Schlagwort: Komplizenschaft

  • Völkerrecht in Zeiten des zunehmenden Autoritarismus

    „Professor Schabas: US, Germany, and Others Could Be Held Liable as Accomplices to Genocide in Gaza” [„Professor Schabas: Die USA, Deutschland und andere Staaten könnten als Komplizen des Völkermords in Gaza haftbar gemacht werden”], interviewt von Selcuk Gultasli, 30. August 2025, European Center for Populism Studies, https://www.populismstudies.org/professor-schabas-us-germany-and-others-could-be-held-liable-as-accomplices-to-genocide-in-gaza/.

    Die Normen des Völkerrechts und Völkerstrafrechts sprechen im Zusammenhang mit Israels militärischem Vorgehen und der Siedlungsgewalt in den besetzten palästinensischen Gebieten, deutlich wie eigentlich nie im Recht, eine klare Sprache. Menschenverachtende Politiken nicht nur in Israel, sondern gerade auch in Deutschland übertönen diese Normen allerdings in einer Weise, die es zunehmend schwieriger macht, mit der Kraft des besseren Arguments zu überzeugen und, seien wir ehrlich, auch nur die erdrückende Faktenlage zu benennen.

    In einem ausführlichen Interview mit dem European Center for Populism Studies (ECPS) gibt Professor William Schabas – einer der weltweit führenden Experten für internationales Strafrecht und Völkermordstudien und Professor an der Middlesex University – eine detaillierte Einschätzung der sich zuspitzenden Krise in Gaza aus der Perspektive des Völkerrechts, der Populismusforschung und der globalen Governance. Als Nachkomme einer Familie von Holocaust-Überlebenden warnt Professor Schabas, dass Gaza ein „Lackmustest“ für die Glaubwürdigkeit der internationalen Justiz und die Autorität globaler Rechtsinstitutionen sei.

    Interviews, in denen diejenigen, die ihr ganzes Leben der Auslegung und Klärung des Rechts gewidmet haben, zu Wort kommen, sind in Zeiten wie diesen wichtiger denn je. Sie können die relevanten völkerrechtlichen Normen, deren Verhandlung vor verschiedenen Gerichten und ihre Relevanz für die Politiken von Staaten auch nicht rechtlich geschulten Leser*innen nachvollziehbar machen, ohne an Komplexität einzubüßen. Schabas bietet Leser*innen solides Fachwissen an und zeigt juristisch klare Argumentationsketten auf.

    Mit Blick auf den Völkermordsvorwurf und den Vorwurf von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen stellt Schabas klar, dass Gerichts- und Ermittlungsverfahren wie die momentan vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) und dem internationalen Strafgerichtshof (IStGH) anhängigen ganz konkrete Auswirkungen auf die Entscheidungen einzelner nationaler Behörden und Politiker*innen haben und haben müssen. Denn ein Völkermord ist kein vereinzeltes Ereignis, er setzt sich immer aus einer Reihe von Handlungen und Entscheidungen vieler Akteure zusammen, und ihn zu verhindern, liegt in der Verantwortung aller Staaten, die sich mit dem Völkermord-Übereinkommen von 1948 einem „Nie wieder“ verpflichtet haben. Dabei – und das stellt auch Schabas fest – gab es Völkermorde schon lange vor diesem völkerrechtlichen Übereinkommen, vor allem auch als Teil kolonialer Expansion und einer rassistischen Logik. Diese entziehen sich der vereinfachenden historischen Einordnung eines Davor und Danach einer vermeintlich friedens- und menschenrechtsbasierten liberalen Nachkriegsordnung und prägen die gegenwärtige Weltlage nach wie vor.

    Der Fall Südafrika gegen Israel vor dem IGH ist „wohl der schwerwiegendste Fall von Völkermord, der jemals vor dem Gerichtshof verhandelt wurde“. Schabas argumentiert, dass sich die Absicht zum Völkermord sowohl aus dem militärischen Vorgehen Israels als auch aus Aussagen hochrangiger israelischer Beamter, wie beispielsweise den Äußerungen von Verteidigungsminister Yoav Gallant über die Unterbrechung der Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser und Strom in Gaza, ableiten lasse. „Wir haben mehr als nur ein Verhaltensmuster – wir haben auch Aussagen und klare Hinweise auf eine Politik.“ Unter Bezugnahme auf die gängige Spruchpraxis des IGHs sind dies alles Anhaltspunkte, die bei der endgültigen Beurteilung berücksichtigt werden müssen.

    Laut Schabas machen sich möglicherweise auch Drittstaaten – die USA, Deutschland, Kanada und andere – gemäß Artikel III der Völkermordkonvention wegen der Unterstützung Israels durch militärische und politische Hilfe strafbar. Er warnt: „In dem Maße, in dem sie materielle Hilfe von erheblicher Bedeutung leisten, können sie als Mittäter des Völkermords zur Verantwortung gezogen werden.“

    Jetzt sei ein entscheidender Moment für das ganze weitere Schicksal der internationalen Justiz wie dem IGH und dem IStGH. Die Nichtanwendung einheitlicher Standards im Falle der Zerstörung Gazas berge die Gefahr, dass sich ein „zweigeteiltes System des Völkerrechts“ verfestige und die Menschenrechte weltweit untergraben würden: „Diese Institutionen sind absolut verwundbar und sie sind sich dessen bewusst. Gaza ist ein Test für ihre Glaubwürdigkeit und Autorität.“

    Bei all diesen Punkten nimmt sich Schabas nicht nur die Zeit, die rechtlichen Fragen verständlich zu erläutern, sondern stellt sie auch in den Zusammenhang größerer weltpolitischer und rechtspolitischer Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Staaten und ihren Weltbildern und Wertesystemen. Gerade der IGH, so Schabas, sei in letzter Zeit nach Perioden der grundsätzlichen Einvernehmlichkeit vermehrt Schauplatz solcher Auseinandersetzungen geworden, in denen sich zunehmend die Widersprüchlichkeit und Fragilität nicht nur der internationalen Gerichte, sondern der gesamten normativen und institutionellen Basis der Vereinten Nationen zeige – mit einem Sicherheitsrat, der nicht weiter entfernt von dem Ideal sein könne, eine auf Gleichheit basierende Repräsentanz der gesamten internationalen Gemeinschaft zu sein.

    In einem breiteren Kontext von Debatten über Populismus, Autoritarismus und internationale Rechenschaftspflicht formuliert das Interview einen dringenden Aufruf zum Umdenken in Bezug auf rechtliche, institutionelle und politische Rahmenbedingungen zur Verhinderung von Massengräueltaten. Doppelte Standards, wie sie gegenwärtig mehr denn je in Recht und Politik angelegt werden, sind eben nicht nur unfaire Anwendung des Rechts und ungleiche Verteilung von rechtlicher Verantwortlichkeit und effektiver Strafverfolgung. Doppelte Standards befördern und erzeugen die illegitime Macht der wenigen über die vielen und sind Grundpfeiler eines jeden Autoritarismus, der am Ende alle Personen seiner entmenschlichenden Logik unterwirft.

    Schabas plädiert dafür, dies zu verhindern, solange es noch geht.

    https://www.populismstudies.org/professor-schabas-us-germany-and-others-could-be-held-liable-as-accomplices-to-genocide-in-gaza/

  • Organisierte Verantwortungslosigkeit. Urteilen über Gaza im Licht von Auschwitz

    Organisierte Verantwortungslosigkeit. Urteilen über Gaza im Licht von Auschwitz

    Hannah Arendt 1958
    CC BY-SA 4.0; Münchner Stadtmuseum, Archiv Barbara Niggl Radloff

    Unmittelbar nach Kriegsende, 1945, verfasst Hannah Arendt einen Text mit dem Titel Organisierte Schuld. Es war einer der ersten Versuche, das nun nicht mehr zu Leugnende politisch und begrifflich zu fassen: den „Verwaltungsmassenmord“ an Millionen von Menschen und den systematischen und industriell betriebenen Versuch, das europäische Judentum zu vernichten. Für ihn brauchte es, wie Arendt schrieb, „nicht Tausende ausgesuchter Mörder“, weil „die totale Mobilmachung“ alle impliziert und so in der „totalen Komplizität des deutschen Volkes geendet“ habe.

    Arendt schrieb nicht als Historikerin oder unparteiische Zeugin, sondern als politische Denkerin. Als eine, die hinsieht – und urteilt. „Wirklich leben heißt, diese Gegenwart zu realisieren“, notiert sie wenige Jahre später. Sie fragte, wie es möglich gewesen war, dass so viele mitmachten und nur wenige widersprachen – und dass nach der bedingungslosen Kapitulation so viele nur vergessen wollten.

    Ihre These: Schuld wurde in der nationalsozialistischen Herrschaft nicht vertuscht oder verdrängt, sondern organisiert. Sie wurde aufgeteilt, entpersonalisiert, moralisch entkernt – um Verantwortung zu zersetzen. Die Linie, schreibt Arendt, die Schuldige von Unschuldigen trennt, wurde so effektiv verwischt, dass man kaum mehr unterscheiden können wird, wer Täter war und wer sich gegen das Morden gestellt hatte. Nicht der Einzelne trägt die Last des Unrechts, sondern alle – und damit keiner.

    „Jeder hat nur seine Pflicht getan“, sagten die Täter – ohne Zynismus, ohne Reue. Die eigentliche Leistung des Totalitarismus habe in der Produktion von Mittuenden gelegen. Sie kennen und empfinden keine Verantwortung und nehmen sich bloß als Teil einer Apparatur, einer Ordnung wahr. Arendt zitiert einen Lagerbuchhalter: „Haben Sie persönlich geholfen, Leute zu töten? Durchaus nicht. Ich war nur Zahlmeister im Lager. Was dachten Sie sich denn bei diesen Vorgängen? Zuerst war es schlimm, aber wir gewöhnten uns daran.“ 

    Wenn Schuld zur Funktion wird, wird Denken zur Störung. Genau das ist Arendts Pointe. Das Gewissen wurde nicht ausgeschaltet, es wurde überformt. Die Sprache nicht zerstört, sondern neu kodiert. Wörter wie „Lösung“, „Evakuierung“, „Umsiedlung“ dienten nicht der Täuschung, sondern der Entlastung. Mitreden war möglich – ohne zu wissen. Oder besser: ohne wissen zu wollen.

    Diese Diagnose zielt auf das Wesen des modernen Staates und seiner Bürokratie, die jede Handlung so in ein System einbindet, dass niemand mehr zu sagen braucht: Ich bin verantwortlich. Das war Arendts frühe Warnung – und sie ist so aktuell wie seit langem nicht mehr. Wir finden uns heute in einer Situation wieder, in der wir nicht mehr nur Zeug*innen, sondern Kompliz*innen, Teilnehmer*innen der Entgrenzung von Gewalt und der Verwischung von Verantwortung geworden sind.

    Nicht erst seit dem 7. Oktober 2023 sind wir in eine Dynamik hineinverwickelt, die jeder moralischen Sprache entgleitet – und zugleich durch Sprache legitimiert wird. Das Völkerrecht garantiert das Recht auf Selbstverteidigung – für Israel wie für die Menschen in Palästina. Es verpflichtet Staaten und bewaffnete Gruppen, das Leben Unbeteiligter zu schützen. Der bis heute nicht restlos aufgeklärte Angriff der Hamas auf Zivilist*innen und die Verschleppung von Geiseln nach Gaza waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gehören als solche geahndet. Dass die Erschütterung und Bedrohung der israelischen Gesellschaft – und jüdischer Gemeinden weltweit – als Blankoscheck genommen wurde, um mit weiterer Entgrenzung von Gewalt zu reagieren, treibt die Dynamik allerdings ins Bodenlose. 

    In Gaza ist nicht mehr zu leugnen, dass systematisch vorgegangen wird, um mit der völligen Zerstörung aller Infrastruktur, mit dem Aushungern der Bevölkerung, mit dem massenhaften Töten von Zivilist:innen und mit der Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen dem palästinensischen Volk als Ganzes und in Teilen das Lebensrecht abgesprochen wird. Eine belagerte Todeszone – ohne Zuflucht, ohne Ausweg, ohne Zukunft. Eine immer größer werdende Zahl von Genozidforschern und Völkerrechtlern kommt zu dem Schluss, dass die Kriterien für einen Völkermord erfüllt sind.

    Und die Sprache? Sie funktioniert hervorragend. Sie spricht von „präzisen Schlägen“ oder „chirurgischen Operationen“, wo massenhaft Zivilist:innen sterben. Jedes getötete Kind ist für sie potentiell ein „human shield“ oder ein werdender „Terrorist“. Sie wiederholt gebetsmühlenhaft: „Israel hat das Recht, sich zu verteidigen“ – und erlaubt es, die Frage wegzudrücken, wie weit dieses Recht reicht, was es aufwiegt, wo es endet. Sie beteuert: „Wir tun, was notwendig ist“, und lässt vergessen, dass wir es sind, die weiter Waffen liefern.

    Wieder wird Verantwortung organisiert, damit niemand verantwortlich ist. Die USA liefern Waffen, Ressourcen, Infrastruktur, propagandistische Unterstützung, und während der Präsidentschaft von Joe Biden erklärten sie manchmal, sie hätten »rote Linien«, die aber folgenlos überschritten werden konnten. Die UNO warnt, zählt, dokumentiert – doch ihre Resolutionen verhallen. Die EU ringt um Formulierungen, ist gespalten. Die deutsche Regierung liefert ebenfalls Waffen, solidarisiert sich mit der israelischen Regierung selbst dort, wo ziviles Leben systematisch entwertet und zerstört wird, und äußert erst „Kritik“, wenn international Isolation droht – eine Kritik, die im übrigen wieder weitgehend folgenlos bleibt. 

    Verantwortung wird nicht offen geleugnet – sie wird verteilt, verwischt, abgegeben: durch Beteiligung, durch Sprache, durch Schweigen. Die strukturelle Gewalt – jahrzehntelange Besatzung, Blockade, die systematische Zerstörung von Infrastruktur und Ressourcen auch schon lange vor dem 7. Oktober – bleibt ausgeklammert. Stattdessen dominiert eine Rhetorik der Notwendigkeit und moralischen Selbstvergewisserung.

    Arendt wusste: Wer das politische Denken verteidigen will, muss die Sprache verteidigen. Nicht als Ornament, sondern als Ort des Urteils. Sie zeigte, wie gefährlich es ist, wenn Begriffe ihren moralischen Kern verlieren – und wie notwendig es ist, Unterscheidungen aufrechtzuerhalten: zwischen Täter und Opfer, Angriff und Verteidigung, Verhältnismäßigkeit und Vernichtungswille.

    Heute erleben wir eine sprachliche Regression: Kritik wird als bloße Weltanschauung abgetan, die Benennung von Gewalt gilt als Bedrohung. Wer das Unrecht gegen die Palästinenser:innen sichtbar macht, wird des Antisemitismus verdächtigt. Wer auf Gerechtigkeit besteht, gefährdet vermeintlich die Sicherheit. In dieser Umkehrung verengt sich das Sagbare – bis die Verteidigung der Welt im Arendtschen Sinne unmöglich wird. Denn was nicht erscheint, kann nicht zum Gegenstand gemeinsamen Handelns werden. Wo das Sagbare sich verengt, wird das Wirkliche neu gesetzt – denn in der Sprache des Krieges wird Realität nicht beschrieben, sondern gemacht. Begriffe wie „menschliche Schutzschilde“ machen letztlich die Opfer verantwortlich. Wer eine vollständige Belagerung als „Selbstverteidigung“ bezeichnet, verschiebt die Schuld dahin, wo die Toten verscharrt wurden.

    Diese Sprache ist funktional. Sie schafft Distanz, moralische Entlastung, Zustimmung. In Pressemitteilungen, Regierungserklärungen, sozialen Medien wird sie zur Munition: „Terror-Infrastruktur“, „sichere Zonen“, „präzise Operationen“. Jedes dieser Wörter steht zwischen uns und der Wirklichkeit und verhindert, dass wir sie realisieren, wie Arendt es forderte.

    Und an diesem Punkt berühren sich Geschichte und Gegenwart: Arendts Text entstand, als die Bilder aus den Lagern frisch waren und als Auschwitz nicht Abstraktion, sondern unmittelbare Gegenwart war. Sie schrieb gegen das kollektive Wegsehen, gegen die Bereitschaft, zur Tagesordnung überzugehen. Nicht im Namen der Vergangenheit, sondern im Namen einer Zukunft, die anders werden sollte. Heute ist historische Schuld eingefroren, ohne zu gegenwärtiger politischer Verantwortung zu führen. Auschwitz ist zum moralischen Besitzstand geworden. Die Nachkommen von Tätern treten heute als Gedenkwächter auf – und leiten daraus eine Verantwortung ab, die sich allein auf jüdisches Leben bezieht, nicht auf das palästinensische unter Bomben. Das ist keine Lehre aus der Geschichte – das ist ihre Instrumentalisierung. 

    Arendt lehnte jede sakrale Unverfügbarkeit von Geschichte ab. Erinnerung, die nicht ins Urteil und Handeln führt, wird zur moralischen Pose: „Nie wieder.“ Arendt hätte kritisch gefragt: Nie wieder was? Nur Auschwitz? Oder jegliche Entmenschlichung, Vertreibung, Entrechtung? Sie stritt dafür, Verantwortung plural und differenziert zu denken – nicht exklusiv, sondern inklusiv: Wer aus Auschwitz lernt, darf Entrechtung nirgendwo legitimieren. Auschwitz muss eine radikale ethische Mahnung bleiben: Jede Form der Entmenschlichung ist zu benennen, auch dann, wenn sie von einem Staat ausgeht, dem Deutschland historisch verpflichtet ist. Gerade dann.

    Arendt unterschied zwischen Schuld und Verantwortung. Schuld betrifft Täter:innen. Verantwortung betrifft alle, die Teil einer politischen Ordnung sind, und verpflichtet sie zu kritischem Denken, Unterscheidung, Urteilskraft. Sie erwächst nicht aus Identität, sondern aus dem Mit-Sein in der Welt. Wer in einer politischen Ordnung lebt, trägt Mitverantwortung – nicht, weil alle Täter:in sind, sondern weil alle Zugehörige sind.

    Arendt hätte nicht nach Lösungen gefragt, sondern nach Räumen des Handelns, in denen Verantwortung geteilt, Gewalt benannt, Alternativen hörbar werden. Solche Räume existieren, auf beiden Seiten, sowohl der israelischen als auch der palästinensischen, und im besten Fall auch beide Seiten verbindend. Aber auch sie sind in ihrer Existenz bedroht. Bereits 2021 hat Israel sechs palästinensische Menschenrechts-NGOs verboten, darunter Al Haq in Ramallah, eine Organisation, die viele Jahre lang Menschenrechtsverletzungen in den besetzten Gebieten dokumentierte – begangen sowohl von Israel als auch von Palästinensern. Um das Verbot dieser NGOs zu rechtfertigen, wurde und wird sich der Sprache der „Sicherheit“ und der „Terrorbekämpfung“ bedient. Diese Sprache bezieht längst auch israelische NGOs ein, die sich für die Rechte von Palästinenser:innen einsetzen. Breaking the Silence und B’Tselem wurde schon 2016 vorgeworfen, „Verräter“ zu sein. Ein neues israelisches Steuergesetz will eine 80-Prozent-Strafsteuer auf ausländische (westliche!) Spenden für israelische NGOs erheben. Der Organisation Standing Together wurde im April von der israelischen Polizei verboten, Bilder von getöteten palästinensischen Kindern auf einer Demonstration zu zeigen. Und im Januar hatte noch die alte Bundesregierung den friedensaktivistischen Organisationen Zochrot und New Profile mitten im laufenden Projektzeitraum die außenpolitische Unbedenklichkeit und Förderfähigkeit entzogen.

    All dies dient nicht der Sicherheit Israels – ganz im Gegenteil -, sondern nur der Unterdrückung der Opposition gegen Menschenrechtsverbrechen. Die Sprache, die das verschleiert, schwächt unsere Urteilskraft. Aber urteilen zu können – das ist vielleicht die wichtigste politische Tugend, schrieb Arendt. Nicht Loyalität schützt die Demokratie, sondern die Fähigkeit, zu unterscheiden. Wer aus der Geschichte lernen will, darf sich nicht mit Gedenken begnügen. Jetzt gilt es zu handeln. Neu zu sprechen. Klar zu sprechen. Weil die Realität nicht durch Euphemismen entschärft werden darf. Arendt wusste das. Wer heute von Gaza spricht, sollte sie beim Wort nehmen.