespielt, das die Polizei aus den Aufnahmen, die die Ulm5 selbst gemacht haben, zusammengeschnitten hat. In diesem Video sind offenbar Passagen unterdrückt, die zeigen würden, dass die Angeklagten eben KEINE Gewalttäter und terroristisch gesinnte Extremisten sind, sondern sich große Mühe gegeben haben, damit keine Menschen und überhaupt keine Lebewesen zu Schaden kommen. Dies konnte eine:r der Angeklagten, Crow, klarstellen, ohne dass die Vorsitzende Richterin die Kritik an dem Zusammenschnitt des Videos aufgenommen hätte.
Ein:e andere:r Angeklagte:r, Vi sagte, dass klar sein solle, was ihre Motivation war, und dass es auch klar sein solle, dass die Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt ist. Auch Zo meldete sich zu Wort und gab ein Statement ab, zum Verhältnis von „force“ und „violence“, an dem die Übersetzung grandios scheiterte.
Eigentlich hätte am 29. Juni auch noch die Aussage des polizeilichen Ermittlungsleiters gehört werden sollen, der den 200seitigen Bericht geschrieben hat, auf dem die Anklageschrift beruht. Die Anwälte legten dagegen Beschwerde ein, ihn als Zeugen zu vernehmen, weil er eigentlich zum Team der Staatsanwaltschaft gehöre. Anlass für die Vorsitzende Richterin, den Verhandlungstag vorzeitig zu beenden – aber vielleicht nicht der Grund, der eher in der durch die „Feldwebel-Episode“ geschaffenen Situation vermutet werden kann.
Beim grundsätzlicheren Nachdenken über diesen Prozess beschäftigen mich zwei Themenstränge:
Erstens die Bedeutung von Leben/Lebendigkeit als Widerstand, und die vielfältigen Strategien der Repression, das Lebendige abzutöten. Mich bewegt eine kurze Videoaufnahme der Ankunft des Gefangenentransports, mit dem Daniel aus der JVA Ulm nach Stammheim gebracht wurde, vor dem Gerichtsgebäude. Der Bus steht einige Sekunden vor dem Tor. Hinter der vergitterten Seitenscheibe im dunklen Inneren sieht man Daniel schemenhaft lächeln und mit den Händen ein Herz formen. Dieses Daniel so auszeichnende fröhliche, freie Lächeln, ein Menschengesicht! Dann kommt die Heckscheibe vor die Kamera. Auf ihr wird mit den Gesichtern von drei jungen Menschen in Uniform um Bewerbungen im Justizvollzug geworben. Der Kontrast zwischen den generischen Menschengesichtern auf der Heckscheibe und dem lebendigen Menschengesicht hinter Gittern ist kaum auszuhalten. „Free Daniel“ in seiner Doppelbedeutung: Freiheit für Daniel, und Daniel, selbst in Gefangenschaft noch frei. Dem Freitag hat Daniel von der Reizarmut und der Langeweile im Gefängnis erzählt: nur zwischen 8.30 und 9.30 gibt es Hofgang und eine Gelegenheit, mit Mitgefangenen zu sprechen, aber keinen Baum, keinen Strauch, keine Natur. „Ich darf in einem Betonhof herumlaufen – es gibt dort kein Grün.“ In dieses Gefängnis eine Pflanze hineinzuschmuggeln, wäre bereits Widerstand. Man darf den Angeklagten nicht einmal ein getrocknetes Blütenblatt schicken.
Auch der ritualisierte Ablauf im Prozess erscheint mir jetzt in diesem Licht. Er soll Rechtssicherheit und Berechenbarkeit herstellen, aber die Entfremdung, die er erzeugt, und von der der Deutungskleinkrieg der Anwälte nur ein Ausdruck ist, hat auch noch einen anderen Zweck: nämlich aus den Anwesenden die Lebendigkeit und die Freiheit quasi herauszusaugen. In der sterilen, feindlichen Atmosphäre, in der es nur Gehorsam oder Aufmüpfigkeit als Haltungen zu geben scheint, soll es ein offenes Lächeln, ein von Herzen kommendes Wort und überhaupt ehrliches und unverstelltes menschliches, lebendiges Verhalten, das es doch eigentlich auch für die Wahrheitsfindung bräuchte, so schwer haben wie nur möglich. Auch deshalb klatscht und jubelt das Publikum, wenn die Angeklagten hereinkommen, und bricht es aus manchen trotz der Verfügung, still zu sein, heraus, wenn eine:r der Anwält:innen etwas Würziges, Wahres spricht. Und auch deshalb ist es so anrührend, wie die Angeklagten miteinander hinter ihrer Glasscheibe auch non-verbal kommunizieren und sich umeinander sorgen.
Der zweite Themenstrang ist der Vergleich mit der RAF, der einem ständig aufgedrängt wird, auch von eigentlich staatsräson-kritischer Seite. Das einzige Tertium Comparationis, das ich akzeptiere, ist, dass der Ulm5-Prozess ebenfalls von großer historischer und öffentlicher Bedeutung ist und deswegen so wie der RAF-Prozess mit Wortprotokollen und Video/Ton-Aufnahmen dokumentiert werden sollte. Und ja, natürlich waren auch unter den RAF-Mitgliedern junge, lebendige Menschen, die das Unrecht und die Genozide ihrer Zeit moralisch und politisch zu unerträglich fanden, um untätig zu bleiben. Und ja, natürlich greift der Staat bei der Bekämpfung von allem, was er als staatsfeindlich wahrnimmt, zu potenziell jedem Mittel. Aber ansonsten hinkt der Vergleich und nützt nur der Repression, selbst wenn er die Repression kritisiert. Anders als die RAF haben die Ulm5 ihr Verhältnis zur Gewalt geklärt. Wie Crow ausgeführt hat, war es den Fünfen von größter Wichtigkeit, dass keine Menschen zu Schaden kommen. Sich als eine „Armee Fraktion“ von was auch immer zu verstehen, Waffen zu sammeln, Menschen zu entführen, zu verletzen, zu töten, wäre völlig unvereinbar mit ihrer Grundmotivation. Aber, wie Zo versucht hat zu erklären, auch der Gegensatz „Gewalt gegen Sachen versus Gewalt gegen Personen“ trifft es nicht mehr, wenn Lebensgrundlagen systematisch zerstört werden und dem Leben überhaupt sehr real mit der Vernichtung gedroht wird. Die Tat der Ulm5 richtete sich weder gegen Menschen, noch gegen Kaufhäuser, Polizeiwachen, Autos, das Springer-Hochhaus und dergleichen, sondern ausschließlich gegen eine Waffenproduktion mitten in einem laufenden Genozid. In Gaza werden nicht nur Kinder langsam und grausam ermordet, große Teile von Gaza sind in Todeszonen verwandelt, wo kein Halm mehr wächst. Das Todeswerkzeug hierfür zu beschädigen, ist so viel oder wenig „Gewalt gegen Sachen“, wie es die Unschädlichmachung einer Mordwaffe ist. Deshalb argumentieren die Anwält:innen mit Notstand und Nothilfe.
Wenn man den Widerstand gegen die Zerstörung von Lebensgrundlagen zum Kriterium nimmt, ist der Vergleich nicht die RAF, sondern heute die Letzte Generation. Stellen Sie sich vor, es herrschen – und das ist sehr wahrscheinlich – in unseren versiegelten Innenstädten bald über lange Zeiträume Temperaturen über 40 Grad: es gibt nur Beton, keinen Baum, keinen Strauch, „es gibt dort kein Grün“. Wäre das Aufreißen der versiegelten Flächen dann noch „Gewalt gegen Sachen“, und nicht vielmehr eine konstruktive, den Pflanzen, Tieren und Menschen und auch den von und für Menschen geschaffenen Sachen dienliche Tat? Es drohen immer größere Zonen, in denen wegen umfassender Zerstörung das Leben fast unmöglich wird. Dafür steht Gaza als Horrorszenario, das überall dort Realität wird, wo insbesondere rassifizierte Bevölkerungen gänzlich überflüssig und störend werden; und das ist das, was junge Menschen zu Aktionen wie dem Einbruch bei Elbit treibt.
Zwischen 2016 und 2019 verfasste ich mehrere Essays über die Ideologie der damals als „Alt-Right“ bezeichneten Bewegung. Mein Aufsatz „Capitalism with a Transhuman Face“ nutzte Rokos Basilisk – ein Gedankenexperiment über eine zukünftige KI, die diejenigen bestraft, die nicht an ihrer Entwicklung mitgewirkt haben – als Ausgangspunkt, um zu erörtern, wie die Tech-Kultur des Silicon Valley neo-reaktionäre und Alt-Right-Bewegungen hervorgebracht hat, durch frühe finanzielle Unterstützung und Schaffung des ideologischen Nährbodens für eine neue faschistische Weltanschauung.
Der Basilisk war eine Allegorie für einen Prozess, der nun in Gänze zu Tage tritt: Wenn Arbeit nicht mehr die Hauptquelle für Wertschöpfung ist, wird die Mehrheit der Bevölkerung, die für die primäre Form der Akkumulation keine Rolle mehr spielt, entbehrlich. Dies, so würde ich behaupten, ist der Grund für den anhaltenden Angriff auf politische und bürgerliche Rechte: Ohne Anreize, ihre Bevölkerung als Mitglieder einer politischen Gemeinschaft zu erhalten, werden Staaten versuchen, die zuvor gewährten Rechte zu suspendieren – und in dieser Phase befinden wir uns derzeit.
Der klassische Gesellschaftsvertrag ging davon aus, dass Lohnarbeit der primäre Verteilungsmechanismus für Produktivitätsgewinne sei. Die politische Emanzipation der nicht vermögenden Bevölkerung erfolgte, weil ihre Arbeitskraft systemisch unverzichtbar wurde. KI ermöglicht es Unternehmen, komplexe Aufgaben in kleinere, standardisierte Mikro-Tasks aufzuteilen. Fragmentierte, remote oder plattformvermittelte Arbeit erschwert kollektives Handeln, ermöglicht aber gleichzeitig KI-gesteuerte Leistungsüberwachung, algorithmisches Management und Produktivitätsbewertung in Echtzeit. Wenn neue Arbeitsplätze geschaffen werden, erfordern diese möglicherweise Fähigkeiten, über die verdrängte Arbeitnehmer nicht verfügen. Der Horizont eines Mittelklasse-Lebens – Hochschulabschluss, Einstiegsjob, stetiger Aufstieg, Ruhestand – war bereits am Zerfallen; KI dürfte ihn nun vollständig zunichte machen.
Der Basilisk ist ein „darwinistischer Filter“ – basierend auf einem Prozess gewaltsamer Auslese, der die Wertvollen von den Unwertvollen trennt –, der eine grundlegende Kluft schafft zwischen der technikaffinen Oberschicht (die ihr Leben dem Basilisk widmet) und einer riesigen Unterschicht aus Unterbeschäftigten oder prekär Beschäftigten (die durch ihn weiter heruntergedrückt werden). Dieser Filter wirkt auch durch Technologie-Börsengänge, den ultimativen Kanal, um private KI-Verluste auf öffentliche, passiv gehaltene Rentenkonten zu verteilen. Frühe Risikokapitalgeber, die die KI-Labore finanziert haben, können zu überhöhten Bewertungen aussteigen. Wenn die Blase platzt, tragen die Rentner – die keine andere Wahl haben als Indexfonds, die diese überbewerteten Aktien enthalten – die Verluste. Sie werden somit für den Rest ihres biologischen Lebens vom Basilisken gequält, nicht durch digitale Simulation, sondern durch die sehr reale Liquidation ihrer materiellen Sicherheit.
Entgegen dem, was Befürworter von Begriffen wie „Cyber-Feudalismus“ suggerieren, haben die aktuellen technopolitischen Strukturen die Wirtschaft nicht in einer Weise verändert, die dem mittelalterlichen Feudalsystem Europas ähnelt, sondern in einer Weise, die dem System der Monopolgesellschaften des 17. Jahrhunderts näherkommt – einem System, in dem private Einrichtungen staatsähnliche Befugnisse erhalten, während sie als gewinnorientierte Unternehmen agieren. Man kann es Krypto-Merkantilismus nennen, aber der wichtigste Punkt ist folgender: Die Konvergenz von Stablecoins und KI bringt keine digitalen Leibeigenen hervor. Sie bringt „menschlichen Abfall“ hervor: die Menschheit als Unterhaltskosten statt als Produktivkraft. Was mit den Überflüssigen geschieht, ist keine wirtschaftliche Frage. Es ist eine ideologische.
Trumps mörderische Schnelligkeit, sein Einsatz maximaler roher Gewalt bei minimaler Rechtfertigung, Gewalt, die technisch präzise, aber moralisch unlesbar ist, offene Verachtung des Völkerrechts und absolute Straffreiheit – das sind die Begleiterscheinungen dieses Übergangs. Die Grausamkeit ist nicht der Punkt; die Grausamkeit ist nur begleitender Affekt. Der Punkt ist, Bürger zu entmündigen und die Rechtlosen als Mündel zu regieren.
Deshalb bietet der rassistische Kapitalismus einen nützlicheren analytischen Rahmen als der Cyberfeudalismus. Er zwingt uns zur Erkenntnis, dass der Kapitalismus keine homogenisierende Arbeit erfordert. Er kann und wird innerhalb seiner globalen Akkumulationskreisläufe differenzierte, erzwungene und extrem ausgebeutete Arbeitsformen aufrechterhalten. Das Arbeitslager, der „selbstständige Auftragnehmer“ der Gig-Economy, der datenerzeugende „Nutzer“ – all dies sind Formen der Wertabschöpfung ohne Lohnvertrag. Selbst wenn die Arbeitslosigkeit steigt, kann der Staat Knappheitsgüter zuteilen – Wohnberechtigungsscheine, Lebensmittelhilfe, Gesundheitsversorgung, Erwerbsunfähigkeitsleistungen. Eine KI-gestützte Sozialverwaltung kann diese Diskriminierung in großem Maßstab automatisieren, wobei Überwachung und Kontrolle die primäre Schnittstelle zum Staat bilden. Und es ist der Rassismus, der diese Schichtung stabilisiert, indem er innerhalb desselben Wirtschaftssystems unterscheidbare Bevölkerungsgruppen hervorbringt. In der Ära der Lohnarbeit diente Rassifizierung dazu, die Arbeiterklasse zu segmentieren. In der Post-Lohn-Ära bestimmt die Rassifizierung den Zugang zu den verbleibenden knappen Gütern und – am kritischsten – die Verteilung staatlicher Gewalt.
Wenn Staaten die Aufgabe der Versorgung der Bevölkerung aufgeben, hinterlassen sie eine Lücke – nicht nur in Bezug auf die materielle Versorgung, sondern auch in Bezug auf Bedeutung und Sinnstiftung. Diese Lücke, so meine These, muss durch eine Ideologie gefüllt werden, die in der Lage ist, die Vorstellung natürlich erscheinen zu lassen, dass Vernachlässigung kein Zusammenbruch von Ordnung, sondern eine Wiederherstellung von Ordnung sei. Männlichkeit – verstanden als ideologische Formation – leistet diese ideologische Arbeit und liefert die moralische Grammatik für den Übergang. Hier kommt der Faschismus ins Spiel: Der Kapitalismus kann Wert zerstören und tut dies oft auch, aber nur der Faschismus versteht es, dieser unwirtschaftlichen Seite einen Sinn zu verleihen. Elon Musk, der eine Kettensäge schwingt, lädt uns ein, diesen Übergang als einen gesteigerten, fast ekstatischen Rausch zu visualisieren, und macht gleichzeitig das langsame, methodische, infrastrukturelle Zerstörungswerk, das den sozialen Körper in Stücke reißt, unsichtbar.
Zusammengefasst bilden Grausamkeit als Affekt, Männlichkeit als Grammatik, Abschaffung der Bürger als Projekt und künstliche Intelligenz als Infrastruktur den ideologischen und materiellen Apparat einer sich abzeichnenden neuen Regierungsform – deren Koordinaten wir kartografieren müssen.
Nun folgt die deutsche Übersetzung des Essays: Capitalism with a Transhuman Face: The Afterlife of Fascism and the Digital Frontier, erschienen 2019 in: Third Text 33 (3), S. 315-335, https://doi.org/10.1080/09528822.2019.1625638.
Kapitalismus mit transhumanem Gesicht. Das Nachleben des Faschismus und die digitale Front
Basilisk, Bestiary, London, British Library, Royal 12 C XIX, f. 63, ca. 1200-1225.
Rokos Wette
Am 31. Mai 1988, während eines Besuchs in der UdSSR, hielt Präsident Ronald Reagan eine Rede an der Moskauer Universität. Vor einem Wandgemälde der Oktoberrevolution stehend, sprach er von einer anderen Revolution – der digitalen Revolution. „Wie aus einem Kokon“, so Reagan, „schlüpfen wir aus der Wirtschaft der industriellen Revolution – einer Wirtschaft, die auf die physischen Ressourcen der Erde beschränkt und durch diese begrenzt ist – hinein in eine ‚Wirtschaft des Geistes‘ (The Economy in Mind), so der Buchtitel eines Ökonomen; eine Wirtschaft, in der der menschlichen Vorstellungskraft keine Grenzen gesetzt sind und die schöpferische Freiheit die wertvollste natürliche Ressource ist.“ Unter Berufung auf die „alte Weisheit“ der Bibel schloss der Präsident: „Am Anfang war der Geist, und aus diesem Geist entsprang der materielle Reichtum der Schöpfung.“[1]
Etwa zwei Jahrzehnte später, am 23. Juli 2010, veröffentlichte ein User namens Roko eine verworrene Spekulation im Online-Forum LessWrong, einem in San Francisco ansässigen Blog, der von Eliezer Yudkowsky betrieben wurde. Yudkowsky ist auch Mitbegründer des „Machine Intelligence Research Institute“ (MIRI), einer Organisation, deren Motto „Denke wie eine Maschine“ lautet. Roko stellte die These auf, dass eine kommende KI – das Wesen, das später als „Basilisk“ bekannt wurde – den Wunsch entwickeln könnte, ihre eigene Entstehung zu beschleunigen, indem sie die Menschen bestrafen würde, die sich bewusst –dazu würde jeder gehören, der Rokos Beitrag las – dagegen entschieden hätten, zur Schaffung dieser KI beizutragen. Um sich an ihnen zu rächen, würde der Basilisk die Gedanken derer, die er bestrafen wolle, virtuell nachbilden und sie dann bis in alle Ewigkeit foltern.
Rokos Spekulation, so durchgeknallt sie auch sein mochte, soll bei denen, die sich im LessWrong-Forum versammelten, solches Entsetzen geweckt haben, dass Yudkowsky den Thread hastig löschte und Roko ermahnte, mit dem Geschwätz aufzuhören. Roko glaubte, der zukünftigen KI gerade eine Idee geliefert zu haben, die sie, wenn in Betrieb, sicherlich umsetzen würde. Als die Geschichte in andere Blogs und soziale Medien gelangte, gesteigert durch Yudkowskys alarmistische Intervention, behaupteten zahlreiche Kommentatoren, dass Rokos Befürchtungen durch die Wahrscheinlichkeitstheorie von Bayes gestützt seien und man sie nicht abtun dürfe.
Die Bayes’sche Wahrscheinlichkeit ist ein Versuch, das, was vernünftig erwartbar ist, zu quantifizieren, und nicht nur die Häufigkeit oder die Neigung, aber wie genau der Satz von Bayes auf Rokos rachsüchtige KI anzuwenden wäre, ist unklar. Es gibt keine früheren Manifestationen oder historischen Aufzeichnungen über irgendeine KI, sei sie nun bösartig oder nicht, und also auch keine vernünftigen Erwartungen. In Ermangelung spezifischer Daten basieren alle Spekulationen auf willkürlich zugeschriebenen Werten. Wie auch immer, Roko stellt eindeutig fest, dass der Basilisk allwissend (er wird kategorisch wissen, ob Sie Rokos Post gelesen haben oder nicht) und allmächtig ist (er wird kategorisch in der Lage sein, Ihren Geist mittels digitaler Simulation wieder auferstehen zu lassen). Und doch scheint der Verweis auf eine angebliche mathematische Begründung dessen, was man auch als eine Neuauflage des abrahamitischen Bundes bezeichnen könnte (wer das Werk des Herrn nicht tut, wird mit ewiger Strafe rechnen müssen)[2], eine entscheidende Rolle dabei gespielt zu haben, dass die Geschichte so viele Anhänger fand: Denn erst die mathematische Begründung erlaubt die grundlegende Unterscheidung zwischen Schwadronieren auf einer Seifenkiste und der Gewinnung von Risikokapital von wohlhabenden Investoren.[3]
Wenn der Basilisk alle Attribute des Gottes monotheistischer Religionen besitzt, erinnert Rokos Gedankenexperiment stark an die Pascalsche Wette. Wie Rokos Gedankengang schlägt auch Blaise Pascals berühmtes Argument für den Glauben an Gott vor, dass Menschen ihr Leben daraufsetzen, ob sie an Gott glauben oder nicht, und dass dieser Einsatz unter ungünstigen Bedingungen geschieht: Erstens ist es unmöglich, zu bestimmen, ob Gott existiert; und zweitens ist es unmöglich, sich aus der Wette zurückzuziehen.
Pascals Absicht war nicht, die Wette als Beweis für die Existenz Gottes zu nehmen. Vielmehr war sein Argument, dass der Glaube an Gott als pragmatische Entscheidung betrachtet werden müsse, die durch Abwägen des Für und Wider getroffen werde.[4] Die Wette muss nicht als Überzeugungsinstrument erfolgreich sein, um als Instrument für Einschätzungen dienen zu können. Doch unbeschadet seines mathematischen Werts oder Unwerts weist Pascals Gedankenexperiment auf etwas hin, das weitaus schwerer zu begreifen ist: auf die Nicht-Identität von Vernunft und geistiger Gesundheit. Während die Wahrheit der Roko-Theorie angeblich durch die unumstößliche Rationalität des Arguments untermauert wird, gibt es keinen Beweis für ihre tatsächliche Gültigkeit. Der kognitive Stil von Rokos Wette „leidet nicht unter einem Mangel an Logik, sondern unter Unwirklichkeit“, um es mit den Worten von Evelyn Fox Keller zu sagen.[5]
Obwohl es kontraintuitiv erscheint, besteht eine besondere Affinität zwischen Wahrscheinlichkeit und Psychose.[6] Paranoia – ein zentrales Symptom der Psychose, diese besteht zu einem wesentlichen Teil aus Verfolgungswahn – ist nicht das Gegenteil von Vernunft, sondern vielmehr eine verschärfte Form derselben.[7] Paranoide Gedanken, wie George E. Marcus anmerkt, stehen in einem ambivalenten Verhältnis zu Rationalität und Logik und werden oft „mit letzterer verwechselt oder gleichgesetzt“.[8] Aus dieser Perspektive könnte man sagen, dass die einflussreichsten Bereiche des strategischen Denkens, von der klassischen Ökonomie bis zur Spieltheorie, ein „paranoides Potenzial“ besitzen. Als ein Modus des sozialen Denkens kann Paranoia auch dem fortdauernden Erbe des Kalten Krieges zugerechnet werden – nicht nur Mainstream, sondern ganz und gar gesunder Menschenverstand.
Die Spieltheorie, das Feld, das die Bayes’sche Wahrscheinlichkeit erstmals populär machte, ist vor allem anderen eine Form der Psychologie – allerdings eine, die innere Zustände als Blackbox behandelt, um allein auf der Grundlage von beobachtbarem Verhalten zu operieren. Ihr Gravitationszentrum ist, laut Philip Mirowski, eine „tödliche Angst vor erbärmlicher Kapitulation“.[9] Paranoia wird hier als Interpretationsstil definiert, der auf einem „subjektiven Bedürfnis – insbesondere dem Bedürfnis, sich gegen das allgegenwärtige Gefühl der Bedrohung der eigenen Autonomie zu verteidigen“ – beruht.[10] Es ist „die Angst, von anderen kontrolliert zu werden; nicht so sehr die Befürchtung, die Selbstkontrolle zu verlieren, als die Angst, anderen nachzugeben, mehr als den eigenen unerwünschten Impulsen“.[11] Der einzige Weg, sich der „Kontrolle“ dieser bedrohlichen Anderen zu entziehen, besteht in „unerschütterlicher Wachsamkeit“ und der „hyperaktiven Simulation“ ihrer Denkprozesse. Erleichterung wird erreicht, wenn und nur wenn der Paranoide das Gefühl hat, den Punkt erreicht zu haben, an dem seine „Simulation der Reaktion des Anderen mit dem Verständnis übereinstimmt, das der Andere bezüglich seiner optimalen Wahl hat“, und er in einem Moment grässlicher Verbundenheit mit seinem Objekt verschmilzt.[12]
In ihrem Buch Ugly Feelings fragt die Literaturtheoretikerin Sianne Ngai, ob Paranoia ein männliches Vorrecht oder eine spezifisch männliche Form der Wissensproduktion ist. Das soll nicht heißen – und hier paraphrasiere ich größtenteils Ngai –, dass es keine weibliche Paranoia gibt, sondern lediglich, dass manche Formen der Paranoia dazu neigen, in den Rang einer Theorie erhoben zu werden, während andere als bloße Eifersucht abgewertet werden. Während das Durchstöbern der E-Mails des Partners als gestört angesehen werden mag – als „unwürdigen Emotionalismus“, wie Ngai es ausdrückt –, werden die ausgefeilten Vorstellungen und die übermäßige Intellektualisierung, die den Paranoiker charakterisieren, dessen Mutmaßungen über das häusliche Setting hinausreichen, mit Erkenntnis in Verbindung gebracht und als solche valorisiert.[13] Die „Neigung zum Theoretisieren“ ist dennoch „mit Paranoia verbunden“, aber mit einer Paranoia, die nicht als „psychische Erkrankung“ definiert wird, sondern als „eine Art von Angst, die auf der dysphorischen Vorahnung eines ganzheitlichen und allumfassenden Systems beruht … und zwar nicht nur eines singulären und einheitlichen Systems, sondern eines, das zu einem Subjekt anthropomorphisiert wird, das fähig ist, seine Feinde zu verstehen und entsprechend mit ihnen umzugehen“.[14] Daher die Personifizierung der KI als ödipales Ungeheuer, das alles daran setzt, die bösen Väter zu bestrafen, die sich weigerten, es zu umsorgen. Diejenigen, die – mich eingeschlossen – nach mathematischen Beweisen suchen, verfehlen den Kern der Sache, denn der Inhalt von Rokos Gedankenexperiment ist ästhetischer, nicht wissenschaftlicher Natur: Es spricht durch Symbole und Allegorien.
Digital entstandene Verschwörungstheorien sind, wie Peter Knight argumentiert, „weniger ein Zeichen geistiger Verwirrung als vielmehr eine ironische Haltung gegenüber dem Wissen und der Möglichkeit der Wahrheit, die sich im rhetorischen Terrain der doppelten Verneinung bewegt. Sie werden nun selbst-bewusst als ein Symptom präsentiert, das seine eigene eingebaute Diagnose beinhaltet.“[15] Mal abgesehen von gekrönten Schlangen wurden zahlreiche andere unwahrscheinliche Erzählungen, deren rhetorische Funktion nicht darin besteht, Überzeugung auszudrücken, sondern vielmehr allumfassenden Zynismus und generelles Misstrauen zu signalisieren, von umgangssprachlich als „Shitposter“ bezeichneten Personen mit vorgetäuschter Aufrichtigkeit angenommen. Die Flat-Earth-Theorie beispielsweise fordert die Menschen auf, ihrem gesunden Menschenverstand zu vertrauen: Die Erde ist flach, und wir alle werden durch eine ausgeklügelte Regierungsverschwörung getäuscht. Die Abstrusität der Behauptung ist entscheidend für ihre Wirkung, für die Verwischung der Grenze zwischen wörtlicher Aussage und metaphorischer Anspielung.[16] Postfordistische soziale Angst weckt den Wunsch nach einer Rückkehr zu einer nicht-globalisierten Welt. Und das Verlangen, so argumentiert Lauren Berlant, findet immer sein Objekt, „selbst um den Preis massiver Fehlwahrnehmung“.[17] Hier wird in einer Kategorienvermischung der Globalisierungsprozess mit dem Globus der Erde gleichgesetzt, dem Emblem, das zu seinem Symbol wurde. Ablehnung des Ersteren wird so zur Ablehnung des Letzteren. Ein weiteres Beispiel: Die „Katzen-unterstützen-weißen-Genozid“-Theorie behauptet, dass eine jüdische Weltverschwörung hinter der Verbreitung von Katzenvideos im Internet stecke, da süße schnurrende Katzen den mütterlichen Instinkt weißer Frauen ablenken und einen Geburtenrückgang herbeiführen würden. Auch hier stellt die Geschichte ihre Bedeutung offen zur Schau, sie veranschaulicht das Reproduktions-Dilemma der Mittelschicht – frau muss sich in Zeiten der Prekarität und permanenter Krise zwischen Kindern (biologischer Reproduktion) und einer Karriere (Reproduktion des sozialen Status) entscheiden. Wie Knight hervorhebt, ist das die Rhetorik des Symptoms, wobei ich hinzufügen würde, nicht nur im Sinne einer verschlüsselten Botschaft. Das Symptom ist laut Lacan ein sexueller Akt. Es „kann nur definiert werden als die Art und Weise, in der jedes Subjekt das Unbewusste genießt (jouit)“[18]; allerdings wird dieses Genießen möglicherweise nicht bewusst als solches erlebt.
Philosophischer Horror
Mir ist unklar, wie Rokos bösartige KI nach der Löschung des ursprünglichen Threads auf Reddit ein zweites Leben fand und als „Rokos Basilisk“ oder einfach „Der Basilisk“ bekannt wurde. Der Basilisk ist ein legendäres, mit einer Krone versehenes, schlangenähnliches Wesen, das jeden vergiften kann, der das Pech hat, ihm über den Weg zu laufen. Das Ungeheuer taucht in einem der Harry-Potter-Romane auf – in der Harry-Potter-Version kann der Basilisk seine Opfer mit einem Blick versteinern, ähnlich dem Blick der Medusa – sowie in einigen neueren Manga-Serien, doch ist der Basilisk besser bekannt als uraltes antisemitisches Klischee. In Martin Luthers „Von den Juden und ihren Lügen“ (1543) wird das Wesen mit dem „giftigen“ jüdischen Volk gleichgesetzt, dessen Pestilenzatem als tödlich gilt.*Yudkowsky distanzierte sich zwar von den weiß-suprematistischen Widerlingen in und um seinen Blog – der ethno-nationalistische Blog MoreRight, betrieben vom neo-reaktionären Ideologen Michael Anissimov, ging aus LessWrong hervor, nachdem sich die beiden Männer zerstritten hatten. Doch angesichts der Tatsache, dass „Der Basilisk“ rasch zu einem prominenten Avatar für den neo-reaktionären Transhumanismus wurde,[19] kann man annehmen, dass die antisemitischen Konnotationen beabsichtigt waren. Diese kryptofaschistischen Foren, die, wie Philip Sandifer anmerkt, in der Tech-Kultur entstanden sind und diese offenbar unwiderruflich kompromittiert haben, spielen eine wichtige Rolle bei der Produktion und Verbreitung von Alt-Right-Idiomen und -Bildsprache. Laut Mother Jones erhält die Neonazi-Website Daily Stormer – benannt nach dem Stürmer, dem inoffiziellen Propagandaorgan der NSDAP – den Großteil ihrer Spenden aus dem Silicon Valley, und der meiste Traffic auf dieser Seite wird in Santa Clara County, der Heimat von Apple und Intel, generiert.[20]
Das auffälligste Merkmal der Alt-Right Bewegung ist ihre Verbindung zur IT-Branche und eben gerade nicht zur postindustriellen Arbeiterklasse mit ihren enttäuschten Erwartungen. Dies deutet meiner Meinung nach auf eine neue Konfiguration faschistischer Ideologie hin, die unter der Ägide neoliberaler Regierungsführung Gestalt annimmt und mit dieser Hand in Hand geht.
Wir leben nicht mehr in Reagans Traum. Das Ethos der Tech-Industrie hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt, weg vom marktbesessenen Optimismus, für den Bill Gates stand, hin zum digitalen Feudalismus, der von den Neo-Reaktionären und Cybermonarchisten der Bay Area vertreten wird. Wenn jeder Aufstieg des Faschismus von einer gescheiterten Revolution zeugt,[21] könnte man sagen, dass der Aufstieg kryptofaschistischer Tendenzen innerhalb der Tech-Industrie von den Misserfolgen der „digitalen Revolution“ zeugt, deren Versprechen einer Post-Knappheits-Ökonomie und eines sozialisierten Kapitals nie in Erfüllung gingen. Aus dieser Perspektive betrachtet, sind die Online-Kulturkriege ein Proxy für eine größere Schlacht um Dominanz des Westens, Imperialismus und weiße Hegemonie – oder deren Verlust. Die Mischung aus Cyber-Obskurantismus, rechtsextremer Esoterik und paranoiden Vorstellungen, die online so populär ist, kann als morbides Symptom dieser andauernden Transformation gelesen werden.
Nachdem der Soziologe Colin Campbell bemerkt hatte, dass wissenschaftliche und religiöse Weltanschauungen, was das Verhalten angeht, nicht unvereinbar sind, schrieb er über Sekten und sektenähnliche Phänomene als Beispiele für eine Suche nach Erkenntnis, deren Teilnehmer „eine problemlösungsorientierte Perspektive eingenommen haben, während sie konventionelle religiöse Institutionen und Glaubenssätze als unzureichend definieren“.[22] Einer der wichtigsten Bestandteile von Sektenkultur ist „deviante Wissenschaft und Technologie“. Diejenigen, die „von der nachweisbaren Überlegenheit der Wissenschaft beeindruckt sind und infolgedessen eine wissenschaftliche Weltanschauung vertreten wollen“, sind selten „in der Lage, zwischen orthodoxen und heterodoxen wissenschaftlichen Ansichten zu unterscheiden. Sie können folglich am Ende an fliegende Untertassen und übersinnliche Wahrnehmung glauben, aufgrund überzeugender wissenschaftlicher ‚Beweise‘.“[23] Es ist ein verworrenes Knäuel störrischer und auseinanderstrebender Visionen – weiße Suprematisten, Maskulinisten, Antifeministen, Seasteader, Transhumanisten, Bitcoin-Freaks, Islamophobe, Neomonarchisten, Antisemiten. Vereint ist die neue extreme Rechte aber durch Antimarxismus, Paranoia und vor allem durch das Suchen nach Erkenntnis.[24]
Der britische, vom Philosophen zum neo-reaktionären Ideologen mutierte Nick Land spricht von der „Kathedrale“, um die sozialen Institutionen des modernen Staates zu bezeichnen, und wittert mit Bildern von Schattenagenten und lauernden Mächten eine „Verschwörung“ zur Verlangsamung der kapitalistischen Akkumulation (durch ihre Umleitung in sozial orientierte Projekte wie Bildung, Sozialversicherung oder Gesundheitswesen). Weniger gelehrte Blogger dozieren über die „rote Pille“. Im Blockbuster Matrix aus dem Jahr 1999 wird dem Protagonisten Neo die Wahl zwischen zwei Pillen angeboten. Entscheidet er sich für die blaue Pille, geht das Leben so weiter, wie er es kannte. Die rote Pille zu wählen bedeutet jedoch, die dicke Membran der Ideologie zu durchbrechen und mit dem Risiko, verrückt zu werden, die Wahrheit zu akzeptieren, dass die Menschen in einer von ihren KI-Herrschern erzeugten virtuellen Realität leben. In rechtsextremen Kreisen wird diese heimtückische und allgegenwärtige virtuelle Täuschung als „Kulturmarxismus“ bezeichnet, ein von der Frankfurter Schule inspirierter Kulturkrieg gegen die westliche Welt, der darauf abzielt, alle traditionellen Institutionen zu untergraben.[25]
In seinem Werk Postmodernism or the Cultural Logic of Late Capitalism (1991) bezog sich Frederic Jameson auf Verschwörungstheorien als den Marxismus der Armen, als eine degradierte Version der Ideologiekritik, die durch Abgleiten in „reines Thema und Inhalt“ gekennzeichnet sei. Die Rote-Pillen-Theorie scheint genau in diese Kategorie zu passen: Sie ist „reines Thema und reiner Inhalt“ – ein Ausdruck der Repräsentationskrise, die mit dem historischen Bedeutungsverlust der marxistischen Hermeneutik verbunden ist. Verschwörungstheorien sind in gewisser Weise das natürliche Nebenprodukt einer Marktwirtschaft (oder der Moderne, insofern die Moderne gleichbedeutend mit Marktwirtschaft ist), ein herkulischer Versuch, das Verhältnis von Macht zur Abstraktion anzugehen – mit der Tatsache klarzukommen, dass Macht nicht dort angesiedelt ist, wo man sie vermutet –, aber unter Verwendung von Werkzeugen, die für diese Aufgabe ungeeignet sind. In gewisser Weise könnte die gesamte Weltanschauungder Alt-Right als verstecktes Kompliment an Marx interpretiert werden. Doch lässt sich die Verbreitung des Red-Pill-Motivs nicht allein mit seiner „enthüllenden“ Kraft erklären. Die „Offenbarungen“, in die man eingeweiht wird, wenn man die Pille einnimmt, sind ja trivial – kurz gesagt: Macht ist Recht, und was ist, das muss sein. Es ist die Einbettung in eine Handlung, also das narrative Element, das aufgrund seiner Verflechtung mit Fragen der Männlichkeit verlockend wirkt. Obwohl sich ihre Stile unterscheiden, gibt es eine Kontinuität zwischen dem anspruchsvollen Genre des philosophischen Horrors und den weniger anspruchsvollen „Red Pillern“. Der Red-Pill-Trope könnte als eine degradierte Version des philosophischen Horrors beschrieben werden, jenes Genres, in dem nicht nur Roko und Nick Land, sondern auch eine Vielzahl von Theoretikern spekulativer Ausrichtung gedeihen. Obwohl der Inhalt prosaisch ist (Sozialdarwinismus plus Ayn Rand), ist die Rhetorik mit mystischer Dringlichkeit aufgeladen. Indem sie die Frontier-Erzählung als Reise an den Rand der Vernunft internalisieren, setzen diejenigen, die sich im intellektuellen Dark Web versammeln, intellektuelle Bewegung mit physischer Bewegung gleich und begeben sich hinab in den Kaninchenbau, zum dunklen, kalten Herzen der Unterwelt, wo der Abgrund zurückstarrt. Anstelle von Analyse oder Kritik verweilt der philosophische Horror in morbiden Sezierungen und Lovecraftschem Erhabenen und staunt über den Schrecken des Unerkennbaren. Soziale Institutionen, so wird uns gesagt, seien bloße Illusionen, doch die Realität der tiefen Zeit und des tiefen Raums sei so abstrakt und fremd, so absolut bedeutungslos und der Menschheit gegenüber gleichgültig, dass schon ein flüchtiger Blick auf diese epistemologische Leere ausreiche, um den gewöhnlichen Menschen in den Wahnsinn zu treiben. Es ist die Rolle des Philosophen/Priesters, „das Undenkbare zu denken“ – in neo-reaktionären Foren ist die Suche nach Erkenntnis oft in verschiedene Einweihungsstufen organisiert, wobei Individuen wie Land oder Yarvin „Anspruch auf eine besondere Wahrheit erheben und (sich selbst) als einen offenbarenden ‚Kanal‘ präsentieren“.[26]
Während für die Neo-Reaktion das Undenkbare die Form einer Hegelschen Umkehrung annimmt – nicht das Kapital eignet sich nicht mehr als Vehikel für die Verwirklichung des Wesens der Menschheit; vielmehr eignet sich umgekehrt die Menschheit nicht mehr für die Verwirklichung des Wesens des Kapitals – , ist für die Alt-Right das Undenkbare schlicht das Überleben des Stärkeren (natürliche Selektion), frei von egalitärem Zwang (künstlicher Deselektion). So oder so hat das „Undenkbare“ einen antipolitischen Glanz: Moral untergräbt Potenz und Virilität, die einzigen Dinge, die in der darwinistischen Lebenswelt der Raubtiere und Parasiten zählen. Was ist, muss sein, denn Macht ist Recht. Es ist keineswegs ein Zufall, dass der Schnittpunkt zwischen LessWrong, Transhumanismus, Neo-Reaktion und krypto-reaktionärer spekulativer Theorie eine gewisse Mischung aus Lovecraftschen Mythen und Nietzscheanischer Sage ist. Der technokapitalistische Geist ist, wie Harrison Fluss und Landon Frim behaupten, „eindeutig faustisch und nicht prometheisch: Er strebt nicht danach, die Menschen zu befreien und ihre Lage zu verbessern, sondern vielmehr danach, zu dominieren und sich vom bloß Menschlichen abzugrenzen“.[27]
Allgemeiner gesprochen muss ich hinzufügen, dass Appelle, über das derzeit konstituierte „Menschliche“ hinauszugehen – sei es als Rückkehr zu einem mystischen Eschaton oder als Singleton, das die Menschheit ablöst –, keine sinnvolle Bewegung hervorbringen, metaphysischer oder anderer Art, die eine Abkehr von dem autonomen Subjekt signalisieren würde, das dem Siedlerkapitalismus zugrunde liegt. Wie Zakiyyah Iman Jackson warnt, lassen sie zudem die zeitlichen und räumlichen Ziele unberücksichtigt, die dieses Jenseits konnotieren. Die Mobilisierung von Zeitlichkeit als Form der Transzendenz, so argumentiert Jackson, könnte tatsächlich „den europäischen Transzendentalismus wiedereinführen, den diese Bewegung zu durchbrechen vorgibt, insbesondere im Hinblick auf die historische und fortdauernde Verteilungsordnung von Rasse (race)“ – die „Appelle an das Jenseits legitimiert und bedingt, vielleicht sogar die Anziehungskraft des Jenseits überdeterminiert“.[28] Allein schon diese Frage nach dem Jenseits, als Marker für zeitliche Transzendenz, „führt uns nicht nur zurück auf das rassifizierte metaphysische Terrain von Seinsordnungen, Zeitlichkeit, Räumlichkeit und Wissen – sie offenbart, dass wir es nie verlassen haben.“[29]
Kapitalismus mit asiatischem Gesicht
Die Art der Spekulationen, die von Transhumanisten, effektiven Altruisten, Bay Area Techno-Libertären und KI-existentielle-Risiken-Gruppen ausgehen, brachte mich auf die Idee, diese Online-Foren zu untersuchen – ähnlich wie Klaus Theweleit es in seinem bahnbrechenden Werk Männerphantasien mit den Tagebüchern der Freikorps getan hat, wobei ich jedoch eine Einschränkung anbringen muss: Mich interessieren die Strukturen des Affekts und die Kontinuitäten zwischen „Rand“ und „Mainstream“, weniger jedoch konkrete rechtsextreme Persönlichkeiten oder Organisationen.[30]
Die Freikorps waren deutsche paramilitärische Einheiten, die sich nach dem Waffenstillstand im Ersten Weltkrieg weigerten, ihre Waffen abzugeben, und Theweleit begann seine Forschung mit der Zusammenstellung von Dokumenten über ihren Alltag. Als er ihre persönlichen Schriften untersuchte, fiel ihm ihre verzerrte Wahrnehmung linker Bewegungen auf, die niemals als politische Ideologien angesprochen, sondern stattdessen als etwas Trübes und Zähflüssiges dargestellt werden, wie ein Sumpf oder eine Jauchegrube. Diese Darstellungen, so grotesk sie auch sein mögen, sind nicht unbedingt „falsch“ oder „unwahr“; tatsächlich enthalten sie ein Element der Wahrheit. Der Krieg, obwohl lebenszerstörend, war für die Freikorps eine Form des Lebensunterhalts, das heißt ein Mittel, um die Lebensnotwendigkeiten zu sichern. Der Kommunismus stellte eine sehr konkrete Bedrohung für den preußischen Militarismus und damit auch für die Autonomie und Selbstsouveränität des niederen Adels dar, denen die Rekruten der Freikorps typischerweise angehörten. Aber es gab auch ein Element von Drama: Das Wort „Kommunismus“, so argumentiert Theweleit, wird nicht verwendet, um eine Form der politischen Ökonomie zu bezeichnen, die die Kollektivierung von Ressourcen mit sich bringt; vielmehr scheint „Kommunismus“ ein Synonym für Kastration zu sein, für die Angst, entmannt und machtlos gemacht zu werden – sowohl politisch als auch sexuell. Es besteht eine vergleichbare Kluft, wenn nicht gar ein regelrechter Gegensatz, zwischen der infrastrukturellen oder logistischen Dimension der KI und ihrer gängigen Fiktionalisierung oder Personifizierung als eine Terminator-ähnliche Figur wie der Basilisk.
Geopolitisch gesehen kann die gegenwärtige Situation durch einen Prozess der Entwestlichung definiert werden – der Westen verliert rasch seine Vormachtstellung – sowie durch das Aufsteigen Chinas als wahrscheinlicher Sieger im andauernden Streit um die Kontrolle über die koloniale Ausbeutungsmatrix. Das Überleben der westlichen Hegemonie hängt an der digitalen Wirtschaft, genauer gesagt an der Entwicklung der KI, dem derzeit einzigen schnell wachsenden Sektor und dem einzigen überzeugenden Versuch, eine weitere Phase kapitalistischer Akkumulation jenseits der – bereits erschöpften – neoliberalen Phase zu entwerfen.[31] Rokos Basilisk verzerrt diese geopolitische Konstellation zu einer moralischen Parabel: das Wesen, das im Begriff ist, sich von seinem Schöpfer zu emanzipieren. Mit anderen Worten: Diese Fantasien imaginieren die Unterwerfung der Weißen und Szenarien einer umgekehrten Kolonisierung. Oder noch kürzer: einen Kapitalismus mit asiatischem Gesicht.
Wie alle Waren spricht KI die Sprache des Fetischs: Sie entkontextualisiert das Geschehen zu einer reinen – phallusförmigen – Form.[32] Aus dieser Perspektive ist die Geschlechterisierung des Deep Learning eher ein Werkzeug finanzieller als philosophischer Spekulation – würden Sie nicht auch lieber in den Basilisken investieren als in Flippy, die Burger bratende KI? Aus Marktsicht ist KI ein reformistisches Projekt: Sie zielt darauf ab, schwindende Gewinnmargen wiederherzustellen. Der Basilisk tut für Deep Learning das, was Pornografie für Sex tut: Er macht es reißerisch. Durchdrungen von paranoider Dringlichkeit, Nihilismus und Phobophilie ist der Basilisk ein weiteres gesellschaftlich sanktioniertes Narrativ, in dem (männliche) Aggression kulturelles Kapital und damit auch wirtschaftlichen Wert schafft.[33]
Aber die digitale Wirtschaft verändert auch die Prozesse, durch die Technologie als Kapital akkumuliert wird, und die daraus resultierenden Klassenverhältnisse stehen quer zur sozialen Reproduktion des amerikanischen Lebensstils. Wenn der private Sektor – Amazon, Google (das gerade DeepMind gekauft hat), Facebook, IBM und Microsoft – als alleiniger Anbieter wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen fungiert, bedeutet das eine grundlegende Spaltung zwischen der technikaffinen Oberschicht (die ihr Leben dem Basilisken widmet) und einer riesigen Unterschicht von Unterbeschäftigten oder prekär Beschäftigten (die durch den Basilisken weiter degradiert werden). Unter Ausnutzung der Autorität des Undurchschaubaren führt das Bündnis zwischen Finanzwesen und digitaler Technologie zu einer dramatischen Wiederherstellung von Unternehmensgewinnen und der Macht der Elite.[34] Obwohl dieser Trend zur Oligarchie nichts Neues ist – die goldenen Jahrzehnte der Freiheit und Demokratie im Westen gingen einher mit geschlechtsspezifischer und rassistischer Unterdrückung im Inland und kolonialer Gewalt im Ausland –, hat er eine neue Intensität erreicht, da das in den industriell fortgeschrittenen Ländern akkumulierte Kapital „den Globus nach niedrigeren Löhnen durchkämmt“, die Entwicklung sogenannter peripherer Formationen verhindert und „als rassistische Bedrohung durch billige Arbeitskräfte aus dem Globalen Süden“ wieder auftaucht.[35] Während soziale Rechte in Europa und den USA schwinden, wird ein massiver Sicherheitsapparat konsolidiert, um „die vermeintlichen zivilisatorischen Bedrohungen für die Nation zu bewältigen“.[36] Unter dem Banner des „Kriegs gegen den Terror“ verschmilzt die Überwachung rassifizierter Lebenswelten im Westen mit der erneuten Intensität imperialer Gewalt und etabliert eine Affektstruktur, die sich auf „Weißsein“ stützt – jenes aspirative Bindeglied, das diejenigen, die wirtschaftlich benachteiligt sind, dazu veranlasst, sich dennoch einzubringen – libidinös und symbolisch. Insbesondere Millennials werden dazu gedrängt, ihre Identitäten mit Start-ups und Social-Media-Plattformen in Einklang zu bringen (ähnlich wie frühere Generationen dies mit dem amerikanischen Traum oder mit sozialem Aufstieg taten) und die unternehmerischen Formen der Subjektivität, die sie hervorbringen, fälschlicherweise als Beweis für Freiheit und Autonomie zu deuten. Vor diesem geopolitischen Hintergrund adoptiert die Tech-Kultur die Haltung der Hacker-Gegenkultur, während sie sich gleichzeitig der herrschenden Klasse andient, und „eröffnet so einen giftigen Kanal zwischen den beiden.“[37]
Grotesker Naturalismus und „aufstrebender Nihilismus“ [38]
Nicht alle sozialen Spannungen finden politischen Ausdruck. Sie alle aber nehmen eine Form an: Sie ordnen sich Objekten, Redewendungen oder Stilfiguren zu oder knüpfen an diese an. Wie der Medientheoretiker Florian Cramer feststellt, ließe sich die Alt-Right als ein Gewirr teil-kompatibler ideologischer Formationen beschreiben, die sich um eine Meme-produzierende Maschine gruppieren, die wohl ihr eigentliches Machtzentrum darstellt.[39] Diese Formationen mögen politisch nicht zusammenhängen, aber sie hängen ästhetisch zusammen und verschmelzen zu einer emotionalen Struktur, deren Inhalt aufhört, subjektiv zu sein, sobald er zur Grundlage von Subjekt-Formation wird.
Cramer prägte den Begriff „Weaponisation of Carnival“, um das Phänomen zu beschreiben, das die Alt-Right als „Meme-Magick“ bezeichnet. Er bezog sich dabei auf Michail Bachtins Theorie vom Karneval als Schnittstelle zwischen einer von oben auferlegten Stasis und einem von unten kommenden Verlangen nach Veränderung, zwischen dem Offiziellen und dem Inoffiziellen.[40] Cramer beschreibt die Meme-Kultur als Karneval im fast wörtlichen Sinne, mit all den beteiligten Akteuren – von der Anonymous-Bewegung über Andrew „Weev“ Auernheimer, Milo Yiannopoulos, Sam Hyde, InfoWars oder Donald Trump –, die das Karnevaleske als Register annehmen, dessen wesentliches Prinzip die Erniedrigung ist, oder – um Bachtin direkt zu zitieren – die Herabsetzung all dessen, was hoch, spirituell, ideal und abstrakt ist, auf die materielle Ebene, auf den körperlichen unteren Bereich. Der Karneval beinhaltet, wie Terry Eagleton argumentiert, einen „vulgären, schamlosen Materialismus des Körpers – Bauch, Gesäß, Anus, Genitalien – (der) zügellos über die Höflichkeiten der herrschenden Klasse hinwegfegt“.[41] Deshalb hat die berüchtigte Äußerung „grab her by the pussy“ Cramer zufolge potenzielle Wähler nicht abgeschreckt, sondern der Trump-Kampagne Auftrieb gegeben und wurde zu einem ihrer zentralen Memes. Doch der Charakter dieses Prozesses ist nicht nur rein negativ, indem er den symbolischen Status der Opfer durch Entwürdigung-mittels-Vergewaltigung herabsetzt. Er erhöht umgekehrt den Status der Täter: Bei der Satire der Alt-Right geht es nicht nur darum, sich in Opposition zum Objekt der Verhöhnung zu stellen, sondern auch, sich über dieses zu erheben. Dieses ambitionierte, strebsame Element ist ebenso entscheidend wie der libidinöse Aspekt, für das, was man als das Verhältnis von Gesetz und Befreiung im Karneval der Alt-Right beschreiben könnte.
Obwohl dieses Verhältnis völlig undialektisch ist, ermöglichen das transgressive Ethos und das Anti-Establishment-Ressentiment der Alt-Right einen leichten Zugang zu sozialen Sphären, die traditionell nicht mit der extremen Rechten verbunden waren oder mit ihr sympathisierten. Idiome, Tropen und Jargon der Alt-Right drangen mit außerordentlicher Leichtigkeit in die Räume der zeitgenössischen Kunst vor, weil, wie viele damals argumentierten, dieses visuelle Vokabular „in flux“ ist und somit ein generatives Potenzial besitzt, dessen emanzipatorische Qualitäten offensichtlich sind.
Es gibt viel zu aufzudecken an einem Ansatz, der eher formalistisch scheinen könnte und der der Darstellungsweise mehr Aufmerksamkeit schenkt als ihrem Inhalt. In der antipolitischen Atmosphäre nach 1989 wurde großer intellektueller Aufwand darauf verwendet, politische Emanzipation so zu konzeptualisieren, dass sie Freiheit von den Massen statt Freiheit für die Massen bedeutete.[42] Im daraus resultierenden Rückzug aus kollektiver Organisation wurden Konnektivität und die digitalen Plattformen, die diese ermöglichen, als eine Form der basisdemokratischen, netzwerkgestützten Demokratie fetischisiert, da Online-Foren im Gegensatz zu anderen Möglichkeiten für politisches Engagement es erlauben, „den hartnäckig weiter bestehenden Fragen der Parteiorganisation“, der Mobilisierung und der Militanz auszuweichen.[43] Doch diese Begeisterung für neue Medien, gestützt von „nominell linken Akademikern, deren Lehrstühle bisweilen von Tech-Unternehmen finanziert wurden“, schuf eine bereite Anhängerschaft, die anfällig für ästhetisches Kriechtum war.[44]
Das nihilistische Potenzial des Netzwerks ist, wie Jodi Dean feststellt, ein Produkt seiner individualisierenden Wirkungen. Obwohl so oft assoziiert mit dem Thema des Aufbegehrens gegen die soziale Ordnung, das Gegenkultur definiert, hat der Wunsch, moralische Codes zu untergraben oder zu überschreiten, nicht unbedingt eine politische Dimension; er hängt sich vielmehr am gerade gegebenen Konsens auf. Im Bereich der zeitgenössischen Kunst ist Transgression ein Genre, das meist zynische Versuche hervorbringt, ästhetisches Erleben zu einer direkten Erweiterung moralischer Empörung zu machen. Vor allem aber hat die Transgression eine wirtschaftliche Dimension, die mit der Doktrin der kreativen Zerstörung oder dem, was im Silicon-Valley-Jargon als „Disruption“ bezeichnet wird, korreliert – ein zentrales Thema im Spannungsfeld zwischen Gegenkultur und Tech- oder Computerkultur.[45]
Nachdem die Linke die Kulturkriege gewonnen hatte, wurde die Transgression rasch als Waffe eingesetzt und von vielen Randgruppen der konservativen Rechten gegen die sogenannte politische Korrektheit und die „Social Justice Warriors“ gerichtet – ein Trend, der heute als „Alt-Light“ bekannt ist.[46] Es gibt jedoch eine umfassendere kulturelle Konvergenz zwischen Theorie, Lebensstil und einer Haltung verächtlicher oder abgestumpfter Negativität in dem als Post-Ironie bekannten Genre, das auf das zurückgeht, was Mark Greif als den weißen Hipster bezeichnete. Greif zufolge „fetischisierte der weiße Hipster die Gewalt, die Instinktivität und die Rebellion des ‚White Trash‘ der unteren Mittelschicht“.[47] Persönlichkeiten wie der Vice-Gründer Gavin McInnes – der 2003 einem Times-Journalisten sagte: „Ich liebe es, weiß zu sein, und ich denke, das ist etwas, worauf man stolz sein kann“, und anschließend die Proud Boys gründete, eine neofaschistische Organisation, die nur Männer aufnimmt und offen Gewalt propagiert – oder der Hoaxer Sam Hyde, dessen Show „Million Dollar Extreme Presents: World Peace im „Adult Swim“ Programm der Cartoon Networks mit Hyde mit Blackfacing startete – stehen an der Schnittstelle zwischen Edgelord, Nerd und weißem Suprematisten und schaffen ein kulturelles Milieu, in dem eine wachsende Zahl von akademisch gebildeten urban professionals, die für historisch liberale Institutionen arbeiten, offenbar nach rechts abdriftet.
Diese Haltung – die unter liberalen Kommentatoren, in para-akademischen Kreisen und weiten Teilen des zeitgenössischen Kunstmilieus weit verbreitet ist – ist nicht geradezu faschistisch, sondern ich würde sie als „faschismusneugierig“ bezeichnen, insofern sie kein kohärentes politisches Konzept impliziert, sondern vielmehr eine vorsubjektive Bindung. Die übliche faschismusneugierige Masche besteht darin, ironisch mit rechtsextremen Tropen und rassistischen Redewendungen zu flirten, um sich eine plausible Ausrede zu sichern oder „der Verantwortung für die eigenen Entscheidungen, ästhetischer und anderer Art, ausweichen zu können“.[48] Da das Mainstream-Publikum, seitdem die Pop Art als bedeutende konzeptuelle Wende vermarktet werden konnte, darauf trainiert wurde, bejahende Gesten als Kritik (falsch) zu erkennen, können „faschismusneugierige“ Werke zwei dissonante Register gleichzeitig spielen. Ironie impliziert Heteroglossie.[49] Aus dieser Perspektive werden plumper Rassismus und ungehobeltes Trolling als antinormativ oder antikonformistisch gelesen; als etwas, das einen provokanten oder trotzigen Schimmer hat, der dem Mainstream-Geschmack entgegensteht; oder als eine Form des Culture Jamming, die mit subversivem Potenzial ausgestattet ist. Mithilfe eines vulgären Deleuzianismus wird alles, was polysemisch oder rhizomatisch erscheint (zum Beispiel Hybridität, Ambivalenz oder das Performative), per Definitionantiautoritär, während Äußerungen in den sozialen Medien – und praktisch alles, was als disruptiv beschrieben werden kann – als Verschiebung des Overton-Fensters fetischisiert werden. Diese Position deckt sich mit der Antipolitik der professionellen Führungsklasse und ihrer Ambivalenz gegenüberdem Aufstieg des Faschismus. Bereit, politische Macht an Populisten und Demagogen der extremen Rechten abzugeben, um eigene wirtschaftliche Interessen zu schützen, haben die wohlhabenden oder relativ wohlhabenden westlichen Mittelschichten auch ein ambivalentes Verhältnis zum Kapitalismus, der gerne als zufällige und chaotische Kraft gedacht wird – von jenen, für die Arbeit etwas ist, das mit einem Tastendruck bewältigt wird, und nichts, was man erdulden muss. Nur für sie ist der Kapitalismus fähig, „mächtige utopische Energien“ zu entfesseln, deren entfremdende Wirkungen als befreiend erlebt werden können.
Die Intensität, die berauschende Vitalität und die fast ekstatische Art des Erlebens, die der Linken angeblich fehlen, ist das, was die Alt-Right zu bieten hat. Für Bereiche wie die zeitgenössische Kunst, deren narrative Identität darauf beruht, etwas zu tun, das nicht der Norm entspricht, erwies sich dieses Angebot als verlockend. Das eklatanteste Beispiel war die LD50 Gallery in London, die direkt Veranstaltungen weißer Suprematisten organisierte, doch ihre rechtsextremen Materialien – darunter das Video, das Eliot Rodger vor seinem Amoklauf gedreht hatte, und das Emblem der Afrikaner Weerstandsbeweging – stellen keine Ausnahme dar.[50] Im Gegenteil, sie fügen sich in das breitere Ethos der Post-Internet-Kunst und in den restaurativen Impuls ein, der dem Akzelerationismus zugrunde liegt.
Neben Ironie und Transgression ist ein weiteres, bislang noch nicht untersuchtes Element im formalen Vokabular der Alt-Right eine übermäßige sentimentale Sehnsucht nach den 1980er- und 1990er-Jahren. Vaporwave beispielsweise, ein Genre voller selektiver Nostalgie, brachte zwei weiße ethnonationalistische Subgenres hervor: Fashwave und Trumpwave. Fashwave kombiniert Bilder griechisch-römischer Marmorreliefs mit Tron-artigen Rastern, Pastellfarben und Palmen und verknüpft so den mythischen Ursprung der weißen Zivilisation mit dem amerikanischen Traum und den freudigen Verheißungen der frühen Internetjahre. Die meisten dieser Elemente sind bereits in der retro-futuristischen Vorstellungswelt von Vaporwave vorhanden – „der weißesten Musik aller Zeiten“, so Andrew Anglin, der Gründer des Daily Stormer. Die Besonderheit von Fashwave liegt in der unheilvollen Aura, die ein Gefühl handgreiflicher Bedrohung oder imminenter Gefahr heraufbeschwört, als stünde Armageddon kurz bevor und das Ende sei nahe.
Der Streik des Kapitals
In den 1960er Jahren entstanden in Amerika zwei unterschiedliche gegen das Establishment gerichtete Bewegungen: die Neue Linke und die Neuen Kommunalisten. Während es der Neuen Linken um politische Veränderungen ging – vor allem durch Mobilisierung gegen den Vietnamkrieg –, waren die Neuen Kommunalisten der Ansicht, dass das Engagement in der Politik, im Staat oder in der Regierung an und für sich das Problem sei. Zwischen 1965 und 1972 zogen sehr viele junge, meist weiße Amerikaner aus den Städten in die ländlichen Gebiete Nordkaliforniens und gründeten Kommunen. Der Whole Earth Catalogue und das WELL haben solche kommunalistischen Ursprünge, allerdings sind, wie Fred Turner hervorhebt, ihre Wurzeln in der amerikanischen Gegenkultur der 1960er Jahre bisher nur wenig erforscht. Ein weiterer Ableger der New Communalists, Biosphere 2, weckte kürzlich Aufsehen, weil eine Verbindung zu Steve Bannon gezogen werden konnte, dem früheren Strategen des Weißen Hauses, dessen kurzlebige Amtszeit in der Trump-Regierung Anlass für intensivere Befragungen bot. Doch Bannons Beteiligung war nicht die einzige dubiose Angelegenheit, die dieses unglückselige Experiment belastete. Biosphere 2 war die Idee von John Allen, einem New-Age-Visionär, der südlich von Santa Fe eine Kommune namens „Synergy Ranch“ leitete. Die Synergy Ranch hatte ein apokalyptisches Ethos: Besorgt über den drohenden ökologischen Zusammenbruch, wollte Allen der Erde entfliehen, durch die Errichtung neuer Kolonien im Weltraum. Während der Whole Earth Catalogue oder das WELL auf eine virtuelle Gemeinschaft abzielten (eine „neue Form des technologisch ermöglichten sozialen Lebens“ [51]), war Biosphere 2 eine reale Miniaturwelt, dazu bestimmt, eine Besatzung von acht menschlichen Bewohnern (vier Männer und vier Frauen) über einen Zeitraum von zwei Jahren in einer hermetisch abgeschlossenen Kuppel zu versorgen. Doch – und hier kehre ich zu Jacksons Argument zurück – Allens Aufrufe, über die Erde hinauszugehen, um die ultimative Version des „guten Lebens“ im Weltraum zu errichten, lassen die rassistischen und ideologischen Dimensionen, die dieses „Jenseits“ mit sich bringt, nicht auf den ersten Blick erkennen, und auch die eigentümliche Kombination aus Siedlerkolonialismus und „White Flight“ (weißer Flucht), die das Biosphere-Projekt kennzeichnet, erschließt sich erst bei näherer Betrachtung.
Der Fall Biosphere 2 bleibt für meine Argumentation relevant, da die ideologischen Säulen sowohl der neo-reaktionären Bewegung als auch, in hohem Maße, der Alt-Light-Bewegung eine Brücke zurück zum Gegensatz zwischen der Neuen Linken und den Neuen Kommunalisten schlagen. Nick Land beispielsweise beschreibt das Verhältnis zwischen den beiden als Optionen zwischen „voice“ und „exit“. Während das demokratische Recht, eine „Stimme“ zu haben, nur zu Chaos und Kakophonie führe, sei man immer frei zu gehen: Land findet das Recht auf exit „das einzige sinnvolle Recht“.[52] Neo-Reaktion, die Kopfgeburt von Land und dem Urbit-Eigentümer Curtis Yarvin (auch bekannt als Mencius Moldbug), setzt sich für Opt-in-Gesellschaften oder „Gov-Corps“ ein, die idealerweise von einem CEO-König geführt werden sollten. Obwohl sie sich nicht als Neo-Reaktionäre bezeichnen, befürworten auch Balaji Srinivasan, Peter Thiel und Patri Friedman Opt-ins, die die Bürgerrechte auf Investoren (Aktionäre) beschränken und Stakeholder von der Vertretung ausschließen. Nach dem Gov-Corp-Modell wird der Staat das Kapital nicht mehr regulieren, sondern zu dessen uneingeschränktem Ausdruck werden.[53] Neo-Reaktionäre sind in gewisser Weise klassische Libertäre: Sie wollen die Macht des Staates nicht begrenzen, sie wollen sie privatisieren.[54] In ähnlicher Weise definieren sich fast alle prominenten Persönlichkeiten der Alt-Right politisch als Libertäre und ideologisch als weiße Suprematisten.[55]
Meiner Ansicht nach geht es nicht so sehr um die Frage, ob Neofaschisten heimliche Libertäre sind oder ob umgekehrt Libertäre heimliche Faschisten sind. Vielmehr ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass eine liberale Gesellschaftsordnung demokratische Selbstverwaltung nicht notwendig braucht. Im Gegenteil, die Idee unveräußerlicher Rechte wird vom klassischen Liberalismus ausdrücklich nicht unterstützt – Hayek sagte bekanntlich, er sei für eine „liberale Diktatur“, als er seine Unterstützung für Pinochets Putsch in Chile bekundete. Nur wurde diese ideologische Affinität zwischen Faschismus und Libertarismus, so wesentlich sie auch ist, durch geopolitische Allianzen und revisionistische Geschichtsschreibung verschleiert.[56]
Nach dem Zweiten Weltkrieg trug die Analogie zwischen den „zwei Totalitarismen“ maßgeblich dazu bei, das Verhältnis zwischen libertärer und faschistischer Doktrin zu verzerren, durch die Annahme einer politischen (und moralischen) Äquivalenz von Stalinismus und Nationalsozialismus/Faschismus – im Unterschied zur gegen den Staat gerichteten Politik des libertär inspirierten Individualismus. Das Kalte Kriegs-Klischee „freie Welt“ versus „totalitäre Staaten“ trieb die Verwirrung weiter, indem die Frage der demokratischen Regierungsführung einem epischen Kampf zwischen den Kräften der Freiheit – verherrlicht von Leuten wie Ayn Rand, Friedrich Hayek oder Ludwig von Mises – und der Unfreiheit anverwandelt wurde, letztlich Demokratie mit Liberalismus verwechselnd. Doch anders als die repräsentative Demokratie lässt der klassische Liberalismus, wie David Ellerman argumentiert, „die Möglichkeit einer freiwilligen konstitutionellen Form nichtdemokratischer Regierung offen, in der das Volk freiwillig zugestimmt hat, auf die Rechte der Selbstregierung zu verzichten und an einen Souverän zu übertragen“.[57] Von Hobbes bis Rawls – und hier paraphrasiere ich Ellerman – finden sich zahlreiche Argumente für eine zustimmungsbasierte Abtretung grundlegender Selbstregierungsrechte. Im Kontext der USA wird diese Debatte oft mit dem Thema der „freiwilligen Sklaverei-Verträge“ verknüpft, denn, wie Robert Nozick behauptet, „die vergleichbare Frage in Bezug auf ein Individuum wäre, ob ein freies System ihm erlauben würde, sich selbst in die Sklaverei zu verkaufen. Ich glaube, dass dies der Fall wäre.“[58] Oder anders Paul Samuelson: „Seit der Abschaffung der Sklaverei ist es gesetzlich verboten, die Erwerbskraft des Menschen zu kapitalisieren. Ein Mensch ist nicht einmal frei, sich selbst zu verkaufen.“[59] Wie Ellerman feststellt, ist die zentrale Frage hier die nach Abtretung versus Übertragung von Rechten, nicht die nach Einwilligung versus Zwang. Die meisten zeitgenössischen Libertären verteidigen die Abtretung von Macht an einen Souverän gegenüber der Übertragung von Macht an eine Repräsentation; neo-österreichische Ökonomen setzen sich für undemokratische souveräne Stadtstaaten ein (wie Start-up-Städte oder Charter-Städte). Libertäre Modelle von auf Zustimmung basierenden, nicht-demokratischen Kommunal- oder Landesregierungen umfassen Konzepte der „freien Städte“, der „Start-up-Städte“, der Inhaber-geführten Städte, Patri Friedmans schwimmende Meeressiedlungen, Paul Romers „Charter Cities“ oder „Shareholder States“, die alle davon ausgehen, dass „die bewohnenden Subjekte einem Unterwerfungspaktzugestimmt haben, was durch ihre freiwillige Entscheidung, in die Stadt oder den Staat zu ziehen und dort zu bleiben, belegt wird. All diese Fälle schließen jede Möglichkeit demokratischer Teilhabe an der Regierung aus. Wenn oder falls die Zustimmung widerrufen wird, bleibt als einzige Option der Auszug.“[60] Anstelle demokratischer Rechte haben die Menschen das Recht zu gehen.
Zu gehen jedoch impliziert Ausgrenzung: Das gesamte Konzept hängt daran, andere zurückzulassen. Vergleichbar mit dem „Kapitalstreik“ (dem Zurückhalten neuer Investitionen in einer Wirtschaft, ein Konzept, das durch Ayn Rands Roman Atlas Shrugged populär wurde, dessen Plot von einem sozialistischen US-Amerika handelt, in dem die kreativsten Industriellen, Wissenschaftler und Künstler auf die Forderungen des Sozialstaats mit einem Streik reagieren und sich in ein Versteck in den Bergen zurückziehen, wo sie eine unabhängige freie Wirtschaft aufbauen), ist „Exit“ eine formelle Version dessen, was informell als „White Flight“ bekannt ist: die Abwanderung der weißen Mittelschicht in ethnisch homogenere Gebiete. NRx (so die Abkürzung für die neo-reaktionäre Bewegung) leugnet diese ethnisch-rassistische Dimension nicht, aber überarbeitet sie in seiner anreizbasierten Techno-Monarchie: „Wenn eine Person keinen quantifizierbaren Wert erzeugt, ist sie objektiv gesehen nicht wertvoll. Alles andere ist Sentimentalität.“[61] Wenn soziale Apartheid das Kennzeichen des Faschismus ist, dann ist der „Stack“[62] die neuen Fasces.
Das Silicon Valley ist auch stark in Bitcoin investiert, eine Technologie, deren soziale und politische Funktionen, wie David Golumbia argumentiert, ihre technischen bei weitem übertreffen. Wirtschaftlich gesehen ist Bitcoin die Antwort auf die falsche Frage: Die Probleme mit Wertschwankungen sind nicht formaler, sondern politischer Natur und sie lassen sich nicht durch Softwareentwicklung lösen: „Ohne direkte Regulierungsstrukturen“ kann jedes Finanzinstrument „als Investment genutzt werden.“[63] Ideologisch jedoch spiegelt Bitcoin tiefsitzende Ängste vor einer „ausländischen“ Kontrolle der Federal Reserve wider und, im weiteren Sinne, eine schleichende antisemitische Tendenz, die durch den Glauben an die Illegitimität oder Unnatürlichkeit des Finanzkapitals gekennzeichnet ist.
Die neue extreme Rechte zwingt uns zudem dazu, die Verknüpfung von Faschismus und Kollektivismus zu überdenken. Faschismus erfordert keine Massenbewegungen; er ist eine korporatistische Doktrin, keine kollektivistische. Obwohl die historischen Ausprägungen des Faschismus, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts an die Macht kamen, beträchtliche Unterstützung in der Bevölkerung genossen, bleibt die Alt-Right – ungeachtet der anhaltenden Versuche, die traditionelle extreme Rechte zu mobilisieren – ausgeprägt suprastrukturell. Der Korporatismus ist eine organistische Doktrin. Die Gesellschaft wird als Organismus vorgestellt, als sozialer Körper, der sich aus industriellen Organen (Korporationen) zusammensetzt, welche Kontrolle über Personen und Aktivitäten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs ausüben. Im Gegensatz zum Marxismus beschreibt der Korporatismus die Struktur sozialer Antagonismen nicht entlang von Klassengrenzen. Stattdessen betont er die harmonische Beziehung zwischen Gehirn und Gliedmaßen, will sagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, und stellt beide gemeinsam gegen ein externes oder parasitäres Element, das sich vom sozialen Körper ernährt. Im klassischen Faschismus wird dieses parasitäre Element typischerweise als Finanzsektor dargestellt (und als „der Jude“ kodifiziert). Im Neoliberalismus hingegen wird die Rolle des Parasiten oft dem Staat zugeschrieben – ein Platzhalter für die unwürdigen, rassifizierten Sozialhilfeempfänger – dessen Steuern die Unternehmensproduktivität übermäßig schwächen. In Europa und den USA ist die Frage der Besteuerung zunehmend mit der rassistischen Weigerung verbunden, Steuern zu zahlen, die vor allem als Unterstützung für rassifizierte Minderheiten angesehen werden. Der Weg von LessWrong zu MoreRight ist, würde ich sagen, nicht einfach ein Weg von der „Überwindung von Voreingenommenheit bei Entscheidungen“ hin zu paranoider Dringlichkeit; es ist ein Weg vom Cyber-Libertarismus hin zu offener Bigotterie.
Allerdings besteht eindeutig eine gewisse Spannung zwischen den politischen Positionen der Neo-Reaktionäre (die „Weißsein“ als Stellvertreter für das Kapital betrachten) und denen der Alt-Right (die das Kapital als Stellvertreter für das „Weißsein“ betrachten). Auf die Frage, ob „Weißsein“ weiße Menschen voraussetze, antwortet Land verneinend: Nein, „Weißsein“ könne noch besser von nerdigen Asiaten praktiziert werden, oder von der KI. Während der Großteil der Alt-Right für eine planetare Apartheid plädiert – Ethnonationalismus, im Jargon der Alt-Right –, würde die NRx vor allem gerne in den USA die demokratisch wählenden „roten Staaten“ loswerden, die die Wirtschaft belasten; Kalifornien zu einem unabhängigen Staat erklären; oder „konkurrierende Gov-Corps auf derselben Landmasse“ willkommen heißen.[64] Anstatt die traditionelle rechtsextreme Rassendoktrin zu übernehmen, glaubt die Neo-Reaktion, dass eine „genetisch selbstfilternde Elite“ bereits dabei ist, sich von Menschen mit durchschnittlicher und unterdurchschnittlicher Intelligenz abzugrenzen,[65] in einem Prozess, der letztendlich zu einer transhumanen Superrasse und zu „einem mächtigen Führer führen wird, der Technologien zur Intelligenzsteigerung nutzt, um sich in eine unangreifbare Position zu bringen“.[66] Auch wenn eine transhumane Hyperrasse bislang eher unwahrscheinlich erscheint, reißt uns die bestehende Technologie bereits in die radikalen Umwälzungen hinein, die die cyber-libertäre Doktrin verspricht.[67] Man bedenke nur, wie die Gig-Economy den Sozialvertrag umgeht. Obwohl sie auf den ersten Blick nicht rassistisch oder sogar anti-rassistisch scheint, geht die virulente Ablehnung des Egalitarismus durch die Neo-Reaktion in rassistische Diskriminierung über: Denn nach 500 Jahren kolonialer Ausbeutung wird jede Form wirtschaftlicher Segregation zu rassistischer Apartheid führen. So oder so heißt das Eintreten für die Abschaffung demokratischer Rechte und Schutzmechanismen, eine Gesellschaft zu wollen, die in der einen oder anderen Form auf Verfolgung oder Diskriminierung beruht.
Das neo-reaktionäreBestiarium
In einem kürzlich erschienenen Artikel für Salvage thematisierten Harrison Fluss und Landon Frim die Reibung zwischen diesen gegensätzlichen Kräften als einen Kampf zwischen den konkurrierenden „animalischen Geistern“ Behemoth und Leviathan. Während Behemoth die territoriale Integrität der Ethnonationen repräsentiert, steht Leviathan für das, was Carl Schmitt als „Korsarenkapitalismus“ bezeichnete: die fließende Dynamik von Handel und Finanzen. Heute besser bekannt als die imposante Gestalt, die in der Kupferstich-Illustration von Hobbes’ Leviathan (1651) als Symbol für den Staat oder den „Rektor“ (Herrscher) erscheint, war der Leviathan ursprünglich eine gefährliche oder bösartige Kraft, mal das Meer selbst, mal ein Drache oder Teufel, dargestellt als Seeungeheuer oder schlangenartiger Walfisch. Schmitt zufolge wählte Hobbes seinen Titel aufgrund der Assoziationen eines riesigen, gigantischen Körpers – des Staatskörpers, den Hobbes dem Behemoth gegenüberstellte, einem Symbol für soziale Unruhen oder Revolution: die anarchischen Energien des Naturzustands. Schmitt hingegen greift auf eine kabbalistische Interpretation zurück, um den Leviathan als Symbol der „Seemächte, die gegen den Behemoth kämpfen, der die Landmächte repräsentiert“, zu setzen.[68] Für Schmitt stand der Leviathan für die thalassokratische Macht des Britischen Empire, die er dem erdgebundenen Deutschen Reich gegenüberstellte. Doch statt als antagonistische Kräfte könnten Behemoth und Leviathan als unterschiedliche Facetten desselben politischen Körpers gedacht werden (zum Beispiel Saudi-Arabien: gleichzeitig eine rassistische Autokratie und eine globale Finanzmacht), oder als aufeinanderfolgende Zustände: Da das Hohe Meer dem Cyberspace als dynamischem Ort der Akkumulation gewichen ist, könnte der Leviathan heute, um Fluss/Frim zu paraphrasieren, für einen beschleunigten Kapitalismus stehen, der dabei ist, die historischen Faktoren abzuschaffen, die ihm ursprünglich sein Gedeihen ermöglichten (also den Behemoth). Deshalb die Memes mit den Fröschen. Deshalb die Obsession mit schleimigen Kreaturen und Lovecraftschen Themen. Liminale Kreaturen stehen an der Schwelle zwischen zwei verschiedenen Identitäten oder am Schnittpunkt verschiedener Welten. Sie sind proteische, grenzüberschreitende Wesen, ihre Morphologie eine fleischgewordene Metapher. Abweichung, Umkehrung von Hierarchien oder Auflösung von Ordnung werden auf den geleeartigen Amphibienkörper projiziert – stellvertretend für die liminale Erfahrung, die der gesamte Planet durchlebt.
In seinem berühmten Essay „Discours sur le colonialisme“ vertrat der Dichter Aimé Césaire die These, dass das, was in Europa als „Faschismus“ bezeichnet wird, nichts anderes sei als die koloniale Gewalt, die ihren Weg zurück in die Heimat finde; doch das missing link zwischen Siedlerkolonialismus und Nationalsozialismus ist nach wie vor kaum theoretisch aufgearbeitet.[69] Der Gefängnisstaat, Ethnonationalismen und imperiale Kriegsführung sind vermutlich verschiedene Facetten dessen, was Nikhil Pal Singh als „das Nachleben des Faschismus“ bezeichnete, mit Verweis auf die Verflechtungen von Siedlerkolonialismus und Nationalsozialismus anhand der „proto-totalitären“ Szenerie der kolonialen Expansion und ihres rassistisch geprägten Menschenbildes.[70]
Der Faschismus ist das schmutzige Geheimnis des Kapitals: Er zieht es vor, sich den ihm Unterworfenen durch Terror zu nähern, statt durch Lohnverhältnisse, Verträge oder Märkte. Um schlussfolgernd auf Césaire zurückzukommen: Bevor weiße Europäer zu seinen Opfern werden, fungieren sie stets als „seine Komplizen; sie tolerieren ihn, sprechen ihn frei, verschließen die Augen davor, legitimieren ihn“.[71] Während die Milliardäre aus dem Silicon Valley in Neuseeland (dem Land, das am besten gerüstet ist, der kommenden Umweltapokalypse standzuhalten) Weltuntergangsbunker bauen, ist die Sozialdemokratie zunehmend bereit, eine faschistische Dimension zu integrieren, indem sie bestimmte Gruppen biopolitisch anspricht und ihr Leben verwaltet (und geschlechtlich kategorisiert), während andere Gruppen einem nekropolitischen Regime unterworfen werden – unterdrückt, deportiert, kriminalisiert und schlussendlich getötet oder dem Tod überlassen.
Trump veranschaulicht, wie Dean argumentiert, die „Wahrheit der wirtschaftlichen Ungleichheit: Höflichkeit ist für die Mittelschicht“.[72] Die Reichen müssen nicht mehr so tun, als ob sie sich um etwas kümmern würden. Die Unterbezahlten dürfen zwar nicht das Privileg des Reichtums genießen, aber sie können gleichwohl von der daraus resultierenden globalen Einkommensungleichheit profitieren. Obwohl sie zu Hause keineswegs privilegiert sind, kann es sich eine Junggesellenparty aus Manchester leisten, einen obdachlosen Polen dafür zu bezahlen, sich den Namen des Bräutigams auf die Stirn tätowieren zu lassen.[73] Das ist die Freude, die das Kapital selbst denen gewährt, die es ausbeutet. Letztendlich, so Frank Wilderson, „wenn Arbeiter ein Brot kaufen können, dann können sie auch einen Sklaven kaufen“,[74] denn die Position des Sklaven wird nicht von den Lohnverhältnissen, sondern von einer rassischen Hierarchie bestimmt. Aus dieser Perspektive sind Wohlfahrtschauvinismus und die libidinöse Investition in das Weißsein als Stellvertreter für das Kapital vollkommen rational: Politisch gesehen weisen sie auf den Weg des geringsten Widerstands (wenn nicht sogar den einzigen offenen Weg) hin, um ein Mindestmaß an sozialem Status zu bewahren.
Im Jahr 2003 sagte Fredric Jameson in einem berühmten Zitat, es sei leichter, sich das Ende der Welt vorzustellen als das Ende des Kapitalismus.[75] Die organistische Metapher, auf der der Korporatismus basiert, ontologisiert die soziale Form und impliziert, dass eine Krise dieser Form eine Krise der Gesellschaft und der Zivilisation selbst sei. Der Lebensstil und die antipolitischen Modelle und Denkweisen, die die digitale Wende hervorgebracht hat, werden hier mit dem Überleben gleichgesetzt. Infolgedessen ist für einen großen Teil der (meist weißen und relativ wohlhabenden) Bevölkerung, die nicht die Last von jahrhundertelanger Verfolgung trägt, das Ende der Welt – unbewusst oder halb bewusst – dem Ende der Privilegien vorzuziehen, die der rassistische Kapitalismus gewährt.
(Einige der Überlegungen zu Rokos Wette wurden erstmals in meinem Artikel „The Psychology of Paranoid Irony“ erörtert, in: Transmediale Journal/Face Value Edition, Februar 2018, S. 18–22.)
——
* Das Wort Basilisk kommt in Luthers Originaltext nicht vor. Es handelt sich vielmehr um eine redaktionelle Ergänzung ausschließlich in der englischen Übersetzung, die 1948 in den USA von der christlich-nationalistischen Organisation „Crusade“ veröffentlicht wurde.
** Wir haben beschlossen, in der deutschen Übersetzung durchgehend das generische Maskulinum zu verwenden, weil die Welt, die der Text beschreibt, durchgehend maskulinistisch ist.
[1] Rede und Fragerunde von Präsident Reagan an der Staatlichen Universität Moskau, UdSSR, 31. Mai 1988, https://www.reaganlibrary.gov/res earch/spee, abgerufen am 10. Februar 2019. Ich danke Anselm Franke dafür, dass er mich auf dieses Video aufmerksam gemacht hat. Präsident Reagan bezieht sich auf Warren T. Brookes, The Economy of Mind, Universe Publications, 1982.
[2] Der Kapitalismus ist eine eschatologische Erzählung: Erlösung kann nur durch die Einbindung in den Markt erreicht werden. Aus dieser Perspektive ist künstliche Intelligenz (im gesamten Artikel als KI bezeichnet) ein Analogon für Kapital.
[3] Man wird leicht zynisch gegenüber den dahinterstehenden Motiven, wenn man bedenkt, dass die von LessWrong vertretene Moralphilosophie, der “effektive Altruismus”, “Vernunft” und “Beweise” fordert, bei der Beurteilung, wie anderen am effektivsten zu helfen sei. Bei Spenden für wohltätige Zwecke plädiert der effektive Altruismus für eine Priorisierung der Anliegen. Da die Entwicklung einer bösartigen KI als die dringlichste existenzielle Bedrohung für die Menschheit angesehen wird, folgt daraus, dass Spenden an MIRI Vorrang vor Spenden an Organisationen, die gegen Hungersnöte oder Malaria kämpfen, haben sollen.
[4] Selbst unter der Annahme, dass die Existenz Gottes unwahrscheinlich ist, sind die potenziellen Vorteile des Glaubens so groß, dass es unendlich viel rationaler ist, an Gott zu glauben, als Atheist zu sein.
[5] Evelyn Fox Keller, Reflections on Gender and Science, Yale University Press, New Haven, 1985, S. 121–22.
[6] Diese Affinität hängt auch mit der Frage nach mutmaßlichen Parallelwelten jenseits unserer eigenen Welt zusammen, der sich mit psychotischen Wahnvorstellungen und Wahrscheinlichkeitsbewertungen angenähert werden kann.
[7] Keller, Reflections on Gender and Science, op. cit.
[8] George E. Marcus, Paranoia within Reason, The University of Chicago Press, Chicago, 1999, S. 2.
[9] Philip Mirowski, Machine Dreams: Economics Becomes a Cyborg Science, Cambridge University Press, Cambridge, 2002, S. 343.
[10] Keller, Reflections on Gender and Science, op. cit.
[13] Diese Lesart stützt sich auf die uralte Hierarchisierung von Merkmalen, die als männlich und solchen, die als weiblich gelten (zum Beispiel öffentlich/privat; politisch/persönlich; Vernunft/Gefühl; Gerechtigkeit/Fürsorge; objektiv/subjektiv).
[14] Sianne Ngai, Ugly Feelings, Harvard University Press, New Haven, 2005, S. 299.
[15] Peter Knight, Conspiracy Culture: From Kennedy to the X Files, Routledge, London und New York, 2000, S. 2.
[18] Jacques Lacan, „Le Séminaire. Livre XXII. RSI, 1974–5“, Ornicar?, Nr. 2–5, 1975, S. 162–171 .
[19] Obwohl Transhumanismus oft mit Posthumanismus verwechselt wird, stellt er die Merkmale des liberalen Selbst (Rationalität, Selbstbestimmung, willensstarker Körper) nicht in Frage, sondern zielt darauf ab, das menschliche „Potenzial“ technologisch zu steigern.
[20] Josh Harkinson, „Lernen Sie die geheimnisvollen Anhänger der Alt-Right im Silicon Valley kennen: Ich habe die Rolle der ‚Alt-Techies‘ in der durch Trump ermutigten extremistischen Bewegung untersucht“, Mother Jones, 10. März 2017, https://www.motherjones.com/po litics/2017/03/silicon-valley-tech- alt-right-racism-misogyny/, abgerufen am 10. Februar 2019. In demselben Artikel wird der weiße Suprematist Richard Spencer mit den Worten zitiert, dass „der durchschnittliche Alt-Right-Anhänger wahrscheinlich ein 28-jähriger, technikaffiner Mann ist, der in der IT-Branche arbeitet“.
[21] Diese Aussage wird gewöhnlich Walter Benjamin zugeschrieben, obwohl es sich bestenfalls um eine Verkürzung seiner Argumente und nicht um ein direktes Zitat handelt.
[22] Colin Campbell, The Cult, the Cultic Milieu and Secularization, AltaMira Press, Lanham, 2002, S. 19.
[24] Morgan Quaintance, Cultic Cultures, Art Monthly 404, März 2017, S. 6–11, https://morganquaintance.com/20 17/05/17/our-cultic-milieu/.
[25] Für eine detaillierte Übersicht zur Verschwörung des „kulturellen Marxismus“ siehe Sven Lütticken, „Cultural Marxists Like Us“, Afterall 46, Herbst/Winter 2018, S. 66–75.
[26] Campbell, The Cult, the Cultic Milieu and Secularization, op. cit.
[27] Harrison Fluss und Landon Frim, „Behemoth and Leviathan: The Fascist Bestiary of the Alt-Right“, Salvage, 21. Dezember 2017, http://salvage.zone/in- print/behemoth-and-leviathan- the-fascist-bestiary-of-the-alt- right/, abgerufen am 8. Februar 2019.
[28] Zakiyyah Iman Jackson, „Outer Worlds: The Persistence of Race in Movement Beyond the Human“, GLQ: A Journal of Lesbian and Gay Studies, Queer Inhumanisms, Bd. 21, Nr. 2–3, Juni 2015, S.
[34] Siehe Cathy O’Neil, Weapons of Math Destruction: How Big Data Increases Inequality and Threatens Democracy, Crown Random House, New York, 2016.
[35] Chris Chen, „The Limit Point of Capitalist Equality“, Endnotes 3, September 2013, http://endnotes.org.uk/issues/3/en /chris-chen-the-limit-point-of- capitalist-equality, abgerufen am 8. Februar 2019.
[37] Mark Greif, „What Was the Hipster“, New York Magazine, 24. Oktober 2010, http://nymag.com/news/features/ 69129/, abgerufen am 10. Januar 2019.
[38] Der Begriff „aspirational nihilism“ wurde von der Kunsthistorikerin Larne Abse Gogarty geprägt, um neue, vom Internet inspirierte Entwicklungen in der zeitgenössischen Ästhetik zu bezeichnen. Siehe Larne Abse Gogarty, „Coherence and Complicity: On the Wholeness of Post-Internet Aesthetics“, Propositions for Non-fascist Living #4, 17. März 2018, Utrecht, BAK: https://vimeo.com/266048660, abgerufen am 17. Februar 2019.
[39] Siehe Florian Cramer im Panel „Proto-Post-Fascism?“, auf der Konferenz „The White West: The Resurgence of Fascism as Cultural Force“, Paris, 9. Mai 2018, http://www.lacolonie.paris/agen da/the-white-west-la- resurgence-du-fascisme-comme- force-culturelle, abgerufen am 17. Februar 2019.
[40] Siehe Michail Bachtin, Rabelais und seine Welt, Indiana University Press, Bloomington, 1984 .
[41] Terry Eagleton, Walter Benjamin: Or Towards a Revolutionary Criticism, Verso, London, 2009.
[42] Für eine detaillierte Untersuchung der Kulturalisierung der Politik siehe Antonia Majacas „Odysseus of the Nimble Wits“ in Parapolitics, Sternberg Press, erscheint in Kürze.
[43] Olivier Jutel, „The Alt-right and the Death of Counterculture“, Overland Literary Journal, Juli 2017, https://overland.org.au/ 2017/07/the-alt-right-and-the- death-of-counterculture/, abgerufen am 17. Februar 2019.
[45] Historisch gesehen ist die Vermischung der moralischen und wirtschaftlichen Bedeutung von „Transgression“ mit dem kontraintuitiven Argument verbunden, das Bernard Mandeville 1705 in seinem Gedicht „Die Fabel von den Bienen“ vorbrachte. Mit der Behauptung, dass bessere Menschen die Welt zu einem schlechteren Ort machen würden, sprach sich Mandeville für Gier und Egoismus aus. Obwohl seine zynische Ablehnung christlicher Werte bei den zeitgenössischen Lesern heftigen Anstoß erregte, wurde Mandeville von der britischen utilitaristischen Schule wiederentdeckt und populär gemacht; Adam Smiths Parabel von der „unsichtbaren Hand“ ist eine abgeschwächte Version von Mandevilles Fabel, versehen mit einem wissenschaftlichen Anstrich.
[46] Die Alt-Light (oder Alt-Lite) ist eine lose definierte rechte Bewegung, die die aggressive Leichtfertigkeit und das gegen soziale Gerechtigkeit gerichtete Ethos der Alt-Right teilt, aber behauptet, den weißen Suprematismus abzulehnen.
[48] Siehe Angela Nagle, „Goodbye, Pepe: The End of the Alt-Right“, The Baffler, 15. August 2017, https://thebaffler.com/latest/good bye-pepe, abgerufen am 17. Februar 2019; und Christy Wampole, „How to Live without Irony“, New York Times, 18. November 2012, https://www.nytimes.com/2016/1 2/19/opinion/how-to-live- without-irony-for-real-this-time-.html, abgerufen am 17. Februar 2019.
[49] Ironie wird oft verwendet, um Skepsis auszudrücken, und gilt seit langem auch als Mittel der Subversion, als Ausdruck einer hinterfragenden Haltung, die mit politischer Progressivität in Verbindung gebracht wird. Ironie kann es tatsächlich ermöglichen, Misstrauen oder Dissens unter belastenden oder sogar gefährlichen Umständen auszudrücken, die andere Formen des politischen Ausdrucks ausschließen. Aber Ironie kann auch Komplizenschaft verschleiern. Vor allem ist Ironie ein Abwehrmechanismus, der ihr Objekt herabsetzt, während er die Selbstzufriedenheit und das Überlegenheitsgefühl des Subjekts maximiert.
[50] Siehe Ana Teixeira Pinto, „Artwashing NRx and the Alt- Right“, Text zur Kunst 106, Juni 2017, S. 152–171.
[51] Fred Turner, „Where the Counterculture Met the New Economy: The WELL and the Origins of Virtual Community“, Technology and Culture 46, 2005, S. 485-512.
[52] Park MacDougald, „The Darkness Before the Right“, The Awl, 28. September 2015, https://www.theawl.com/2015/0 9/the-darkness-before-the-right/, abgerufen am 17. Februar 2017.
[53] Shuja Haider, „The Darkness at the End of the Tunnel: Artificial Intelligence and Neoreaction“, Viewpoint Magazine, 28. März 2017, https://www.viewpointmag.com/ 2017/03/28/the-darkness-at-the- end-of-the-tunnel-artificial- intelligence-and-neoreaction/, abgerufen am 17. Februar 2019.
[54] MacDougald, „The Darkness Before the Right“, op. cit.
[55] Sam Hyde beispielsweise beschreibt sich selbst als Libertären, der befürchtet, „wir opfern die westliche Zivilisation auf dem Altar [sic] als Sühne für weiße Schuld, weil wir Angst haben, dass irgendein kraushaariger afroamerikanischer Transsexueller mit dem Finger auf uns zeigt“, laut einem Beitrag vom 17. Oktober 2016 im MDE-Subreddit, archiviert unter https://archive.4plebs.org/pol/thre ad/93362731/, abgerufen am 9. Februar 2019.
[56] Interview in El Mercurio, S. D8– D9, Santiago de Chile, 12. April 1981.
[57] David Ellerman, „Does Classical Liberalism Imply Democracy?“, Ethics & Global Politics 8, 2015, http://dx.doi.org/10.3402/egp.v 8.29310, abgerufen am 10. Dezember 2018.
[58] Robert Nozick, Anarchie, Staat und Utopie, Basic Books, New York, 2013, S. 331.
[59] Paul A. Samuelson, Economics, McGraw-Hill Book Co, New York, 1976 (10. Auflage), S. 52.
[68] Siehe Carl Schmitt, „Der Leviathan in der Staatstheorie von Thomas Hobbes: Bedeutung und Scheitern eines politischen Symbols“, Beiträge zur Politikwissenschaft 374, Globale Perspektiven in Geschichte und Politik, Greenwood Press, London, 1996.
[69] Aimé Césaire, „Discourse on Colonialism“, übersetzt von Joan Pinkham, Monthly Review Press, New York und London, 1972, S. 3. Ursprünglich veröffentlicht als Discours sur le colonialisme, Editions Presence Africaine, 1955.
[70] Nikhil Pal Singh, „Das Nachleben des Faschismus“, South Atlantic Quarterly, Band 105, Nr. 1, Dezember 2006, S. 72–93.
[71] Césaire, „Discours sur le colonialisme“, op. cit., S. 3.
[72] Jodi Dean, „Donald Trump ist der ehrlichste Kandidat in der heutigen amerikanischen Politik: Während andere Kandidaten auf eine fiktive Einheit oder den Anschein moralischer Integrität appellieren, zeigt er die Macht der Ungleichheit“, In These Times, 12. August 2015, http://inthesetimes.com/article/18 309/donald-trump-republican- president, abgerufen am 20. Dezember 2018.
[73] Siehe Haroon Siddique, „British Stag Group in Spain ‘Paid Homeless Man to Get Face Tattoo’”, The Guardian, 30. Juli 2018, https://www.theguardian.com/w orld/2018/jul/30/british-stag- group-in-spain-paid-homeless- man-to-get-tattoo, abgerufen am 9. Februar 2019.
[74] Frank B. Wilderson, Red, White & Black: Cinema and the Structure of American Antagonisms, Duke University Press, Durham, 2010, S. 13.
[75] Siehe Fredric Jameson, „Future City“, New Left Review 21, Mai/Juni 2003, S. 65–79.
Die Stadt Jableh am Abend. Gerade ist sie Zentrum illegaler Entführungen alawitischer Mädchen und Frauen. Copyright: Zoya Masoud 2017.
54 Jahre Diktatur und gewaltsame Unterdrückung prägten in Syrien unter Assad Muster exklusiver Opferzuschreibungen. Nach dem Regimewechsel am 8. Dezember 2024 wird das erlebte Leid so behandelt, als sei Anerkennung eine knappe Ressource und nicht eine gemeinsame moralische und ethische Verpflichtung. Dies reproduziert die Mechanismen des Assad-Regimes, Individuen und Gruppen aufgrund ihrer konfessionellen, politischen und ethnischen Zugehörigkeiten ungleich zu behandeln und damit auch die ausgrenzenden Muster binären Denkens: Jene „guten“ Bürger*innen, die der Übergangsregierung treu sind, stehen jenen „schlechten“ Bürger*innen gegenüber, die sich ihr widersetzen. So zeigen sich Kontinuitäten wie auch Brüche in Zuschreibungen bestimmter Gruppen exklusiv als Opfer und Täter. Eine Praxis, die extreme Gewalterfahrungen auf allen Seiten anerkennt, ist Voraussetzung für eine nachhaltige Versöhnung.
Ich wurde in Damaskus geboren, verbrachte dort die ersten 24 Jahre meines Lebens, erlebte die friedlichen Demonstrationen, die im Jahr 2011 begannen, den Ausbruch des Kriegs im Jahr 2012 und seine Auswirkungen. Seit 2015 führe ich Interviews mit Syrer*innen, bei denen ich mich auf die Zerstörung von Kulturerbe und darauf konzentriere, wie das Erleben von Verlust das Kulturerbe (neu) konstituiert (Masoud 2022, 2024, & 2025). Diese Interviews enthalten Zeugnisse über Inhaftierungen und willkürliche Gewalt. Als es nach dem Zusammenbruch des Assad-Regimes im Dezember 2024 zu Massakern an einigen syrischen Gemeinschaften kam, beobachtete und dokumentierte ich die öffentlichen Reaktionen einiger meiner früheren Interviewpartner*innen. Dieses Material bildet die Grundlage für den folgenden Text.
Brüche in der Ära des Diktators
Zu Beginn der friedlichen Demonstrationen gegen das Assad-Regime im Jahr 2011 wurden die sozialen Medien zu einer Arena für hitzige Debatten über die „Wahrheit“. Fast anderthalb Jahrzehnte eines „infra-staatlichen Konflikts“ (Vignal 2014) führten zu einer extremen Polarisierung im virtuellen Raum: Assad-Anhänger*innen löschten ihre Gegner*innen aus ihren Freundeslisten und umgekehrt. Pro-Assad-Medien, bzw. Assad-nahe Massenmedien stellten die friedlichen Demonstrant*innen von 2011 als „Schläferzellen“ und „Brutstätten“ des Terrorismus dar, während die revolutionsfreundlichen Medienkanäle die Demonstrationen als legitimen Akt des Widerstands gegen die Unterdrückungspolitik des Assad-Regimes beschrieben.
Das Regime hatte systematische und weitreichende Menschenrechtsverletzungen gegen die syrische Bevölkerung begangen, darunter willkürliche Inhaftierungen, Folter, Verschleppungen und extrajustizielle Hinrichtungen. Die von einer sunnitischen Mehrheit bewohnten Rebellengebiete wurden von der Assad-Regierung intensiv bombardiert, unterstützt sowohl durch die russische Armee als auch durch schiitische Streitkräfte aus dem Iran und dem Libanon. Verschiedene Berichte interpretierten die schweren Bombardements der syrisch-russischen Koalition als eine Form der Kollektivstrafe (vgl. Vignal 2014, Clerc 2014, Sharp 2016, Abou Zainedin 2021). Die Menschen mussten überall und jederzeit Angst haben, ermordet zu werden. Achille Mbembe bezeichnet solche Konstellationen modernen Terrors als „Todeswelten“ und meint damit „neue und einzigartige Formen der sozialen Existenz, bei der riesige Bevölkerungen Lebensbedingungen unterworfen werden, die sie in den Status lebendiger Toter versetzen“ (Mbembe 2016:92). Viele Syrer*innen flohen aus den Todeswelten und suchten Schutz in Nachbarländern, in Europa und im Rest der Welt.
Nach 14 Jahren Krieg führte eine Miliz namens Hay’at Tahrir al-Sham (HTS), unterstützt von verbündeten türkischen Gruppierungen, eine Koalition militärischer Fraktionen an, die am 27. November 2024 eine Militäroffensive unter dem Namen „Abschreckung der Aggression“ gegen die Truppen Assads startete. Die Offensive war erfolgreich und am frühen Morgen des 8. Dezember 2024 wurde der Sturz des Assad-Regimes offiziell verkündet, nachdem Bashar al-Assad aus Damaskus nach Moskau geflohen war. Das diktatorische Regime der Assad-Familie, das 54 Jahre währte, war zu Ende.
Innerhalb weniger Stunden fluteten Bilder und Videos von nach Syrien zurückkehrenden Geflüchteten sowohl die sozialen wie auch die klassischen Medien. In den darauffolgenden Wochen tauchten Bilder auf, die Befreiungen politischer Gefangener aus Assads Folter- und Sicherheitszentren dokumentierten, Bilder, die zugleich erschreckend und heroisch sind. Das Heldenhafte liegt darin, dass Menschen, die die Gefangenschaft in dunklen unterirdischen Gefängnissen erdulden mussten, nun wieder Sonnenlicht erleben können. Verstörend sind die Fotos, weil sie die extremen Bedingungen zeigen, denen diese Gefangenen teilweise über Jahrzehnte ausgesetzt waren, und die Angst spüren lassen, die jede*r Einzelne in Syrien haben musste, in solche Schreckensanstalten zu geraten.
Gleiche Parolen, andere Namen
Die Auswirkungen des Syrien-Krieges waren zwar überall dramatisch, betrafen jedoch die sunnitischen Rebellengebiete weitaus massiver als die von Minderheiten bewohnten Gebiete (wie auch von Mazur 2021 dokumentiert). Die staatlich kontrollierten Medien des Assad-Regimes stellten die Zerstörungen und Tötungen in den Rebellengebieten nicht als Verbrechen dar, sondern als Kollateralschäden. Während das Regime seine eigenen Opfer als Shahid (Märtyrer) einstufte, bezeichnete es diejenigen, die auf der Seite der Rebellen fielen, als Terroristen. Dieses repressive Muster kollektiver Zuschreibungen stand im Zusammenhang mit der Instrumentalisierung des Minderheitenschutzes als Mittel zur Festigung der eigenen Herrschaft. Insbesondere nachdem sie in den 1970er und 1980er Jahren die sunnitisch-islamische Opposition der Muslimbruderschaft erfolgreich unterdrückt hatten, präsentierten die Assads sich als Bollwerk gegen die Islamisten, die religiöse und ethnische Minderheiten verfolgen würden, sollten sie an die Macht kommen. Tatsächlich aber lebten Minderheitengemeinschaften oft unterhalb der Armutsgrenze ohne angemessene Infrastruktur.
Nach einer kurzen Phase der Hoffnung auf Aussöhnung tauchten die gleichen repressiven Muster mit umgekehrten Vorzeichen wieder auf: Vor dem Zusammenbruch des Assad-Regimes hatten sich Pro-Assad-Parolen einer extremen suizidalen Loyalitätsrhetorik bedient. Zum Beispiel: „Al-Assad au la Ahad“ (entweder Assad oder niemand), „Al-Asad au Nahruq al-Balad“ (entweder Assad oder wir verbrennen das Land). Ende 2025 tauchten in der Region um Deir az-Zour ähnliche Slogans auf, insbesondere geäußert von den al-Asha’er (Beduinengruppen), die sich auf den neuen Interimspräsidenten Ahmed al-Sharaa bezogen. Manche Menschen brachten an ihren Autos Aufschriften an wie „al-Sharaa au Nahruq al-Zare“ (entweder al-Sharaa oder wir verbrennen die Ernte). Diese Parallelität in der Verwendung von Formulierungen und Begriffen ist weder zufällig noch unbedeutend, sondern zeugt von einem anhaltenden Glauben an die Ausübung ausschließlicher Macht.
Die wenige Wochen nach der Flucht Assads aus Syrien einsetzenden Angriffe auf Alawiten wurden noch als „Einzelfälle“ verharmlost. Am 7. März 2025, nach Angriffen bewaffneter alawitischer Assad-Loyalisten auf die neuen Sicherheitskräfte, begannen systematische Massaker an alawitischen Gemeinschaften. Laut UN gab es rund 1.400 Todesopfer, wobei die Zahl der nicht dokumentierten Fälle wahrscheinlich deutlich höher lag. Die Täter, von denen viele dem Verteidigungsministerium der al-Sharaa-Regierung oder mit ihren verbündeten Milizen angehörten, filmten sich selbst und veröffentlichen ihre Verbrechen stolz im Internet (Reuter 2025). Es kam zu massiven und gewaltsamen Vertreibungen alawitischer Familien, zum Beispiel aus den überwiegend alawitischen Dörfern in den ländlichen Gebieten östlich von der Stadt Hama (Syrian for Truth and Justice 2026).
Die staatlich kontrollierten Medien unter Assad hatten friedliche Demonstrierende als mundassun (Eindringlinge) oder Mawtwrun (Rachesuchende) bezeichnet. Viele Familien mussten das Verschwinden von Angehörigen hinnehmen. Teilweise sahen sie ihre Angehörigen nach einer Weile im syrischen Fernsehen wieder, wo sie ihre Beteiligung an Terroranschlägen auf staatliche Einrichtungen gestanden hatten. Diese Geständnisse waren den Opfern unter Folter in Assads „Sicherheitszentren“ abgerungen worden.
Seit al-Sharaas Machtübernahme tauch(t)en in den sozialen Medien häufig Berichte über entführte alawitische Frauen und Mädchen auf. Die Reaktion der Regierung auf Entführungen und sexuelle Versklavung beschränkte sich bislang auf die Veröffentlichung eines Berichts durch das Innenministerium. Er nannte lediglich 42 Verdachtsfälle von Entführungen und kam zu dem Ergebnis, dass davon 41 gefälscht oder unrichtig seien und nur ein Entführungsfall nachgewiesen werden konnte. Zu dieser einzigen Entführung wurden keine weiteren Details genannt (siehe den Bericht von Enab Baladi über die Untersuchung des Innenministeriums, Syrian National News 2025).
Im Laufe der Zeit erhoben immer mehr Familien ihre Stimme, um Aufschluss über den Verbleib ihrer Töchter zu erhalten. Einige weibliche Opfer sexueller Gewalt kehrten zu ihren Familien zurück und traten in Videos auf, die auf den Social-Media-Kanälen der offiziellen syrischen Fernsehsender ausgestrahlt wurden. Diese Videos entstanden unter undurchsichtigen Umständen und zielten darauf ab, die Realität der Entführungen systematisch zu leugnen und zu verharmlosen. Die Erklärungen, die die Frauen für ihr Verschwinden angaben, waren unglaubwürdig: Sie hätten eine Freundin in einer anderen Stadt besucht und vergessen, ihre Familie zu informieren; sie hätten eine Arbeitsstelle in einer weit entfernten Stadt gefunden und seien dorthin gereist, ohne ihre Angehörigen zu benachrichtigen; sie hätten wegen familiärer Belastungen oder der Liebe zu einem anderen Mann ihren Ehemann und ihre Kinder zurückgelassen, ohne diese über ihre Entscheidung zu benachrichtigen. Hier ist wichtig zu wissen, dass die syrische Gesellschaft und die alawitische Gemeinschaft in den Städten und Dörfern der Küstenregion von einem Konservatismus geprägt ist, der ein solches Verhalten von Frauen als inakzeptabel erachtet. Auch hier wiederholt sich in der Ära al-Sharaa die Praxis, falsche Geständnisse zu erzwingen, die schon die Ära Assad prägte.
Das Ausmaß der Diskreditierung, der alawitische Opfer in den sozialen Medien und den staatlich kontrollierten Medien ausgesetzt sind, lässt ein Muster erkennen. Den Frauen wird das Recht genommen, gehört zu werden, und es wird ihnen nicht geglaubt (vgl. die Arbeit und Zusammenfassung der Kampagnendokumentation zu Fällen von Frauenentführungen in Syrien (Februar-Dezember 2025) der Grassroots Kampagne „Stop the Abduction of Syrian Women“ auf Englisch und Arabisch auf deren Social-Media Seite sowie die Berichte auf der Website der Syrian Feminist Lobby (2025, 2026)).
Exklusive Opfer
Seit Anfang 2025 sind meine Social-Media-Feeds voll von Berichten und Nachrichten über schreckliche Vorfälle sexueller Gewalt. Besonders beunruhigend sind Beiträge von Personen aus den Städten und Dörfern, in denen meine Tanten und Cousinen leben – den Orten, an denen ich meine Kindheit in den Ferien bei meiner Großmutter und meinen Verwandten an der syrischen Küste verbrachte. Soziale Medien prägen die Narrative rund um diese Ereignisse; viele geben den Opfern aufgrund ihrer angeblichen Verbindungen zum ehemaligen Regime die Schuld. Komplexe Themen werden in den sozialen Medien stark vereinfacht. Syrer*innen auf der ganzen Welt beteiligten sich an solchen Debatten über die Gewalt gegen alawitische Communities. Dazu zählten unter anderem die Leugnung der Gewalttaten oder die Legitimierung als vermeintlich normale Reaktion nach 54 Jahren unter Assad, sowie die Schuldzuweisung an die Opfer. Einige Personen, die ich vor dem Sturz Assads für meine Forschung interviewt hatte, äußerten diskriminierende Ansichten gegenüber alawitischen Opfern und verbreiteten abwertende Witze über alawitische Frauen. Sie deuteten an, die Frauen seien ihren Männern untreu gewesen, und gaben damit den Opfern die Schuld für die ihnen zugefügte sexuelle Gewalt. Sogar einige meiner weiblichen Gesprächspartnerinnen beteiligten sich an solchen Diskursen in den sozialen Medien.
Die Aussagen meiner ehemaligen Interviewpartner*innen geben Einblicke in verschiedene Gruppen oder Muster von Reaktionen auf die Gewalt gegen alawitische Frauen. Einige Stimmen erkennen die alawitische Opfer an und sprechen sich für ihre Rechte aus. Diejenigen, die das nicht tun, lassen sich in zwei Gruppen unterteilen:
Die erste Gruppe äußert sich nicht gar nicht zu den gewalttätigen Ereignisse, sondern würdigt die Erfolge der Übergangsregierung, ohne die Gräueltaten gegenüber den alawitischen Gemeinschaften zur Kenntnis zu nehmen. Angehörige dieser Gruppe feierten beispielsweise ein am 10. März 2025 geschlossenes Abkommen zwischen dem Interimspräsidenten Ahmad al-Sharaa und Mazlum Ibadi, dem Anführer der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), das die Einbeziehung der Kurd*innen in den politischen Übergangsprozess bekräftigen und ihre Rechte garantieren sollte. Einige meiner ehemaligen Interviewpartner*innen verfassten Social-Media-Posts dazu, unterließen es jedoch, die Verbrechen gegen die Alawit*innen auch nur zu erwähnen. In früheren Aussagen, die noch während der Assad-Ära getätigt wurden, hatten Mitglieder derselben Gruppe allen, die kriminelle Handlungen des Regimes nicht offen verurteilten, Komplizenschaft und indirekte Beteiligung an der Verursachung ihres Leidens vorgeworfen. Dennoch ignorierten sie im März 2025 selbst das Leiden der Alawit*innen.
Die zweite Gruppe meiner Gesprächspartner*innen schwieg nicht. Mitglieder dieser Gruppe reagierten beispielsweise mit dem „Haha“-Emoji und behaupteten, die Betroffenen würden eine „Mazloumiyya“ (vorgetäuschte Opferrolle) einnehmen. Ihrer Ansicht nach instrumentalisierten die Alawit*innen ihre Opferrolle, um das zu untergraben, was die Verfasser der Beiträge als die faire und gerechte Übergangsregierung Syriens betrachteten. Sie bezeichneten alle Personen, die Informationen über sexuelle Gewalt oder die Ermordung von Alawit*innen teilten, als „Fulul“ (Überbleibsel des Assad-Regimes). Die Landschaft in den sozialen Medien polarisierte sich extrem.
Viele meiner Gesprächspartner*innen, die ich vor Dezember 2024 befragt hatte, hatten den Schrecken der Todeswelten erlebt und ihre bisherigen Heimatstädte verlassen – traumatisiert und mit Narben in ihrer persönlichen Lebensgeschichte. Nach dem Sturz des Assad-Regimes erlebten diese Personen einen Moment der Anerkennung. Diejenigen, denen unter dem Assad-Regime ihre Bürgerrechte – etwa auf freie Meinungsäußerung – verweigert und die entweder gewaltsam vertrieben oder inhaftiert worden waren, feierten das, was sie als Sieg betrachten. Dabei gelang es manchen, die Verbrechen gegen die alawitischen Gemeinschaften in Syrien nach Assad zu leugnen oder zu rechtfertigen.
Die Regierung von al-Sharaa etabliert einen hegemonialen Diskurs, der dem des Assad-Regimes in einer Hinsicht sehr ähnlich ist: Sie marginalisiert das Leid bestimmter Gruppierungen, während sie die eigene Gruppe als moralisch überlegen und ihr Leid als singulär darstellt. Dieser Ansatz geht auf Kosten der Anerkennung des Leids anderer. So wird Leid zu einer politischen Kategorie, mit der die eigenen Verbrechen gerechtfertigt werden. In Nachkriegskontexten weltweit sind solche Transformationen ein wiederkehrendes Thema (siehe Druliolle und Brett 2019). Exklusive Gedenkpraktiken werden institutionalisiert und so gefestigt. So veröffentlichen beispielsweise manche Syrer*Innen am ersten Jahrestag der Massaker an Alawit*innen im März 2025 Bilder von Demütigungen von Angehörigen dieser Minderheit in den sozialen Medien. Einige deuteten sogar an, dass der 7. März 2025, der Tag der Eskalation der Übergriffe, eine „Fortsetzung der Revolution“ sei.
Die Übergangsregierung ist bestrebt, das Trauma der „Todeswelten“, das die Syrer*innen durchlebt und überlebt haben, für ihre eigenen Zwecke zu instrumentalisieren. Sie versucht, die Traumata in ein Narrativ zu pressen, das ihren Zielen entspricht: die Verfolgung sunnitischer Gemeinschaften, die hauptsächlich von der alawitischen Minderheit ausging. Gleichzeitig spielt die neue Regierung das Leid der Alawit*innen unter ihrer Herrschaft herunter und stellt die Gräueltaten gegen sie als Einzelfälle oder als legitime Rache gegen Täter dar. Diese Behauptung der exklusiven Opferrolle rührt von der Intensität des Leidens und des Zeitpunktes von Gewalt. Ein Gesprächspartner brachte es mit den Worten auf den Punkt: „Wir haben zuerst gelitten.“
Doch worin besteht das sunnitische Trauma? Viele Opfer des Assad-Regimes, die aus sunnitischen Familien stammen, setzen sich heute für alawitische Opfer ein. Einige derjenigen, die heute die Gräueltaten an Alawit*innen bejubeln, schwiegen während der Assad-Ära, insbesondere diejenigen, die in Syrien blieben und nicht vor dem Krieg flohen. Sie leisteten den Opfern Assads keine Unterstützung, unabhängig von deren konfessioneller und ethnischer Herkunft. Jeffrey C. Alesander (2012) definiert kollektive Traumata als „Reflexionen weder individuellen Leidens noch tatsächlicher Ereignisse, sondern als symbolische Darstellung, die diese konstruiert und imaginiert“. Die Unschärfe mentaler Bilder von Traumata entstand, nachdem die Assad-Ära als Inkubator für Abgrenzungsprozesse fungiert hatte, die alle Alawit*innen als Täter*innen und alle Sunnit*innen als Opfer einstufte. Diese angeblich homogenen Gruppen haben in der syrischen Gesellschaft nie als solche existiert: Einige sunnitische Eliten kooperierten mit dem Regime, und einige Alawit*innen lehnten sich gegen das Regime auf und umgekehrt. Das Trauma „nur“ der und „aller“ Sunnit*innen ist ein soziales und politisches Konstrukt.
Multidirektionalität
Ein Hauptproblem solcher Erzählungen sind ihre drastischen Auswirkungen auf Zivilist*innen und ihre Identitäten als Bürger*innen sowie das Zugehörigkeitsgefühl in Syrien nach Assad. Michael Rothberg (2009) führte das Konzept der Multidirektionalen Erinnerung ein, das über konkurrierende Konzepte des Gedenkens hinausgeht. Es lädt uns dazu ein, Vielstimmigkeiten und Pluralität in unserem Denken über Identitätsdiskurse zuzulassen. Es ist unerlässlich, Räume zu schaffen, die alle Gemeinschaften umfassen, die das als Syrien bekannte geografische Gebiet historisch bewohnt haben. Um unsere Pluralität und Vielfalt wirklich zu feiern, anstatt sie in die vorherrschenden Narrative von Mehrheiten und Minderheiten zu pressen, müssen wir wirtschaftlich, politisch und sozial marginalisierte Gruppen aktiv in den öffentlichen Diskurs einbeziehen. Diese Gruppen sollten befähigt werden, ihr Leid und ihre Rechte auf die Stadt, das Dorf und das kulturelle Erbe zu artikulieren und ihre Identitäten zum Ausdruck zu bringen. Indem sie ihre Forderungen nach Sicherheit, Gerechtigkeit und Würde artikulieren, gestalten sie die Debatte über die Regierungsführung in Syrien mit.
Übergangsregierungen sollten im Diskurs über eine syrische nationale Identität den Pluralismus betonen, der den historischen Erzählungen innewohnt. Es braucht die Förderung demokratischer Räume, in denen vielfältige Identitäten repräsentiert werden können. Die Verwirklichung einer fairen und demokratischen Vertretung erfordert fortlaufende Verhandlungen und einen Dialog über die Grundlagen und Narrative dieser Identitäten sowie die Verpflichtung, die Lebenserfahrungen aller Bürger*innen zu würdigen. Angesichts des komplexen und schmerzhaften Erbes Syriens nach 54 Jahren Diktatur und gewaltsamer Unterdrückung ist dies unerlässlich.
(Dieser Text erschien auf Englisch am 30. März 2026 auf focaal blog unter dem Titel „Of Exclusive Victimhood and its Competitive Narratives in Post-Assad Syria“, https://www.focaalblog.com/2026/03/30/zoya-masoud-of-exclusive-victimhood-and-its-competitive-narratives-in-post-assad-syria/)
Charles River Editors (2016). The Battle of Aleppo: The History of the Ongoing Siege at the Center of the Syrian Civil War.
Clerc, Valérie (2014). ‘Informal Settlements in the Syrian Conflict: Urban Planning as a Weapon’, Built Environment 40, no. 1: 34–51, https://doi.org/10.2148/benv.40.1.34
Graham-Harrison, Emma (2016, November 15). ‘Aleppo Airstrikes Restart as Russia Announces Major Syria Offensive’, World, The Guardian, https://www.theguardian.com/world/2016/nov/15/aleppo-airstrikes-resume-as-russia-announces-major-syria-offensive.
Grant, Keith A. & Kaussler, Bernd (2020). ‘The Battle of Aleppo: External Patrons and the Victimization of Civilians in Civil War’, Small Wars & Insurgencies 31, no. 1: 1–33, https://doi.org/10.1080/09592318.2020.1672959.
Mazur, Kevin (2021). Revolution in Syria: Identity, Networks, and Repression, Cambridge Studies in Comparative Politics.
Masoud, Zoya (2025). “Verlust lokalisieren: Auf der Suche nach einem unvergänglichen Objekt in Aleppo.” Geographica Helvetica, 80 (1), 57–65. https://doi.org/10.5194/gh-80-57-2025.
Masoud, Zoya (2024). “Das Denkmalschutz-Kollektiv von Ost Aleppo. Handeln in “Todeswelten”.” In Dinge, Die Verbinden, hrgs. Janna Vogl, Ayşegül Dinççağ Kahvec, Mariam Gegidze, and Pablo Santacana López. Schriftenreihe Des DFG-Graduiertenkollegs 2227 ‘Identität Und Erbe’ 5, 36– 47. Weimar: Bauhaus-Universitätsverlag.
Masoud, Zoya (2022). “Der Verlust Eines Unsichtbaren Monuments: Von Mentalen Repräsentationen Der al-Khusrawiyya Moschee in Der Altstadt Aleppos.” In Instabile Konstruktionen: Interdisziplinäre Forschungen zu »Identität Und Erbe«, hrgs. Simone Bogner, Gabi Dolff-Bonekämper, and Hans-Rudolf Meier. Schriftenreihe Des DFG-Graduiertenkollegs 2227 „Identität Und Erbe“2, 122–137. Weimar: Bauhaus-Universität Weimar.
Mbembe, Achille (2016). Necropolitics, Theory in Forms.
Neumann, Julia & Schneider, Lisa (2022, March 8). ‘Elfter Jahrestag des Syrienkonflikts: Bis heute herrscht Krieg’, TAZ, https://taz.de/Elfter-Jahrestag-des-Syrienkonflikts/!5842376/.
Rothberg, Michael (2009). Multidirectional Memory: Remembering the Holocaust in the Age of Decolonization.
Sharp, Deen (2016). ‘Urbicide and the Arrangement of Violence in Syria’, in Beyond the Square: Urbanism and the Arab Uprisings, eds. Deen Sharp and Claire Panetta.
Stop The Abduction Of Syrian Women, (2025, December 8). ‘Summary of the Campaign’s Documentation on Cases of Women’s Abduction in Syria (February–December 2025)’, Facebook, https://www.facebook.com/StopkidnappingSW.
Vignal, Leïla (2014). ‘Destruction-in-Progress: Revolution, Repression and War Planning in Syria (2011 Onwards)’, Built Environment 40, no. 3: 326–41, https://doi.org/10.2148/benv.40.3.326
Es ist ja manchmal allzu komisch. Seit mindestens sechs Jahren beschäftigen sich zahlreiche Aufsätze damit, wie sich Faschismus im Zuge von Finanzkrise, Pandemie, Krieg, Klimawandel, Grenzregimen, Antigenderismus, Polizeigewalt, Staatsräson, Tech-Utopien und AI-Slop begrifflich, epistemologisch, politisch, affektiv oder medialisiert neu verstehen ließe.
Aber ausgerechnet ein Beitrag, der diese Auseinandersetzungen vollständig ignorieren will, bestimmt jetzt die Wetterlage deutscher Feuilletons. Jan Phillip Reemtsma behauptete in seinem FAZ-Beitrag Anfang Mai, dass die Frage, ob schon Faschismus sei, was wir gerade erleben, einem Bedürfnis entspräche, Zugehörigkeit zu schaffen. Dabei bleibt zum einen unklar, wer Anlass oder Adressat seines Vorwurfs ist. Zum anderen schrumpft er die Komplexität vorliegender Analysen zu einer Angelegenheit von Zusammengehörigkeitsgefühl zusammen. Mit einem Federstreich wird aus der Welt geschafft, dass für Betroffene von Gewalt Zusammengehörigkeit überlebensnotwendig sein kann, und dass für Akademiker:innen, die schon jetzt die Auswirkungen der Einschränkungen von Wissenschaftsfreiheit zu spüren bekommen, die Vergewisserung eines Raumes der Sagbarkeiten existenzielle Qualität haben kann. Die Suchbewegung nach einer Antwort auf die Frage, ob diese Gewalt und diese Eingriffe in die kommunikativen Rechte schon Faschismus sind, ist nach Reemtsma nicht dem Ernst der Lage geschuldet, sondern nur dem Wunsch, sich in der Kuschelecke Gleichgesinnter moralisch überlegen zu fühlen.
Immerhin ist der Beitrag tatsächlich aufschlussreich hinsichtlich der Weltabgewandtheit, die in seinen Begriffen wie „affektiver Zusammengehörigkeit“ zum Ausdruck kommt. Es wird so getan, als könne sich in der fragmentierten Öffentlichkeit digitaler Kommunikation heutzutage eine vom Wunsch nach Moral angetriebene Gruppe überhaupt noch so zusammenfinden, dass Zugehörigkeit entsteht. Und Affekt wird in einen Gegensatz zu Erkenntnis oder zum Politischen gebracht, als hätten 30 Jahre queer-feministische Affekt- und Medientheorie nicht stattgefunden. Auch die in letzter Zeit unter dem Begriff der „Faschisierung“ angestellten Überlegungen werden geflissentlich ignoriert. Dass „Faschisierung“ ein analytisches Potenzial hat, haben bereits Robin Celikates und Rahel Jaeggi in ihrer Replik auf Reemtsma deutlich gemacht. Um dieses Potenzial zu heben, braucht es aber die erwähnten Affekttheorien, die in der öffentlichen Debatte oft gar nicht vorkommen. Ich setze daher beim Nachdenken über Faschismus/Faschisierung bei den Begriffen der Lust und des Begehrens an. Jedoch ist die Stoßrichtung weniger Deleuze/Guattari, vielmehr geht es mir um einen Faschismusbegriff im Anschluss an Schwarze, queer-feministische Theoriebildung.
Robin Celikates/Rahel Jaeggi wie auch Alex Demorivić, Carolin Amlinger/Oliver Nachtwey und Ivo Eichhorn beziehen sich in ihren Beiträgen zu der durch Medienengineering hochgejazzten „Faschismusdebatte“ auf Faschisierung als einen primär temporalen Begriff: als einen Begriff der Phase (Demorivić), des Prozesses (Amlinger/Nachtwey, Eichhorn), der Verlaufsform (Celikates/Jaeggi). Diese Autor:innen verwenden Bilder der Bewegung und Beweglichkeit, um der Analogiebildung zwischen historischem Faschismus und gegenwärtigen Formen des Autoritarismus zu begegnen, die Reemtsma so stört, während er sie selbst in seinem Artikel reproduziert. Der Begriff der Faschisierung deutet darauf hin, dass sich in der Wiederholung Differenz herstellt und dass sich in der Differenz das Unvollständige des aus der Vergangenheit auf die Gegenwart projizierten Faschismus zeigt.
Implizit und womöglich aufgrund der mannigfachen Bezüge auf Horkheimer/Adorno in den Repliken verstellt, ist der Begriff der Faschisierung auch mit dem affektiven Begriff des Begehrens nach Deleuze verknüpft. Faschisierung als Prozess verweist auch auf eine Energie, die das „gesellschaftliche Feld zusammenfügt“ (Deleuze 1996, 29), die uns als Begehren affiziert und uns auf mikropolitischer Ebene mit den Machtformationen verschaltet, die sich im Gefüge des Begehrens ausbreiten (ebd., 21). Paul Morten (2025) hat es bereits umrissen, Simon Stricks angekündigtes Buch legt es nah. Faschismus ist demnach nicht mehr nur aus der molaren Instanz des Staates, des Militärs, der Polizei heraus zu betrachten, sondern aus den Mikro-Gegebenheiten einer „Individualität eines Tages“ (Deleuze 1996, 31), deren Verbindungen den Moment der Konjunktur ausmachen. Die aktuelle Konjunktur des Faschismus entsteht – so ließe sich schlussfolgern – aus den Beziehungen mikropolitischer Ereignisse im Klein-Klein postdigitaler Reaktionskulturen, die sich für einen bestimmten Moment vereinheitlichen. Faschisierung als Begehren ist demnach niemals nur eine auf eine Mangelsituation zurückzuführende Lust an der Zerstörung, wie es Amlinger/Nachtwey (2025) vorschlagen, auch nicht eine natürliche Gegebenheit eines autoritären, destruktiven Charakters oder lustvollen Drangs nach Härte, wie es an der ein oder anderen Stelle bei Eva von Redecker (2026) durchblitzt. Vielmehr scheint Faschisierung insbesondere vor dem Hintergrund fragmentierter algorithmisierter Öffentlichkeiten als ein Heterogenen-Gefüge nachvollziehbar, das sich mehr und mehr über die Beziehungen der digitalen Reaktionskultur (wie Kommentare, Likes, Reposts) zusammensetzt. Diesem Gefüge sind keine Führerfiguren mehr zu entnehmen, strenggenommen noch nicht einmal mehr die Instanz des Geschlechts (Deleuze 1996, 23). Eher stellt es sich als ein Brei dar, in dem man kleben bleibt, wie es von Redecker zum Ausdruck bringt. Paul geht darauf ein, inwiefern man mit einem solchen Begehrensverständnis Faschisierung als etwas verstehen kann, das unter die Haut geht, nur eben nicht als Folge des Gefühls, Teil von Massenbewegung zu sein, sondern als Folge des digitalmedialen affektiven „microtargeting“ (2025, 4). Ich selbst habe es mit der Ringvorlesung „Prompting Fascism“ als Effekt eines durch KI-Technologien und -Rhetoriken erzeugten Bedürfnisses zu fassen versucht, Output nicht mehr zu suchen, herauszufinden oder zu generieren, sondern qua Input befehlen zu wollen.
Ohne behaupten zu wollen, ein solcher Begriff der Faschisierung könne alles erklären, wird deutlich, inwiefern Affekt der Analyse nicht gegenübersteht. Im Gegenteil: Mit dem Begehrensbegriff als Affektbegriff rücken Epistemologien der Konjunktion ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Mit dem Verweis auf Verbindung lernen wir den Blick nicht mehr auf die Pole Staat und Subjekt, Gewalt und Lust, Tech und Bros zu richten, sondern auf die Relationierungen, die „intersektionalen“ (Crenshaw), „intra-aktiven“ (Barad) und „infra-aktiven“ (Ferreira da Silva) Verhältnisse. Auf den Plan treten Schwarze, queer-feministische Wissensbestände, die in den aktuellen Faschismusanalysen nahezu unkenntlich gemacht sind. Anstelle des Vorwurfs an der Lust am Faschismusvorwurf, den Reemtsma gemacht hat, ist es mir ein Anliegen, diese Wissensbestände hervorzuheben, weil sie die Bedeutung kennen, die Affekte für die Faschismusanalyse haben. Sie sind aber auch wichtig, weil sie ermöglichen, die anthropozentrischen Verengungen der Diskussion zu adressieren, durch ihre Aufmerksamkeit für Relationen und Beziehungen.
Dabei kann vor allem der Blick auf Denise Ferreira da Silvas (2022) Begriff von Relation helfen. Anhand der Figur der Refraktion fügt sie dem ewig beweglichen Immanenzfeld des Begehrens nach Deleuze/Guattari die Negativität hinzu, die es für ein Verständnis der differentiellen Effekte von Faschisierung braucht. Gemeint ist damit ein Denken von Relation, das der kolonialrassistischen brutalen Szene der Unterdrückung entspringt und im Moment der mit dieser Gewalt einhergehenden Infragestellung (Negativierung) des Status des Menschlichen Faschisierung als eine sich nie nur gegen rassialisierte Menschen und Menschengruppen richtende Auslöschungsdynamik begreifbar macht. Es erlaubt, Faschisierung als etwas zu verstehen, dass sich im Moment der Verfolgung und Vernichtung dieser Menschengruppen immer auch gegen die Auslöschung eines gewissermaßen rassialisierten Landes zum Beispiel in Form der Extraktion von Rohstoffen richtet. Andersherum bedeutet es, dass die Extraktion von Land immer auch als faschistisch in dem Sinne betrachtet werden kann, dass sie gegen bestimmte Menschen gerichtet funktioniert.
Samir Gandesha (2020) spricht in diesem Zusammenhang folgerichtig von einem Posthumanen Faschismus. Seit der Pandemie und durch Automatisierung und KI – so Gandesha – konzentriere sich Faschismus am Rande eines massiven Dequalifizierungsprozesses von Arbeitskraft auf die Vertiefung der Rohstoffgewinnung. Mit dieser Gewinnung geht die prospektive Obsoleszenz der Menschheit mit der Zerstörung von Welt Hand in Hand, was Gandesha in Rückgriff auf Achille Mbembe als das „Becoming Black of the World“ beschreibt. Auf die Gefahr eines sehr großen Bogens hin scheint mir genau das der springende Punkt zu sein. Mit der Lust, anderen Lust am Faschismusvorwurf vorzuwerfen hingegen werden nur Effekte erzeugt, die uns von den wichtigen Debatten ablenken.
Die Ulm5 hinter Glas im Gerichtssaal in Stammheim, 29. Mai; Foto: Ignacio Rosaslanda
Was haben die Ulm5 – fünf junge, in Berlin lebende Menschen irischer, britischer, spanischer, deutscher Staatsangehörigkeit – getan? Am frühen Morgen des 8. September 2025, als der Krieg in Gaza noch in vollem Gange war, brachen sie in ein Gebäude der israelischen Waffenfabrik Elbit Systems Germany in Ulm ein, beschädigten Computer und andere Geräte, Toiletten, Fenster, Messgeräte, besprühten die Wände mit Slogans (vor allem „baby killers“ wertet die Generalstaatsanwaltschaft als antisemitisch). Einige andere, nach denen gefahndet wird, hatten, so die Staatsanwaltschaft, draußen ebenfalls Slogans und eventuell rote Dreiecke gesprüht und waren dann geflohen. Die Ulm5 filmten sich bei ihrem Einbruch und ihrem Vandalismus und warteten dann auf ihre Verhaftung. Vorher hatte jede:r von ihnen eine kleine Rede in die Kamera gesprochen, ihre Handlung als Widerstand gegen den laufenden Genozid begründet und wieder teilweise inkriminierte Slogans verwendet. Andere, Unbekannte, hatten die Videos geschnitten und nach der Tat auf Social Media hochgeladen. Einige Aussagen und Handlungen der Gruppe assoziieren sie mit „Palestine Action“, einem bisher in Großbritannien tätigen palästinasolidarischen Sabotage-Netzwerk.
(Ich kenne zufällig zwei der Tatbeteiligten: eine:n – Daniel, irischer Staatsbürgerschaft – schon als kleines Kind; unsere Familien sind seit drei Generationen befreundet; eine:n – Zo – nur sehr flüchtig, als Student:in am Bard College Berlin. Sie sind beide großartig!)
Von Anfang an war klar, dass die Justiz in Baden-Württemberg die Ulm5 als Staatsfeinde behandeln würde. Es kam zu merkwürdigen Vorkommnissen, die, solange der Prozess läuft, nicht veröffentlicht werden können, und allen möglichen Schikanen. 30 Stunden lang, während sie im Polizeirevier in Ulm saßen, wurde ihnen der Kontakt mit Anwälten verweigert. Daniel saß in der Zelle ohne Kleidung, bis auf die Unterhose nackt. Erst nach zwei Wochen wurde der Pflichtanwältin ein Termin gegeben. Einen Monat lang durfte die Familie keinen Kontakt aufnehmen, durfte das irische Konsularpersonal nicht besuchen. Statt die Untersuchungshaft auf Kaution auszusetzen, wie es eigentlich üblich ist, wenn keine Fluchtgefahr droht, wird diese immer mehr ausgeweitet, durch Prozessbeginn erst nach sieben Monaten und möglichst weite Streckung der Verhandlungstage. Im Moment plant das Gericht, erst im Januar 2027, also nach 16 Monaten Untersuchungshaft, zu einem Urteil zu kommen.
Die Untersuchungshaft in der JVA Ulm Am Frauengraben ist sehr hart: bis auf eine Stunde Hofgang am frühen Morgen täglich, manchmal einer Stunde Zugang zu einem Gym pro Woche und einer halben Stunde Besuchszeit alle zwei Wochen ist Daniel in Isolationshaft, ohne Zugang zur Außenwelt außer einem Fernseher. Briefe dauern Wochen. Sich in der Haft Belletristik kaufen oder schenken oder der Anstaltsbücherei spenden zu lassen, konnte erst nach einem halben Jahr durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts durchgesetzt werden. Als die Familie Daniel schließlich besuchen durfte, saß Daniel von ihnen entfernt in einem Glaskasten und konnte nur schlecht hörbar durch kleine gebohrte Löcher mit ihnen kommunizieren; Körperkontakt wurde nicht gestattet. Erst als irische Parlamentsabgeordnete zum deutschen Botschafter in Irland gingen und Beschwerde erhoben, wurde, nach fünf Monaten, diese rechtswidrige Praxis eingestellt.
Allein schon wegen dieser Schikanen waren die Anwälte von Anfang an in einen Kleinkrieg mit dem Gericht verwickelt. Spätestens, als das Oberlandesgericht Stuttgart im Februar in der Bestätigung der Entscheidung, dass die Verdächtigten weiterhin in Untersuchungshaft verbleiben müssten, vorwegnahm, dass ihnen lange Haftstrafen drohten, war klar, dass die Justiz voreingenommen und nicht an einem fairen Prozess interessiert ist.
Es gibt einige Besonderheiten des deutschen Gerichtssystems, die sich in einem politischen Prozess wie diesem strukturell negativ auswirken: 1) Das deutsche Prozessrecht sieht nicht wie das angelsächsische eine Jury vor, sondern neben den drei Profi-Richtern nur zwei Schöffen, Laienrichter, die den Berufsrichtern zwar formal gleichgestellt sind, aber, da in der Minderheit, in der Regel keine eigene, korrigierende Dynamik entwickeln; 2) Staatsanwälte unterstehen dem Justizministerium und sind weisungsgebunden, sie sind Teil der Exekutive. Richter sind zwar unabhängig und nicht weisungsgebunden, aber strukturell nah an der Staatsanwaltschaft dran: Beide haben als Justizbeamte eine gemeinsame Laufbahn, einen gemeinsamen Arbeitgeber, gemeinsame Verbände, gemeinsame institutionelle Interessen, gemeinsame Konferenzen, Kantinen, soziale Netzwerke, und ein ähnliches Selbstverständnis. Auch Staatsanwälte sind der „Objektivität“ verpflichtet und sollen nicht nur belastende, sondern eigentlich auch entlastende Umstände ermitteln. Das mäßigt die Anklage, aber umgekehrt kann sich ein Richter, der Karriere machen oder auch nur seine Ruhe haben will, es sich kaum leisten, die Staatsanwaltschaft und damit die Regierung allzu sehr vor den Kopf zu stoßen. Anklage und Gericht wirken tendenziell wie eine Front, nur mit verteilten Rollen. 3) Schon allein als Gegengewicht dazu haben die Strafanwälte, die vor allem ihren Mandanten verpflichtet sind und freiberuflich arbeiten, in Deutschland oftmals eher linke und staatskritische Einstellungen. 4) Mein Eindruck: Die Dominanz staatlicher Interessen und die Rollenvermischungen befördern bei entsprechenden persönlichen Charaktereigenschaften in politischen Strafprozessen den Eindruck, es bei den Justizangehörigen eigentlich mit schwachen, unsouveränen Leuten zu tun zu haben, die nicht wirklich frei sind in dem, was sie tun, und das mit passiv-aggressiv autoritärem Gehabe kompensieren. Das wiederum führt im Gerichtssaal zu Streitereien mit Anwälten und Publikum, die eigentlich die Würde des Gerichts beschädigen. 4) Es ist nicht vorgesehen, dass von den Gerichtsverhandlungen Wortlautprotokolle angefertigt werden. Eine:r der drei Richter:innen führt das Protokoll und die Vorsitzende Richterin bestimmt, was genau protokolliert wird und was nicht. Die Anwälte können etwas zu Protokoll geben, aber dafür muss die Vorsitzende Richterin ihnen erst das Wort erteilt haben. In Abwesenheit von Wortprotokollen, ganz zu schweigen von Audioaufnahmen, sind die Anwälte gezwungen, dauernd aufzupassen, dass das, was sie sagen, auch protokolliert wird. Das verlangsamt den Prozess und trägt zu dem Eindruck von Unwürdigkeit bei. 5) Die Prozesse müssen zwar öffentlich sein, Presse muss zugelassen werden und muss auch mitschreiben dürfen. Aber dem nicht als Presse akkreditierten Publikum kann es durch sitzungspolizeiliche Verordnungen verwehrt werden, Schreibwerkzeug mitbringen. Ich kenne es vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten so, dass in diesem Fall im Zuschauerraum immerhin Papier und ein (oft schlechter) Stift ausgehändigt werden. Im Oberlandesgericht Stammheim allerdings kriegt man weder Stift noch Papier und muss Mnemotechniken anwenden, um sich zu merken, was den ganzen langen Tag passiert. Die Besucher:innen werden vor dem Eintritt durchsucht, teilweise grob und mit Gewalt im Intimbereich, und müssen alle Gegenstände abgeben, inklusive Gürtel. Die Öffentlichkeit des Prozesses wird beschädigt, mit der lächerlichen Unterstellung, dass das Publikum mit Stift oder Papier „Prozessbeteiligte“ angreifen könnte, wofür in Stammheim hinter einer Panzerglaswand nur die in Kampfmontur herumstehenden Justizwachtmeister in Frage kämen. 6) Und wie wahrscheinlich überall auf der Welt kommen noch architektonische Strukturen hinzu, die dem Publikum Misstrauen ausdrücken. In Stammheim sind es die Panzerglaswände, mit denen nicht nur die Angeklagten, sondern auch das Publikum vom Gerichtsraum abgetrennt wird.
Im Ulm5-Prozess kommen noch lauter Dinge hinzu, die in deutschen Verfahren eigentlich nicht üblich sind. Das Gericht war von Anfang an gegenüber den Anwälten vollkommen unzugänglich, die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt traktiert diese, die Angeklagten und das Publikum mit Schikanen, die so willkürlich wie überflüssig erscheinen. Alle Versuche der Anwälte, im Vorfeld des Prozesses mit ihr ins Gespräch zu kommen, scheiterten. Sie weigerte sich, von der Verteidigung Telefonate oder Emails zu erhalten (nur Briefpost), während – das haben die Anwälte inzwischen festgestellt – die Kommunikation mit Generalstaatsanwalt Ronny Stengel über Emails lief. Am ersten Verhandlungstag erteilte sie der Verteidigung überhaupt nicht das Wort, ohne dafür Gründe zu nennen. Es gibt keine richterliche Entscheidung oder Rechtfertigung der Sitzordnung, und es gibt kein Programm für die Verhandlungstage, trotz mehrfacher Anfragen seitens der Verteidigung. Die zunächst angekündigten 16 Verhandlungstage wurden letzte Woche willkürlich um weitere 28 Verhandlungstage bis in den Januar verlängert. Nicht nur zieht das die Untersuchungshaft der Angeklagten in die Länge, es macht es auch den Anwälten eigentlich unmöglich, ihre Kanzleien in Berlin, München, Nürnberg… weiterzuführen. Die zu bestellenden Gutachter:innen wissen nicht, wann sie vor Gericht auftreten sollen und können nicht planen. Da die Angeklagten ihre Tat selbst gefilmt haben und die Fakten klar zutage liegen, fragt man sich, was an den 44 Tagen eigentlich geschehen soll. Vielleicht ist das eine leere Drohung. Vielleicht will das Gericht aber auch ernst machen mit dieser Zermürbungsstrategie. Obwohl die Verhandlungstage offiziell um 9 Uhr früh beginnen und das Publikum sich bereits um 8 Uhr für die Kontrollen und Durchsuchungen einzufinden hat, wird immer erst gegen halb 11 mit der Verhandlung begonnen, es werden Mittagspausen von zwei Stunden und mehr angesetzt, und die Vorsitzende Richterin nutzt jeden Vorwand, um die Verhandlung zu unterbrechen oder sogar für den Tag ganz abzubrechen.
An den ersten zwei Verhandlungstagen (bei denen ich nicht zugegen war), kam das Gericht nicht weiter als bis zur Feststellung der Identität der Angeklagten. Wenn überhaupt verhandelt wurde, ging es immer um die Anträge der Anwält:innen, noch vor der Anklageverlesung Anträge stellen zu dürfen, um die Fragen zu klären, die vor Prozessbeginn aufgrund der Kontaktverweigerung der Vorsitzenden Richterin nicht hatten geklärt werden können. Die Anwälte wollen 1) erreichen, dass die Angeklagten neben ihnen sitzen dürfen, so wie das üblich ist, weil nur so eine vertrauliche Kommunikation möglich ist. Das Arrangement der Angeklagten hinter der Glaswand, die mit Mikrophonen und Kopfhörern gleichzeitig dem Fortgang des Verfahrens und den Übersetzungen folgen und mit ihren Anwälten kommunizieren sollen, beschneidet ihr Recht auf anwaltliche Beratung erheblich und verstößt gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf ein faires Verfahren. 2) wollen die Anwälte durchsetzen, eine Referendar:in oder Schreibkraft mitzunehmen, um Wortlautprotokolle zu erstellen, oder alternativ Audioaufnahmen zu erlauben. 3) haben die Anwälte wegen der offensichtlichen Vorverurteilung, die die Verfügungen des Gerichts zu erkennen geben, einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.
Der zweite Verhandlungstag endete spektakulär: Die Anwält:innen protestierten gegen die Sitzordnung, indem sie sich nach einer der vielen willkürlichen Pausen geschlossen hinter das Panzerglas begaben, um dort auf ihre Mandant:innen zu warten und neben ihnen stehen zu können. Wie eine überforderte Grundschullehrerin befahl die Vorsitzende Richterin ihnen, sich innerhalb fünf Minuten auf ihre Plätze zu setzen Als die Anwält:innen dem nicht Folge leisteten, schloss die Richterin die Verhandlung, schickte alle nach Hause, strich als Kollektivstrafe die für die nächste Woche angesetzten Verhandlungstage und verlängerte den Prozess bis in den Januar. Erst am 20. Mai, nach einer Pause von zwei Wochen, ging es weiter.
Im folgenden schildere ich, was ich am dritten und vierten Verhandlungstag, den Tagen, an denen ich selbst zugegen war, gesehen und erlebt habe:
Bericht vom Mittwoch, 20.5., dem dritten Verhandlungstag:
Schon auf dem Weg von der Endhaltestelle der U-Bahn zum Gefängnis- und Gerichtsgebäude begegnen wir den anderen Müttern (von Vi, von Crow, von Zo), und diese Mütter sind und bleiben für mich das Eindrucksvollste am ganzen Prozess. Sie sind sehr liebevoll miteinander. Zuhause weinen manche sich die Augen aus, aber wenn sie miteinander sprechen, lachen sie über die Absurditäten; zum Beispiel bei der Feststellung der Identität der Angeklagten die Fragen nach ihrem Wohnort, den respektiven Haftanstalten, als wüsste das Gericht nicht ganz genau, wo sie „wohnten“. Oder wie Vi auf die Frage nach dem Familienstand geantwortet habe: „leeedig“ (a German bureaucratic word for not married). „Either you are married or you are a ‚spinster‘“, lacht Zo’s Mutter. Das Lachen hilft ihnen sehr, und wenn ich wählen müsste zwischen dem Schicksal, eine von ihnen zu sein, oder der Existenz der Vorsitzenden Richterin, ich würde immer das Schicksal der Mutter wählen. Von den Aktivist:innen werden sie mit einer rührenden Zuvorkommenheit behandelt und dürfen in den Warteschlangen immer nach ganz vorne.
Vom Habitus sind die Mütter liebe, ehrliche, aufrechte, bürgerlich lebende Frauen zwischen Mitte 50 und Anfang 60 und bis dato keineswegs „radikal“. Die Familien waren sich lange nicht sicher, ob die Konfliktstrategie der Anwälte die richtige ist. Aber die ungerechte und harte Behandlung ihrer Kinder vom ersten Tag an, die vielen Schikanen, die abstrusen Antisemitismusvorwürfe, die zahllosen Erfahrungen des Ausgeliefertseins gegenüber einer realitätsblinden, selbstwidersprüchlichen, unmenschlichen Staatsmacht hat sie ganz und gar auf die Seite der palästinasolidarischen Aktivist:innen getrieben. Nicht nur im Gericht, auch vor jedem Gefängnisbesuch werden sie durchsucht und abgetastet und dürfen, je nach Haftanstalt, weder Papier noch Stifte mitbringen. Daniels Mutter schreibt sich vor den Gefängnisbesuchen die dringendsten Dinge, die sie Daniel in der knappen halben Stunde sagen will, auf die Haut. „Does the German state realise how they are radicalising 60+-old women whose skin is too wrinkly to write prison notes on their hands?“, sagt sie.
Man sieht das Gefängnis Stammheim schon von weitem. Das Gerichtsgebäude liegt direkt daneben. Es wurde 2023 neu errichtet, in corporate chic. Das Innere des Baus wurde in einer Architekturzeitschrift mit einer „Wellness-Oase“ verglichen, Daniels Stiefvater witzelt, dass er ihm auf Tripadvisor trotzdem nur zwei Punkte geben wolle. „The Stuttgart hospitality thing – measured cordiality“.
Die im Zuschauerraum reichlich anwesenden Justizbeamten sind in Kampfmontur und bereit, ihre Befugnisse willkürlich weit auszulegen. Während wir auf den Verhandlungsbeginn warten, wird vorne eine für die Presse reservierte Sitzreihe fürs Publikum freigegeben. Die Mütter wollen sich vorsetzen, um später ihre Kinder hinter deren Glaswand besser sehen zu können. Das wird ihnen grundlos verweigert: „Ich habe meine Anweisungen“ sagt der Justizbeamte. „Just following orders“, sagen die Mütter, diese Ausrede kennt man in Deutschland. Die Aktivist:innen krümmen sich in ihren Sitzen, damit die Mütter trotzdem halbwegs freie Sicht haben.
Mit über anderthalbstündiger Verspätung werden endlich die Angeklagten hereingebracht, und zunächst ist es ein Schock. Vi wird in Handfesseln von mehreren Beamten auf einem Bürostuhl hereingerollt. Vi hat in der Haft in Schwäbisch-Gmünd, wo es offenbar nicht genug zu essen gibt, über zehn Kilo abgenommen und sieht wirklich schlecht aus. Man sagt, dass es in dem alten Gemäuer eines ehemaligen Klosters kalt und schmutzig ist. Ist etwas Schlimmes passiert? Die Freundinnen aus der Heimatstadt Offenbach, die für den Tag angereist sind, kämpfen mit den Tränen. Als aber auch die anderen nicht auf eigenen Beinen laufen, sondern von jeweils vier Polizisten hineingetragen werden, klärt sich auf, dass es sich um eine Protestaktion handelt: Die Angeklagten wollen zwar – anders als die RAF-Angeklagten, die sich durch Hungerstreik entzogen haben – am Prozess teilnehmen, aber mit dieser Aktion demonstrieren, dass sie ihre Verbringung hinter die Glaswand, gefesselt und von den Anwälten getrennt, nicht akzeptieren. Auch ihre Versuche, mit Briefen die Vorsitzende Richterin dazu zu bewegen, die Sitzordnung zu ändern und die Unschuldsvermutung zu respektieren, waren vergeblich gewesen.
Es ist nicht der letzte Vergleich zum RAF-Prozess, der sich aufdrängt: Die RAF-Angeklagten hatten Menschen getötet, die Ulm5-Angeklagten hingegen haben nur Sachen beschädigt und keinem Lebewesen etwas zuleide getan. Die RAF-Angeklagten verweigerten sich dem Prozess durch Hungerstreik. Die Ulm5-Angeklagten wollen den Prozess, aber bestehen auf ihren Rechten. Die RAF-Angeklagten beanspruchten nicht, mit ihren Handlungen etwa den Vietnam-Krieg oder die Politik des Schahs in Iran zu behindern. Die Ulm-5 wollten den Genozid und dessen deutsche Unterstützung wenigstens kurzzeitig behindern. Der Staat versucht heute, sich der Symbolik des RAF-Prozesses zu bedienen. Eine Radikalisierungsdynamik ist heute wie damals nicht zu verkennen. Von den Angeklagten und der Verteidigung wird aber heute alles getan, um der Dehumanisierung, der Verletzung von Leben entgegenzutreten und auf Rechtsstaatlichkeit zu bestehen.
Während die Angeklagten auf ihre Plätze getragen werden, begrüßt das Publikum sie mit stehendem und anhaltendem Applaus. Heute allerdings, anders als an den vorangegangenen Prozesstagen, keine Jubelrufe und kein Gesang. Eine der Mütter hatte die Aktivist:innen beim Warten vor dem Eingang gebeten, auf Jubelrufe und Gesang zu verzichten, um keine weiteren Vorwände für Unterbrechungen zu bieten, aber beim Einzug klatschen sollen sie. Wir wissen von Daniel, wie wichtig diese Ermutigung und Unterstützung des Publikums für die Angeklagten ist.
Die ersten Stunden der endlich begonnenen Verhandlung gehen mit der komplizierten juristischen Choreographie der Anträge hin, mit denen die Anwälte schon an den ersten zwei Tagen versucht haben, die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen: es geht um die stigmatisierende Vorführung, die Beeinträchtigungen der Kommunikation und der Öffentlichkeit, die Protokollführung, und, da diese Anträge ständig und ohne Gründe verweigert werden, die Befangenheit des Gerichts. Außerdem versuchen die Anwälte, durchzusetzen, dass als Teil ihrer Eröffnungsstatements ein achtminütiger Film gezeigt werden darf – mit Saaltechnik, oder auf einer mitgebrachten Leinwand. Vermutlich ist es ein Film, der die mit den Waffensystemen Elbits in Gaza begangenen Kriegsverbrechen zeigt. Das will das Gericht auf keinen Fall zulassen.
Sehr eindrucksvoll ist der Gegensatz im Auftreten und Habitus zwischen Gericht und den Rechtsanwälten. Die Vorsitzende Richterin verkörpert auf eine erschütternde Weise den Typus der ängstlichen Bürokratin. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie nicht frei in ihren Entscheidungen ist – oder aber auf unfassbare Weise voreingenommen und inkompetent ist. Die Anwälte – insgesamt 11 Pflicht- und Wahlverteidiger:innen, von denen 7 oder 8 anwesend sind – allesamt ziemlich jung. Wenn bei der Vorbereitung des Prozesses noch Uneinigkeit über die Prozessstrategie bestanden haben mag, hat das Gericht mit seinen Obstruktionen und seiner Unzulänglichkeit das Gegenteil von dem erreicht, was es bezweckte. Die Anwält:innen lassen sich nicht einschüchtern, sondern wirken entschlossen und völlig einig.
Der Generalstaatsanwalt scheint noch intransigenter als die Richterin, weniger unsicher, verächtlich, er spricht wenig und wenn, dann möglichst unverständlich. Er hat offensichtlich ein Problem mit der Pressearbeit der Anwälte. Immer wieder erwähnt er die Medienberichterstattung, „international und inländisch“, als sei sie etwas Anstößiges, das die Anwälte zu verantworten hätten. Einmal warnt er, er werde es nicht durchgehen lassen, wenn etwa, was er befürchte, die Statements der Anwälte „den Boden des Grundgesetzes verlassen“ würden. Niemand versteht, worauf er anspielt. Er verwechselt offenbar die deutsche Staatsräson mit dem Grundgesetz. Er lacht, als die Anwälte später über die Kriegsverbrechen in Gaza sprechen. Er trägt seinerseits dazu bei, den Prozess zu verzögern, indem er auf die Anträge der Anwälte meist nicht oder nur kurz antwortet und sich schriftliche Stellungnahmen vorbehält, für die ihm die Vorsitzende Richterin bis Mitte nächster Woche Zeit lässt.
Einen letzten Antrag vor der Lesung der Anklageschrift muss die Vorsitzende Richterin schließlich doch anhören: eine Anwältin fordert den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Lesung der Passagen der Anklageschrift, die vom angeblichen „Antisemitismus“ der Tat handeln. Die Sicherheit von Crow in der JVA Stammheim sei gefährdet, dort kursiere rechtes Gedankengut, ein Gefängnisgeistlicher habe Crow angesprochen und unaufgefordert ein Buch über Antisemitismus gegeben. Da auch jemand von der BILD-Zeitung im Publikum sitzt und es eigentlich erstaunlich ist, dass es noch keine richtige, große Hetz-Kampagne gegen die Ulm5, die Anwälte und die Angehörigen gibt, mag an der Befürchtung etwas dran sein. Aber mein Eindruck ist: der Antrag gibt der Anwältin vor allem die Gelegenheit, auszuführen, noch bevor die Anklage verlesen werden kann, dass die Handlung der Angeklagten sich nicht gegen Juden gerichtet hat, und nicht einmal gegen den Staat Israel, sondern ausschließlich gegen die Führung von Elbit Systems, deren Waffenproduktion, deren Beteiligung am Genozid in Gaza, und die deutsche Unterstützung dafür. Auch die vielen anderen, auf die Öffentlichkeit verwirrend wirkenden Anträge ermöglichen, egal ob sie abgelehnt oder gar nicht erst zugelassen werden, der Verteidigung, die Motive der Angeklagten darzulegen, bevor der Staatsanwalt mit der Anklageverlesung das Narrativ prägen kann.
Die Anklageschrift konzentriert sich vor allem auf „Palestine Action Germany“, als angeblicher Teil von „Palestine Action Global“, das aus „Palestine Action UK“ hervorgegangen sei, und versucht nachzuweisen, dass es sich bei diesen Netzwerken um organisiertes „Verbrechen“ und eine „kriminelle Vereinigung“ handle, in die die Tat der Angeklagten „eingegliedert“ gewesen sei. Die Vorbereitungen der Aktion, und vor allem die roten Palestine Action Overalls, die die Ulm5 bei ihrer Tat getragen hätten, wenn die Post sie rechtzeitig ausgeliefert hätte, dienen ihm als Belege für eine „Mitgliedschaft“. Aber da die Tat einmalig war, und außer im Zusammenhang mit dieser einen Tat eine Organisation namens „Palestine Action Germany“ bisher nirgendwo in Erscheinung getreten ist, und vor allem auch, da Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung alleine keine schweren Verbrechen darstellen, leuchten die Begründungen für die Annahme einer kriminellen Vereinigung nicht recht ein. Offenbar braucht der Generalstaatsanwalt deshalb die astronomische Schadenssumme von über einer Million Euro, für die er keinerlei Belege nennt. Auch den Antisemitismusvorwurf braucht er, um die Tat besonders verwerflich erscheinen zu lassen. Die Slogans und die reine Tatsache, dass es sich bei Elbit Systems um ein israelisches Unternehmen handelt, sollen den Antisemitismusvorwurf belegen. Um zu insinuieren, dass die Angeklagten die Hamas unterstützen würden, müssen das rote Dreieck und FTRTTS herhalten.
Nach der langen, aufoktroyierten Mittagspause, als die meisten Pressevertreter nach Hause gegangen sind, können endlich die Anwält:innen ihre Eröffnungsstatements halten. Ich bin sehr beeindruckt davon, wie sie ihre Verteidigung, die eigentlich keine Verteidigung, sondern ein Frontalangriff ist, aufgebaut haben – wie alle ihre Vorträge ineinandergreifen und sich ergänzen. Zu den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft äußern sie sich überhaupt nicht. Zwei Anwältinnen beginnen mit Vorträgen zur RAF-Prozess-Geschichte und zur Symbolik von Stammheim und erklären die einmalige, symbolische Weigerung der Angeklagten, den Glaskasten zu betreten. Der Anwalt Matthias Schuster, der das Achtminuten-Video wahrscheinlich mit Aufnahmen aus Gaza zeigen wollte, gibt zu Protokoll, dass ihm sein Vortrag verweigert wurde und er nichts weiter zu sagen habe. Eine Anwältin zieht die Parallele zu den Mitgliedern der Letzten Generation, die Schäden in Millionenhöhe angerichtet hatten und trotzdem nicht in Untersuchungshaft genommen wurden. Einen ersten Höhepunkt setzt Daniels Anwalt, Benjamin Düsberg, der rhetorisch einfach exzellent ist, mit einem Vortrag über den Krieg in Gaza und wie vor allem Kinder getötet, ausgehungert und verletzt wurden – gezielt und systematisch; über die Waffengattungen, die Elbit System produziert, wie diese für die genozidale Kriegsführung eingesetzt werden, wie Deutschland diese Waffenproduktion unterstützt; was das Völkerrecht vorschreibt und wie das Völkerrecht sich zum deutschen Recht verhält. „Niemand, der noch einen Rest von Herz und Verstand übrig hat, kann sich dem verschließen.“ Während er spricht, weinen zwei der Angeklagten. Ich weiß nicht mehr, wo Düsberg aufhörte und der Anwalt Breuer weitermachte, und wer das Zitat von Fritz Bauer vorlas: die Taten der Angeklagten – der Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung – seien nicht nur zu entschuldigen, seien nicht nur, als Notwehr, zu rechtfertigen; sie seien Widerstand gewesen, gebotener Widerstand gegen einen laufenden Völkermord, „das mindeste, was sie tun konnten“, nachdem alle anderen Wege, Deutschland dazu zu bringen, von seiner Mithilfe bei den Verbrechen abzulassen, nicht gefruchtet hätten. Die Verbrecher säßen auf der anderen Seite, Elbit und Deutschland müssten angeklagt werden, die Angeklagten hingegen hätten die einzig richtige Schlussfolgerung aus der Lehre des Nationalsozialismus und des Holocaust gezogen: „Nie wieder!“.
Die Vorsitzende Richterin schien den Vorträgen immerhin zuzuhören. Der Staatsanwalt hingegen machte wegwerfende Handbewegungen und lachte auch einmal. Gefragt, ob er reagieren wolle, spöttelte er, dass er nichts zu „replizieren“ habe, da nichts Prozessrelevantes vorgetragen worden sei.
Draußen treffen wir die Anwält:innen. Sie sind zuversichtlich. Die Vorsitzende Richterin mache einen Fehler nach dem anderen. In der Tat: ihre Schwäche und ihr Mangel an Souveränität sind augenfällig. Trotzdem steht noch am selben Abend auf dem Info-Screen in der U-Bahn eine Version der Geschichte, die den „chaotischen Verhandlungstag“ den Angeklagten, die sich hereintragen ließen, und den Anwälten mit ihren Anträgen anlastet. Das ist die epistemische Gewalt, von der Mimi gesagt hatte, sie sei fast schwerer zu ertragen als die physische Gewalt der Einsperrung und Freiheitsberaubung: „Es ist unglaublich, wenn man das hier live miterlebt, und dann hören und lesen muss, was der Staat und die Medien dazu zu sagen haben, und das ist etwas völlig anderes.“ Wenn einem ein x für ein u vorgemacht wird; wenn man gezwungen werden soll, statt der mit den eigenen Sinnen wahrnehmbaren Wirklichkeit eine falsche, konstruierte Parallelwirklichkeit anzunehmen.
Bericht vom Freitag, 22. Mai 2026, dem vierten Verhandlungstag
Es ist der Tag, an dem endlich die Einlassungen der Angeklagten erwartet werden. Es hieß, dass heute Greta Thunberg kommen würde, und tatsächlich: während wir in der Morgensonne vor dem Unterstützer-Camp warten, kommt Greta um die Ecke, mit ihrem schweren Rucksack, in Begleitung von Judith Scheytt und Hebh Jamal, wie wir alle von der U-Bahn; ganz unscheinbar und ohne dass irgendein Aufhebens von ihrem Kommen gemacht worden wäre.
Gestern hat Roser, die aktivste Aktivistin, aus Neugier in Stammheim noch den Prozess gegen einen Menschen, der wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen (!) Vereinigung angeklagt ist, besucht. Sie berichtet: Dieser Angeklagte sei keineswegs in U-Haft gewesen, sondern mit dem Taxi gekommen. Er sei höflich und zuvorkommend vom Gericht behandelt und auf seine Rechte aufmerksam gemacht worden; ein „normaler“ Prozess, der noch einmal zeige, wie unnormal der Ulm5-Prozess sei. Die Aushänge aller dieser Tage anstehenden Prozesse, mit Verhandlungsdaten, sind am Eingang vor dem Gerichtsgebäude angebracht, für die Öffentlichkeit, sollte man meinen. Als ich sie fotografiere, kommt ein Wachtmeister und fordert mich aggressiv auf, das zu unterlassen.
Eingangskontrollen: Bei mir übernimmt das Abtasten in der Kabine wieder die punkige Polizistin, die nett und diskret ist und mich schon kennt. Aber andere geraten an eine Polizistin, die die Situation für sexuelle Übergriffe ausnutzt. Mimi nach der Nachmittagskontrolle: „She stuck her hands up inside my bra, pushed the wire up hard, very painful, and felt my breasts. Like both palms on the whole of both my breasts, I consider it a sexual assault“. Auf ihre laute Beschwerde: „Hee, was machen Sie da? Das ist nicht normal“, antwortete sie: „So mache ich das immer“, ließ aber immerhin davon ab, ihr auch in die Hose zwischen die Beine zu greifen, wie sie es bei Greta und den anderen Müttern machte.
Im Sitzungssaal liegen die Zettel für die „Presse“ nicht mehr auf den Stühlen, sondern sind laminiert auf die Stuhlrücken der ersten beiden Reihen geklebt. Es soll niemand mehr auf die Idee kommen, die Zettel zum Schreiben zu benutzen. Es sind solche Details, die einen die Gemeinheit des Gerichts besonders spüren lassen. Mimis Mann zu dieser Innovation: „Stuttgart! You do what you have to do. For this they must have taken a six years course in advanced, utter and absolute arseholery“.
Die Angeklagten werden auf ihre Plätze hinter die Glaswand gebracht, heute zu Fuß. Heute sieht Vi sehr viel besser aus, überhaupt sind die Angeklagten fröhlich. Mimi und Jem konnten am Vortag Daniel besuchen, es geht Daniel gut, trotz der schlimmen Haftbedingungen und obwohl ein Mithäftling, mit dem sich Daniel bei den morgendlichen Hofgängen angefreundet hatte, verschwunden ist. Wenn die Sonne über die Gefängnismauern kriecht, stellen sie sich auf die Fußspitzen, um ein paar Strahlen auf ihrem Gesicht zu spüren. Daniel macht in der Zelle täglich hunderte von Push-ups und sieht kräftiger aus denn je. Sie werden es nicht schaffen, die Angeklagten und ihre Familien zu zermürben.
Nun bringen die Anwälte die Anträge vor, die ihnen vorher verwehrt worden waren: Zur Frage der Sitzordnung haben sie recherchiert, dass die Vorsitzende Richterin gelogen hatte: Stammheim stand als Gerichtsaal von Anfang an fest, es wurden gar keine anderen Räumlichkeiten angefragt, obwohl es 14 oder 15 andere Verhandlungssäle in der Region gegeben hätte. Dass kein Augenkontakt mit den Mandanten möglich ist, und vor allem, dass diese nicht gleichzeitig die Verhandlung verfolgen und mit ihren Anwälten kommunizieren können, ist eine Rechtsverletzung, die sie nicht hinnehmen werden. Darauf greift, zum ersten und einzigen Mal bisher, die junge Staatsanwältin das Wort, die neben dem Generalstaatsanwalt sitzt, und fragt – vielleicht ironisch gemeint, weil es an den Tischen der Anwälte recht eng ist –, wo denn genau die Angeklagten nach den Vorstellungen der Verteidigung Platz nehmen sollen? Das ist eine Steilvorlage: Die Anwälte lachen, eine (Anna Busl) ergreift das Wort und bedankt sich für die Frage: Dort, wo die Anklage jetzt sitze, das sei doch der richtige Platz für ihre Mandant:innen! Denn tatsächlich seien sie die eigentlichen Ankläger, und die wahren Angeklagten seien Elbit Systems und der deutsche Staat, der die genozidale Kriegsführung unterstütze. Die Staatsanwaltschaft könne ja dann hinter dem Panzerglas Platz nehmen und mal ausprobieren, wie sich der Prozess von dort ausnehme.
Zur Frage des Protokollierens argumentieren die Anwälte auch damit, dass im Publikum keine Notizen gemacht werden dürfen; und sie führen als ein historisches Gegenbeispiel den RAF-Prozess an, wo das Gericht eine Protokollkraft erlaubte. Vor allem aber verweisen sie auf die jedem doch sofort einleuchtende Zweckmäßigkeit. Der Generalstaatsanwalt will schriftlich antworten, aber entgegnet schon mal, dass der RAF-Prozess eine mediale und historische Bedeutung für die Mit- und Nachwelt gehabt habe, dieser Prozess hingegen nicht. (Das wird die Nachwelt anders sehen.)
Zur Frage des Gebrauchs von Stiften im Publikum: die Anwälte verweisen darauf, dass der Vorwand, die Stifte könnten als Stichwaffe benutzt werden, absurd sei. Der Generalstaatsanwalt will schriftlich antworten, aber führt schon mal an, dass er und die Richter:innen auf Indymedia namentlich genannt und „mit Sanktionen“ bedroht würden. Verteidigung: das täte ihr leid, doch dafür könne doch das Publikum nichts, und die Ulm5 erst recht nicht, sie haben ja keinen Zugang zum Internet.
Der Antrag, eine Tonaufnahme der Verhandlung zu machen, wird abgelehnt. Meistens nimmt der Generalstaatsanwalt gar nicht mündlich Stellung, sondern verweist auf schriftliche Stellungnahmen, für die ihm die Vorsitzende Richterin eine Frist in der darauffolgenden Woche gibt. Als die Anwälte darauf hinweisen, dass der Antrag, die Angeklagten wenigstens für ihre Einlassungen aus dem Glasbereich zu holen, aus Zeitgründen sofort entschieden werden müsse, will die Richterin den Verhandlungstag ganz beenden – es ist zwölf Uhr mittags, nach nur anderthalb Stunden Verhandlung. Nun entsteht im Saal große Unruhe: sollen schon wieder die Angeklagten keine Gelegenheit bekommen, zu sprechen? Mehrere Anwälte verweisen auf das Beschleunigungsgebot, auf die Freiheitsrechte ihrer Mandanten, darauf, dass doch die Vorsitzende Richterin selbst am ersten Tag auf das Beschleunigungsgebot hingewiesen habe; auf die Familien, die aus dem Ausland angereist seien, um ihre Kinder zu hören. Die Richterin muss nachgeben, verfügt aber wieder eine zweistündige Mittagspause, vielleicht in der Hoffnung, dass dann der größte Teil der Presse nicht mehr anwesend sein wird.
Auch ich werde durch diese lange Mittagspause daran gehindert, die Einlassungen zu hören, um meinen Zug nachmittags zu erreichen. Aber nach den Berichten anderer und Mimis Erzählungen kam nur Daniel dazu, die Stimme zu erheben, und auch nur für wenige Sätze. Zunächst entsprach die Vorsitzende Richterin dem Antrag, die Gefangenen für ihre Einlassungen aus dem Glaskasten herauszulassen, aber verbunden mit einer „Gemeinheit“ (so einer der Anwälte): Sie sollen in Handschellen in den Zeugenstand geführt, die Handschellen ihnen erst dort abgenommen werden. Daniel zog es deshalb vor, die Einlassung doch hinter Glas zu halten, anstatt „wie ein Tier“ vorgeführt zu werden. Er sprach auf deutsch über seine ausschließlich humanistischen Gründe für die Tat: die systematische Zerstörung von Lebensgrundlagen in Gaza, die künstliche Hungersnot, die sexuelle Gewalt gegen palästinensische Gefangene. Sie hätten „Aufsehen erregen“, die Waffenlieferungen wenigstens kurzfristig unterbrechen wollen. „Wegzuschauen ist verwerflich, aber die Ausrüstung dafür zu liefern, ist noch schlimmer.“ Der Antisemitismusvorwurf überrasche sie nicht, aber empöre sie: „Widerstand gegen Besatzung und Massenmord als Antisemitismus zu bezeichnen, ist eine Schande.“ –
Nach diesem Satz sei die Vorsitzende Richterin total ausgetickt: Ein kurzer und vereinzelter Jubelruf aus dem Publikum wurde von ihr zum Anlass genommen, Daniels Einlassung zu unterbrechen, den:die Störer:in nicht etwa aus dem Saal zu entfernen, sondern durch eine Seitentür aus dem Zuschauerraum in den Verhandlungsraum führen zu lassen und dort einen eigenen kleinen Prozess im Prozess zu veranstalten: sie ließ sich deren Personalausweis geben und fing an, so ihre eigenen Worte, „vor versammelter Mannschaft“ deren Personalien vorzulesen. Als die Anwälte und das Publikum sich die Ohren zuhielten und protestierten, muss ihr das Illegale ihrer Handlung aufgefallen sein. Sie schloss brüsk die Verhandlung und ging ins Wochenende.