Schlagwort: Solidarität

  • Spielerisch: Die Sicht der Polizei auf die „Ulm5“

    Spielerisch: Die Sicht der Polizei auf die „Ulm5“

    Von links nach rechts: Daniel, Crow, Leandra, Zo und Vi. Photographiert von Hebh Jamal am 3. Juli 2026.

    Dieser Bericht stützt sich auf meine Beobachtungen des Prozesses gegen die Ulm5 am 8. und 9. Verhandlungstag (1. und 3. Juli) und setzt Marion Detjens Berichte fort, die hier und hier abgerufen werden können. Vor dem Gericht lernte ich einige der Mütter, Familienangehörigen, Freunde und Aktivist:innen kennen, die gekommen waren, um die Angeklagten zu unterstützen. Wie alle Zuschauer:innen durfte ich keine Notizen machen, da Stifte von der Vorsitzenden Richterin als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Was nun folgt, ist eine Rekonstruktion aus meiner persönlichen Erinnerung, Gesprächen mit den Müttern der Angeklagten und den Aufzeichnungen anderer Prozessbesucher:innen.

    Ich komme am 1. Juli zur Nachmittagssitzung am Gerichtsgebäude an und bin beeindruckt von der trostlosen Umgebung, den hohen Sicherheitszäunen, dem Stacheldraht und den streng dreinblickenden Polizisten, die für einen Einsatz bei Ausschreitungen ausgerüstet scheinen. Der Kontrast zur Stimmung unter denjenigen, die hier sind, um ihre Solidarität mit den Angeklagten zu bekunden, ist eklatant. Das sind in erster Linie die Mütter. Ich bin gekommen, weil mich ein:e gemeinsame Freund:in mit Nicky, der britischen Mutter von Zo, in Kontakt gebracht hat. Sie begrüßte mich mit einer Umarmung. Ihre Herzlichkeit und Offenheit finde ich auch bei den anderen Müttern, die ich treffe: Vis Mutter und Mimi, Daniels Mutter. Sie kommen so oft wie möglich zu den Verhandlungstagen, um im Gerichtssaal präsent zu sein und eine Verbindung zu ihren Kindern zu haben. Das Gericht tagt nie an aufeinanderfolgenden Tagen, und besonders für Familienangehörige außerhalb Deutschlands muss jeder Tag sorgfältig geplant, müssen Flüge gebucht, Unterkünfte organisiert und Tage von der Arbeit freigenommen werden. Manche, die gerne dabei wären, schaffen es nicht. Und doch sagen die Mütter, dass das, was sie erleiden, nichts ist im Vergleich zu dem, was ihre Kinder durchmachen – Vi beschrieb kürzlich in einem sechsseitigen Brief einige der brutalen Haftbedingungen –, ganz zu schweigen von den Verhältnissen in Palästina.

    Die Mütter nehmen die Unterstützung durch Aktivist:innen und andere dankbar an. Ich werde Zeugin davon, als ich an meinem zweiten Tag mit Nicky das Gericht verlasse: Eine freundliche Unbekannte, die einen Hidschab trägt und die ich im Zuschauerraum gesehen habe, kommt auf sie zu und bietet ihr an, bei ihr zu übernachten, wann immer sie in Deutschland ist. Die Menschen stellen sich den Müttern vor, bekunden ihre Solidarität und feuern die Angeklagten an, als gehörten sie gleichfalls zur Familie. Draußen, gegenüber dem an das Gericht angrenzenden Hochsicherheitsgefängnis, wird jeden Tag ein Pavillon aufgebaut und mit Kunstwerken über Gaza, palästinensischen Flaggen, Plakaten, Büchern und Flyern geschmückt. Es gibt kostenloses Wasser (im Gerichtssaal ist Wasser nicht erlaubt – wer Durst hat, trinkt aus dem Wasserhahn auf den Toiletten) sowie Snacks, Minztee und Kaffee, und die Menschen sitzen auf dem Boden, um etwas Schatten zu finden. Am Pavillon ist eine Lautsprecheranlage aufgebaut, damit Reden gehalten und Musik abgespielt werden können.

    Ich treffe Aktivist:innen aus Baden-Württemberg und Köln, Einheimische, die aus Solidarität gekommen sind, Studierende und Journalist:innen. Einige sind an jedem Verhandlungstag dabei. Die Rechtsanwälte halten vor dem Pavillon manchmal Reden und sprechen in den Pausen und nach der Verhandlung mit den Angehörigen. Am bewegendsten sind vielleicht die Momente spontaner Solidarität von Fremden: Wir hören hinter den Gefängnismauern jemanden rufen: „Free free Palestine!“, einige nehmen den Slogan auf und fügen hinzu: „You are not alone!“ Einmal hören wir „Free free Palestine!“ als Echo, wieder unsichtbar, von der Baustelle nebenan. Die Leute freuen sich. Da Deutschland wiederholt Solidarität mit Palästina verboten hat, dienen solche Momente als Hinweis, dass der Kampf um Solidarität im Land noch nicht verloren ist.

    Es ist diese Solidarität – mit all ihrer Kraft, ihrem Lachen und ihrer Liebe –, die hier in Stammheim vor Gericht zu stehen scheint. Heute Nachmittag warten etwa dreißig Menschen vor dem Gerichtsgebäude. Die Mütter gehen in der Schlange nach vorne, ermutigt von den anderen Besucher:innen, die wissen, wer sie sind. Ein Beamter weist uns an, unsere Pässe abzugeben, und verschwindet damit. Uns wird schroff befohlen, unseren Platz in der Schlange zu behalten und in derselben Reihenfolge wie bei der Passabgabe einzutreten. Es darf jeweils nur eine Person durch die Drehtür. Drinnen gibt es weitere Polizist:innen, steinerne Gesichter, weitere Fragen. Nachdem ich den Metalldetektor passiert habe, winkt mir eine Beamtin in einen kleinen, fensterlosen Raum. Familienangehörige der Ulm5 und andere wurden bei dieser Routinekontrolle sexuell belästigt. Meine Sicherheitsbeamtin ist nicht so aufdringlich, nur aufbrausend: Sie befiehlt mir, mich umzudrehen und zur Wand zu stehen, um mich gründlich von vorne und hinten abzutasten. Ich werde aufgefordert, mich hinzusetzen und meine Schuhe zur Kontrolle auszuziehen; ich muss meine Füße anheben, damit auch meine Socken kontrolliert werden können.

    Das Gerichtsgebäude ist für Terrorismus- und Staatsschutz-Prozesse ausgelegt. Seine Architektur und Atmosphäre wirken restriktiver als jedes andere Gerichtsgebäude, das ich bisher gesehen habe. Überall außerhalb des Gerichtssaals stehen bewaffnete Beamte in Uniformen, die an Schutzausrüstung erinnern – ich zähle sieben, die an den Wänden stehen, und im Gerichtssaal selbst sind noch mehr im Einsatz. Das Publikum ist durch eine Glaswand vom Verfahren und den Angeklagten getrennt. Die Richterin hat den Zuschauerraum bereits bei früheren Gelegenheiten geräumt, wenn sie der Meinung war, es sei zu laut, und einmal unterbrach sie die Verhandlung, holte eine Zuschauer:in, die Lärm gemacht hatte, zum Richtertisch und las deren persönliche Daten vor. Nicky achtet, wie die anderen Mütter auch, darauf, die Richterin nicht zu verärgern, aus Angst, hinausgeworfen zu werden: Die Verhandlungstage sind eine seltene Gelegenheit, bei der sie ihr Kind sehen und dem Verfahren beiwohnen kann, und sie möchte nicht, dass ihr das genommen wird. „Ich werde zu meinem Kind stehen, dem ich die Grundsätze der Fairness beigebracht habe“, sagt sie mir. Als die Angeklagten hereingeführt werden, stehen alle im Zuschauerraum auf, die Leute beginnen zu klatschen und zu jubeln. Auch die Ulm5 lächeln und suchen Blickkontakt zu ihren Angehörigen; sie wirken ruhig und gefasst; Mimi wird später von „der Atmosphäre und Haltung moralischer Klarheit“ sprechen, die sie umgibt. Die Mütter und die Angeklagten formen mit ihren Händen gebrochene Herzen. Doch Nicky und die anderen Mütter schweigen, als das Publikum spontan „Free, free Palestine“ skandiert, da sie Sanktionen der Vorsitzenden Richterin befürchten. Als die Richter:innen den Saal betreten, verstummt der gesamte Raum.

    Tag 8, 1. Juli 2026

    Beim Bericht über die erste Hälfte dieses Verhandlungstages stütze ich mich auf Seán Ó Maoilearnas Rekonstruktion. Der Tag begann mit einem Antrag der Verteidigerin von Zo, Nina Onèr, bezüglich der Trennung von ihrer Mandant:in durch die Glaswand. Die Kommunikation erfolgt über eine Sprechanlage, die von den Anwält:innen als unzuverlässig und die Privatsphäre der Mandant:innen verletzend kritisiert wird. Alternativ können sie eine Unterbrechung der Verhandlung fordern und mit ihren Mandant:innen in deren Haftzellen sprechen, doch selbst dort bleiben sie durch eine Glaswand von ihnen getrennt. Onèr wies darauf hin, dass in einem anderen Prozess im selben Gerichtsgebäude – gegen Reichsbürger-Verschwörer, die zwei Polizeibeamte angeschossen und verletzt hatten – diese Regelung nicht galt. In diesem Prozess konnten sich Angeklagte und Verteidigung während der Pausen in Räumen ohne Trennwände unterhalten. Der Staatsanwalt wies den Vergleich mit dem Reichsbürger-Prozess zurück und erklärte, es gälten nicht dieselben Regeln, da sich einige der Angeklagten nicht in Untersuchungshaft befänden (im Gegensatz zu den Ulm5, die nun schon seit 10 Monaten inhaftiert sind). Es wurden weitere Anträge gestellt: Die Verteidiger baten um den aktuellen Stand zu ihrem früheren Antrag, Übersetzungen über die Mikrofone des Gerichts aufzuzeichnen, um die Richtigkeit zu überprüfen, sowie zum Antrag, der Öffentlichkeit die Nutzung von Stift und Papier zu gestatten. Keinem der Anträge wurde stattgegeben.

    Der erste Zeuge des Prozesses wurde aufgerufen: Bastian Gropp von der Landeskriminalpolizei Baden-Württemberg, der den Polizeibericht verfasst hatte, auf den die Staatsanwaltschaft ihre Anklage stützt. Mehrere Zuschauer:innen erzählten mir später, wie nervös er gewirkt habe. Gropp erklärte vor Gericht, dass er bei der Festnahme der Ulm5 nicht anwesend gewesen sei und auch den Standort von Elbit Systems Deutschland nicht aufgesucht habe. Erst nach Beginn des Verfahrens sei ihm mitgeteilt worden, dass das Unternehmen Nachtsicht- und Funkübertragungsgeräte herstelle. Im Kreuzverhör bestätigte er, dass er nicht untersucht habe, ob der Fall als „Nothilfe“ im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Elbit Systems gewertet werden könne. Er bestätigte zudem, dass der Generalstaatsanwalt darauf hingewiesen habe, die Rolle von Elbit Systems sei irrelevant. Auf weitere Nachfrage gab er an, sich mindestens fünfmal mit dem Staatsanwalt getroffen oder mit ihm telefoniert zu haben, weigerte sich jedoch anzugeben, wer dies initiiert hatte, wo die Treffen stattfanden und wer sonst noch anwesend war. Gropp bestätigte, seine Aufgabe bestehe darin, sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen festzustellen. Entlastende Tatsachen seien jedoch nicht untersucht worden. Der Staatsanwalt warf an dieser Stelle noch ein, dass von Anfang an klar gewesen sei, dass es keine Rechtfertigungsgründe geben könne.

    Als ich am Nachmittag hinzukomme, ist der Zeuge bereits gegangen. Die Stimmung zwischen Verteidigung, Anklage und Richtern ist sichtlich angespannt. Mehr als einmal höre ich aus dem Publikum, dass der Vormittag einmal wieder die Voreingenommenheit der Ermittlungen gezeigt habe, da jegliche Möglichkeit einer Rechtfertigung der Tat von vorne herein ausgeschlossen worden sei und da der Zeuge wiederholt behauptet habe, er sei nicht befugt, die ihm von der Verteidigung gestellten Fragen zu beantworten. Der Nachmittag zieht sich in die Länge. Zwei beisitzende Richter:innen lessen mit monotoner Stimme lange Auszüge aus der Ermittlungsakte vor: über Spuren der Tat, über Schäden, über am Tatort gefundene Gegenstände. Immer wieder wird der Vorfall dabei als „Angriff“ bezeichnet. Das Publikum und die Angeklagten wirken sichtlich gelangweilt, die vorgelesenen Passagen betreffen meist unbestrittene Tatsachen.

    Für mich ist an diesem Nachmittag am bemerkenswertesten das, was während der Pausen geschieht. Sobald die Vorsitzende Richterin eine fünfminütige Pause ansetzt, stehen die Polizisten, die bei den Angeklagten sitzen, auf, um ihnen Handschellen anzulegen. Sie wollen die Angeklagten in ihre Zellen bringen, doch das Publikum und die Anwält:innen protestieren, indem sie gegen die Glaswand klopfen. Die Vorsitzende Richterin erteilt die Erlaubnis, dass die Angeklagten sitzen bleiben dürfen, und fast sofort stellen sich drei Polizeibeamte entlang der Glastrennwand auf, um dem Publikum die Sicht auf die Angeklagten zu versperren. „Hey, was machen Sie da? Warum machen Sie das?“, ruft eine Frau. „Warum nicht?“, kommt als aggressive Antwort. Einige lachen ungläubig. Später spricht ein:e Verteidiger:in diesen Vorfall vor Gericht an und moniert insbesondere, dass die fünf selbst bei kurzen Pausen in Handschellen gelegt werden. Die Richterin ignoriert die Kritik und der Prozess geht weiter.

    Momente wie diese zeugen von dem Widerstand seitens der Angeklagten, des Publikums und der Anwälte und ihrer Weigerung, sich der staatlichen Disziplinierung von Anteilnahme, Freude und Solidarität innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals zu beugen. Ein weiterer solcher Moment ereignet sich während einer dreißigminütigen Pause. Kurz bevor die Richter:innen zurückkommen, beginnen einige im Publikum leise zu singen und werden dann immer lauter:

    Alt wie der Olivenbaum

    Der Wille derer, die für die Freiheit kämpfen

    Land und Volk werden gedeihen

    In einem freien Palästina

    Die Menschen singen das Lied im Kanon, bis der Gerichtssaal von einer wunderschönen Harmonie erfüllt ist – ein krasser Gegensatz zur Monotonie und der juristischen Sprache des gesamten Nachmittags. Als die Angeklagten in Handschellen und in einer Reihe hereingeführt werden, stimmen sie in den Gesang ein und lächeln in Richtung des Zuschauerraums. Die Solidarität ist mit Händen zu greifen, die Stimmung fast fröhlich. Nicky beugt sich zu mir herüber und flüstert: „Wir müssen vorsichtig sein, die Richterin hasst es, wenn gesungen wird.“ Wieder kommt die Angst auf, dass der Zuschauerraum geräumt werden könnte. Als die Richter:innen wenige Minuten später den Gerichtssaal betreten, verstummt das Publikum. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

    Tag 9, 3. Juli

    An ihrem freien Tag, an dem sie nicht im Gericht waren, hatten die Mütter viel zu tun. Teilweise mussten sie arbeiten, Mimi besuchte Daniel im Gefängnis, und ich begleitete Nicky zu einem Treffen mit den Anwält:innen. Außerdem findet in Madrid eine Veranstaltung statt, bei der Nicky, Mimi und Daniels Schwester Clara per Videokonferenz sprechen – organisiert von Roser, einer Aktivistin und Journalistin, die den Prozess von Anfang an akribisch verfolgt hat. Die Stärke und Resilienz der Mütter und die Unterstützung und Fürsorge, die sie einander entgegenbringen, beeindruckt mich mehr als alles andere. Nicky verliert während der Podiumsdiskussion nicht die Fassung, wenn sie über ihr Kind im Gefängnis spricht – trotz der routinemäßigen Verweigerung grundlegender Rechte, der Hitze in der Zelle, der Arbeitsbedingungen und der unzureichenden medizinischen Versorgung, die Zo erleiden muss. Das einzige Mal, dass Nicky Tränen in die Augen steigen, ist, als sie über die Zustände in Palästina spricht und über das Leid und den Tod, die den Kindern dort zugefügt werden.

    Morgens vor dem Gerichtsgebäude ist die spontane Solidarität wieder spürbar. Es sind neue Gesichter dabei, einige erkenne ich vom letzten Prozesstag wieder. Wir warten gespannt am Straßenrand, ob wir eine:n der Ulm5, die mit dem Gefangenentransporter zum Gerichtsgebäude gebracht werden, sehen und begrüßen können. Hebh Jamal, eine Journalistin und Filmemacherin, kommt heute ins Gericht und wird herzlich von den Müttern und Aktivist:innen in Empfang genommen, sie fotografiert die Angeklagten und das Publikum.

    Fotografiert von Hebh Jamal am 3. Juli: links Nicky Robertson, die Mutter von Zo, und Insa Lee Koch (die Autorin). Rechts Mimi Tatlow-Golden, die Mutter von Daniel, und Clara Tatlow-Devally, Daniels Schwester.

    Die Verhandlung beginnt erst gegen zehn Uhr. Als die Angeklagten hereingeführt werden, ruft das Publikum: „Free, free Ulm5“. Es wird gewunken, gelächelt, mit den Händen das Zeichen der gebrochenen Herzen geformt. Erneut werden Anträge gestellt: Zunächst äußern sich Leandras Anwalt Mathes Breuer und Daniels Anwalt Benjamin Düsberg zur Sitzordnung und zur Trennung der Angeklagten von den Anwälten. Nina Onèr, Zos Anwältin, beantragt erneut, dass das Publikum Schreibutensilien in den Gerichtssaal mitbringen darf. Der Richter räumt der Staatsanwaltschaft bis Mittwoch nächster Woche Zeit ein, schriftlich auf die ersten Anträge zu reagieren, doch der Antrag bezüglich der Schreibutensilien wird erneut abgelehnt.

    Der nächste Antrag, gestellt von Leandras Verteidigungsteam Anna Busl und Mathes Breuer, zielt darauf ab, den leitenden Staatsanwalt Ronny Stengel wegen Befangenheit und mangelnder Objektivität abzulehnen, die sich – so argumentieren die Anwälte – sowohl in den Ermittlungen als auch im Prozess gezeigt habe. Die lange Liste der Argumente dafür umfasst: seine Voreingenommenheit während der Ermittlungen, einschließlich seines sofortigen Ausschlusses der Berücksichtigung der Motive der Angeklagten für ihre Handlungen; das Beharren darauf, dass diese von Antisemitismus getrieben gewesen seien; die Treffen mit dem Ermittlungsleiter Gropp, über die – entgegen den gesetzlichen Vorschriften – keine Aufzeichnungen geführt wurden; sowie das Versäumnis, durchgehend ein faires Verfahren zu gewährleisten. Die Anwält:innen machen geltend, dass der Verstoß des Staatsanwalts gegen seine Pflicht zur Objektivität einen Missbrauch staatlicher Macht darstelle und grundlegende Prinzipien der Fairness untergrabe.

    Da der leitende Staatsanwalt heute nicht anwesend ist, teilt sein Stellvertreter, ein Dr. Mark, dem Gericht seine geringe Meinung von dem Antrag mit. Er tut die Vorwürfe der Verteidigung bezüglich der Ermittlungsversäumnisse als „wolkig“ ab, was eine scharfe Reaktion der Verteidiger hervorruft. Ein Verteidiger bezeichnet das Verhalten der Staatsanwaltschaft als „völlige Inkompetenz“, woraufhin die Vorsitzende Richterin die Verteidiger wegen ihrer Wortwahl zurechtweist. Wieder räumt sie der Staatsanwaltschaft bis zum kommenden Mittwoch Zeit ein, um schriftlich auf diesen Antrag zu reagieren.

    Der Rest des Tages widmet sich einem zweiten Zeugen, einem Polizeibeamten namens Kai Dominik Niewald aus Ulm. Er koordinierte in jener Nacht den Polizeieinsatz und die Festnahme der Ulm5. Er schildert zunächst seine Erinnerungen: wie er zum Tatort gerufen wurde, das Gebäude betrat, sich den Weg zum Raum bahnte und die Festnahmen durchführte. Dabei sagt er aus, dass das Sicherheitspersonal vor Ort eine Axt gesehen habe. Nun versucht Daniel, seinen Anwalt zu kontaktieren, der eine Unterbrechung beantragt; später, im Kreuzverhör, räumt Niewald ein, dass nirgendwo im Gebäude oder in der Umgebung eine Axt gefunden wurde.

    Ein Teil des Kreuzverhörs dreht sich um ein „weißes Pulver“, das laut Niewald in einem Rucksack gefunden wurde, den Polizeibeamte aus dem Raum brachten, nachdem die Angeklagten hinausgeführt worden waren. Er habe zunächst vermutet, dass es sich bei dem Pulver, das in einer etwa 10 x 3 cm großen Plastiktüte verpackt war, um Sprengstoff handelte. Dann habe er, erklärt er dem Gericht, seine Meinung geändert, weil er ein Lächeln auf Vis Gesicht gesehen habe. Nun wirkt Vi verwirrt und versucht, mit ihren Anwälten zu sprechen. Nach einer Pause befragt Vis Verteidiger Matthias Schuster Niewald: Warum habe er keine Maßnahmen ergriffen, um diesen angeblichen Sprengstoff zu sichern? Niewald hat keine andere Antwort als dass er Vis beruhigender Reaktion vertraut habe. Diese Aussage untergräbt das Bild, das die Staatsanwaltschaft und das Gericht von gefährlichen Straftätern zu zeichnen versuchen, die angeblich ein Risiko für das Gericht und die Öffentlichkeit darstellen.

    Die Zuschauer:innen sind angesichts der Diskussion über das weiße Pulver verwirrt. Ich beobachte auch, wie Vi und Zo sich gegenseitig ansehen und ungläubig lachen, als das Pulver zum ersten Mal erwähnt wird. Als Niewald sagt, er habe seine Meinung über das Pulver wegen Vis Lächeln geändert, lachen die Angeklagten wieder, diesmal zusammen mit den Zuschauer:innen. „Warum sollte er jemandem glauben, den er gerade verhaftet hat?“, flüstert die Person neben mir. Später im Kreuzverhör kommt heraus, dass Niewald von seinen Kollegen gesagt bekommen hatte, das Pulver sei eine Droge der Klasse A. Als schließlich klar wird, dass das Pulver auch keine Droge war, ist Niewald sichtlich überrascht, und durch den Zuschauerraum geht ein hörbares Aufatmen.

    Der Wortwechsel hinterlässt viele unbeantwortete Fragen. Warum hat ein Polizeibeamter, der einen Sprengstoff vermutete, die Substanz in einen Polizeiwagen gelegt, ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen? Warum sollten sich die Polizisten gegenseitig erzählen, es handele sich um Drogen, obwohl dies nicht der Fall war? Warum war die Substanz nicht in der Anklageschrift aufgeführt? Warum wurde sie, wie sich während der Befragung durch die Verteidigung herausstellte, im Sicherstellungsprotokoll nicht erwähnt und scheint erst später in die Akte aufgenommen worden zu sein? Da es weder ein Sprengstoff noch eine Droge war – was war es dann? Waschpulver? Zucker? All diese Fragen bleiben offen.

    Ein weiterer bemerkenswerter Moment im Kreuzverhör der Verteidigung war, als eine Anwältin von Leandra, Anna Busl, Niewald fragte, ob er Kontakt zu Gropp, dem Ermittlungsleiter, gehabt habe. Zuvor hatte Niewald ausgesagt, seine Beteiligung an dem Fall habe am Tag des Vorfalls geendet und er habe seit letztem September keinen Kontakt mehr zu Gropp gehabt. Nun gab er jedoch an, vor etwa zwei Wochen mit Gropp gesprochen zu haben. Worüber hatten sie gesprochen? Er weigerte sich, auf diese Frage zu antworten, da es sich um ein „innerdienstliches Gespräch“ gehandelt habe. Dies führte zu einem weiteren Antrag der Verteidigung: Der Zeuge solle zu dem vor der Verhandlung geführten Gespräch mit dem Ermittlungsleiter aussagen. Die Vorsitzende Richterin lehnte dies ab, woraufhin die Verteidigung eine formelle gerichtliche Entscheidung beantragte, argumentierend, dass Ausnahmen für polizeiliche Zeugenaussagen zwar Ermittlungstaktiken abdecken, ein Gespräch zwischen polizeilichen Zeugen kurz vor dem Gerichtstermin (nachdem die Ermittlung bereits viele Monate zuvor abgeschlossen worden war) jedoch nicht unter solche Ausnahmen falle. Die Richterin vertagte die Entscheidung auf den nächsten Verhandlungstermin, den 22. Juli.

    Für mich sticht besonders hervor, wie sehr das sich hier bietende Bild im Kontrast zur Darstellung der Ulm5 als Sicherheitsbedrohung steht: die offensichtliche Gelassenheit, die Umsicht und das ganz normale menschliche Verhalten von fünf Menschen, die in der Nacht, als sie in die Elbit Systems in Ulm einbrachen, unbewaffnet waren, die Polizei zu keinem Zeitpunkt bedrohten und vom Moment der Festnahme an mit ihr kooperierten –Vi hatte während der Festnahme sogar angeboten, für die anderen zu übersetzen.

    Auch die Polizei musste eingestehen, dass von den Angeklagten keine Gefahr für die persönliche Sicherheit ausging. Leandras Anwalt Mathes Breuer fragte im Kreuzverhör Niewald, ob er die Atmosphäre im Raum der Festnahme als „spielerisch“ beschreiben würde. Niewald verneint dies. Breuer bittet das Gericht, Aufnahmen der Bodycam der Polizei abzuspielen, und wir hören, wie Niewald kurz vor dem Eindringen in den Raum feststellte: „Derzeit sitzen die Personen in der Mitte im Raum und spielen miteinander oder so“.

    Die entspannte Ruhe und Achtsamkeit zeigt sich auch darin, wie die Angeklagten hinter ihrer Glaswand die Aussagen des Zeugen verfolgen – mit erhobenem Kopf, aufmerksam, lächelnd. Den ganzen Tag über sehe ich, wie sie kleine Gesten der Fürsorge austauschen, Momente des Lachens oder der Zuversicht teilen, eine Packung Pfefferminzbonbons weiterreichen, wobei sich ihre Hände kurz berühren, und manchmal leise mit der Person neben sich sprechen. Als der Verhandlungstag beendet wird – der nächste Verhandlungstermin liegt in über zwei Wochen –, umarmen sich die Ulm5 kurz, bevor die Polizisten ihnen Handschellen anlegen und sie wieder hinausführen. Nicky, Mimi und das Publikum stehen ein letztes Mal auf, klatschen und jubeln, bevor sie sich auf den Heimweg machen – um Züge oder Flugzeuge zu erreichen, die sie in andere Teile Deutschlands, nach Großbritannien, Irland und sonstwohin bringen.

    Der Prozess wird am 22. Juli fortgesetzt.

  • Debanking-Praktiken in Europa – trifft es eine, trifft es alle

    Anne Baillot und Alexandra Keiner: Trifft es eine, trifft es alle? Herausforderungen und Perspektiven von Debanking-Praktiken in Europa, etos.media, 25. Januar 2026.

    Im Dezember 2025 haben unter anderem die GLS Bank und die Sparkasse Göttingen mehreren politisch links ausgerichteten Organisationen die Konten gekündigt. Hunderte linke Organisationen zeigten sich in dieser Angelegenheit solidarisch und unterzeichneten einen offenen Brief an die GLS Bank. Das Netzwerk „Debanking stoppen“, das sich in Reaktion auf die Kündigungen gegründet hat, will erreichen, dass die Banken die konkreten Kündigungen zurücknehmen und künftig nicht mehr so leicht zu diesem Mittel greifen können.

    Anne Baillot und Alexandra Keiner analysieren diese aktuellen Fälle im breiteren Kontext internationaler Debanking-Praktiken seit 9/11 und zeigen, wie europäische Banken von politischen Entscheidungen beeinflusst werden. Im Dezember lagen dem Debanking politische Entscheidungen der US-amerikanischen Regierung zugrunde, potenziell können aber auch Vorgaben autoritärer europäischer Regime Anlass für Kündigungen sein. Verschärfte internationale Compliance-Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und eine internationale Finanzinfrastruktur, die auf wenige Akteure wie SWIFT oder Korrespondenzbanken konzentriert ist, veranlassen Banken dazu, ihre Risiken proaktiv zu minimieren: Im Rahmen des sogenannten De-Risking werden bestimmte Branchen ausgeschlossen oder bei Verdachtsmomenten werden Konten gekündigt.

    Der Artikel zeigt auch, dass Debanking in vielen Fällen marginalisierte Gruppen trifft: Geflüchtete, Migrant*innen, Sexarbeiter*innen oder politisch stigmatisierte Initiativen. An diesen Beispielen lässt sich die (politische) Macht der Banken besonders deutlich ablesen. Sie fungieren als Testgruppen, an dem sichtbar wird, wie Ausschluss von Bankeninfrastruktur konkret stattfindet – und worauf sich andere künftig einstellen müssen.

    Abschließend plädiert der Beitrag für ein Verständnis von Solidarität, das über die Sorge um das eigene Konto hinausgeht und auch die Situation marginalisierter Personen einbezieht. Zugleich wird die Debatte um die finanzielle Souveränität Europas als Chance verstanden, Solidarität stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

    https://etosmedia.de/politik/trifft-es-eine-trifft-es-alle-herausforderungen-und-perspektiven-von-debanking-praktiken-in-europa/

  • Kritisches und solidarisches Völkerrecht

    Richard Joyce und Sundhya Pahuja, „International law, populism and Palestine: An interview with Nahed Samour”, London Review of International Law 13 (2025), S. 267–284, https//doi.org/10.1093/lril/lraf014.

    Richard Joyce und Sundhya Pahuja, Professor*innen für internationales Recht an der Universität Melbourne, interviewten am 15. Mai 2024 die Völkerrechtlerin Nahed Samour für die London Review of International Law. Das Interview zeigt vorbildhaft, wie man die Kritik am Recht mit einem realistischen und positivistischen Engagement für das Recht in Einklang bringen kann, um Völkermord zu verhindern und sich für Gerechtigkeit einzusetzen. Es schlägt eine Brücke zwischen dem Nationalen, dem Internationalen und dem Transnationalen, macht den Zusammenhang zwischen dem Scholastizid in Palästina und der autoritären Instrumentalisierung emanzipatorischer Konzepte wie der Campus-Sicherheit sichtbar, und ist eine Lehrstunde zur Verantwortung von Hochschullehrer*innen und zur Macht von Studierendenbewegungen.

    Wir werden Zeugen eines obgleich akademischen so doch zutiefst persönlichen, vielschichtigen, umsichtigen Gesprächs zwischen drei beharrlichen Wissenschaftler*innen, über den Zustand der Welt und die Rolle und Verantwortung des Völkerrechts darin. Es ist inspirierend zu erfahren, was die Disziplin des Völkerrechts noch zu bieten hat, insbesondere wenn sie „von unten” geprägt ist und solidarisch ausgeübt wird, im Kampf um Selbstbestimmung und für das Recht aller Menschen, nicht unter den Trümmern des (Post)Kolonialismus, der Apartheid, der politischen Unterdrückung und der wirtschaftlichen Ausbeutung begraben zu werden.

    Im Mittelpunkt des Interviews steht die Annäherung daran, was Umsichtigkeit (im Sinne einer „theory/ ethics of care“) im Bereich des Völkerrechts bedeuten kann und muss:  Sorge – care – für Menschen, unabhängig davon, wo und wer sie sind, Sorge für die eigene Disziplin, Sorge für unser aller (akademische) Freiheit, gemeinsam und über jegliche Arten von Grenzen hinweg zu arbeiten, zu denken und zu protestieren; Sorge für diese ungerechte Welt, die uns dazu zwingt, kritisch zu sein.

    Nahed Samour erinnert uns und insbesondere ihre Kolleg*innen im Bereich des Völkerrechts daran, dass die Art und Weise, wie wir Fragen zu einer Situation und ihrer völkerrechtlichen Bewertung stellen und kontextualisieren, immer Konsequenzen in der materiellen Welt hat. Diese Konsequenzen werden weniger von denjenigen gespürt, die im Völkerrecht arbeiten, als vielmehr von denjenigen, die direkt betroffen sind und die meist an den Rändern dessen stehen, was der deutsche und/oder westliche Diskurs als die richtige rechtliche Perspektive auf die Welt und ihre Konflikte ansieht.

    Das Recht selbst, das sich einer universellen Sprache bedient und auf dem Mythos des zivilisierten liberalen Nationalstaates aufbaut, verstärkt dann unter dem Deckmantel des Rechtmäßigen und Objektiven eine für die meisten Menschen ungerechte und gewalttätige Welt(un)ordnung.

    Und doch werde heute schon „der Verweis auf ein Rechtssystem, das inhärent bourgeois, liberal und konventionell ist, als radikaler Akt angesehen“. Nahed Samour beobachtet, wie juristische Begriffe wie Völkermord und Apartheid „diskreditiert [werden] als ideologische Begriffe, oder Kampfbegriffe“. Dabei identifiziert sie Techniken der Auslassung, z. B. durch Völkerrechtler*innen in Praxis und Wissenschaft, die zwar über Verstöße Israels gegen das humanitäre Völkerrecht sprechen, aber nicht über Völkermord, obwohl Völkermord Gegenstand von Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof ist. Ein weiteres Werkzeug sei die Vermischung von Antizionismus und Antisemitismus, die eine Instrumentalisierung des Letzteren ermögliche. Die schamlose Entwertung von Leben führe dazu, dass die Zerstörung mancher Leben weniger gelte als die Zerstörung anderer und führe so zu einer anhaltenden Straflosigkeit. Das Interview ist ein Appell an Völkerrechtler*innen, sich nicht zurückzulehnen und nicht in Selbstgefälligkeit zu verharren, sondern die Pflicht zur Verhinderung von Völkermord auch für sich selbst anzuerkennen, die eigene Verantwortlichkeit und die Mitschuld ihrer Institutionen in Erwägung zu ziehen und ihrer Verantwortung als Lehrende gerecht zu werden.

    https://doi.org/10.1093/lril/lraf014

  • Verweigerung der Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen 

    Verweigerung der Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen 

    Erklärung „Verweigerung aus Gewissensgründen. Für Menschenrechte und die Einhaltung des internationalen Rechts“, https://uppsaladeclaration.se/germany/.

    Während das systematische und gezielte Aushungern der Bevölkerung in Gaza den Genozid an den Palästinenser:innen, mit westlicher und gerade auch deutscher Unterstützung, für immer mehr Menschen zu einer unleugbaren Tatsache macht, ist die Frage eines Boykotts Israels gerade in Deutschland immer noch tabuisiert. Die sogenannte BDS-Bewegung, begründet u.a. von der „Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel“ (PACBI), wurde 2004 als Antwort auf das Scheitern von Oslo und die Frage nach verbleibenden gewaltlosen Handlungsoptionen gegen Besetzung und Entrechtung ins Leben gerufen. Sie gilt in Deutschland pauschal als antisemitisch und wird vom Verfassungsschutz in Teilen als „extremistischer Verdachtsfall“ beobachtet. Aber jetzt kommt selbst die Bundesregierung nicht mehr drum herum, sich mit Sanktionen und der Aussetzung der Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen zu beschäftigen. Immer mehr internationale Wissenschaftler:innen setzen zudem ihre Unterschriften unter Briefe, die ihre Regierungen und ihre Arbeitgeber dazu auffordern, die Konsequenzen der Situation in Gaza für die wissenschaftliche Arbeit nicht mehr zu ignorieren – prominent auch der Brief von inzwischen über 1000 Physiker:innen und Naturwissenschaftler:innen an die Leitung der CERN.

    Im Frühsommer haben Wissenschaftler:innen in und aus Schweden die sogenannte Uppsala-Erklärung veröffentlicht, in der sie sich aus Gewissensgründen dazu verpflichten, nicht mehr mit solchen israelischen Institutionen zusammenzuarbeiten, die sich zu Komplizen der illegalen Besetzung, der Apartheid, des Genozids und anderer Völkerrechtsverbrechen gemacht haben. Diese Erklärung hat inzwischen weit über 2.000 Unterschriften.

    Die deutsche Version wurde nun auf derselben Website veröffentlicht und ist mit der schwedischen in Form identisch und vielen Formulierungen sehr ähnlich. Sie begründet die Entscheidung zum wissenschaftlichen Boykott israelischer Institutionen ebenfalls sehr ausführlich mit der überwältigenden Empirie, die die Verwicklung der israelischen Universitäten in die Verbrechen belegt, und formuliert die gleichen Grundsätze:

    „1. Wir werden keine Kooperationen mit dem Staat Israel oder mit seinen mitverantwortlichen Institutionen unterstützen.

    2. Wir werden keinen institutionalisierten Austausch mit israelischen Institutionen, die mitverantwortlich sind, fördern oder öffentlich mittragen.

    3. Wir werden uns nicht an Aktivitäten beteiligen, die vom Staat Israel oder seinen mitverantwortlichen Institutionen organisiert und/oder (mit-)veranstaltet werden.“

    Darüber hinaus geht sie auch auf die deutsche Situation ein, nennt Beispiele, wie an deutschen Universitäten die Verpflichtung zur Einhaltung des Völkerrechts missachtet wird, welche institutionellen Verbindungen es gibt, und wie die bestehende Zusammenarbeit sogar noch ausgebaut werden soll. Sie stellt am Ende ausdrücklich klar: „Wir rufen explizit nicht dazu auf, die Beziehungen zu einzelnen israelischen Wissenschaftler*innen abzubrechen. Vielmehr lehnen wir die Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen, die an illegaler Besatzung, Apartheid, Völkermord und anderen Verstößen gegen das Völkerrecht beteiligt sind, aus Gewissensgründen entschieden ab.“

    Ich habe selbst eine Zeit lang gezögert, die Erklärung zu unterschreiben: zum einen, weil ich auch mit nicht-israelischen Institutionen, die an Völkerrechtsverbrechen beteiligt sind, keine Kooperation eingehen möchte und mir lieber eine grundsätzliche Forderung nach universitären Menschenrechtsselbstverpflichtungen zu eigen machen würde. So wie die Human Rights Policy der Universität Gent in den Niederlanden: „In a nutshell: Ghent University does not cooperate with organisations involved in serious or systematic human rights violations, nor does it want projects to lead directly or indirectly to human rights violations.” Zum anderen kann ich mir ethische Zwickmühlen vorstellen, in denen man nicht darum herumkommt, auch unerwünschte Kooperationen einzugehen. Jetzt geht es mir aber vor allem darum, auf deutsche Institutionen, die deutsche Regierung und die deutsche Öffentlichkeit Druck auszuüben, jede militärische und polizeiliche Zusammenarbeit mit einem von Rechtsradikalen geführten Staat sofort einzustellen, und palästinensische Leben und das Leben der Geiseln zu retten. Deshalb unterschreibe ich.

    https://uppsaladeclaration.se/germany/.

    Hier noch ein Netzfund von der Website der Bar-Ilan University:

    blibli
    screenshot of Bar-Ilan University’s website, https://www.biu.ac.il/en/article/583601
  • „Don’t Woman Life Freedom Us, You Murderers!“

    „Women, Life, Freedom“ against the War. A Statement against Genocidal Israel and the Repressive Islamic Republic, 23. Juni 2025, https://de.crimethinc.com/2025/06/23/women-life-freedom-against-the-war-a-statement-against-genocidal-israel-and-the-repressive-islamic-republic.

    Es ist schon wieder sechs Wochen her: In den frühen Morgenstunden des 13. Juni 2025 begann Israel einen völkerrechtswidrigen Angriff auf Teheran. Der Iran schlug innerhalb weniger Stunden zurück und feuerte Raketen auf Dutzende militärische Einrichtungen in Israel ab. Die Notwendigkeit des Kriegs begründete die israelische Regierung damit, dass der Iran unmittelbar vor der Fertigstellung einer Atombombe stehe – eine unbelegte Behauptung, die Premierminister Benjamin Netanjahu seit 1992 wiederholt. Neun Tage nach Kriegsbeginn traten die USA offiziell auf der Seite Israels in den Krieg ein. Nach Angaben der in den USA ansässigen Menschenrechtsorganisation Human Rights Activists in Iran (HRANA) wurden bei den israelischen Angriffen fast 1.000 Menschen getötet und über 3.500 verletzt. Bei den Angriffen von Iran auf Israel wurden 29 Israelis getötet und 172 verletzt. Nach zwölf Tagen wurde der Krieg mit einer von den USA initiierten Feuerpause vorläufig beendet.

    Wir stellen hier ein Statement des Kollektivs Roja vor, das bereits am 16. Juni auf Farsi erschienen ist und eine Woche später in englischer Übersetzung vom dezentralen Netzwerk CrimethInc. veröffentlicht wurde. Inzwischen liegt es auch in vielen anderen Sprachen vor. Roja ist ein unabhängiges internationalistisches Kollektiv aus Paris bestehend aus kurdischen, afghanischen (Hazara) und iranischen Feminist*innen, das sich 2022 als Reaktion auf die Frau, Leben, Freiheit-Proteste im Iran gegründet hat.

    Das Statement bettet die Kriegsereignisse in den Kontext jüngerer iranischer Geschichte ein, zieht eine kritische Bilanz militärischer Interventionen des „War on Terror“, etwa in Afghanistan und Irak, und insistiert: Es gibt keinen „gerechten“ Krieg oder gerechtfertigte Bombardierungen. Mit analytischer Klarheit positioniert sich Roja gegen die diskursiven Vereinnahmungsversuche von allen Seiten. In der Diskussion um den sogenannten Zwölftagekrieg stehen sich die Unterstützer*innen des vermeintlichen „Präventivschlags“, die das Narrativ der Selbstverteidigung Israels und des „Regime-Changes“ im Iran forcieren, denen gegenüber, die das Islamische Regime zum antiimperialistischen Widerstandskämpfer gegen westliche Großmächte stilisieren. Während monarchistische Gruppen zivile Opfer als hinnehmbaren Kollateralschaden im Kampf gegen das islamische Regime rechtfertigen, nutzt das Regime die Lage gezielt zur Repression politischer Gegner*innen und marginalisierter Gruppen.

    Roja verurteilt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels und die Einmischung der USA ebenso entschieden wie das patriarchal-repressive Regime der Islamischen Republik: „Genocidal imperialist projects will never liberate us, nor will patriarchal nationalist regimes protect us.“ Das Kollektiv benennt den Krieg Israels, der angeblich nur gegen die iranischen Atomanlagen und Regimefunktionäre gerichtet war, als Aggression gegen die gesamte Bevölkerung Irans und gegen die Grundsätze und Akteur*innen der Frau, Leben, Freiheit-Proteste. Zusätzlich kritisiert es jene, die nicht zwischen Grassroot-Widerstandsbewegungen und dem Handeln einer Staatsmacht differenzieren können und somit zum Beispiel die jahrzehntelange Selbstorganisierung der Arbeiter*innenklasse unsichtbar machen.

    Das Kollektiv relativiert nicht, sondern übt differenzierte Kritik an den Regierungen beider Länder: an der israelischen Regierung, die renommierten Expert*innen und Menschenrechtsorganisationen zufolge gerade einen Genozid in Gaza verübt und seit Jahrzehnten Palästinenser*innen die Selbstbestimmung verweigert – und an der iranischen Regierung, die Oppositionelle, ethnische Minderheiten, Frauen und viele andere seit Jahrzehnten unterdrückt, verfolgt und hinrichtet. Iran, so fordert Roja, dürfe weder durch externe Interventionen in ein zweites Libyen verwandelt werden, noch Schauplatz erneuter Massenhinrichtungen durch das islamische Regime wie im Sommer 1988 werden.

    Indem es sich mit Grassroot-Widerstandsbewegungen „from Kabul to Tehran, from Kurdistan to Palestine, from Ahvaz to Tabriz, from Balochistan to Syria and Lebanon“ solidarisiert, erteilt das Kollektiv eine Absage an alle Legitimierungsversuche staatlicher Kriegsführung und externer Regime-Change-Bestrebungen. Ausschließlich Widerstandsbewegungen von unten können mit politischen Mitteln langfristige Veränderungen erstreiten.

    https://de.crimethinc.com/2025/06/23/women-life-freedom-against-the-war-a-statement-against-genocidal-israel-and-the-repressive-islamic-republic

  • Eine unsichtbare Universität für die Ukraine und den Rest der Welt

    Ostap Sereda, Balázs Trencsényi, Tetiana Zemliakova, Guillaume Lancereau (Hg.): Invisible University for Ukraine. Essays on Democracy at War, Ithaka/London (Cornell University Press) 2024.

    Es ist ein globales Phänomen: Universitäten weltweit sind massiv unter Druck – durch Definanzierung, Unterwerfung unter Marktlogiken, Streichung ganzer Fachbereiche, politische Interventionen und Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit und die Freiheit der Lehre, bis hin zur gezielten, physischen Zerstörung von Universitätsgebäuden und Tötung von Wissenschaftler:innen und zum „Scholastizid“, wenn damit ein ganzes Volk getroffen werden soll. Die Invisible University for Ukraine (IUFU) bietet seit 2022 Onlinekurse für ukrainische Studierende an, um mit ihnen die Kriegserfahrung und die genozidale Bedrohung durch die russische Aggression mit innovativen akademischen Mitteln durchzuarbeiten; fast 1000 Studierende haben bisher davon profitiert. Die vor einem knappen Jahr erschienene Essaysammlung „Invisible University for Ukraine. Essays on Democracy at War“ zeigt mit sehr bewegenden, persönlich gehaltenen Beiträgen von Studierenden und Professor:innen, auf höchstem Reflexionsniveau, im ukrainischen Kontext, was man sich auch in jedem anderen Kontext wünscht: eine neue, ehrliche, vorbehaltlose Weise der universitären Wissensgenerierung.

    „The need for uncommon institutional responses to the autocratic pressure on higher education has been a recurrent topic of discussion since the late 2000s”, schreiben Ostap Sereda und Balázs Trencsényi in der Einleitung; das „westliche“ Modell der universitären Bildung habe in Osteuropa schon damals an Glaubwürdigkeit verloren: „The Invisible University was also a response to this crisis of academia, experimenting, under the pressure of an unprecedented situation of mass dislocation of students and scholars, to relink the educational, research, and civic components in unconventional and innovative ways.” Die Invisible University sieht sich nicht als Solitär, sondern in einem zeit- und ortübergreifenden, ebenfalls unsichtbaren Netz verbunden mit anderen und ähnlichen Initiativen im 20. und 21. Jahrhundert, in einer Geschichte, die in der Einleitung kurz und eindrucksvoll nachgezeichnet wird.

    Diese Initiativen haben und hatten immer ein paar Dinge gemeinsam: die transnationale, globale Perspektive, die sich mit globalen und regionalen Perspektiven verbindet und den nationalen Rahmen überwindet; einen radikaldemokratischen Ansatz, der Dialog will und keine Hierarchien; und die Verbindung der akademischen mit der existentiellen Dimension. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine ist für die Invisible University for Ukraine der drängende Anlass und setzt sie gleichzeitig unter Spannung: Sie arbeitet zwar gegen den Eurozentrismus an und bedient sich postkolonialer Werkzeuge, sieht sich aber in einem Kampf, in dem es neben dem Überleben auch um das Insistieren auf gemeinsamen „europäischen“ Werten geht. Sie muss aushalten, dass ihr ziviles Engagement in Konflikt mit den Überlebenszwängen des Krieges geraten kann, wenn es gegenüber der eigenen Regierung kritisch wird. Und sie hat das (gelöste) Dilemma, wie sie mit russischen Kolleg:innen umgehen soll, wenn die Arbeit an einem nicht-russozentrischen Verständnis des postsowjetischen Raums ihr Hauptziel ist und russische Staatsinstitutionen konsequent boykottiert werden.

    Die einzelnen Beiträge sind sehr persönlich geschrieben, sie zeigen, wie das Akademische und das Existentielle integriert werden können, und vermitteln ganz unterschiedliche, sich ergänzende Lehren aus dem Krieg. Es sind vor allem die sich durch den Krieg dramatisch ändernden Zeitbegriffe – die andere Temporalität –, die sich tiefgreifend auf das Wissen auswirken. Die Beiträge buchstabieren aus, was das konkret heißt: im täglichen Überlebenskampf mit der „sobering absurdity of death“ (Denys Tereshchenko), wo Opfer verlangt werden, die man bringt oder nicht bringt; im Umgang mit der medialen Seite des Kriegs, dem „digital witnessing“ gegenüber einer volatilen Weltöffentlichkeit, und der Ignoranz auch gutgemeinter Reaktionen; aber vor allem im Neujustieren des Verhältnisses von Teilnehmen und Beobachten in der Forschung und Lehre. Nur im ehrlichen Dialog kann mit neuen Ideen eine offene Zukunft denkbar bleiben – „my war is about creating spaces of dialogue” (Balázs Trencsényi). Das Gefühl eines „professional failure“, des „should have known“ (Diána Vonnák), “wading through unmetabolized experience and a cacophony of guesswork, motivated speech, misinformation, and rudimentary analysis”, wird als eine epistemologische Herausforderung fruchtbar gemacht: “We could call it a fog of war in the epistemic sense, but if we flip this around, this fog is ever-present, the stuff of fieldwork, and navigating it is a predicament of any contemporaneous empirical research.”

    Der Sammelband endet mit einer Übersicht all der Kurse, die die IUFU seit 2022 unterrichtet hat, und den sehr anrührenden und auch lustigen Kurzbiographien der Beiträger:innen im Zeichen des Krieges. Tetiana Zemliakova, zum Beispiel, die sich außer für die IUFU nur noch für die Ontologie der Zeit interessiert:  „She always knew she was living through the last days of historical humankind, but she could never guess these would be so stupid.”

    https://d119vjm4apzmdm.cloudfront.net/open-access/pdfs/9781501782886.pdf

  • Vom Bystander zum Verbündeten

    Sarah Schulman: The Fantasy and Necessity of Solidarity, New York (Penguin Random House) 2025, 320 Seiten.

    „The Fantasy and Necessity of Solidarity“ [Fantasiebild und Notwendigkeit von Solidarität] ist das neueste Buch von Sarah Schulman, einer US-amerikanischen Schriftstellerin, Pädagogin und Aktivistin, die vor allem durch ihre monumentale Oral History von ACT UP, der AIDS Coalition to Unleash Power, bekannt geworden ist. In einer Mischung aus politischen Memoiren und Ratgeber denkt es neu und differenziert darüber nach, wie Solidarität heute praktiziert werden kann, und liefert im Vorbeigehen wunderbare Definitionen, zum Beispiel: „Solidarität ist der Prozess der Anerkennung, dass andere Menschen wirklich existieren und ihre Erfahrungen wichtig sind“, oder: „Solidarität ist die Handlung hinter der Erkenntnis, dass man nicht der einzige Mensch mit Träumen ist“.

    Während der Schwerpunkt des Buches auf der Solidarität mit Palästina liegt (für die sich Schulman seit 2009 engagiert), greift die Autorin auch auf ihre breitere aktivistische, künstlerische und pädagogische Arbeit zurück und gibt viele Beispiele für gelebte Solidarität, vor allem im US-Kontext, vom geheimen Aktivismus für reproduktive Rechte bis hin zu informellen Selbsthilfegruppen, die sich innerhalb der exklusiven Räume der New Yorker Theaterszene gebildet haben. Über ihre eigenen Erfahrungen hinaus findet Schulman wertvolle Lehren in der Arbeit von Vivian Gornick, Wilmette Brown und Jean Genet, um nur einige zu nennen.

    Schulman akzeptiert die inhärente „Messiness“, die ideologische Unordentlichkeit von Solidarität, die „trotz Widersprüchen wichtig ist, sich entwickelt und Wirkung zeigen kann“. Aber am eindrucksvollsten ist ihre aus ihrer jahrzehntelangen Organisationsarbeit und vielen herben Enttäuschungen gewonnene ehrliche Anerkennung der Schwierigkeit und der Notwendigkeit, in der Solidaritätsarbeit quer durch die Machthierarchien Koalititionspolitik zu betreiben: „Koalitionen sind unbequem, weil wir unsere ganz spezifischen persönlichen politischen Ziele, die keiner von uns allein erreichen kann, zugunsten eines Kompromisses für die Gemeinschaft opfern. Aber ohne diese Flexibilität wäre keine Bewegung möglich. Der Wandel, der Frieden und die Gerechtigkeit, die wir anstreben, sind wichtiger als unser Bedürfnis, in unseren Wohnzimmern Recht zu haben.“

    Hoffentlich wird das Buch ins Deutsche übersetzt.

    https://www.penguinrandomhouse.com/books/771411/the-fantasy-and-necessity-of-solidarity-by-sarah-schulman