Bericht zum Stammheim-Prozess gegen die Ulm5 (bis 22.5.)

Ulm, Palästina, Kurdistan – der Proteststand auf dem Parkplatz des Gerichtsgebäudes

Was haben die Ulm5 – fünf junge, in Berlin lebende Menschen irischer, britischer, spanischer, deutscher Staatsangehörigkeit – getan? Am frühen Morgen des 8. September 2025, als der Krieg in Gaza noch in vollem Gange war, brachen sie in ein Gebäude der israelischen Waffenfabrik Elbit Systems Germany in Ulm ein, beschädigten Computer und andere Geräte, Toiletten, Fenster, Messgeräte, besprühten die Wände mit Slogans (vor allem „baby killers“ wertet die Generalstaatsanwaltschaft als antisemitisch). Einige andere, nach denen gefahndet wird, hatten, so die Staatsanwaltschaft, draußen ebenfalls Slogans und eventuell rote Dreiecke gesprüht und waren dann geflohen.  Die Ulm5 filmten sich bei ihrem Einbruch und ihrem Vandalismus und warteten dann auf ihre Verhaftung. Vorher hatte jede:r von ihnen eine kleine Rede in die Kamera gesprochen, ihre Handlung als Widerstand gegen den laufenden Genozid begründet und wieder teilweise inkriminierte Slogans verwendet. Andere, Unbekannte, hatten die Videos geschnitten und nach der Tat auf Social Media hochgeladen. Einige Aussagen und Handlungen der Gruppe assoziieren sie mit „Palestine Action“, einem bisher in Großbritannien tätigen palästinasolidarischen Sabotage-Netzwerk.

(Ich kenne zufällig zwei der Tatbeteiligten: eine:n – Daniel, irischer Staatsbürger – schon als kleines Kind war; unsere Familien sind seit drei Generationen befreundet; eine:n – Zo – nur sehr flüchtig, als Student:in am Bard College Berlin. Sie sind beide großartig!)

Von Anfang an war klar, dass die Justiz in Baden-Württemberg die Ulm5 als Staatsfeinde behandeln würde. Es kam zu merkwürdigen Vorkommnissen, die, solange der Prozess läuft, nicht veröffentlicht werden können, und allen möglichen Schikanen. 30 Stunden lang, während sie im Polizeirevier in Ulm saßen, wurde ihnen der Kontakt mit Anwälten verweigert. Daniel saß in der Zelle ohne Kleidung, bis auf die Unterhose nackt. Erst nach zwei Wochen wurde der Pflichtanwältin ein Termin gegeben. Einen Monat lang durfte die Familie keinen Kontakt aufnehmen, durfte das irische Konsularpersonal nicht besuchen. Statt die Untersuchungshaft auf Kaution auszusetzen, wie es eigentlich üblich ist, wenn keine Fluchtgefahr droht, wird diese immer mehr ausgeweitet, durch Prozessbeginn erst nach sieben Monaten und möglichst weite Streckung der Verhandlungstage. Im Moment plant das Gericht, erst im Januar 2027, also nach 16 Monaten Untersuchungshaft, zu einem Urteil zu kommen.

Die Untersuchungshaft in der JVA Ulm Am Frauengraben ist sehr hart: bis auf eine Stunde Hofgang am frühen Morgen täglich, manchmal einer Stunde Zugang zu einem Gym pro Woche und einer halben Stunde Besuchszeit alle zwei Wochen ist Daniel in Isolationshaft, ohne Zugang zur Außenwelt außer einem Fernseher. Briefe dauern Wochen. Sich in der Haft Belletristik kaufen oder schenken oder der Anstaltsbücherei spenden zu lassen, konnte erst nach einem halben Jahr durch einen Gerichtsbeschluss durchgesetzt werden. Als die Familie Daniel schließlich besuchen durfte, saß Daniel von ihnen entfernt in einem Glaskasten und konnte nur schlecht hörbar durch kleine gebohrte Löcher mit ihnen kommunizieren; Körperkontakt wurde nicht gestattet. Erst als irische Parlamentsabgeordnete zum deutschen Botschafter in Irland gingen und Beschwerde erhoben, wurde, nach fünf Monaten, diese rechtswidrige Praxis eingestellt.

Allein schon wegen dieser Schikanen waren die Anwälte von Anfang an in einen Kleinkrieg mit dem Gericht verwickelt. Spätestens, als das Oberlandesgericht Stuttgart im Februar in der Bestätigung der Entscheidung, dass die Verdächtigten weiterhin in Untersuchungshaft verbleiben müssten, vorwegnahm, dass ihnen lange Haftstrafen drohten, war klar, dass die Justiz voreingenommen und nicht an einem fairen Prozess interessiert ist.

Es gibt einige Besonderheiten des deutschen Gerichtssystems, die sich in einem politischen Prozess wie diesem strukturell negativ auswirken: 1) Das deutsche Prozessrecht sieht nicht wie das angelsächsische eine Jury vor, sondern neben den drei Profi-Richtern nur zwei Schöffen, Laienrichter, die den Berufsrichtern zwar formal gleichgestellt sind, aber, da in der Minderheit, in der Regel keine eigene, korrigierende Dynamik entwickeln; 2) Staatsanwälte unterstehen dem Justizministerium und sind weisungsgebunden, sie sind Teil der Exekutive. Richter sind zwar unabhängig und nicht weisungsgebunden, aber strukturell nah an der Staatsanwaltschaft dran: Beide haben als Justizbeamte eine gemeinsame Laufbahn, einen gemeinsamen Arbeitgeber, gemeinsame Verbände, gemeinsame institutionelle Interessen, gemeinsame Konferenzen, Kantinen, soziale Netzwerke, und ein ähnliches Selbstverständnis. Auch Staatsanwälte sind der „Objektivität“ verpflichtet und sollen nicht nur belastende, sondern eigentlich auch entlastende Umstände ermitteln. Das mäßigt die Anklage, aber umgekehrt kann sich ein Richter, der Karriere machen oder auch nur seine Ruhe haben will, es sich kaum leisten, die Staatsanwaltschaft und damit die Regierung allzu sehr vor den Kopf zu stoßen. Anklage und Gericht wirken tendenziell wie eine Front, nur mit verteilten Rollen. 3) Schon allein als Gegengewicht dazu haben die Strafanwälte, die vor allem ihren Mandanten verpflichtet sind und freiberuflich arbeiten, in Deutschland oftmals eher linke und staatskritische Einstellungen. 4) Mein Eindruck: Die Dominanz staatlicher Interessen und die Rollenvermischungen befördern bei entsprechenden persönlichen Charaktereigenschaften in politischen Strafprozessen den Eindruck, es bei den Justizangehörigen eigentlich mit schwachen, unsouveränen Leuten zu tun zu haben, die nicht wirklich frei sind in dem, was sie tun, und das mit passiv-aggressiv autoritärem Gehabe kompensieren. Das wiederum führt im Gerichtssaal zu Streitereien mit Anwälten und Publikum, die eigentlich die Würde des Gerichts beschädigen. 4) Es ist nicht vorgesehen, dass von den Gerichtsverhandlungen Wortlautprotokolle angefertigt werden. Eine:r der drei Richter:innen führt das Protokoll und die Vorsitzende Richterin bestimmt, was genau protokolliert wird und was nicht. Die Anwälte können etwas zu Protokoll geben, aber dafür muss die Vorsitzende Richterin ihnen erst das Wort erteilt haben. In Abwesenheit von Wortprotokollen, ganz zu schweigen von Audioaufnahmen, sind die Anwälte gezwungen, dauernd aufzupassen, dass das, was sie sagen, auch protokolliert wird. Das verlangsamt den Prozess und trägt zu dem Eindruck von Unwürdigkeit bei. 5) Die Prozesse müssen zwar öffentlich sein, Presse muss zugelassen werden und muss auch mitschreiben dürfen. Aber dem nicht als Presse akkreditierten Publikum kann es durch sitzungspolizeiliche Verordnungen verwehrt werden, Schreibwerkzeug mitbringen. Ich kenne es vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten so, dass in diesem Fall im Zuschauerraum immerhin Papier und ein (oft schlechter) Stift ausgehändigt werden. Im Oberlandesgericht Stammheim allerdings kriegt man weder Stift noch Papier und muss Mnemotechniken anwenden, um sich zu merken, was den ganzen langen Tag passiert. Die Besucher:innen werden vor dem Eintritt durchsucht, teilweise grob und mit Gewalt im Intimbereich, und müssen alle Gegenstände abgeben, inklusive Gürtel. Die Öffentlichkeit des Prozesses wird beschädigt, mit der lächerlichen Unterstellung, dass das Publikum mit Stift oder Papier „Prozessbeteiligte“ angreifen könnte, wofür in Stammheim hinter einer Panzerglaswand nur die in Kampfmontur herumstehenden Justizwachtmeister in Frage kämen. 6) Und wie wahrscheinlich überall auf der Welt kommen noch architektonische Strukturen hinzu, die dem Publikum Misstrauen ausdrücken. In Stammheim sind es die Panzerglaswände, mit denen nicht nur die Angeklagten, sondern auch das Publikum vom Gerichtsraum abgetrennt wird.

Im Ulm5-Prozess kommen noch lauter Dinge hinzu, die in deutschen Verfahren eigentlich nicht üblich sind. Das Gericht war von Anfang an gegenüber den Anwälten vollkommen unzugänglich, die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt traktiert diese, die Angeklagten und das Publikum mit Schikanen, die so willkürlich wie überflüssig erscheinen. Alle Versuche der Anwälte, im Vorfeld des Prozesses mit ihr ins Gespräch zu kommen, scheiterten. Sie weigerte sich, von der Verteidigung Telefonate oder Emails zu erhalten (nur Briefpost), während – das haben die Anwälte inzwischen festgestellt – die Kommunikation mit Generalstaatsanwalt Ronny Stengel über Emails lief. Am ersten Verhandlungstag erteilte sie der Verteidigung überhaupt nicht das Wort, ohne dafür Gründe zu nennen. Es gibt keine richterliche Entscheidung oder Rechtfertigung der Sitzordnung, und es gibt kein Programm für die Verhandlungstage, trotz mehrfacher Anfragen seitens der Verteidigung. Die zunächst angekündigten 16 Verhandlungstage wurden letzte Woche willkürlich um weitere 28 Verhandlungstage bis in den Januar verlängert. Nicht nur zieht das die Untersuchungshaft der Angeklagten in die Länge, es macht es auch den Anwälten eigentlich unmöglich, ihre Kanzleien in Berlin, München, Nürnberg… weiterzuführen. Die zu bestellenden Gutachter:innen wissen nicht, wann sie vor Gericht auftreten sollen und können nicht planen. Da die Angeklagten ihre Tat selbst gefilmt haben und die Fakten klar zutage liegen, fragt man sich, was an den 44 Tagen eigentlich geschehen soll. Vielleicht ist das eine leere Drohung. Vielleicht will das Gericht aber auch ernst machen mit dieser Zermürbungsstrategie. Obwohl die Verhandlungstage offiziell um 9 Uhr früh beginnen und das Publikum sich bereits um 8 Uhr für die Kontrollen und Durchsuchungen einzufinden hat, wird immer erst gegen halb 11 mit der Verhandlung begonnen, es werden Mittagspausen von zwei Stunden und mehr angesetzt, und die Vorsitzende Richterin nutzt jeden Vorwand, um die Verhandlung zu unterbrechen oder sogar für den Tag ganz abzubrechen.

An den ersten zwei Verhandlungstagen (bei denen ich nicht zugegen war), kam das Gericht nicht weiter als bis zur Feststellung der Identität der Angeklagten. Wenn überhaupt verhandelt wurde, ging es immer um die Anträge der Anwält:innen, noch vor der Anklageverlesung Anträge stellen zu dürfen, um die Fragen zu klären, die vor Prozessbeginn aufgrund der Kontaktverweigerung der Vorsitzenden Richterin nicht hatten geklärt werden können. Die Anwälte wollen 1) erreichen, dass die Angeklagten neben ihnen sitzen dürfen, so wie das üblich ist, weil nur so eine vertrauliche Kommunikation möglich ist. Das Arrangement der Angeklagten hinter der Glaswand, die mit Mikrophonen und Kopfhörern gleichzeitig dem Fortgang des Verfahrens und den Übersetzungen folgen und mit ihren Anwälten kommunizieren sollen, beschneidet ihr Recht auf anwaltliche Beratung erheblich und verstößt gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf ein faires Verfahren. 2) wollen die Anwälte durchsetzen, eine Referendar:in oder Schreibkraft mitzunehmen, um Wortlautprotokolle zu erstellen, oder alternativ Audioaufnahmen zu erlauben. 3) haben die Anwälte wegen der offensichtlichen Vorverurteilung, die die Verfügungen des Gerichts zu erkennen geben, einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.

Der zweite Verhandlungstag endete spektakulär: Die Anwält:innen protestierten gegen die Sitzordnung, indem sie sich nach einer der vielen willkürlichen Pausen geschlossen hinter das Panzerglas begaben, um dort auf ihre Mandant:innen zu warten und neben ihnen stehen zu können. Wie eine überforderte Grundschullehrerin befahl die Vorsitzende Richterin ihnen, sich innerhalb fünf Minuten auf ihre Plätze zu setzen Als die Anwält:innen dem nicht Folge leisteten, schloss die Richterin die Verhandlung, schickte alle nach Hause, strich als Kollektivstrafe die für die nächste Woche angesetzten Verhandlungstage und verlängerte den Prozess bis in den Januar. Erst am 20. Mai, nach einer Pause von zwei Wochen, ging es weiter.

Im folgenden schildere ich, was ich am dritten und vierten Verhandlungstag, den Tagen, an denen ich selbst zugegen war, gesehen und erlebt habe:

Bericht vom Mittwoch, 20.5., dem dritten Verhandlungstag:

Schon auf dem Weg von der Endhaltestelle der U-Bahn zum Gefängnis- und Gerichtsgebäude begegnen wir den anderen Müttern (von Vi, von Crow/Walter, von Zo), und diese Mütter sind und bleiben für mich das Eindrucksvollste am ganzen Prozess. Sie sind sehr liebevoll miteinander. Zuhause weinen manche sich die Augen aus, aber wenn sie miteinander sprechen, lachen sie über die Absurditäten; zum Beispiel bei der Feststellung der Identität der Angeklagten die Fragen nach ihrem Wohnort, den respektiven Haftanstalten, als wüsste das Gericht nicht ganz genau, wo sie „wohnten“. Oder wie Vi auf die Frage nach ihrem Familienstand geantwortet habe: „leeedig“ (a German bureaucratic word for not married). „Either you are married or you are a ‚spinster‘“, lacht Zo’s Mutter. Das Lachen hilft ihnen sehr, und wenn ich wählen müsste zwischen dem Schicksal, eine von ihnen zu sein, oder der Existenz der Vorsitzenden Richterin, ich würde immer das Schicksal der Mutter wählen. Von den Aktivist:innen werden sie mit einer rührenden Zuvorkommenheit behandelt und dürfen in den Warteschlangen immer nach ganz vorne.

Vom Habitus sind die Mütter liebe, ehrliche, aufrechte, bürgerlich lebende Frauen zwischen Mitte 50 und Anfang 60 und bis dato keineswegs „radikal“. Die Familien waren sich lange nicht sicher, ob die Konfliktstrategie der Anwälte die richtige ist. Aber die ungerechte und harte Behandlung ihrer Kinder vom ersten Tag an, die vielen Schikanen, die abstrusen Antisemitismusvorwürfe, die zahllosen Erfahrungen des Ausgeliefertseins gegenüber einer realitätsblinden, selbstwidersprüchlichen, unmenschlichen Staatsmacht hat sie ganz und gar auf die Seite der palästinasolidarischen Aktivist:innen getrieben. Nicht nur im Gericht, auch vor jedem Gefängnisbesuch werden sie durchsucht und abgetastet und dürfen, je nach Haftanstalt, weder Papier noch Stifte mitbringen. Daniels Mutter schreibt sich vor den Gefängnisbesuchen die dringendsten Dinge, die sie Daniel in der knappen halben Stunde sagen will, auf die Haut. „Does the German state realise how they are radicalising 60+-old women whose skin is too wrinkly to write prison notes on their hands?“, sagt sie.

Man sieht das Gefängnis Stammheim schon von weitem. Das Gerichtsgebäude liegt direkt daneben. Es wurde 2023 neu errichtet, in corporate chic. Das Innere des Baus wurde in einer Architekturzeitschrift mit einer „Wellness-Oase“ verglichen, Daniels Stiefvater witzelt, dass er ihm auf Tripadvisor trotzdem nur zwei Punkte geben wolle. „The Stuttgart hospitality thing – measured cordiality“.

Die im Zuschauerraum reichlich anwesenden Justizbeamten sind in Kampfmontur und bereit, ihre Befugnisse willkürlich weit auszulegen. Während wir auf den Verhandlungsbeginn warten, wird vorne eine für die Presse reservierte Sitzreihe fürs Publikum freigegeben. Die Mütter wollen sich vorsetzen, um später ihre Kinder hinter deren Glaswand besser sehen zu können. Das wird ihnen grundlos verweigert: „Ich habe meine Anweisungen“ sagt der Justizbeamte. „Just following orders“, sagen die Mütter, diese Ausrede kennt man in Deutschland. Die Aktivist:innen krümmen sich in ihren Sitzen, damit die Mütter trotzdem halbwegs freie Sicht haben. 

Mit über anderthalbstündiger Verspätung werden endlich die Angeklagten hereingebracht, und zunächst ist es ein Schock. Vi wird in Handfesseln von mehreren Beamten auf einem Rollstuhl hereingerollt. Sie hat in der Haft in Schwäbisch-Gmünd, wo es offenbar nicht genug zu essen gibt, über zehn Kilo abgenommen; man sagt, dass es in dem alten Gemäuer eines ehemaligen Klosters kalt und schmutzig ist. Sie sieht wirklich sehr schlecht aus. Ist etwas passiert, kann sie nicht mehr laufen? Ihre Freundinnen aus ihrer Heimatstadt Offenbach, die für den Tag angereist sind, kämpfen mit den Tränen. Als aber auch die anderen nicht auf eigenen Beinen laufen, sondern von jeweils vier Polizisten hineingetragen werden, klärt sich auf, dass es sich um eine Protestaktion handelt: Die Angeklagten wollen zwar – anders als die RAF-Angeklagten, die sich durch Hungerstreik entzogen haben – am Prozess teilnehmen, aber mit dieser Aktion demonstrieren, dass sie ihre Verbringung hinter die Glaswand, gefesselt und von den Anwälten getrennt, nicht akzeptieren. Auch ihre Versuche, mit Briefen die Vorsitzende Richterin dazu zu bewegen, die Sitzordnung zu ändern und die Unschuldsvermutung zu respektieren, waren vergeblich gewesen.

Es ist nicht der letzte Vergleich zum RAF-Prozess, der sich aufdrängt: Die RAF-Angeklagten hatten Menschen getötet, die Ulm5-Angeklagten hingegen haben nur Sachen beschädigt und keinem Lebewesen etwas zuleide getan. Die RAF-Angeklagten verweigerten sich dem Prozess durch Hungerstreik. Die Ulm5-Angeklagten wollen den Prozess, aber bestehen auf ihren Rechten. Die RAF-Angeklagten beanspruchten nicht, mit ihren Handlungen etwa den Vietnam-Krieg oder die Politik des Schahs in Iran zu behindern. Die Ulm-5 wollten den Genozid und dessen deutsche Unterstützung wenigstens kurzzeitig behindern. Der Staat versucht heute, sich der Symbolik des RAF-Prozesses zu bedienen. Eine Radikalisierungsdynamik ist heute wie damals nicht zu verkennen. Von den Angeklagten und der Verteidigung wird aber heute alles getan, um der Dehumanisierung, der Verletzung von Leben entgegenzutreten und auf Rechtsstaatlichkeit zu bestehen.

Während die Angeklagten auf ihre Plätze getragen werden, begrüßt das Publikum sie mit stehendem und anhaltendem Applaus. Heute allerdings, anders als an den vorangegangenen Prozesstagen, keine Jubelrufe und kein Gesang. Eine der Mütter hatte die Aktivist:innen beim Warten vor dem Eingang gebeten, auf Jubelrufe und Gesang zu verzichten, um keine weiteren Vorwände für Unterbrechungen zu bieten, aber beim Einzug klatschen sollen sie. Wir wissen von Daniel, wie wichtig diese Ermutigung und Unterstützung des Publikums für die Angeklagten ist.

Die ersten Stunden der endlich begonnenen Verhandlung gehen mit der komplizierten juristischen Choreographie der Anträge hin, mit denen die Anwälte schon an den ersten zwei Tagen versucht haben, die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen: es geht um die stigmatisierende Vorführung, die Beeinträchtigungen der Kommunikation und der Öffentlichkeit, die Protokollführung, und, da diese Anträge ständig und ohne Gründe verweigert werden, die Befangenheit des Gerichts. Außerdem versuchen die Anwälte, durchzusetzen, dass als Teil ihrer Eröffnungsstatements ein achtminütiger Film gezeigt werden darf – mit Saaltechnik, oder auf einer mitgebrachten Leinwand. Vermutlich ist es ein Film, der die mit den Waffensystemen Elbits in Gaza begangenen Kriegsverbrechen zeigt. Das will das Gericht auf keinen Fall zulassen.

Sehr eindrucksvoll ist der Gegensatz im Auftreten und Habitus zwischen Gericht und den Rechtsanwälten. Die Vorsitzende Richterin verkörpert auf eine erschütternde Weise den Typus der ängstlichen Bürokratin. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie nicht frei in ihren Entscheidungen ist – oder aber auf unfassbare Weise voreingenommen und inkompetent ist. Die Anwälte – insgesamt 11 Pflicht- und Wahlverteidiger:innen, von denen 7 oder 8 anwesend sind – allesamt ziemlich jung. Wenn bei der Vorbereitung des Prozesses noch Uneinigkeit über die Prozessstrategie bestanden haben mag, hat das Gericht mit seinen Obstruktionen und seiner Unzulänglichkeit das Gegenteil von dem erreicht, was es bezweckte. Die Anwälte lassen sich nicht einschüchtern, sondern wirken entschlossen und völlig einig. 

Der Generalstaatsanwalt scheint noch intransigenter als die Richterin, weniger unsicher, verächtlich, er spricht wenig und wenn, dann möglichst unverständlich. Er hat offensichtlich ein Problem mit der Pressearbeit der Anwälte. Immer wieder erwähnt er die Medienberichterstattung, „international und inländisch“, als sei sie etwas Anstößiges, das die Anwälte zu verantworten hätten. Einmal warnt er, er werde es nicht durchgehen lassen, wenn etwa, was er befürchte, die Statements der Angeklagten „den Boden des Grundgesetzes verlassen“ würden. Er verwechselt offenbar die deutsche Staatsräson mit dem Grundgesetz. Er lacht, als die Anwälte später über die Kriegsverbrechen in Gaza sprechen. Er trägt seinerseits dazu bei, den Prozess zu verzögern, indem er auf die Anträge der Anwälte meist nicht oder nur kurz antwortet und sich schriftliche Stellungnahmen vorbehält, für die ihm die Vorsitzende Richterin bis Mitte nächster Woche Zeit lässt.

Einen letzten Antrag vor der Lesung der Anklageschrift muss die Vorsitzende Richterin schließlich doch anhören: eine Anwältin fordert den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Lesung der Passagen der Anklageschrift, die vom angeblichen „Antisemitismus“ der Tat handeln. Die Sicherheit ihres Mandanten in der JVA Stammheim sei gefährdet, dort kursiere rechtes Gedankengut, ein Gefängnisgeistlicher habe ihn angesprochen und ihm unaufgefordert ein Buch über Antisemitismus gegeben. Da auch jemand von der BILD-Zeitung im Publikum sitzt und es eigentlich erstaunlich ist, dass es noch keine richtige, große Hetz-Kampagne gegen die Ulm5, die Anwälte und die Angehörigen gibt, mag an der Befürchtung etwas dran sein. Aber mein Eindruck ist: der Antrag gibt der Anwältin vor allem die Gelegenheit, auszuführen, noch bevor die Anklage verlesen werden kann, dass die Handlung ihres Mandanten sich nicht gegen Juden gerichtet hat, und nicht einmal gegen den Staat Israel, sondern ausschließlich gegen die Führung von Elbit Systems, deren Waffenproduktion, deren Beteiligung am Genozid in Gaza, und die deutsche Unterstützung dafür. Auch die vielen anderen, auf die Öffentlichkeit verwirrend wirkenden Anträge ermöglichen, egal ob sie abgelehnt oder gar nicht erst zugelassen werden, der Verteidigung, die Motive der Angeklagten darzulegen, bevor der Staatsanwalt mit der Anklageverlesung das Narrativ prägen kann.

Die Anklageschrift konzentriert sich vor allem auf „Palestine Action Germany“, als angeblicher Teil von „Palestine Action Global“, das aus „Palestine Action UK“ hervorgegangen sei, und versucht nachzuweisen, dass es sich bei diesen Netzwerken um organisiertes „Verbrechen“ und eine „kriminelle Vereinigung“ handle, in die die Tat der Angeklagten „eingegliedert“ gewesen sei. Die Vorbereitungen der Aktion, und vor allem die roten Palestine Action Overalls, die die Ulm5 bei ihrer Tat getragen hätten, wenn die Post sie rechtzeitig ausgeliefert hätte, dienen ihm als Belege für eine „Mitgliedschaft“.  Aber da die Tat einmalig war, und außer im Zusammenhang mit dieser einen Tat eine Organisation namens „Palestine Action Germany“ bisher nirgendwo in Erscheinung getreten ist, und vor allem auch, da Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung alleine keine schweren Verbrechen darstellen, leuchten die Begründungen für die Annahme einer kriminellen Vereinigung nicht recht ein. Offenbar braucht der Generalstaatsanwalt deshalb die astronomische Schadenssumme von über einer Million Euro, für die er keinerlei Belege nennt. Auch den Antisemitismusvorwurf braucht er, um die Tat besonders verwerflich erscheinen zu lassen. Die Slogans und die reine Tatsache, dass es sich bei Elbit Systems um ein israelisches Unternehmen handelt, sollen den Antisemitismusvorwurf belegen. Um zu insinuieren, dass die Angeklagten die Hamas unterstützen würden, müssen das rote Dreieck und FTRTTS herhalten.

Nach der langen, aufoktroyierten Mittagspause, als die meisten Pressevertreter nach Hause gegangen sind, können endlich die Anwälte ihre Eröffnungsstatements halten. Ich bin sehr beeindruckt davon, wie sie ihre Verteidigung, die eigentlich keine Verteidigung, sondern ein Frontalangriff ist, aufgebaut haben – wie alle ihre Vorträge ineinandergreifen und sich ergänzen. Zu den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft äußern sie sich überhaupt nicht. Zwei Anwältinnen beginnen mit Vorträgen zur RAF-Prozess-Geschichte und zur Symbolik von Stammheim und erklären die einmalige, symbolische Weigerung der Angeklagten, den Glaskasten zu betreten. Der Anwalt Matthias Schuster, der das Achtminuten-Video wahrscheinlich mit Aufnahmen aus Gaza zeigen wollte, gibt zu Protokoll, dass ihm sein Vortrag verweigert wurde und er nichts weiter zu sagen habe. Eine Anwältin zieht die Parallele zu den Mitgliedern der Letzten Generation, die Schäden in Millionenhöhe angerichtet hatten und trotzdem nicht in Untersuchungshaft genommen wurden. Einen ersten Höhepunkt setzt Daniels Anwalt, Benjamin Düsberg, der rhetorisch einfach exzellent ist, mit einem Vortrag über den Krieg in Gaza und wie vor allem Kinder getötet, ausgehungert und verletzt wurden – gezielt und systematisch; über die Waffengattungen, die Elbit System produziert, wie diese für die genozidale Kriegsführung eingesetzt werden, wie Deutschland diese Waffenproduktion unterstützt; was das Völkerrecht vorschreibt und wie das Völkerrecht sich zum deutschen Recht verhält. „Niemand, der noch einen Rest von Herz und Verstand übrig hat, kann sich dem verschließen.“ Während er spricht, weinen zwei der Angeklagten. Ich weiß nicht mehr, wo Düsberg aufhörte und der Anwalt Breuer weitermachte, und wer das Zitat von Fritz Bauer vorlas: die Taten der Angeklagten – der Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung – seien nicht nur zu entschuldigen, seien nicht nur, als Notwehr, zu rechtfertigen; sie seien Widerstand gewesen, gebotener Widerstand gegen einen laufenden Völkermord, „das mindeste, was sie tun konnten“, nachdem alle anderen Wege, Deutschland dazu zu bringen, von seiner Mithilfe bei den Verbrechen abzulassen, nicht gefruchtet hätten. Die Verbrecher säßen auf der anderen Seite, Elbit und Deutschland müssten angeklagt werden, die Angeklagten hingegen hätten die einzig richtige Schlussfolgerung aus der Lehre des Nationalsozialismus und des Holocaust gezogen: „Nie wieder!“.

Die Vorsitzende Richterin schien den Vorträgen immerhin zuzuhören. Der Staatsanwalt hingegen machte wegwerfende Handbewegungen und lachte auch einmal. Gefragt, ob er reagieren wolle, spöttelte er, dass er nichts zu „replizieren“ habe, da nichts Prozessrelevantes vorgetragen worden sei.

Draußen treffen wir die Anwälte. Sie sind zuversichtlich. Die Vorsitzende Richterin mache einen Fehler nach dem anderen. In der Tat: ihre Schwäche und ihr Mangel an Souveränität sind augenfällig. Trotzdem steht noch am selben Abend auf dem Info-Screen in der U-Bahn eine Version der Geschichte, die den „chaotischen Verhandlungstag“ den Angeklagten, die sich hereintragen ließen, und den Anwälten mit ihren Anträgen anlastet. Das ist die epistemische Gewalt, von der Mimi gesagt hatte, sie sei fast schwerer zu ertragen als die physische Gewalt der Einsperrung und Freiheitsberaubung: „Es ist unglaublich, wenn man das hier live miterlebt, und dann hören und lesen muss, was der Staat und die Medien dazu zu sagen haben, und das ist etwas völlig anderes.“ Wenn einem ein x für ein u vorgemacht wird; wenn man gezwungen werden soll, statt der mit den eigenen Sinnen wahrnehmbaren Wirklichkeit eine falsche, konstruierte Parallelwirklichkeit anzunehmen.

Bericht vom Freitag, 22. Mai 2026, dem vierten Verhandlungstag

Es ist der Tag, an dem endlich die Einlassungen der Angeklagten erwartet werden. Es hieß, dass heute Greta Thunberg kommen würde, und tatsächlich: während wir in der Morgensonne vor dem Unterstützer-Camp warten, kommt Greta um die Ecke, mit ihrem schweren Rucksack, in Begleitung von Judith Scheytt und Heba Jamal, wie wir alle von der U-Bahn; ganz unscheinbar und ohne dass irgendein Aufhebens von ihrem Kommen gemacht worden wäre.

Gestern hat Roser, die aktivste Aktivistin, aus Neugier in Stammheim noch den Prozess gegen einen Menschen, der wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen (!) Vereinigung angeklagt ist, besucht. Sie berichtet: Dieser Angeklagte sei keineswegs in U-Haft gewesen, sondern mit dem Taxi gekommen. Er sei höflich und zuvorkommend vom Gericht behandelt und auf seine Rechte aufmerksam gemacht worden; ein „normaler“ Prozess, der noch einmal zeige, wie unnormal der Ulm5-Prozess sei. Die Aushänge aller dieser Tage anstehenden Prozesse, mit Verhandlungsdaten, sind am Eingang vor dem Gerichtsgebäude angebracht, für die Öffentlichkeit, sollte man meinen. Als ich sie fotografiere, kommt ein Wachtmeister und fordert mich aggressiv auf, das zu unterlassen.

Eingangskontrollen: Bei mir übernimmt das Abtasten in der Kabine wieder die punkige Polizistin, die nett und diskret ist und mich schon kennt. Aber andere geraten an eine Polizistin, die die Situation für sexuelle Übergriffe ausnutzt. Mimi nach der Nachmittagskontrolle: „She stuck her hands up inside my bra, pushed the wire up hard, very painful, and felt my breasts. Like both palms on the whole of both my breasts, I consider it a sexual assault“. Auf ihre laute Beschwerde: „Hee, was machen Sie da? Das ist nicht normal“, antwortete sie: „So mache ich das immer“, ließ aber immerhin davon ab, ihr auch in die Hose zwischen die Beine zu greifen, wie sie es bei Greta und den anderen Müttern machte.

 Im Sitzungssaal liegen die Zettel für die „Presse“ nicht mehr auf den Stühlen, sondern sind laminiert auf die Stuhlrücken der ersten beiden Reihen geklebt. Es soll niemand mehr auf die Idee kommen, die Zettel zum Schreiben zu benutzen. Es sind solche Details, die einen die Gemeinheit des Gerichts besonders spüren lassen. Mimis Mann zu dieser Innovation: „Stuttgart! You do what you have to do. For this they must have taken a six years course in advanced, utter and absolute arseholery“.

Die Angeklagten werden auf ihre Plätze hinter die Glaswand gebracht, heute zu Fuß. Heute sieht Vi sehr viel besser aus, überhaupt sind die Angeklagten fröhlich. Mimi und Jem konnten am Vortag Daniel besuchen, es geht Daniel gut, trotz der schlimmen Haftbedingungen und obwohl ein Mithäftling, mit dem er sich bei den morgendlichen Hofgängen angefreundet hatte, verschwunden ist. Wenn die Sonne über die Gefängnismauern kriecht, stellen sie sich auf die Fußspitzen, um ein paar Strahlen auf ihrem Gesicht zu spüren. Daniel macht in der Zelle täglich hunderte von Push-ups und sieht kräftiger aus denn je. Sie werden es nicht schaffen, die Angeklagten und ihre Familien zu zermürben.

Nun bringen die Anwälte die Anträge vor, die ihnen vorher verwehrt worden waren: Zur Frage der Sitzordnung haben sie recherchiert, dass die Vorsitzende Richterin gelogen hatte: Stammheim stand als Gerichtsaal von Anfang an fest, es wurden gar keine anderen Räumlichkeiten angefragt, obwohl es 14 oder 15 andere Verhandlungssäle in der Region gegeben hätte. Dass kein Augenkontakt mit den Mandanten möglich ist, und vor allem, dass diese nicht gleichzeitig die Verhandlung verfolgen und mit ihren Anwälten kommunizieren können, ist eine Rechtsverletzung, die sie nicht hinnehmen werden. Darauf greift, zum ersten und einzigen Mal bisher, die junge Staatsanwältin das Wort, die neben dem Generalstaatsanwalt sitzt, und fragt – vielleicht ironisch gemeint, weil es an den Tischen der Anwälte recht eng ist –, wo denn genau die Angeklagten nach den Vorstellungen der Verteidigung Platz nehmen sollen? Das ist eine Steilvorlage: Die Anwälte lachen, eine (Anna Busl) ergreift das Wort und bedankt sich für die Frage: Dort, wo die Anklage jetzt sitze, das sei doch der richtige Platz für ihre Mandant:innen! Denn tatsächlich seien sie die eigentlichen Ankläger, und die wahren Angeklagten seien Elbit Systems und der deutsche Staat, der die genozidale Kriegsführung unterstütze. Die Staatsanwaltschaft könne ja dann hinter dem Panzerglas Platz nehmen und mal ausprobieren, wie sich der Prozess von dort ausnehme.

Zur Frage des Protokollierens argumentieren die Anwälte auch damit, dass im Publikum keine Notizen gemacht werden dürfen; und sie führen als ein historisches Gegenbeispiel den RAF-Prozess an, wo das Gericht eine Protokollkraft erlaubte. Vor allem aber verweisen sie auf die jedem doch sofort einleuchtende Zweckmäßigkeit. Der Generalstaatsanwalt will schriftlich antworten, aber entgegnet schon mal, dass der RAF-Prozess eine mediale und historische Bedeutung für die Mit- und Nachwelt gehabt habe, dieser Prozess hingegen nicht. (Das wird die Nachwelt anders sehen.)

Zur Frage des Gebrauchs von Stiften im Publikum: die Anwälte verweisen darauf, dass der Vorwand, die Stifte könnten als Stichwaffe benutzt werden, absurd sei. Der Generalstaatsanwalt will schriftlich antworten, aber führt schon mal an, dass er und die Richter:innen auf Indymedia namentlich genannt und „mit Sanktionen“ bedroht würden. Verteidigung: das täte ihr leid, doch dafür könne doch das Publikum nichts, und die Ulm5 erst recht nicht, sie haben ja keinen Zugang zum Internet.

Der Antrag, eine Tonaufnahme der Verhandlung zu machen, wird abgelehnt. Meistens nimmt der Generalstaatsanwalt gar nicht mündlich Stellung, sondern verweist auf schriftliche Stellungnahmen, für die ihm die Vorsitzende Richterin eine Frist in der darauffolgenden Woche gibt. Als die Anwälte darauf hinweisen, dass der Antrag, die Angeklagten wenigstens für ihre Einlassungen aus dem Glasbereich zu holen, aus Zeitgründen sofort entschieden werden müsse, will die Richterin den Verhandlungstag ganz beenden – es ist zwölf Uhr mittags, nach nur anderthalb Stunden Verhandlung. Nun entsteht im Saal große Unruhe: sollen schon wieder die Angeklagten keine Gelegenheit bekommen, zu sprechen? Mehrere Anwälte verweisen auf das Beschleunigungsgebot, auf die Freiheitsrechte ihrer Mandanten, darauf, dass doch die Vorsitzende Richterin selbst am ersten Tag auf das Beschleunigungsgebot hingewiesen habe; auf die Familien, die aus dem Ausland angereist seien, um ihre Kinder zu hören. Die Richterin muss nachgeben, verfügt aber wieder eine zweistündige Mittagspause, vielleicht in der Hoffnung, dass dann der größte Teil der Presse nicht mehr anwesend sein wird.

Auch ich werde durch diese lange Mittagspause daran gehindert, die Einlassungen zu hören, um meinen Zug nachmittags zu erreichen. Aber nach den Berichten anderer und Mimis Erzählungen kam nur Daniel dazu, die Stimme zu erheben, und auch nur für wenige Sätze. Zunächst entsprach die Vorsitzende Richterin dem Antrag, die Gefangenen für ihre Einlassungen aus dem Glaskasten herauszulassen, aber verbunden mit einer „Gemeinheit“ (so einer der Anwälte): Sie sollen in Handschellen in den Zeugenstand geführt, die Handschellen ihnen erst dort abgenommen werden. Daniel zog es deshalb vor, die Einlassung doch hinter Glas zu halten, anstatt „wie ein Tier“ vorgeführt zu werden. Er sprach auf deutsch über seine ausschließlich humanistischen Gründe für die Tat: die systematische Zerstörung von Lebensgrundlagen in Gaza, die künstliche Hungersnot, die sexuelle Gewalt gegen palästinensische Gefangene. Sie hätten „Aufsehen erregen“, die Waffenlieferungen wenigstens kurzfristig unterbrechen wollen. „Wegzuschauen ist verwerflich, aber die Ausrüstung dafür zu liefern, ist noch schlimmer.“ Der Antisemitismusvorwurf überrasche sie nicht, aber empöre sie: „Widerstand gegen Besatzung und Massenmord als Antisemitismus zu bezeichnen, ist eine Schande.“ –

Nach diesem Satz, der im Raum wie eine Bombe eingeschlagen habe, sei die Vorsitzende Richterin total ausgetickt: Ein kurzer und vereinzelter Jubelruf  aus dem Publikum wurde von ihr zum Anlass genommen, Daniels Einlassung zu unterbrechen, den:die Störer:in nicht etwa aus dem Saal zu entfernen, sondern durch eine Seitentür aus dem Zuschauerraum in den Verhandlungsraum führen zu lassen und dort einen eigenen kleinen Prozess im Prozess zu veranstalten: sie ließ sich deren Personalausweis geben und fing an, so ihre eigenen Worte, „vor versammelter Mannschaft“ deren Personalien vorzulesen. Als die Anwälte und das Publikum sich die Ohren zuhielten und protestierten, muss ihr das Illegale ihrer Handlung aufgefallen sein. Sie schloss brüsk die Verhandlung und ging ins Wochenende.

Fortsetzung folgt.