Kategorie: Pick

  • Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz warnt

    Nicola Kuhrt, Markus Weisskopf: Walter Rosenthal im Interview: „Wissenschaftssystem steht vor größter Belastungsprobe seit der Wende“, Research.Table, 04. Februar 2026.

    Rosenthals Interventionen in diesem Interview lassen sich als institutionentheoretische Warnung lesen: In seiner Funktion als Präsident der Hochschulrektorenkonferenz spricht er nicht über Wissenschaft als reine Idee, sondern als Infrastruktur, als Gefüge aus Rechtsnormen, Finanzströmen, Verfahren und Selbstverwaltungsorganen. Sein Satz, „Wir müssen die Wissenschaft so absichern, dass sie auch illiberalen Zeiten standhält“, ist programmatisch und markiert eine Verschiebung: Freiheit erscheint hier nicht als normatives Postulat, sondern als Konstruktionsaufgabe.

    Wenn Rosenthal von der „größten Belastungsprobe seit der Wende“ spricht, dann meint er nicht einen singulären Konflikt, sondern die Gleichzeitigkeit struktureller Spannungen: geopolitische Verschiebungen, erstarkende autoritäre Bewegungen, wachsender Misstrauensdiskurs gegenüber Expertise. In einer solchen Konstellation wird Wissenschaft nicht nur kritisiert, sondern politisch instrumentalisiert. Ihre Autonomie ist keine Selbstverständlichkeit, sondern ein umkämpfter Status.

    Zentral ist Rosenthals Hinweis auf strukturelle Verwundbarkeit. Wissenschaftsfreiheit hängt an konkreten Arrangements. Wo Finanzierung projektförmig fragmentiert ist, wo Planungshorizonte verkürzt werden, wo Zuständigkeiten diffus bleiben, entsteht politische Abhängigkeit. Autonomie wird dann formal behauptet, aber materiell relativiert. In diesem Sinne ist die Forderung nach verlässlicher Grundfinanzierung keine haushaltspolitische Detailfrage, sondern eine Bedingung epistemischer Souveränität.

    Zugleich versteht Rosenthal Resilienz nicht als Abschottung. Wissenschaft dürfe sich nicht in die Rolle des missverstandenen Expertenkollektivs zurückziehen. Sie müsse sich erklären, müsse Diskursfähigkeit beweisen und dürfe sich dabei nicht populistisch verkürzen lassen. Vertrauen entstehe nicht durch Autoritätsgestus, sondern durch transparente Verfahren und nachvollziehbare Kommunikation. Gerade hier zeigt sich die Spannung: Wissenschaft ist auf Öffentlichkeit angewiesen, darf aber nicht von ihr abhängig werden.

    Im Kern plädiert Rosenthal für eine bewusste institutionelle Vorsorge. Wenn illiberale Dynamiken nicht mit abrupten Brüchen, sondern mit schrittweisen Verschiebungen operieren, dann braucht auch die Wissenschaft keine hektische Alarmrhetorik, sondern robuste Strukturen. Absicherung bedeutet hier: klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, starke Selbstverwaltung, langfristige Finanzierung und internationale Vernetzung als Gegengewicht zu nationaler Engführung.

    Rosenthals Position ließe sich daher durchaus als demokratiepolitische Selbstvergewisserung lesen: Wissenschaft steht nicht außerhalb von Gesellschaft, sondern ist Teil der politischen Ordnung – und gerade deshalb auf spezifische Schutzmechanismen angewiesen. Freiheit ist in diesem Verständnis kein Zustand, der einmal erreicht und dann bewahrt wird. Sie ist ein fortlaufender institutioneller Prozess. Zugespitzt formuliert: Wissenschaft bleibt nur frei, wenn ihre Freiheit organisatorisch produziert und politisch gewollt wird – auch und gerade dann, wenn sich die politischen Mehrheiten verändern.

    https://table.media/research/analyse/walter-rosenthal-im-interview-wissenschaftssystem-steht-vor-groesster-belastungsprobe-seit-der-wende?utm_source=share&utm_medium=social&utm_campaign=article_share

  • Unredliches Redlichkeitsrecht in NRW

    Landtag Nordrhein-Westfalen, 18. Wahlperiode: Gesetzesentwurf der Landesregierung. Gesetz betreffend die Stärkung der Hochschullandschaft (Hochschulstärkungsgesetz), Drucksache 18/16798, 25.11.2025, https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/hochschulstarkungsgesetz.html.

    Der Gesetzentwurf, der durch das CDU-geführte Wissenschaftsministerium auf den Weg gebracht wurde und nach der 1. Lesung am 18.12.2025 an den Wissenschaftsausschuss überwiesen wurde, ist auch nach Überarbeitung eine Gefahr für die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Er kommt harmlos daher: Der Fachkräftemangel soll „durch eine Attraktivitätsoffensive für den Hochschulbereich” verringert werden, die hochschulische Weiterbildung soll reformiert werden, es geht um Digitalisierung, um die Viertelparität in den Senaten als Standardmodell, und um die „Schaffung von Instrumenten zum Schutz der Hochschulangehörigen vor Übergriffen und Anfeindungen, Diskriminierungen und dem Missbrauch von Machtpositionen im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschulen”.

    Es wäre bitter nötig, Machtmissbrauch an Universitäten einzudämmen. Stattdessen wird dieses Ansinnen instrumentalisiert, um unter dem Deckmantel des Schutzes von Vielfalt an der Universität leichter unliebsame Studierende exmatrikulieren und universitäres Personal sanktionieren zu können.

    Die Ergänzung des Disziplinarrechts um ein Sicherheits- und „Redlichkeitsrecht” öffnet der Instrumentalisierung für politische Zwecke Tür und Tor. Dies droht, wenn die neuen Schutzordnungen und Ansprechpersonen auf eine Weise ausgestaltet werden und agieren, dass die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit angegriffen wird. Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) hat im Wissenschaftsausschuss des Landtags am 21. Januar unverhohlen kundgetan, sie sei „extrem frustriert“ darüber, dass ihr bisher im Umgang mit widerspenstigen Hochschulleitungen wie der der Düsseldorfer Kunstakademie die Hände gebunden seien. Das kann sich mit der Novelle ändern, und es ist dringend geboten, den Regelungsüberschuss des neuen Gesetzes in den Passagen, in denen es nicht um Machtmissbrauch geht, als Eingriffsversuch in die Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit zu erkennen. Missbrauchsschutz muss von Eingriffen in die Grundfreiheiten sauber getrennt werden.

    https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/hochschulstarkungsgesetz.html

  • Iran: Zwischen Regime-Massakern und US-israelischer Instrumentalisierung

    Tom Delgado: What is Happening in Iran w/ Historian Arang Keshavarzian [Was passiert im Iran, mit dem Historiker Arang Keshavarzian], 5. Februar 2026, https://www.youtube.com/watch?v=UeBpyHx–Cs.

    In diesem Interview mit dem Komiker und Reiseleiter Tom Delgado beleuchtet der Historiker Arang Keshavarzian, Experte für den modernen Iran und den Persischen Golf, die aktuelle Krise im Iran. Obwohl die Proteste von Dezember 2025 bis Januar 2026 in die jahrzentelange  Protesttradition des Iran eingeordnet werden müssen, sind sie hinsichtlich ihrer Art und Dynamik sowie des Ausmaßes der vom iranischen Regime angewendeten Gewalt beispiellos.

    Keshavarzian beleuchtet zentrale Faktoren, die die innen- und außenpolitische Lage Irans maßgeblich prägen, aber in der Medienberichterstattung sowie den kampistischen Debatten oft übersehen werden, und enthält sich voreiliger Prognosen über den Ausgang:1. Die mehr als 20-jährige Geschichte regionaler und landesweiter Proteste im Iran ist geprägt von heterogenen Gruppen mit sehr unterschiedlichen Forderungen. Die Grüne Bewegung von 2009 war eine Reaktion auf den Wahlbetrug; die Aufstände von 2017-2018 und 2019 richteten sich gegen die Wirtschaftskrise, die Arbeitslosigkeit, die hohen Benzinpreise und Khameneis Herrschaft; bei den Protesten von 2022 wurden unter dem Motto „Frau, Leben, Freiheit“ nach der Ermordung der Kurdin Jina Mahsa Amini umfassendere politische Veränderungen und ein Ende des Regimes gefordert, die weit über die Abschaffung der Hijab-Pflicht hinausgingen.

    2. Die anhaltenden Auswirkungen ausländischer Interventionen, angefangen beim Staatsstreich von 1953 durch die USA und Großbritannien gegen Premierminister Mohammad Mossadegh, der eine Verstaatlichung des Erdöls anstrebte, über die repressive Herrschaft von Schah Mohammad Reza Pahlavi und die Islamische Revolution von 1979 bis hin zu den heutigen Protesten. In diesen vermischen sich legitime Beschwerden und Forderungen der Protestierenden, die hochwahrscheinliche Beteiligung der CIA und des Mossad sowie die brutale Reaktion des Regimes miteinander. Ein Beispiel, das Keshavarzian anführt, um zu veranschaulichen, wie ausländische Mächte aktiv am Narrativ eines Regime Change mitwirken, ist der diesjährige Neujahrspost des ehemaligen Außenministers Mike Pompeo auf X: „Ein frohes neues Jahr an alle Iraner auf den Straßen. Und auch an alle Mossad-Agenten, die an ihrer Seite gehen.“

    3. Die soziale Basis des iranischen Regimes, die durch Korruption, Unterdrückung, Sanktionen, wirtschaftliche Misswirtschaft, und als Folge des 12-Tage-Kriegs mit Israel im Juni 2025 zunehmend erodiert.

    4. Der Informationskrieg, geführt u.a. von diasporischen Medien wie Iran International und Manoto, die eine Intervention der USA und Israels befürworten und Reza Pahlavi, den Sohn des ehemaligen Schahs, als einzige politische Alternative zu den Mullahs im Iran propagieren. Während einige Iraner:innen Pahlavi bejubeln und eine nostalgische Rückkehr zur Monarchie ersehnen, lehnen ihn andere innerhalb des Iran und in der Diaspora kategorisch ab; viele wurden unter der Herrschaft seines Vaters verfolgt und fürchten neue Repressionen. Reza Pahlavi steht der ethnischen und politischen Vielfalt des Iran sehr ablehnend bzw. feindlich gegenüber und priorisiert eine enge Beziehungen zu den USA und Israel.

    5. Keshavarzian beleuchtet auch die Zukunftsaussichten der Menschen im Iran, gefangen  zwischen den Massakern des Regimes und ausländischen Mächten wie den USA und Israel, welche die Proteste für ihre eigenen politischen Ziele ausnutzen. Keshavarzian stellt fest, dass die meisten wichtigen Personen und Gruppen, die eine politische Opposition oder Alternative im Iran bilden könnten, vom Regime brutal niedergeschlagen, inhaftiert oder hingerichtet worden sind. Einige Oppositionsgruppen, so sagt er, wollen neue Verhandlungen, die nicht nur außenpolitische, sondern vor allem innenpolitische Fragen angehen: die Beendigung der Unterdrückung und der hochgradig versicherheitlichten Atmosphäre im Land, die Gewährleistung von Pressefreiheit und international begleiteter Wahlen sowie die Schaffung von Bedingungen, unter denen sich Gewerkschaften, Feminist:innen, Arbeiter:innen, Umweltschützer:innen und Akademiker:innen neu formieren und wieder stärken können.

    Keshavarzian verknüpft in seiner Analyse geschickt politische, wirtschaftliche, soziale und geopolitische Gesichtspunkte – jenseits der aktuellen Debatten, die lediglich zwischen Verhandlungsforderungen und Kriegsrhetorik oszillieren. Im Interview kommen die Rolle von Gewerkschaften, Streiks und Kämpfen ethnisch marginalisierter Gruppen im Iran (z. B. der Kurd:innen und Belutsch:innen) etwas zu kurz. Das liegt mutmaßlich an seiner eigenen akademischen Schwerpunktsetzung, wie er selbst einräumt. Diese Kämpfe sind jedoch Teil der vielfältigen Perspektiven im Iran darauf, wie das Land zukünftig regiert werden kann.

    https://www.youtube.com/watch?v=UeBpyHx–Cs

  • Indiens nicht erklärter Ausnahmezustand

    Arvind Narrain: India’s Undeclared Emergency : Constitutionalism and the Politics of Resistance, Chennai  (Context, an imprint of Westland Publications Private Limited) 2021.

    „Der Doppelstaat“ wird wiederentdeckt. Ernst Fraenkels Studie des NS Staates, 1938 noch in Deutschland verfasst und im amerikanischen Exil überarbeitet, bietet mit der Unterscheidung von Normenstaat und Maßnahmenstaat das analytische Werkzeug, um auch gegenwärtige Prozesse zu begreifen. In der Zeit verweist Heinrich Wefing auf einen Essay von Aziz Huq, der Fraenkels Begriffe auf die USA unter Trump anwendet. Ein polnischer Verfassungsrechtler hatte Wefing bereits auf den „Doppelstaat“ aufmerksam gemacht, um den polnischen Staatsumbau zu verstehen.

    Tatsächlich sind die USA unter Trump nicht Vorreiter in der Wende, die von manchen als autoritär und anderen als faschistisch beschrieben wird. Zwar haben sie eine besondere Strahlkraft und können insofern doch zum Modell der neuen Ordnung werden. Aber sie lenken auch ab, weil die Verhältnisse dort als Auswuchs eines letztlich fremden, spezifisch US-amerikanischen politischen Systems und in Europa so nicht existierender gesellschaftlicher Lager verstanden werden können, und die Affinitäten zu Prozessen hierzulande nicht sogleich sichtbar sind. In vielerlei Hinsicht können die Maßnahmen anderer Regierungen, weniger spektakulär und theatralisch, uns viel deutlicher darauf aufmerksam machen, wie sich der Umbau zu einem Doppelstaat vollzieht.

    Arvind Narrain, indischer Jurist, hat den Begriff des Doppelstaats in seinem bereits 2021 erschienenen Buch „India’s Undeclared Emergency: Constitutionalism and the Politics of Resistance“ aufgegriffen, um die Vorgänge im gegenwärtigen Indien zu beschreiben. Indien unter der hindu-nationalistischen Regierung von Narendra Modi könnte als das erfolgreichste und international am wenigsten problematisierte Beispiel der Etablierung eines Doppelstaats gelten.

    Narrain argumentiert, dass Indiens Verfassung schon immer beide Tendenzen des Doppelstaats in sich vereint habe, dass jedoch unter der seit 2014 regierenden BJP (Bharatiya Janata Party) der Maßnahmenstaat den Normenstaat mehr und mehr überschatte – ermöglicht durch Gesetze wie den UAPA (Unlawful Activities Prevention Act), die die Exekutivvollmachten enorm ausweiten, und die zunehmend der richterlichen Kontrolle enthobenen Exekutivmaßnahmen.

    Narrain definiert das Konzept des Maßnahmenstaates in Anlehnung an Fraenkel als einen Bereich innerhalb des Staates, in dem die Exekutive ohne Einschränkungen und außerhalb oder über gesetzliche Beschränkungen und verfassungsrechtliche Prozesse hinweg agiert. Er sieht den indischen Maßnahmenstaat insbesondere in der Verwendung der (gesetzlichen) Präventivhaft, in den nationalen Sicherheitsgesetzen und den außerordentlichen Exekutivverordnungen. Durch letztere werden gerichtliche Überprüfungen von Exekutivhandeln, aber auch grundlegende Schutzklauseln im Strafrecht zunehmend ausser Kraft gesetzt. Die Polizei führt willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen durch, ohne dass es eine nennenswerte gerichtliche Kontrolle gibt. Die Exekutive erlässt Verordnungen und Verwaltungsanordnungen, die gesetzliche Schutzvorkehrungen umgehen. Die Zurückhaltung der Justiz, solche Übergriffe zu kontrollieren, führt zu einer Situation, in der Institutionen und Einzelpersonen willkürlicher staatlicher Unterdrückung ausgesetzt sind. Damit ist der Maßnahmenstaat im Sinne Fraenkels etabliert.

    Narrain plädiert für eine Strategie des „verfassungsmäßigen Widerstands“. 2021 war er noch zuversichtlich, dass Bürger:innen, Zivilgesellschaft, Jurist:innen und demokratische Institutionen den Normenstaat verteidigen könnten und dies auch tun würden.

    Nun wird aber zunehmend deutlich, dass der Doppelstaat immer und überall nicht nur den Abbau der Kontrolle der Exekutive, sondern auch Straffreiheit für Vergehen und Verbrechen von zivilgesellschaftlichen Akteuren verspricht. In Indien sind das Lynchmorde an Muslimen und Pogrome. Der Doppelstaat ist immer ein Staat der Mittäter:innen. Und er kann durchaus demokratisch sein. Auch darauf verweist das indische Beispiel. Es gibt für das Modi-Regime keine Notwendigkeit, die Demokratie abzuschaffen, denn der indische Doppelstaat erfreut sich breiter Unterstützung in großen Teilen der Bevölkerung, die sich auch in den Wahlen niederschlägt. Die autoritäre oder faschistische Wende braucht keine diktatorische Staatsform. Genau das macht aber Fraenkels Begriffe auch für die deutsche und europäische Gegenwart so aktuell und wichtig.

  • Koloniale versus antikoloniale Überschreitungen der Grenze zwischen Zivilisten und Kombattanten

    Nicola Perugini: Between Anti-Colonial Resistance and Colonial Genocide: Gaza at the Limits of International Law, in: The Journal of Imperial and Commonwealth History, November 2025, S. 1–14, doi:10.1080/03086534.2025.2578214.

    Peruginis Artikel zeigt auf einen blinden Fleck im humanitären Völkerrecht hinsichtlich der Anerkennung antikolonialer Kriege. Das Völkerrecht legitimiert in begrenztem Maße antikoloniale Gewalt, in den Zusatzprotokollen von 1977, die das Recht auf bewaffneten Kampf gegen koloniale Besatzung institutionalisiert haben. Perugini zufolge beruht diese Anerkennung aber auf einem statischen, staatszentrierten Regelwerk, in dem die Zivilperson als passives, unparteiisches Opfer imaginiert wird, das Schutz benötigt, und sich nur der Kombattant im antikolonialen Widerstand auch gewaltsam für die Abschaffung der kolonialen Besatzung und Herrschaft einsetzt. Aus der Geschichte wissen wir jedoch, dass antikoloniale Bewegungen das Prinzip der Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kombattanten im humanitären Völkerrecht immer in Frage gestellt haben, indem sie die Grenze zwischen beiden in einem kollektiven Kampf verwischten. Aus der Perspektive der Kolonisierten fordert Perugini daher eine „Dekolonisierung der Zivilbevölkerung” im Völkerrecht. Für Perugini zwingt uns diese Perspektive, „die Zivilbevölkerung als eine Figur des Widerstands und nicht der Passivität zu betrachten.” (S. 2)

    Im Kontext des anhaltenden Völkermords Israels in Gaza entscheidet die Unterscheidung zwischen Zivilist:innen und Kombattant:innen über Leben und Tod für die meisten Bewohner:innen Gazas, sicherlich für alle Männer und sogar für männliche Kinder. Wie Perugini hervorhebt, nutzt Israel genau diese Unterscheidung, um all diejenigen ungestraft zu töten, die es wagen, die Grenze zwischen Zivilist:innen und Kombattant:innen zu verwischen. Das aktuelle Beispiel eines lokalen ZDF-Auftragnehmers veranschaulicht ebenfalls, wie Israel und deutsche Medien die gezielte Bekämpfung von Journalist:innen rechtfertigen, indem sie deren Zivilistenstatus in Frage stellen.

    Konkret verweist Perugini unter Bezugnahme auf den Völkermord Israels in Gaza auf zwei dialektisch miteinander verflochtene Formen der Transgression, die im Widerspruch zum humanitären Völkerrecht stehen. Einerseits verschmelzen antikoloniale Kräfte in ihrem antikolonialen Kampf die zivilen und die militärischen Sphären, beispielsweise durch die Infrastruktur von Tunneln, die sowohl kommerziellen als auch militärischen Zwecken dienen. Mit dem Tunnelbau haben palästinensische Widerstandsgruppen die Unterscheidung unterlaufen, um durch „unterirdische Kriegsführung“ (S. 7) „die Asymmetrie des Schlachtfeldes herauszufordern“. Andererseits nutzt der Staat Israel genau diese Nicht-Unterscheidung, um „das kolonisierte Volk als Volk zu vernichten”. Nach Perugini verdeutlichen beide Verstöße gegen das Völkerrecht die Grenzen des Völkerrechts sowie die Beziehung zwischen kolonialem Völkermord und antikolonialem Widerstand in siedlerkolonialen Kontexten.

    Peruginis Aufruf zur Dekolonialisierung des Zivilisten im humanitären Völkerrecht eröffnet uns ein tieferes Verständnis, warum antikolonialer Widerstand die Verwischung zwischen Zivilsten und Kombatanten bedingt, und wie das humanitäre Völkerrecht es Israel ermöglicht, das Recht aufSelbstverteidigung gegen die Kolonisierten zu beanspruchen, indem es den Kolonisierten ihr eigenes Recht auf Selbstverteidigung verweigert. „Diese Umkehrung von Aggression und Verteidigung ist zentral für die koloniale Logik des Völkermords.“ (S. 10)

    https://doi.org/10.1080/03086534.2025.2578214

  • Bundesforschungsministerium ignoriert bei Fördermittelvergabe die Fachgutachten

    Stella Hesch: Trotz Kritik: Forschungsministerium fördert umstrittenes Projekt gegen Antisemitismus in: Correctiv, 30. Oktober 2025.


    Die Recherche von Stella Hesch bei Correctiv liest sich wie politisches Trauerspiel: Das Bundesforschungsministerium hat knapp neun Millionen Euro Fördermittel nach politischem Gutdünken an ein Projekt des Unternehmens MIND von Ahmad Mansour vergeben, ohne dass wissenschaftliche Standards und Vergabekriterien eingehalten wurden. In der Leitungsebene des zuständigen Ministeriums sowie queer durch alle an der Entscheidung im Bundestagsausschuss beteiligten Parteien offenbart diese Entscheidung ein höchst problematisches Wissenschaftsverständnis. Dass die Förderentscheidung trotz negativer Fachgutachten von gleich drei Wissenschftsminister*innen unterschiedlicher Parteien: Bettina Stark-Watzinger (FDP), Cem Özdemir (Grüne) und Dorothee Bär (CSU), mitgetragen wurde, spricht für einen breiten parteiübergreifenden Konsens in der Umgehung von Qualitätsstandards bei der Fördermittelvergabe.


    Obwohl das übereinstimmende Fazit der vom Ministerium beauftragten Experten lautete, dass Mansours Projekt „nicht förderungswürdig“ sei, dies dem Ministerium durch mehrere negative Fachgutachten ausdrücklich mitgeteilt wurde und sowohl die Gutachter*innen als auch die ministeriale Fachebene erhebliche Zweifel an der wissenschaftlichen Güte sowie den ethischen Auswirkungen des Projekts geäußert hatten, wurden Mansours Unternehmen die umfangreiche Förderung vom Ministerium zugesprochen.

    Die in der Recherche dokumentierte politische Vergabepraxis ist einem Bundesministerium unwürdig. Sie ignoriert das zur Qualitätssicherung notwendige Peer-Review-Verfahren und verstößt gegen wissenschaftsimmanente Standards der Fördermittelvergabe. Dies untergräbt das Vertrauen in gute und ethische wissenschaftliche Praxis und Vergabeverfahren.

    Zudem erinnert dieses Vorgehen an die Fördermittelaffäre im Sommer 2024, als die damalige Ministerin Bettina Stark-Watzinger prüfen ließ, ob man nicht unliebsamen Wissenschaftler*innen das Funding wegnehmen könne. Auch hier schienen dem Ministerium politische Positionierungen wichtiger zu sein als wissenschaftliche Standards.

    ↗ https://correctiv.org/aktuelles/integration-gesellschaft/2025/10/30/antisemitismus-mansour-foerderprojekt/

  • Ekel und Erotik des neuen faschistischen Körpers

    Dagmar Herzog: Der neue faschistische Körper, mit einem Nachwort von Alberto Toscano, (Wirklichkeit Books) 2025.

    „(I)n einem Kontext, in dem Propaganda von Aufklärung, Dokumentation und seriöser Recherche oft nicht mehr leicht zu unterscheiden sind“, fand die Debatte um die Authentizität von Bildern, die Hunger und Hungertod in Gaza zeigten, im Sommer 2025 ihren Tiefpunkt: Nicht nur, dass der Journalist Tobias Huch den zu dieser Zeit vermehrt zirkulierenden Bildern absprach, Dokument des gezielten Aushungerns der palästinensischen Zivilbevölkerung durch das israelische Militär zu sein, nahm er den Fall des bis auf die Knochen abgemagerten Jungen Mohammed Zakarias al-Mutawaq zum Anlass, den Palästinenser:innen zu unterstellen, aufgrund ihres Sexualverhaltens genetische Erkrankungen zu provozieren und einen niedrigen Intelligenzquotienten zu haben. Unbeeindruckt von den medizinischen Einschätzungen, die trotz der Vorerkrankung des Jungen klare Anzeichen von Hunger erkennen, und gleichgültig gegenüber unzähligen anderen Bildern, die untergewichtige Kinderkörper zeigen, zielte Huch mit seinem X-Post auf die Degradierung der palästinensischen Bevölkerung, indem er einen Zusammenhang von Behinderung und Sexualmoral herstellte.

    Ebenjener Zusammenhang steht im Zentrum des neuen Buchs der Holocaustforscherin und Geschlechterwissenschaftlerin Dagmar Herzog. „Der neue faschistische Körper“ (2025, Wirklichkeit Books) fügt aktuellen Faschismustheorien ein wichtiges Puzzlestück hinzu. Das Augenmerk des – wie sie es nennt – postmodernen Faschismus liegt auf den „verworrenen Verbindungen zwischen Sexual- und Behinderungspolitik“ (35), die intersektionalen Kategorien Gender, Race und Klasse werden um die wichtige Kategorie der Behinderung ergänzt.

    Ausgehend vom Erfolg der AfD geht Herzog im ersten Kapitel darauf ein, inwiefern der anti-migrantische Rassismus dadurch „sexy“ (9) gemacht wird, dass Ekel vor behinderten Körpern geschürt wird. Die „angstgetriebene (…) Abwertung jeglicher Vulnerabilität“ (9), die über die Erotisierung von (körperlicher) Überlegenheit zum Beispiel in AfD Wahlkampfkampagnen vermittelt wird, zeichnet Herzog anhand von fünf Szenen nach, die nicht zufällig auch die Klaviatur der Staatsräson bespielen. Herzog zeigt dabei unter anderem, wie die Abwertung des arabisch-palästinensischen Körpers bzw. der Intelligenz mit einem deutschen Neid auf jüdische Intelligenz einhergeht, dem antisemitische Motive beigemengt sind. Anhand der genauen Lektüre von Aussagen von Journalisten wie Ulf Poschardt oder Mathias Döpfner arbeitet sie heraus, wie mit dieser affektiven Koppelung von Ekel und Neid einerseits jüdische Gelehrsamkeit für (reputations-)ökonomische Zugewinne umworben wird und andererseits der potenziellen Einwanderung von Palästinenser:innen, die durch den Genozid alles verloren haben, affektiv vorgebeugt werden soll.

    In diesem Sinne – so ließe sich sagen – befinden wir uns in einer Phase der Vorkonditionierung, die Herzog im dritten Kapitel in Anlehnung an George Mosse erläutert. Mosse hatte dargelegt, dass die rassistische Sensibilisierung der Deutschen, die sich spätestens mit Antritt der Nationalsozialist:innen als auserwähltes Volk empfanden, bereits in den 1890er Jahren einsetzte – und zwar entlang der „affektiven Naht“ (48) zwischen dem exterminatorischen Hass auf Behinderung und der sexuellen Aufladung ‚rassenhygienischer‘ Fortpflanzung. Ekel und Erotik sind die Bindungskräfte, die in eine ideale Zukunft wirken, weswegen Herzog in Bezug auf den postmodernen Faschismus nicht vom Backlash, sondern „frontlash“ (24) spricht: Der Angriff greift vorweg und reagiert auf eine Entwicklung zum Beispiel der Migration von Palästinenser:innen, die bisher weder begonnen hat, noch unter den aktuellen politischen Bedingungen der Befriedung des „Nahostkonflikts“ wahrscheinlich ist.

    Affekte sind für einen solchen vorweggreifenden Angriff ausgezeichnete Werkzeuge, weswegen Herzog ihre Aktivierung zum stärksten Bindeglied zwischen postmodernem Faschismus und Nationalsozialismus zählt. Ihre Stimulation, und die offene Absage an ihre Repression, verweist unmittelbar darauf, dass wir uns in der Phase der Faschisierung befinden und nicht mehr nur von Autoritarismus sprechen können. Denn die Gefühlsbindung an den Nationalsozialismus setzte auch schon voraus, die Intimsphäre durchdrungen zu haben und „die innersten Geheimnisse des Verlangens“ (41) preiszugeben, schreibt Herzog im zweiten Kapitel. Auch heute wird durch die Fokussierung auf den vorpolitischen Raum, auf die Gefühle und die Lüste, der Faschismus in den Subjekten vorbereitet und unsere „Geisteshaltung“ (47) affektiv vorkonditioniert.

    Es ist eine wichtige Erkenntnis Herzogs, dass auch schon der historische Faschismus nicht auf ein „biologieversessenes Regime“ (42) reduziert werden konnte, sondern von sozialkonstruktivistischen Theorien der Veränderlichkeit und Formbarkeit von Verlangen ausging. Wir sind nie modern gewesen, auch im historischen Faschismus nicht; so ließe sich in den Worten Bruno Latours nach Herzog schlussfolgern. Schon im Nationalsozialismus finden sich Ansätze einer – in der postmodernen Theoriebildung untersuchten – Vorstellung sozial bedingter Konstruktionen von Begehren. Der postmoderne Faschismus ist daher keine Gegenwartsbeschreibung, sondern gewissermaßen ein Rückwärtsschock. Aimé Césaire prägte das Bild des Schocks, der durch die Anwendung kolonialistischer Verfahren in Europa gegen weiße Europäer:innen während des Nationalsozialismus ausgelöst wurde. Wenngleich die Übertragung dieses Bildes auf den hiesigen Gegenstand nicht ohne Risiken möglich ist, scheint mir die Anwendung postmoderner Verfahren aus der Zeit des Nationalsozialismus der Schock unserer Gegenwart zu sein: Die neu-faschistische Ko-Option der für postmoderne Theoriebildung zentralen Anfechtbarkeit unverrückbarer Wahrheiten (6) stellt als Echo der Vergangenheit des Nationalsozialismus einen Schock für postmoderne Theoriebildung dar. Sie muss erkennen, wie ihre Erkenntnisse gegen sie selbst gerichtet werden können.

    Die gute Nachricht der Erkenntnis der Wandelbarkeit unseres Verlangens und der Anfechtbarkeit von Wahrheit ist: Wir können uns – wie Alberto Toscano es im Anschluss an Walter Benjamin in seinem Nachwort zu Herzogs Buch formuliert – für den Faschismus völlig unbrauchbar machen, indem wir unser Verlangen darauf orientieren, Verletzlichkeit anzunehmen und sie nicht durch fitness-asketische Selbstoptimierung zu verdrängen.

  • Antisemitismus-Training an US-amerikanischen Universitäten

    Hannah Feuer: Hundreds of Northwestern students can’t register for class because they won’t watch an antisemitism training video. Here’s what’s in it, in: Forward, 29. September 2025.

    Dass verpflichtende Antidiskriminierungstrainings an Schulen und Universitäten auch dazu genutzt werden können, Propaganda zu verbreiten und unliebsame Positionen zu unterdrücken, stand immer zu erwarten. Universitäten in den USA bedienen sich jetzt dieses Mittels, um Donald Trumps Executive Order „Zusätzliche Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung” vom 29. Januar 2025 Folge zu leisten. An der renommierten Northwestern University in Chicago wurden jetzt rund 300 Studierende von der Kursanmeldung ausgeschlossen, weil sie sich weigerten, ein verpflichtendes “anti-bias” Video anzusehen, das – verleumderisch und falsch – Antizionismus als Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts des jüdischen Volkes definiert. Das Video beschreibt – wieder falsch – ein Groß-Israel als einzige historische Heimat des jüdischen Volkes und setzt – methodisch unhaltbar – willkürliche und nicht überprüfbare „Zitate“ von „anti-Israel Aktivisten“ mit Zitaten des Ku-Klux-Klan-Anführers David Duke gleich.

    https://forward.com/news/772504/northwestern-antisemitism-training-jewish-united-fund

  • Völkerrecht in Zeiten des zunehmenden Autoritarismus

    „Professor Schabas: US, Germany, and Others Could Be Held Liable as Accomplices to Genocide in Gaza” [„Professor Schabas: Die USA, Deutschland und andere Staaten könnten als Komplizen des Völkermords in Gaza haftbar gemacht werden”], interviewt von Selcuk Gultasli, 30. August 2025, European Center for Populism Studies, https://www.populismstudies.org/professor-schabas-us-germany-and-others-could-be-held-liable-as-accomplices-to-genocide-in-gaza/.

    Die Normen des Völkerrechts und Völkerstrafrechts sprechen im Zusammenhang mit Israels militärischem Vorgehen und der Siedlungsgewalt in den besetzten palästinensischen Gebieten, deutlich wie eigentlich nie im Recht, eine klare Sprache. Menschenverachtende Politiken nicht nur in Israel, sondern gerade auch in Deutschland übertönen diese Normen allerdings in einer Weise, die es zunehmend schwieriger macht, mit der Kraft des besseren Arguments zu überzeugen und, seien wir ehrlich, auch nur die erdrückende Faktenlage zu benennen.

    In einem ausführlichen Interview mit dem European Center for Populism Studies (ECPS) gibt Professor William Schabas – einer der weltweit führenden Experten für internationales Strafrecht und Völkermordstudien und Professor an der Middlesex University – eine detaillierte Einschätzung der sich zuspitzenden Krise in Gaza aus der Perspektive des Völkerrechts, der Populismusforschung und der globalen Governance. Als Nachkomme einer Familie von Holocaust-Überlebenden warnt Professor Schabas, dass Gaza ein „Lackmustest“ für die Glaubwürdigkeit der internationalen Justiz und die Autorität globaler Rechtsinstitutionen sei.

    Interviews, in denen diejenigen, die ihr ganzes Leben der Auslegung und Klärung des Rechts gewidmet haben, zu Wort kommen, sind in Zeiten wie diesen wichtiger denn je. Sie können die relevanten völkerrechtlichen Normen, deren Verhandlung vor verschiedenen Gerichten und ihre Relevanz für die Politiken von Staaten auch nicht rechtlich geschulten Leser*innen nachvollziehbar machen, ohne an Komplexität einzubüßen. Schabas bietet Leser*innen solides Fachwissen an und zeigt juristisch klare Argumentationsketten auf.

    Mit Blick auf den Völkermordsvorwurf und den Vorwurf von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen stellt Schabas klar, dass Gerichts- und Ermittlungsverfahren wie die momentan vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) und dem internationalen Strafgerichtshof (IStGH) anhängigen ganz konkrete Auswirkungen auf die Entscheidungen einzelner nationaler Behörden und Politiker*innen haben und haben müssen. Denn ein Völkermord ist kein vereinzeltes Ereignis, er setzt sich immer aus einer Reihe von Handlungen und Entscheidungen vieler Akteure zusammen, und ihn zu verhindern, liegt in der Verantwortung aller Staaten, die sich mit dem Völkermord-Übereinkommen von 1948 einem „Nie wieder“ verpflichtet haben. Dabei – und das stellt auch Schabas fest – gab es Völkermorde schon lange vor diesem völkerrechtlichen Übereinkommen, vor allem auch als Teil kolonialer Expansion und einer rassistischen Logik. Diese entziehen sich der vereinfachenden historischen Einordnung eines Davor und Danach einer vermeintlich friedens- und menschenrechtsbasierten liberalen Nachkriegsordnung und prägen die gegenwärtige Weltlage nach wie vor.

    Der Fall Südafrika gegen Israel vor dem IGH ist „wohl der schwerwiegendste Fall von Völkermord, der jemals vor dem Gerichtshof verhandelt wurde“. Schabas argumentiert, dass sich die Absicht zum Völkermord sowohl aus dem militärischen Vorgehen Israels als auch aus Aussagen hochrangiger israelischer Beamter, wie beispielsweise den Äußerungen von Verteidigungsminister Yoav Gallant über die Unterbrechung der Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser und Strom in Gaza, ableiten lasse. „Wir haben mehr als nur ein Verhaltensmuster – wir haben auch Aussagen und klare Hinweise auf eine Politik.“ Unter Bezugnahme auf die gängige Spruchpraxis des IGHs sind dies alles Anhaltspunkte, die bei der endgültigen Beurteilung berücksichtigt werden müssen.

    Laut Schabas machen sich möglicherweise auch Drittstaaten – die USA, Deutschland, Kanada und andere – gemäß Artikel III der Völkermordkonvention wegen der Unterstützung Israels durch militärische und politische Hilfe strafbar. Er warnt: „In dem Maße, in dem sie materielle Hilfe von erheblicher Bedeutung leisten, können sie als Mittäter des Völkermords zur Verantwortung gezogen werden.“

    Jetzt sei ein entscheidender Moment für das ganze weitere Schicksal der internationalen Justiz wie dem IGH und dem IStGH. Die Nichtanwendung einheitlicher Standards im Falle der Zerstörung Gazas berge die Gefahr, dass sich ein „zweigeteiltes System des Völkerrechts“ verfestige und die Menschenrechte weltweit untergraben würden: „Diese Institutionen sind absolut verwundbar und sie sind sich dessen bewusst. Gaza ist ein Test für ihre Glaubwürdigkeit und Autorität.“

    Bei all diesen Punkten nimmt sich Schabas nicht nur die Zeit, die rechtlichen Fragen verständlich zu erläutern, sondern stellt sie auch in den Zusammenhang größerer weltpolitischer und rechtspolitischer Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Staaten und ihren Weltbildern und Wertesystemen. Gerade der IGH, so Schabas, sei in letzter Zeit nach Perioden der grundsätzlichen Einvernehmlichkeit vermehrt Schauplatz solcher Auseinandersetzungen geworden, in denen sich zunehmend die Widersprüchlichkeit und Fragilität nicht nur der internationalen Gerichte, sondern der gesamten normativen und institutionellen Basis der Vereinten Nationen zeige – mit einem Sicherheitsrat, der nicht weiter entfernt von dem Ideal sein könne, eine auf Gleichheit basierende Repräsentanz der gesamten internationalen Gemeinschaft zu sein.

    In einem breiteren Kontext von Debatten über Populismus, Autoritarismus und internationale Rechenschaftspflicht formuliert das Interview einen dringenden Aufruf zum Umdenken in Bezug auf rechtliche, institutionelle und politische Rahmenbedingungen zur Verhinderung von Massengräueltaten. Doppelte Standards, wie sie gegenwärtig mehr denn je in Recht und Politik angelegt werden, sind eben nicht nur unfaire Anwendung des Rechts und ungleiche Verteilung von rechtlicher Verantwortlichkeit und effektiver Strafverfolgung. Doppelte Standards befördern und erzeugen die illegitime Macht der wenigen über die vielen und sind Grundpfeiler eines jeden Autoritarismus, der am Ende alle Personen seiner entmenschlichenden Logik unterwirft.

    Schabas plädiert dafür, dies zu verhindern, solange es noch geht.

    https://www.populismstudies.org/professor-schabas-us-germany-and-others-could-be-held-liable-as-accomplices-to-genocide-in-gaza/

  • „Don’t Woman Life Freedom Us, You Murderers!“

    „Women, Life, Freedom“ against the War. A Statement against Genocidal Israel and the Repressive Islamic Republic, 23. Juni 2025, https://de.crimethinc.com/2025/06/23/women-life-freedom-against-the-war-a-statement-against-genocidal-israel-and-the-repressive-islamic-republic.

    Es ist schon wieder sechs Wochen her: In den frühen Morgenstunden des 13. Juni 2025 begann Israel einen völkerrechtswidrigen Angriff auf Teheran. Der Iran schlug innerhalb weniger Stunden zurück und feuerte Raketen auf Dutzende militärische Einrichtungen in Israel ab. Die Notwendigkeit des Kriegs begründete die israelische Regierung damit, dass der Iran unmittelbar vor der Fertigstellung einer Atombombe stehe – eine unbelegte Behauptung, die Premierminister Benjamin Netanjahu seit 1992 wiederholt. Neun Tage nach Kriegsbeginn traten die USA offiziell auf der Seite Israels in den Krieg ein. Nach Angaben der in den USA ansässigen Menschenrechtsorganisation Human Rights Activists in Iran (HRANA) wurden bei den israelischen Angriffen fast 1.000 Menschen getötet und über 3.500 verletzt. Bei den Angriffen von Iran auf Israel wurden 29 Israelis getötet und 172 verletzt. Nach zwölf Tagen wurde der Krieg mit einer von den USA initiierten Feuerpause vorläufig beendet.

    Wir stellen hier ein Statement des Kollektivs Roja vor, das bereits am 16. Juni auf Farsi erschienen ist und eine Woche später in englischer Übersetzung vom dezentralen Netzwerk CrimethInc. veröffentlicht wurde. Inzwischen liegt es auch in vielen anderen Sprachen vor. Roja ist ein unabhängiges internationalistisches Kollektiv aus Paris bestehend aus kurdischen, afghanischen (Hazara) und iranischen Feminist*innen, das sich 2022 als Reaktion auf die Frau, Leben, Freiheit-Proteste im Iran gegründet hat.

    Das Statement bettet die Kriegsereignisse in den Kontext jüngerer iranischer Geschichte ein, zieht eine kritische Bilanz militärischer Interventionen des „War on Terror“, etwa in Afghanistan und Irak, und insistiert: Es gibt keinen „gerechten“ Krieg oder gerechtfertigte Bombardierungen. Mit analytischer Klarheit positioniert sich Roja gegen die diskursiven Vereinnahmungsversuche von allen Seiten. In der Diskussion um den sogenannten Zwölftagekrieg stehen sich die Unterstützer*innen des vermeintlichen „Präventivschlags“, die das Narrativ der Selbstverteidigung Israels und des „Regime-Changes“ im Iran forcieren, denen gegenüber, die das Islamische Regime zum antiimperialistischen Widerstandskämpfer gegen westliche Großmächte stilisieren. Während monarchistische Gruppen zivile Opfer als hinnehmbaren Kollateralschaden im Kampf gegen das islamische Regime rechtfertigen, nutzt das Regime die Lage gezielt zur Repression politischer Gegner*innen und marginalisierter Gruppen.

    Roja verurteilt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels und die Einmischung der USA ebenso entschieden wie das patriarchal-repressive Regime der Islamischen Republik: „Genocidal imperialist projects will never liberate us, nor will patriarchal nationalist regimes protect us.“ Das Kollektiv benennt den Krieg Israels, der angeblich nur gegen die iranischen Atomanlagen und Regimefunktionäre gerichtet war, als Aggression gegen die gesamte Bevölkerung Irans und gegen die Grundsätze und Akteur*innen der Frau, Leben, Freiheit-Proteste. Zusätzlich kritisiert es jene, die nicht zwischen Grassroot-Widerstandsbewegungen und dem Handeln einer Staatsmacht differenzieren können und somit zum Beispiel die jahrzehntelange Selbstorganisierung der Arbeiter*innenklasse unsichtbar machen.

    Das Kollektiv relativiert nicht, sondern übt differenzierte Kritik an den Regierungen beider Länder: an der israelischen Regierung, die renommierten Expert*innen und Menschenrechtsorganisationen zufolge gerade einen Genozid in Gaza verübt und seit Jahrzehnten Palästinenser*innen die Selbstbestimmung verweigert – und an der iranischen Regierung, die Oppositionelle, ethnische Minderheiten, Frauen und viele andere seit Jahrzehnten unterdrückt, verfolgt und hinrichtet. Iran, so fordert Roja, dürfe weder durch externe Interventionen in ein zweites Libyen verwandelt werden, noch Schauplatz erneuter Massenhinrichtungen durch das islamische Regime wie im Sommer 1988 werden.

    Indem es sich mit Grassroot-Widerstandsbewegungen „from Kabul to Tehran, from Kurdistan to Palestine, from Ahvaz to Tabriz, from Balochistan to Syria and Lebanon“ solidarisiert, erteilt das Kollektiv eine Absage an alle Legitimierungsversuche staatlicher Kriegsführung und externer Regime-Change-Bestrebungen. Ausschließlich Widerstandsbewegungen von unten können mit politischen Mitteln langfristige Veränderungen erstreiten.

    https://de.crimethinc.com/2025/06/23/women-life-freedom-against-the-war-a-statement-against-genocidal-israel-and-the-repressive-islamic-republic