Schlagwort: Gaza

  • Koloniale versus antikoloniale Überschreitungen der Grenze zwischen Zivilisten und Kombattanten

    Nicola Perugini: Between Anti-Colonial Resistance and Colonial Genocide: Gaza at the Limits of International Law, in: The Journal of Imperial and Commonwealth History, November 2025, S. 1–14, doi:10.1080/03086534.2025.2578214.

    Peruginis Artikel zeigt auf einen blinden Fleck im humanitären Völkerrecht hinsichtlich der Anerkennung antikolonialer Kriege. Das Völkerrecht legitimiert in begrenztem Maße antikoloniale Gewalt, in den Zusatzprotokollen von 1977, die das Recht auf bewaffneten Kampf gegen koloniale Besatzung institutionalisiert haben. Perugini zufolge beruht diese Anerkennung aber auf einem statischen, staatszentrierten Regelwerk, in dem die Zivilperson als passives, unparteiisches Opfer imaginiert wird, das Schutz benötigt, und sich nur der Kombattant im antikolonialen Widerstand auch gewaltsam für die Abschaffung der kolonialen Besatzung und Herrschaft einsetzt. Aus der Geschichte wissen wir jedoch, dass antikoloniale Bewegungen das Prinzip der Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kombattanten im humanitären Völkerrecht immer in Frage gestellt haben, indem sie die Grenze zwischen beiden in einem kollektiven Kampf verwischten. Aus der Perspektive der Kolonisierten fordert Perugini daher eine „Dekolonisierung der Zivilbevölkerung” im Völkerrecht. Für Perugini zwingt uns diese Perspektive, „die Zivilbevölkerung als eine Figur des Widerstands und nicht der Passivität zu betrachten.” (S. 2)

    Im Kontext des anhaltenden Völkermords Israels in Gaza entscheidet die Unterscheidung zwischen Zivilist:innen und Kombattant:innen über Leben und Tod für die meisten Bewohner:innen Gazas, sicherlich für alle Männer und sogar für männliche Kinder. Wie Perugini hervorhebt, nutzt Israel genau diese Unterscheidung, um all diejenigen ungestraft zu töten, die es wagen, die Grenze zwischen Zivilist:innen und Kombattant:innen zu verwischen. Das aktuelle Beispiel eines lokalen ZDF-Auftragnehmers veranschaulicht ebenfalls, wie Israel und deutsche Medien die gezielte Bekämpfung von Journalist:innen rechtfertigen, indem sie deren Zivilistenstatus in Frage stellen.

    Konkret verweist Perugini unter Bezugnahme auf den Völkermord Israels in Gaza auf zwei dialektisch miteinander verflochtene Formen der Transgression, die im Widerspruch zum humanitären Völkerrecht stehen. Einerseits verschmelzen antikoloniale Kräfte in ihrem antikolonialen Kampf die zivilen und die militärischen Sphären, beispielsweise durch die Infrastruktur von Tunneln, die sowohl kommerziellen als auch militärischen Zwecken dienen. Mit dem Tunnelbau haben palästinensische Widerstandsgruppen die Unterscheidung unterlaufen, um durch „unterirdische Kriegsführung“ (S. 7) „die Asymmetrie des Schlachtfeldes herauszufordern“. Andererseits nutzt der Staat Israel genau diese Nicht-Unterscheidung, um „das kolonisierte Volk als Volk zu vernichten”. Nach Perugini verdeutlichen beide Verstöße gegen das Völkerrecht die Grenzen des Völkerrechts sowie die Beziehung zwischen kolonialem Völkermord und antikolonialem Widerstand in siedlerkolonialen Kontexten.

    Peruginis Aufruf zur Dekolonialisierung des Zivilisten im humanitären Völkerrecht eröffnet uns ein tieferes Verständnis, warum antikolonialer Widerstand die Verwischung zwischen Zivilsten und Kombatanten bedingt, und wie das humanitäre Völkerrecht es Israel ermöglicht, das Recht aufSelbstverteidigung gegen die Kolonisierten zu beanspruchen, indem es den Kolonisierten ihr eigenes Recht auf Selbstverteidigung verweigert. „Diese Umkehrung von Aggression und Verteidigung ist zentral für die koloniale Logik des Völkermords.“ (S. 10)

    https://doi.org/10.1080/03086534.2025.2578214

  • Die Begriffe „Krieg“ und „Genozid“ sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden

    Die Begriffe „Krieg“ und „Genozid“ sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden

    Sowohl in KriSol-internen Debatten als auch beispielsweise in einem Interview mit Omer Bartov im deutschsprachigen Jacobin wurde zuletzt deutlich, dass es innerhalb Palästina-solidarischer Bewegungen erhebliche Vorbehalte gegen den Kriegsbegriff gibt. Stattdessen wird die moralische und politische Beurteilung der Massengewalt gegen Gaza und seine Bevölkerung an den juristischen Genozidbegriff geknüpft – und das obwohl schon länger zu beobachten ist, dass Mitglieder der Bundesregierung diesen Begriff gezielt nutzen, um gerade keine Konsequenzen aus der Gewalt zu ziehen. Sie verweisen darauf, dass erst noch die Gerichte entscheiden müssen, ob tatsächlich ein Genozid verübt wurde oder nicht, oder ignorieren journalistische Nachfragen zu Konsequenzen angesichts des Völkermords mittlerweile gleich gänzlich. Letzteres war etwa in einer Regierungspressekonferenz kurz nach Beginn des fragilen Waffenstillstands im Oktober 2025 der Fall, in der es unter anderem um Erwägungen des Bundeskanzlers zur Wiederaufnahme uneingeschränkter Rüstungsexporte nach Israel ging. Schon länger zeigt sich also, dass sich allein mit dem Genozidbegriff nur schlecht politischer Druck aufbauen lässt. Noch dazu ist keinesfalls sicher, dass die Gerichte in ein paar Jahren tatsächlich urteilen werden, dass die israelische Regierung einen Genozid in Gaza begangen hat.

    Es besteht also reichlich Grund zu der Sorge, dass eine diskursive Verengung auf den Genozidbegriff nicht nur aktuell, sondern insbesondere auch in Zukunft zur Abwehr von Verantwortung und Negierung der Massengewalt genutzt werden kann. Vor diesem Hintergrund plädieren wir für die strategische Aufwertung eines empirisch-analytischen Kriegsbegriffs, der auf beobachtbare Empirie verweist, dabei die politische Bedeutung empirischer Evidenz unterstreicht und sich nicht von juristischen Urteilen abhängig macht.

    Genozidaler Krieg ist nicht weniger grausam als Völkermord

    Der Begriff „Krieg“ wird gerade von denjenigen, die die Massengewalt gegen Palästinenser:innen auf das Schärfste verurteilen und dringend politische Konsequenzen fordern, oft als unangemessen gewertet. Es wird kritisiert, „Krieg“ impliziere Symmetrie – einen Konflikt zwischen zumindest in etwa gleich handlungsfähigen Seiten – und ermögliche so in der Beurteilung der Massengewalt gegen Gaza bothsidesism (so auch in etwa die Begründung der Ablehnung in dem oben verlinkten Interview mit Bartov). Wir teilen die Kritik an bothsideism. Zugleich widersprechen wir als Friedens- und Konfliktforscherinnen dem Eindruck, dass Kriege per se symmetrisch sind. Empirisch ist dies definitiv nicht der Fall.

    „Krieg“ bezeichnet in erster Linie den Umstand, dass Gewalt massenhaft ausgeübt und erlitten wird. Zugegeben: in der quantitativen Forschung wird der Begriff tatsächlich vor allem an der Zahl kampfbasierter Todesfälle („battle-related deaths“) festgemacht, wodurch suggeriert wird, dass Krieg vor allem aus Kampfhandlungen zwischen gegnerischen Seiten bestehe. Die Idee ist hierbei, dass bewaffnete Akteure (mindestens einer von ihnen eine staatliche Armee) einander bekämpfen und dass dabei sowohl Kombattant:inen als auch (unabsichtlich oder in Kauf nehmend) Zivilist:innen getötet werden (siehe etwa Uppsala Conflict Data Program). Allerdings werden solche Definitionen innerhalb der Friedens- und Konfliktforschung schon lange kritisiert und als unterkomplex bzw. die tatsächlichen Kriegsdynamiken nicht hinreichend abbildend betrachtet. Auf Gaza beispielsweise, wo Zivilist:innen und zivile Infrastruktur direkt und unmittelbar angegriffen, getötet und zerstört wurden, passt die Vorstellung offensichtlich nicht. Direkte Angriffe auf die Zivilbevölkerung gibt es zudem auch in Kriegen, für die sich empirisch keine genozidalen Logiken ausmachen lassen, die also nicht gezielt die Lebens- und Überlebensbedingungen der Angehörigen einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe zerstören, um hier einmal eng bei der Genozidkonvention zu bleiben. Beispiele für nicht-genozidale Gewalt gegen die Zivilbevölkerungen finden sich etwa im Rahmen militärischer Interventionen man denke an die US-Drohnenkriege und den unsäglichen Begriff der „collateral damage“ – und auch in Bürgerkriegen, in denen gerade nicht-staatliche bewaffnete Akteure sich zuweilen über Gewalt gegen die Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln, Arbeitskräften und Zwangsrekrut:innen versorgen.

    Wenn wir in solchen Situationen dennoch von „Krieg“ sprechen und schreiben, so trägt dies nicht zuletzt dem Umstand Rechnung, dass Massengewalt global und historisch betrachtet nur selten symmetrisch war, und dass sie sehr häufig direkt gegen Zivilbevölkerungen gerichtet wurde und wird. Sämtliche Formen kolonialer, und dabei oft genozidaler, Gewalt seit dem 16. Jahrhundert könnten hier als Beispiele dienen. Insofern ist einseitige Massengewalt tatsächlich kein Sonderfall. Eher trifft dies auf den symmetrische Kampf zwischen uniformierten Armeen zu, der in westlichen Vorstellungen fälschlicherweise (nur dank Eurozentrismus) das Bild von Kriegen geprägt hat.

    Wir schlagen deshalb vor, den Kriegsbegriff nicht rundheraus abzulehnen, sondern ihn von eurozentrischen Annahmen symmetrischer Gewalt befreit zu nutzen, um die Relevanz empirisch belegter Gewalt in den Vordergrund zu rücken. Der Vorteil eines solchen Begriffs ist, dass mit ihm massenhafte Gewalt in ganz unterschiedlichen Ausprägungen als moralisch und politisch relevant gekennzeichnet werden kann – denn „Krieg“ ist eine menschengemachte Katastrophe, und der Begriff signalisiert, dass hier Handeln nötig ist. In einem zweiten Schritt geht es dann darum, empirisch zu klären, was die zentralen Charakteristiken des jeweiligen Krieges sind. Ein Vorschlag für die empirische Beschreibung der massenhaften Gewalt in Gaza ist „genozidaler Krieg“: also Massengewalt, an der sich anhand empirischer Beobachtungen plausibel auf Vernichtungsabsichten schließen lässt. Gegenüber Genozid hat „genozidaler Krieg“ den Vorteil, dass er nicht von Gerichten bestätigt werden muss, sondern sich allein auf umfangreich dokumentierte, empirische Beobachtungen stützt – was in der Politik üblicherweise sehr wohl als Entscheidungs- und Handlungsgrundlage ausreicht! Mit der Verwendung des Kriegsbegriffs kann und sollte also Argumenten entgegengetreten werden, man müsse Gerichtsprozesse abwarten, bevor zum Beispiel Entscheidungen über Konsequenzen im Verhältnis zur israelischen Regierung getroffen werden können. Wie auch immer die Gerichte entscheiden, allein die empirischen Belege sollten Beweis genug sein, dass ein genozidaler Krieg geführt wurde und dass dieser ebenso inakzeptabel ist wie ein gerichtlich festgestellter Völkermord.

    Hiermit sind wir schließlich bei der de facto Hierarchisierung von Leid, die auch Dirk Moses umtreibt und ohne Frage ein Kernproblem des juristischen Genozidbegriffs ist. Dieser soll das schlimmste aller Verbrechen beschreiben und ist dabei so eng gefasst ist, dass die allermeiste Massengewalt nicht darunter gefasst werden kann und so zwangsläufig als „weniger schlimm“ gekennzeichnet wird. Auch hier könnte der Kriegsbegriff langfristig korrigierend wirken, indem er einer solchen Hierarchisierung entgegenwirkt.

    Diskursiv mehrgleisig fahren

    Selbstverständlich ist es auch weiterhin sinnvoll den Genozidbegriff zu nutzen, insbesondere um die Geltung des Völkerrechts einzufordern. Unser zentraler Punkt ist daher, dass es für die Palästina-solidarische Bewegungen unklug ist, politisch und moralisch alles auf eine Karte zu setzen – noch dazu auf das bekannterweise selektiv wirksame und von kolonialen Logiken durchzogene Völkerrecht! Wir sollten diskursiv mehrgleisig fahren, um einer Situation zu entkommen, in der zentrale Akteure Verantwortung für schwerste Verbrechen von sich weisen, und in der die moralische und juristische Verurteilung so eng miteinander verwoben sind, dass zukünftige Freisprüche schlimmstenfalls einer Reinwaschung gleichkämen. Der Begriff „genozidaler Krieg“ gibt uns diese Möglichkeit. 

  • Wissenschaftsfreiheit – für wen, für was, mit welchem Ziel?

    Köppert, Katrin: Für eine radikale Imagination von Wissenschaft. In: Zeitschrift für Medienwissenschaft, Jg. 17 (2025), Nr. 2, S. 140-144, http://dx.doi.org/10.25969/mediarep/24183.

    Peters, Kathrin: Kritik der Wissenschaftsfreiheit. In: Zeitschrift für Medienwissenschaft, Jg. 17 (2025), Nr. 2, S. 135-139, http://dx.doi.org/10.25969/mediarep/24182.

    Was bedeutet es, wenn gegenwärtig so viel über Wissenschaftsfreiheit gesprochen wird? Wer nutzt den Begriff und mit welchen Anliegen? Für wen gilt diese Freiheit? Wer wird nicht mitgedacht, was wird nicht gedacht? In der Zeitschrift für Medienwissenschaft haben Katrin Köppert und Kathrin Peters Debattenbeiträge veröffentlicht, die die Reaktionen von Universitäten auf den genozidalen Krieg in Gaza zum Ausgangspunkt nehmen, um die Rede von der Wissenschaftsfreiheit zu problematisieren.

    Katrin Köppert argumentiert, dass es ins Leere läuft, auf die Beschneidung akademischer Räume mit der Verteidigung von Wissenschaftsfreiheit zu reagieren. Der Ruf nach Freiheit müsste, vor dem Hintergrund des Black Radical Thought, erst einmal das Problem einer real existierenden Unfreiheit anerkennen. Rinaldo Walcott hat die Schwarze Emanzipation als eine beschrieben, die sich noch gar nicht ereignet hat. Mit Walcott gedacht hätte an die Stelle eines Plädoyers für Wissenschaftsfreiheit die Forderung nach einer radikalen Imagination von Wissenschaft zu treten.

    https://mediarep.org/server/api/core/bitstreams/ddba5814-7f36-486e-b0cb-7745e6a735ca/content

    Auch Kathrin Peters problematisiert, wenn der Fokus lediglich auf die Wissenschaftsfreiheit gerichtet wird. Sie sieht das Verhältnis von Wissenschaft und Politik, seit es Wissenschaft gibt, als ein verschränktes. Der Ruf nach Neutralität von Wissenschaft ist deshalb selbst politisch. Denn er ignoriert, dass schon die Wahrnehmung eines Problems als Problem niemals neutral sein kann. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Debatte um Wissenschaftsfreiheit, die angesichts Palästina-solidarischer Proteste an Universitäten ausgebrochen ist, als Verschiebung. So berechtigt Zweifel, ob die Wissenschaftsfreiheit staatlicherseits immer geschützt wurde, im Einzelnen sein mögen, so sind diese Debatten doch zugleich daran beteiligt, den analytischen Blick von drängenden Fragen abzuwenden – Fragen danach, wo Rassismus und Antisemitismus anfangen und aufhören, oder nach der sogenannten deutschen Erinnerungskultur. Vor allem aber verstellen die Debatten den Blick auf die Lage in Gaza, auf die die Protestierenden doch vor allem aufmerksam machen wollen.

    https://mediarep.org/server/api/core/bitstreams/f29c8fb2-cd66-40d5-8301-efa6d8336fa5/content

  • „Nie wieder“ muss universell gelten

    Alexander Schwarz: Scheitern in Gaza, südlink, 213, 6–7.

    „Wer ‚Nie wieder‘ sagt, muss ‚für alle‘ meinen […]“, schreibt Alexander Schwarz in seinem Beitrag. Allerdings beharre die Bundesregierung auf einer Staatsräson, die sich auf eine uneingeschränkte Solidarität mit Israel reduziere, so Schwarz. Er verweist auf den Verlust der Glaubwürdigkeit angesichts der zu beobachtenden Doppelstandards in der (fehlenden) Anwendung des Völkerrechts, etwa im Hinblick auf die Ukraine – und die Folgen für eine regelbasierte Weltordnung und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Recht: „Wer bewusst mit diesen Prinzipien bricht, stellt sich außerhalb der Wertegemeinschaft, der er angehört.“ Auch innenpolitisch zeigen sich mit Blick auf die staatlichen Repressionen propalästinensischer Proteste und die damit einhergehende Verletzung grundgesetzlich verbürgter Rechte die Schäden für das demokratische Grundgerüst.

    Für Schwarz muss Staatsräson rechtlich gebunden werden, vorbehaltlich, dass man sie überhaupt als legitime Doktrin ansehen will (vgl. z.B. Andreas Engelmann, Über die erstaunliche Rückkehr der Staatsräson im Gewand der Moral, Etos, 22. August 2024, für den „[d]as Konzept Staatsräson […] nur einen Sinn [hat], wenn es für Interessen steht, die eine Missachtung von Recht und Gesetz legitimieren. Andernfalls könnte sich der Staat nämlich einfach an Recht und Gesetz halten.“): „Es geht nicht um ‚Staatsräson oder Völkerrecht‘, sondern um eine völkerrechtskonforme Staatsräson.“ Dass Deutschland zu Völkerrechtsverbrechen schweigt und an Israel Waffen liefert, beschädige Grundprinzipien der Völkerrechtsordnung. 

    Mit seinem Beitrag in der Zeitschrift Südlink betont Schwarz die Dringlichkeit einer universellen Geltung des Rechts – „Jetzt ist der Moment, die Prinzipien von Nürnberg zu verteidigen.“ 

    In diesem Zusammenhang sei auch auf die wiederholte Verweigerung von Rechtsschutz gegen deutsche Rüstungslieferungen durch deutsche Gerichte, mit fatalen Folgen für die palästinensische Zivilbevölkerung, hingewiesen, wie auch auf das unter anderem von Schwarz in der Bundespressekonferenz vom 2. Oktober 2025 vorgestellte Expertenpapier „Jenseits der Staatsraison: Wie historische Verantwortung, strategische Interessen und Völkerrecht in Einklang gebracht werden können. Expertenpapier für eine nahostpolitische Wende“.

    https://www.ecchr.eu/publikation/scheitern-in-gaza

  • Verweigerung der Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen 

    Verweigerung der Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen 

    Erklärung „Verweigerung aus Gewissensgründen. Für Menschenrechte und die Einhaltung des internationalen Rechts“, https://uppsaladeclaration.se/germany/.

    Während das systematische und gezielte Aushungern der Bevölkerung in Gaza den Genozid an den Palästinenser:innen, mit westlicher und gerade auch deutscher Unterstützung, für immer mehr Menschen zu einer unleugbaren Tatsache macht, ist die Frage eines Boykotts Israels gerade in Deutschland immer noch tabuisiert. Die sogenannte BDS-Bewegung, begründet u.a. von der „Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel“ (PACBI), wurde 2004 als Antwort auf das Scheitern von Oslo und die Frage nach verbleibenden gewaltlosen Handlungsoptionen gegen Besetzung und Entrechtung ins Leben gerufen. Sie gilt in Deutschland pauschal als antisemitisch und wird vom Verfassungsschutz in Teilen als „extremistischer Verdachtsfall“ beobachtet. Aber jetzt kommt selbst die Bundesregierung nicht mehr drum herum, sich mit Sanktionen und der Aussetzung der Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen zu beschäftigen. Immer mehr internationale Wissenschaftler:innen setzen zudem ihre Unterschriften unter Briefe, die ihre Regierungen und ihre Arbeitgeber dazu auffordern, die Konsequenzen der Situation in Gaza für die wissenschaftliche Arbeit nicht mehr zu ignorieren – prominent auch der Brief von inzwischen über 1000 Physiker:innen und Naturwissenschaftler:innen an die Leitung der CERN.

    Im Frühsommer haben Wissenschaftler:innen in und aus Schweden die sogenannte Uppsala-Erklärung veröffentlicht, in der sie sich aus Gewissensgründen dazu verpflichten, nicht mehr mit solchen israelischen Institutionen zusammenzuarbeiten, die sich zu Komplizen der illegalen Besetzung, der Apartheid, des Genozids und anderer Völkerrechtsverbrechen gemacht haben. Diese Erklärung hat inzwischen weit über 2.000 Unterschriften.

    Die deutsche Version wurde nun auf derselben Website veröffentlicht und ist mit der schwedischen in Form identisch und vielen Formulierungen sehr ähnlich. Sie begründet die Entscheidung zum wissenschaftlichen Boykott israelischer Institutionen ebenfalls sehr ausführlich mit der überwältigenden Empirie, die die Verwicklung der israelischen Universitäten in die Verbrechen belegt, und formuliert die gleichen Grundsätze:

    „1. Wir werden keine Kooperationen mit dem Staat Israel oder mit seinen mitverantwortlichen Institutionen unterstützen.

    2. Wir werden keinen institutionalisierten Austausch mit israelischen Institutionen, die mitverantwortlich sind, fördern oder öffentlich mittragen.

    3. Wir werden uns nicht an Aktivitäten beteiligen, die vom Staat Israel oder seinen mitverantwortlichen Institutionen organisiert und/oder (mit-)veranstaltet werden.“

    Darüber hinaus geht sie auch auf die deutsche Situation ein, nennt Beispiele, wie an deutschen Universitäten die Verpflichtung zur Einhaltung des Völkerrechts missachtet wird, welche institutionellen Verbindungen es gibt, und wie die bestehende Zusammenarbeit sogar noch ausgebaut werden soll. Sie stellt am Ende ausdrücklich klar: „Wir rufen explizit nicht dazu auf, die Beziehungen zu einzelnen israelischen Wissenschaftler*innen abzubrechen. Vielmehr lehnen wir die Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen, die an illegaler Besatzung, Apartheid, Völkermord und anderen Verstößen gegen das Völkerrecht beteiligt sind, aus Gewissensgründen entschieden ab.“

    Ich habe selbst eine Zeit lang gezögert, die Erklärung zu unterschreiben: zum einen, weil ich auch mit nicht-israelischen Institutionen, die an Völkerrechtsverbrechen beteiligt sind, keine Kooperation eingehen möchte und mir lieber eine grundsätzliche Forderung nach universitären Menschenrechtsselbstverpflichtungen zu eigen machen würde. So wie die Human Rights Policy der Universität Gent in den Niederlanden: „In a nutshell: Ghent University does not cooperate with organisations involved in serious or systematic human rights violations, nor does it want projects to lead directly or indirectly to human rights violations.” Zum anderen kann ich mir ethische Zwickmühlen vorstellen, in denen man nicht darum herumkommt, auch unerwünschte Kooperationen einzugehen. Jetzt geht es mir aber vor allem darum, auf deutsche Institutionen, die deutsche Regierung und die deutsche Öffentlichkeit Druck auszuüben, jede militärische und polizeiliche Zusammenarbeit mit einem von Rechtsradikalen geführten Staat sofort einzustellen, und palästinensische Leben und das Leben der Geiseln zu retten. Deshalb unterschreibe ich.

    https://uppsaladeclaration.se/germany/.

    Hier noch ein Netzfund von der Website der Bar-Ilan University:

    blibli
    screenshot of Bar-Ilan University’s website, https://www.biu.ac.il/en/article/583601
  • „Don’t Woman Life Freedom Us, You Murderers!“

    „Women, Life, Freedom“ against the War. A Statement against Genocidal Israel and the Repressive Islamic Republic, 23. Juni 2025, https://de.crimethinc.com/2025/06/23/women-life-freedom-against-the-war-a-statement-against-genocidal-israel-and-the-repressive-islamic-republic.

    Es ist schon wieder sechs Wochen her: In den frühen Morgenstunden des 13. Juni 2025 begann Israel einen völkerrechtswidrigen Angriff auf Teheran. Der Iran schlug innerhalb weniger Stunden zurück und feuerte Raketen auf Dutzende militärische Einrichtungen in Israel ab. Die Notwendigkeit des Kriegs begründete die israelische Regierung damit, dass der Iran unmittelbar vor der Fertigstellung einer Atombombe stehe – eine unbelegte Behauptung, die Premierminister Benjamin Netanjahu seit 1992 wiederholt. Neun Tage nach Kriegsbeginn traten die USA offiziell auf der Seite Israels in den Krieg ein. Nach Angaben der in den USA ansässigen Menschenrechtsorganisation Human Rights Activists in Iran (HRANA) wurden bei den israelischen Angriffen fast 1.000 Menschen getötet und über 3.500 verletzt. Bei den Angriffen von Iran auf Israel wurden 29 Israelis getötet und 172 verletzt. Nach zwölf Tagen wurde der Krieg mit einer von den USA initiierten Feuerpause vorläufig beendet.

    Wir stellen hier ein Statement des Kollektivs Roja vor, das bereits am 16. Juni auf Farsi erschienen ist und eine Woche später in englischer Übersetzung vom dezentralen Netzwerk CrimethInc. veröffentlicht wurde. Inzwischen liegt es auch in vielen anderen Sprachen vor. Roja ist ein unabhängiges internationalistisches Kollektiv aus Paris bestehend aus kurdischen, afghanischen (Hazara) und iranischen Feminist*innen, das sich 2022 als Reaktion auf die Frau, Leben, Freiheit-Proteste im Iran gegründet hat.

    Das Statement bettet die Kriegsereignisse in den Kontext jüngerer iranischer Geschichte ein, zieht eine kritische Bilanz militärischer Interventionen des „War on Terror“, etwa in Afghanistan und Irak, und insistiert: Es gibt keinen „gerechten“ Krieg oder gerechtfertigte Bombardierungen. Mit analytischer Klarheit positioniert sich Roja gegen die diskursiven Vereinnahmungsversuche von allen Seiten. In der Diskussion um den sogenannten Zwölftagekrieg stehen sich die Unterstützer*innen des vermeintlichen „Präventivschlags“, die das Narrativ der Selbstverteidigung Israels und des „Regime-Changes“ im Iran forcieren, denen gegenüber, die das Islamische Regime zum antiimperialistischen Widerstandskämpfer gegen westliche Großmächte stilisieren. Während monarchistische Gruppen zivile Opfer als hinnehmbaren Kollateralschaden im Kampf gegen das islamische Regime rechtfertigen, nutzt das Regime die Lage gezielt zur Repression politischer Gegner*innen und marginalisierter Gruppen.

    Roja verurteilt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels und die Einmischung der USA ebenso entschieden wie das patriarchal-repressive Regime der Islamischen Republik: „Genocidal imperialist projects will never liberate us, nor will patriarchal nationalist regimes protect us.“ Das Kollektiv benennt den Krieg Israels, der angeblich nur gegen die iranischen Atomanlagen und Regimefunktionäre gerichtet war, als Aggression gegen die gesamte Bevölkerung Irans und gegen die Grundsätze und Akteur*innen der Frau, Leben, Freiheit-Proteste. Zusätzlich kritisiert es jene, die nicht zwischen Grassroot-Widerstandsbewegungen und dem Handeln einer Staatsmacht differenzieren können und somit zum Beispiel die jahrzehntelange Selbstorganisierung der Arbeiter*innenklasse unsichtbar machen.

    Das Kollektiv relativiert nicht, sondern übt differenzierte Kritik an den Regierungen beider Länder: an der israelischen Regierung, die renommierten Expert*innen und Menschenrechtsorganisationen zufolge gerade einen Genozid in Gaza verübt und seit Jahrzehnten Palästinenser*innen die Selbstbestimmung verweigert – und an der iranischen Regierung, die Oppositionelle, ethnische Minderheiten, Frauen und viele andere seit Jahrzehnten unterdrückt, verfolgt und hinrichtet. Iran, so fordert Roja, dürfe weder durch externe Interventionen in ein zweites Libyen verwandelt werden, noch Schauplatz erneuter Massenhinrichtungen durch das islamische Regime wie im Sommer 1988 werden.

    Indem es sich mit Grassroot-Widerstandsbewegungen „from Kabul to Tehran, from Kurdistan to Palestine, from Ahvaz to Tabriz, from Balochistan to Syria and Lebanon“ solidarisiert, erteilt das Kollektiv eine Absage an alle Legitimierungsversuche staatlicher Kriegsführung und externer Regime-Change-Bestrebungen. Ausschließlich Widerstandsbewegungen von unten können mit politischen Mitteln langfristige Veränderungen erstreiten.

    https://de.crimethinc.com/2025/06/23/women-life-freedom-against-the-war-a-statement-against-genocidal-israel-and-the-repressive-islamic-republic

  • Organisierte Verantwortungslosigkeit. Urteilen über Gaza im Licht von Auschwitz

    Organisierte Verantwortungslosigkeit. Urteilen über Gaza im Licht von Auschwitz

    Hannah Arendt 1958
    CC BY-SA 4.0; Münchner Stadtmuseum, Archiv Barbara Niggl Radloff

    Unmittelbar nach Kriegsende, 1945, verfasst Hannah Arendt einen Text mit dem Titel Organisierte Schuld. Es war einer der ersten Versuche, das nun nicht mehr zu Leugnende politisch und begrifflich zu fassen: den „Verwaltungsmassenmord“ an Millionen von Menschen und den systematischen und industriell betriebenen Versuch, das europäische Judentum zu vernichten. Für ihn brauchte es, wie Arendt schrieb, „nicht Tausende ausgesuchter Mörder“, weil „die totale Mobilmachung“ alle impliziert und so in der „totalen Komplizität des deutschen Volkes geendet“ habe.

    Arendt schrieb nicht als Historikerin oder unparteiische Zeugin, sondern als politische Denkerin. Als eine, die hinsieht – und urteilt. „Wirklich leben heißt, diese Gegenwart zu realisieren“, notiert sie wenige Jahre später. Sie fragte, wie es möglich gewesen war, dass so viele mitmachten und nur wenige widersprachen – und dass nach der bedingungslosen Kapitulation so viele nur vergessen wollten.

    Ihre These: Schuld wurde in der nationalsozialistischen Herrschaft nicht vertuscht oder verdrängt, sondern organisiert. Sie wurde aufgeteilt, entpersonalisiert, moralisch entkernt – um Verantwortung zu zersetzen. Die Linie, schreibt Arendt, die Schuldige von Unschuldigen trennt, wurde so effektiv verwischt, dass man kaum mehr unterscheiden können wird, wer Täter war und wer sich gegen das Morden gestellt hatte. Nicht der Einzelne trägt die Last des Unrechts, sondern alle – und damit keiner.

    „Jeder hat nur seine Pflicht getan“, sagten die Täter – ohne Zynismus, ohne Reue. Die eigentliche Leistung des Totalitarismus habe in der Produktion von Mittuenden gelegen. Sie kennen und empfinden keine Verantwortung und nehmen sich bloß als Teil einer Apparatur, einer Ordnung wahr. Arendt zitiert einen Lagerbuchhalter: „Haben Sie persönlich geholfen, Leute zu töten? Durchaus nicht. Ich war nur Zahlmeister im Lager. Was dachten Sie sich denn bei diesen Vorgängen? Zuerst war es schlimm, aber wir gewöhnten uns daran.“ 

    Wenn Schuld zur Funktion wird, wird Denken zur Störung. Genau das ist Arendts Pointe. Das Gewissen wurde nicht ausgeschaltet, es wurde überformt. Die Sprache nicht zerstört, sondern neu kodiert. Wörter wie „Lösung“, „Evakuierung“, „Umsiedlung“ dienten nicht der Täuschung, sondern der Entlastung. Mitreden war möglich – ohne zu wissen. Oder besser: ohne wissen zu wollen.

    Diese Diagnose zielt auf das Wesen des modernen Staates und seiner Bürokratie, die jede Handlung so in ein System einbindet, dass niemand mehr zu sagen braucht: Ich bin verantwortlich. Das war Arendts frühe Warnung – und sie ist so aktuell wie seit langem nicht mehr. Wir finden uns heute in einer Situation wieder, in der wir nicht mehr nur Zeug*innen, sondern Kompliz*innen, Teilnehmer*innen der Entgrenzung von Gewalt und der Verwischung von Verantwortung geworden sind.

    Nicht erst seit dem 7. Oktober 2023 sind wir in eine Dynamik hineinverwickelt, die jeder moralischen Sprache entgleitet – und zugleich durch Sprache legitimiert wird. Das Völkerrecht garantiert das Recht auf Selbstverteidigung – für Israel wie für die Menschen in Palästina. Es verpflichtet Staaten und bewaffnete Gruppen, das Leben Unbeteiligter zu schützen. Der bis heute nicht restlos aufgeklärte Angriff der Hamas auf Zivilist*innen und die Verschleppung von Geiseln nach Gaza waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gehören als solche geahndet. Dass die Erschütterung und Bedrohung der israelischen Gesellschaft – und jüdischer Gemeinden weltweit – als Blankoscheck genommen wurde, um mit weiterer Entgrenzung von Gewalt zu reagieren, treibt die Dynamik allerdings ins Bodenlose. 

    In Gaza ist nicht mehr zu leugnen, dass systematisch vorgegangen wird, um mit der völligen Zerstörung aller Infrastruktur, mit dem Aushungern der Bevölkerung, mit dem massenhaften Töten von Zivilist:innen und mit der Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen dem palästinensischen Volk als Ganzes und in Teilen das Lebensrecht abgesprochen wird. Eine belagerte Todeszone – ohne Zuflucht, ohne Ausweg, ohne Zukunft. Eine immer größer werdende Zahl von Genozidforschern und Völkerrechtlern kommt zu dem Schluss, dass die Kriterien für einen Völkermord erfüllt sind.

    Und die Sprache? Sie funktioniert hervorragend. Sie spricht von „präzisen Schlägen“ oder „chirurgischen Operationen“, wo massenhaft Zivilist:innen sterben. Jedes getötete Kind ist für sie potentiell ein „human shield“ oder ein werdender „Terrorist“. Sie wiederholt gebetsmühlenhaft: „Israel hat das Recht, sich zu verteidigen“ – und erlaubt es, die Frage wegzudrücken, wie weit dieses Recht reicht, was es aufwiegt, wo es endet. Sie beteuert: „Wir tun, was notwendig ist“, und lässt vergessen, dass wir es sind, die weiter Waffen liefern.

    Wieder wird Verantwortung organisiert, damit niemand verantwortlich ist. Die USA liefern Waffen, Ressourcen, Infrastruktur, propagandistische Unterstützung, und während der Präsidentschaft von Joe Biden erklärten sie manchmal, sie hätten »rote Linien«, die aber folgenlos überschritten werden konnten. Die UNO warnt, zählt, dokumentiert – doch ihre Resolutionen verhallen. Die EU ringt um Formulierungen, ist gespalten. Die deutsche Regierung liefert ebenfalls Waffen, solidarisiert sich mit der israelischen Regierung selbst dort, wo ziviles Leben systematisch entwertet und zerstört wird, und äußert erst „Kritik“, wenn international Isolation droht – eine Kritik, die im übrigen wieder weitgehend folgenlos bleibt. 

    Verantwortung wird nicht offen geleugnet – sie wird verteilt, verwischt, abgegeben: durch Beteiligung, durch Sprache, durch Schweigen. Die strukturelle Gewalt – jahrzehntelange Besatzung, Blockade, die systematische Zerstörung von Infrastruktur und Ressourcen auch schon lange vor dem 7. Oktober – bleibt ausgeklammert. Stattdessen dominiert eine Rhetorik der Notwendigkeit und moralischen Selbstvergewisserung.

    Arendt wusste: Wer das politische Denken verteidigen will, muss die Sprache verteidigen. Nicht als Ornament, sondern als Ort des Urteils. Sie zeigte, wie gefährlich es ist, wenn Begriffe ihren moralischen Kern verlieren – und wie notwendig es ist, Unterscheidungen aufrechtzuerhalten: zwischen Täter und Opfer, Angriff und Verteidigung, Verhältnismäßigkeit und Vernichtungswille.

    Heute erleben wir eine sprachliche Regression: Kritik wird als bloße Weltanschauung abgetan, die Benennung von Gewalt gilt als Bedrohung. Wer das Unrecht gegen die Palästinenser:innen sichtbar macht, wird des Antisemitismus verdächtigt. Wer auf Gerechtigkeit besteht, gefährdet vermeintlich die Sicherheit. In dieser Umkehrung verengt sich das Sagbare – bis die Verteidigung der Welt im Arendtschen Sinne unmöglich wird. Denn was nicht erscheint, kann nicht zum Gegenstand gemeinsamen Handelns werden. Wo das Sagbare sich verengt, wird das Wirkliche neu gesetzt – denn in der Sprache des Krieges wird Realität nicht beschrieben, sondern gemacht. Begriffe wie „menschliche Schutzschilde“ machen letztlich die Opfer verantwortlich. Wer eine vollständige Belagerung als „Selbstverteidigung“ bezeichnet, verschiebt die Schuld dahin, wo die Toten verscharrt wurden.

    Diese Sprache ist funktional. Sie schafft Distanz, moralische Entlastung, Zustimmung. In Pressemitteilungen, Regierungserklärungen, sozialen Medien wird sie zur Munition: „Terror-Infrastruktur“, „sichere Zonen“, „präzise Operationen“. Jedes dieser Wörter steht zwischen uns und der Wirklichkeit und verhindert, dass wir sie realisieren, wie Arendt es forderte.

    Und an diesem Punkt berühren sich Geschichte und Gegenwart: Arendts Text entstand, als die Bilder aus den Lagern frisch waren und als Auschwitz nicht Abstraktion, sondern unmittelbare Gegenwart war. Sie schrieb gegen das kollektive Wegsehen, gegen die Bereitschaft, zur Tagesordnung überzugehen. Nicht im Namen der Vergangenheit, sondern im Namen einer Zukunft, die anders werden sollte. Heute ist historische Schuld eingefroren, ohne zu gegenwärtiger politischer Verantwortung zu führen. Auschwitz ist zum moralischen Besitzstand geworden. Die Nachkommen von Tätern treten heute als Gedenkwächter auf – und leiten daraus eine Verantwortung ab, die sich allein auf jüdisches Leben bezieht, nicht auf das palästinensische unter Bomben. Das ist keine Lehre aus der Geschichte – das ist ihre Instrumentalisierung. 

    Arendt lehnte jede sakrale Unverfügbarkeit von Geschichte ab. Erinnerung, die nicht ins Urteil und Handeln führt, wird zur moralischen Pose: „Nie wieder.“ Arendt hätte kritisch gefragt: Nie wieder was? Nur Auschwitz? Oder jegliche Entmenschlichung, Vertreibung, Entrechtung? Sie stritt dafür, Verantwortung plural und differenziert zu denken – nicht exklusiv, sondern inklusiv: Wer aus Auschwitz lernt, darf Entrechtung nirgendwo legitimieren. Auschwitz muss eine radikale ethische Mahnung bleiben: Jede Form der Entmenschlichung ist zu benennen, auch dann, wenn sie von einem Staat ausgeht, dem Deutschland historisch verpflichtet ist. Gerade dann.

    Arendt unterschied zwischen Schuld und Verantwortung. Schuld betrifft Täter:innen. Verantwortung betrifft alle, die Teil einer politischen Ordnung sind, und verpflichtet sie zu kritischem Denken, Unterscheidung, Urteilskraft. Sie erwächst nicht aus Identität, sondern aus dem Mit-Sein in der Welt. Wer in einer politischen Ordnung lebt, trägt Mitverantwortung – nicht, weil alle Täter:in sind, sondern weil alle Zugehörige sind.

    Arendt hätte nicht nach Lösungen gefragt, sondern nach Räumen des Handelns, in denen Verantwortung geteilt, Gewalt benannt, Alternativen hörbar werden. Solche Räume existieren, auf beiden Seiten, sowohl der israelischen als auch der palästinensischen, und im besten Fall auch beide Seiten verbindend. Aber auch sie sind in ihrer Existenz bedroht. Bereits 2021 hat Israel sechs palästinensische Menschenrechts-NGOs verboten, darunter Al Haq in Ramallah, eine Organisation, die viele Jahre lang Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten dokumentierte – begangen sowohl von Israel als auch von Palästinensern. Um das Verbot dieser NGOs zu rechtfertigen, wurde und wird sich der Sprache der „Sicherheit“ und der „Terrorbekämpfung“ bedient. Diese Sprache bezieht längst auch israelische NGOs ein, die sich für die Rechte von Palästinenser:innen einsetzen. Breaking the Silence und B’Tselem wurde schon 2016 vorgeworfen, „Verräter“ zu sein. Ein neues israelisches Steuergesetz will eine 80-Prozent-Strafsteuer auf ausländische (westliche!) Spenden für israelische NGOs erheben. Der Organisation Standing Together wurde im April von der israelischen Polizei verboten, Bilder von getöteten palästinensischen Kindern auf einer Demonstration zu zeigen. Und im Januar hatte noch die alte Bundesregierung den friedensaktivistischen Organisationen Zochrot und New Profile mitten im laufenden Projektzeitraum die außenpolitische Unbedenklichkeit und Förderfähigkeit entzogen.

    All dies dient nicht der Sicherheit Israels – ganz im Gegenteil -, sondern nur der Unterdrückung der Opposition gegen Menschenrechtsverbrechen. Die Sprache, die das verschleiert, schwächt unsere Urteilskraft. Aber urteilen zu können – das ist vielleicht die wichtigste politische Tugend, schrieb Arendt. Nicht Loyalität schützt die Demokratie, sondern die Fähigkeit, zu unterscheiden. Wer aus der Geschichte lernen will, darf sich nicht mit Gedenken begnügen. Jetzt gilt es zu handeln. Neu zu sprechen. Klar zu sprechen. Weil die Realität nicht durch Euphemismen entschärft werden darf. Arendt wusste das. Wer heute von Gaza spricht, sollte sie beim Wort nehmen. 

  • Moralisches Versagen – Gaza, Wissen und Verantwortung

    Didier Fassin: Une étrange défaite. Sur le consentement à l’écrasement de Gaza, Paris (Editions La Découverte) 2024, 198 pp. Englische Übersetzung: Moral Abdication. How the World Failed to Stop the Destruction of Gaza, translated by Gregory Elliott, London/New York (Verso Books) 2025, 128 pp.

    Didier Fassin sagt alles. In acht Kapiteln spricht er über die Vernichtung in Gaza, über die Zustimmung dazu und darüber, wie das Sprechen darüber unmöglich gemacht wird und Worten neue Bedeutungen zugewiesen werden: „Sprache wird beschädigt, wenn Forderungen, das Töten von Zivilisten einzustellen, als ‚antisemitisch‘ bezeichnet werden, wenn eine Armee, die ihre Feinde entmenschlicht, als ‚moralisch‘ bezeichnet wird, wenn ein Unternehmen der Auslöschung als ‚Gegenschlag‘ bezeichnet wird, wenn eine Militäroperation, die offen gegen Zivilisten geführt wird, als ‚Israel-Hamas Krieg‘ bezeichnet wird. Das Denken wird erstickt, wenn Debatten verhindert, Vorlesungen verboten und Ausstellungen abgesagt werden, wenn die Polizei in die Hochschulen eindringt und Staatsanwälte zur Sicherung der Orthodoxie eingesetzt werden.“ (S. 87; dt. Übers. der Verf.)

    Genau weil Didier Fassin alles sagt, was alle wissen können, was überall medial zugänglich ist: über die Toten, den Hunger, die Bomben, die Zerstörung, die Blockade, die Waffenlieferungen, die Geschichte der Gewalt – der unmittelbaren Gewalt des Anschlags der Hamas am 7. Oktober 2023, und der gewaltsamen langen Vorgeschichte, zurück bis zur Balfour Deklaration von 1917 –, die Rechtfertigungen, die Absichtserklärungen … lässt er einen mit einem tiefen Gefühl der Vergeblichkeit aller Worte zurück. Wir wissen das, was er hier berichtet. Und es ändert nichts. 

    Tatsächlich wird viel geredet und fast immer an dem, was in Gaza passiert, gezielt vorbei, so dass das Reden eine Art Schallmauer zwischen Gaza und unserem Wissen errichtet. „Die Sprache, um das zu beschreiben, schien irgendwie tot zu sein. Oder besser gesagt, es wurde versucht, ihren Tod herbeizuführen, indem man ihr ein Vokabular und eine Grammatik der Faktualität auferlegte, indem man das vorschrieb, was gesagt werden muss, und das verdammte, was nicht gesagt werden darf.“ (S. 5/6; dt. Übers. der Verf.) Und trotzdem liegt die Wirklichkeit auf der Hand, und jede:r weiß: dass, egal ob man es einen Genozid nennt oder nicht, in Gaza gezielt zehntausende von Menschen getötet, hunderttausende vertrieben, und wieder vertrieben, den Überlebenden schwere körperliche und seelische Schäden zugefügt und ihre Lebensbedingungen langfristig zerstört werden. 

    Was bedeutet diese Bedeutungslosigkeit der Kenntnis dessen, was vor unseren Augen geschieht? Wir sind Zeugen, ohne zu bezeugen. Didier Fassin betrachtet das moralische Versagen des Westens, seine „Einwilligung“ in die Vernichtung, die sowohl im Gewährenlassen als auch in der aktiven Unterstützung liegt, als tiefen historischen Einschnitt. Und tatsächlich scheint mit dem wissenden Schweigen zur Vernichtung Gazas ein Endpunkt erreicht. Auch wenn die normative Ordnung, die zumindest behauptete, jedes Menschenleben zu würdigen, schon immer verlogen war, so tut sich mit der offenen Absage an ihre Werte und Prinzipien ein noch tieferer moralischer Abgrund auf. Die Ungleichheit des Wertes menschlichen Lebens wird nicht nur hingenommen und auch nicht mehr metaphysisch eingehegt, sondern zum neuen Prinzip einer völlig regellosen Welt. Doch Fassin glaubt daran, dass eines Tages die Geschichte wieder anders erzählt werden wird: „Die Palästinenser werden wieder eine Stimme bekommen, und mit ihr wird eine Sprache wiedergeboren werden. Die Worte werden ihre wahre Bedeutung wiederfinden. (…) Man wird es nicht mehr wagen zu behaupten, dass das Leben der einen weniger wert ist als das der anderen, und dass der Tod der einen nicht so beklagenswert ist wie der der anderen. Man wird begreifen, dass die Entmenschlichung des Feindes den Verlust der Menschlichkeit derer mit sich bringt, die sie vorbringen“ (S. 92; dt. Übers. der Verf.).

    https://www.editionsladecouverte.fr/une_etrange_defaite-9782348085369

    https://www.versobooks.com/products/3370-moral-abdication