Schlagwort: Sexuelle Gewalt

  • Post-Assad Syrien: Opferzuschreibungen und konkurrierende Narrative

    Post-Assad Syrien: Opferzuschreibungen und konkurrierende Narrative

    Die Stadt Jableh am Abend. Gerade ist sie Zentrum illegaler Entführungen alawitischer Mädchen und Frauen. Copyright: Zoya Masoud  2017.

    54 Jahre Diktatur und gewaltsame Unterdrückung prägten in Syrien unter Assad Muster exklusiver Opferzuschreibungen. Nach dem Regimewechsel am 8. Dezember 2024 wird das erlebte Leid so behandelt, als sei Anerkennung eine knappe Ressource und nicht eine gemeinsame moralische und ethische Verpflichtung. Dies reproduziert die Mechanismen des Assad-Regimes, Individuen und Gruppen aufgrund ihrer konfessionellen, politischen und ethnischen Zugehörigkeiten ungleich zu behandeln und damit auch die ausgrenzenden Muster binären Denkens: Jene „guten“ Bürger*innen, die der Übergangsregierung treu sind, stehen jenen „schlechten“ Bürger*innen gegenüber, die sich ihr widersetzen. So zeigen sich Kontinuitäten wie auch Brüche in Zuschreibungen bestimmter Gruppen exklusiv als Opfer und Täter. Eine Praxis, die extreme Gewalterfahrungen auf allen Seiten anerkennt, ist Voraussetzung für eine nachhaltige Versöhnung.

    Ich wurde in Damaskus geboren, verbrachte dort die ersten 24 Jahre meines Lebens, erlebte die friedlichen Demonstrationen, die im Jahr 2011 begannen, den Ausbruch des Kriegs im Jahr 2012 und seine Auswirkungen. Seit 2015 führe ich Interviews mit Syrer*innen, bei denen ich mich auf die Zerstörung von Kulturerbe und darauf konzentriere, wie das Erleben von Verlust das Kulturerbe (neu) konstituiert (Masoud 2022, 2024, & 2025). Diese Interviews enthalten Zeugnisse über Inhaftierungen und willkürliche Gewalt. Als es nach dem Zusammenbruch des Assad-Regimes im Dezember 2024 zu Massakern an einigen syrischen Gemeinschaften kam, beobachtete und dokumentierte ich die öffentlichen Reaktionen einiger meiner früheren Interviewpartner*innen. Dieses Material bildet die Grundlage für den folgenden Text.

    Brüche in der Ära des Diktators

    Zu Beginn der friedlichen Demonstrationen gegen das Assad-Regime im Jahr 2011 wurden die sozialen Medien zu einer Arena für hitzige Debatten über die „Wahrheit“. Fast anderthalb Jahrzehnte eines „infra-staatlichen Konflikts“ (Vignal 2014) führten zu einer extremen Polarisierung im virtuellen Raum: Assad-Anhänger*innen löschten ihre Gegner*innen aus ihren Freundeslisten und umgekehrt. Pro-Assad-Medien, bzw. Assad-nahe Massenmedien stellten die friedlichen Demonstrant*innen von 2011 als „Schläferzellen“ und „Brutstätten“ des Terrorismus dar, während die revolutionsfreundlichen Medienkanäle die Demonstrationen als legitimen Akt des Widerstands gegen die Unterdrückungspolitik des Assad-Regimes beschrieben.

    Das Regime hatte systematische und weitreichende Menschenrechtsverletzungen gegen die syrische Bevölkerung begangen, darunter willkürliche Inhaftierungen, Folter, Verschleppungen und extrajustizielle Hinrichtungen. Die von einer sunnitischen Mehrheit bewohnten Rebellengebiete wurden von der Assad-Regierung intensiv bombardiert, unterstützt sowohl durch die russische Armee als auch durch schiitische Streitkräfte aus dem Iran und dem Libanon. Verschiedene Berichte interpretierten die schweren Bombardements der syrisch-russischen Koalition als eine Form der Kollektivstrafe (vgl. Vignal 2014, Clerc 2014, Sharp 2016, Abou Zainedin 2021). Die Menschen mussten überall und jederzeit Angst haben, ermordet zu werden. Achille Mbembe bezeichnet solche Konstellationen modernen Terrors als „Todeswelten“ und meint damit „neue und einzigartige Formen der sozialen Existenz, bei der riesige Bevölkerungen Lebensbedingungen unterworfen werden, die sie in den Status lebendiger Toter versetzen“ (Mbembe 2016:92). Viele Syrer*innen flohen aus den Todeswelten und suchten Schutz in Nachbarländern, in Europa und im Rest der Welt.

    Nach 14 Jahren Krieg führte eine Miliz namens Hay’at Tahrir al-Sham (HTS), unterstützt von verbündeten türkischen Gruppierungen, eine Koalition militärischer Fraktionen an, die am 27. November 2024 eine Militäroffensive unter dem Namen „Abschreckung der Aggression“ gegen die Truppen Assads startete. Die Offensive war erfolgreich und am frühen Morgen des 8. Dezember 2024 wurde der Sturz des Assad-Regimes offiziell verkündet, nachdem Bashar al-Assad aus Damaskus nach Moskau geflohen war. Das diktatorische Regime der Assad-Familie, das 54 Jahre währte, war zu Ende.

    Innerhalb weniger Stunden fluteten Bilder und Videos von nach Syrien zurückkehrenden Geflüchteten sowohl die sozialen wie auch die klassischen Medien. In den darauffolgenden Wochen tauchten Bilder auf, die Befreiungen politischer Gefangener aus Assads Folter- und Sicherheitszentren dokumentierten, Bilder, die zugleich erschreckend und heroisch sind. Das Heldenhafte liegt darin, dass Menschen, die die Gefangenschaft in dunklen unterirdischen Gefängnissen erdulden mussten, nun wieder Sonnenlicht erleben können. Verstörend sind die Fotos, weil sie die extremen Bedingungen zeigen, denen diese Gefangenen teilweise über Jahrzehnte ausgesetzt waren, und die Angst spüren lassen, die jede*r Einzelne in Syrien haben musste, in solche Schreckensanstalten zu geraten.

    Gleiche Parolen, andere Namen

    Die Auswirkungen des Syrien-Krieges waren zwar überall dramatisch, betrafen jedoch die sunnitischen Rebellengebiete weitaus massiver als die von Minderheiten bewohnten Gebiete (wie auch von Mazur 2021 dokumentiert). Die staatlich kontrollierten Medien des Assad-Regimes stellten die Zerstörungen und Tötungen in den Rebellengebieten nicht als Verbrechen dar, sondern als Kollateralschäden. Während das Regime seine eigenen Opfer als Shahid (Märtyrer) einstufte, bezeichnete es diejenigen, die auf der Seite der Rebellen fielen, als Terroristen. Dieses repressive Muster kollektiver Zuschreibungen stand im Zusammenhang mit der Instrumentalisierung des Minderheitenschutzes als Mittel zur Festigung der eigenen Herrschaft. Insbesondere nachdem sie in den 1970er und 1980er Jahren die sunnitisch-islamische Opposition der Muslimbruderschaft erfolgreich unterdrückt hatten, präsentierten die Assads sich als Bollwerk gegen die Islamisten, die religiöse und ethnische Minderheiten verfolgen würden, sollten sie an die Macht kommen. Tatsächlich aber lebten Minderheitengemeinschaften oft unterhalb der Armutsgrenze ohne angemessene Infrastruktur.

    Nach einer kurzen Phase der Hoffnung auf Aussöhnung tauchten die gleichen repressiven Muster mit umgekehrten Vorzeichen wieder auf: Vor dem Zusammenbruch des Assad-Regimes hatten sich Pro-Assad-Parolen einer extremen suizidalen Loyalitätsrhetorik bedient. Zum Beispiel: „Al-Assad au la Ahad“ (entweder Assad oder niemand), „Al-Asad au Nahruq al-Balad“ (entweder Assad oder wir verbrennen das Land). Ende 2025 tauchten in der Region um Deir az-Zour ähnliche Slogans auf, insbesondere geäußert von den al-Asha’er (Beduinengruppen), die sich auf den neuen Interimspräsidenten Ahmed al-Sharaa bezogen. Manche Menschen brachten an ihren Autos Aufschriften an wie „al-Sharaa au Nahruq al-Zare“ (entweder al-Sharaa oder wir verbrennen die Ernte). Diese Parallelität in der Verwendung von Formulierungen und Begriffen ist weder zufällig noch unbedeutend, sondern zeugt von einem anhaltenden Glauben an die Ausübung ausschließlicher Macht.

    Die wenige Wochen nach der Flucht Assads aus Syrien einsetzenden Angriffe auf Alawiten wurden noch als „Einzelfälle“ verharmlost. Am 7. März 2025, nach Angriffen bewaffneter alawitischer Assad-Loyalisten auf die neuen Sicherheitskräfte, begannen systematische Massaker an alawitischen Gemeinschaften. Laut UN gab es rund 1.400 Todesopfer, wobei die Zahl der nicht dokumentierten Fälle wahrscheinlich deutlich höher lag. Die Täter, von denen viele dem Verteidigungsministerium der al-Sharaa-Regierung oder mit ihren verbündeten Milizen angehörten, filmten sich selbst und veröffentlichen ihre Verbrechen stolz im Internet (Reuter 2025). Es kam zu massiven und gewaltsamen Vertreibungen alawitischer Familien, zum Beispiel aus den überwiegend alawitischen Dörfern in den ländlichen Gebieten östlich von der Stadt Hama (Syrian for Truth and Justice 2026).

    Die staatlich kontrollierten Medien unter Assad hatten friedliche Demonstrierende als mundassun (Eindringlinge) oder Mawtwrun (Rachesuchende) bezeichnet. Viele Familien mussten das Verschwinden von Angehörigen hinnehmen. Teilweise sahen sie ihre Angehörigen nach einer Weile im syrischen Fernsehen wieder, wo sie ihre Beteiligung an Terroranschlägen auf staatliche Einrichtungen gestanden hatten. Diese Geständnisse waren den Opfern unter Folter in Assads „Sicherheitszentren“ abgerungen worden.

    Seit al-Sharaas Machtübernahme tauch(t)en in den sozialen Medien häufig Berichte über entführte alawitische Frauen und Mädchen auf. Die Reaktion der Regierung auf Entführungen und sexuelle Versklavung beschränkte sich bislang auf die Veröffentlichung eines Berichts durch das Innenministerium. Er nannte lediglich 42 Verdachtsfälle von Entführungen und kam zu dem Ergebnis, dass davon 41 gefälscht oder unrichtig seien und nur ein Entführungsfall nachgewiesen werden konnte. Zu dieser einzigen Entführung wurden keine weiteren Details genannt (siehe den Bericht von Enab Baladi über die Untersuchung des Innenministeriums, Syrian National News 2025).

    Im Laufe der Zeit erhoben immer mehr Familien ihre Stimme, um Aufschluss über den Verbleib ihrer Töchter zu erhalten. Einige weibliche Opfer sexueller Gewalt kehrten zu ihren Familien zurück und traten in Videos auf, die auf den Social-Media-Kanälen der offiziellen syrischen Fernsehsender ausgestrahlt wurden. Diese Videos entstanden unter undurchsichtigen Umständen und zielten darauf ab, die Realität der Entführungen systematisch zu leugnen und zu verharmlosen. Die Erklärungen, die die Frauen für ihr Verschwinden angaben, waren unglaubwürdig: Sie hätten eine Freundin in einer anderen Stadt besucht und vergessen, ihre Familie zu informieren; sie hätten eine Arbeitsstelle in einer weit entfernten Stadt gefunden und seien dorthin gereist, ohne ihre Angehörigen zu benachrichtigen; sie hätten wegen familiärer Belastungen oder der Liebe zu einem anderen Mann ihren Ehemann und ihre Kinder zurückgelassen, ohne diese über ihre Entscheidung zu benachrichtigen. Hier ist wichtig zu wissen, dass die syrische Gesellschaft und die alawitische Gemeinschaft in den Städten und Dörfern der Küstenregion von einem Konservatismus geprägt ist, der ein solches Verhalten von Frauen als inakzeptabel erachtet. Auch hier wiederholt sich in der Ära al-Sharaa die Praxis, falsche Geständnisse zu erzwingen, die schon die Ära Assad prägte.

    Das Ausmaß der Diskreditierung, der alawitische Opfer in den sozialen Medien und den staatlich kontrollierten Medien ausgesetzt sind, lässt ein Muster erkennen. Den Frauen wird das Recht genommen, gehört zu werden, und es wird ihnen nicht geglaubt (vgl. die Arbeit und Zusammenfassung der Kampagnendokumentation zu Fällen von Frauenentführungen in Syrien (Februar-Dezember 2025) der Grassroots Kampagne „Stop the Abduction of Syrian Women“ auf Englisch und Arabisch auf deren Social-Media Seite sowie die Berichte auf der Website der Syrian Feminist Lobby (2025, 2026)).

    Exklusive Opfer

    Seit Anfang 2025 sind meine Social-Media-Feeds voll von Berichten und Nachrichten über schreckliche Vorfälle sexueller Gewalt. Besonders beunruhigend sind Beiträge von Personen aus den Städten und Dörfern, in denen meine Tanten und Cousinen leben – den Orten, an denen ich meine Kindheit in den Ferien bei meiner Großmutter und meinen Verwandten an der syrischen Küste verbrachte. Soziale Medien prägen die Narrative rund um diese Ereignisse; viele geben den Opfern aufgrund ihrer angeblichen Verbindungen zum ehemaligen Regime die Schuld. Komplexe Themen werden in den sozialen Medien stark vereinfacht. Syrer*innen auf der ganzen Welt beteiligten sich an solchen Debatten über die Gewalt gegen alawitische Communities. Dazu zählten unter anderem die Leugnung der Gewalttaten oder die Legitimierung als vermeintlich normale Reaktion nach 54 Jahren unter Assad, sowie die Schuldzuweisung an die Opfer. Einige Personen, die ich vor dem Sturz Assads für meine Forschung interviewt hatte, äußerten diskriminierende Ansichten gegenüber alawitischen Opfern und verbreiteten abwertende Witze über alawitische Frauen. Sie deuteten an, die Frauen seien ihren Männern untreu gewesen, und gaben damit den Opfern die Schuld für die ihnen zugefügte sexuelle Gewalt. Sogar einige meiner weiblichen Gesprächspartnerinnen beteiligten sich an solchen Diskursen in den sozialen Medien.

    Die Aussagen meiner ehemaligen Interviewpartner*innen geben Einblicke in verschiedene Gruppen oder Muster von Reaktionen auf die Gewalt gegen alawitische Frauen. Einige Stimmen erkennen die alawitische Opfer an und sprechen sich für ihre Rechte aus. Diejenigen, die das nicht tun, lassen sich in zwei Gruppen unterteilen:

    Die erste Gruppe äußert sich nicht gar nicht zu den gewalttätigen Ereignisse, sondern würdigt die Erfolge der Übergangsregierung, ohne die Gräueltaten gegenüber den alawitischen Gemeinschaften zur Kenntnis zu nehmen. Angehörige dieser Gruppe feierten beispielsweise ein am 10. März 2025 geschlossenes Abkommen zwischen dem Interimspräsidenten Ahmad al-Sharaa und Mazlum Ibadi, dem Anführer der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), das die Einbeziehung der Kurd*innen in den politischen Übergangsprozess bekräftigen und ihre Rechte garantieren sollte. Einige meiner ehemaligen Interviewpartner*innen verfassten Social-Media-Posts dazu, unterließen es jedoch, die Verbrechen gegen die Alawit*innen auch nur zu erwähnen. In früheren Aussagen, die noch während der Assad-Ära getätigt wurden, hatten Mitglieder derselben Gruppe allen, die kriminelle Handlungen des Regimes nicht offen verurteilten, Komplizenschaft und indirekte Beteiligung an der Verursachung ihres Leidens vorgeworfen. Dennoch ignorierten sie im März 2025 selbst das Leiden der Alawit*innen.

    Die zweite Gruppe meiner Gesprächspartner*innen schwieg nicht. Mitglieder dieser Gruppe reagierten beispielsweise mit dem „Haha“-Emoji und behaupteten, die Betroffenen würden eine „Mazloumiyya“ (vorgetäuschte Opferrolle) einnehmen. Ihrer Ansicht nach instrumentalisierten die Alawit*innen ihre Opferrolle, um das zu untergraben, was die Verfasser der Beiträge als die faire und gerechte Übergangsregierung Syriens betrachteten. Sie bezeichneten alle Personen, die Informationen über sexuelle Gewalt oder die Ermordung von Alawit*innen teilten, als „Fulul“ (Überbleibsel des Assad-Regimes). Die Landschaft in den sozialen Medien polarisierte sich extrem.

    Viele meiner Gesprächspartner*innen, die ich vor Dezember 2024 befragt hatte, hatten den Schrecken der Todeswelten erlebt und ihre bisherigen Heimatstädte verlassen – traumatisiert und mit Narben in ihrer persönlichen Lebensgeschichte. Nach dem Sturz des Assad-Regimes erlebten diese Personen einen Moment der Anerkennung. Diejenigen, denen unter dem Assad-Regime ihre Bürgerrechte  – etwa auf freie Meinungsäußerung – verweigert und die entweder gewaltsam vertrieben oder inhaftiert worden waren, feierten das, was sie als Sieg betrachten. Dabei gelang es manchen, die Verbrechen gegen die alawitischen Gemeinschaften in Syrien nach Assad zu leugnen oder zu rechtfertigen.

    Die Regierung von al-Sharaa etabliert einen hegemonialen Diskurs, der dem des Assad-Regimes in einer Hinsicht sehr ähnlich ist: Sie marginalisiert das Leid bestimmter Gruppierungen, während sie die eigene Gruppe als moralisch überlegen und ihr Leid als singulär darstellt. Dieser Ansatz geht auf Kosten der Anerkennung des Leids anderer. So wird Leid zu einer politischen Kategorie, mit der die eigenen Verbrechen gerechtfertigt werden. In Nachkriegskontexten weltweit sind solche Transformationen ein wiederkehrendes Thema (siehe Druliolle und Brett 2019). Exklusive Gedenkpraktiken werden institutionalisiert und so gefestigt. So veröffentlichen beispielsweise manche Syrer*Innen am ersten Jahrestag der Massaker an Alawit*innen im März 2025 Bilder von Demütigungen von Angehörigen dieser Minderheit in den sozialen Medien. Einige deuteten sogar an, dass der 7. März 2025, der Tag der Eskalation der Übergriffe, eine „Fortsetzung der Revolution“ sei.

    Die Übergangsregierung ist bestrebt, das Trauma der „Todeswelten“, das die Syrer*innen durchlebt und überlebt haben, für ihre eigenen Zwecke zu instrumentalisieren. Sie versucht, die Traumata in ein Narrativ zu pressen, das ihren Zielen entspricht: die Verfolgung sunnitischer Gemeinschaften, die hauptsächlich von der alawitischen Minderheit ausging. Gleichzeitig spielt die neue Regierung das Leid der Alawit*innen unter ihrer Herrschaft herunter und stellt die Gräueltaten gegen sie als Einzelfälle oder als legitime Rache gegen Täter dar. Diese Behauptung der exklusiven Opferrolle rührt von der Intensität des Leidens und des Zeitpunktes von Gewalt. Ein Gesprächspartner brachte es mit den Worten auf den Punkt: „Wir haben zuerst gelitten.“

    Doch worin besteht das sunnitische Trauma? Viele Opfer des Assad-Regimes, die aus sunnitischen Familien stammen, setzen sich heute für alawitische Opfer ein. Einige derjenigen, die heute die Gräueltaten an Alawit*innen bejubeln, schwiegen während der Assad-Ära, insbesondere diejenigen, die in Syrien blieben und nicht vor dem Krieg flohen. Sie leisteten den Opfern Assads keine Unterstützung, unabhängig von deren konfessioneller und ethnischer Herkunft. Jeffrey C. Alesander (2012) definiert kollektive Traumata als „Reflexionen weder individuellen Leidens noch tatsächlicher Ereignisse, sondern als symbolische Darstellung, die diese konstruiert und imaginiert“. Die Unschärfe mentaler Bilder von Traumata entstand, nachdem die Assad-Ära als Inkubator für Abgrenzungsprozesse fungiert hatte, die alle Alawit*innen als Täter*innen und alle Sunnit*innen als Opfer einstufte. Diese angeblich homogenen Gruppen haben in der syrischen Gesellschaft nie als solche existiert: Einige sunnitische Eliten kooperierten mit dem Regime, und einige Alawit*innen lehnten sich gegen das Regime auf und umgekehrt. Das Trauma „nur“ der und „aller“ Sunnit*innen ist ein soziales und politisches Konstrukt.

    Multidirektionalität

    Ein Hauptproblem solcher Erzählungen sind ihre drastischen Auswirkungen auf Zivilist*innen und ihre Identitäten als Bürger*innen sowie das Zugehörigkeitsgefühl in Syrien nach Assad. Michael Rotherberg (2009) führte das Konzept der Multidirektionalen Erinnerung ein, das über konkurrierende Konzepte des Gedenkens hinausgeht. Es lädt uns dazu ein, Vielstimmigkeiten und Pluralität in unserem Denken über Identitätsdiskurse zuzulassen. Es ist unerlässlich, Räume zu schaffen, die alle Gemeinschaften umfassen, die das als Syrien bekannte geografische Gebiet historisch bewohnt haben. Um unsere Pluralität und Vielfalt wirklich zu feiern, anstatt sie in die vorherrschenden Narrative von Mehrheiten und Minderheiten zu pressen, müssen wir wirtschaftlich, politisch und sozial marginalisierte Gruppen aktiv in den öffentlichen Diskurs einbeziehen. Diese Gruppen sollten befähigt werden, ihr Leid und ihre Rechte auf die Stadt, das Dorf und das kulturelle Erbe zu artikulieren und ihre Identitäten zum Ausdruck zu bringen. Indem sie ihre Forderungen nach Sicherheit, Gerechtigkeit und Würde artikulieren, gestalten sie die Debatte über die Regierungsführung in Syrien mit.

    Übergangsregierungen sollten im Diskurs über eine syrische nationale Identität den Pluralismus betonen, der den historischen Erzählungen innewohnt. Es braucht die Förderung demokratischer Räume, in denen vielfältige Identitäten repräsentiert werden können. Die Verwirklichung einer fairen und demokratischen Vertretung erfordert fortlaufende Verhandlungen und einen Dialog über die Grundlagen und Narrative dieser Identitäten sowie die Verpflichtung, die Lebenserfahrungen aller Bürger*innen zu würdigen. Angesichts des komplexen und schmerzhaften Erbes Syriens nach 54 Jahren Diktatur und gewaltsamer Unterdrückung ist dies unerlässlich.

    (Dieser Text erschien auf Englisch am 30. März 2026 auf focaal blog unter dem Titel „Of Exclusive Victimhood and its Competitive Narratives in Post-Assad Syria“, https://www.focaalblog.com/2026/03/30/zoya-masoud-of-exclusive-victimhood-and-its-competitive-narratives-in-post-assad-syria/)

    Literatur

    Abou Zainedin, Sawsan (2021, March 24). ‘أنقاض وباصات خضراء واستثمارات’, Aljumhuriya.Net الجمهورية.نت, https://aljumhuriya.net/ar/2021/03/24/%D8%A3%D9%86%D9%82%D8%A7%D8%B6-%D9%88%D8%A8%D8%A7%D8%B5%D8%A7%D8%AA-%D8%AE%D8%B6%D8%B1%D8%A7%D8%A1-%D9%88%D8%A7%D8%B3%D8%AA%D8%AB%D9%85%D8%A7%D8%B1%D8%A7%D8%AA/.

    Alexander, Jeffrey C. (2012). Trauma: A Social Theory.

    Alkousaa, Riham; et al. (2016, October 2011). ‘Battle for Aleppo: How Syria Became the New Global War’, International, Spiegel International, https://www.spiegel.de/international/world/syria-war-became-conflict-between-usa-and-russia-and-iran-a-1115681.html.

    Amnesty International (2017, January 1st). ‘Syria, “Surrender or Starve” Strategy Displacing Thousands Amounts to Crimes against Humanity’, https://www.amnesty.org/en/latest/press-release/2017/11/syria-surrender-or-starve-strategy-displacing-thousands-amounts-to-crimes-against-humanity/.

    Charles River Editors (2016). The Battle of Aleppo: The History of the Ongoing Siege at the Center of the Syrian Civil War.

    Clerc, Valérie (2014). ‘Informal Settlements in the Syrian Conflict: Urban Planning as a Weapon’, Built Environment 40, no. 1: 34–51, https://doi.org/10.2148/benv.40.1.34

    Daniels, Brian (2020, February 11). ‘Precarious Heritage: Cultural Protection, Necropower, and Political Resistance in the Syrian Conflict’, Ringvorlesung des GRK 2227, https://www.identitaet-und-erbe.org/veranstaltungen/brian-daniels-philadelphia/;

    Druliolle, Vincent & Brett, Roderick Leslie (2019). The Politics of Victimhood in Post-Conflict Societies: Comparative and Analytical Perspectives.

    Enab Baladi (2025, November 2). “الداخلية” تكشف نتائج التحقيق بخطف نساء في الساحل’, https://www.enabbaladi.net/781879/الداخلية-تكشف-نتائج-التحقيق-بخطف-نسا/.

    Graham-Harrison, Emma (2016, November 15). ‘Aleppo Airstrikes Restart as Russia Announces Major Syria Offensive’, World, The Guardian, https://www.theguardian.com/world/2016/nov/15/aleppo-airstrikes-resume-as-russia-announces-major-syria-offensive.

    Grant, Keith A. & Kaussler, Bernd (2020). ‘The Battle of Aleppo: External Patrons and the Victimization of Civilians in Civil War’, Small Wars & Insurgencies 31, no. 1: 1–33, https://doi.org/10.1080/09592318.2020.1672959.

    Human Rights Watch, (2025, September 23). ‘“Are You Alawi?”’, https://www.hrw.org/report/2025/09/23/are-you-alawi/identity-based-killings-during-syrias-transition.

    Mazur, Kevin (2021). Revolution in Syria: Identity, Networks, and Repression, Cambridge Studies in Comparative Politics.

    Masoud, Zoya (2025). “Verlust lokalisieren: Auf der Suche nach einem unvergänglichen Objekt in Aleppo.” Geographica Helvetica, 80 (1), 57–65. https://doi.org/10.5194/gh-80-57-2025.

    Masoud, Zoya (2024). “Das Denkmalschutz-Kollektiv von Ost Aleppo. Handeln in “Todeswelten”.” In Dinge, Die Verbinden, hrgs. Janna Vogl, Ayşegül Dinççağ Kahvec, Mariam Gegidze, and Pablo Santacana López. Schriftenreihe Des DFG-Graduiertenkollegs 2227 ‘Identität Und Erbe’ 5, 36– 47. Weimar: Bauhaus-Universitätsverlag.

    Masoud, Zoya (2022). “Der Verlust Eines Unsichtbaren Monuments: Von Mentalen Repräsentationen Der al-Khusrawiyya Moschee in Der Altstadt Aleppos.” In Instabile Konstruktionen: Interdisziplinäre Forschungen zu »Identität Und Erbe«, hrgs. Simone Bogner, Gabi Dolff-Bonekämper, and Hans-Rudolf Meier. Schriftenreihe Des DFG-Graduiertenkollegs 2227 „Identität Und Erbe“2, 122–137. Weimar: Bauhaus-Universität Weimar.

    Mbembe, Achille (2016). Necropolitics, Theory in Forms.

    Neumann, Julia & Schneider, Lisa (2022, March 8). ‘Elfter Jahrestag des Syrienkonflikts: Bis heute herrscht Krieg’, TAZ, https://taz.de/Elfter-Jahrestag-des-Syrienkonflikts/!5842376/.

    Reuters, (2025, June 27). ‘“She’s Not Coming Back”: Alawite Women Snatched from Streets of Syria’, Middle East, https://www.reuters.com/world/middle-east/shes-not-coming-back-alawite-women-snatched-streets-syria-2025-06-27/.

    Rothberg, Michael (2009). Multidirectional Memory: Remembering the Holocaust in the Age of Decolonization.

    Sharp, Deen (2016). ‘Urbicide and the Arrangement of Violence in Syria’, in Beyond the Square: Urbanism and the Arab Uprisings, eds. Deen Sharp and Claire Panetta.

    Siege Watch (2019). Final Report. Out of Sight, Out of Mind: The Aftermath of Syria’s Sieges – Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/siege-watch-final-report-out-sight-out-mind-aftermath-syria-s-sieges.

    Stop The Abduction Of Syrian Women, (2025, December 8). ‘Summary of the Campaign’s Documentation on Cases of Women’s Abduction in Syria (February–December 2025)’, Facebook, https://www.facebook.com/StopkidnappingSW.

    Syrian Feminist Lobby (2026). https://syrianfeministlobby.org/.

    Syrian News Channel, (2025, November, 11).وزارة الداخلية: حالة واحدة فقط حقيقية من أصل 42 حالة اختطاف https://www.youtube.com/watch?v=0E3sg0HLkvw.

    Syrians for Truth and Justice (2026, February 9). ‘Syria/Rural Hama: Forced Displacement and Unlawful Seizure of Property against Alawites Following the Fall of al-Assad’, https://stj-sy.org/en/syria-rural-hama-forced-displacement-and-unlawful-seizure-of-property-against-alawites-following-the-fall-of-al-assad/

    UN News (2025, August 14). ‘Syria: Violence in Alawite Areas May Be War Crimes, Say Rights Investigators’. https://news.un.org/en/story/2025/08/1165649.

    Vignal, Leïla (2014). ‘Destruction-in-Progress: Revolution, Repression and War Planning in Syria (2011 Onwards)’, Built Environment 40, no. 3: 326–41, https://doi.org/10.2148/benv.40.3.326

  • Miete, Macht und Missbrauch in und um die Universität Freiburg

    Miete, Macht und Missbrauch in und um die Universität Freiburg

    Blumenkranz gesteckt und abgelegt am Landgericht Freiburg von Betroffenen des Missbrauchs.
    Foto von Betroffener, die anonym bleiben möchte.

    Hard Facts

    Mindestens 800 Frauen wurden in Freiburg von einem Mitarbeiter der Universität auf Toiletten, in der Dusche und bei der Studienberatung heimlich gefilmt. Seit der Fall nach der Verurteilung des deutschstämmigen weißen Täters am 9. März 2026 öffentlich geworden ist, stellen immer mehr Frauen nach eigenständiger Recherche fest, dass auch sie Opfer einer „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ wurden. So nennt man es auf Juristendeutsch, wenn Menschen ohne ihre Einwilligung in intimen Sphären gefilmt werden (siehe § 201 a Strafgesetzbuch). Dass die Aufnahmen in diesem Fall zur sexuellen Befriedigung des Täters dienten, also einen sexuellen Übergriff darstellen, spielt strafrechtlich keine Rolle. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

    Der Täter hatte in der Mitarbeiterinnen-Toilette und anderen Räumlichkeiten seines Arbeitsplatzes, des Service Center Studium der Universität Freiburg sowie im Bad der Wohnung, die er vermietete, Kameras installiert. Die heimlichen Aufnahmen betrafen neben Mitarbeiterinnen einerseits Studierende, die sich an ihn für sensible Beratungsgespräche wendeten, und andererseits junge Studentinnen auf Wohnungssuche, denen er erst nach Musterung des Aussehens ein Zimmer anbot. Der Täter hatte sich unter Vorwänden regelmäßig Zutritt zu der von ihm vermieteten Wohnung verschafft, um die Speicherkarten der Videokameras auszutauschen. Dort entdeckten Frauen erst 16 Jahre, nachdem er 2009 mit den heimlichen Filmaufnahmen begonnen hatte, die Kamera. Vier Festplatten voll Videomaterial wurden daraufhin beim Täter gefunden.

    Zur Rolle des Gerichts

    Laut Berichterstattung der Badischen Zeitung wurden 70 Mieterinnen aus dem Zeitraum 2019-2024 ausfindig gemacht und 61 Fälle vor dem Amtsgericht Freiburg verhandelt. Mitarbeiterinnen des Service-Center Studium traten als Nebenklägerinnen auf. Viele der Mieterinnen, die vor 2019 gefilmt wurden, wurden von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht informiert, weil die Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs verjährt war. Sie mussten sich, ebenso wie studierende Betroffene, die in den Räumlichkeiten der Universität gefilmt wurden, ihre Betroffenheit auf Nachfrage durch die Polizei bestätigen lassen. Hätte die Polizei Freiburg diese Mieterinnen informiert, dann hätten sie u.a. die Möglichkeit gehabt, zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen.

    Die Staatsanwaltschaft forderte zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug für den Täter und plädierte dafür, die Tat als „perfide“ einzuordnen, da die Kameras versteckt und die gefilmten Frauen gezielt ausgewählt und getäuscht wurden. Der Richter am Freiburger Amtsgericht, Andreas Leipold, entschied sich für eine mildere Strafe und lehnte die Einordnung als „Perfidität“ mit der Begründung ab, dass es nun mal in „der Natur der Sache“ läge, dass der Täter die Kamera versteckte und das Videomaterial zur sexuellen Befriedigung verwendete. Die perfide sexuelle Gewalt des Täters ist allerdings gut dokumentiert: Das Material auf dem PC des Täters war nicht etwa nach Datum, sondern nach Körpermerkmalen, Herkunft und Sexualität der Opfer sortiert.
    Der Richter sagte einer Betroffenen, sie müsse lernen damit zu leben, dass manche, aber nicht alle Männer zu so etwas in der Lage seien – eine Belehrung der Opfer, die den Täter durch den Verweis auf seinen vermeintlich natürlichen Trieb von seiner Schuld entlastet und seine individuelle Verantwortung herunterspielt.

    Diese Normalisierung und Naturalisierung sexualisierter Gewalt hinterlassen einen bitteren Geschmack und die Strafzumessung lässt daran zweifeln, wie ernst das Gericht die vom Täter ausgeübte Gewalt nimmt. Die Namen von 803 Betroffene waren bei Prozessbeginn bekannt, die Dunkelziffer liegt deutlich höher. All diese Frauen wurden in ihrer Würde und sexuellen Selbstbestimmung verletzt, teilweise massiv und mit langwierigen persönlichen und psychologischen Konsequenzen. Der Gerichtsprozess und das Strafmaß führten bei Betroffenen nicht zu dem Gefühl, dass ihnen Gerechtigkeit widerfahren ist, sondern zu einem Gefühl der wiederholten Würdeverletzung, diesmal durch das Gericht. Prozessbeobachterinnen berichteten, dass der schon Verurteilte das Gericht noch fragte, ob er nun sein Videomaterial zurückhaben könne. Die Frage vermittelt den Eindruck, dass der Täter für seine verurteilte Straftat weder Schuld noch Scham empfindet und ernüchtert mit Hinblick auf Giselle Pelicots Aufruf, die Scham müsse die Seite wechseln. Der Täter ist nach dem Gerichtsprozess de facto ein freier Mann, da seine Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde. Er musste je 3.500 Euro an 30 Geschädigte, also nur einen Bruchteil der Betroffenen, zahlen – insgesamt 105.000 Euro. Dafür musste er laut Berichterstattung eine seiner zwei Immobilien aufgeben und bleibt somit Immobilienbesitzer.

    Zur Rolle der Universität Freiburg

    Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Dabei geht es nicht nur um das Strafmaß, sondern um die Feststellung des Ausmaßes der Tat(en) – und für Betroffene auch um die Teilnahme Nebenklägerinnen. Der Täter filmte nicht nur die Mieterinnen seiner Wohnung, sondern auch Frauen auf der Toilette am Service Center Studium (SCS) der Universität Freiburg und Studentinnen bei Beratungsgesprächen. Dennoch trat die Universität Freiburg nicht als Nebenklägerin in dem Prozess auf und Betroffene, die auf den universitären Toiletten gefilmt wurden, waren im Prozess nicht repräsentiert. 

    Die Universität behauptet, bis zur Verurteilung im März 2026 nicht von dem Fall gewusst zu haben. Dabei wurden die SCS-Räume laut Berichterstattung schon im Februar 2024 von der Polizei durchsucht, nachdem sie die Festplatten des Täters gesichtet hatte. Außerdem gab die Universität in einem Informationsschreiben des Prorektorats für Studium und Lehre vom 12. März 2026 an, dass sie dem Täter aufgrund der „erhärteten Tathinweise“ nach der polizeilichen Durchsuchung eine fristlose Kündigung ausgesprochen habe. Um eine weitere Beschäftigung des Täters nach seiner Kündigungsschutzklage zu verhindern, habe man sich im Sommer 2024 gerichtlich verglichen. Die Personalverwaltung muss also über den sexuellen Übergriff informiert gewesen sein.

    Indem die Universität Freiburg nicht die Rolle der Nebenklägerin eingenommen hat, hat sie ihre institutionelle Verantwortung nicht wahrgenommen. Sie hat es allein den universitären Mitarbeiterinnen überlassen, Nebenklagen zu erheben, um so die Möglichkeit zu bekommen, sich am Prozess zu beteiligen und Fragen zu stellen. Dabei hat das Prorektorat für Studium und Lehre die universitären Betroffenen und Nebenklägerinnen nicht einmal darüber informiert, dass es beim Baden-Württembergischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt gibt. Erst die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski (Bündnis 90/Die Grünen) klärte bei einer Veranstaltung an der Freiburger Universität am 20. März 2026 das Publikum über die Existenz dieser Vertrauensanwältin auf. Empörte Betroffene im Publikum erhielten keine Antwort auf ihre Frage, warum der Prorektor für Studium und Lehre ihnen gesagt hatte, es gäbe keine solche Anlaufstelle.

    Die Universität ist ihrer Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiterinnen, Studierenden und Alumni nicht nachgekommen. Sie ist erst infolge der Mobilisierung durch Studierende und Mitarbeitende und des zunehmenden öffentlichen Drucks zum Thema sexuelle Gewalt an der Universität aktiv geworden, hat Informationen bereitgestellt und zu Gesprächen eingeladen. Die negative öffentliche Aufmerksamkeit kommt der Universität vor dem Hintergrund ihrer Bewerbung um den Status Exzellenzuniversität und der bald stattfindenden Begehung durchaus ungelegen.

    Strukturelle sexuelle Gewalt an Universitäten

    Nachdem Ministerin Olschowski und die Führung der Universität auf der Veranstaltung zunächst die kriminelle Energie von Individuen hervorgehoben hatten, kam die Ministerin auf das Patriarchat als Struktur zu sprechen, die überall wirke, „im Ministerium genauso wie bei Aldi an der Kasse“. Sie versäumte dabei das spezifisch an Universitäten bestehende Problem sexualisierter Gewalt zu benennen. Hochschulen gelten oft als Orte der Aufklärung sowie des gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts, sind jedoch keineswegs frei von diskriminierenden und gewaltfördernden Strukturen. Laut der UniSAFE-Studie (2022) zu geschlechtsbezogener Gewalt in der Wissenschaft hat fast ein Drittel der befragten Studierenden und Beschäftigten an 15 europäischen Institutionen bereits sexuelle Belästigung an ihrer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung erlebt. Die Studie lenkt den Blick auf Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnisse im universitären Betrieb, die sowohl die Zahl als auch die Angst, solche Taten zu melden, erklären (Beaufaÿs, 2022).

    Auch ist der Umgang mit sexuellen Übergriffen an deutschen Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten bisher in der Regel wenig vertrauenserweckend. Studien belegen, dass die Kluft zwischen Betroffenheit durch sexualisierte Gewalt und tatsächlichen Konsequenzen für Täter in deutschen wissenschaftlichen Institutionen groß ist: Die meisten Fälle bleiben ohne Folgen (Hoebel et al., 2022). Trotzdem wird die Möglichkeit der falschen Beschuldigung von Professoren verlässlich problematisiert. Werden Fälle bekannt, kommt es häufig zu einer erschreckenden Täter-Opfer-Umkehr, wie im Fall eines Historikers der Humboldt-Universität. Er wurde von zahlreichen Frauen des sexuellen Übergriffs beschuldigt und trotzdem von vielen Kolleg:innen in ganz Deutschland verteidigt.

    Besonders betroffen im universitären Kontext sind Studierende, nicht nur wegen der bestehenden Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien. Die Universität ist eigentlich nach § 3 Abs. 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der Pflicht, Studierende vor diskriminierender Belästigung zu schützen. Der spezifische Schutz vor sexueller Belästigung gemäß § 3 Abs. 4 AGG gilt jedoch ausschließlich für Beschäftigte einer Hochschule und nicht für Studierende. Da die Anforderungen für das Vorliegen einer Diskriminierung nach § 3 Abs. 3 AGG höher sind als nach § 3 Abs. 4 AGG – insbesondere, weil neben der Verletzung der Würde auch ein feindliches Umfeld nachgewiesen werden muss – entsteht hier laut Kocher und Porsche (2015) eine erhebliche Schutzlücke für Studierende, die die Studierenden abhängig von der Schutzfunktion der eigenen Universität macht.

    Außerdem ist die Umsetzung des Geschlechtergleichbehandlungsgebots und des Diskriminierungsverbots in den einzelnen Bundesländern sowie an den einzelnen Hochschulen sehr verschieden (Kocher & Porsche, 2015). Die Universität Freiburg benennt sexualisierte Gewalt und Stalking als Bestandteil des Diskriminierungsverbots und hat ein Handlungsschema und einen Maßnahmenkatalog für sexualisierte Übergriffe erarbeitet (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 2021). Der aktuelle Fall zeigt aber, dass es bei Fragen bildbasierter und digitaler sexualisierter Gewalt, sowie bei der Ausweitung des AGG auch auf Studierende, Handlungsbedarf gibt. Aber das Gegenteil droht: sowohl die AfD bundesweit als auch die CDU in Berlin wollen das AGG abschaffen.

    Zur Rolle der Politik

    Dass das Recht nicht nur an Universitäten unzureichend vor digitalem sexuellem Missbrauch schützt, wurde jüngst am Fall Collien Fernandes deutlich, der im Gegensatz zu dem Freiburger Fall bundesweite Aufmerksamkeit bekam. Auch Ministerin Olschowski betonte, dass angesichts des Freiburger Falls öffentliche Toiletten zukünftig intensiver nach Kameras untersucht werden sollten und es generell eine Überarbeitung der Gesetzeslage zu digitaler sexualisierter Gewalt brauche. 

    Jenseits des Strafrechts sollten aber auch die strukturellen Ursachen adressiert werden, die die sexuellen Übergriffe durch den Täter an der Freiburger Universität überhaupt erst möglich gemacht haben. Und hier ist die Politik auch auf anderen Ebenen in der Verantwortung. Die Hauptbetroffenen waren vulnerable Mieterinnen. Frauen erfahren oft sexuell übergriffiges Verhalten durch Vermieter oder Hauptmieter, insbesondere im Kontext von Wohnungskrisen in vielen Städten, wo junge Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsanfänger:innen verzweifelt nach einer Bleibe suchen. Vor allem junge Frauen müssen sich Misogynie und sexuelle Übergriffe, und migrantische und rassifizierte Menschen Rassismus gefallen lassen, um nicht wohnungslos zu sein. Dieser Machtmissbrauch wird durch materielle Ungleichheiten und Abhängigkeiten befördert, die, politisch gewollt und angetrieben, stetig zunehmen (WSI-Ungleichheitsbericht, siehe Spannagel, 2025). Während laut Daten aus dem Jahr 2019 knapp 70% der Millionär:innen in Deutschland Männer sind und vermietete Immobilien in Deutschland fast ausschließlich von den reichsten zehn Prozent besessen werden (Bach & Eichfelder, 2021), ist die Wohnungssuche nicht nur für Erstsemester ein Albtraum. Die Mieten für ein WG-Zimmer in deutschen Hochschulstädten steigen weiter und liegen im Sommersemester 2026 in Baden-Württemberg bei durchschnittlich 530 Euro. Studierende der Universität Freiburg haben aus diesem Grund zu einer „Initiative für bezahlbaren Wohnraum für Studierende“ zusammengefunden und im November und Dezember 2025 bereits monatelang in einem Protestcamp ausgeharrt, um auf die prekären Wohnverhältnisse in Freiburg aufmerksam zu machen.

    Eine der von dem Täter gefilmten Frauen sagte gegenüber der Badischen Zeitung: Die Art, wie er beim Besichtigungstermin ihren Körper angeschaut habe, sei ihr unangenehm gewesen. Auch, dass sie bei der Bewerbung für die Wohnung ein Foto von sich habe schicken müssen und bei der Besichtigung nur junge Frauen waren, kam ihr komisch vor. Dass der Vermieter ständig, ohne Ankündigung, mit eigenem Schlüssel in die Wohnung kam, habe sie in ihrer Privatsphäre eingeschränkt. Aber die Wohnung zu kündigen und sich diesem Verhältnis zu entziehen, hätte wegen dem angespannten und überteuerten Wohnungsmarkt bedeuten können, wohnungslos zu werden.

    Fazit

    Um sexualisierter Gewalt zu begegnen, braucht es sinnvolle Gesetze, die dem Schutzbedürfnis der Betroffenen gerecht werden und geschlechterbasierte Gewalt als solche einordnen. Sie müssen außerdem auch durchgesetzt werden. Das zunehmende Bewusstsein für die Problemlage darf jedoch nicht in einen sogenannten Carceral Feminism (punitiven Feminismus) umschlagen, also nur auf die Bestrafung im individuellen Fall setzen. Der Feminismus ist eine Befreiungsbewegung und sein Ziel, Gewalt – insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt – zu beseitigen, lässt sich innerhalb strafender und auf Inhaftierung ausgerichteter Systeme nicht erreichen, sondern nur in der Herstellung sozialer Gerechtigkeit.

    Politik, die soziale Ungleichheit und damit strukturelle Gewalt fordert und fördert, ermöglicht und belohnt den Machtmissbrauch und die sexualisierten und rassifizierten Übergriffe an den Hochschulen, in Mietverhältnissen und anderswo. Die aktuelle Politik stützt die Verhältnisse am Wohnungsmarkt und an den Universitäten und die Neoliberalisierung der Wissenschaft mit starken Abhängigkeitsverhältnissen in prekären Förderlinien. Strengere Gesetze können abschrecken, ein Problembewusstsein schaffen und zum Gerechtigkeitsempfinden von Opfern und Zeug:innen beitragen. Vor allem aber können strengere Gesetze sexualisierte Gewalt ent-normalisieren. Darüber hinaus braucht es politische Visionen und politischen Gestaltungswillen, um die Ursachen für starke Abhängigkeitsverhältnisse und institutionelle Hierarchien zu bekämpfen

    Quellen und Hintergrundmaterial

    Dieser Text basiert auf Informationen aus Beobachtungen, Teilnahme an Debatten, Demonstrationen, dem Austausch mit Betroffenen, und folgenden Quellen:

    1. Journalistische Berichterstattung und Blog-Artikel

    2. Berichte und Monitoring

    3. Wissenschaftliche Artikel und Studien

    • Beaufaÿs, Sandra. (2022). Machtverhältnisse und Machtmissbrauch in der Wissenschaft. In L. Mense, H. Mauer, & J. Herrmann (Hrsg.), Sexualisierter Belästigung, Gewalt und Machtmissbrauch an Hochschulen entgegenwirken: Handreichung. DuEPublico: Duisburg-Essen Publications online, University of Duisburg-Essen. https://duepublico2.uni-due.de/receive/duepublico_mods_00075205
    • Hoebel, Merle; Durglishvili, Ana; Reinold, Johanna and Leising, Daniel. (2022). Sexual Harassment and Coercion in German Academia: A Large-Scale Survey Study. Sexual Offending: Theory, Research, and Prevention, 17, Article e9349. https://doi.org/10.5964/sotrap.9349
    • Lipinsky, Anke, Schredl, Claudia; Baumann, Horst; Humbert, Anne Laure; Tanwar, Jagriti; Bondestam, Fredrik; Freund, Frederike and Lomazzi, Vera. (2022). UniSAFE Survey – Gender-based violence and institutional responses (Version 1.0.0) [Data set]. GESIS, Köln. https://doi.org/10.7802/2475