Autor: Wegen USA-Aufenthalt muss die Autorschaft anonym bleiben

  • Kritisches und solidarisches Völkerrecht

    Richard Joyce und Sundhya Pahuja, „International law, populism and Palestine: An interview with Nahed Samour”, London Review of International Law 13 (2025), S. 267–284, https//doi.org/10.1093/lril/lraf014.

    Richard Joyce und Sundhya Pahuja, Professor*innen für internationales Recht an der Universität Melbourne, interviewten am 15. Mai 2024 die Völkerrechtlerin Nahed Samour für die London Review of International Law. Das Interview zeigt vorbildhaft, wie man die Kritik am Recht mit einem realistischen und positivistischen Engagement für das Recht in Einklang bringen kann, um Völkermord zu verhindern und sich für Gerechtigkeit einzusetzen. Es schlägt eine Brücke zwischen dem Nationalen, dem Internationalen und dem Transnationalen, macht den Zusammenhang zwischen dem Scholastizid in Palästina und der autoritären Instrumentalisierung emanzipatorischer Konzepte wie der Campus-Sicherheit sichtbar, und ist eine Lehrstunde zur Verantwortung von Hochschullehrer*innen und zur Macht von Studierendenbewegungen.

    Wir werden Zeugen eines obgleich akademischen so doch zutiefst persönlichen, vielschichtigen, umsichtigen Gesprächs zwischen drei beharrlichen Wissenschaftler*innen, über den Zustand der Welt und die Rolle und Verantwortung des Völkerrechts darin. Es ist inspirierend zu erfahren, was die Disziplin des Völkerrechts noch zu bieten hat, insbesondere wenn sie „von unten” geprägt ist und solidarisch ausgeübt wird, im Kampf um Selbstbestimmung und für das Recht aller Menschen, nicht unter den Trümmern des (Post)Kolonialismus, der Apartheid, der politischen Unterdrückung und der wirtschaftlichen Ausbeutung begraben zu werden.

    Im Mittelpunkt des Interviews steht die Annäherung daran, was Umsichtigkeit (im Sinne einer „theory/ ethics of care“) im Bereich des Völkerrechts bedeuten kann und muss:  Sorge – care – für Menschen, unabhängig davon, wo und wer sie sind, Sorge für die eigene Disziplin, Sorge für unser aller (akademische) Freiheit, gemeinsam und über jegliche Arten von Grenzen hinweg zu arbeiten, zu denken und zu protestieren; Sorge für diese ungerechte Welt, die uns dazu zwingt, kritisch zu sein.

    Nahed Samour erinnert uns und insbesondere ihre Kolleg*innen im Bereich des Völkerrechts daran, dass die Art und Weise, wie wir Fragen zu einer Situation und ihrer völkerrechtlichen Bewertung stellen und kontextualisieren, immer Konsequenzen in der materiellen Welt hat. Diese Konsequenzen werden weniger von denjenigen gespürt, die im Völkerrecht arbeiten, als vielmehr von denjenigen, die direkt betroffen sind und die meist an den Rändern dessen stehen, was der deutsche und/oder westliche Diskurs als die richtige rechtliche Perspektive auf die Welt und ihre Konflikte ansieht.

    Das Recht selbst, das sich einer universellen Sprache bedient und auf dem Mythos des zivilisierten liberalen Nationalstaates aufbaut, verstärkt dann unter dem Deckmantel des Rechtmäßigen und Objektiven eine für die meisten Menschen ungerechte und gewalttätige Welt(un)ordnung.

    Und doch werde heute schon „der Verweis auf ein Rechtssystem, das inhärent bourgeois, liberal und konventionell ist, als radikaler Akt angesehen“. Nahed Samour beobachtet, wie juristische Begriffe wie Völkermord und Apartheid „diskreditiert [werden] als ideologische Begriffe, oder Kampfbegriffe“. Dabei identifiziert sie Techniken der Auslassung, z. B. durch Völkerrechtler*innen in Praxis und Wissenschaft, die zwar über Verstöße Israels gegen das humanitäre Völkerrecht sprechen, aber nicht über Völkermord, obwohl Völkermord Gegenstand von Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof ist. Ein weiteres Werkzeug sei die Vermischung von Antizionismus und Antisemitismus, die eine Instrumentalisierung des Letzteren ermögliche. Die schamlose Entwertung von Leben führe dazu, dass die Zerstörung mancher Leben weniger gelte als die Zerstörung anderer und führe so zu einer anhaltenden Straflosigkeit. Das Interview ist ein Appell an Völkerrechtler*innen, sich nicht zurückzulehnen und nicht in Selbstgefälligkeit zu verharren, sondern die Pflicht zur Verhinderung von Völkermord auch für sich selbst anzuerkennen, die eigene Verantwortlichkeit und die Mitschuld ihrer Institutionen in Erwägung zu ziehen und ihrer Verantwortung als Lehrende gerecht zu werden.

    https://doi.org/10.1093/lril/lraf014

  • Völkerrecht in Zeiten des zunehmenden Autoritarismus

    „Professor Schabas: US, Germany, and Others Could Be Held Liable as Accomplices to Genocide in Gaza” [„Professor Schabas: Die USA, Deutschland und andere Staaten könnten als Komplizen des Völkermords in Gaza haftbar gemacht werden”], interviewt von Selcuk Gultasli, 30. August 2025, European Center for Populism Studies, https://www.populismstudies.org/professor-schabas-us-germany-and-others-could-be-held-liable-as-accomplices-to-genocide-in-gaza/.

    Die Normen des Völkerrechts und Völkerstrafrechts sprechen im Zusammenhang mit Israels militärischem Vorgehen und der Siedlungsgewalt in den besetzten palästinensischen Gebieten, deutlich wie eigentlich nie im Recht, eine klare Sprache. Menschenverachtende Politiken nicht nur in Israel, sondern gerade auch in Deutschland übertönen diese Normen allerdings in einer Weise, die es zunehmend schwieriger macht, mit der Kraft des besseren Arguments zu überzeugen und, seien wir ehrlich, auch nur die erdrückende Faktenlage zu benennen.

    In einem ausführlichen Interview mit dem European Center for Populism Studies (ECPS) gibt Professor William Schabas – einer der weltweit führenden Experten für internationales Strafrecht und Völkermordstudien und Professor an der Middlesex University – eine detaillierte Einschätzung der sich zuspitzenden Krise in Gaza aus der Perspektive des Völkerrechts, der Populismusforschung und der globalen Governance. Als Nachkomme einer Familie von Holocaust-Überlebenden warnt Professor Schabas, dass Gaza ein „Lackmustest“ für die Glaubwürdigkeit der internationalen Justiz und die Autorität globaler Rechtsinstitutionen sei.

    Interviews, in denen diejenigen, die ihr ganzes Leben der Auslegung und Klärung des Rechts gewidmet haben, zu Wort kommen, sind in Zeiten wie diesen wichtiger denn je. Sie können die relevanten völkerrechtlichen Normen, deren Verhandlung vor verschiedenen Gerichten und ihre Relevanz für die Politiken von Staaten auch nicht rechtlich geschulten Leser*innen nachvollziehbar machen, ohne an Komplexität einzubüßen. Schabas bietet Leser*innen solides Fachwissen an und zeigt juristisch klare Argumentationsketten auf.

    Mit Blick auf den Völkermordsvorwurf und den Vorwurf von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen stellt Schabas klar, dass Gerichts- und Ermittlungsverfahren wie die momentan vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) und dem internationalen Strafgerichtshof (IStGH) anhängigen ganz konkrete Auswirkungen auf die Entscheidungen einzelner nationaler Behörden und Politiker*innen haben und haben müssen. Denn ein Völkermord ist kein vereinzeltes Ereignis, er setzt sich immer aus einer Reihe von Handlungen und Entscheidungen vieler Akteure zusammen, und ihn zu verhindern, liegt in der Verantwortung aller Staaten, die sich mit dem Völkermord-Übereinkommen von 1948 einem „Nie wieder“ verpflichtet haben. Dabei – und das stellt auch Schabas fest – gab es Völkermorde schon lange vor diesem völkerrechtlichen Übereinkommen, vor allem auch als Teil kolonialer Expansion und einer rassistischen Logik. Diese entziehen sich der vereinfachenden historischen Einordnung eines Davor und Danach einer vermeintlich friedens- und menschenrechtsbasierten liberalen Nachkriegsordnung und prägen die gegenwärtige Weltlage nach wie vor.

    Der Fall Südafrika gegen Israel vor dem IGH ist „wohl der schwerwiegendste Fall von Völkermord, der jemals vor dem Gerichtshof verhandelt wurde“. Schabas argumentiert, dass sich die Absicht zum Völkermord sowohl aus dem militärischen Vorgehen Israels als auch aus Aussagen hochrangiger israelischer Beamter, wie beispielsweise den Äußerungen von Verteidigungsminister Yoav Gallant über die Unterbrechung der Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser und Strom in Gaza, ableiten lasse. „Wir haben mehr als nur ein Verhaltensmuster – wir haben auch Aussagen und klare Hinweise auf eine Politik.“ Unter Bezugnahme auf die gängige Spruchpraxis des IGHs sind dies alles Anhaltspunkte, die bei der endgültigen Beurteilung berücksichtigt werden müssen.

    Laut Schabas machen sich möglicherweise auch Drittstaaten – die USA, Deutschland, Kanada und andere – gemäß Artikel III der Völkermordkonvention wegen der Unterstützung Israels durch militärische und politische Hilfe strafbar. Er warnt: „In dem Maße, in dem sie materielle Hilfe von erheblicher Bedeutung leisten, können sie als Mittäter des Völkermords zur Verantwortung gezogen werden.“

    Jetzt sei ein entscheidender Moment für das ganze weitere Schicksal der internationalen Justiz wie dem IGH und dem IStGH. Die Nichtanwendung einheitlicher Standards im Falle der Zerstörung Gazas berge die Gefahr, dass sich ein „zweigeteiltes System des Völkerrechts“ verfestige und die Menschenrechte weltweit untergraben würden: „Diese Institutionen sind absolut verwundbar und sie sind sich dessen bewusst. Gaza ist ein Test für ihre Glaubwürdigkeit und Autorität.“

    Bei all diesen Punkten nimmt sich Schabas nicht nur die Zeit, die rechtlichen Fragen verständlich zu erläutern, sondern stellt sie auch in den Zusammenhang größerer weltpolitischer und rechtspolitischer Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Staaten und ihren Weltbildern und Wertesystemen. Gerade der IGH, so Schabas, sei in letzter Zeit nach Perioden der grundsätzlichen Einvernehmlichkeit vermehrt Schauplatz solcher Auseinandersetzungen geworden, in denen sich zunehmend die Widersprüchlichkeit und Fragilität nicht nur der internationalen Gerichte, sondern der gesamten normativen und institutionellen Basis der Vereinten Nationen zeige – mit einem Sicherheitsrat, der nicht weiter entfernt von dem Ideal sein könne, eine auf Gleichheit basierende Repräsentanz der gesamten internationalen Gemeinschaft zu sein.

    In einem breiteren Kontext von Debatten über Populismus, Autoritarismus und internationale Rechenschaftspflicht formuliert das Interview einen dringenden Aufruf zum Umdenken in Bezug auf rechtliche, institutionelle und politische Rahmenbedingungen zur Verhinderung von Massengräueltaten. Doppelte Standards, wie sie gegenwärtig mehr denn je in Recht und Politik angelegt werden, sind eben nicht nur unfaire Anwendung des Rechts und ungleiche Verteilung von rechtlicher Verantwortlichkeit und effektiver Strafverfolgung. Doppelte Standards befördern und erzeugen die illegitime Macht der wenigen über die vielen und sind Grundpfeiler eines jeden Autoritarismus, der am Ende alle Personen seiner entmenschlichenden Logik unterwirft.

    Schabas plädiert dafür, dies zu verhindern, solange es noch geht.

    https://www.populismstudies.org/professor-schabas-us-germany-and-others-could-be-held-liable-as-accomplices-to-genocide-in-gaza/