
Von links nach rechts: Daniel, Crow, Leandra, Zo und Vi. Photographiert von Hebh Jamal am 3. Juli 2026.
Dieser Bericht stützt sich auf meine Beobachtungen des Prozesses gegen die Ulm5 am 8. und 9. Verhandlungstag (1. und 3. Juli) und setzt Marion Detjens Berichte fort, die hier und hier abgerufen werden können. Vor dem Gericht lernte ich einige der Mütter, Familienangehörigen, Freunde und Aktivist:innen kennen, die gekommen waren, um die Angeklagten zu unterstützen. Wie alle Zuschauer:innen durfte ich keine Notizen machen, da Stifte von der Vorsitzenden Richterin als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Was nun folgt, ist eine Rekonstruktion aus meiner persönlichen Erinnerung, Gesprächen mit den Müttern der Angeklagten und den Aufzeichnungen anderer Prozessbesucher:innen.
Ich komme am 1. Juli zur Nachmittagssitzung am Gerichtsgebäude an und bin beeindruckt von der trostlosen Umgebung, den hohen Sicherheitszäunen, dem Stacheldraht und den streng dreinblickenden Polizisten, die für einen Einsatz bei Ausschreitungen ausgerüstet scheinen. Der Kontrast zur Stimmung unter denjenigen, die hier sind, um ihre Solidarität mit den Angeklagten zu bekunden, ist eklatant. Das sind in erster Linie die Mütter. Ich bin gekommen, weil mich ein:e gemeinsame Freund:in mit Nicky, der britischen Mutter von Zo, in Kontakt gebracht hat. Sie begrüßte mich mit einer Umarmung. Ihre Herzlichkeit und Offenheit finde ich auch bei den anderen Müttern, die ich treffe: Vis Mutter und Mimi, Daniels Mutter. Sie kommen so oft wie möglich zu den Verhandlungstagen, um im Gerichtssaal präsent zu sein und eine Verbindung zu ihren Kindern zu haben. Das Gericht tagt nie an aufeinanderfolgenden Tagen, und besonders für Familienangehörige außerhalb Deutschlands muss jeder Tag sorgfältig geplant, müssen Flüge gebucht, Unterkünfte organisiert und Tage von der Arbeit freigenommen werden. Manche, die gerne dabei wären, schaffen es nicht. Und doch sagen die Mütter, dass das, was sie erleiden, nichts ist im Vergleich zu dem, was ihre Kinder durchmachen – Vi beschrieb kürzlich in einem sechsseitigen Brief einige der brutalen Haftbedingungen –, ganz zu schweigen von den Verhältnissen in Palästina.
Die Mütter nehmen die Unterstützung durch Aktivist:innen und andere dankbar an. Ich werde Zeugin davon, als ich an meinem zweiten Tag mit Nicky das Gericht verlasse: Eine freundliche Unbekannte, die einen Hidschab trägt und die ich im Zuschauerraum gesehen habe, kommt auf sie zu und bietet ihr an, bei ihr zu übernachten, wann immer sie in Deutschland ist. Die Menschen stellen sich den Müttern vor, bekunden ihre Solidarität und feuern die Angeklagten an, als gehörten sie gleichfalls zur Familie. Draußen, gegenüber dem an das Gericht angrenzenden Hochsicherheitsgefängnis, wird jeden Tag ein Pavillon aufgebaut und mit Kunstwerken über Gaza, palästinensischen Flaggen, Plakaten, Büchern und Flyern geschmückt. Es gibt kostenloses Wasser (im Gerichtssaal ist Wasser nicht erlaubt – wer Durst hat, trinkt aus dem Wasserhahn auf den Toiletten) sowie Snacks, Minztee und Kaffee, und die Menschen sitzen auf dem Boden, um etwas Schatten zu finden. Am Pavillon ist eine Lautsprecheranlage aufgebaut, damit Reden gehalten und Musik abgespielt werden können.
Ich treffe Aktivist:innen aus Baden-Württemberg und Köln, Einheimische, die aus Solidarität gekommen sind, Studierende und Journalist:innen. Einige sind an jedem Verhandlungstag dabei. Die Rechtsanwälte halten vor dem Pavillon manchmal Reden und sprechen in den Pausen und nach der Verhandlung mit den Angehörigen. Am bewegendsten sind vielleicht die Momente spontaner Solidarität von Fremden: Wir hören hinter den Gefängnismauern jemanden rufen: „Free free Palestine!“, einige nehmen den Slogan auf und fügen hinzu: „You are not alone!“ Einmal hören wir „Free free Palestine!“ als Echo, wieder unsichtbar, von der Baustelle nebenan. Die Leute freuen sich. Da Deutschland wiederholt Solidarität mit Palästina verboten hat, dienen solche Momente als Hinweis, dass der Kampf um Solidarität im Land noch nicht verloren ist.
Es ist diese Solidarität – mit all ihrer Kraft, ihrem Lachen und ihrer Liebe –, die hier in Stammheim vor Gericht zu stehen scheint. Heute Nachmittag warten etwa dreißig Menschen vor dem Gerichtsgebäude. Die Mütter gehen in der Schlange nach vorne, ermutigt von den anderen Besucher:innen, die wissen, wer sie sind. Ein Beamter weist uns an, unsere Pässe abzugeben, und verschwindet damit. Uns wird schroff befohlen, unseren Platz in der Schlange zu behalten und in derselben Reihenfolge wie bei der Passabgabe einzutreten. Es darf jeweils nur eine Person durch die Drehtür. Drinnen gibt es weitere Polizist:innen, steinerne Gesichter, weitere Fragen. Nachdem ich den Metalldetektor passiert habe, winkt mir eine Beamtin in einen kleinen, fensterlosen Raum. Familienangehörige der Ulm5 und andere wurden bei dieser Routinekontrolle sexuell belästigt. Meine Sicherheitsbeamtin ist nicht so aufdringlich, nur aufbrausend: Sie befiehlt mir, mich umzudrehen und zur Wand zu stehen, um mich gründlich von vorne und hinten abzutasten. Ich werde aufgefordert, mich hinzusetzen und meine Schuhe zur Kontrolle auszuziehen; ich muss meine Füße anheben, damit auch meine Socken kontrolliert werden können.
Das Gerichtsgebäude ist für Terrorismus- und Staatsschutz-Prozesse ausgelegt. Seine Architektur und Atmosphäre wirken restriktiver als jedes andere Gerichtsgebäude, das ich bisher gesehen habe. Überall außerhalb des Gerichtssaals stehen bewaffnete Beamte in Uniformen, die an Schutzausrüstung erinnern – ich zähle sieben, die an den Wänden stehen, und im Gerichtssaal selbst sind noch mehr im Einsatz. Das Publikum ist durch eine Glaswand vom Verfahren und den Angeklagten getrennt. Die Richterin hat den Zuschauerraum bereits bei früheren Gelegenheiten geräumt, wenn sie der Meinung war, es sei zu laut, und einmal unterbrach sie die Verhandlung, holte eine Zuschauer:in, die Lärm gemacht hatte, zum Richtertisch und las deren persönliche Daten vor. Nicky achtet, wie die anderen Mütter auch, darauf, die Richterin nicht zu verärgern, aus Angst, hinausgeworfen zu werden: Die Verhandlungstage sind eine seltene Gelegenheit, bei der sie ihr Kind sehen und dem Verfahren beiwohnen kann, und sie möchte nicht, dass ihr das genommen wird. „Ich werde zu meinem Kind stehen, dem ich die Grundsätze der Fairness beigebracht habe“, sagt sie mir. Als die Angeklagten hereingeführt werden, stehen alle im Zuschauerraum auf, die Leute beginnen zu klatschen und zu jubeln. Auch die Ulm5 lächeln und suchen Blickkontakt zu ihren Angehörigen; sie wirken ruhig und gefasst; Mimi wird später von „der Atmosphäre und Haltung moralischer Klarheit“ sprechen, die sie umgibt. Die Mütter und die Angeklagten formen mit ihren Händen gebrochene Herzen. Doch Nicky und die anderen Mütter schweigen, als das Publikum spontan „Free, free Palestine“ skandiert, da sie Sanktionen der Vorsitzenden Richterin befürchten. Als die Richter:innen den Saal betreten, verstummt der gesamte Raum.
Tag 8, 1. Juli 2026
Beim Bericht über die erste Hälfte dieses Verhandlungstages stütze ich mich auf Seán Ó Maoilearnas Rekonstruktion. Der Tag begann mit einem Antrag der Verteidigerin von Zo, Nina Onèr, bezüglich der Trennung von ihrer Mandant:in durch die Glaswand. Die Kommunikation erfolgt über eine Sprechanlage, die von den Anwält:innen als unzuverlässig und die Privatsphäre der Mandant:innen verletzend kritisiert wird. Alternativ können sie eine Unterbrechung der Verhandlung fordern und mit ihren Mandant:innen in deren Haftzellen sprechen, doch selbst dort bleiben sie durch eine Glaswand von ihnen getrennt. Onèr wies darauf hin, dass in einem anderen Prozess im selben Gerichtsgebäude – gegen Reichsbürger-Verschwörer, die zwei Polizeibeamte angeschossen und verletzt hatten – diese Regelung nicht galt. In diesem Prozess konnten sich Angeklagte und Verteidigung während der Pausen in Räumen ohne Trennwände unterhalten. Der Staatsanwalt wies den Vergleich mit dem Reichsbürger-Prozess zurück und erklärte, es gälten nicht dieselben Regeln, da sich einige der Angeklagten nicht in Untersuchungshaft befänden (im Gegensatz zu den Ulm5, die nun schon seit 10 Monaten inhaftiert sind). Es wurden weitere Anträge gestellt: Die Verteidiger baten um den aktuellen Stand zu ihrem früheren Antrag, Übersetzungen über die Mikrofone des Gerichts aufzuzeichnen, um die Richtigkeit zu überprüfen, sowie zum Antrag, der Öffentlichkeit die Nutzung von Stift und Papier zu gestatten. Keinem der Anträge wurde stattgegeben.
Der erste Zeuge des Prozesses wurde aufgerufen: Bastian Gropp von der Landeskriminalpolizei Baden-Württemberg, der den Polizeibericht verfasst hatte, auf den die Staatsanwaltschaft ihre Anklage stützt. Mehrere Zuschauer:innen erzählten mir später, wie nervös er gewirkt habe. Gropp erklärte vor Gericht, dass er bei der Festnahme der Ulm5 nicht anwesend gewesen sei und auch den Standort von Elbit Systems Deutschland nicht aufgesucht habe. Erst nach Beginn des Verfahrens sei ihm mitgeteilt worden, dass das Unternehmen Nachtsicht- und Funkübertragungsgeräte herstelle. Im Kreuzverhör bestätigte er, dass er nicht untersucht habe, ob der Fall als „Nothilfe“ im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Elbit Systems gewertet werden könne. Er bestätigte zudem, dass der Generalstaatsanwalt darauf hingewiesen habe, die Rolle von Elbit Systems sei irrelevant. Auf weitere Nachfrage gab er an, sich mindestens fünfmal mit dem Staatsanwalt getroffen oder mit ihm telefoniert zu haben, weigerte sich jedoch anzugeben, wer dies initiiert hatte, wo die Treffen stattfanden und wer sonst noch anwesend war. Gropp bestätigte, seine Aufgabe bestehe darin, sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen festzustellen. Entlastende Tatsachen seien jedoch nicht untersucht worden. Der Staatsanwalt warf an dieser Stelle noch ein, dass von Anfang an klar gewesen sei, dass es keine Rechtfertigungsgründe geben könne.
Als ich am Nachmittag hinzukomme, ist der Zeuge bereits gegangen. Die Stimmung zwischen Verteidigung, Anklage und Richtern ist sichtlich angespannt. Mehr als einmal höre ich aus dem Publikum, dass der Vormittag einmal wieder die Voreingenommenheit der Ermittlungen gezeigt habe, da jegliche Möglichkeit einer Rechtfertigung der Tat von vorne herein ausgeschlossen worden sei und da der Zeuge wiederholt behauptet habe, er sei nicht befugt, die ihm von der Verteidigung gestellten Fragen zu beantworten. Der Nachmittag zieht sich in die Länge. Zwei beisitzende Richter:innen lessen mit monotoner Stimme lange Auszüge aus der Ermittlungsakte vor: über Spuren der Tat, über Schäden, über am Tatort gefundene Gegenstände. Immer wieder wird der Vorfall dabei als „Angriff“ bezeichnet. Das Publikum und die Angeklagten wirken sichtlich gelangweilt, die vorgelesenen Passagen betreffen meist unbestrittene Tatsachen.
Für mich ist an diesem Nachmittag am bemerkenswertesten das, was während der Pausen geschieht. Sobald die Vorsitzende Richterin eine fünfminütige Pause ansetzt, stehen die Polizisten, die bei den Angeklagten sitzen, auf, um ihnen Handschellen anzulegen. Sie wollen die Angeklagten in ihre Zellen bringen, doch das Publikum und die Anwält:innen protestieren, indem sie gegen die Glaswand klopfen. Die Vorsitzende Richterin erteilt die Erlaubnis, dass die Angeklagten sitzen bleiben dürfen, und fast sofort stellen sich drei Polizeibeamte entlang der Glastrennwand auf, um dem Publikum die Sicht auf die Angeklagten zu versperren. „Hey, was machen Sie da? Warum machen Sie das?“, ruft eine Frau. „Warum nicht?“, kommt als aggressive Antwort. Einige lachen ungläubig. Später spricht ein:e Verteidiger:in diesen Vorfall vor Gericht an und moniert insbesondere, dass die fünf selbst bei kurzen Pausen in Handschellen gelegt werden. Die Richterin ignoriert die Kritik und der Prozess geht weiter.
Momente wie diese zeugen von dem Widerstand seitens der Angeklagten, des Publikums und der Anwälte und ihrer Weigerung, sich der staatlichen Disziplinierung von Anteilnahme, Freude und Solidarität innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals zu beugen. Ein weiterer solcher Moment ereignet sich während einer dreißigminütigen Pause. Kurz bevor die Richter:innen zurückkommen, beginnen einige im Publikum leise zu singen und werden dann immer lauter:
Alt wie der Olivenbaum
Der Wille derer, die für die Freiheit kämpfen
Land und Volk werden gedeihen
In einem freien Palästina
Die Menschen singen das Lied im Kanon, bis der Gerichtssaal von einer wunderschönen Harmonie erfüllt ist – ein krasser Gegensatz zur Monotonie und der juristischen Sprache des gesamten Nachmittags. Als die Angeklagten in Handschellen und in einer Reihe hereingeführt werden, stimmen sie in den Gesang ein und lächeln in Richtung des Zuschauerraums. Die Solidarität ist mit Händen zu greifen, die Stimmung fast fröhlich. Nicky beugt sich zu mir herüber und flüstert: „Wir müssen vorsichtig sein, die Richterin hasst es, wenn gesungen wird.“ Wieder kommt die Angst auf, dass der Zuschauerraum geräumt werden könnte. Als die Richter:innen wenige Minuten später den Gerichtssaal betreten, verstummt das Publikum. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Tag 9, 3. Juli
An ihrem freien Tag, an dem sie nicht im Gericht waren, hatten die Mütter viel zu tun. Teilweise mussten sie arbeiten, Mimi besuchte Daniel im Gefängnis, und ich begleitete Nicky zu einem Treffen mit den Anwält:innen. Außerdem findet in Madrid eine Veranstaltung statt, bei der Nicky, Mimi und Daniels Schwester Clara per Videokonferenz sprechen – organisiert von Roser, einer Aktivistin und Journalistin, die den Prozess von Anfang an akribisch verfolgt hat. Die Stärke und Resilienz der Mütter und die Unterstützung und Fürsorge, die sie einander entgegenbringen, beeindruckt mich mehr als alles andere. Nicky verliert während der Podiumsdiskussion nicht die Fassung, wenn sie über ihr Kind im Gefängnis spricht – trotz der routinemäßigen Verweigerung grundlegender Rechte, der Hitze in der Zelle, der Arbeitsbedingungen und der unzureichenden medizinischen Versorgung, die Zo erleiden muss. Das einzige Mal, dass Nicky Tränen in die Augen steigen, ist, als sie über die Zustände in Palästina spricht und über das Leid und den Tod, die den Kindern dort zugefügt werden.
Morgens vor dem Gerichtsgebäude ist die spontane Solidarität wieder spürbar. Es sind neue Gesichter dabei, einige erkenne ich vom letzten Prozesstag wieder. Wir warten gespannt am Straßenrand, ob wir eine:n der Ulm5, die mit dem Gefangenentransporter zum Gerichtsgebäude gebracht werden, sehen und begrüßen können. Hebh Jamal, eine Journalistin und Filmemacherin, kommt heute ins Gericht und wird herzlich von den Müttern und Aktivist:innen in Empfang genommen, sie fotografiert die Angeklagten und das Publikum.

Fotografiert von Hebh Jamal am 3. Juli: links Nicky Robertson, die Mutter von Zo, und Insa Lee Koch (die Autorin). Rechts Mimi Tatlow-Golden, die Mutter von Daniel, und Clara Tatlow-Devally, Daniels Schwester.
Die Verhandlung beginnt erst gegen zehn Uhr. Als die Angeklagten hereingeführt werden, ruft das Publikum: „Free, free Ulm5“. Es wird gewunken, gelächelt, mit den Händen das Zeichen der gebrochenen Herzen geformt. Erneut werden Anträge gestellt: Zunächst äußern sich Leandras Anwalt Mathes Breuer und Daniels Anwalt Benjamin Düsberg zur Sitzordnung und zur Trennung der Angeklagten von den Anwälten. Nina Onèr, Zos Anwältin, beantragt erneut, dass das Publikum Schreibutensilien in den Gerichtssaal mitbringen darf. Der Richter räumt der Staatsanwaltschaft bis Mittwoch nächster Woche Zeit ein, schriftlich auf die ersten Anträge zu reagieren, doch der Antrag bezüglich der Schreibutensilien wird erneut abgelehnt.
Der nächste Antrag, gestellt von Leandras Verteidigungsteam Anna Busl und Mathes Breuer, zielt darauf ab, den leitenden Staatsanwalt Ronny Stengel wegen Befangenheit und mangelnder Objektivität abzulehnen, die sich – so argumentieren die Anwälte – sowohl in den Ermittlungen als auch im Prozess gezeigt habe. Die lange Liste der Argumente dafür umfasst: seine Voreingenommenheit während der Ermittlungen, einschließlich seines sofortigen Ausschlusses der Berücksichtigung der Motive der Angeklagten für ihre Handlungen; das Beharren darauf, dass diese von Antisemitismus getrieben gewesen seien; die Treffen mit dem Ermittlungsleiter Gropp, über die – entgegen den gesetzlichen Vorschriften – keine Aufzeichnungen geführt wurden; sowie das Versäumnis, durchgehend ein faires Verfahren zu gewährleisten. Die Anwält:innen machen geltend, dass der Verstoß des Staatsanwalts gegen seine Pflicht zur Objektivität einen Missbrauch staatlicher Macht darstelle und grundlegende Prinzipien der Fairness untergrabe.
Da der leitende Staatsanwalt heute nicht anwesend ist, teilt sein Stellvertreter, ein Dr. Mark, dem Gericht seine geringe Meinung von dem Antrag mit. Er tut die Vorwürfe der Verteidigung bezüglich der Ermittlungsversäumnisse als „wolkig“ ab, was eine scharfe Reaktion der Verteidiger hervorruft. Ein Verteidiger bezeichnet das Verhalten der Staatsanwaltschaft als „völlige Inkompetenz“, woraufhin die Vorsitzende Richterin die Verteidiger wegen ihrer Wortwahl zurechtweist. Wieder räumt sie der Staatsanwaltschaft bis zum kommenden Mittwoch Zeit ein, um schriftlich auf diesen Antrag zu reagieren.
Der Rest des Tages widmet sich einem zweiten Zeugen, einem Polizeibeamten namens Kai Dominik Niewald aus Ulm. Er koordinierte in jener Nacht den Polizeieinsatz und die Festnahme der Ulm5. Er schildert zunächst seine Erinnerungen: wie er zum Tatort gerufen wurde, das Gebäude betrat, sich den Weg zum Raum bahnte und die Festnahmen durchführte. Dabei sagt er aus, dass das Sicherheitspersonal vor Ort eine Axt gesehen habe. Nun versucht Daniel, seinen Anwalt zu kontaktieren, der eine Unterbrechung beantragt; später, im Kreuzverhör, räumt Niewald ein, dass nirgendwo im Gebäude oder in der Umgebung eine Axt gefunden wurde.
Ein Teil des Kreuzverhörs dreht sich um ein „weißes Pulver“, das laut Niewald in einem Rucksack gefunden wurde, den Polizeibeamte aus dem Raum brachten, nachdem die Angeklagten hinausgeführt worden waren. Er habe zunächst vermutet, dass es sich bei dem Pulver, das in einer etwa 10 x 3 cm großen Plastiktüte verpackt war, um Sprengstoff handelte. Dann habe er, erklärt er dem Gericht, seine Meinung geändert, weil er ein Lächeln auf Vis Gesicht gesehen habe. Nun wirkt Vi verwirrt und versucht, mit ihren Anwälten zu sprechen. Nach einer Pause befragt Vis Verteidiger Matthias Schuster Niewald: Warum habe er keine Maßnahmen ergriffen, um diesen angeblichen Sprengstoff zu sichern? Niewald hat keine andere Antwort als dass er Vis beruhigender Reaktion vertraut habe. Diese Aussage untergräbt das Bild, das die Staatsanwaltschaft und das Gericht von gefährlichen Straftätern zu zeichnen versuchen, die angeblich ein Risiko für das Gericht und die Öffentlichkeit darstellen.
Die Zuschauer:innen sind angesichts der Diskussion über das weiße Pulver verwirrt. Ich beobachte auch, wie Vi und Zo sich gegenseitig ansehen und ungläubig lachen, als das Pulver zum ersten Mal erwähnt wird. Als Niewald sagt, er habe seine Meinung über das Pulver wegen Vis Lächeln geändert, lachen die Angeklagten wieder, diesmal zusammen mit den Zuschauer:innen. „Warum sollte er jemandem glauben, den er gerade verhaftet hat?“, flüstert die Person neben mir. Später im Kreuzverhör kommt heraus, dass Niewald von seinen Kollegen gesagt bekommen hatte, das Pulver sei eine Droge der Klasse A. Als schließlich klar wird, dass das Pulver auch keine Droge war, ist Niewald sichtlich überrascht, und durch den Zuschauerraum geht ein hörbares Aufatmen.
Der Wortwechsel hinterlässt viele unbeantwortete Fragen. Warum hat ein Polizeibeamter, der einen Sprengstoff vermutete, die Substanz in einen Polizeiwagen gelegt, ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen? Warum sollten sich die Polizisten gegenseitig erzählen, es handele sich um Drogen, obwohl dies nicht der Fall war? Warum war die Substanz nicht in der Anklageschrift aufgeführt? Warum wurde sie, wie sich während der Befragung durch die Verteidigung herausstellte, im Sicherstellungsprotokoll nicht erwähnt und scheint erst später in die Akte aufgenommen worden zu sein? Da es weder ein Sprengstoff noch eine Droge war – was war es dann? Waschpulver? Zucker? All diese Fragen bleiben offen.
Ein weiterer bemerkenswerter Moment im Kreuzverhör der Verteidigung war, als eine Anwältin von Leandra, Anna Busl, Niewald fragte, ob er Kontakt zu Gropp, dem Ermittlungsleiter, gehabt habe. Zuvor hatte Niewald ausgesagt, seine Beteiligung an dem Fall habe am Tag des Vorfalls geendet und er habe seit letztem September keinen Kontakt mehr zu Gropp gehabt. Nun gab er jedoch an, vor etwa zwei Wochen mit Gropp gesprochen zu haben. Worüber hatten sie gesprochen? Er weigerte sich, auf diese Frage zu antworten, da es sich um ein „innerdienstliches Gespräch“ gehandelt habe. Dies führte zu einem weiteren Antrag der Verteidigung: Der Zeuge solle zu dem vor der Verhandlung geführten Gespräch mit dem Ermittlungsleiter aussagen. Die Vorsitzende Richterin lehnte dies ab, woraufhin die Verteidigung eine formelle gerichtliche Entscheidung beantragte, argumentierend, dass Ausnahmen für polizeiliche Zeugenaussagen zwar Ermittlungstaktiken abdecken, ein Gespräch zwischen polizeilichen Zeugen kurz vor dem Gerichtstermin (nachdem die Ermittlung bereits viele Monate zuvor abgeschlossen worden war) jedoch nicht unter solche Ausnahmen falle. Die Richterin vertagte die Entscheidung auf den nächsten Verhandlungstermin, den 22. Juli.
Für mich sticht besonders hervor, wie sehr das sich hier bietende Bild im Kontrast zur Darstellung der Ulm5 als Sicherheitsbedrohung steht: die offensichtliche Gelassenheit, die Umsicht und das ganz normale menschliche Verhalten von fünf Menschen, die in der Nacht, als sie in die Elbit Systems in Ulm einbrachen, unbewaffnet waren, die Polizei zu keinem Zeitpunkt bedrohten und vom Moment der Festnahme an mit ihr kooperierten –Vi hatte während der Festnahme sogar angeboten, für die anderen zu übersetzen.
Auch die Polizei musste eingestehen, dass von den Angeklagten keine Gefahr für die persönliche Sicherheit ausging. Leandras Anwalt Mathes Breuer fragte im Kreuzverhör Niewald, ob er die Atmosphäre im Raum der Festnahme als „spielerisch“ beschreiben würde. Niewald verneint dies. Breuer bittet das Gericht, Aufnahmen der Bodycam der Polizei abzuspielen, und wir hören, wie Niewald kurz vor dem Eindringen in den Raum feststellte: „Derzeit sitzen die Personen in der Mitte im Raum und spielen miteinander oder so“.
Die entspannte Ruhe und Achtsamkeit zeigt sich auch darin, wie die Angeklagten hinter ihrer Glaswand die Aussagen des Zeugen verfolgen – mit erhobenem Kopf, aufmerksam, lächelnd. Den ganzen Tag über sehe ich, wie sie kleine Gesten der Fürsorge austauschen, Momente des Lachens oder der Zuversicht teilen, eine Packung Pfefferminzbonbons weiterreichen, wobei sich ihre Hände kurz berühren, und manchmal leise mit der Person neben sich sprechen. Als der Verhandlungstag beendet wird – der nächste Verhandlungstermin liegt in über zwei Wochen –, umarmen sich die Ulm5 kurz, bevor die Polizisten ihnen Handschellen anlegen und sie wieder hinausführen. Nicky, Mimi und das Publikum stehen ein letztes Mal auf, klatschen und jubeln, bevor sie sich auf den Heimweg machen – um Züge oder Flugzeuge zu erreichen, die sie in andere Teile Deutschlands, nach Großbritannien, Irland und sonstwohin bringen.
Der Prozess wird am 22. Juli fortgesetzt.

