Miete, Macht und Missbrauch in und um die Universität Freiburg

Blumenkranz gesteckt und abgelegt am Landgericht Freiburg von Betroffenen des Missbrauchs.
Foto von Betroffener, die anonym bleiben möchte.

Hard Facts

Mindestens 800 Frauen wurden in Freiburg von einem Mitarbeiter der Universität auf Toiletten, in der Dusche und bei der Studienberatung heimlich gefilmt. Seit der Fall nach der Verurteilung des deutschstämmigen weißen Täters am 9. März 2026 öffentlich geworden ist, stellen immer mehr Frauen nach eigenständiger Recherche fest, dass auch sie Opfer einer „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ wurden. So nennt man es auf Juristendeutsch, wenn Menschen ohne ihre Einwilligung in intimen Sphären gefilmt werden (siehe § 201 a Strafgesetzbuch). Dass die Aufnahmen in diesem Fall zur sexuellen Befriedigung des Täters dienten, also einen sexuellen Übergriff darstellen, spielt strafrechtlich keine Rolle. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Täter hatte in der Mitarbeiterinnen-Toilette und anderen Räumlichkeiten seines Arbeitsplatzes, des Service Center Studium der Universität Freiburg sowie im Bad der Wohnung, die er vermietete, Kameras installiert. Die heimlichen Aufnahmen betrafen neben Mitarbeiterinnen einerseits Studierende, die sich an ihn für sensible Beratungsgespräche wendeten, und andererseits junge Studentinnen auf Wohnungssuche, denen er erst nach Musterung des Aussehens ein Zimmer anbot. Der Täter hatte sich unter Vorwänden regelmäßig Zutritt zu der von ihm vermieteten Wohnung verschafft, um die Speicherkarten der Videokameras auszutauschen. Dort entdeckten Frauen erst 16 Jahre, nachdem er 2009 mit den heimlichen Filmaufnahmen begonnen hatte, die Kamera. Vier Festplatten voll Videomaterial wurden daraufhin beim Täter gefunden.

Zur Rolle des Gerichts

Laut Berichterstattung der Badischen Zeitung wurden 70 Mieterinnen aus dem Zeitraum 2019-2024 ausfindig gemacht und 61 Fälle vor dem Amtsgericht Freiburg verhandelt. Mitarbeiterinnen des Service-Center Studium traten als Nebenklägerinnen auf. Viele der Mieterinnen, die vor 2019 gefilmt wurden, wurden von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht informiert, weil die Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs verjährt war. Sie mussten sich, ebenso wie studierende Betroffene, die in den Räumlichkeiten der Universität gefilmt wurden, ihre Betroffenheit auf Nachfrage durch die Polizei bestätigen lassen. Hätte die Polizei Freiburg diese Mieterinnen informiert, dann hätten sie u.a. die Möglichkeit gehabt, zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen.

Die Staatsanwaltschaft forderte zweieinhalb Jahre Freiheitsentzug für den Täter und plädierte dafür, die Tat als „perfide“ einzuordnen, da die Kameras versteckt und die gefilmten Frauen gezielt ausgewählt und getäuscht wurden. Der Richter am Freiburger Amtsgericht, Andreas Leipold, entschied sich für eine mildere Strafe und lehnte die Einordnung als „Perfidität“ mit der Begründung ab, dass es nun mal in „der Natur der Sache“ läge, dass der Täter die Kamera versteckte und das Videomaterial zur sexuellen Befriedigung verwendete. Die perfide sexuelle Gewalt des Täters ist allerdings gut dokumentiert: Das Material auf dem PC des Täters war nicht etwa nach Datum, sondern nach Körpermerkmalen, Herkunft und Sexualität der Opfer sortiert.
Der Richter sagte einer Betroffenen, sie müsse lernen damit zu leben, dass manche, aber nicht alle Männer zu so etwas in der Lage seien – eine Belehrung der Opfer, die den Täter durch den Verweis auf seinen vermeintlich natürlichen Trieb von seiner Schuld entlastet und seine individuelle Verantwortung herunterspielt.

Diese Normalisierung und Naturalisierung sexualisierter Gewalt hinterlassen einen bitteren Geschmack und die Strafzumessung lässt daran zweifeln, wie ernst das Gericht die vom Täter ausgeübte Gewalt nimmt. Die Namen von 803 Betroffene waren bei Prozessbeginn bekannt, die Dunkelziffer liegt deutlich höher. All diese Frauen wurden in ihrer Würde und sexuellen Selbstbestimmung verletzt, teilweise massiv und mit langwierigen persönlichen und psychologischen Konsequenzen. Der Gerichtsprozess und das Strafmaß führten bei Betroffenen nicht zu dem Gefühl, dass ihnen Gerechtigkeit widerfahren ist, sondern zu einem Gefühl der wiederholten Würdeverletzung, diesmal durch das Gericht. Prozessbeobachterinnen berichteten, dass der schon Verurteilte das Gericht noch fragte, ob er nun sein Videomaterial zurückhaben könne. Die Frage vermittelt den Eindruck, dass der Täter für seine verurteilte Straftat weder Schuld noch Scham empfindet und ernüchtert mit Hinblick auf Giselle Pelicots Aufruf, die Scham müsse die Seite wechseln. Der Täter ist nach dem Gerichtsprozess de facto ein freier Mann, da seine Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde. Er musste je 3.500 Euro an 30 Geschädigte, also nur einen Bruchteil der Betroffenen, zahlen – insgesamt 105.000 Euro. Dafür musste er laut Berichterstattung eine seiner zwei Immobilien aufgeben und bleibt somit Immobilienbesitzer.

Zur Rolle der Universität Freiburg

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Dabei geht es nicht nur um das Strafmaß, sondern um die Feststellung des Ausmaßes der Tat(en) – und für Betroffene auch um die Teilnahme Nebenklägerinnen. Der Täter filmte nicht nur die Mieterinnen seiner Wohnung, sondern auch Frauen auf der Toilette am Service Center Studium (SCS) der Universität Freiburg und Studentinnen bei Beratungsgesprächen. Dennoch trat die Universität Freiburg nicht als Nebenklägerin in dem Prozess auf und Betroffene, die auf den universitären Toiletten gefilmt wurden, waren im Prozess nicht repräsentiert. 

Die Universität behauptet, bis zur Verurteilung im März 2026 nicht von dem Fall gewusst zu haben. Dabei wurden die SCS-Räume laut Berichterstattung schon im Februar 2024 von der Polizei durchsucht, nachdem sie die Festplatten des Täters gesichtet hatte. Außerdem gab die Universität in einem Informationsschreiben des Prorektorats für Studium und Lehre vom 12. März 2026 an, dass sie dem Täter aufgrund der „erhärteten Tathinweise“ nach der polizeilichen Durchsuchung eine fristlose Kündigung ausgesprochen habe. Um eine weitere Beschäftigung des Täters nach seiner Kündigungsschutzklage zu verhindern, habe man sich im Sommer 2024 gerichtlich verglichen. Die Personalverwaltung muss also über den sexuellen Übergriff informiert gewesen sein.

Indem die Universität Freiburg nicht die Rolle der Nebenklägerin eingenommen hat, hat sie ihre institutionelle Verantwortung nicht wahrgenommen. Sie hat es allein den universitären Mitarbeiterinnen überlassen, Nebenklagen zu erheben, um so die Möglichkeit zu bekommen, sich am Prozess zu beteiligen und Fragen zu stellen. Dabei hat das Prorektorat für Studium und Lehre die universitären Betroffenen und Nebenklägerinnen nicht einmal darüber informiert, dass es beim Baden-Württembergischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt gibt. Erst die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski (Bündnis 90/Die Grünen) klärte bei einer Veranstaltung an der Freiburger Universität am 20. März 2026 das Publikum über die Existenz dieser Vertrauensanwältin auf. Empörte Betroffene im Publikum erhielten keine Antwort auf ihre Frage, warum der Prorektor für Studium und Lehre ihnen gesagt hatte, es gäbe keine solche Anlaufstelle.

Die Universität ist ihrer Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiterinnen, Studierenden und Alumni nicht nachgekommen. Sie ist erst infolge der Mobilisierung durch Studierende und Mitarbeitende und des zunehmenden öffentlichen Drucks zum Thema sexuelle Gewalt an der Universität aktiv geworden, hat Informationen bereitgestellt und zu Gesprächen eingeladen. Die negative öffentliche Aufmerksamkeit kommt der Universität vor dem Hintergrund ihrer Bewerbung um den Status Exzellenzuniversität und der bald stattfindenden Begehung durchaus ungelegen.

Strukturelle sexuelle Gewalt an Universitäten

Nachdem Ministerin Olschowski und die Führung der Universität auf der Veranstaltung zunächst die kriminelle Energie von Individuen hervorgehoben hatten, kam die Ministerin auf das Patriarchat als Struktur zu sprechen, die überall wirke, „im Ministerium genauso wie bei Aldi an der Kasse“. Sie versäumte dabei das spezifisch an Universitäten bestehende Problem sexualisierter Gewalt zu benennen. Hochschulen gelten oft als Orte der Aufklärung sowie des gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts, sind jedoch keineswegs frei von diskriminierenden und gewaltfördernden Strukturen. Laut der UniSAFE-Studie (2022) zu geschlechtsbezogener Gewalt in der Wissenschaft hat fast ein Drittel der befragten Studierenden und Beschäftigten an 15 europäischen Institutionen bereits sexuelle Belästigung an ihrer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung erlebt. Die Studie lenkt den Blick auf Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnisse im universitären Betrieb, die sowohl die Zahl als auch die Angst, solche Taten zu melden, erklären (Beaufaÿs, 2022).

Auch ist der Umgang mit sexuellen Übergriffen an deutschen Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten bisher in der Regel wenig vertrauenserweckend. Studien belegen, dass die Kluft zwischen Betroffenheit durch sexualisierte Gewalt und tatsächlichen Konsequenzen für Täter in deutschen wissenschaftlichen Institutionen groß ist: Die meisten Fälle bleiben ohne Folgen (Hoebel et al., 2022). Trotzdem wird die Möglichkeit der falschen Beschuldigung von Professoren verlässlich problematisiert. Werden Fälle bekannt, kommt es häufig zu einer erschreckenden Täter-Opfer-Umkehr, wie im Fall eines Historikers der Humboldt-Universität. Er wurde von zahlreichen Frauen des sexuellen Übergriffs beschuldigt und trotzdem von vielen Kolleg:innen in ganz Deutschland verteidigt.

Besonders betroffen im universitären Kontext sind Studierende, nicht nur wegen der bestehenden Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien. Die Universität ist eigentlich nach § 3 Abs. 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der Pflicht, Studierende vor diskriminierender Belästigung zu schützen. Der spezifische Schutz vor sexueller Belästigung gemäß § 3 Abs. 4 AGG gilt jedoch ausschließlich für Beschäftigte einer Hochschule und nicht für Studierende. Da die Anforderungen für das Vorliegen einer Diskriminierung nach § 3 Abs. 3 AGG höher sind als nach § 3 Abs. 4 AGG – insbesondere, weil neben der Verletzung der Würde auch ein feindliches Umfeld nachgewiesen werden muss – entsteht hier laut Kocher und Porsche (2015) eine erhebliche Schutzlücke für Studierende, die die Studierenden abhängig von der Schutzfunktion der eigenen Universität macht.

Außerdem ist die Umsetzung des Geschlechtergleichbehandlungsgebots und des Diskriminierungsverbots in den einzelnen Bundesländern sowie an den einzelnen Hochschulen sehr verschieden (Kocher & Porsche, 2015). Die Universität Freiburg benennt sexualisierte Gewalt und Stalking als Bestandteil des Diskriminierungsverbots und hat ein Handlungsschema und einen Maßnahmenkatalog für sexualisierte Übergriffe erarbeitet (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 2021). Der aktuelle Fall zeigt aber, dass es bei Fragen bildbasierter und digitaler sexualisierter Gewalt, sowie bei der Ausweitung des AGG auch auf Studierende, Handlungsbedarf gibt. Aber das Gegenteil droht: sowohl die AfD bundesweit als auch die CDU in Berlin wollen das AGG abschaffen.

Zur Rolle der Politik

Dass das Recht nicht nur an Universitäten unzureichend vor digitalem sexuellem Missbrauch schützt, wurde jüngst am Fall Collien Fernandes deutlich, der im Gegensatz zu dem Freiburger Fall bundesweite Aufmerksamkeit bekam. Auch Ministerin Olschowski betonte, dass angesichts des Freiburger Falls öffentliche Toiletten zukünftig intensiver nach Kameras untersucht werden sollten und es generell eine Überarbeitung der Gesetzeslage zu digitaler sexualisierter Gewalt brauche. 

Jenseits des Strafrechts sollten aber auch die strukturellen Ursachen adressiert werden, die die sexuellen Übergriffe durch den Täter an der Freiburger Universität überhaupt erst möglich gemacht haben. Und hier ist die Politik auch auf anderen Ebenen in der Verantwortung. Die Hauptbetroffenen waren vulnerable Mieterinnen. Frauen erfahren oft sexuell übergriffiges Verhalten durch Vermieter oder Hauptmieter, insbesondere im Kontext von Wohnungskrisen in vielen Städten, wo junge Ausbildungs-, Studien- oder Arbeitsanfänger:innen verzweifelt nach einer Bleibe suchen. Vor allem junge Frauen müssen sich Misogynie und sexuelle Übergriffe, und migrantische und rassifizierte Menschen Rassismus gefallen lassen, um nicht wohnungslos zu sein. Dieser Machtmissbrauch wird durch materielle Ungleichheiten und Abhängigkeiten befördert, die, politisch gewollt und angetrieben, stetig zunehmen (WSI-Ungleichheitsbericht, siehe Spannagel, 2025). Während laut Daten aus dem Jahr 2019 knapp 70% der Millionär:innen in Deutschland Männer sind und vermietete Immobilien in Deutschland fast ausschließlich von den reichsten zehn Prozent besessen werden (Bach & Eichfelder, 2021), ist die Wohnungssuche nicht nur für Erstsemester ein Albtraum. Die Mieten für ein WG-Zimmer in deutschen Hochschulstädten steigen weiter und liegen im Sommersemester 2026 in Baden-Württemberg bei durchschnittlich 530 Euro. Studierende der Universität Freiburg haben aus diesem Grund zu einer „Initiative für bezahlbaren Wohnraum für Studierende“ zusammengefunden und im November und Dezember 2025 bereits monatelang in einem Protestcamp ausgeharrt, um auf die prekären Wohnverhältnisse in Freiburg aufmerksam zu machen.

Eine der von dem Täter gefilmten Frauen sagte gegenüber der Badischen Zeitung: Die Art, wie er beim Besichtigungstermin ihren Körper angeschaut habe, sei ihr unangenehm gewesen. Auch, dass sie bei der Bewerbung für die Wohnung ein Foto von sich habe schicken müssen und bei der Besichtigung nur junge Frauen waren, kam ihr komisch vor. Dass der Vermieter ständig, ohne Ankündigung, mit eigenem Schlüssel in die Wohnung kam, habe sie in ihrer Privatsphäre eingeschränkt. Aber die Wohnung zu kündigen und sich diesem Verhältnis zu entziehen, hätte wegen dem angespannten und überteuerten Wohnungsmarkt bedeuten können, wohnungslos zu werden.

Fazit

Um sexualisierter Gewalt zu begegnen, braucht es sinnvolle Gesetze, die dem Schutzbedürfnis der Betroffenen gerecht werden und geschlechterbasierte Gewalt als solche einordnen. Sie müssen außerdem auch durchgesetzt werden. Das zunehmende Bewusstsein für die Problemlage darf jedoch nicht in einen sogenannten Carceral Feminism (punitiven Feminismus) umschlagen, also nur auf die Bestrafung im individuellen Fall setzen. Der Feminismus ist eine Befreiungsbewegung und sein Ziel, Gewalt – insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt – zu beseitigen, lässt sich innerhalb strafender und auf Inhaftierung ausgerichteter Systeme nicht erreichen, sondern nur in der Herstellung sozialer Gerechtigkeit.

Politik, die soziale Ungleichheit und damit strukturelle Gewalt fordert und fördert, ermöglicht und belohnt den Machtmissbrauch und die sexualisierten und rassifizierten Übergriffe an den Hochschulen, in Mietverhältnissen und anderswo. Die aktuelle Politik stützt die Verhältnisse am Wohnungsmarkt und an den Universitäten und die Neoliberalisierung der Wissenschaft mit starken Abhängigkeitsverhältnissen in prekären Förderlinien. Strengere Gesetze können abschrecken, ein Problembewusstsein schaffen und zum Gerechtigkeitsempfinden von Opfern und Zeug:innen beitragen. Vor allem aber können strengere Gesetze sexualisierte Gewalt ent-normalisieren. Darüber hinaus braucht es politische Visionen und politischen Gestaltungswillen, um die Ursachen für starke Abhängigkeitsverhältnisse und institutionelle Hierarchien zu bekämpfen

Quellen und Hintergrundmaterial

Dieser Text basiert auf Informationen aus Beobachtungen, Teilnahme an Debatten, Demonstrationen, dem Austausch mit Betroffenen, und folgenden Quellen:

1. Journalistische Berichterstattung und Blog-Artikel

2. Berichte und Monitoring

3. Wissenschaftliche Artikel und Studien

  • Beaufaÿs, Sandra. (2022). Machtverhältnisse und Machtmissbrauch in der Wissenschaft. In L. Mense, H. Mauer, & J. Herrmann (Hrsg.), Sexualisierter Belästigung, Gewalt und Machtmissbrauch an Hochschulen entgegenwirken: Handreichung. DuEPublico: Duisburg-Essen Publications online, University of Duisburg-Essen. https://duepublico2.uni-due.de/receive/duepublico_mods_00075205
  • Hoebel, Merle; Durglishvili, Ana; Reinold, Johanna and Leising, Daniel. (2022). Sexual Harassment and Coercion in German Academia: A Large-Scale Survey Study. Sexual Offending: Theory, Research, and Prevention, 17, Article e9349. https://doi.org/10.5964/sotrap.9349
  • Lipinsky, Anke, Schredl, Claudia; Baumann, Horst; Humbert, Anne Laure; Tanwar, Jagriti; Bondestam, Fredrik; Freund, Frederike and Lomazzi, Vera. (2022). UniSAFE Survey – Gender-based violence and institutional responses (Version 1.0.0) [Data set]. GESIS, Köln. https://doi.org/10.7802/2475