Unredliches Redlichkeitsrecht in NRW

Landtag Nordrhein-Westfalen, 18. Wahlperiode: Gesetzesentwurf der Landesregierung. Gesetz betreffend die Stärkung der Hochschullandschaft (Hochschulstärkungsgesetz), Drucksache 18/16798, 25.11.2025, https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/hochschulstarkungsgesetz.html.

Der Gesetzentwurf, der durch das CDU-geführte Wissenschaftsministerium auf den Weg gebracht wurde und nach der 1. Lesung am 18.12.2025 an den Wissenschaftsausschuss überwiesen wurde, ist auch nach Überarbeitung eine Gefahr für die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Er kommt harmlos daher: Der Fachkräftemangel soll „durch eine Attraktivitätsoffensive für den Hochschulbereich” verringert werden, die hochschulische Weiterbildung soll reformiert werden, es geht um Digitalisierung, um die Viertelparität in den Senaten als Standardmodell, und um die „Schaffung von Instrumenten zum Schutz der Hochschulangehörigen vor Übergriffen und Anfeindungen, Diskriminierungen und dem Missbrauch von Machtpositionen im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschulen”.

Es wäre bitter nötig, Machtmissbrauch an Universitäten einzudämmen. Stattdessen wird dieses Ansinnen instrumentalisiert, um unter dem Deckmantel des Schutzes von Vielfalt an der Universität leichter unliebsame Studierende exmatrikulieren und universitäres Personal sanktionieren zu können.

Die Ergänzung des Disziplinarrechts um ein Sicherheits- und „Redlichkeitsrecht” öffnet der Instrumentalisierung für politische Zwecke Tür und Tor. Dies droht, wenn die neuen Schutzordnungen und Ansprechpersonen auf eine Weise ausgestaltet werden und agieren, dass die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit angegriffen wird. Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) hat im Wissenschaftsausschuss des Landtags am 21. Januar unverhohlen kundgetan, sie sei „extrem frustriert“ darüber, dass ihr bisher im Umgang mit widerspenstigen Hochschulleitungen wie der der Düsseldorfer Kunstakademie die Hände gebunden seien. Das kann sich mit der Novelle ändern, und es ist dringend geboten, den Regelungsüberschuss des neuen Gesetzes in den Passagen, in denen es nicht um Machtmissbrauch geht, als Eingriffsversuch in die Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit zu erkennen. Missbrauchsschutz muss von Eingriffen in die Grundfreiheiten sauber getrennt werden.

https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/hochschulstarkungsgesetz.html