Alice von Bieberstein (2026). Counterinsurgency by proxy: on the criminalisation of the Kurdish freedom movement in Germany. Citizenship Studies.
In ihrem Artikel untersucht Alice von Bieberstein anhand der jahrzehntelangen Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung in Deutschland, wie sich Staatsbürgerschaft in Deutschland durch den Anti-Terror-Staat verändert. Mithilfe ethnografischer Feldforschung – darunter die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Interviews mit Strafverteidigern und kurdischen Aktivist:innen sowie die Analyse von Geheimdienstberichten und Gerichtsurteilen – zeichnet sie nach, wie Anti-Terror-Gesetzgebung, Vereinsrecht sowie Migrations- und Staatsbürgerschaftsrecht zusammenwirken, um das gesellschaftliche und politische Leben von Kurd:innen zu unterdrücken. Da die Staatsanwaltschaft bestrebt ist, den Anwendungsbereich von § 129 (Gründung einer kriminellen/terroristischen Vereinigung) auszuweiten, um transnationale antifaschistische Mobilisierungen, Klimaaktivismus und direkte Aktionen der Solidarität mit Palästina strafrechtlich zu verfolgen, ist es dringend notwendig, dieses breitere Feld der Kriminalisierung zu untersuchen, seine Logik und Auswirkungen zu analysieren und seine längerfristigen Ursprünge nachzuzeichnen.
Jedes Jahr verurteilt der deutsche Staat im Rahmen von „Staatsschutzverfahren“ fünf bis sieben Kurd:innen. Sobald ein Fall vor Gericht kommt, endet dieser stets mit einer Verurteilung. Den Angeklagten, von denen vielen in Deutschland aufgrund politischer Verfolgung Asyl gewährt wurde (was später zum Anlass für ihre erneute strafrechtliche Verfolgung diente), wird allerdings nie vorgeworfen, eine Straftat als solche begangen zu haben. Stattdessen wird durch eine Logik der Assoziation und Relationalität eine „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ (§ 129b des deutschen Strafgesetzbuchs) konstruiert, die auf vollkommen legalen Aktivitäten beruht, wie etwa die Anmeldung von Demonstrationen, das Sammeln von Spenden oder die Unterstützung von Wahlkampagnen. Der konzeptionelle Dreh- und Angelpunkt, der dies ermöglicht, ist das Konzept des gesellschaftlichen „Zusammenhalts“, auf den sich Staatsanwälte und Geheimdienstmitarbeiter berufen, um gewöhnliche kurdische Sozialität in die Strafverfolgung von „Terroristen“ und deren „Sympathisanten“ einzubeziehen.
Die Kriminalisierung geht jedoch über das Strafgesetzbuch und „Terrorismus“-Prozesse hinaus. Kurdischen Einwander:innen wird regelmäßig Asyl, eine Aufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft verweigert oder ihr Antrag auf Familienzusammenführung wird abgelehnt, nur weil sie an (legalen) Demonstrationen teilgenommen oder (legale) Vereine besucht haben. In ihrem Artikel zeigt Alice von Bieberstein, wie Asyl-, Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsrecht gegen Einwander:innen instrumentalisiert wird, die keine nachweisbare Straftat begangen haben, sondern lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen haben. Die Betroffenen erfahren erst im Nachhinein, dass sie performativen Anforderungen unterworfen waren, die weder gesetzlich festgeschrieben noch öffentlich kommuniziert wurden.
Im Artikel wird argumentiert, dass diese Repression am besten als eine Form der grenzüberschreitenden und stellvertretenden Aufstandsbekämpfung verstanden werden kann. So wie die Aufstandsbekämpfung in der Türkei die gesamte kurdische Bevölkerung erfasst, zielt der deutsche Staat auf die kurdische Sozialität als solche ab – und dehnt damit die antikurdische Politik der Türkei im Namen geopolitischer Freundschaft auf den deutschen Rechts- und Verwaltungsraum aus. Entscheidend ist dabei, dass die Staatsbürgerschaft nicht nur als Ort der Überwachung nationaler Zugehörigkeitsgrenzen erscheint, sondern auch als Mittel zur Operationalisierung geopolitischer Allianzen.