Autor: Redaktion

  • Debanking-Praktiken in Europa – trifft es eine, trifft es alle

    Anne Baillot und Alexandra Keiner: Trifft es eine, trifft es alle? Herausforderungen und Perspektiven von Debanking-Praktiken in Europa, etos.media, 25. Januar 2026.

    Im Dezember 2025 haben unter anderem die GLS Bank und die Sparkasse Göttingen mehreren politisch links ausgerichteten Organisationen die Konten gekündigt. Hunderte linke Organisationen zeigten sich in dieser Angelegenheit solidarisch und unterzeichneten einen offenen Brief an die GLS Bank. Das Netzwerk „Debanking stoppen“, das sich in Reaktion auf die Kündigungen gegründet hat, will erreichen, dass die Banken die konkreten Kündigungen zurücknehmen und künftig nicht mehr so leicht zu diesem Mittel greifen können.

    Anne Baillot und Alexandra Keiner analysieren diese aktuellen Fälle im breiteren Kontext internationaler Debanking-Praktiken seit 9/11 und zeigen, wie europäische Banken von politischen Entscheidungen beeinflusst werden. Im Dezember lagen dem Debanking politische Entscheidungen der US-amerikanischen Regierung zugrunde, potenziell können aber auch Vorgaben autoritärer europäischer Regime Anlass für Kündigungen sein. Verschärfte internationale Compliance-Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und eine internationale Finanzinfrastruktur, die auf wenige Akteure wie SWIFT oder Korrespondenzbanken konzentriert ist, veranlassen Banken dazu, ihre Risiken proaktiv zu minimieren: Im Rahmen des sogenannten De-Risking werden bestimmte Branchen ausgeschlossen oder bei Verdachtsmomenten werden Konten gekündigt.

    Der Artikel zeigt auch, dass Debanking in vielen Fällen marginalisierte Gruppen trifft: Geflüchtete, Migrant*innen, Sexarbeiter*innen oder politisch stigmatisierte Initiativen. An diesen Beispielen lässt sich die (politische) Macht der Banken besonders deutlich ablesen. Sie fungieren als Testgruppen, an dem sichtbar wird, wie Ausschluss von Bankeninfrastruktur konkret stattfindet – und worauf sich andere künftig einstellen müssen.

    Abschließend plädiert der Beitrag für ein Verständnis von Solidarität, das über die Sorge um das eigene Konto hinausgeht und auch die Situation marginalisierter Personen einbezieht. Zugleich wird die Debatte um die finanzielle Souveränität Europas als Chance verstanden, Solidarität stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

    https://etosmedia.de/politik/trifft-es-eine-trifft-es-alle-herausforderungen-und-perspektiven-von-debanking-praktiken-in-europa/

  • BDS: Boykott von Institutionen, nicht Individuen

    Protest gegen Israel. Dörthe Engelcke (MPI) über die „Academic Boycott Conference“, 24. Januar 2026, https://www.deutschlandfunk.de/academic-boycott-konferenz-in-berlin-interview-doerthe-engelcke-rechtswiss-100.html.

    Die vor allem von Studierenden organisierte Konferenz zu Hintergründen und Strategien des akademischen Boykotts in Berlin vom 23. bis 25. Januar konnte immerhin ohne Störungen stattfinden – an einem Ort, der den Teilnehmenden erst kurzfristig bekannt gemacht wurde. Dörthe Engelcke erklärt im Deutschlandfunk aus rechtlicher Perspektive, dass die Forderungen des BDS, als friedliche Konsequenz auf eine illegale Besatzung und auf schwerste Kriegsverbrechen, im Einklang mit dem Völkerrecht stehen und inzwischen auch teilweise von EU-Regierungen vertreten werden. Auch in Israel selbst sehen Gegner der illegalen Besatzung und der Vertreibungen meist keine Alternative zu institutionellen Boykotten mehr, denn nur durch internationalen Druck wird sich an den Verhältnissen etwas ändern. Die Universitäten in Israel haben besonders enge Verbindungen zur Waffenindustrie und zum Militär. Der wachsende Zuspruch für die BDS-Bewegung in Deutschland lässt sich auch als Reaktion auf die deutsche Nahostpolitik lesen, insbesondere auf das Versäumnis, seit dem 7. Oktober gravierende völkerrechtswidrige Handlungen der israelischen Armee klar zu benennen und politisch zu adressieren. Dadurch ist bei vielen Menschen das Vertrauen erschüttert worden, dass Staat und Regierung völkerrechtlichen Maßstäben folgen und aktiv zu einer Lösung des Konflikts beitragen, weshalb sich zunehmend Einzelpersonen und Organisationen fragen, welche Handlungsmöglichkeiten ihnen überhaupt noch bleiben.

    https://www.deutschlandfunk.de/academic-boycott-konferenz-in-berlin-interview-doerthe-engelcke-rechtswiss-100.html

  • Der Einschüchterung entgegentreten

    Benjamin Schütze: Deutsche Israelpolitik: Die Truppen der Staatsräson, Gastkommentar, in: taz 20.1.2026.

    Benjamin Schütze hat einen Zensurversuch durch den Antisemitismusbeauftragten der Universität Erlangen erlebt. Dieser hatte den bayerischen Oberstaatsanwalt darüber informiert, dass Schütze in einem Vortrag auf dem 35. Deutschen Orientalistentag den Genozid-Begriffs nutzte. Der Titel seines Vortags lautete „Supporting (plausible) acts of genocide: Red lines and the failure of German Middle Eastern Studies“, der Antisemitismusbeauftragte forderte dessen „Anpassung“.

    Dieser Zensurversuch konnte zwar abgewehrt werden, hat seine einschüchternde Wirkung aber nicht verfehlt. Schütze nimmt diese Erfahrung deshalb zum Ausgangspunkt seines Beitrags über den zunehmend autoritären Anti-Antisemitismus in Deutschland und die „Truppen der Staatsräson“, die ihn etabliert haben und immer weiter ausbauen. Dieser Anti-Antisemitismus diene keineswegs der Bekämpfung von Antisemitismus, sondern ziele auf die institutionelle Verankerung der deutschen Unterstützung eines Genozids in Gaza, der Normalisierung von anti-arabischem Rassismus und der Diffamierung von Forscher*innen, die sich solidarisch mit Palästina zeigen. Die Achtung vor dem Völkerrecht wie auch vor der Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit sei zum Kollateralschaden der Staatsräson geworden. Während sich die Regierung damit gegen Grundgesetz und internationales Recht stellt, muss sich die Gesellschaft nun fragen, ob sie sich dieser Entscheidung weiterhin anschließen bzw. unterwerfen will, oder ob sie sich zur Wehr setzt.

    https://taz.de/Deutsche-Israelpolitik/!6146623/

  • Was Universitäten und Wissenschaftler*innen tun können: acht Maßnahmen

    Ilyas Saliba: Wissenschaftsfreiheit unter Druck. Erosion einer Säule der offenen Gesellschaft, in: Wissenschaft & Frieden, 4/2025, S. 43-45.

    Wissenschaftsfreiheit gilt als Grundpfeiler demokratischer Staaten, doch sie gerät weltweit unter Druck. Autoritäre Regime greifen Universitäten gezielt an, aber auch in konsolidierten Demokratien wie Deutschland nehmen politische Einflussnahmen, ökonomische Zwänge und Repressionen zu. Der Beitrag analysiert globale Trends und zeigt, wie Angriffe auf Hochschulautonomie und akademische Räume hierzulande die Grundlagen freier Wissenschaften und kritischer Debatten gefährden. Welche Dynamiken treiben diese Entwicklung – und wie können Wissenschaft und Institutionen darauf reagieren? Der Beitrag schlägt acht konkrete Maßnahmen vor, die von allen Universitäten und Wissenschaftler*innen beherzigt werden sollten.

    https://gppi.net/2025/12/02/wissenschaftsfreiheit-unter-druck

  • Wissenschaftsfreiheit – für wen, für was, mit welchem Ziel?

    Köppert, Katrin: Für eine radikale Imagination von Wissenschaft. In: Zeitschrift für Medienwissenschaft, Jg. 17 (2025), Nr. 2, S. 140-144, http://dx.doi.org/10.25969/mediarep/24183.

    Peters, Kathrin: Kritik der Wissenschaftsfreiheit. In: Zeitschrift für Medienwissenschaft, Jg. 17 (2025), Nr. 2, S. 135-139, http://dx.doi.org/10.25969/mediarep/24182.

    Was bedeutet es, wenn gegenwärtig so viel über Wissenschaftsfreiheit gesprochen wird? Wer nutzt den Begriff und mit welchen Anliegen? Für wen gilt diese Freiheit? Wer wird nicht mitgedacht, was wird nicht gedacht? In der Zeitschrift für Medienwissenschaft haben Katrin Köppert und Kathrin Peters Debattenbeiträge veröffentlicht, die die Reaktionen von Universitäten auf den genozidalen Krieg in Gaza zum Ausgangspunkt nehmen, um die Rede von der Wissenschaftsfreiheit zu problematisieren.

    Katrin Köppert argumentiert, dass es ins Leere läuft, auf die Beschneidung akademischer Räume mit der Verteidigung von Wissenschaftsfreiheit zu reagieren. Der Ruf nach Freiheit müsste, vor dem Hintergrund des Black Radical Thought, erst einmal das Problem einer real existierenden Unfreiheit anerkennen. Rinaldo Walcott hat die Schwarze Emanzipation als eine beschrieben, die sich noch gar nicht ereignet hat. Mit Walcott gedacht hätte an die Stelle eines Plädoyers für Wissenschaftsfreiheit die Forderung nach einer radikalen Imagination von Wissenschaft zu treten.

    https://mediarep.org/server/api/core/bitstreams/ddba5814-7f36-486e-b0cb-7745e6a735ca/content

    Auch Kathrin Peters problematisiert, wenn der Fokus lediglich auf die Wissenschaftsfreiheit gerichtet wird. Sie sieht das Verhältnis von Wissenschaft und Politik, seit es Wissenschaft gibt, als ein verschränktes. Der Ruf nach Neutralität von Wissenschaft ist deshalb selbst politisch. Denn er ignoriert, dass schon die Wahrnehmung eines Problems als Problem niemals neutral sein kann. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Debatte um Wissenschaftsfreiheit, die angesichts Palästina-solidarischer Proteste an Universitäten ausgebrochen ist, als Verschiebung. So berechtigt Zweifel, ob die Wissenschaftsfreiheit staatlicherseits immer geschützt wurde, im Einzelnen sein mögen, so sind diese Debatten doch zugleich daran beteiligt, den analytischen Blick von drängenden Fragen abzuwenden – Fragen danach, wo Rassismus und Antisemitismus anfangen und aufhören, oder nach der sogenannten deutschen Erinnerungskultur. Vor allem aber verstellen die Debatten den Blick auf die Lage in Gaza, auf die die Protestierenden doch vor allem aufmerksam machen wollen.

    https://mediarep.org/server/api/core/bitstreams/f29c8fb2-cd66-40d5-8301-efa6d8336fa5/content

  • Medienanalyse: Hierarchien des Todes

    Jannis Grimm, Justus Könneker, Mariam Salehi: Hierarchies in death: coverage of Palestinian and Israeli victims in the context of October 7 and the war on Gaza, in: Peacebuilding, 4. Oktober 2025, S. 1-16. Open access: https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/21647259.2025.2569080#d1e668.

    Nicht wirklich überraschend, und trotzdem sehr wichtig, dass es mit einer offenen Fragestellung und methodisch sauber herausgearbeitet wurde: Jannis Grimm, Justus Könneker und Mariam Salehi weisen nach, dass die Berichterstattung in den deutschen Medien in Bezug auf palästinensische und israelische Todesopfer nach dem 07. Oktober 2023 sehr asymmetrisch war. Der in der interdisziplinären Fachzeitschrift Peacebuilding veröffentlichte Artikel beruht auf einer systematischen, vergleichenden Frame-Analyse von Berichterstattung in fünf großen deutschen Tageszeitungen in den ersten sechs Wochen nach dem Massaker der Hamas und dem Beginn des israelischen Vernichtungsfeldzugs gegen Gaza. Er ist methodologisch an ähnliche Studien zur Berichterstattung in der englischsprachigen Presse angelehnt; für die deutsche Medienlandschaft hat eine solche Analyse bislang gefehlt.

    Ausgehend von den Arbeiten von Judith Butler (insbesondere ihrem 2009 erschienenen Buch Frames of War: When is Life Grievable?) arbeiten sie heraus, dass und wie die deutsche Medienberichterstattung zur ungleichen Betrauerbarkeit von Leben beiträgt. Während die israelischen Toten mit Würde und Empathie dargestellt und öffentlich betrauert wurden, wurden und werden die palästinensischen Toten in der Berichterstattung dehumanisiert, und es werden ihre gewaltsam herbeigeführten Tode als unvermeidbar oder sogar gerechtfertigt gerahmt.

    https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/21647259.2025.2569080#d1e668

  • „Nie wieder“ muss universell gelten

    Alexander Schwarz: Scheitern in Gaza, südlink, 213, 6–7.

    „Wer ‚Nie wieder‘ sagt, muss ‚für alle‘ meinen […]“, schreibt Alexander Schwarz in seinem Beitrag. Allerdings beharre die Bundesregierung auf einer Staatsräson, die sich auf eine uneingeschränkte Solidarität mit Israel reduziere, so Schwarz. Er verweist auf den Verlust der Glaubwürdigkeit angesichts der zu beobachtenden Doppelstandards in der (fehlenden) Anwendung des Völkerrechts, etwa im Hinblick auf die Ukraine – und die Folgen für eine regelbasierte Weltordnung und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Recht: „Wer bewusst mit diesen Prinzipien bricht, stellt sich außerhalb der Wertegemeinschaft, der er angehört.“ Auch innenpolitisch zeigen sich mit Blick auf die staatlichen Repressionen propalästinensischer Proteste und die damit einhergehende Verletzung grundgesetzlich verbürgter Rechte die Schäden für das demokratische Grundgerüst.

    Für Schwarz muss Staatsräson rechtlich gebunden werden, vorbehaltlich, dass man sie überhaupt als legitime Doktrin ansehen will (vgl. z.B. Andreas Engelmann, Über die erstaunliche Rückkehr der Staatsräson im Gewand der Moral, Etos, 22. August 2024, für den „[d]as Konzept Staatsräson […] nur einen Sinn [hat], wenn es für Interessen steht, die eine Missachtung von Recht und Gesetz legitimieren. Andernfalls könnte sich der Staat nämlich einfach an Recht und Gesetz halten.“): „Es geht nicht um ‚Staatsräson oder Völkerrecht‘, sondern um eine völkerrechtskonforme Staatsräson.“ Dass Deutschland zu Völkerrechtsverbrechen schweigt und an Israel Waffen liefert, beschädige Grundprinzipien der Völkerrechtsordnung. 

    Mit seinem Beitrag in der Zeitschrift Südlink betont Schwarz die Dringlichkeit einer universellen Geltung des Rechts – „Jetzt ist der Moment, die Prinzipien von Nürnberg zu verteidigen.“ 

    In diesem Zusammenhang sei auch auf die wiederholte Verweigerung von Rechtsschutz gegen deutsche Rüstungslieferungen durch deutsche Gerichte, mit fatalen Folgen für die palästinensische Zivilbevölkerung, hingewiesen, wie auch auf das unter anderem von Schwarz in der Bundespressekonferenz vom 2. Oktober 2025 vorgestellte Expertenpapier „Jenseits der Staatsraison: Wie historische Verantwortung, strategische Interessen und Völkerrecht in Einklang gebracht werden können. Expertenpapier für eine nahostpolitische Wende“.

    https://www.ecchr.eu/publikation/scheitern-in-gaza

  • Politische Bedingungen der Möglichkeit von Wissenschaft

    Hanna Pfeifer: Die Verantwortung der Wissenschaft, Der Wiarda-Blog, 4. Oktober 2025.

    Hanna Pfeifers Gastbeitrag zur Frage, wie politisch Wissenschaft ist und sein soll, ist eine Antwort auf den FAZ-Artikel „Rollentausch von Aktivisten und Antiakademikern“ des österreichischen Soziologen Alexander Bogner und des Schweizer Historikers Caspar Hirschi, die sich für eine strikte Rollentrennung zwischen Wissenschaft und politischem Aktivismus aussprechen. Anlass von deren Intervention war die Entscheidung der International Sociological Association, die institutionelle Mitgliedschaft der Israelischen Gesellschaft für Soziologie zu suspendieren, weil sich diese nicht von den Verbrechen des israelischen Militärs gegen Palästinenser:innen in Gaza distanziert habe. Der Forderung der beiden Autoren nach einer Rollentrennung zwischen Wissenschaft und Aktivismus entgegnet Hanna Pfeifer, „dass Wissenschaft für den Erhalt ihrer eigenen Schaffensbedingungen Sorge tragen“ und sich deshalb „für demokratische Institutionen, die Bewahrung von Grundrechten und -freiheiten und den Schutz gleicher Menschenwürde“ einsetzen müsse. Man könne die Wissenschaft jedenfalls nicht darauf verpflichten, „bei der Unterminierung ihrer eigenen Existenz tatenlos zuzusehen“.

    https://www.jmwiarda.de/index.php/blog/2025/10/04/die-verantwortung-der-wissenschaft

  • Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Implikationen für Waffenlieferungen an Israel

    González Hauck, Sué; Theilen, Jens T.: Vertrauen und Vertretbarkeit: Das Ramstein-Urteil und seine Folgen für Waffenlieferungen an Israel, VerfBlog, 21.7.2025, https://verfassungsblog.de/ramstein-voelkerrecht-verantwortung/, DOI: 10.59704/eca51e26067a2044.

    Sué González Hauck und Jens Theilen arbeiten in ihrer Analyse auf dem „Verfassungsblog“ zunächst heraus, was das Problem des Urteils ist. Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar klar, dass bei Angriffen verbündeter Staaten eine grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands gegenüber Menschen in Drittstaaten bestehen kann. Voraussetzung dafür ist unter anderem die systematische Verletzung des Völkerrechts durch den Angreifer. Ob eine solche vorliegt, beurteilt das Bundesverfassungsgericht jedoch anhand eines allzu flexiblen Maßstabs der “Vertretbarkeit” und kommt für die US-amerikanischen Drohnenangriffe zum Schluss, dass keine Schutzpflicht Deutschlands besteht und die Unterstützung der US-amerikanischen Angriffe von deutschem Boden aus rechtens ist.

    Diese Flexibilität hat Konsequenzen: Die Handhabung der Vertretbarkeitsprüfung durch das Bundesverfassungsgericht führt dazu, dass es die diskursiven Deutungsschemata („frames“), die in Deutschland und in mit Deutschland verbündeten Ländern hegemonial sind, nahezu unhinterfragt übernimmt. Schon Judith Butlers Analyse der „frames of war“ hat gezeigt, dass innerhalb dieser Deutungsschemata Menschenleben einen unterschiedlichen Wert haben und manche Menschenleben nicht zählen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts übernimmt die “frames of war” des gegenwärtigen hegemonialen Diskurses, indem es Menschen im Jemen implizit als legitimes Ziel von Gewalt konstruiert.

    Butlers Analyse und andere Werke zu anti-palästinensischem Rassismus zeigen, dass gerade palästinensisches Leben innerhalb solcher Deutungsschemata nicht zählt. Entscheidend für Gerichtsverfahren zur Lieferung von Waffen an Israel wird daher sein, wie sehr sich die Gerichte von diesen Deutungsschemata lösen können. González Hauck und Theilen sehen in dem Urteil trotz des ernüchternden Ausgangs im Fall der US-amerikanischen Drohnenangriffe im Jemen auch Anknüpfungspunkte für Gerichtsverfahren gegen die deutsche Unterstützung des Vorgehens Israels in Gaza.  Die Idee einer grundrechtlichen Schutzpflicht bei Angriffen anderer Staaten bietet immerhin eine Handhabe, um den deutschen Waffenlieferungen an Israel entgegenzutreten – denn die systematischen und von internationalen Gerichten und Organisationen gut dokumentierten Völkerrechtsverstöße Israels sprengen selbst die permissiven Grenzen der bundesverfassungsgerichtlichen „Vertretbarkeit“.

    Diese Fragen bleiben relevant – trotz der jüngsten Ankündigung des Bundeskanzlers, keine weitere Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter zu genehmigen, „die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können“. Diese Entscheidung kommt viel zu spät, betrifft nicht schon genehmigte Exporte und auch prospektiv nur einen Teil der Waffenlieferungen an Israel. Die gegen Waffenlieferungen anhängigen Klagen laufen weiter.

    https://verfassungsblog.de/ramstein-voelkerrecht-verantwortung/

  • Dossier zur Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA)

    Peter Ullrich: Jerusalem Declaration on Antisemitism (Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus), in: Themenportal Europäische Geschichte, 2025, www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-154367.

    Ohne die Vorgeschichte der Antisemitismusdefinition der International Holocaut Remembrance Alliance (IHRA) lässt sich die JDA mit ihrer Antisemitismusdefinition nicht verstehen. Deshalb widmet sich das Dossier eigentlich beiden: ihren Hintergründen und Zielen, den tatsächlichen Inhalten der Definitionen, ihren Strukturen und konkreten Bestimmungen und ihren Beispielen und Erläuterungen, „mit dem Ziel eine Erdung der allgemeinen, überwiegend äußerst emotional geführten Diskussion zumindest denkbarer zu machen“.

    Zu den Hintergründen: Beide Definitionen verdanken sich starken politischen Kontexten und Motiven im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt und der Frage des „israelbezogenen Antisemitismus“. Insofern kann man auch bei der JDA nicht im engen Sinn von einer wissenschaftlichen Definition sprechen; eine Entgegensetzung IHRA = politische Definition, JDA = wissenschaftliche Definition würde zu kurz greifen. Trotzdem prägt natürlich die IHRA-Definition, dass die Fachwissenschaft an ihr nicht beteiligt wurde, während die JDA von (überwiegend jüdischen) Fachwissenschaftler:innen initiiert, formuliert und in großer Zahl unterzeichnet wurde. Die IHRA-Definition wird im Westen im politischen Raum mit staatlicher Macht durchgesetzt, die JDA ist dort nahezu bedeutungslos.  

    Das Dossier beschreibt als Hauptleistung der JDA, dass sie die Phänomene, die als antisemitisch bezeichnet werden können, ausdifferenziert und eingrenzt, ganz im Sinne einer wägbaren Definition. Sie ermöglicht es, die Erscheinungsformen von israelbezogenem Antisemitismus durch Differenzierung offen und kontextbezogen zu erfassen. Nur Phänomene, die sich gegen Juden:Jüdinnen und das Judentum als solches richten, in welchem Kontext auch immer, sind per se antisemitisch. Dazu kommen Phänomene, die nicht per se antisemitisch sind, aber antisemitisch sein können, je nach Kontext. Die JDA verlangt, dass bei nicht per se antisemitischen Äußerungen und Taten die antijüdische Zielrichtung aus der Kenntnis des Kontextes nachgewiesen muss und nicht einfach behauptet werden kann. „Dieses begriffliche Hilfsmittel zur Klärung von Grauzonen im Diskurs über israelbezogenen Antisemitismus kann nicht hoch genug gewürdigt werden“, so das Dossier. Die JDA erkennt an, dass Israelbezogene Phänomene in jedem Kontext per se antisemitisch sein können, zum Beispiel die Anwendung klassischer antisemitischer Stereotype auf Israel oder die Inhaftungnahme von Jüdinnen*Juden für Handlungen des Staates Israel. Aber das Bestreiten des Existenzrechts Israels ist nicht in jedem Kontext antisemitisch. Die an der JDA beteiligten Forscher:innen haben lange um eine gemeinsame Position gerungen, bevor sie sich auf folgende Formulierung einigen konnten: antisemitisch ist, „Juden:Jüdinnen im Staat Israel das Recht abzusprechen, kollektiv und individuell gemäß dem Gleichheitsgrundsatz zu leben“.

    Anders die IHRA-Definition. Sie sagt zwar ebenfalls, dass bei der Bewertung der „Gesamtkontext“ berücksichtigt werden müsse, ist dabei aber nicht auf eine Eingrenzung, sondern auf eine Ausweitung der Gruppe der als antisemitisch zu bewertenden Phänomene angelegt. Die Beispiele der IHRA-Definition umfassen auch Äußerungen, die nicht in jedem Kontext gegen Juden:Jüdinnen gerichtet sind, aber in jedem Kontext und immer als antisemitisch bewertet werden sollen, an erster Stelle die Infragestellung des Existenzrechts Israels. Auch Boykott-Bewegungen wie der BDS sind zufolge der IHRA-Definition immer als antisemitisch einzustufen, unabhängig von ihrer eigentlichen Zielrichtung, z.B. wenn sie auf Menschenrechtsverletzungen reagieren.

    Der häufig geäußerten Kritik an der JDA-Definition, dass sie allzu hohe Hürden setze, um „weltbildhaften Antizionismus als antisemitisch zu klassifizieren“, hält das Dossier entgegen, dass es sich hier um graduelle Abstufungsfragen handele, die man wiederum nur differenziert beantworten könne. Und es deutet an, dass von den fatalen Folgen der IHRA-Definition ja auch an der JDA beteiligte Forscher:innen betroffen sind, nämlich diejenigen, die sich „gegen die konkrete Form der zionistischen Bewegung und Staatlichkeit“ Israels aussprechen. Auch sie werden von der IHRA-Definition dem Vorwurf eines im Zweifelsfall antisemitischen „weltbildhaften Antizionismus“ ausgesetzt. Damit wird aber eine ernsthafte Beschäftigung mit dem Kontext, der diese Forscher:innen zu ihrer Haltung gebracht hat, verhindert. Hier wird die grundlegende Asymmetrie zwischen diesen beiden Definitionen besonders deutlich, mit den daraus resultierenden Problemen für ihre akademische Diskussion und ihre (Rechts)Anwendung.

    ↗ www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-154367