Menschengesichter im Justizvollzug, Video: Ignacio Rosaslanda
(Meinen voran gegangener Bericht, der den Prozess gegen die Ulm5 bis zum 22. Mai umfasste, siehe hier.)
Eine regelmäßige mediale Prozessbeobachtung dessen, was im Gericht in Stammheim mehr als ein Kammerspiel denn als ein Schauprozess aufgeführt wird, findet leider nach wie vor nicht statt. Über den Prozess, der weiterhin zwei- bis dreimal wöchentlich stattfindet, und so künstlich über achteinhalb Monate gestreckt wird, gibt es in den Medien nur höchst sporadische, auf Momentaufnahmen reduzierte Berichte. Die kritische und solidarische Wissenschaft hier auf dieser Plattform kann das Medienversagen nicht wirklich kompensieren und sollte ja eigentlich, statt Updates zu geben, Forschung und Ideen zur Kontextualisierung und zu einem tieferen Verständnis des Prozesses wie der realen Vorgänge entwickeln, die der Prozess zu verschleiern und zu bestrafen versucht.
Hier deshalb nur stichpunktartig, was ich von Zuschauer:innen über den Fortgang des Prozesses in Erfahrung bringen konnte – ohne Gewähr, so wie ich es, als Nicht-Juristin, aus ihren Erzählungen verstanden habe:
- Es herrscht weiterhin Schneckentempo. Die Verhandlungstage dauern oft nur wenige Stunden. Von diesen geht sehr viel Zeit mit Anträgen der Anwält:innen dahin, die von der Vorsitzenden Richterin abgelehnt werden, sowie mit langen Pausen. Einige im Publikum haben angefangen, an einem „Ulm5 Bingo“ zu arbeiten, aber sind kaum über die zwei Begriffe „Antrag abgelehnt“ und „Unterbrechung“ hinausgekommen.
- Die basalen Rechtsverletzungen durch das Gericht sind immer noch nicht behoben: Die Anwält:innen kämpfen um das Recht der Angeklagten, nicht in der Glasbox sitzen zu müssen und ohne Mikro mit ihren Anwält:innen kommunizieren zu können, sowie um das Recht auf Öffentlichkeit. Nach wie vor darf nur die spärlich vorhandene Presse Schreibwerkzeuge mit in den Zuschauerraum nehmen. Als alberner Grund wird genannt, dass Stifte als Waffe benutzt werden könnten, selbst Wachsmalkreiden und biegbare Kinderbleistifte bleiben verboten. Die Anwält:innen müssen auch ohne Erfolgschance ihre Anträge immer wieder vorbringen, damit ihnen nicht später nachgesagt werden kann, sie hätten sich mit den Vorgaben arrangiert.
- Dann gibt es die Befangenheitsanträge, für die die Vorsitzende Richterin immer neue Anlässe schafft. Als jüngstes Beispiel vor ein paar Tagen die „Feldwebel-Episode“; den Dialog konnte sich das Publikum auch ohne Stift und Papier merken: Vorsitzende Richterin befielt: „Ruhe dahinten!“, Rechtsanwalt Schuster: „Das ist ein Gerichtssaal, kein Kasernenhof, und Sie sind kein Feldwebel!“ Vorsitzende Richterin: „Doch!“. Rechtsanwalt Schuster beschwert sich über den „unverschämten Ton“ und stellt Befangenheitsantrag. Die Vorsitzende Richterin diktiert fürs Protokoll. Am nächsten Tag stellt sich heraus, dass die Angeklagten nicht, wie es ihr Recht gewesen wäre, über den Ausgang dieses Antrags, also seine Ablehnung, informiert wurden. Also weitere Anträge. Außerdem stellt sich heraus, dass der Wortlaut des Protokolls nicht mit dem übereinstimmt, was alle Anwesenden gehört hatten. Der Verdacht steht im Raum, dass die Vorsitzende Richterin das Protokoll nachträglich geändert hat und lügt. Also wieder ein Befangenheitsantrag.
- Am 8. Verhandlungstag, als die Hitzewelle am schlimmsten war, wurde den Angeklagten genehmigt, Wasser zu trinken. Frühere Anträge, Wasser trinken zu dürfen, waren abgelehnt worden.
- Immerhin gab es einen Moment der Konfrontation des Gerichts mit der Realität: Die Anwältin Nina Onèr drang mit dem Antrag durch, einen vor kurzem erschienenen Bericht vorzustellen: den mit dem European Press Prize 2026 ausgezeichneten Report „What the wounds are telling us“ der niederländischen Zeitung „de Volkskrant“, der auf der Grundlage von Hunderten von Fotos, Videos, Röntgenbildern, Tagebucheinträgen, Interviews von und mit Ärzten und Krankenschwestern in Gaza grausig belegt, dass Kinder, auch kleine Kinder, in hoher Zahl gezielt ermordet werden und unter den entsetzlichsten Umständen sterben. (Die Ulm5 hatten „Baby killer Israel“ an die Wand gesprüht, weil es sich, wie sie und ihre Anwält:innen vor Gericht sagten, auf eine heutige Realität bezieht, die nichts mit der judenfeindlichen mittelalterlichen Ritualmordlegende zu tun hat.) Da die Gerichtssprache deutsch ist, mussten die Übersetzerinnen diesen Text aus dem Stegreif übersetzen. Beiden fiel das sichtlich schwer, der einen brach die Stimme. Einmal wieder war es den Anwälten gelungen, quasi durch die Hintertür Argumente oder Materialien vorzubringen, die gegen das Narrativ der Anklage die wahre Motivation der Angeklagten spüren lassen.
- Die Beweisaufnahme vor Gericht hat endlich begonnen. Allerdings nicht mit der Aufnahme von Beweisen, sondern – so steht zu befürchten – mit ihrer Manipulation. Es wurde ein Video vorgespielt, das die Polizei aus den Aufnahmen, die die Ulm5 selbst gemacht haben, zusammengeschnitten hat. In diesem Video sind offenbar Passagen unterdrückt, die zeigen würden, dass die Angeklagten eben KEINE Gewalttäter und terroristisch gesinnte Extremisten sind, sondern sich große Mühe gegeben haben, damit keine Menschen und überhaupt keine Lebewesen zu Schaden kommen. Dies konnte eine:r der Angeklagten, Crow, klarstellen, ohne dass die Vorsitzende Richterin die Kritik an dem Zusammenschnitt des Videos aufgenommen hätte.
- Ein:e andere:r Angeklagte:r, Vi sagte, dass klar sein solle, was ihre Motivation war, und dass es auch klar sein solle, dass die Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt ist. Auch Zo meldete sich zu Wort und gab ein Statement ab, zum Verhältnis von „force“ und „violence“, an dem die Übersetzung grandios scheiterte.
- Eigentlich hätte am 29. Juni auch noch die Aussage des polizeilichen Ermittlungsleiters gehört werden sollen, der den 200seitigen Bericht geschrieben hat, auf dem die Anklageschrift beruht. Die Anwälte legten dagegen Beschwerde ein, ihn als Zeugen zu vernehmen, weil er eigentlich zum Team der Staatsanwaltschaft gehöre. Anlass für die Vorsitzende Richterin, den Verhandlungstag vorzeitig zu beenden – aber vielleicht nicht der Grund, der eher in der durch die „Feldwebel-Episode“ geschaffenen Situation vermutet werden kann.
Beim grundsätzlicheren Nachdenken über diesen Prozess beschäftigen mich zwei Themenstränge:
Erstens die Bedeutung von Leben/Lebendigkeit als Widerstand, und die vielfältigen Strategien der Repression, das Lebendige abzutöten. Mich bewegt eine kurze Videoaufnahme der Ankunft des Gefangenentransports, mit dem Daniel aus der JVA Ulm nach Stammheim gebracht wurde, vor dem Gerichtsgebäude. Der Bus steht einige Sekunden vor dem Tor. Hinter der vergitterten Seitenscheibe im dunklen Inneren sieht man Daniel schemenhaft lächeln und mit den Händen ein Herz formen. Dieses Daniel so auszeichnende fröhliche, freie Lächeln, ein Menschengesicht! Dann kommt die Heckscheibe vor die Kamera. Auf ihr wird mit den Gesichtern von drei jungen Menschen in Uniform um Bewerbungen im Justizvollzug geworben. Der Kontrast zwischen den generischen Menschengesichtern auf der Heckscheibe und dem lebendigen Menschengesicht hinter Gittern ist kaum auszuhalten. „Free Daniel“ in seiner Doppelbedeutung: Freiheit für Daniel, und Daniel, selbst in Gefangenschaft noch frei. Dem Freitag hat Daniel von der Reizarmut und der Langeweile im Gefängnis erzählt: nur zwischen 8.30 und 9.30 gibt es Hofgang und eine Gelegenheit, mit Mitgefangenen zu sprechen, aber keinen Baum, keinen Strauch, keine Natur. „Ich darf in einem Betonhof herumlaufen – es gibt dort kein Grün.“ In dieses Gefängnis eine Pflanze hineinzuschmuggeln, wäre bereits Widerstand. Man darf den Angeklagten nicht einmal ein getrocknetes Blütenblatt schicken.
Auch der ritualisierte Ablauf im Prozess erscheint mir jetzt in diesem Licht. Er soll Rechtssicherheit und Berechenbarkeit herstellen, aber die Entfremdung, die er erzeugt, und von der der Deutungskleinkrieg der Anwälte nur ein Ausdruck ist, hat auch noch einen anderen Zweck: nämlich aus den Anwesenden die Lebendigkeit und die Freiheit quasi herauszusaugen. In der sterilen, feindlichen Atmosphäre, in der es nur Gehorsam oder Aufmüpfigkeit als Haltungen zu geben scheint, soll es ein offenes Lächeln, ein von Herzen kommendes Wort und überhaupt ehrliches und unverstelltes menschliches, lebendiges Verhalten, das es doch eigentlich auch für die Wahrheitsfindung bräuchte, so schwer haben wie nur möglich. Auch deshalb klatscht und jubelt das Publikum, wenn die Angeklagten hereinkommen, und bricht es aus manchen trotz der Verfügung, still zu sein, heraus, wenn eine:r der Anwält:innen etwas Würziges, Wahres spricht. Und auch deshalb ist es so anrührend, wie die Angeklagten miteinander hinter ihrer Glasscheibe auch non-verbal kommunizieren und sich umeinander sorgen.
Der zweite Themenstrang ist der Vergleich mit der RAF, der einem ständig aufgedrängt wird, auch von eigentlich staatsräson-kritischer Seite. Das einzige Tertium Comparationis, das ich akzeptiere, ist, dass der Ulm5-Prozess ebenfalls von großer historischer und öffentlicher Bedeutung ist und deswegen so wie der RAF-Prozess mit Wortprotokollen und Video/Ton-Aufnahmen dokumentiert werden sollte. Und ja, natürlich waren auch unter den RAF-Mitgliedern junge, lebendige Menschen, die das Unrecht und die Genozide ihrer Zeit moralisch und politisch zu unerträglich fanden, um untätig zu bleiben. Und ja, natürlich greift der Staat bei der Bekämpfung von allem, was er als staatsfeindlich wahrnimmt, zu potenziell jedem Mittel. Aber ansonsten hinkt der Vergleich und nützt nur der Repression, selbst wenn er die Repression kritisiert. Anders als die RAF haben die Ulm5 ihr Verhältnis zur Gewalt geklärt. Wie Crow ausgeführt hat, war es den Fünfen von größter Wichtigkeit, dass keine Menschen zu Schaden kommen. Sich als eine „Armee Fraktion“ von was auch immer zu verstehen, Waffen zu sammeln, Menschen zu entführen, zu verletzen, zu töten, wäre völlig unvereinbar mit ihrer Grundmotivation. Aber, wie Zo versucht hat zu erklären, auch der Gegensatz „Gewalt gegen Sachen versus Gewalt gegen Personen“ trifft es nicht mehr, wenn Lebensgrundlagen systematisch zerstört werden und dem Leben überhaupt sehr real mit der Vernichtung gedroht wird. Die Tat der Ulm5 richtete sich weder gegen Menschen, noch gegen Kaufhäuser, Polizeiwachen, Autos, das Springer-Hochhaus und dergleichen, sondern ausschließlich gegen eine Waffenproduktion mitten in einem laufenden Genozid. In Gaza werden nicht nur Kinder langsam und grausam ermordet, große Teile von Gaza sind in Todeszonen verwandelt, wo kein Halm mehr wächst. Das Todeswerkzeug hierfür zu beschädigen, ist so viel oder wenig „Gewalt gegen Sachen“, wie es die Unschädlichmachung einer Mordwaffe ist. Deshalb argumentieren die Anwält:innen mit Notstand und Nothilfe.
Wenn man den Widerstand gegen die Zerstörung von Lebensgrundlagen zum Kriterium nimmt, ist der Vergleich nicht die RAF, sondern heute die Letzte Generation. Stellen Sie sich vor, es herrschen – und das ist sehr wahrscheinlich – in unseren versiegelten Innenstädten bald über lange Zeiträume Temperaturen über 40 Grad: es gibt nur Beton, keinen Baum, keinen Strauch, „es gibt dort kein Grün“. Wäre das Aufreißen der versiegelten Flächen dann noch „Gewalt gegen Sachen“, und nicht vielmehr eine konstruktive, den Pflanzen, Tieren und Menschen und auch den von und für Menschen geschaffenen Sachen dienliche Tat? Es drohen immer größere Zonen, in denen wegen umfassender Zerstörung das Leben fast unmöglich wird. Dafür steht Gaza als Horrorszenario, das überall dort Realität wird, wo insbesondere rassifizierte Bevölkerungen gänzlich überflüssig und störend werden; und das ist das, was junge Menschen zu Aktionen wie dem Einbruch bei Elbit treibt.