Ulm5-Prozess: Skurril und ungerecht – Notizen vom 11. Prozesstag am 22. Juli

Irische Parlamentsdelegation vor der Panzerglas-Trennwand im Gericht, Foto: Ignacio Rosaslanda

Endlich habe ich es geschafft, aus Berlin anzureisen und einen Tag lang den „Ulm5“-Prozess zu beobachten: Den 11. Prozesstag am Mittwoch, 22. Juli. Über die Begleitumstände und den Ort – die Betonwüste der JVA ebenso wie über die Menschen, die sich schon am frühen Morgen zur Solidarität versammeln, wurde an dieser Stelle schon viel geschrieben. Daher beschränke ich mich an dieser Stelle im Wesentlichen auf den Prozessverlauf, der am Ende des Tages alle Absurditäten dieses Verfahrens offensichtlich lassen werden sollte.

Als Journalist habe ich das Privileg, einen Pressesitz einnehmen und einen Computer, Stift und Papier mitbringen zu können. Was nicht sonderlich spektakulär klingt, ist in diesem besonderen Verfahren aber doch ein bemerkenswertes Vorrecht: Denn den „normalen“ Besuchern wird das verwehrt, Stifte könnten ja als Waffe missbraucht werden. So scheint jedenfalls die Begründung des Gerichts zu sein, wie sie denn ja auch das Verfahren insgesamt an diesen berüchtigten  Hochsicherheitsort verlegt haben und die fünf Angeklagten (Daniel Tatlow-Devally, irische Staatsbürgerschaft, Leandra Rollo/ spanisch, Zo Hailu  und Crow Tricks/ britisch und Vi Kovarbasic/ deutsch) wie gefährliche Terroristen behandeln und inszenieren. Sie sind seit über neun Monaten in Untersuchungshaft und werden in Handschellen vorgeführt.

Vielleicht sogar noch schlimmer als Terroristen – denn eine Absurdität ist heute, dass im Sitzungssaal nebenan der Prozess gegen jene Reichsbürgergruppe stattfindet, die einen Umsturz der demokratischen Ordnung in Deutschland geplant hatte und sich dafür schwer bewaffnete. Und trotz der zweifelsfrei nachgewiesenen Militanz der Angeklagten werden diese mit weniger drastischen Sicherheitsvorkehrungen konfrontiert als die „Ulm5“, bei einzelnen Reichsbürger-Angeklagten wurde zum Beispiel die Untersuchungshaft ausgesetzt.

Zum heutigen Prozesstag ist eine Gruppe irischer Abgeordneter angereist, die den Prozess beobachten wollen, da Daniel irischer Staatsbürger ist – auch ihnen wird am Eingang verwehrt, Stift und Papier in den Gerichtsaal hereinzubringen, eigentlich schon das ein unglaublicher Vorfall angesichts ihrer parlamentarischen Rechte und Immunität. Aber unglaublich ist an den Begleitumständen dieses Prozesses vieles.

Heute verläuft der Einlass reibungslos, die Kontrollen verlaufen wie am Flughafen, die Justizbeamt*innen sind freundlich. Nur bei der Körperkontrolle wird etwas fester zugepackt, die Schuhe werden noch gesondert kontrolliert. Um neun Uhr sind die meisten Beobachter*innen schon im Gerichtssaal – hinter einer geschätzt 2,5 Meter hohen Panzerglasscheibe sind alle ca. 70 Plätze belegt. Eigentlich soll der Prozess jetzt beginnen, doch es tut sich noch nichts. Sechs Justizbeamte sind im Raum, wohl weniger als bei anderen Prozesstagen. Ein Zugeständnis an die irischen Parlamentarier, wird gemutmaßt. Wird der Prozess heute anders ablaufen?

Erst um Viertel nach zehn geht es endlich los. Die fünf Angeklagten werden in Handschellen hereingebracht, unter dem Applaus und dem Rufen der Zuschauer: „Free Ulm5!“ Die jungen Menschen lächeln dankbar. Sie sehen so selbstbewusst, so freundlich, so aufrecht aus – und zugleich ist in diesem Moment klar, dass es ein seltener Moment der Stärke ist, des Empowerments, der im Kontrast zu den quälenden, krank machenden Tagen im Gefängnis ist. Vi hat das kürzlich ergreifend in einem Brief beschrieben.

Hier im Gerichtssaal machen sie wieder das Herzzeichen – wegen der Handschellen bleibt es ein versetztes, gespaltenes Herz. Die „Ulm5“ sitzen wieder in einem schmalen, mit Panzerglas abgetrennten Kasten und damit separiert von ihren Verteidigern. Eine Situation, die seit Prozessbeginn als unwürdig für einen Rechtsstaat beschrieben wurde und auch heute wiederholt thematisiert wird. Der Prozess läuft seit mehreren Monaten und an diesen fragwürdigen Umständen hat sich immer noch nichts geändert.

Die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt, die auf mich zunächst unscheinbar und zurückhaltend wirkt, stellt die Anwesenheiten fest, dann beginnt der Prozess mit einer Äußerung von Zo („die angeklagte Person Hailo“ – ist es Gerichtsdeutsch, oder der ungelenke Versuch, die Pronomen der queeren Angeklagten zu vermeiden?) Zo beantragt erstens, dass die absurde Sitzordnung im Saal aufgehoben wird und die fünf bei ihren Anwält*innen sitzen können; und zweitens, dass Gespräche vor dem Prozess und in den Pausen ohne eine Trennscheibe möglich sind, denn auch außerhalb des Gerichtssaals können die Anwälte nicht unmittelbar mit ihren Mandant*innen sprechen. Begründet wurde die Sitzordnung im Saal wohl bisher mit Platzmangel. Doch Zo, und später auch die Anwält*innen, machen deutlich, dass das vorgeschobene Argumente sind, denn es gebe noch alternative Sitzungssäle, die zudem mehr Platz für die Öffentlichkeit böten. Und am selben Gericht haben schon Prozesse stattgefunden, bei denen die Angeklagten bei ihren Anwält*innen saßen.

Bei dem Vortrag kann man Zos Stimme nicht hören, weil das Mikrophon abgestellt ist, der Inhalt wird erst verständlich in der deutschen Übertragung, die die Übersetzerin einspricht; die Anwält*innen unterbrechen und stellen den Antrag, dafür zu sorgen, Zos englische Ausführungen hörbar zu machen. Denn schließlich sind auch englischsprachige Personen im Raum, nicht zuletzt die Abgeordneten aus Irland. Es sind immer wieder solche kleinen Selbstverständlichkeiten, die nicht funktionieren und dann vom Gericht zeitaufwändig und umständlich adressiert werden. An dieser Stelle verfügt die Richterin eine Unterbrechung für eine „technische Überprüfung“. Nach einer 11-minütigen Pause fährt Zo vor, jetzt hört man ihre Stimme und die folgende Übersetzung.

„Es ist immer dasselbe“ sagt Zo. „an jedem Gerichtstag funktioniert hier die Technik nicht richtig. Hier wird massig Zeit verschwendet, während wir diese sehr schmerzhaften Handschellen tragen und unsere U-Haft weitergeht.“[1] Bei ihren Anwälten zu sitzen sei ein absolut grundlegendes Recht, und eine echte Verteidigung sei gar nicht möglich ohne direkte Gespräche, Abstimmung, Dokumentensichtung. 

Und dann die Frage: „Is the court really so afraid of what would happen if we moved out of the glass cage?“

Das ganze Setting ist absurd: Diese fünf jungen Menschen haben sich bei ihrer Tat selbst gefilmt, sich ohne Widerstand festnehmen lassen und verhalten sich seitdem absolut kooperativ und friedlich; und dennoch werden sie – und auch die Zuschauer des Verfahrens – einem schwerwiegenden Generalverdacht ausgesetzt, nämlich dass es sich bei ihnen um potentiell gefährliche, gewalttätige Verbrecher handelt – der Kontrast zu diesen feinen, ruhigen, lächelnden, warmherzigen jungen Menschen könnte nicht größer sein.   

Warmherzigkeit ist wohl eher selten ein Bestandteil von Gerichtsprozessen; und von diesem hier ganz sicher nicht. Der Oberstaatsanwalt Ronny Stengel, der größtenteils unbeteiligt wirkt, verzieht keine Miene, und wenn immer wieder Anträge gestellt werden, die zum Teil nur kleinste Verbesserungen dieser absurden Prozess- und Haftbedingungen einfordern, heißt es gebetsmühlenartig, man habe sich dazu bereits geäußert oder werde sich schriftlich äußern. Begründet wird nichts. Die Sitzordnung, so der Oberstaatsanwalt, widerspreche nicht einem fairen Verfahren – das ist die einzige Entgegnung auf Zos Stellungnahme und den anwaltlichen Antrag, dies zu ändern. 

Auch Vi bekräftigt nochmal: „Wir verhandeln seit drei Monaten und es schränkt mich massiv ein, dass ich nicht bei meiner Verteidigung sitzen kann; ich habe das Recht als Angeklagte mit meinen Anwälten zu reden! Ich kann mir nicht vorstellen dass das hier nochmal drei Monate so weiter gehen soll.“

Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass ihre Mandant*innen bei den Gesprächen am Morgen vor Prozessbeginn bis zu einer Stunde lang in gebückter Haltung stehen müssen, um durch die Trennscheibe kommunizieren zu können. Rechtsanwalt Matthias Schuster: „Wer diesen Raum konstruiert hat, der hat keine Ahnung von den rechtsstaatlichen Grundlagen. Das ist der Verteidigung in einem Rechtsstaat unwürdig!“ Rechtsanwältin Maja Beisenherz weist darauf hin, dass im Parallelverfahren gegen „Reichsbürger“ deren Anwält*innen die Möglichkeit haben, in den Zellenbereich zu gehen und direkt mit ihren Mandant*innen zu sprechen. Und Rechtsanwalt Benjamin Düsberg unterstreicht dies mit dem Angebot an die Richterin, sich einmal selbst auf dem Platz der Verteidigung zu setzen und die Bedingungen zu prüfen: „Ich leite gern in der Zeit die Verhandlung.“

So geballt ist die Kritik an diesen schwierigen Umständen der Verteidigung, dass die  Staatsanwaltschaft eine 30-minütige Unterbrechung beantragt, falls nicht „zur Sachlichkeit zurück gefunden werde.“ Rechtsanwalt Mathes Breuer kritisiert diese ständigen Androhungen von Unterbrechungen, die sich durch den Prozess ziehen, als eine rechtswidrige Disziplinierung.

Zu diesem Zeitpunkt will die Richterin weitere Anträge zurückstellen, mit dem Argument, dass ein Zeuge bereits seit über einer Stunde auf seine bevorstehende Befragung warte – allerdings waren ja die Richterin und ihre Kolleg*innen des Gerichts selbst für den verspäteten Prozessbeginn verantwortlich.

Anwalt Düsberg macht das nochmal deutlich und nutzt dann einfach mal die Gelegenheit, die sieben irischen Parlmentarier zu begrüßen: „Welcome to Germany, Welcome to Stammheim“ – als er sie auf Englisch auffordert, der Welt von diesem Verfahren zu berichten, dessen Umstände eher an Russland erinnerten, rudert der Oberstaatsanwalt wild mit den Armen und der Richterin platzt der Kragen – sie verhängt eine 30-minütige Unterbrechung, dreht Düsberg das Mikro ab und stürmt samt Staatsanwaltschaft aus dem Saal. Für die Ulm 5 bedeutet das wieder Handschellen an, Abtransport in die Zelle, kein direkter Kontakt mit den Anwälten. Nach der halben Stunde werden sie wieder hereingeführt, unter dem Applaus der Zuschauer.

Diese Unterbrechungen sollen offensichtlich die Verteidigung einschüchtern, doch stattdessen machen sie die mangelnde Souveranität der Richterin deutlich. Auf die Frage nach dem Sinn der Unterbrechung bellt sie lautstark: „Das ist hier keine Diskussionsrunde!“ Außerdem behauptet sie, Düsberg hätte sich nicht auf Englisch an die Iren wenden dürfen: „Das Verfahren läuft auf Deutsch, Gerichtssprache ist Deutsch hier.“ Eine Szene die mich an Guido Westerwelle erinnert, der nach dem Wahlerfolg der FDP 2009, als er als designierter Außenminister galt, als Ausweis seiner Weltläufigkeit einen englischen Fragesteller abkanzelte mit den Worten: „So wie es in Großbritannien üblich ist, dass man dort Englisch spricht, so ist es hier üblich, dass man Deutsch spricht“ und dann nochmal betonte: „…es ist Deutschland hier.“

Ja, es ist Deutschland hier. Alle Anwälte kritisieren, was jetzt ziemlich offensichtlich geworden ist: Das Gericht verschleppt den Prozess mit Verspätungen und Unterbrechungen. Und vor allem werden die konkreten Anträge der Verteidigung nicht angemessen adressiert, geschweige denn wird ihnen stattgegeben. Noch nicht einmal der Antrag, dass die irischen Abgeordneten Stift und Zettel benutzen dürfen. Schließlich kommt als Zeuge ein Polizeibeamter, der beim letzten Prozesstag einen Teil seiner Aussage mit Verweis auf „polizeiinterne“ Abläufe verweigert hatte, aber nun doch dazu aussagen soll – ausnahmsweise doch mal ein Antrag, dem stattgegeben wurde. In der Befragung geht es darum, welchen Zugang der Polizist auf Prozessakten hatte, um sich auf seine Aussage vorzubereiten.

Nach der Zeugenvernehmung wird erneut und mehrfach beantragt, den irischen Parlamentariern das Mitschreiben zu gestatten – doch die scharfe Waffe eines Stiftes bleibt ihnen auch für den Rest des Tages verwehrt.

Und nach all diesen kleinen, nervenaufreibenden und sinnlosen juristischen Gefechten beginnt noch vor der Mittagspause ein inhaltlicher Teil, der nicht Nebensächlichkeiten, sondern jene Kriegsverbrechen beleuchtet, welche die Motivation für das Handeln der „Ulm5“ waren. Dazu beantragt Rechtsanwalt Breuer zunächst, den Geschäftsführer von Elbit Systems Deutschland als Zeugen vorzuladen: denn erstens habe die deutsche Dependance von Elbit Hochfrequenztechnologie zur Verfügung gestellt, ohne die die verheerende Kriegsführung in Gaza so nicht möglich gewesen wäre. Und zweitens sei Elbit Systems Deutschland mit seinen Fähigkeiten ein wichtiger Bestandteil des Gesamtunternehmens, also von diesem nicht zu trennen. Elbit – und somit auch Elbit Systems Deutschland – habe daher einen Völkermord und weitere völkerstrafrechtlich relevante Verbrechen unterstützt.

Dann folgt ein langer Vortrag zu den Opferzahlen in Gaza, dem hohen Anteil der getöteten Zivilisten, der umfassenden Zerstörung der Lebensgrundlagen, der Gesundheitsversorgung, dem Einsatz von Hunger als Kriegswaffe – des ganzen Grauens in Gaza. Und exemplarisch einige Massaker, bei denen Zivilisten und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen ums Leben kamen; so wie beim Anschlag auf einen Konvoi der World Central Kitchen, bei dem sieben Mitarbeiter*innen getötet wurden, und der durch eine Drohne ausgeführt wurde, die mit der Funktechnologie von Elbit Systems Deutschland ausgestattet war. 

Dann bezieht sich Breuer auf den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGh) und beginnt aus dessen Begründung der Haftbefehle gegen Premier Netanyahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Gallant zu zitieren – im Original, auf Englisch. Und wieder kommt es zu einer verwirrenden Szene: Die Richterin besteht auf einen Vortrag auf Deutsch – sonst könne der Text nicht Teil der Gerichtsverhandlung sein. Nebenbei lässt sie noch die rassistische Bemerkung fallen, hier könne man auch nicht „einfach etwas auf Swahili erzählen.“ Als die Übersetzerinnen den Haftbefehl übersetzen wollen, lehnt die Richterin das auch ab und rettet sich in die Mittagspause: Es werde definitiv ab jetzt so sein, dass ausschließlich auf Deutsch vorgetragen werde – obwohl sie in der Vergangenheit im Prozess englischsprachige Eingaben zugelassen hat.

Schließlich entscheidet die Richterin aber, heute doch mit Übersetzung fortzufahren, und zwar soll nun vom Englischen ins Deutsche und dann wieder zurück ins Englische (wegen der englischsprachigen Prozessbeteiligten) übersetzt werden – völlig bizarr. Die Rechtsanwälte wiesen darauf hin, dass diese Übersetzungen abermals den Prozess verschleppen.

In der Mittagspause geben die irischen Abgeordneten eine Pressekonferenz, und auch in den folgenden Stunden und Tagen werden sie sich ausführlich äußern: Sie sind von dem, was sie hier sehen, schockiert – bis hin zur Einschätzung, dass hier in Deutschland ein „Schauprozess“ stattfinde – aber doch mindestens ein Prozess, der die Rechte von fünf jungen Menschen, darunter der irische Staatsbürger Daniel, massiv verletze.

Schließlich fährt Breuer nach dem Mittagessen mit dem Haftbefehl und den Einzelheiten zu Elbits Verantwortung fort, was nun tatsächlich doppelt gedolmetscht wird. Einmal mehr geht es dem Gericht um Formalia und Kleinigkeiten, statt um die Inhalte, die hier vorgetragen werden: mehrfache Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwere Kriegsverbrechen, wie sie der IStGh benennt und der Versuch der Zerstörung einer gesamten Bevölkerungsgruppe, den hohen Prozentsatz von Kindern unter den Getöteten, der vielfachen Äußerung genozidaler Absicht durch israelische Politker*innen und der Durchführung eines Genozids, so die Einschätzung von mittlerweile zahlreichen internationalen Expert*innen und Völkerrechtler*innen eingeschätzt wird. 

Und Elbit mit seinen vielfachen Beiträgen zu dieser völkerrechtswidrigen Kriegsführung ist daran, so die Anwälte, direkt beteiligt und damit Täter im Sinne des Völkerstrafrechts. 65 Prozent der in Gaza eingesetzten Drohnen, Landfahrzeuge und Munition kämen aus der Produktion von Elbit, auch KI-Systeme zur Zielermittlung werden von der Firma bereit gestellt. Damit seien 850.000 Ziele im Gazastreifen markiert worden, eine ungeheure Zahl.

Elbit Systems Deutschland spiele mit seiner Hochfrequenztechnik dabei eine zentrale Rolle – ohne den Technologietransfer innerhalb der Firma würde die Tötungsmaschinerie in Gaza nicht in dieser Art und Weise bis heute funktionieren. Elbit Systems Germany ist eine 100% Tochter von Elbit, und von hier werde direkt an den Mutterkonzern geliefert. Der Konzern und die Geschäftsführung leiste den Beitrag also bewusst und im Wissen um die Kriegsführung vor Ort; daher könnten die Handlungen des Konzerns auch natürlichen Personen zugerechnet werden. Das heißt, sie werden in der Lesart der Verteidigung zu Mittätern, und die Handlungen der „Ulm5“ zur Nothilfe.

Schließlich war das Töten zum Zeitpunkt der „Tat“, im September 2025, noch im vollen Gange (seit 16. Oktober 2026 herrscht ein „Waffenstillstand“ der den Namen wegen fortgesetzter israelischer Angriffe, bei denen seitdem über 1000 Palästinenser*innen getötetet wurden, nicht verdient). Und nur kurze Zeit vorher sind noch Lieferungen aus Ulm nach Israel geschickt worden. Das Vorgehen der Angeklagten sei daher als Abwehrversuch zu verstehen, denn die Hoffnung, damit einen realen Einfluss auf die Fortsetzung des Genozids zu entfalten – und sei es nur im Rahmen einer Verlangsamung oder Abschwächung – war absolut real. Und daher – damit schließt der Vortrag – säßen hier die Falschen auf der Anklagebank. Dass der Staatsanwalt den Vortrag ein weiteres Mal als juristisch irrelevant abtut, überrascht nicht. Dabei – so sagt es Benjamin Düsberg – müsste eigentlich er diese Fakten hier vortragen oder ihnen wenigstens nachgehen.

Dann kommt es noch zu weiteren Anträgen, die sich wieder den extremen Haft- und Prozessbedingungen widmen: Dass Vi in der Haftanstalt Schwäbisch-Gmünd das Telefonieren untersagt wird, dass stets Hand- und Fußfesseln angelegt werden beim Transport und die gesamte Prozedur erniedrigend sei – was Vi als unbegründet und rechtswidrig empfinde.

Dann meldet sich nochmal Zo zu Wort und beschreibt selbst diese erniedrigende Behandlung; noch Stunden nach den Gerichtstagen schmerzten rote Stellen an den Handgelenken und während der langen Transporte sei es unmöglich zu lesen, essen, oder trinken. Es gebe doch keine Fluchtgefahr – warum also diese anhaltende Folter?

Doch das Gericht hat sich bisher nicht auf die geringste Verbesserung eingelassen – die Situation ist so absurd, dass noch nicht einmal einem Antrag von Mai, wenigstens einen anderen Typ Handschellen  zu nutzen, der etwas mehr Beweglichkeit ermöglicht, stattgegeben wurde. Auch ein Künstler, der gern Gerichtszeichnungen anfertigen möchte, wird nicht zugelassen. Es scheint dass alle Anträge schon abgelehnt sind, bevor sie gestellt wurden.

Als letztes wird die Verschriftlichung der von den fünf zur Erklärung ihrer Tat angefertigten Videos verlesen und am Ende stehen nochmal Äußerungen von Zo und Daniel.

Zo: „Zum Zeitpunkt meiner Handlung wusste ich, dass ein Völkermord begangen wurde; dass jeden einzelnen Tag Zivilisten getötet wurden. Gerade um dies zu verhindern, habe ich gehandelt – selbst wenn dadurch auch nur ein einziges Kind davor bewahrt würde, von einer Elbit-Drohne getötet zu werden. In den vergangenen zwei Jahren hatte ich bereits versucht, dieses Ziel durch Proteste zu erreichen. Doch das Massaker ging weiter. Und Deutschland exportierte weiterhin Waffen. Selbst wenn man die Geschehnisse nicht als Völkermord bezeichnet – alle sind sich darin einig, dass Israel schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat. Zwischen Juni und unserem Protest im September genehmigte Deutschland Waffenexporte im Wert von knapp drei Millionen Euro. Das war die Motivation für mein Handeln – und sie ist im Video eindeutig erkennbar.“

Dann beginnt Daniel sein Statement auf Englisch, das nun von den Übersetzerinnen ins Deutsche übertragen werden soll. Doch auch die scheinen am Ende dieses langen Tages so erschöpft, dass kaum ein Satz richtig übersetzt und immer wieder neu angesetzt wird. Da es nicht funktioniert kommt es zu einer neuerlichen Unterbrechung, mit der abermals skurrilen Wendung dass Daniel – die ziemlich gut Deutsch können – seinen Text ins Deutsche übertragen muss und nach der Unterbrechung auf Deutsch fortfährt:

„Es ist schon lange her, dass wir die relevanten Videos [gemeint ist Videomaterial zur Aktion der „Ulm5“, darunter Aufnahmen einer Sicherheitskamera, die für den Einsatz vor Gericht geschnitten wurden, und Videos der „Ulm5“, in denen sie über die Motive für ihre Aktion sprechen] gesehen haben (…). Trotz fragwürdigen Redaktionsentscheidungen zeichnen sie ein deutliches Bild: Ein Bild von fünf Leuten, die seit Langem die Ungerechtigkeit der Besatzung von Palästina erkannt haben.

Fünf Leute, die, nicht ohne Entsetzen, herausgefunden haben, dass die deutschen Behörden nicht nur vorhatten, hier ansässigen Rüstungskonzernen zu erlauben, aus einem Massenmord Gewinn zu ziehen, sondern auch mit Absicht alle Einsprüche gegen diese Praxis zu ignorieren oder als Unsinn zu bezeichnen. Fünf Leute, die zu dem Schluss gekommen sind, dass sie eine moralische Pflicht trifft, die Lieferungen von Elbit zu stoppen, um laufende Kriegsverbrechen zu stoppen.

Die Verbindungen zwischen unserem Wissen, Werten und Taten sind klar und einfach. Andere Motive zu behaupten wäre wenig plausibel. Wenn der Staatsanwalt meint, dass wir falsch lagen mit der Annahme eines Genozids und Deutschlands Beteiligung daran, dann müsste er sich damit auseinandersetzen, dass es dafür sehr umfassend dokumentierte Beweise gibt.

Ich habe mich schon klar zu den Antisemitismusvorwürfen geäußert. Sie sind grundlos. In einem fairen und gerechten System würde die Präsentation dieser Videos ausreichen, um unsere Entlassung aus der Untersuchungshaft anzuordnen, wenn nicht gar die komplette Anklage fallen zu lassen. Trotzdem sind wir noch hier. Und wir haben die Absicht, uns entschiedengegen Vorwürfe zu verteidigen, die allein den Zweck dienen, von Deutschlands Mittäterschaft an einem weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit abzulenken.“

Ein langer Prozesstag endet, voller Absurditäten; voller Belanglosigkeiten und voller Zeitverschwendung; die Lebenszeit von fünf jungen Menschen geht dahin, die seit zehn Monaten unter extremsten Bedingungen in Untersuchungshaft sitzen – und Zeit, in der täglich noch mehr Palästinenser*innen in Gaza und in der Westbank getötet werden mit eben jenen Waffen, die von Deutschland nach Israel geliefert werden.


[1]    Diese und alle weiteren Zitate stammen aus der Mitschrift des Autors; wo möglich, wurden Zitate nochmal überprüft. Im Sinne der Lesbarkeit wurden minimale sprachliche Anpassungen vorgenommen.