Menschengesichter im Justizvollzug, Video: Ignacio Rosaslanda
(Meinen voran gegangener Bericht, der den Prozess gegen die Ulm5 bis zum 22. Mai umfasste, siehe hier.)
Eine regelmäßige mediale Prozessbeobachtung dessen, was im Gericht in Stammheim mehr als ein Kammerspiel denn als ein Schauprozess aufgeführt wird, findet leider nach wie vor nicht statt. Über den Prozess, der weiterhin zwei- bis dreimal wöchentlich stattfindet, und so künstlich über achteinhalb Monate gestreckt wird, gibt es in den Medien nur höchst sporadische, auf Momentaufnahmen reduzierte Berichte. Die kritische und solidarische Wissenschaft hier auf dieser Plattform kann das Medienversagen nicht wirklich kompensieren und sollte ja eigentlich, statt Updates zu geben, Forschung und Ideen zur Kontextualisierung und zu einem tieferen Verständnis des Prozesses wie der realen Vorgänge entwickeln, die der Prozess zu verschleiern und zu bestrafen versucht.
Hier deshalb nur stichpunktartig, was ich von Zuschauer:innen über den Fortgang des Prozesses in Erfahrung bringen konnte – ohne Gewähr, so wie ich es, als Nicht-Juristin, aus ihren Erzählungen verstanden habe:
Es herrscht weiterhin Schneckentempo. Die Verhandlungstage dauern oft nur wenige Stunden. Von diesen geht sehr viel Zeit mit Anträgen der Anwält:innen dahin, die von der Vorsitzenden Richterin abgelehnt werden, sowie mit langen Pausen. Einige im Publikum haben angefangen, an einem „Ulm5 Bingo“ zu arbeiten, aber sind kaum über die zwei Begriffe „Antrag abgelehnt“ und „Unterbrechung“ hinausgekommen.
Die basalen Rechtsverletzungen durch das Gericht sind immer noch nicht behoben: Die Anwält:innen kämpfen um das Recht der Angeklagten, nicht in der Glasbox sitzen zu müssen und ohne Mikro mit ihren Anwält:innen kommunizieren zu können, sowie um das Recht auf Öffentlichkeit. Nach wie vor darf nur die spärlich vorhandene Presse Schreibwerkzeuge mit in den Zuschauerraum nehmen. Als alberner Grund wird genannt, dass Stifte als Waffe benutzt werden könnten, selbst Wachsmalkreiden und biegbare Kinderbleistifte bleiben verboten. Die Anwält:innen müssen auch ohne Erfolgschance ihre Anträge immer wieder vorbringen, damit ihnen nicht später nachgesagt werden kann, sie hätten sich mit den Vorgaben arrangiert.
Dann gibt es die Befangenheitsanträge, für die die Vorsitzende Richterin immer neue Anlässe schafft. Als jüngstes Beispiel vor ein paar Tagen die „Feldwebel-Episode“; den Dialog konnte sich das Publikum auch ohne Stift und Papier merken: Vorsitzende Richterin befielt: „Ruhe dahinten!“, Rechtsanwalt Schuster: „Das ist ein Gerichtssaal, kein Kasernenhof, und Sie sind kein Feldwebel!“ Vorsitzende Richterin: „Doch!“. Rechtsanwalt Schuster beschwert sich über den „unverschämten Ton“ und stellt Befangenheitsantrag. Die Vorsitzende Richterin diktiert fürs Protokoll. Am nächsten Tag stellt sich heraus, dass die Angeklagten nicht, wie es ihr Recht gewesen wäre, über den Ausgang dieses Antrags, also seine Ablehnung, informiert wurden. Also weitere Anträge. Außerdem stellt sich heraus, dass der Wortlaut des Protokolls nicht mit dem übereinstimmt, was alle Anwesenden gehört hatten. Der Verdacht steht im Raum, dass die Vorsitzende Richterin das Protokoll nachträglich geändert hat und lügt. Also wieder ein Befangenheitsantrag.
Am 8. Verhandlungstag, als die Hitzewelle am schlimmsten war, wurde den Angeklagten genehmigt, Wasser zu trinken. Frühere Anträge, Wasser trinken zu dürfen, waren abgelehnt worden.
Immerhin gab es einen Moment der Konfrontation des Gerichts mit der Realität: Die Anwältin Nina Onèr drang mit dem Antrag durch, einen vor kurzem erschienenen Bericht vorzustellen: den mit dem European Press Prize 2026 ausgezeichneten Report „What the wounds are telling us“ der niederländischen Zeitung „de Volkskrant“, der auf der Grundlage von Hunderten von Fotos, Videos, Röntgenbildern, Tagebucheinträgen, Interviews von und mit Ärzten und Krankenschwestern in Gaza grausig belegt, dass Kinder, auch kleine Kinder, in hoher Zahl gezielt ermordet werden und unter den entsetzlichsten Umständen sterben. (Die Ulm5 hatten „Baby killer Israel“ an die Wand gesprüht, weil es sich, wie sie und ihre Anwält:innen vor Gericht sagten, auf eine heutige Realität bezieht, die nichts mit der judenfeindlichen mittelalterlichen Ritualmordlegende zu tun hat.) Da die Gerichtssprache deutsch ist, mussten die Übersetzerinnen diesen Text aus dem Stegreif übersetzen. Beiden fiel das sichtlich schwer, der einen brach die Stimme. Einmal wieder war es den Anwälten gelungen, quasi durch die Hintertür Argumente oder Materialien vorzubringen, die gegen das Narrativ der Anklage die wahre Motivation der Angeklagten spüren lassen.
Die Beweisaufnahme vor Gericht hat endlich begonnen. Allerdings nicht mit der Aufnahme von Beweisen, sondern – so steht zu befürchten – mit ihrer Manipulation. Es wurde ein Video vorgespielt, das die Polizei aus den Aufnahmen, die die Ulm5 selbst gemacht haben, zusammengeschnitten hat. In diesem Video sind offenbar Passagen unterdrückt, die zeigen würden, dass die Angeklagten eben KEINE Gewalttäter und terroristisch gesinnte Extremisten sind, sondern sich große Mühe gegeben haben, damit keine Menschen und überhaupt keine Lebewesen zu Schaden kommen. Dies konnte eine:r der Angeklagten, Crow, klarstellen, ohne dass die Vorsitzende Richterin die Kritik an dem Zusammenschnitt des Videos aufgenommen hätte.
Ein:e andere:r Angeklagte:r, Vi sagte, dass klar sein solle, was ihre Motivation war, und dass es auch klar sein solle, dass die Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt ist. Auch Zo meldete sich zu Wort und gab ein Statement ab, zum Verhältnis von „force“ und „violence“, an dem die Übersetzung grandios scheiterte.
Eigentlich hätte am 29. Juni auch noch die Aussage des polizeilichen Ermittlungsleiters gehört werden sollen, der den 200seitigen Bericht geschrieben hat, auf dem die Anklageschrift beruht. Die Anwälte legten dagegen Beschwerde ein, ihn als Zeugen zu vernehmen, weil er eigentlich zum Team der Staatsanwaltschaft gehöre. Anlass für die Vorsitzende Richterin, den Verhandlungstag vorzeitig zu beenden – aber vielleicht nicht der Grund, der eher in der durch die „Feldwebel-Episode“ geschaffenen Situation vermutet werden kann.
Beim grundsätzlicheren Nachdenken über diesen Prozess beschäftigen mich zwei Themenstränge:
Erstens die Bedeutung von Leben/Lebendigkeit als Widerstand, und die vielfältigen Strategien der Repression, das Lebendige abzutöten. Mich bewegt eine kurze Videoaufnahme der Ankunft des Gefangenentransports, mit dem Daniel aus der JVA Ulm nach Stammheim gebracht wurde, vor dem Gerichtsgebäude. Der Bus steht einige Sekunden vor dem Tor. Hinter der vergitterten Seitenscheibe im dunklen Inneren sieht man Daniel schemenhaft lächeln und mit den Händen ein Herz formen. Dieses Daniel so auszeichnende fröhliche, freie Lächeln, ein Menschengesicht! Dann kommt die Heckscheibe vor die Kamera. Auf ihr wird mit den Gesichtern von drei jungen Menschen in Uniform um Bewerbungen im Justizvollzug geworben. Der Kontrast zwischen den generischen Menschengesichtern auf der Heckscheibe und dem lebendigen Menschengesicht hinter Gittern ist kaum auszuhalten. „Free Daniel“ in seiner Doppelbedeutung: Freiheit für Daniel, und Daniel, selbst in Gefangenschaft noch frei. Dem Freitag hat Daniel von der Reizarmut und der Langeweile im Gefängnis erzählt: nur zwischen 8.30 und 9.30 gibt es Hofgang und eine Gelegenheit, mit Mitgefangenen zu sprechen, aber keinen Baum, keinen Strauch, keine Natur. „Ich darf in einem Betonhof herumlaufen – es gibt dort kein Grün.“ In dieses Gefängnis eine Pflanze hineinzuschmuggeln, wäre bereits Widerstand. Man darf den Angeklagten nicht einmal ein getrocknetes Blütenblatt schicken.
Auch der ritualisierte Ablauf im Prozess erscheint mir jetzt in diesem Licht. Er soll Rechtssicherheit und Berechenbarkeit herstellen, aber die Entfremdung, die er erzeugt, und von der der Deutungskleinkrieg der Anwälte nur ein Ausdruck ist, hat auch noch einen anderen Zweck: nämlich aus den Anwesenden die Lebendigkeit und die Freiheit quasi herauszusaugen. In der sterilen, feindlichen Atmosphäre, in der es nur Gehorsam oder Aufmüpfigkeit als Haltungen zu geben scheint, soll es ein offenes Lächeln, ein von Herzen kommendes Wort und überhaupt ehrliches und unverstelltes menschliches, lebendiges Verhalten, das es doch eigentlich auch für die Wahrheitsfindung bräuchte, so schwer haben wie nur möglich. Auch deshalb klatscht und jubelt das Publikum, wenn die Angeklagten hereinkommen, und bricht es aus manchen trotz der Verfügung, still zu sein, heraus, wenn eine:r der Anwält:innen etwas Würziges, Wahres spricht. Und auch deshalb ist es so anrührend, wie die Angeklagten miteinander hinter ihrer Glasscheibe auch non-verbal kommunizieren und sich umeinander sorgen.
Der zweite Themenstrang ist der Vergleich mit der RAF, der einem ständig aufgedrängt wird, auch von eigentlich staatsräson-kritischer Seite. Das einzige Tertium Comparationis, das ich akzeptiere, ist, dass der Ulm5-Prozess ebenfalls von großer historischer und öffentlicher Bedeutung ist und deswegen so wie der RAF-Prozess mit Wortprotokollen und Video/Ton-Aufnahmen dokumentiert werden sollte. Und ja, natürlich waren auch unter den RAF-Mitgliedern junge, lebendige Menschen, die das Unrecht und die Genozide ihrer Zeit moralisch und politisch zu unerträglich fanden, um untätig zu bleiben. Und ja, natürlich greift der Staat bei der Bekämpfung von allem, was er als staatsfeindlich wahrnimmt, zu potenziell jedem Mittel. Aber ansonsten hinkt der Vergleich und nützt nur der Repression, selbst wenn er die Repression kritisiert. Anders als die RAF haben die Ulm5 ihr Verhältnis zur Gewalt geklärt. Wie Crow ausgeführt hat, war es den Fünfen von größter Wichtigkeit, dass keine Menschen zu Schaden kommen. Sich als eine „Armee Fraktion“ von was auch immer zu verstehen, Waffen zu sammeln, Menschen zu entführen, zu verletzen, zu töten, wäre völlig unvereinbar mit ihrer Grundmotivation. Aber, wie Zo versucht hat zu erklären, auch der Gegensatz „Gewalt gegen Sachen versus Gewalt gegen Personen“ trifft es nicht mehr, wenn Lebensgrundlagen systematisch zerstört werden und dem Leben überhaupt sehr real mit der Vernichtung gedroht wird. Die Tat der Ulm5 richtete sich weder gegen Menschen, noch gegen Kaufhäuser, Polizeiwachen, Autos, das Springer-Hochhaus und dergleichen, sondern ausschließlich gegen eine Waffenproduktion mitten in einem laufenden Genozid. In Gaza werden nicht nur Kinder langsam und grausam ermordet, große Teile von Gaza sind in Todeszonen verwandelt, wo kein Halm mehr wächst. Das Todeswerkzeug hierfür zu beschädigen, ist so viel oder wenig „Gewalt gegen Sachen“, wie es die Unschädlichmachung einer Mordwaffe ist. Deshalb argumentieren die Anwält:innen mit Notstand und Nothilfe.
Wenn man den Widerstand gegen die Zerstörung von Lebensgrundlagen zum Kriterium nimmt, ist der Vergleich nicht die RAF, sondern heute die Letzte Generation. Stellen Sie sich vor, es herrschen – und das ist sehr wahrscheinlich – in unseren versiegelten Innenstädten bald über lange Zeiträume Temperaturen über 40 Grad: es gibt nur Beton, keinen Baum, keinen Strauch, „es gibt dort kein Grün“. Wäre das Aufreißen der versiegelten Flächen dann noch „Gewalt gegen Sachen“, und nicht vielmehr eine konstruktive, den Pflanzen, Tieren und Menschen und auch den von und für Menschen geschaffenen Sachen dienliche Tat? Es drohen immer größere Zonen, in denen wegen umfassender Zerstörung das Leben fast unmöglich wird. Dafür steht Gaza als Horrorszenario, das überall dort Realität wird, wo insbesondere rassifizierte Bevölkerungen gänzlich überflüssig und störend werden; und das ist das, was junge Menschen zu Aktionen wie dem Einbruch bei Elbit treibt.
Die Ulm5 hinter Glas im Gerichtssaal in Stammheim, 29. Mai; Foto: Ignacio Rosaslanda
Was haben die Ulm5 – fünf junge, in Berlin lebende Menschen irischer, britischer, spanischer, deutscher Staatsangehörigkeit – getan? Am frühen Morgen des 8. September 2025, als der Krieg in Gaza noch in vollem Gange war, brachen sie in ein Gebäude der israelischen Waffenfabrik Elbit Systems Germany in Ulm ein, beschädigten Computer und andere Geräte, Toiletten, Fenster, Messgeräte, besprühten die Wände mit Slogans (vor allem „baby killers“ wertet die Generalstaatsanwaltschaft als antisemitisch). Einige andere, nach denen gefahndet wird, hatten, so die Staatsanwaltschaft, draußen ebenfalls Slogans und eventuell rote Dreiecke gesprüht und waren dann geflohen. Die Ulm5 filmten sich bei ihrem Einbruch und ihrem Vandalismus und warteten dann auf ihre Verhaftung. Vorher hatte jede:r von ihnen eine kleine Rede in die Kamera gesprochen, ihre Handlung als Widerstand gegen den laufenden Genozid begründet und wieder teilweise inkriminierte Slogans verwendet. Andere, Unbekannte, hatten die Videos geschnitten und nach der Tat auf Social Media hochgeladen. Einige Aussagen und Handlungen der Gruppe assoziieren sie mit „Palestine Action“, einem bisher in Großbritannien tätigen palästinasolidarischen Sabotage-Netzwerk.
(Ich kenne zufällig zwei der Tatbeteiligten: eine:n – Daniel, irischer Staatsbürgerschaft – schon als kleines Kind; unsere Familien sind seit drei Generationen befreundet; eine:n – Zo – nur sehr flüchtig, als Student:in am Bard College Berlin. Sie sind beide großartig!)
Von Anfang an war klar, dass die Justiz in Baden-Württemberg die Ulm5 als Staatsfeinde behandeln würde. Es kam zu merkwürdigen Vorkommnissen, die, solange der Prozess läuft, nicht veröffentlicht werden können, und allen möglichen Schikanen. 30 Stunden lang, während sie im Polizeirevier in Ulm saßen, wurde ihnen der Kontakt mit Anwälten verweigert. Daniel saß in der Zelle ohne Kleidung, bis auf die Unterhose nackt. Erst nach zwei Wochen wurde der Pflichtanwältin ein Termin gegeben. Einen Monat lang durfte die Familie keinen Kontakt aufnehmen, durfte das irische Konsularpersonal nicht besuchen. Statt die Untersuchungshaft auf Kaution auszusetzen, wie es eigentlich üblich ist, wenn keine Fluchtgefahr droht, wird diese immer mehr ausgeweitet, durch Prozessbeginn erst nach sieben Monaten und möglichst weite Streckung der Verhandlungstage. Im Moment plant das Gericht, erst im Januar 2027, also nach 16 Monaten Untersuchungshaft, zu einem Urteil zu kommen.
Die Untersuchungshaft in der JVA Ulm Am Frauengraben ist sehr hart: bis auf eine Stunde Hofgang am frühen Morgen täglich, manchmal einer Stunde Zugang zu einem Gym pro Woche und einer halben Stunde Besuchszeit alle zwei Wochen ist Daniel in Isolationshaft, ohne Zugang zur Außenwelt außer einem Fernseher. Briefe dauern Wochen. Sich in der Haft Belletristik kaufen oder schenken oder der Anstaltsbücherei spenden zu lassen, konnte erst nach einem halben Jahr durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts durchgesetzt werden. Als die Familie Daniel schließlich besuchen durfte, saß Daniel von ihnen entfernt in einem Glaskasten und konnte nur schlecht hörbar durch kleine gebohrte Löcher mit ihnen kommunizieren; Körperkontakt wurde nicht gestattet. Erst als irische Parlamentsabgeordnete zum deutschen Botschafter in Irland gingen und Beschwerde erhoben, wurde, nach fünf Monaten, diese rechtswidrige Praxis eingestellt.
Allein schon wegen dieser Schikanen waren die Anwälte von Anfang an in einen Kleinkrieg mit dem Gericht verwickelt. Spätestens, als das Oberlandesgericht Stuttgart im Februar in der Bestätigung der Entscheidung, dass die Verdächtigten weiterhin in Untersuchungshaft verbleiben müssten, vorwegnahm, dass ihnen lange Haftstrafen drohten, war klar, dass die Justiz voreingenommen und nicht an einem fairen Prozess interessiert ist.
Es gibt einige Besonderheiten des deutschen Gerichtssystems, die sich in einem politischen Prozess wie diesem strukturell negativ auswirken: 1) Das deutsche Prozessrecht sieht nicht wie das angelsächsische eine Jury vor, sondern neben den drei Profi-Richtern nur zwei Schöffen, Laienrichter, die den Berufsrichtern zwar formal gleichgestellt sind, aber, da in der Minderheit, in der Regel keine eigene, korrigierende Dynamik entwickeln; 2) Staatsanwälte unterstehen dem Justizministerium und sind weisungsgebunden, sie sind Teil der Exekutive. Richter sind zwar unabhängig und nicht weisungsgebunden, aber strukturell nah an der Staatsanwaltschaft dran: Beide haben als Justizbeamte eine gemeinsame Laufbahn, einen gemeinsamen Arbeitgeber, gemeinsame Verbände, gemeinsame institutionelle Interessen, gemeinsame Konferenzen, Kantinen, soziale Netzwerke, und ein ähnliches Selbstverständnis. Auch Staatsanwälte sind der „Objektivität“ verpflichtet und sollen nicht nur belastende, sondern eigentlich auch entlastende Umstände ermitteln. Das mäßigt die Anklage, aber umgekehrt kann sich ein Richter, der Karriere machen oder auch nur seine Ruhe haben will, es sich kaum leisten, die Staatsanwaltschaft und damit die Regierung allzu sehr vor den Kopf zu stoßen. Anklage und Gericht wirken tendenziell wie eine Front, nur mit verteilten Rollen. 3) Schon allein als Gegengewicht dazu haben die Strafanwälte, die vor allem ihren Mandanten verpflichtet sind und freiberuflich arbeiten, in Deutschland oftmals eher linke und staatskritische Einstellungen. 4) Mein Eindruck: Die Dominanz staatlicher Interessen und die Rollenvermischungen befördern bei entsprechenden persönlichen Charaktereigenschaften in politischen Strafprozessen den Eindruck, es bei den Justizangehörigen eigentlich mit schwachen, unsouveränen Leuten zu tun zu haben, die nicht wirklich frei sind in dem, was sie tun, und das mit passiv-aggressiv autoritärem Gehabe kompensieren. Das wiederum führt im Gerichtssaal zu Streitereien mit Anwälten und Publikum, die eigentlich die Würde des Gerichts beschädigen. 4) Es ist nicht vorgesehen, dass von den Gerichtsverhandlungen Wortlautprotokolle angefertigt werden. Eine:r der drei Richter:innen führt das Protokoll und die Vorsitzende Richterin bestimmt, was genau protokolliert wird und was nicht. Die Anwälte können etwas zu Protokoll geben, aber dafür muss die Vorsitzende Richterin ihnen erst das Wort erteilt haben. In Abwesenheit von Wortprotokollen, ganz zu schweigen von Audioaufnahmen, sind die Anwälte gezwungen, dauernd aufzupassen, dass das, was sie sagen, auch protokolliert wird. Das verlangsamt den Prozess und trägt zu dem Eindruck von Unwürdigkeit bei. 5) Die Prozesse müssen zwar öffentlich sein, Presse muss zugelassen werden und muss auch mitschreiben dürfen. Aber dem nicht als Presse akkreditierten Publikum kann es durch sitzungspolizeiliche Verordnungen verwehrt werden, Schreibwerkzeug mitbringen. Ich kenne es vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten so, dass in diesem Fall im Zuschauerraum immerhin Papier und ein (oft schlechter) Stift ausgehändigt werden. Im Oberlandesgericht Stammheim allerdings kriegt man weder Stift noch Papier und muss Mnemotechniken anwenden, um sich zu merken, was den ganzen langen Tag passiert. Die Besucher:innen werden vor dem Eintritt durchsucht, teilweise grob und mit Gewalt im Intimbereich, und müssen alle Gegenstände abgeben, inklusive Gürtel. Die Öffentlichkeit des Prozesses wird beschädigt, mit der lächerlichen Unterstellung, dass das Publikum mit Stift oder Papier „Prozessbeteiligte“ angreifen könnte, wofür in Stammheim hinter einer Panzerglaswand nur die in Kampfmontur herumstehenden Justizwachtmeister in Frage kämen. 6) Und wie wahrscheinlich überall auf der Welt kommen noch architektonische Strukturen hinzu, die dem Publikum Misstrauen ausdrücken. In Stammheim sind es die Panzerglaswände, mit denen nicht nur die Angeklagten, sondern auch das Publikum vom Gerichtsraum abgetrennt wird.
Im Ulm5-Prozess kommen noch lauter Dinge hinzu, die in deutschen Verfahren eigentlich nicht üblich sind. Das Gericht war von Anfang an gegenüber den Anwälten vollkommen unzugänglich, die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt traktiert diese, die Angeklagten und das Publikum mit Schikanen, die so willkürlich wie überflüssig erscheinen. Alle Versuche der Anwälte, im Vorfeld des Prozesses mit ihr ins Gespräch zu kommen, scheiterten. Sie weigerte sich, von der Verteidigung Telefonate oder Emails zu erhalten (nur Briefpost), während – das haben die Anwälte inzwischen festgestellt – die Kommunikation mit Generalstaatsanwalt Ronny Stengel über Emails lief. Am ersten Verhandlungstag erteilte sie der Verteidigung überhaupt nicht das Wort, ohne dafür Gründe zu nennen. Es gibt keine richterliche Entscheidung oder Rechtfertigung der Sitzordnung, und es gibt kein Programm für die Verhandlungstage, trotz mehrfacher Anfragen seitens der Verteidigung. Die zunächst angekündigten 16 Verhandlungstage wurden letzte Woche willkürlich um weitere 28 Verhandlungstage bis in den Januar verlängert. Nicht nur zieht das die Untersuchungshaft der Angeklagten in die Länge, es macht es auch den Anwälten eigentlich unmöglich, ihre Kanzleien in Berlin, München, Nürnberg… weiterzuführen. Die zu bestellenden Gutachter:innen wissen nicht, wann sie vor Gericht auftreten sollen und können nicht planen. Da die Angeklagten ihre Tat selbst gefilmt haben und die Fakten klar zutage liegen, fragt man sich, was an den 44 Tagen eigentlich geschehen soll. Vielleicht ist das eine leere Drohung. Vielleicht will das Gericht aber auch ernst machen mit dieser Zermürbungsstrategie. Obwohl die Verhandlungstage offiziell um 9 Uhr früh beginnen und das Publikum sich bereits um 8 Uhr für die Kontrollen und Durchsuchungen einzufinden hat, wird immer erst gegen halb 11 mit der Verhandlung begonnen, es werden Mittagspausen von zwei Stunden und mehr angesetzt, und die Vorsitzende Richterin nutzt jeden Vorwand, um die Verhandlung zu unterbrechen oder sogar für den Tag ganz abzubrechen.
An den ersten zwei Verhandlungstagen (bei denen ich nicht zugegen war), kam das Gericht nicht weiter als bis zur Feststellung der Identität der Angeklagten. Wenn überhaupt verhandelt wurde, ging es immer um die Anträge der Anwält:innen, noch vor der Anklageverlesung Anträge stellen zu dürfen, um die Fragen zu klären, die vor Prozessbeginn aufgrund der Kontaktverweigerung der Vorsitzenden Richterin nicht hatten geklärt werden können. Die Anwälte wollen 1) erreichen, dass die Angeklagten neben ihnen sitzen dürfen, so wie das üblich ist, weil nur so eine vertrauliche Kommunikation möglich ist. Das Arrangement der Angeklagten hinter der Glaswand, die mit Mikrophonen und Kopfhörern gleichzeitig dem Fortgang des Verfahrens und den Übersetzungen folgen und mit ihren Anwälten kommunizieren sollen, beschneidet ihr Recht auf anwaltliche Beratung erheblich und verstößt gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf ein faires Verfahren. 2) wollen die Anwälte durchsetzen, eine Referendar:in oder Schreibkraft mitzunehmen, um Wortlautprotokolle zu erstellen, oder alternativ Audioaufnahmen zu erlauben. 3) haben die Anwälte wegen der offensichtlichen Vorverurteilung, die die Verfügungen des Gerichts zu erkennen geben, einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.
Der zweite Verhandlungstag endete spektakulär: Die Anwält:innen protestierten gegen die Sitzordnung, indem sie sich nach einer der vielen willkürlichen Pausen geschlossen hinter das Panzerglas begaben, um dort auf ihre Mandant:innen zu warten und neben ihnen stehen zu können. Wie eine überforderte Grundschullehrerin befahl die Vorsitzende Richterin ihnen, sich innerhalb fünf Minuten auf ihre Plätze zu setzen Als die Anwält:innen dem nicht Folge leisteten, schloss die Richterin die Verhandlung, schickte alle nach Hause, strich als Kollektivstrafe die für die nächste Woche angesetzten Verhandlungstage und verlängerte den Prozess bis in den Januar. Erst am 20. Mai, nach einer Pause von zwei Wochen, ging es weiter.
Im folgenden schildere ich, was ich am dritten und vierten Verhandlungstag, den Tagen, an denen ich selbst zugegen war, gesehen und erlebt habe:
Bericht vom Mittwoch, 20.5., dem dritten Verhandlungstag:
Schon auf dem Weg von der Endhaltestelle der U-Bahn zum Gefängnis- und Gerichtsgebäude begegnen wir den anderen Müttern (von Vi, von Crow, von Zo), und diese Mütter sind und bleiben für mich das Eindrucksvollste am ganzen Prozess. Sie sind sehr liebevoll miteinander. Zuhause weinen manche sich die Augen aus, aber wenn sie miteinander sprechen, lachen sie über die Absurditäten; zum Beispiel bei der Feststellung der Identität der Angeklagten die Fragen nach ihrem Wohnort, den respektiven Haftanstalten, als wüsste das Gericht nicht ganz genau, wo sie „wohnten“. Oder wie Vi auf die Frage nach dem Familienstand geantwortet habe: „leeedig“ (a German bureaucratic word for not married). „Either you are married or you are a ‚spinster‘“, lacht Zo’s Mutter. Das Lachen hilft ihnen sehr, und wenn ich wählen müsste zwischen dem Schicksal, eine von ihnen zu sein, oder der Existenz der Vorsitzenden Richterin, ich würde immer das Schicksal der Mutter wählen. Von den Aktivist:innen werden sie mit einer rührenden Zuvorkommenheit behandelt und dürfen in den Warteschlangen immer nach ganz vorne.
Vom Habitus sind die Mütter liebe, ehrliche, aufrechte, bürgerlich lebende Frauen zwischen Mitte 50 und Anfang 60 und bis dato keineswegs „radikal“. Die Familien waren sich lange nicht sicher, ob die Konfliktstrategie der Anwälte die richtige ist. Aber die ungerechte und harte Behandlung ihrer Kinder vom ersten Tag an, die vielen Schikanen, die abstrusen Antisemitismusvorwürfe, die zahllosen Erfahrungen des Ausgeliefertseins gegenüber einer realitätsblinden, selbstwidersprüchlichen, unmenschlichen Staatsmacht hat sie ganz und gar auf die Seite der palästinasolidarischen Aktivist:innen getrieben. Nicht nur im Gericht, auch vor jedem Gefängnisbesuch werden sie durchsucht und abgetastet und dürfen, je nach Haftanstalt, weder Papier noch Stifte mitbringen. Daniels Mutter schreibt sich vor den Gefängnisbesuchen die dringendsten Dinge, die sie Daniel in der knappen halben Stunde sagen will, auf die Haut. „Does the German state realise how they are radicalising 60+-old women whose skin is too wrinkly to write prison notes on their hands?“, sagt sie.
Man sieht das Gefängnis Stammheim schon von weitem. Das Gerichtsgebäude liegt direkt daneben. Es wurde 2023 neu errichtet, in corporate chic. Das Innere des Baus wurde in einer Architekturzeitschrift mit einer „Wellness-Oase“ verglichen, Daniels Stiefvater witzelt, dass er ihm auf Tripadvisor trotzdem nur zwei Punkte geben wolle. „The Stuttgart hospitality thing – measured cordiality“.
Die im Zuschauerraum reichlich anwesenden Justizbeamten sind in Kampfmontur und bereit, ihre Befugnisse willkürlich weit auszulegen. Während wir auf den Verhandlungsbeginn warten, wird vorne eine für die Presse reservierte Sitzreihe fürs Publikum freigegeben. Die Mütter wollen sich vorsetzen, um später ihre Kinder hinter deren Glaswand besser sehen zu können. Das wird ihnen grundlos verweigert: „Ich habe meine Anweisungen“ sagt der Justizbeamte. „Just following orders“, sagen die Mütter, diese Ausrede kennt man in Deutschland. Die Aktivist:innen krümmen sich in ihren Sitzen, damit die Mütter trotzdem halbwegs freie Sicht haben.
Mit über anderthalbstündiger Verspätung werden endlich die Angeklagten hereingebracht, und zunächst ist es ein Schock. Vi wird in Handfesseln von mehreren Beamten auf einem Bürostuhl hereingerollt. Vi hat in der Haft in Schwäbisch-Gmünd, wo es offenbar nicht genug zu essen gibt, über zehn Kilo abgenommen und sieht wirklich schlecht aus. Man sagt, dass es in dem alten Gemäuer eines ehemaligen Klosters kalt und schmutzig ist. Ist etwas Schlimmes passiert? Die Freundinnen aus der Heimatstadt Offenbach, die für den Tag angereist sind, kämpfen mit den Tränen. Als aber auch die anderen nicht auf eigenen Beinen laufen, sondern von jeweils vier Polizisten hineingetragen werden, klärt sich auf, dass es sich um eine Protestaktion handelt: Die Angeklagten wollen zwar – anders als die RAF-Angeklagten, die sich durch Hungerstreik entzogen haben – am Prozess teilnehmen, aber mit dieser Aktion demonstrieren, dass sie ihre Verbringung hinter die Glaswand, gefesselt und von den Anwälten getrennt, nicht akzeptieren. Auch ihre Versuche, mit Briefen die Vorsitzende Richterin dazu zu bewegen, die Sitzordnung zu ändern und die Unschuldsvermutung zu respektieren, waren vergeblich gewesen.
Es ist nicht der letzte Vergleich zum RAF-Prozess, der sich aufdrängt: Die RAF-Angeklagten hatten Menschen getötet, die Ulm5-Angeklagten hingegen haben nur Sachen beschädigt und keinem Lebewesen etwas zuleide getan. Die RAF-Angeklagten verweigerten sich dem Prozess durch Hungerstreik. Die Ulm5-Angeklagten wollen den Prozess, aber bestehen auf ihren Rechten. Die RAF-Angeklagten beanspruchten nicht, mit ihren Handlungen etwa den Vietnam-Krieg oder die Politik des Schahs in Iran zu behindern. Die Ulm-5 wollten den Genozid und dessen deutsche Unterstützung wenigstens kurzzeitig behindern. Der Staat versucht heute, sich der Symbolik des RAF-Prozesses zu bedienen. Eine Radikalisierungsdynamik ist heute wie damals nicht zu verkennen. Von den Angeklagten und der Verteidigung wird aber heute alles getan, um der Dehumanisierung, der Verletzung von Leben entgegenzutreten und auf Rechtsstaatlichkeit zu bestehen.
Während die Angeklagten auf ihre Plätze getragen werden, begrüßt das Publikum sie mit stehendem und anhaltendem Applaus. Heute allerdings, anders als an den vorangegangenen Prozesstagen, keine Jubelrufe und kein Gesang. Eine der Mütter hatte die Aktivist:innen beim Warten vor dem Eingang gebeten, auf Jubelrufe und Gesang zu verzichten, um keine weiteren Vorwände für Unterbrechungen zu bieten, aber beim Einzug klatschen sollen sie. Wir wissen von Daniel, wie wichtig diese Ermutigung und Unterstützung des Publikums für die Angeklagten ist.
Die ersten Stunden der endlich begonnenen Verhandlung gehen mit der komplizierten juristischen Choreographie der Anträge hin, mit denen die Anwälte schon an den ersten zwei Tagen versucht haben, die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen: es geht um die stigmatisierende Vorführung, die Beeinträchtigungen der Kommunikation und der Öffentlichkeit, die Protokollführung, und, da diese Anträge ständig und ohne Gründe verweigert werden, die Befangenheit des Gerichts. Außerdem versuchen die Anwälte, durchzusetzen, dass als Teil ihrer Eröffnungsstatements ein achtminütiger Film gezeigt werden darf – mit Saaltechnik, oder auf einer mitgebrachten Leinwand. Vermutlich ist es ein Film, der die mit den Waffensystemen Elbits in Gaza begangenen Kriegsverbrechen zeigt. Das will das Gericht auf keinen Fall zulassen.
Sehr eindrucksvoll ist der Gegensatz im Auftreten und Habitus zwischen Gericht und den Rechtsanwälten. Die Vorsitzende Richterin verkörpert auf eine erschütternde Weise den Typus der ängstlichen Bürokratin. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie nicht frei in ihren Entscheidungen ist – oder aber auf unfassbare Weise voreingenommen und inkompetent ist. Die Anwälte – insgesamt 11 Pflicht- und Wahlverteidiger:innen, von denen 7 oder 8 anwesend sind – allesamt ziemlich jung. Wenn bei der Vorbereitung des Prozesses noch Uneinigkeit über die Prozessstrategie bestanden haben mag, hat das Gericht mit seinen Obstruktionen und seiner Unzulänglichkeit das Gegenteil von dem erreicht, was es bezweckte. Die Anwält:innen lassen sich nicht einschüchtern, sondern wirken entschlossen und völlig einig.
Der Generalstaatsanwalt scheint noch intransigenter als die Richterin, weniger unsicher, verächtlich, er spricht wenig und wenn, dann möglichst unverständlich. Er hat offensichtlich ein Problem mit der Pressearbeit der Anwälte. Immer wieder erwähnt er die Medienberichterstattung, „international und inländisch“, als sei sie etwas Anstößiges, das die Anwälte zu verantworten hätten. Einmal warnt er, er werde es nicht durchgehen lassen, wenn etwa, was er befürchte, die Statements der Anwälte „den Boden des Grundgesetzes verlassen“ würden. Niemand versteht, worauf er anspielt. Er verwechselt offenbar die deutsche Staatsräson mit dem Grundgesetz. Er lacht, als die Anwälte später über die Kriegsverbrechen in Gaza sprechen. Er trägt seinerseits dazu bei, den Prozess zu verzögern, indem er auf die Anträge der Anwälte meist nicht oder nur kurz antwortet und sich schriftliche Stellungnahmen vorbehält, für die ihm die Vorsitzende Richterin bis Mitte nächster Woche Zeit lässt.
Einen letzten Antrag vor der Lesung der Anklageschrift muss die Vorsitzende Richterin schließlich doch anhören: eine Anwältin fordert den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Lesung der Passagen der Anklageschrift, die vom angeblichen „Antisemitismus“ der Tat handeln. Die Sicherheit von Crow in der JVA Stammheim sei gefährdet, dort kursiere rechtes Gedankengut, ein Gefängnisgeistlicher habe Crow angesprochen und unaufgefordert ein Buch über Antisemitismus gegeben. Da auch jemand von der BILD-Zeitung im Publikum sitzt und es eigentlich erstaunlich ist, dass es noch keine richtige, große Hetz-Kampagne gegen die Ulm5, die Anwälte und die Angehörigen gibt, mag an der Befürchtung etwas dran sein. Aber mein Eindruck ist: der Antrag gibt der Anwältin vor allem die Gelegenheit, auszuführen, noch bevor die Anklage verlesen werden kann, dass die Handlung der Angeklagten sich nicht gegen Juden gerichtet hat, und nicht einmal gegen den Staat Israel, sondern ausschließlich gegen die Führung von Elbit Systems, deren Waffenproduktion, deren Beteiligung am Genozid in Gaza, und die deutsche Unterstützung dafür. Auch die vielen anderen, auf die Öffentlichkeit verwirrend wirkenden Anträge ermöglichen, egal ob sie abgelehnt oder gar nicht erst zugelassen werden, der Verteidigung, die Motive der Angeklagten darzulegen, bevor der Staatsanwalt mit der Anklageverlesung das Narrativ prägen kann.
Die Anklageschrift konzentriert sich vor allem auf „Palestine Action Germany“, als angeblicher Teil von „Palestine Action Global“, das aus „Palestine Action UK“ hervorgegangen sei, und versucht nachzuweisen, dass es sich bei diesen Netzwerken um organisiertes „Verbrechen“ und eine „kriminelle Vereinigung“ handle, in die die Tat der Angeklagten „eingegliedert“ gewesen sei. Die Vorbereitungen der Aktion, und vor allem die roten Palestine Action Overalls, die die Ulm5 bei ihrer Tat getragen hätten, wenn die Post sie rechtzeitig ausgeliefert hätte, dienen ihm als Belege für eine „Mitgliedschaft“. Aber da die Tat einmalig war, und außer im Zusammenhang mit dieser einen Tat eine Organisation namens „Palestine Action Germany“ bisher nirgendwo in Erscheinung getreten ist, und vor allem auch, da Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung alleine keine schweren Verbrechen darstellen, leuchten die Begründungen für die Annahme einer kriminellen Vereinigung nicht recht ein. Offenbar braucht der Generalstaatsanwalt deshalb die astronomische Schadenssumme von über einer Million Euro, für die er keinerlei Belege nennt. Auch den Antisemitismusvorwurf braucht er, um die Tat besonders verwerflich erscheinen zu lassen. Die Slogans und die reine Tatsache, dass es sich bei Elbit Systems um ein israelisches Unternehmen handelt, sollen den Antisemitismusvorwurf belegen. Um zu insinuieren, dass die Angeklagten die Hamas unterstützen würden, müssen das rote Dreieck und FTRTTS herhalten.
Nach der langen, aufoktroyierten Mittagspause, als die meisten Pressevertreter nach Hause gegangen sind, können endlich die Anwält:innen ihre Eröffnungsstatements halten. Ich bin sehr beeindruckt davon, wie sie ihre Verteidigung, die eigentlich keine Verteidigung, sondern ein Frontalangriff ist, aufgebaut haben – wie alle ihre Vorträge ineinandergreifen und sich ergänzen. Zu den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft äußern sie sich überhaupt nicht. Zwei Anwältinnen beginnen mit Vorträgen zur RAF-Prozess-Geschichte und zur Symbolik von Stammheim und erklären die einmalige, symbolische Weigerung der Angeklagten, den Glaskasten zu betreten. Der Anwalt Matthias Schuster, der das Achtminuten-Video wahrscheinlich mit Aufnahmen aus Gaza zeigen wollte, gibt zu Protokoll, dass ihm sein Vortrag verweigert wurde und er nichts weiter zu sagen habe. Eine Anwältin zieht die Parallele zu den Mitgliedern der Letzten Generation, die Schäden in Millionenhöhe angerichtet hatten und trotzdem nicht in Untersuchungshaft genommen wurden. Einen ersten Höhepunkt setzt Daniels Anwalt, Benjamin Düsberg, der rhetorisch einfach exzellent ist, mit einem Vortrag über den Krieg in Gaza und wie vor allem Kinder getötet, ausgehungert und verletzt wurden – gezielt und systematisch; über die Waffengattungen, die Elbit System produziert, wie diese für die genozidale Kriegsführung eingesetzt werden, wie Deutschland diese Waffenproduktion unterstützt; was das Völkerrecht vorschreibt und wie das Völkerrecht sich zum deutschen Recht verhält. „Niemand, der noch einen Rest von Herz und Verstand übrig hat, kann sich dem verschließen.“ Während er spricht, weinen zwei der Angeklagten. Ich weiß nicht mehr, wo Düsberg aufhörte und der Anwalt Breuer weitermachte, und wer das Zitat von Fritz Bauer vorlas: die Taten der Angeklagten – der Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung – seien nicht nur zu entschuldigen, seien nicht nur, als Notwehr, zu rechtfertigen; sie seien Widerstand gewesen, gebotener Widerstand gegen einen laufenden Völkermord, „das mindeste, was sie tun konnten“, nachdem alle anderen Wege, Deutschland dazu zu bringen, von seiner Mithilfe bei den Verbrechen abzulassen, nicht gefruchtet hätten. Die Verbrecher säßen auf der anderen Seite, Elbit und Deutschland müssten angeklagt werden, die Angeklagten hingegen hätten die einzig richtige Schlussfolgerung aus der Lehre des Nationalsozialismus und des Holocaust gezogen: „Nie wieder!“.
Die Vorsitzende Richterin schien den Vorträgen immerhin zuzuhören. Der Staatsanwalt hingegen machte wegwerfende Handbewegungen und lachte auch einmal. Gefragt, ob er reagieren wolle, spöttelte er, dass er nichts zu „replizieren“ habe, da nichts Prozessrelevantes vorgetragen worden sei.
Draußen treffen wir die Anwält:innen. Sie sind zuversichtlich. Die Vorsitzende Richterin mache einen Fehler nach dem anderen. In der Tat: ihre Schwäche und ihr Mangel an Souveränität sind augenfällig. Trotzdem steht noch am selben Abend auf dem Info-Screen in der U-Bahn eine Version der Geschichte, die den „chaotischen Verhandlungstag“ den Angeklagten, die sich hereintragen ließen, und den Anwälten mit ihren Anträgen anlastet. Das ist die epistemische Gewalt, von der Mimi gesagt hatte, sie sei fast schwerer zu ertragen als die physische Gewalt der Einsperrung und Freiheitsberaubung: „Es ist unglaublich, wenn man das hier live miterlebt, und dann hören und lesen muss, was der Staat und die Medien dazu zu sagen haben, und das ist etwas völlig anderes.“ Wenn einem ein x für ein u vorgemacht wird; wenn man gezwungen werden soll, statt der mit den eigenen Sinnen wahrnehmbaren Wirklichkeit eine falsche, konstruierte Parallelwirklichkeit anzunehmen.
Bericht vom Freitag, 22. Mai 2026, dem vierten Verhandlungstag
Es ist der Tag, an dem endlich die Einlassungen der Angeklagten erwartet werden. Es hieß, dass heute Greta Thunberg kommen würde, und tatsächlich: während wir in der Morgensonne vor dem Unterstützer-Camp warten, kommt Greta um die Ecke, mit ihrem schweren Rucksack, in Begleitung von Judith Scheytt und Hebh Jamal, wie wir alle von der U-Bahn; ganz unscheinbar und ohne dass irgendein Aufhebens von ihrem Kommen gemacht worden wäre.
Gestern hat Roser, die aktivste Aktivistin, aus Neugier in Stammheim noch den Prozess gegen einen Menschen, der wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen (!) Vereinigung angeklagt ist, besucht. Sie berichtet: Dieser Angeklagte sei keineswegs in U-Haft gewesen, sondern mit dem Taxi gekommen. Er sei höflich und zuvorkommend vom Gericht behandelt und auf seine Rechte aufmerksam gemacht worden; ein „normaler“ Prozess, der noch einmal zeige, wie unnormal der Ulm5-Prozess sei. Die Aushänge aller dieser Tage anstehenden Prozesse, mit Verhandlungsdaten, sind am Eingang vor dem Gerichtsgebäude angebracht, für die Öffentlichkeit, sollte man meinen. Als ich sie fotografiere, kommt ein Wachtmeister und fordert mich aggressiv auf, das zu unterlassen.
Eingangskontrollen: Bei mir übernimmt das Abtasten in der Kabine wieder die punkige Polizistin, die nett und diskret ist und mich schon kennt. Aber andere geraten an eine Polizistin, die die Situation für sexuelle Übergriffe ausnutzt. Mimi nach der Nachmittagskontrolle: „She stuck her hands up inside my bra, pushed the wire up hard, very painful, and felt my breasts. Like both palms on the whole of both my breasts, I consider it a sexual assault“. Auf ihre laute Beschwerde: „Hee, was machen Sie da? Das ist nicht normal“, antwortete sie: „So mache ich das immer“, ließ aber immerhin davon ab, ihr auch in die Hose zwischen die Beine zu greifen, wie sie es bei Greta und den anderen Müttern machte.
Im Sitzungssaal liegen die Zettel für die „Presse“ nicht mehr auf den Stühlen, sondern sind laminiert auf die Stuhlrücken der ersten beiden Reihen geklebt. Es soll niemand mehr auf die Idee kommen, die Zettel zum Schreiben zu benutzen. Es sind solche Details, die einen die Gemeinheit des Gerichts besonders spüren lassen. Mimis Mann zu dieser Innovation: „Stuttgart! You do what you have to do. For this they must have taken a six years course in advanced, utter and absolute arseholery“.
Die Angeklagten werden auf ihre Plätze hinter die Glaswand gebracht, heute zu Fuß. Heute sieht Vi sehr viel besser aus, überhaupt sind die Angeklagten fröhlich. Mimi und Jem konnten am Vortag Daniel besuchen, es geht Daniel gut, trotz der schlimmen Haftbedingungen und obwohl ein Mithäftling, mit dem sich Daniel bei den morgendlichen Hofgängen angefreundet hatte, verschwunden ist. Wenn die Sonne über die Gefängnismauern kriecht, stellen sie sich auf die Fußspitzen, um ein paar Strahlen auf ihrem Gesicht zu spüren. Daniel macht in der Zelle täglich hunderte von Push-ups und sieht kräftiger aus denn je. Sie werden es nicht schaffen, die Angeklagten und ihre Familien zu zermürben.
Nun bringen die Anwälte die Anträge vor, die ihnen vorher verwehrt worden waren: Zur Frage der Sitzordnung haben sie recherchiert, dass die Vorsitzende Richterin gelogen hatte: Stammheim stand als Gerichtsaal von Anfang an fest, es wurden gar keine anderen Räumlichkeiten angefragt, obwohl es 14 oder 15 andere Verhandlungssäle in der Region gegeben hätte. Dass kein Augenkontakt mit den Mandanten möglich ist, und vor allem, dass diese nicht gleichzeitig die Verhandlung verfolgen und mit ihren Anwälten kommunizieren können, ist eine Rechtsverletzung, die sie nicht hinnehmen werden. Darauf greift, zum ersten und einzigen Mal bisher, die junge Staatsanwältin das Wort, die neben dem Generalstaatsanwalt sitzt, und fragt – vielleicht ironisch gemeint, weil es an den Tischen der Anwälte recht eng ist –, wo denn genau die Angeklagten nach den Vorstellungen der Verteidigung Platz nehmen sollen? Das ist eine Steilvorlage: Die Anwälte lachen, eine (Anna Busl) ergreift das Wort und bedankt sich für die Frage: Dort, wo die Anklage jetzt sitze, das sei doch der richtige Platz für ihre Mandant:innen! Denn tatsächlich seien sie die eigentlichen Ankläger, und die wahren Angeklagten seien Elbit Systems und der deutsche Staat, der die genozidale Kriegsführung unterstütze. Die Staatsanwaltschaft könne ja dann hinter dem Panzerglas Platz nehmen und mal ausprobieren, wie sich der Prozess von dort ausnehme.
Zur Frage des Protokollierens argumentieren die Anwälte auch damit, dass im Publikum keine Notizen gemacht werden dürfen; und sie führen als ein historisches Gegenbeispiel den RAF-Prozess an, wo das Gericht eine Protokollkraft erlaubte. Vor allem aber verweisen sie auf die jedem doch sofort einleuchtende Zweckmäßigkeit. Der Generalstaatsanwalt will schriftlich antworten, aber entgegnet schon mal, dass der RAF-Prozess eine mediale und historische Bedeutung für die Mit- und Nachwelt gehabt habe, dieser Prozess hingegen nicht. (Das wird die Nachwelt anders sehen.)
Zur Frage des Gebrauchs von Stiften im Publikum: die Anwälte verweisen darauf, dass der Vorwand, die Stifte könnten als Stichwaffe benutzt werden, absurd sei. Der Generalstaatsanwalt will schriftlich antworten, aber führt schon mal an, dass er und die Richter:innen auf Indymedia namentlich genannt und „mit Sanktionen“ bedroht würden. Verteidigung: das täte ihr leid, doch dafür könne doch das Publikum nichts, und die Ulm5 erst recht nicht, sie haben ja keinen Zugang zum Internet.
Der Antrag, eine Tonaufnahme der Verhandlung zu machen, wird abgelehnt. Meistens nimmt der Generalstaatsanwalt gar nicht mündlich Stellung, sondern verweist auf schriftliche Stellungnahmen, für die ihm die Vorsitzende Richterin eine Frist in der darauffolgenden Woche gibt. Als die Anwälte darauf hinweisen, dass der Antrag, die Angeklagten wenigstens für ihre Einlassungen aus dem Glasbereich zu holen, aus Zeitgründen sofort entschieden werden müsse, will die Richterin den Verhandlungstag ganz beenden – es ist zwölf Uhr mittags, nach nur anderthalb Stunden Verhandlung. Nun entsteht im Saal große Unruhe: sollen schon wieder die Angeklagten keine Gelegenheit bekommen, zu sprechen? Mehrere Anwälte verweisen auf das Beschleunigungsgebot, auf die Freiheitsrechte ihrer Mandanten, darauf, dass doch die Vorsitzende Richterin selbst am ersten Tag auf das Beschleunigungsgebot hingewiesen habe; auf die Familien, die aus dem Ausland angereist seien, um ihre Kinder zu hören. Die Richterin muss nachgeben, verfügt aber wieder eine zweistündige Mittagspause, vielleicht in der Hoffnung, dass dann der größte Teil der Presse nicht mehr anwesend sein wird.
Auch ich werde durch diese lange Mittagspause daran gehindert, die Einlassungen zu hören, um meinen Zug nachmittags zu erreichen. Aber nach den Berichten anderer und Mimis Erzählungen kam nur Daniel dazu, die Stimme zu erheben, und auch nur für wenige Sätze. Zunächst entsprach die Vorsitzende Richterin dem Antrag, die Gefangenen für ihre Einlassungen aus dem Glaskasten herauszulassen, aber verbunden mit einer „Gemeinheit“ (so einer der Anwälte): Sie sollen in Handschellen in den Zeugenstand geführt, die Handschellen ihnen erst dort abgenommen werden. Daniel zog es deshalb vor, die Einlassung doch hinter Glas zu halten, anstatt „wie ein Tier“ vorgeführt zu werden. Er sprach auf deutsch über seine ausschließlich humanistischen Gründe für die Tat: die systematische Zerstörung von Lebensgrundlagen in Gaza, die künstliche Hungersnot, die sexuelle Gewalt gegen palästinensische Gefangene. Sie hätten „Aufsehen erregen“, die Waffenlieferungen wenigstens kurzfristig unterbrechen wollen. „Wegzuschauen ist verwerflich, aber die Ausrüstung dafür zu liefern, ist noch schlimmer.“ Der Antisemitismusvorwurf überrasche sie nicht, aber empöre sie: „Widerstand gegen Besatzung und Massenmord als Antisemitismus zu bezeichnen, ist eine Schande.“ –
Nach diesem Satz sei die Vorsitzende Richterin total ausgetickt: Ein kurzer und vereinzelter Jubelruf aus dem Publikum wurde von ihr zum Anlass genommen, Daniels Einlassung zu unterbrechen, den:die Störer:in nicht etwa aus dem Saal zu entfernen, sondern durch eine Seitentür aus dem Zuschauerraum in den Verhandlungsraum führen zu lassen und dort einen eigenen kleinen Prozess im Prozess zu veranstalten: sie ließ sich deren Personalausweis geben und fing an, so ihre eigenen Worte, „vor versammelter Mannschaft“ deren Personalien vorzulesen. Als die Anwälte und das Publikum sich die Ohren zuhielten und protestierten, muss ihr das Illegale ihrer Handlung aufgefallen sein. Sie schloss brüsk die Verhandlung und ging ins Wochenende.
Jewish Currents Podcast On the Nose: The Hill, Arielle Angel im Gespräch mit Harriet Clark, 7. Mai 2026, https://jewishcurrents.org/the-hill.
Diese Podcast-Folge von On the Nose/Jewish Currents setzt sich mit existentiellen Fragen auseinander, was zu tun bleibt, wenn man dem Gefängnis-System ausgeliefert ist. Arielle Angel spricht mit Harriet Clark über deren gerade erschienenes Buch „The Hill“: einen autobiographischen Roman über ein Kind, das mit seiner Mutter nur im Gefängnis zusammen sein kann, in wöchentlichen Besuchen, die sich über 38 Jahre lang strecken. Das Kind will einfach nur seine Mutter sehen, und die erwachsen werdende Tochter widmet dem ihr eigenes Leben. Erst 2019 wurde die Mutter entlassen. Es handelt sich um Judith Clark, früheres Mitglied von Weather Underground und der kommunistischen Organisation May 19th in den USA, 1981 zu lebenslänglicher Haft verurteilt wegen ihrer Teilnahme an einem Raubüberfall, bei dem drei Menschen starben. Auch die Großeltern, die sich um das Kind kümmern, waren Kommunisten; in der Familie wurde revolutionärer Aktivismus für eine gerechtere Welt von Generation zu Generation vererbt, mit großer Härte gegen sich selbst und andere.
Harriet Clarks Einsichten in ein Gefängnissystem, wo die Trennung der Kinder von den Eltern systematisch und die Zerstörung von Familien beabsichtigt ist, sind erschütternd. Familienzusammenführung kann, wenn überhaupt, nur noch im Gefängnis selbst stattfinden. Sie macht Dinge anschaulich und konkret, die man eigentlich schon weiß – z.B. die Zäsur 2001, und wie sich dieses System seitdem entwickelt und entmenschlicht hat. Sie verknüpft das angebliche Spezialschicksal Gefangenschaft mit den großen Fragen des Lebens und der Literatur – z.B. mit dem Tod (die Großeltern sterben). Wenn ein geliebter Mensch stirbt und wenn ein geliebter Mensch ins Gefängnis muss – immer geht etwas von der eigenen Person mit. Geholfen hat mir der Gedanke, dass immer Menschen da waren, die sich um das Kind gekümmert haben, auch Fremde, sogar Mitarbeiter:innen des Gefängnisses, und dass auch die Mutter im Gefängnis sich um andere gekümmert hat, also dass sie nicht alleine waren, obwohl sie natürlich trotzdem total allein waren, und dass dieses Kind gegen das repressive System die Familie zusammengehalten hat, obwohl das natürlich eine völlige Überforderung und eigentlich gar nicht möglich war. Also dieses Tröstlich-Untröstliche des Aufgehobenseins im Menschlichen und Solidarischen, das Kinder in widerständigen sozialen Zusammenhängen erfahren und das in nicht-widerständigen sozialen Zusammenhängen wohl fehlt. Außerdem fand ich interessant, wie Arielle Angel die Beharrlichkeit des Kindes, ins Gefängnis zurückzukehren, mit der Beharrlichkeit der palästinensischen Rückkehrforderung vergleicht, und wie die beiden über die Radikalität und „Gestörtheit“ („derangedness“) eines solchen Heimkehrenwollens diskutieren. Und es gibt noch viel mehr, was man aus diesem Gespräch lernen kann.
Hannah Feuer: Hundreds of Northwestern students can’t register for class because they won’t watch an antisemitism training video. Here’s what’s in it, in: Forward, 29. September 2025.
Dass verpflichtende Antidiskriminierungstrainings an Schulen und Universitäten auch dazu genutzt werden können, Propaganda zu verbreiten und unliebsame Positionen zu unterdrücken, stand immer zu erwarten. Universitäten in den USA bedienen sich jetzt dieses Mittels, um Donald Trumps Executive Order „Zusätzliche Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung” vom 29. Januar 2025 Folge zu leisten. An der renommierten Northwestern University in Chicago wurden jetzt rund 300 Studierende von der Kursanmeldung ausgeschlossen, weil sie sich weigerten, ein verpflichtendes “anti-bias” Video anzusehen, das – verleumderisch und falsch – Antizionismus als Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts des jüdischen Volkes definiert. Das Video beschreibt – wieder falsch – ein Groß-Israel als einzige historische Heimat des jüdischen Volkes und setzt – methodisch unhaltbar – willkürliche und nicht überprüfbare „Zitate“ von „anti-Israel Aktivisten“ mit Zitaten des Ku-Klux-Klan-Anführers David Duke gleich.
Die Anerkennungswelle Palästinas durch westliche Staaten, bei der Deutschland nicht mitgemacht hat, verdankt sich der Initiative Frankreichs. Präsident Macron ist innenpolitisch isoliert, in vieler Hinsicht gescheitert und unbeliebt, aber seine Außenpolitik zeigt diplomatische Führungsstärke. Das hat auch dazu beigetragen, dass der Diskurs in Frankreich wieder einmal weiter und offener ist als der in Deutschland. Man kann in Frankreich bereits etwas kritisieren, das in Deutschland noch nicht erreicht ist. Eine Gruppe von Jurist:innen und Professor:innen, am prominentesten Rafaëlle Maison, Professorin für Internationales Recht an der Université Paris-Saclay, beschäftigt sich mit den potentiell negativen Folgen, die aus der rein symbolischen Anerkennung eines de facto nicht existierenden Staates – das Staatsterritorium ist von israelischen Siedlungen zerfressen, die Staatsgewalt ausgehöhlt, das Staatvolk einem Genozid ausgesetzt – drohen. Rafaëlle Maison hat am 11. September einen Artikel veröffentlicht, der die Fallstricke einer Anerkennung ausbuchstabiert, und am 13. September der Plattform Le Média ein Interview gegeben, um die „Schattenzonen“ von Macrons Plan auszuleuchten. Jede Anerkennungspolitik sollte daran gemessen werden, ob sie dem für das Internationale Recht fundamentalen Selbstbestimmungsrecht der Völker dient oder schadet.
In dem Interview zitiert Maison aus dem Brief, den Macron am 25. August 2025 an Netanjahu geschrieben hat. Macron rechtfertigt darin seine Entscheidung: „Our determination to ensure that the Palestinian people have a State is rooted in our belief that a lasting peace is essential to the State of Israel’s security“. Das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser:innen findet in dem Brief keine Erwähnung. Das Pferd wird von hinten aufgezäumt: Die Rechte der Palästinenser:innen werden nur als eine Funktion der Sicherheit eines ethnisch-national definierten Israels verstanden; nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel. Mit diplomatischer Rücksichtnahme gegenüber Netanjahu alleine ist das nicht zu erklären. In seiner Rede vor der UN Generalversammlung am 22. September bekannte sich Macron zwar ausdrücklich, anders als in dem Brief, zu den „legitimen Rechte(n) des palästinensischen Volkes“, und sprach von dem „Volk, das in seiner Geschichte, seiner Verwurzelung und seiner Würde Kraft findet“. Und trotzdem führte er auch hier als Hauptgrund für die Anerkennung die französische Loyalität zu Israel an: „Gerade weil wir überzeugt davon sind, dass diese Anerkennung die einzige Lösung ist, die den Frieden für Israel ermöglichen kann.“
Der Rede Macron lässt sich entnehmen, dass die Anerkennung dazu führen soll, dass der Völkermord aka Krieg beendet wird. Wenn aber die Rechte der Palästinenser:innen immer nur instrumentell gesehen werden, dann kann es auch keine dauerhafte Friedenssicherung geben. Maison entlarvt Macrons Anerkennung und sein Bekenntnis gegen Gewalt als Lippenbekenntnis. Die „Normalisierung“, die er sich für Israel wünscht, das weiterhin (zwingendes) Völkerrecht bricht, soll weiterhin, mit oder ohne palästinensischen Staat, gewaltvoll durchgesetzt werden. Das zeigt sich schon in der ersten Hälfte des Briefes, wo Macron sich lang und breit auf Frankreichs offizielle Annahme der IHRA-Definition von Antisemitismus beruft. Die Annahme der IHRA-Definition, „which condemns anti-Zionism as a form of antisemitism”, war 2017 eine seiner ersten Amtshandlungen und bildet die Grundlage für seine Anerkennungspolitik. Die von Macron in die IHRA-Definition hineininterpretierte umstandslose Gleichsetzung jeder auch noch so legitimen Gegnerschaft gegen einen exkludierenden und ethnisch definierten Staat mit der Feindschaft gegen Juden als Juden muss alle von Israel ausgebürgerten und enteigneten Palästinenser:innen, die selbstverständlich ein Problem mit dieser Staatlichkeit haben, quasi automatisch zu Judenfeinden erklären (– ganz abgesehen davon, dass diese Gleichsetzung selbst antisemitisch ist). Macrons Brief an Netanjahu zeigt: Die gewaltvolle Instrumentalisierung der Antisemitismusbekämpfung und die pauschale Diffamierung und Ausgrenzung von Palästinenser:innen als Antisemiten ist weit mehr als nur Begleiterscheinung oder Kollateralschaden der derzeitigen Anerkennungspolitik; sie ist dieser inhärent.
Rafaëlle Maison interessiert die Anerkennung aber vor allem aus völkerrechtlicher Perspektive. Sie analysiert die von Frankreich und Saudi Arabien initiierte und auch von Deutschland unterzeichnete „Erklärung von New York“ vom 29. Juli, sowie den am selben Tag von den Außenministern von 15 westlichen Staaten (Deutschland war nicht darunter) getragenen „New York Call“ als Reaktion und eine Art Ablenkungsmanöver, um von dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs „zu den rechtlichen Folgen von Israels Besatzungspolitik“ abzulenken. Der IGH hatte genau ein Jahr zuvor geurteilt, dass die israelische Besetzung der palästinensischen Gebiete illegal ist, Israel aus den Gebieten abziehen und Reparationen leisten muss. Die UN-Generalversammlung hatte daraufhin am 18. September 2024 mit großer Mehrheit (und Enthaltung Deutschlands) die Resolution ES-10/24 angenommen, die ein Stopp von Waffenlieferungen vorschreibt, wenn diese in den besetzten Gebieten eingesetzt werden, und zum Boykott von Waren aus israelischen Siedlungen auffordert. Statt dem IGH-Gutachten zu folgen (das alle, auch das Auswärtige Amt, zu respektieren vorgeben), beriefen Frankreich und Saudi Arabien für den Juli 2025 die UN-Konferenz zu der Anerkennungsfrage ein.
Rafaëlle Maison sieht die Ergebnisse „potentially in violation of international law as outlined by the ICJ in 2024”. Der palästinensische Staat, der unter gegebenen Verhältnissen sowieso etwas Fiktives hat, solle auch in der unwahrscheinlichen Zukunft, dass es ihn wirklich geben darf, nur unter Bedingungen existieren: unter den Bedingungen der Abgabe der Waffen der Hamas an die von Israel kontrollierte Palestinian Authority, was de facto eine Demilitarisierung bedeute (Para. 11 der Erklärung), des Respekts der sich zur Wahl stellenden Akteure für die „internationalen Verpflichtungen“ der PLO (Para. 22), des Ausschlusses der Hamas sowie der Verfolgung einer liberalen Reform-Agenda. Zur letzteren schreibt Maison: „These recipes sound a lot like a free-market programme, compromising the sovereign choices oft he State-to-be and requiring – incongruously in appearance, but in reality quite significantly – a control over freedom of expression.“ Dem völkerrechtlich garantierten Rückkehrrecht werde ein Lippenbekenntnis gezollt, tatsächlich werde eine „just solution“ für das Flüchtlingsproblem durch ein „regional and international framework“ in Aussicht gestellt (Para. 39). Und der zukünftige Staat werde an Sicherheitsarrangements arbeiten müssen, die „beneficial to all parties“ seien (Para. 20) – was unter den gegebenen Machtverhältnissen nur bedeuten könne, dass Israel sich wieder polizeiliche und militärische Macht und Gewalt in dem schwachen Staatsgebilde anmaßen werde. Herauskommen könne dabei nur ein Staat ohne Souveränität, eine „entity under control“.
Insbesondere der „New York Call“ mache deutlich, worum es eigentlich gehe: darum, die Beziehungen aller Staaten mit Israel trotz der weiter laufenden Verbrechen zu normalisieren – und eben nicht, wie es der IGH eigentlich vorschreibt, diesen Verbrechen endlich mit Konsequenzen zu begegnen. So werde die unter Bedingungen gesetzte Anerkennung, während der Genozid weitergeht, „indeed the latest stage in the ‚war against Palestine‘, as chronicled by historian Rashid Khalidi.“
Tatsächlich wird die Lage nicht befriedet werden, welche „Lösung“ auch immer die internationale Staatengemeinschaft finden wird, um Israel die „roten Linien“ aufzuzeigen, damit es die Annexionspläne aufgibt und den Völkermord endlich beendet; erst recht nicht unter einem Übergangs-Gouverneur Tony Blair in Gaza. Trotzdem haben sich in Frankreich in den letzten Tagen auch Stimmen zu Wort gemeldet, die dafür plädieren, nicht bei der verzweifelten Analyse Rafaëlle Maisons stehenzubleiben, sondern das Beste aus der neuen Situation zu machen. Der laufende Genozid, das tägliche massenhafte Sterben, Töten und Morden, muss unbedingt sofort aufhören, und die Anerkennung erleichtert die Bereitschaft zu Interventionen. Ilyes Ramdani hält auf Médiapart der französischen Initiative zugute, dass immerhin ein enormer Druck auf die USA entstanden sei; die „Riviera“-Pläne scheinen endgültig begraben.
Am 24. September hat Ardi Imseis, Professor für Internationales Recht an der Queen’s University in Kanada, auf Initiative der Juristin und Mitglied der französischen Nationalversammlung Gabrielle Cathala, vor französischen Abgeordneten gesprochen und einen Tag später an der Sorbonne einen Vortrag gehalten. Er vertritt eine „realistische“, „pessoptimistische“ Haltung, die darauf beharrt, dass sowohl die rechtliche Tatsache der Anerkennung als auch Tatsache der weiter bestehenden rechtlichen Verpflichtungen, die das IGH-Gutachten feststellt, für Forderungen an die Regierungen benutzt werden können. Es sei nun mal bittere Realität, dass das Überleben und das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volks fast allen Staaten der Welt egal ist. Die Palästinenser:innen hätten selbst keine Ressourcen, sich gegen die Besatzung zu verteidigen. Aber gerade was die Staatlichkeit anbelangt, sieht Imseis das Glas halbvoll, wo andere es halbleer sehen. Fast unabhängig von der Situation auf dem Boden habe das Völkerrecht über die Jahre und Jahrzehnte ebenfalls eine eigene Realität geschaffen. „It is clear that today, the State of Palestine already exists as a matter of both State practice and law, with or without recognition by France and other western States.” Palästina war bereits vor Frankreichs Initiative von 160 Staaten anerkannt, wurde 2011 als vollgültiges Mitglied in die UNESCO aufgenommen, und kann Vertragspartner multilateraler Verträge sein. Gerade weil das Knüpfen von Bedingungen an die Anerkennung mit dem Völkerrecht in Konflikt stehe, könne man die Bedingungen bekämpfen. Mit der Anerkennung würde es leichter, die Staaten unter Druck zu setzen, ihr Verhältnis zu Israel zu korrigieren und auf die Besatzung, die Apartheid, die Kriegsverbrechen mit Sanktionen zu reagieren. Imsais kommt somit bei seiner Analyse der Erklärung von New York zu einem ganz anderen Schluss als Maison: Die anerkennenden westlichen Regierungen wüssten durchaus, dass Staaten souverän seien und es nicht gehe, einer Staatlichkeit Bedingungen aufzuerlegen; dementsprechend weich und letzten Endes unverbindlich seien sie formuliert. „Souvereignty is a curious thing. But as France so intimately knows (…), States have the perfect right to do whatever is not prohibited by international law.”
Maison hatte ihren Text mit der Befürchtung geschlossen, dass die Regierungen die UN Generalversammlung unter dem Vorwand der Anerkennung eines palästinensischen „Pseudo-Staates“ durch Missachtung des IGH-Gutachtens für eine weitere Aushöhlung des Völkerrechts benutzten, ja dass hier das Völkerrecht insgesamt zu Grabe getragen werde. Imrais’ Realismus hingegen sieht „the contingency and disenfranchisement of the Palestinian Arabs“ im UN-Recht selbst verankert, zusammen mit dem „so-called two state framework“ des Teilungsplans von 1947. Mangels anderer Ressourcen könnten und müssten die Palästinenser:innen nun eben mit diesem Recht arbeiten.
Am Montag (29. September 2025) werden Ardi Imseis und Rafaëlle Maison im Amphitheater Jean Jaurès in Paris miteinander sprechen. In Deutschland sollte man genau zuhören. Zwar hat sich auch in Deutschland der Diskurs verschoben, die Bundesregierung ist von der Netanjahu-Regierung deutlich abgerückt, man darf jetzt sogar „Genozid“ sagen, ohne als Antisemit verleumdet zu werden. Aber die, sorry, totalitäre Staatsräson und die medialen Windmühlenkämpfe in ihrem Schatten verdecken immer noch die eigentlichen Konfliktlinien. Das fruchtlose Pro und Contra deutscher Provenienz dreht sich im Grunde nur darum, ob man Israel gewähren lassen oder Israel zu seinem Glück zwingen müsse; ob das Scheitern von Oslo Israel eine Carte Blanche gibt oder ob Israel wieder auf den Weg von Oslo hin zu einem „friedlichen Zusammenleben“ gebracht werden müsse. Und ob Deutschland sich international isoliert oder ob die Welt Deutschlands Sonderweg „versteht“. Was immer noch kaum diskutierbar ist: die Anerkennungsfrage im Lichte des Scheiterns von Oslo, aus der Perspektive dessen, was rechtens und gerecht ist. Oslo war im Rückblick wohl ein schwerer Fehler – eine Appeasement-Politik, die alle wichtigen Fragen ausklammerte, sich vor völkerrechtlichen Verpflichtungen drückte und langfristig die Gewichte immer mehr zulasten der Palästinenser:innen verschob. Das betrifft die Siedlungen, das betrifft die Apartheid, das betrifft das Recht der vertriebenen Palästinenser:innen auf Rückkehr und auf Kompensation für den entwendeten Besitz.
Deutschland hat sich nun gegen eine Anerkennung Palästinas entschieden und wird, wie immer, seinen Mangel an Verantwortungswillen mit Geldzahlungen zu kompensieren versuchen. Es zahlt aber auch noch einen anderen Preis: den der Ignoranz, im Arendtschen Sinne. Am Ende könnte sogar die These stehen, dass vielleicht tatsächlich das Völkerrecht selbst, durch den Teilungsplan, einen haltbaren Frieden unmöglich macht. Aber auch diese Diskussion wird sicherlich in Frankreich eher als in Deutschland stattfinden.
Erklärung „Verweigerung aus Gewissensgründen. Für Menschenrechte und die Einhaltung des internationalen Rechts“, https://uppsaladeclaration.se/germany/.
Während das systematische und gezielte Aushungern der Bevölkerung in Gaza den Genozid an den Palästinenser:innen, mit westlicher und gerade auch deutscher Unterstützung, für immer mehr Menschen zu einer unleugbaren Tatsache macht, ist die Frage eines Boykotts Israels gerade in Deutschland immer noch tabuisiert. Die sogenannte BDS-Bewegung, begründet u.a. von der „Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel“ (PACBI), wurde 2004 als Antwort auf das Scheitern von Oslo und die Frage nach verbleibenden gewaltlosen Handlungsoptionen gegen Besetzung und Entrechtung ins Leben gerufen. Sie gilt in Deutschland pauschal als antisemitisch und wird vom Verfassungsschutz in Teilen als „extremistischer Verdachtsfall“ beobachtet. Aber jetzt kommt selbst die Bundesregierung nicht mehr drum herum, sich mit Sanktionen und der Aussetzung der Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen zu beschäftigen. Immer mehr internationale Wissenschaftler:innen setzen zudem ihre Unterschriften unter Briefe, die ihre Regierungen und ihre Arbeitgeber dazu auffordern, die Konsequenzen der Situation in Gaza für die wissenschaftliche Arbeit nicht mehr zu ignorieren – prominent auch der Brief von inzwischen über 1000 Physiker:innen und Naturwissenschaftler:innen an die Leitung der CERN.
Im Frühsommer haben Wissenschaftler:innen in und aus Schweden die sogenannte Uppsala-Erklärung veröffentlicht, in der sie sich aus Gewissensgründen dazu verpflichten, nicht mehr mit solchen israelischen Institutionen zusammenzuarbeiten, die sich zu Komplizen der illegalen Besetzung, der Apartheid, des Genozids und anderer Völkerrechtsverbrechen gemacht haben. Diese Erklärung hat inzwischen weit über 2.000 Unterschriften.
Die deutsche Version wurde nun auf derselben Website veröffentlicht und ist mit der schwedischen in Form identisch und vielen Formulierungen sehr ähnlich. Sie begründet die Entscheidung zum wissenschaftlichen Boykott israelischer Institutionen ebenfalls sehr ausführlich mit der überwältigenden Empirie, die die Verwicklung der israelischen Universitäten in die Verbrechen belegt, und formuliert die gleichen Grundsätze:
„1. Wir werden keine Kooperationen mit dem Staat Israel oder mit seinen mitverantwortlichen Institutionen unterstützen.
2. Wir werden keinen institutionalisierten Austausch mit israelischen Institutionen, die mitverantwortlich sind, fördern oder öffentlich mittragen.
3. Wir werden uns nicht an Aktivitäten beteiligen, die vom Staat Israel oder seinen mitverantwortlichen Institutionen organisiert und/oder (mit-)veranstaltet werden.“
Darüber hinaus geht sie auch auf die deutsche Situation ein, nennt Beispiele, wie an deutschen Universitäten die Verpflichtung zur Einhaltung des Völkerrechts missachtet wird, welche institutionellen Verbindungen es gibt, und wie die bestehende Zusammenarbeit sogar noch ausgebaut werden soll. Sie stellt am Ende ausdrücklich klar: „Wir rufen explizit nicht dazu auf, die Beziehungen zu einzelnen israelischen Wissenschaftler*innen abzubrechen. Vielmehr lehnen wir die Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen, die an illegaler Besatzung, Apartheid, Völkermord und anderen Verstößen gegen das Völkerrecht beteiligt sind, aus Gewissensgründen entschieden ab.“
Ich habe selbst eine Zeit lang gezögert, die Erklärung zu unterschreiben: zum einen, weil ich auch mit nicht-israelischen Institutionen, die an Völkerrechtsverbrechen beteiligt sind, keine Kooperation eingehen möchte und mir lieber eine grundsätzliche Forderung nach universitären Menschenrechtsselbstverpflichtungen zu eigen machen würde. So wie die Human Rights Policy der Universität Gent in den Niederlanden: „In a nutshell: Ghent University does not cooperate with organisations involved in serious or systematic human rights violations, nor does it want projects to lead directly or indirectly to human rights violations.” Zum anderen kann ich mir ethische Zwickmühlen vorstellen, in denen man nicht darum herumkommt, auch unerwünschte Kooperationen einzugehen. Jetzt geht es mir aber vor allem darum, auf deutsche Institutionen, die deutsche Regierung und die deutsche Öffentlichkeit Druck auszuüben, jede militärische und polizeiliche Zusammenarbeit mit einem von Rechtsradikalen geführten Staat sofort einzustellen, und palästinensische Leben und das Leben der Geiseln zu retten. Deshalb unterschreibe ich.
Ostap Sereda, Balázs Trencsényi, Tetiana Zemliakova, Guillaume Lancereau (Hg.): Invisible University for Ukraine. Essays on Democracy at War, Ithaka/London (Cornell University Press) 2024.
Es ist ein globales Phänomen: Universitäten weltweit sind massiv unter Druck – durch Definanzierung, Unterwerfung unter Marktlogiken, Streichung ganzer Fachbereiche, politische Interventionen und Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit und die Freiheit der Lehre, bis hin zur gezielten, physischen Zerstörung von Universitätsgebäuden und Tötung von Wissenschaftler:innen und zum „Scholastizid“, wenn damit ein ganzes Volk getroffen werden soll. Die Invisible University for Ukraine (IUFU) bietet seit 2022 Onlinekurse für ukrainische Studierende an, um mit ihnen die Kriegserfahrung und die genozidale Bedrohung durch die russische Aggression mit innovativen akademischen Mitteln durchzuarbeiten; fast 1000 Studierende haben bisher davon profitiert. Die vor einem knappen Jahr erschienene Essaysammlung „Invisible University for Ukraine. Essays on Democracy at War“ zeigt mit sehr bewegenden, persönlich gehaltenen Beiträgen von Studierenden und Professor:innen, auf höchstem Reflexionsniveau, im ukrainischen Kontext, was man sich auch in jedem anderen Kontext wünscht: eine neue, ehrliche, vorbehaltlose Weise der universitären Wissensgenerierung.
„The need for uncommon institutional responses to the autocratic pressure on higher education has been a recurrent topic of discussion since the late 2000s”, schreiben Ostap Sereda und Balázs Trencsényi in der Einleitung; das „westliche“ Modell der universitären Bildung habe in Osteuropa schon damals an Glaubwürdigkeit verloren: „The Invisible University was also a response to this crisis of academia, experimenting, under the pressure of an unprecedented situation of mass dislocation of students and scholars, to relink the educational, research, and civic components in unconventional and innovative ways.” Die Invisible University sieht sich nicht als Solitär, sondern in einem zeit- und ortübergreifenden, ebenfalls unsichtbaren Netz verbunden mit anderen und ähnlichen Initiativen im 20. und 21. Jahrhundert, in einer Geschichte, die in der Einleitung kurz und eindrucksvoll nachgezeichnet wird.
Diese Initiativen haben und hatten immer ein paar Dinge gemeinsam: die transnationale, globale Perspektive, die sich mit globalen und regionalen Perspektiven verbindet und den nationalen Rahmen überwindet; einen radikaldemokratischen Ansatz, der Dialog will und keine Hierarchien; und die Verbindung der akademischen mit der existentiellen Dimension. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine ist für die Invisible University for Ukraine der drängende Anlass und setzt sie gleichzeitig unter Spannung: Sie arbeitet zwar gegen den Eurozentrismus an und bedient sich postkolonialer Werkzeuge, sieht sich aber in einem Kampf, in dem es neben dem Überleben auch um das Insistieren auf gemeinsamen „europäischen“ Werten geht. Sie muss aushalten, dass ihr ziviles Engagement in Konflikt mit den Überlebenszwängen des Krieges geraten kann, wenn es gegenüber der eigenen Regierung kritisch wird. Und sie hat das (gelöste) Dilemma, wie sie mit russischen Kolleg:innen umgehen soll, wenn die Arbeit an einem nicht-russozentrischen Verständnis des postsowjetischen Raums ihr Hauptziel ist und russische Staatsinstitutionen konsequent boykottiert werden.
Die einzelnen Beiträge sind sehr persönlich geschrieben, sie zeigen, wie das Akademische und das Existentielle integriert werden können, und vermitteln ganz unterschiedliche, sich ergänzende Lehren aus dem Krieg. Es sind vor allem die sich durch den Krieg dramatisch ändernden Zeitbegriffe – die andere Temporalität –, die sich tiefgreifend auf das Wissen auswirken. Die Beiträge buchstabieren aus, was das konkret heißt: im täglichen Überlebenskampf mit der „sobering absurdity of death“ (Denys Tereshchenko), wo Opfer verlangt werden, die man bringt oder nicht bringt; im Umgang mit der medialen Seite des Kriegs, dem „digital witnessing“ gegenüber einer volatilen Weltöffentlichkeit, und der Ignoranz auch gutgemeinter Reaktionen; aber vor allem im Neujustieren des Verhältnisses von Teilnehmen und Beobachten in der Forschung und Lehre. Nur im ehrlichen Dialog kann mit neuen Ideen eine offene Zukunft denkbar bleiben – „my war is about creating spaces of dialogue” (Balázs Trencsényi). Das Gefühl eines „professional failure“, des „should have known“ (Diána Vonnák), “wading through unmetabolized experience and a cacophony of guesswork, motivated speech, misinformation, and rudimentary analysis”, wird als eine epistemologische Herausforderung fruchtbar gemacht: “We could call it a fog of war in the epistemic sense, but if we flip this around, this fog is ever-present, the stuff of fieldwork, and navigating it is a predicament of any contemporaneous empirical research.”
Der Sammelband endet mit einer Übersicht all der Kurse, die die IUFU seit 2022 unterrichtet hat, und den sehr anrührenden und auch lustigen Kurzbiographien der Beiträger:innen im Zeichen des Krieges. Tetiana Zemliakova, zum Beispiel, die sich außer für die IUFU nur noch für die Ontologie der Zeit interessiert: „She always knew she was living through the last days of historical humankind, but she could never guess these would be so stupid.”
Am 4. Juni 2025 hat der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) seinen Jahresbericht 2024 in der Bundespressekonferenz vorgestellt. RIAS ist eine Organisation, die in Deutschland ein kontinuierliches Monitoring antisemitischer Vorfälle durchführt, auf dessen Grundlage staatliche Stellen und die Politik Maßnahmen zur Antisemitismus-Bekämpfung ergreifen. Entstanden ist sie aus den „antisemitismuskritischen“ Kontexten einer stark opferzentrierten Rassismusbekämpfung der 2000er Jahre, als sich die Amadeu Antonio Stiftung und andere antideutsche Player von machtkritischen Analysen verabschiedeten, den Versuchungen der Staatsnähe erlagen und begannen, sich an der staatlichen Instrumentalisierung des Opferbegriffs zu beteiligen.
Laut Bericht und Statistik des RIAS 2024 sind die Zahlen antisemitischer Vorfälle in Deutschland dramatisch angestiegen, wie auch schon in den Vorjahren. Es dürfte wohl niemand bezweifeln, dass der Antisemitismus, auch im engsten Verständnis – als Feindschaft gegen Juden, weil sie Juden sind – zugenommen hat und weiter zunimmt. Nichts wäre nötiger als eine sorgfältige Statistik, eine zuverlässige Datenbasis und ein entsprechendes Monitoring, um besser zu verstehen, welche Formen, Gründe, Ausmaße und Orte der heutige Antisemitismus hat, in welchem politischen Lager auch immer, und um ihn wirksamer zu bekämpfen.
RIAS arbeitet jedoch mit Prämissen und unter Voraussetzungen, die mit guter wissenschaftlicher Praxis in Konflikt stehen – und daran ändert auch nichts, wenn der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz das nicht erkennt. Der Verband bedient sich einer Antisemitismus-Definition – der IHRA-Arbeitsdefinition –, die schon seit Jahren rechtlich und wissenschaftlich zumindest umstritten ist, wenn nicht sogar als untauglich abgelehnt wird, weil sie Dinge vermischt, wo man differenzieren müsste. Statt in dubio pro reo gilt für den RIAS beim „israelbezogenen Antisemitismus” der Grundsatz, dass dessen Feststellung auch bei Zweifel gerechtfertigt ist – im angeblichen Interesse seiner tatsächlichen, vermeintlichen oder potentiellen Opfer. Er setzt jede Form von Antizionismus nahezu umstandslos mit Antisemitismus gleich, enthistorisiert und essentialisiert ihn und legt deutungsoffene und diskussionsbedürftige Aussagen auf zum Teil abenteuerliche Lesarten fest. Und er reflektiert nicht, dass er mit der Entscheidung darüber, wer oder was antisemitisch ist, Macht ausübt und Lebensläufe zerstören kann, ohne dass er die Möglichkeit einer Berufung einräumt.
Ich zitiere hier aus dem Jahresbericht 2024 nur zwei Passagen, die aus meiner Sicht zeigen, wie unverantwortlich RIAS mit dieser Macht umgeht und wie wenig er sich um Empirie und Genauigkeit schert:
„Knapp 7% aller [antisemitischer] Versammlungen ordnete RIAS einem links-antiimperialistischen Hintergrund zu. Anlässlich des sogenannten Nakba-Tages – eines palästinensischen und islamistischen Kampagnentages gegen die israelische Staatsgründung – veranstaltete im Mai in Erfurt die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) eine Versammlung. In einem Redebeitrag hieß es: ‚Israel ist nicht mehr das Land der verfolgten Juden, sondern eine Großmacht […]. Israel ist zum Täter geworden.‘ Im Sinne einer antisemitischen Täter-Opfer-Umkehr wird hier Jüdinnen_Juden abgesprochen, noch Opfer der Schoa zu sein, und stattdessen eine vergleichbare Täterschaft behauptet. Mit Bezug auf den Vorwurf, Israel begehe einen Genozid, wurde die Schoa relativiert: ‚Wenn man die Definition des Völkermordes so eng nimmt, dass das gesamte Volk vernichtet wird, dann gab es auch keinen Völkermord gegen die Juden.‘ RIAS nimmt Genozid-Vorwürfe gegen Israel als antisemitische Vorfälle gemäß der IHRA-Arbeitsdefinition auf, wenn sie das jüdische Recht auf Selbstbestimmung abstreiten, wenn sie Symbole oder Bilder verwenden, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen, oder wenn sie einen Vergleich der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten darstellen.“ (S. 23)
Die Selbstwidersprüche und Tatsachenverdrehungen liegen auf der Hand: 1) Der Nakba-Tag mag in manchen Kontexten missbraucht werden, doch die Nakba – die Vertreibung und Flucht von über 700.000 arabischen Palästinenser:innen im Zuge der Staatsgründung Israels und des Palästinakrieges (1947–1949) – ist passiert, und daran darf und soll erinnert werden. 2) Dass Israel als Staat, und nicht nur mit seiner gegenwärtigen Regierung, eine Großmacht ist und seit 1967 mit einer völkerrechtswidrigen Besatzung auch „Täter“, ist eine Tatsache. 3) Der inkriminierte Satz relativiert die Schoah nicht, sondern sagt ja gerade, dass es sich dabei um einen Völkermord handelte. Er schließt auch nicht aus, dass sie mehr war als ein Völkermord, dass sie sogar singulär war. 4) Man mag die Äußerungen nicht besonders feinfühlig finden, doch streiten sie weder ein jüdisches Recht auf Selbstbestimmung ab, noch verwenden sie traditionell antisemitische Symbole oder Bilder, noch vergleichen sie die israelische Politik mit dem Nationalsozialismus.
Ein zweites Beispiel: „Dem skizzierten Zuwachs antisemitischer Vorfälle in explizit politischen Kontexten im Jahr 2024 droht die Politik derweil mit einer zunehmenden Gewöhnung an antisemitische Vorfälle und mit deren Normalisierung zu begegnen. So dauerte es über ein Jahr, bis der Bundestag eine Antisemitismus-Resolution verabschiedete, der sich nicht alle demokratischen Fraktionen und Gruppen anschlossen.” (S. 6)
Zum einen hatte die Kritik an der Antisemitismus-Resolution des Bundestages wohlüberlegte, gute, inhaltliche Gründe, die von RIAS unterschlagen werden. Es gab eine von Wissenschaftler:innen erarbeitete Alternativ-Resolution, die nicht zur Abstimmung zugelassen wurde und die einige Abgeordnete, die sich dann in der Abstimmung enthielten, gerne unterstützt hätten. Zum anderen deutet die Tatsache, dass der – leider – mit überwältigender Mehrheit verabschiedeten Bundestagsresolution nur zwei Handvoll Enthaltungen zu den hundert Prozent fehlten, vor allem auf eine Normalisierung eines autoritären Diskurses und Gewöhnung an autoritäre Politik hin. 100-Prozent-Zustimmungen waren vielleicht in der DDR die Regel, sollten aber von keinem freien Parlament erwartet werden.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass solche Passagen in den RIAS Berichten mit intellektueller Schwäche und institutioneller Verantwortungslosigkeit alleine nicht zu erklären sind. Vielmehr wird ein Strohmann aufgebaut. Der „israelbezogene Antisemitismus“, dem RIAS den Kampf angesagt hat, ist in weiten Teilen eine Unterstellung und in erster Linie dazu geeignet, die wachsenden Proteste gegen das israelische Vorgehen in Gaza und der Westbank zu stigmatisieren und um autoritäre Politiken in Deutschland zu rechtfertigen. Der Strohmann funktioniert umso besser, als es durchaus auch einen echten israelbezogenen Antisemitismus gibt.
Deshalb muss auf Differenzierung bestanden werden: Es ist nicht antisemitisch, die problematische Genese des Staates Israels – und damit auch die Probleme seiner „Existenz“ – zu adressieren; vielmehr lassen sich die Verbrechen der amtierenden rechtsradikalen Regierung in Israel ohne Kenntnis der Genese nicht verstehen. Sehr wohl antisemitisch ist es hingegen, diese problematische Genese auf die „anderen“ – seien es Israelis oder gar Juden und Jüdinnen – abzuwälzen. Stattdessen muss sie als Problem unserer Staatenwelt insgesamt – und vor allem auch Deutschlands – anerkannt werden. Ebenso ist es antisemitisch, Juden und Jüdinnen auf einen exklusiven und ausgreifenden, ethnisch-religiös definierten Staat zu reduzieren; genau dies aber legt der RIAS-Bericht nahe.
Immerhin scheint sich RIAS den Diskursveränderungen und dem Stimmungswandel, der inzwischen sogar in der Bundesregierung zu beobachten ist, angesichts der Ereignisse in Gaza und der Westbank, ebenfalls in winzigen Schritten anzupassen. In der Pressekonferenz am 4. Juni rückte RIAS davon ab, es umstandslos als antisemitisch zu klassifizieren, wenn die Besatzungsherrschaft Israels als „Apartheid“ oder die israelische Kriegsführung in Gaza als „Genozid“ bezeichnet werden. Nun solle doch der Kontext bestimmend sein. Der Bericht 2024 allerdings zeigt, dass das Sprechen über „israelische Apartheid“ durchaus auch ohne Kontext in die Statistik eingegangen ist. Der Slogan „Kein Pride der Apartheid” wurde als antisemitischer Vorfall gezählt, obwohl er sich ausdrücklich auf die Repression in der Westbank und in Gaza bezogen hatte. Man kann nur spekulieren, dass im Jahresbericht 2025 „Apartheid“- und „Genozid“-Vorwürfe nicht mehr als antisemitische Vorfälle auftauchen werden. Doch besser als die inkonsequente und stillschweigende Aufgabe unhaltbarer Positionen wäre es, die Kurzschlüsse der IHRA-Definition insgesamt aufzugeben bzw. sich für eine abwägende Diskussion verschiedener Definitionen zu öffnen und Transparenz für das Monitoring herzustellen. Auch könnte sich RIAS bei denen entschuldigen, die – vor allem Palästinenser und „linke“ Juden – grundlos als Antisemiten diffamiert wurden und werden.
Einige Tage vor der Präsentation des RIAS-Berichts veröffentlichte, wahrscheinlich nicht zufällig, die jüdische Organisation Diaspora Alliance einen Gegenbericht des israelischen Journalisten und Datenanalytikers Iltay Mashiach. Er ist die bisher einzige systematische Untersuchung und Kritik an RIAS als Institution sowie an seinen Berichten, umfasst allerdings nur die Jahre bis 2022, da er bereits im September 2023 fertiggestellt wurde. Das entsetzliche Massaker des 7. Oktober mit all seinen Folgen, von denen Iltay Mashiach auch persönlich betroffen war, hat eine Veröffentlichung zu einem früheren Zeitpunkt verunmöglicht. Dass der deutsche Diskurs es bisher nicht aus sich heraus fertiggebracht hat, RIAS zu kritisieren, sondern die Kritik wieder einmal Außenstehenden überlässt, mag auch dazu beigetragen haben, dass die Veröffentlichung so lange gedauert hat.
Der Gegenbericht teilt mit den RIAS-Berichten die Diagnose eines wachsenden, bedrohlichen Antisemitismus und unterstützt das Grundanliegen des Monitorings. Aber er bemängelt die Methoden von RIAS, insbesondere die Dekontextualisierung von „Vorfällen“, die Intransparenz der Datenerhebung und ein Antisemitismusverständnis, das er „eternalistisch“ nennt. Gemeint ist damit die essentialisierende und unhistorische Annahme, dass Antisemitismus überall und immer gleich – und potenziell auch gleich gefährlich – sei und Intention keine Rolle spiele. Als ein Beispiel dafür, welche absurden Ergebnisse dieses Vorgehen zeitigt, rekonstruierte Mashiach gleich in der Einleitung den von RIAS als antisemitisch eingestuften „Vorfall“ einer Rede des israelisch-jüdischen Historikers Moshe Zimmermann am Holocaust-Gedenktag 2020 vor dem Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Vor den deutschen Landtagsabgeordneten sprach Zimmermann an diesem Tag über ‚den gewundenen Weg nach Auschwitz‘, der 200 Jahre vorher begonnen habe. Er wollte zeigen, dass uns gerade die frühen Anzeichen sich anbahnender Verbrechen Sorgen bereiten sollten, auch wenn sie für Zeitgenoss*innen oft nur schwer als solche zu erkennen sind, da sich die Gesellschaft nur langsam verändert, die Anzeichen sich erst über die Zeit verdichten. ‚Nie wieder Auschwitz? Zu banal, zu selbstverständlich‘, stellte er fest und lenkte stattdessen den Blick auf jene unscheinbaren Anfänge, die irgendwann vielleicht nach Auschwitz führen könnten. Diese Momente seien es, so der israelische Historiker, die die Warnung ‚nie wieder‘ verdienen würden. Zugleich betonte er, dass seine Rede, in der es ‚um das ubiquitäre menschliche Verhalten und um Universalgeschichte‘ ging, an die ganze Welt adressiert sei, und dass seine Schlussfolgerung ‚auch für Israelis [gelte], und nicht nur aus der Opferperspektive‘.” (S. 9)
Im RIAS-Bericht 2020 wurde diese Rede anonymisiert als Vorfall aufgenommen, weil sie eine Gleichsetzung „der israelischen Politik gegenüber den Palästinenser_innen mit der antisemitischen Politik des Nationalsozialismus“ nahegelegt habe. Dass diese Fehldeutung kein Ausrutscher war, bestätigte jüngst RIAS-Sprecher Daniel Poensgen in einem Interview in der taz: „Hier werden in einem deutschen Parlament ausschließlich Israelis als Gruppe erwähnt, die aufpassen müssen, die deutschen Verbrechen nicht zu wiederholen. Dabei haben wir den Kontext der Aussage [vor einem deutschen Parlament] ganz besonders gewichtet und diese Situation als Vorfall in die Statistik aufgenommen.“
RIAS behauptet, dass Zimmermann „ausschließlich Israelis“ erwähnt haben soll, obwohl dieser seine Rede explizit an die „ganze Welt“ adressierte und seine Schlussfolgerungen deshalb eben „auch für Israelis“ gelten ließ – und niemand stört sich daran. Der Funktionsmechanismus, der eine solche Missachtung von Evidenz möglich macht, ist der einer mit Staats- und Machtinteressen kompatibel gemachten Viktimisierung. RIAS will die „Perspektive von Juden” stärken, die per se als Opferperspektive gefasst wird. Die Perspektiven von Juden, die die Prämissen von RIAS nicht teilen – Moshe Zimmermann, die Diaspora Alliance, Iltay Mashiach und viele andere –, werden nicht nur ausgeblendet, sondern geraten unversehens auf die Täterseite. Moshe Zimmermanns Rede geriet zu einem „antisemitischen Vorfall“, weil ihre Universalisierung der Lehren von Auschwitz, vor einem deutschen Parlament, die „Perspektive von Juden“ als reiner Opferperspektive in Frage stellte. Mit diesem Verständnis können auch Nichtjuden, die diese Perspektive verteidigen, zu „Opfern“ von Antisemitismus werden. Dass Moshe Zimmermann als Universalist und im übrigen als Nachkomme von Holocaust-Überlebenden kein Antisemit ist, war für RIAS unerheblich: „(G)rundsätzlich spielt die Intention bei antisemitischen Aussagen für unsere Einschätzung keine große Rolle”, sagt Poensgen im Interview.
Aus dieser Perspektive findet auch das Missverhältnis eine Erklärung, demzufolge die Hochschulen laut RIAS ein Hort des Antisemitismus seien, mit überproportional vielen „antisemitischen Vorfällen“; obwohl doch eine Studie der Universität Konstanz vom April 2025 zu dem Ergebnis kam, dass „(a)ntisemitische Haltungen bei Studierenden weniger ausgeprägt (sind) als bei der Gesamtbevölkerung“. Während laut Konstanzer Studie zwanzig Prozent der Bevölkerung „allgemeinen Antisemitismus“ aufweisen, sind es unter Studierenden nur sechs Prozent. Der Anteil von nicht nur nach der IHRA-Definition bestimmtem „israelbezogenen Antisemitismus“ liegt in der Bevölkerung bei zehn Prozent, bei Studierenden bei sieben. RIAS kann es aber egal sein, ob die Studierenden tatsächlich Antisemiten sind oder nicht, nach welcher Definition auch immer. Es reicht, wenn in großer Zahl rote Dreiecke und Intifada-Sprüche gemeldet werden, die dann zusammen mit der schweren Körperverletzung von Lahav Shapira durch einen Kommilitonen zu einem mörderischen, für alle jüdischen Studierenden hochgefährlichen Szenario kombiniert werden.
Mashiach handelt alle methodischen Probleme der Arbeit des RIAS und ihre Folgen der Reihe nach ab: die Außerachtlassung von Intentionen und das „Ewigkeitsargument“; die von der Datenlage nicht gedeckte „Überbetonung israelbezogene(n) Antisemitismus in der Außenkommunikation”; den Bias bei der Interpretation israelbezogener Äußerungen oder Symbole; die dünnen und einseitigen Begründungen; die Dekontextualisierungen und die Intransparenz; die ungelöste Frage, wie die Deutungsmacht bei der „Entschlüsselung antisemitischer Codes“ eigentlich legitimiert und rechenschaftspflichtig gemacht werden kann; die Diskreditierung und Stigmatisierung palästinensischer Narrative und der Generalverdacht gegen sie; sowie, als Kehrseite davon, die Stärkung des nationalistischen israelischen Siedlernarrativs und die Verschleierung von politischen und propagandistischen Zielsetzungen, indem der Protest dagegen als antisemitisch gebrandmarkt wird; und schließlich die Beförderung eines antimuslimischen, antiarabischen, antipalästinensischen Rassismus.
RIAS hat den Gegenbericht der Diaspora Alliance bisher nicht inhaltlich kommentiert, sondern nur als grundlos böswilligen Versuch der Abwertung seiner Ergebnisse diffamiert. Er ist offenbar nicht in der Lage, auf die Kritikpunkte sachlich und inhaltlich einzugehen. Ja, er ist nicht einmal in der Lage, die kleinen Unsauberkeiten in dem Gegenbericht zu entdecken, die er ausbeuten könnte. An einer Stelle bezieht sich der Gegenbericht auf ein Vorwort des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, im Jahresbericht 2021 von RIAS Bayern, das angeblich antiarabische oder antimuslimische Aussagen enthalten habe. Die leicht verfälscht zitierte Aussage Schusters stammte jedoch aus einem Interview 2015.
Aber anstatt einem freiberuflichen israelischen Journalisten die kleinteilige Mühe und die Verantwortung dafür aufzubürden, sollten sich Forscher in Deutschland finden, um die Arbeit von RIAS kritisch zu hinterfragen und um dafür zu sorgen, dass endlich mit offenen, diskutierbaren Rassismus- und Antisemitismusdefinitionen eine tragfähige Datenlage geschaffen wird. Es muss Schluss sein mit einem Antisemitismusverständnis, das umstandslos und ohne Differenzierungsmöglichkeit Antizionismus unter Antisemitismus subsumiert und Kritik – auch Fundamentalkritik – an Israel als per se antisemitisch denunziert. Es muss vor allem auch Transparenz hergestellt werden, und Intransparenz darf sich nicht hinter angeblichem Opferschutz verstecken: 80 Prozent der vom RIAS 2024 erfassten „Vorfälle“ richteten sich nicht gegen Einzelpersonen; es gibt also keinen Grund, sie nicht zu veröffentlichen. Die Befürchtungen, dass Kritik an Israel, am Zentralrat, an RIAS oder am Antisemitismusbeauftragten Felix Klein den Schutz von Juden und Jüdinnen gefährdet, müssen anders beantwortet werden als mit autoritären, wirklichkeitsverzerrenden Setzungen. Denn während die Menschenrechtsverletzungen und schweren Kriegsverbrechen in Gaza und in der Westbank genozidale Züge annehmen, von Deutschland aber weiterhin mit Waffen und propagandistischer Rechtfertigung unterstützt werden, schießen auch antisemitische Verschwörungstheorien ins Kraut. Und diese werden durch die Arbeit des RIAS eher befördert als bekämpft.
A. Dirk Moses: Nach dem Genozid. Grundlage für eine neue Erinnerungskultur, Berlin (Matthes & Seitz) 2023, 160 S.
„Nach dem Genozid“ – es ist schwer, in diesen Tagen den Titel der 2023 auf deutsch erschienenen, stark gekürzten Fassung von Dirk Moses’ epochalem 600-Seiten-Werk „Problems of Genocide“ nicht auf Gaza zu beziehen, wo es bald kein palästinensisches Leben mehr geben dürfte. Aber gerade in Bezug auf Gaza hat auch die andere, eigentliche Bedeutung des Titels einen Sinn: dass der Genozidvorwurf selbst nicht taugt, um diese Verbrechen zu verhindern, und die Verbrechen eher verschleiert als klärt. Während sich die Erkenntnis durchzusetzen beginnt, dass es sich beim Vorgehen Israels in Gaza tatsächlich um einen Genozid handelt, ist es für Zehntausende von getöteten Menschen schon zu spät, und man ahnt, dass die Fixierung auf das Genozid-Paradigma selbst dazu beigetragen haben könnte. Die Institutionen des Völkerrechts kollabieren, und im Moment dieses Niedergangs werden ihre Geburtsfehler sichtbar.
In Moses’ deutschem Buch ist, anders als in der englischen Vollversion, von Palästina fast nicht die Rede. Die zeitgenössischen Fallbeispiele sind vor allem das russische Vorgehen in der Ukraine, aber auch Sudan, Syrien, Myanmar, China. Es wurde vor dem 7. Oktober fertig gestellt und nimmt wohl auch Rücksicht auf deutsche Befindlichkeiten. Seine große These ist aber auch ohne expliziten Bezug auf Palästina mit der Staatsräson-getriebenen deutschen Erinnerungskultur inkompatibel. Sehr kurz zusammengefasst die These: Laut Genozid-Konvention 1948 sollten Verbrechen wie der Holocaust in Zukunft verhindert werden. Doch ihre Unterscheidung zwischen militärischen und genozidalen Intentionen (die ersteren zielen auf Niederschlagung, die letzteren auf Vernichtung) ermöglichten es genozidaler Kriegsführung, also Kriegen mit Vernichtungsabsicht, sich der engen Definition der Genozid-Konvention zu entziehen.
Moses sagt, dass genozidale wie auch andere Formen der Massengewalt gegen Zivilist:innen von einer Pseudo-Rationalität getrieben werden, nämlich dem Streben nach einer „permanenten Sicherung“ durch Verhinderung antizipierter Angriffe. Das äußert sich in den Begrifflichkeiten der „Sicherheit“, der „Vorbeugung“, der „Endlösung“ etc. Die Pseudo-Rationalität der dauerhaften Sicherung rechtfertigt auch Massentötungen und Belagerungen von Zivilist:innen in nicht oder noch nicht genozidalen Kriegen, die Widerstand und Bedrohung nicht antizipieren, sondern darauf reagieren: mit Flächenbombardierungen und Drohnenangriffen, mit dem Einsatz der Atombombe, mit Aushungern und langsamem Sterbenlassen, mit Kolonialverbrechen aller Art. In der Praxis gehen militärische und genozidale Logiken und Intentionen Hand in Hand und sind miteinander verflochten.
Dass in Konflikten, wo es letztlich um Widerstandsbekämpfung geht, aus jedem Kind ein Terrorist werden und jeder unschuldige Mensch ein „human shield“ sein kann, macht grässliche Verbrechen möglich, die dann für die Zuschauer quasi unmerklich ethnisch und rassistisch aufgeladen in Genozide übergleiten können. Die Betroffenen wissen natürlich von Anfang an, welch verbrecherischer Dynamik sie ausgesetzt sind. Aber die Täter, die Bystander, die Komplizen können sich die Verbrechen schönreden, mit Verweis auf Verteidigung und dauerhafte Sicherung. „Nie wieder Hamas“ resultiert unter der Maßgabe der permanenten Sicherung zwangsläufig in der Zerstörung Gazas, in der Massentötung von palästinensischen Zivilist:innen und in ethnischer Säuberung, unter dem „humanitären“ Vorwand, das sei auch im Interesse der Bevölkerung.
Die deutsche Mehrheitsgesellschaft – in Medien, Politik, und auch in Fachkreisen – hat bis heute Dirk Moses nicht verziehen, dass er den „Katechismus“ ihrer staatlich sanktionierten Erinnerungskultur durch schlichte Beschreibung seiner Bestandteile bloßgelegt hat. Moses hatte mit seiner Intervention lediglich vorgeschlagen, die völkischen Vorannahmen der Erinnerungskultur loszuwerden und sie so weiterzuentwickeln, dass sie inklusiv für Opfererinnerungen wird, die von der Singularitätsthese mit ihrer Fixierung auf Ideologie verdeckt werden.
Der „Historikerstreit 2.0“, oder wie immer man ihn nennen soll, zeichnet sich in Deutschland nun leider unter anderem auch dadurch aus, dass Dirk Moses bis heute regelmäßig diffamiert und in die Nähe von Holocaustverharmlosern und ‑relativierern gerückt wird. Eine Diskursanalyse der Selbstwidersprüche und empirischen Falschheiten, mit denen in deutschen Medien sein Ruf zerstört wurde, steht aus. „Moses und andere wollen weder in der Shoah noch im NS-Antisemitismus spezielle Qualitäten erkennen, die den nationalsozialistischen Massenmord an Jüdinnen und Juden von kolonialen Genoziden fundamental unterscheidet“, muss man jetzt gerade wieder in der Mai-Ausgabe der „Sehepunkte“ lesen, und keine deutschen Fachkolleg:innen nehmen Moses gegen diese abstruse Verleumdung in Schutz. Natürlich weiß Moses um die „speziellen Qualitäten“ des Holocaust und um die Unterschiede zu den kolonialen Genoziden. Aber er analysiert sie eben im historischen Zusammenhang, mit der besonderen Temporalität, die der Holocaust hatte:
„Sie planten die Eliminierung feindlicher Gruppen im Voraus. Anders als ‚klassische‘ imperiale Gewalt war ein Großteil ihrer Gewalt dementsprechend vorsätzlich geplant. Sie versuchten, der Geschichte eine Richtung vorzugeben. So gesehen markieren das nationalsozialistische Reich und dessen berüchtigte Vernichtungspolitik den Kulminationspunkt jahrhundertelanger Imperienbildung sowie denjenigen der Vernichtung von in- wie ausländischen Feind*innen, seien sie real oder eingebildet. Dieses imperiale Projekt stand unter dem Zeichen eines ‚Erlösungsimperialismus‘, weil es, wie Hitler sagte, zur historischen ‚Lösung der deutschen Frage‘ führen würde, für die ‚es nur den Weg der Gewalt geben‘ könne. Der ‚Erlösungsantisemitismus‘ der Nationalsozialist*innen war ein integraler Bestandteil dieses Projekts, schließlich bedeutete die Vernichtung ‚der Juden‘ für sie auch eine grundlegende Antwort auf ‚die deutsche Frage‘.“ (S. 104–105)
Die selbstwidersprüchlichen, gehässigen und verständnislosenUnterstellungen, die in Deutschland sonst noch gegen ihn vorgebracht wurden, sind teilweise an anderer Stelle widerlegt worden, aber diese Arbeit ist wohl müßig. Die deutsche Erinnerungskultur muss sich endlich davon befreien, die „Lehre aus dem Holocaust“ nationalistisch misszuverstehen. Mit Staatsräson und permanenter Sicherung ist einem neuen Massenmord an Juden, wie am 7. Oktober 2023 geschehen, nicht beizukommen. Stattdessen wird Deutschland sich immer tiefer in Verbrechen und sich vollziehende Genozide verstricken. Wie jetzt in Gaza. Darum geht es Dirk Moses.
Alexandra Senfft: Ignorierte Opfer. Sinti und Roma kämpfen weiter um die Erinnerung an den NS-Völkermord, Forum Wissenschaft (2025) 1, 29-32.
Das Bekenntnis Deutschlands zur Erinnerung an den Holocaust und zu den historischen Verpflichtungen Deutschlands gegenüber Jüdinnen und Juden ist inzwischen weitgehend ritualisierter Bestandteil staatspolitischen Auftretens. Für die andere Opfergruppe, die der Nationalsozialismus vollständig vernichten wollte, die Sinti und Roma, gelten diese deutschen Bekenntnisse weit weniger, obwohl sie mit gleicher brutaler Systematik entrechtet und ermordet wurden wie Jüdinnen und Juden. Nach dem Krieg blieb eine Anerkennung des Porajmos, des Genozids an ihnen, lange Zeit aus. Bis heute erfahren sie Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung und stehen bei Anlässen des kollektiven Erinnerns meistens am Rand – wenn sie überhaupt in Erscheinung treten.
Alexandra Senfft schildert als einen besonders aufschlussreichen Fall die Auseinandersetzungen um das Denkmal im Berliner Tiergarten, das an die vom NS-Regime ermordeten Sinti und Roma erinnert. Erst 2012 konnte es – nach langem institutionellem Widerstand und zähem Hinhalten der Politik – eingeweiht werden. Die Gestaltung stammt vom israelischen Künstler Dani Karavan (1930–2021), der eine aus Klang, Skulptur und Natur zusammengesetzte Architektur, umgeben von Bäumen, schuf. Doch seit 2020 planen der Senat und die Deutsche Bundesbahn eine neue S-Bahn-Trasse „S21“, deren zweiter Bauabschnitt das Denkmal untertunneln wird. Zunächst sollte das Denkmal dafür vollständig abgetragen, dann vorübergehend entfernt werden. Es wurde schließlich eine Lösung gefunden, die die Architektur selbst halbwegs intakt halten wird, aber man muss damit rechnen, dass die umliegenden Bäume, die integraler Teil des Konzepts sind, gefällt werden. Für viele Sinti und Roma bedeutet das eine Entweihung des Ortes.
Der 2021 verstorbene Dani Karavan trug 2020 den Protest der Sinti und Roma mit und beklagte, „dass man mit dem (2005 eröffneten) Denkmal für die ermordeten Juden Europas niemals so umgegangen wäre“. Senfft beschreibt, wie Karavan schon bei der Arbeit an dem Denkmal stark aufgefallen war, „dass Romanes-sprachige Menschen als Opfer zweiter Klasse betrachtet werden: ‚Als Jude kann ich das sagen. Man interessiert sich für die Sinti und Roma nicht.‘“ Die Familie Karavans hat im Juli 2024 einen Protestbrief gegen die S-Bahn-Trasse mitinitiiert, der von zahlreichen Kunst- und Kulturschaffenden unterzeichnet wurde. Bisher sieht es jedoch nicht so aus, dass die Risiken einer Beschädigung des Denkmals ernstgenommen würden – obwohl man wohl froh sein muss, dass es nicht noch schlimmer gekommen ist.
Ich finde diesen Fall aus zwei Gründen besonders interessant, die in dem Beitrag nicht reflektiert werden: Zum einen zeigt der Einsatz der Familie Karavan eine opferübergreifende Solidarität, die man auch in vielen anderen Konstellationen beobachten kann. Angehörige von Holocaustopfern setzen ihre Positionalität ein, um Angehörigen von Opfern des Porajmos zu helfen. Es setzen sich auch heute Juden, jüdische Israelis für Palästinenser:innen ein; Ukrainer:innen sind ebenfalls mit Palästinenser:innen solidarisch, Rom:nja ebenso; Palästinenser:innen solidarisieren sich wiederum mit Sudanes:innen, usw. Aus der gemeinsamen Erfahrung der Marginalisierung und Entrechtung und des drohenden oder vollzogenen Genozids entsteht Widerstand gegen die Versuche der Mehrheitsgesellschaft, die Opfergruppen gegeneinander auszuspielen und die einen gegenüber den anderen zu privilegieren.
Zum anderen weist der Fall weist aber auch noch darüber hinaus. Es hat für die Durchsetzung und den Erhalt des Denkmals für die ermordeten Sinti und Roma in der deutschen Erinnerungskultur sicherlich sehr geholfen, ja, war möglicherweise entscheidend, dass Dani Karavan Jude war; dass er auch Israeli war, mag weiterhin nützlich gewesen sein. Aber dieser Einsatz jüdisch-israelischer Positionalität in der deutschen Erinnerungskultur ist voller Ambivalenz. Karavans erste große Denkmal-Architektur war ein Monument für die Palmach-Brigade in der Negev-Wüste, in der Nähe von Beersheba in den Jahren 1963 bis 1968 erbaut – ein Ensemble aus Beton, Wüstenakazien, Wasser und Windorgeln. Die Palmach waren zionistisch-gemäßigte Paramilitärs, die vor der Gründung Israels mit den Briten zusammenarbeiteten und einerseits Siedlungen gründeten und verteidigten, andererseits die zionistisch-extremistischen Terrororganisationen der Irgun bekämpften. Wenn die Schlacht bei El-Alamein gewonnen worden und Nazi-Deutschland in Palästina einmarschiert wäre, hätten die Palmach die dort lebenden Juden gegen ihre sichere Ermordung im Holocaust verteidigt. Stattdessen kämpften sie im Unabhängigkeitskrieg gegen die arabischen Staaten und waren maßgeblich an der Nakba beteiligt. In der Negev, wo Karavans Denkmal an die Palmach erinnertsteht, übernahmen sie die ethnische Vertreibung der palästinensischen Bedouinen aus ihren Dörfern; diese hatten 48 Stunden Zeit, um sich nach Gaza zu begeben. Als Karavan 1963 mit der Arbeit an dem Denkmal begann, war es gerade erst 15 Jahre her, dass die gesamte arabische Bevölkerung Beershebas vertrieben oder in Massakern getötet worden war.
Aus einer verengten antizionistischen Perspektive mag die Positionalität Karavans und seine Annahme von Staatsaufträgen wie für das Palmach-Denkmal ihn für ein Denkmal an die ermordeten Sinti und Roma disqualifizieren. Ich sehe es aber anders: Ich würde mir wünschen, dass eine ganzheitliche Problematisierung dieser erinnerungspolitischen und erinnerungskulturellen Zusammenhänge möglich wäre. Das Denkmal im Tiergarten ist für die Gemeinschaft der Roma und Sinti wichtig und wird von den Angehörigen der Opfer als ein Ort des Gedenkens angenommen – während das „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ von Anfang an, nach den Worten Paul Spiegels, nur „das offizielle Denkmal der Bundesrepublik Deutschland“ war, und kein „Gedenkort der Juden in Deutschland“. Der Wunsch der Rom:nja nach einem respektvollen, und das heißt auch nicht ritualisierten, nicht bürokratisierten und nicht politisierten Umgang mit dem Denkmal muss respektiert werden. Gleichzeitig sollte der Preis, der für eine staatliche Anerkennung des Opferstatus in der offiziellen Erinnerungskultur immer bezahlt werden muss, und den in diesem Fall wieder einmal die Palästinenser:innen zahlen, reflektiert werden. Denn nur so kann man verhindern, dass die Solidarität zwischen Opfergruppen exklusiv wird und ihrerseits Marginalisierung hervorbringt.