Richard Joyce und Sundhya Pahuja, „International law, populism and Palestine: An interview with Nahed Samour”, London Review of International Law 13 (2025), S. 267–284, https//doi.org/10.1093/lril/lraf014.
Richard Joyce und Sundhya Pahuja, Professor*innen für internationales Recht an der Universität Melbourne, interviewten am 15. Mai 2024 die Völkerrechtlerin Nahed Samour für die London Review of International Law. Das Interview zeigt vorbildhaft, wie man die Kritik am Recht mit einem realistischen und positivistischen Engagement für das Recht in Einklang bringen kann, um Völkermord zu verhindern und sich für Gerechtigkeit einzusetzen. Es schlägt eine Brücke zwischen dem Nationalen, dem Internationalen und dem Transnationalen, macht den Zusammenhang zwischen dem Scholastizid in Palästina und der autoritären Instrumentalisierung emanzipatorischer Konzepte wie der Campus-Sicherheit sichtbar, und ist eine Lehrstunde zur Verantwortung von Hochschullehrer*innen und zur Macht von Studierendenbewegungen.
Wir werden Zeugen eines obgleich akademischen so doch zutiefst persönlichen, vielschichtigen, umsichtigen Gesprächs zwischen drei beharrlichen Wissenschaftler*innen, über den Zustand der Welt und die Rolle und Verantwortung des Völkerrechts darin. Es ist inspirierend zu erfahren, was die Disziplin des Völkerrechts noch zu bieten hat, insbesondere wenn sie „von unten” geprägt ist und solidarisch ausgeübt wird, im Kampf um Selbstbestimmung und für das Recht aller Menschen, nicht unter den Trümmern des (Post)Kolonialismus, der Apartheid, der politischen Unterdrückung und der wirtschaftlichen Ausbeutung begraben zu werden.
Im Mittelpunkt des Interviews steht die Annäherung daran, was Umsichtigkeit (im Sinne einer „theory/ ethics of care“) im Bereich des Völkerrechts bedeuten kann und muss: Sorge – care – für Menschen, unabhängig davon, wo und wer sie sind, Sorge für die eigene Disziplin, Sorge für unser aller (akademische) Freiheit, gemeinsam und über jegliche Arten von Grenzen hinweg zu arbeiten, zu denken und zu protestieren; Sorge für diese ungerechte Welt, die uns dazu zwingt, kritisch zu sein.
Nahed Samour erinnert uns und insbesondere ihre Kolleg*innen im Bereich des Völkerrechts daran, dass die Art und Weise, wie wir Fragen zu einer Situation und ihrer völkerrechtlichen Bewertung stellen und kontextualisieren, immer Konsequenzen in der materiellen Welt hat. Diese Konsequenzen werden weniger von denjenigen gespürt, die im Völkerrecht arbeiten, als vielmehr von denjenigen, die direkt betroffen sind und die meist an den Rändern dessen stehen, was der deutsche und/oder westliche Diskurs als die richtige rechtliche Perspektive auf die Welt und ihre Konflikte ansieht.
Das Recht selbst, das sich einer universellen Sprache bedient und auf dem Mythos des zivilisierten liberalen Nationalstaates aufbaut, verstärkt dann unter dem Deckmantel des Rechtmäßigen und Objektiven eine für die meisten Menschen ungerechte und gewalttätige Welt(un)ordnung.
Und doch werde heute schon „der Verweis auf ein Rechtssystem, das inhärent bourgeois, liberal und konventionell ist, als radikaler Akt angesehen“. Nahed Samour beobachtet, wie juristische Begriffe wie Völkermord und Apartheid „diskreditiert [werden] als ideologische Begriffe, oder Kampfbegriffe“. Dabei identifiziert sie Techniken der Auslassung, z. B. durch Völkerrechtler*innen in Praxis und Wissenschaft, die zwar über Verstöße Israels gegen das humanitäre Völkerrecht sprechen, aber nicht über Völkermord, obwohl Völkermord Gegenstand von Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof ist. Ein weiteres Werkzeug sei die Vermischung von Antizionismus und Antisemitismus, die eine Instrumentalisierung des Letzteren ermögliche. Die schamlose Entwertung von Leben führe dazu, dass die Zerstörung mancher Leben weniger gelte als die Zerstörung anderer und führe so zu einer anhaltenden Straflosigkeit. Das Interview ist ein Appell an Völkerrechtler*innen, sich nicht zurückzulehnen und nicht in Selbstgefälligkeit zu verharren, sondern die Pflicht zur Verhinderung von Völkermord auch für sich selbst anzuerkennen, die eigene Verantwortlichkeit und die Mitschuld ihrer Institutionen in Erwägung zu ziehen und ihrer Verantwortung als Lehrende gerecht zu werden.