
Wir haben viel nachzuholen: die Verhandlungstage der zweiten Augusthälfte und mehrere Verhandlungstage Ende September und Anfang Oktober. Am 8. September jährte sich die “direkte Aktion” der Ulm5 an und in der israelisch-deutschen Rüstungsfirma Elbit Systems. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Baden-Württemberg geführte Prozess gegen sie in dem ausschließlich wegen seiner politischen Symbolik gewählten Gerichtsgebäude Stuttgart-Stammheim pausierte in dieser Zeit für fast einen Monat, wahrscheinlich machte die Vorsitzende Richterin Urlaub. Für die Angeklagten hieß das ein weiterer überflüssiger Monat unter äußerst harten Untersuchungshaftbedingungen in ihren respektiven Gefängnissen. So wie sich das Gericht verhält, erscheinen jahrelange Gefängnisstrafen – bis zu fünf Jahre – unter dem Vorwand, sie hätten eine “kriminelle Vereinigung” gebildet, nicht unwahrscheinlich.
Aber bei denen, die jetzt über fünf Monate regelmäßig diesen Prozess beobachten, sich im Zuschauerraum hinter der Glaswand, von Polizisten in Kampfmontur bewacht, fast schon zuhause fühlen und durch die erfahrenen sinnlosen Schikanen und die Hoffnungslosigkeit, was einen fairen Prozess angeht, zu einer Gemeinschaft zusammengeschmiedet werden, herrscht eigentlich keine Verzweiflung, sondern eher Zuversicht. Das liegt in allererster Linie an dem entschlossenen, freundlichen und letztlich fröhlichen Auftreten der Angeklagten selbst: Sie sind zwar blass, weil sie nie Sonne sehen, und vor allem Vi sieht sehr abgemagert aus, aber wenn sie hintereinander in Handschellen in ihren Glaskorridor geführt werden, lächelnd, grüßend, mit ihren gefesselten Händen gebrochene Herzen bildend, ins Publikum strahlend, sind sie selbst die Sonne, die aufgeht! Sie sind völlig ungebrochen, und das überträgt sich auf alle anderen, sogar auf die Polizist:innen, die inzwischen weit weniger unfreundlich zu den Besucher:innen sind als am Anfang des Prozesses und von denen wohl manche:r Lust hätte, mit uns zu fraternisieren.
Daniels Stiefvater, ein britisch-irischer Jude, geschockt und angewidert von den Antisemitismusvorwürfen gegen seinen Sohn, hat die “zwei nachhaltigsten Eindrücke”, die der Prozess bisher hinterlässt, so beschrieben: “In erster Linie die Widerstandskraft, das Mitgefühl, die Empörung, der Humor und die unerschütterliche Rechtschaffenheit der fünf, die sofort ersichtlich wird, sobald sie den Gerichtssaal betreten. Die grausame Behandlung und die Übergriffe durch den deutschen Staat scheinen sie in ihrer tief aufrichtigen Überzeugung und ihre Empathie nur gestärkt zu haben, anstatt sie schwächen. Da Daniel und ich seit jeher eine sehr spielerische Beziehung haben, habe ich angefangen, von Zeit zu Zeit einen kleinen ‘Rocky Horror Picture Show’/Tim-Curry-Tribut-Tanz aufzuführen, wenn sie hereingebracht werden –um Daniels bezauberndes Lächeln zu sehen. Ich halte die Ulm5 für schöne, tapfere Mavericks. – Der zweite starke Eindruck ist die ‚Infrastruktur der Straflosigkeit‘, die dieser Gerichtssaal und die Richter und Staatsanwälte verzweifelt aufrechtzuerhalten versuchen. Die brachialen Manöver des Gerichts, mit denen Stärke demonstriert werden soll, fühlen sich fast peinlich an; und doch ist das Unbehagen in der Kammer umso spürbarer, je länger dieser Prozess dauert.“
An den letzten zwei Verhandlungstagen im August, bei denen ich dabei war, war dieses Unbehagen regelrecht überwältigend. Im Grunde haben sich die Rollen in diesem Prozess komplett umgedreht: Die Angeklagten und ihre coolen Anwälte sind die Ankläger. Angeklagt sind Elbit, der deutsche Staat und eben diese “Infrastruktur der Straflosigkeit” – der Straflosigkeit bei der Ermöglichung und Unterstützung schwerster Kriegsverbrechen, aber auch der Straflosigkeit der eklatanten Voreingenommenheit und Manipulationen der Ermittlungsbehörden. Die Generalstaatsanwaltschaft wird immer aggressiver, die Vorsitzende Richterin wirkt abgestumpft, sichtlich verunsichert sind vor allem die Polizist:innen des LKA Stuttgart im Zeugenstand, die in die Ermittlungen gegen die Ulm5 involviert gewesen sind. Sie sollen eigentlich Anhaltspunkte für oder gegen das Vorliegen von Kriminalität der Angeklagten liefern, stattdessen aber bieten sie starke Anhaltspunkte dafür, dass bei den Verfolgungsbehörden etwas nicht stimmt. Diese im Auftrag des Staates handelnden Personen so hilflos und in der Defensive zu sehen, fühlt sich, wie Daniels Stiefvater sagt, peinlich an; während die Anwält:innen sie in die Zange nehmen, herrscht im Publikum vor allem Fremdscham.
Der Verhandlungstag am 26. August war der Befragung einer Polizistin namens Jäger gewidmet, einer der LKA-Mitarbeiter:innen, die am Morgen des 8. Septembers 2025, unmittelbar nach der Verhaftung der Ulm5, von Stuttgart nach Ulm beordert wurden, um den örtlichen Polizisten die Ermittlungen aus der Hand zu nehmen. “Das LKA ermittelt bei politisch motivierten Straftaten”, steht gleich am Anfang der Selbstbeschreibung des LKA Baden-Württemberg auf seiner Website, und palästinasolidarische Straftaten sind offenkundig ganz besonders in seinem Fokus. (Ganz im Gegensatz zu den für und von Israel begangenen Straftaten, die, auch wenn es sich um schwerste Kriegsverbrechen handelt, von deutschen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden einfach ignoriert werden. In ironischer zeitlicher Koinzidenz kam am Tag nach der Verhaftung der Ulm5 an die Öffentlichkeit, dass der IDF-Scharfschütze und Münchner Daniel G. unbehelligt frei herumläuft, obwohl klare Indizien dafür vorliegen, dass er mehrere unbewaffnete Zivilisten ermordet hat. Bis heute weigern sich die deutschen Behörden, gegen ihn und andere mutmaßliche Kriegsverbrecher, die sich in Deutschland aufhalten, zu ermitteln.)
Die Befragungen der Polizistin Jäger nahmen den größten Teil des Verhandlungstages am 26. August und auch noch einen Teil des Morgens des 27. August in Anspruch. Das lag vor allem daran, dass diese Zeugin nach jeder Frage erst einmal lange, bis zu einer Minute, schwieg, um dann fast immer zu antworten, dass sie sich nicht erinnern könne, oder um sich auf ihre beschränkte Aussagegenehmigung zu berufen. Schick gekleidet, jung, blond, mit langen, sorgfältig gewellten Haaren und einem hübschen, aber vollkommen ausdruckslosen Gesicht, saß sie da und mimte die Amnesie. Manchmal legte sie den Zeigefinger ans Kinn und schaute sinnend in die Ferne, konnte sich aber nicht einmal an das erinnern, was sie in ihren eigenen Vermerken zu den Akten gegeben hatte, obwohl sie verpflichtet war, sich für die Zeugenaussage vorzubereiten; so dass die Anwälte anfingen, sich über sie lustig zu machen, und sogar die Vorsitzende Richterin sich genötigt sah, sie aufzufordern, den Anwälten zu antworten.
Aus dem, was die Anwälte ihr aus der Nase ziehen konnten, ergab sich folgendes Bild: Das LKA in Stuttgart war ja am Morgen des 8. September von der Polizeidienststelle in Ulm über die Aktion benachrichtigt worden und hatte den Fall sofort an sich gerissen. Es wurde in Stuttgart vom Ermittlungsleiter, dem schon an einem früheren Termin vernommenen Kropp, ein Team zusammengestellt. Kropp blieb in Stuttgart, die anderen – einmal sagte Frau Jäger, dass sie ungefähr acht Personen gewesen seien – brachen zwischen acht und neun Uhr nach Ulm auf, wurden dort auf dem Polizeipräsidium instruiert und installierten sich gegen 10.30 Uhr im Polizeirevier Ulm-Mitte (das wohl im gleichen Gebäude untergebracht ist), wo die Ulm5 in getrennten Zellen in Gewahrsam genommen worden waren. Aufgabe der Frau Jäger war es, mit einem Kollegen zusammen die Identität der Beschuldigten aufzunehmen; dafür wurde ihr ein Büroraum zugewiesen. Sie waren in Zivil gekleidet und sie holten jede:n der Beschuldigten einzeln von deren Einzelzelle zur Identitätsaufnahme ab. Frau Jäger konnte sich aber weder daran erinnern, wie die Zellen aussahen, noch, wie die Räumlichkeiten des Reviers überhaupt aussehen, noch, wie viele Kolleg:innen außer ihr anwesend waren, noch, welche Kleidung die Beschuldigten trugen, ob sie verwundet waren oder Hilfe verlangten oder ob sie darum baten, mit ihrem Anwalt sprechen zu dürfen oder ihre Angehörigen zu kontaktieren, noch, wie lange sie in den Zellen ausharren mussten.
Alle Beschuldigten hatten, mit ihrer Verhaftung rechnend bzw. sich freiwillig stellend, eine Telefonnummer auf Arme und Beine notiert, um nach der Verhaftung über diese Nummer mit ihren Anwälten in Kontakt treten zu können. Obwohl man ihnen ihre Rechte vorgelesen hatte, wurden ihre bei jeder Gelegenheit vorgebrachten Bitten, diese Nummer anzurufen, ignoriert. Den ganzen Tag lang hatten die Anwälte selbst versucht, über die Telefonnummern der Ulmer Polizei und des LKA in Stuttgart Kontakt zu ihren Mandant:innen aufzunehmen, waren aber abgewimmelt worden. Dies ist eindeutig rechtswidrig, und die Versuche der Polizistin, sich mit Erinnerungslücken herauszureden, und der Staatsanwaltschaft, die Fragen der Anwälte zu unterbinden, boten ein erbärmliches Schauspiel.
Die Unterbringung der Beschuldigten während des 8. und 9. Septembers und vielleicht bis zum 10. September – das wurde nicht klar – in den Zellen der Ulmer Polizeistation, über die viele Gerüchte im Umlauf waren, sah wohl so aus: In den winzigen Zellen lässt sich nicht sagen, ob Tag und Nacht ist, rund um die Uhr brennt helles Licht, für die Notdurft der Insassen gibt es ein Loch im Boden; kein Toilettenpapier, kein Waschbecken, keine Seife. Einziges Mobiliar ist eine Plastikmatratze, wahrscheinlich auch eine nichtbrennbare Decke. Einige der Beschuldigten – vielleicht nur die beiden nicht-deutschen, rassifizierten und als weiblich gelesenen Zo und Leandra? – mussten sich nackt ausziehen und bekamen eine Art Papieranzug. Daran, dass Leandra in Tränen aufgelöst war, konnte sich Frau Jäger nicht erinnern, obwohl es in den Akten stand. Ob und welches Essen sie erhielten, ist unklar, irgendwann soll Leandra das Essen verweigert haben, Frau Jäger weiß nicht mehr, ob das erst am 10.9. war, als vielleicht – auch das wird nicht klar – nur noch Leandra nicht in einer JVA untergebracht und immer noch an diesem Ort war.
Durchaus möglich, dass nicht nur die Ulm5, sondern auch alle anderen Menschen, die in diesen Zellen in Ulm-Mitte in Gewahrsam genommen werden, eine solche Behandlung erfahren. Das Gesetz sieht eigentlich vor, dass die Menschenwürde auch in einer Polizeiwache gilt. Aber wenn dem Publikum im Gericht Stuttgart-Stammheim zugetraut wird, mit Gummi-Stiften das Gericht oder sich selbst zu gefährden, warum soll dann nicht einer ganz und gar nüchternen Ingewahrsamgenommenen, die ihre Verhaftung selbst herbeigeführt hat, in einer Ulmer Ausnüchterungszelle zugetraut werden, mit einem Stück Seife oder einer Rolle Klopapier oder einer Unterhose die Polizeibeamten oder sich selbst zu verletzen?
Weiterhin ließ sich halbwegs rekonstruieren, dass Frau Jäger ungefähr mittags mit der Feststellung der Identitäten der Beschuldigten begann, diese auf dem Weg von der Zelle zum Büro mit dem Satz “you have the right to make a statement oder stay silent, you can also talk first to a legal counsel” über ihre Rechte aufgeklärt wurden, und dass Frau Jäger als eine der letzten LKA-Polizist:innen am 9. September um 2.30 morgens das Revier verließ. Nachdem die Identitätsaufnahme abgeschlossen war, saß sie an dem ihr zur Verfügung gestellten Computer und schrieb Berichte. Irgendwann am späten Nachmittag muss dann doch jemand einen Anruf der Anwälte angenommen haben – wahrscheinlich in Stuttgart und nicht in Ulm –, und am 9. September wurden noch innerhalb der gesetzlichen Frist die Beschuldigten unter anwaltlicher Aufsicht einem Richter vorgeführt. Es dauerte aber noch zwei weitere Wochen, bis Daniel mit den Anwälten alleine sprechen konnte, und vier Wochen bis zu einem Kontakt mit den Angehörigen oder gar dem Konsulat – das weiß ich von Daniels Mutter Mimi.
Zumindest für das Publikum immer noch rätselhaft ist die Geschichte mit dem weißen Pulver, das das Polizeilabor wahrscheinlich als Waschpulver identifizierte. Frau Jäger wusste davon, konnte sich aber wieder an nichts Konkretes erinnern. Aus den Fragen der Anwälte und der Asservatenliste, die an die Wand projiziert wurde, reime ich mir zusammen, dass dieses Pulver angeblich oder tatsächlich im Rucksack von Daniel gefunden worden war, und mit Verdacht auf Drogen noch am selben Tag ein Schnelltest gemacht wurde, der angeblich oder tatsächlich falsch positiv war, so dass in den Akten die abstruse Beschuldigung konstruiert wurde, Daniel hätte für den Einbruch bei Elbit Kokain im Wert von Tausenden von Euro mitgenommen. Das Säckchen mit dem weißen Pulver wurde sichtlich erst nachträglich in die Asservatenliste aufgenommen; Frau Jäger weiß nicht, von wem die Handschrift stammt. Wenige Tage später kam das Ergebnis der Laboruntersuchung, wurde aber den Anwälten nicht mitgeteilt. Bei der Haftprüfung Daniels wurde noch so getan, als bestünde der Drogenverdacht. Erst nach sieben Wochen bekamen die Anwälte die korrigierte Akte zu lesen. Ob diese Merkwürdigkeiten nur auf schlechte Ermittlungsarbeit zurückzuführen sind oder beabsichtigt waren, um Beschuldigte, Anwälte und Familien zu terrorisieren, wird sich wohl nie klären lassen.
Der 8. September war jedenfalls ein langer Tag für Frau Jäger! Offenbar durfte sie am nächsten Tag ausschlafen und hatte nur einen kurzen Bürotag in Stuttgart. Am 10. September fand sie sich aber wieder in der Ulmer Polizeistation ein und begleitete schließlich Leandra in die JVA Memmingen, wo Leandra heute noch sitzt. Auf dem Weg dorthin im Polizeitransporter fiel Frau Jäger auf, dass Leandra zur Musik mit dem Fuß gewippt habe – daran erinnerte sie sich.
In den Wochen danach war Frau Jäger in die Ermittlungen einbezogen. Für den Verdacht, dass die Ulm5 eine kriminelle Vereinigung sind, braucht es Hinweise, dass die Gruppe organisiert und konspirativ und gewaltbereit ist. Wenn ich es richtig erinnere – jetzt habe ich schon selbst Erinnerungslücken, aber es ist ja auch schwer, wenn man sich keine Notizen machen darf –, hatte Frau Jäger die Email-Accounts von Vi auf dem beschlagnahmten Handy ausgewertet und musste nun zugeben, dass die Art und Weise, wie die Gruppe ihren Einbruch bei Elbit plante, den Schluss zulässt, dass sie sich eben gerade nicht besonders konspirativ und organisiert verhalten hat. Vi, als deutsche Muttersprachler:in, kümmerte sich um die Orga und war darin regelrecht sorglos. Die mit ihrer privaten Emailadresse bestellten roten Anzüge mit der Aufschrift “Palestine Action” kamen nicht rechtzeitig an, mit der ebenfalls unter eigenem Namen gebuchten AirBnb-Wohnung und dem Mietauto klappte es nur auf den letzten Drücker, und Vi richtete zwar einen Palestine Action Proton-Email-Account ein, aber benutzt ihn kaum.
Um Frau Jägers Erinnerungen aufzuhelfen, beantragten die Anwälte ihre Vereidigung, zum Erstaunen des internationalen Publikums, dem die deutsche Besonderheit, dass Zeugen vor Gericht zwar die Wahrheit sagen müssen, aber nur, wenn sie vereidigt werden, wirklich die Wahrheit sagen müssen, komisch vorkam. Natürlich wurde der Antrag abgelehnt.
Obwohl sich am Freitag, 28. August, Frau Jäger etwas flotter nicht erinnerte, blieb dann, nach einer von der Vorsitzenden Richterin verfügten Mittagspause von über anderthalb Stunden, nur noch wenig Zeit für die Befragung eines weiteren Zeugen vom LKA, einen Herrn Herold. Dieser, ein studierter BWLer, er hatte, bevor er zum LKA kam, für einen Wirtschaftsprüfer gearbeitet, war auskunfts- und erinnerungsbereiter; und er fühlte sich sichtlich sehr unwohl in seiner Rolle. Seine Aufgabe bei den Ermittlungen war zum ersten gewesen, die Biographien der Beschuldigten zu eruieren. Anstatt mit den Beschuldigten selbst zu sprechen, wurde das Internet durchforstet. Der britische Staatsangehörige Crow wurde offenbar verdächtigt, sich illegal in Deutschland aufgehalten zu haben, weil Crow nirgends gemeldet war. Herr Herold musste bekennen, kein Experte in Ausländerrecht zu sein, als ihm die Anwälte vorhielten, dass Briten drei Monate legal auch ohne Anmeldung und ohne Visum in Deutschland sein dürfen. Er hatte sich die Musik, die Crow früher in einer Band spielte, angehört und die Lyrics gelesen, und machte einen schwachen, sofort wieder aufgegebenen Versuch, ihren künstlerischen oder professionellen Wert zu bestreiten, weil die Texte auch politische Inhalte hatten – ein Lied, an das er sich erinnerte, handelte von Black Lives Matter.
Herrn Herolds zweite Aufgabe war gewesen, Elbit Systems zu recherchieren, und auch hier stützte er sich fast ausschließlich auf die im Internet zugänglichen Bilanzen und Jahresberichte, als sei Elbit eine Firma wie jede andere. Es kam heraus, dass die Generalstaatsanwaltschaft es versäumt hatte, dem LKA zu übermitteln, dass die Anwälte explizit und vordringlich eine Ermittlung der Waffenproduktion und der Verwicklung Elbits in die Kriegsführung in Gaza gefordert hatten. Es waren Herrn Herold beim Copy-Pasten von Umsätzen und Gewinnen Fehler passiert, beim Umsatz fehlte eine ganze Null, in der Übersicht der Gewinne der letzten Jahre wiederholten sich Zahlen. Herr Herold stimmte den Anwälten zu, dass der hohe Prozentsatz von Gewinnen, für die Elbit keine Produktsparte angibt, die sozusagen in der Luft hängen, ungewöhnlich ist, und hatte keine Idee, womit eigentlich diese Gewinne gemacht werden. Wieder einmal beeindruckte vor allem Daniels Anwalt Benjamin Düsberg mit detailliertem, souveränen Wissen zu den Zusammenhängen, in denen Elbit steht, zu all den Waffensystemen und Drohnen und der ganzen Überwachungstechnologie. Auch Herr Herold schien erschüttert darüber, dass diese Technologie – von der er so wenig Ahnung hatte wie ich, er kannte nicht einmal die Grundbegriffe – es erlaubt, ohne eine menschliche Entscheidung Ziele zu identifizieren und diese zu vernichten. Er wirkte wie ein Schüler, der zugeben muss, seine Hausaufgaben nicht gemacht zu haben, doch wie einer, der spürt, dass er falsch informiert worden ist, und dem sein Versagen peinlich ist. Der Staatsanwalt, nicht Herr Stengel, sondern Herr Dr. Mark, ein Vertreter, schrie zwar immer wieder wütend dazwischen, dass Zeugen nicht zu ihrem Wissen befragt werden dürften, hatte aber ebenfalls einen schweren Stand, denn zu was hätte man ihn denn befragen sollen, wenn nicht zu dem in seinen “Ermittlungen” gewonnen Wissen?
Um 16.25, mitten in der Befragung, erklärte die Vorsitzende Richterin ganz plötzlich den Verhandlungstag für beendet. Erst in einem Monat soll es weitergehen.
Dass es der deutsche Staat ist, über den und dessen Beihilfe für einen Genozid hier in Stuttgart-Stammheim eigentlich zu Gericht gesessen wird, scheint immer wieder durch. Daniels Anwalt Benjamin Düsberg stellte den Antrag, dass Olaf Scholz und Friedrich Merz als Zeugen vorgeladen werden mögen, um die Waffenlieferungen Elbits an Israel und die verworrenen Verhältnisse um diese Firma aufzuklären. Er beantragte auch, den israelischen Genozidforscher Omer Bartov als Experten vorzuladen, und las einen Text Bartovs aus der New York Times vom Juli letzten Jahres vor: “I’m a Genocide scholar. I know it when I see it.” Diesen Text hatten die Ulm5 vor ihrer “direkten Aktion” wohl gelesen.
Bereits am 14. August – hierzu wird es noch einen eigenen Text geben – hatte Leandras Rechtsanwalt Mathes Breuer die Vorladung zweier Historiker als Experten beantragt, die zu der Ulmer Vorgängerfirma Elbits, Telefunken, forschen: zur Rolle Telefunkens im “Dritten Reich” und beim Völkermord an den Herero und Nama. Es geht also in diesem Verfahren nicht nur um Israel, es geht um Deutschland und Deutschlands mörderische Kontinuitäten und um die “Zukunft des Genozids”, die Bartov uns allen prophezeit.
Zu den Verhandlungstagen am 23., 25. und 30. September und am 2. und 7. Oktober hier zusammenfassend:
Die Zeugenvernehmungen von LKA-Polizist:innen gingen weiter, und der Eindruck, dass sie nicht die Angeklagten belasten, sondern ganz im Gegenteil sich selbst, die Verfolgungsbehörden, das Gericht, Elbit und den deutschen Staat, setzte sich fort. Am 23. September präsentierte eine Polizistin, dass Leandra und Vi nach Kairo geflogen waren, was wohl irgendetwas Sinistres insinuieren sollte. Die Frage, ob sie wisse, warum die beiden nach Ägypten gefahren waren, musste sie verneinen. Vi erklärte später, dass diese Reise nur belege, dass sie vor der Elbit-Aktion alles versucht hätten, um mit legalen Mitteln etwas gegen den Genozid zu tun, sie wollten nämlich durch die Wüste fahren und Lebensmittel nach Gaza bringen.
Am 25. September sollte eine weitere Polizistin zu den persönlichen Verhältnissen und den Verbindungen zwischen den fünfen aussagen. Sie hatte nur finden können, dass Social Media Posts von Crows Musikband von Zo geteilt worden waren, machte Aussagen über Daniel, die voller Fehler waren, und antwortete auf die Frage, ob sie wisse, was „Palestine Action“ ist: Sie wisse nur, was die Wörter „Palestine“ und „Action“ bedeuteten. Der Generalstaatsanwalt Stengel verstieg sich zu der These, dass die Bezeichnung „Ulm5“ auf „Filton18“, die britische Palestine Action Gruppe verweise und diese Art der Bezeichnung ein Beleg für den organisierten kriminellen Zusammenhang sei. Worauf die Anwälte ein Fest feierten und ihm die „Chicago Seven“, die „Shannon Five“, die „Guildford Four“ und mindestens ein Dutzend anderer Ort-Zahl-Kombinationen vorhielten, mit denen Gruppen bezeichnet werden, die vor Gericht stehen, aber eigentlich unschuldig sind.
Am 30. September kam Herr Herold in den Zeugenstand zurück. Er war mit Elbit Systems in Kontakt gewesen, aber hatte den vollen Text der Email von Elbit nicht zu den Akten gegeben, aus „Datenschutzgründen“. Auch die Emails mit dem Journalisten des SWR, der dem Polizisten Filmaufnahmen der rechtmäßigen und angemeldeten Demo „Shut Elbit Down“ vom April 2025 zur Verfügung gestellt hatte, finden sich nicht in den Akten. Offenbar hatte er das Material mit Gesichtserkennungssoftware bearbeitet, wollte dazu aber nicht mehr sagen, es sei nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt. Das Gericht zeigt nicht das Video, sondern nur Stills, auf denen Vi und Leandra zu erkennen sind; der Polizist verwechselt Leandra mit Zo. Leandra lächelt auf dem Bild und trägt ein T-Shirt, auf dem steht, anscheinend: „Kill the Cop“. Das Bild sollte wohl ihre Gewaltbereitschaft belegen. Mathes Breuer, Leandras Anwalt, dessen Fähigkeiten im forensischen Kreuzverhör in diesem Prozess besonders glänzen, bemerkte, dass etwas an dem Bild nicht stimmte, und verlangte, das ganze Bild zu sehen. Es stellt sich heraus, dass das Bild beschnitten wurde: auf dem T-Shirt stand, deutlich zu sehen, „Kill the Cop In Yr Head“. Das Publikum fängt an zu lachen. Der Polizist redet sich damit heraus, dass sein Englisch nicht gut sei. Später fragt ihn Rechtsanwalt Düsberg, ob er nicht unten in der Zelle auf englisch mit Daniel gesprochen habe, das muss er zugeben. Und schließlich muss er, nach intensiver Befragung, zugeben, Englisch im Leistungskurs gehabt zu haben. Das Publikum fällt vor Lachen fast von den Stühlen, und obwohl die Richterin es zurechtweist, scheint sogar sie die Absurdität der Situation zu erkennen. Und Vi bedankt sich dafür, dass die Ermittlungsbehörden Bilder von der Demonstration gezeigt haben: Diese belegten nämlich nicht nur ihre Friedlichkeit und Gewaltlosigkeit, sondern auch, dass die Angeklagten alle legalen Protestwege gegangen waren, bevor sie sich zur „direkten Aktion“ entschlossen.
Am 2. Oktober kam eine weitere, sehr junge Polizistin dran, die sich sichtlich besonders unwohl fühlte, ja den Tränen nahe schien. Sie wurde zu den offenbar tausenden von Fotos, zu den Videos, Chatverläufen und Apps befragt, die sie auf dem Mobiltelefon von Zo auszuwerten hatte. Außer den Bildern und Videos der Ulm5 vor und während der Tat, die sowieso schon alle kennen, weil die Angeklagten sie selbst geteilt haben, ein paar Bildern, auf denen eine Palästinaflagge zu sehen war, und dem Bild einer kleinen Kräutermühle mit einer Cannabiszeichnung war da offenbar nichts Interessantes. Die Anwälte befragten sie, nach welchen Kriterien sie überhaupt beurteilt habe, was verfahrensrelevant und was nicht verfahrensrelevant sei. Darauf wusste sie keine Antwort. Nach der Mittagspause wurde eine uns schon bekannte Zeugin, die Polizistin Jäger, die bereits Ende August durch ihr minutenlanges und meist ergebnisloses, wahrscheinlich gespieltes Nachdenken beeindruckt hatte, Gelegenheit gegeben, drei Fragen zu beantworten, die nicht, wie von ihr Ende August behauptet, von der beschränkten Aussagegenehmigung betroffen waren. Nun erinnerte sie sich doch daran, dass es am 8. September 2025 „ganz spät abends“ einen Anruf von Anwälten in der Ulmer Polizeistation, wo die Ulm5 nach der Tat in Gewahrsam genommen worden waren, gegeben haben könnte; aber sie behauptet, sie habe nur davon gehört, ein Kollege habe sich darum gekümmert.
Am 7. Oktober schließlich wurde zum ersten Mal ein Polizist in den Zeugenstand gerufen, ein Herr Gleiß, der endlich halbwegs gut informiert, kompetent und bereiter war, sich auf die Rechtsanwälte einzulassen. Seine Aufgabe war es gewesen, die persönlichen Verbindungen der Angeklagten zu „Palestine Action“ zu recherchieren. Auch er hatte dafür nur das Internet und allgemein zugängliche Quellen durchforstet und wurde zu den Screenshots befragt, die er von Websites und Instagram-Accounts angefertigt hatte, zum Beispiel einem Onlineformular von 2020, wo man sich bei Palestine Action UK melden konnte. Die Befragung führten Caroline Kaufman, Mathes Breuer und Benjamin Düsberg, und es entspann sich eine Art forensischer Exploration von Details, um die Vorannahmen der von dem Polizisten unternommenen Ermittlungen herauszuarbeiten. So wurde lange über PA Logos auf der Palestine Action Germany Instagram Seite diskutiert – ob Unterschiede zwischen ihnen den Schluss zulassen, dass es sich bei PA eben nicht um eine Organisation handelt, sondern vielmehr um eine Bewegung, in der auch miteinander nicht verbundene Akteure ohne Absprache bestimmte Markenzeichen verwenden oder Inhalte veröffentlichen. Auch auf Social Media können Menschen, die sich nicht kennen und nicht organisiert sind, „Medienarbeit“ machen. Breuer befragte den Polizisten daraufhin, warum er PA Germany eine „Gruppe“ nenne, wo ihre Selbstbezeichnung doch ein „autonomes Netzwerk“ sei. Und selbst wenn es bei Palestine Action UK tatsächlich „Teams“ gebe, heiße das doch noch lange nicht, dass dies auch bei Palestine Action Germany der Fall sei. Durch die vorsichtige und genaue Befragung kam zum Vorschein, in welchem Ausmaß die Ermittlungen der Polizei von Vorannahmen geprägt waren. Tatsächlich gibt es keine Belege für organisatorische oder gruppenmäßige Verbindungen irgendwelcher Art; diese wurden vielmehr von den Ermittlungsbehörden selbst konstruiert, durch willkürliche Sprünge über Zeiträume und Länder hinweg. „Palestine Action“ ist in dem vor Gericht präsentierten Beweismaterial letztlich nicht mehr als ein Label für eine bestimmte Herangehensweise, die von unverbundenen und vielfältigen Trägern einer großen Bewegung benutzt und auch ganz unterschiedlich ausgelegt wird.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie das Material der Anklage sich als Material der Verteidigung herausstellt, war die Vorführung des Films „How to Kill a War Machine“ am Vormittag des 2. Oktober. Die Verteidigung hatte Anträge gestellt, die Vorführung des Films zu verhindern, weil sie auf unzulässige Weise suggeriere, dass die Ulm5 mit den Aktivist:innen von Palestine Action UK, die in dem Film gezeigt werden, verbunden seien. Die Aktion gegen Elbit Germany war insofern auch keine Nachahmung der Aktionen von Palestine Action UK, als die Ulm5 ihre Tat von Anfang an so geplant hatten, dass sie festgenommen würden, sich nicht vermummt hatten, nicht weggelaufen waren etc. Als der Film aber dann fast in seiner gesamten Länge gezeigt wurde, wirkte er auf viele im Publikum überwältigend in seiner Anklage der Verbrechen, gegen die sich die ganze palästinasolidarische Bewegung und eben auch die Ulm5 richten. Wer im Publikum von den Anträgen der Anwälte, die Vorführung zu verhindern, nichts mitbekommen hatte, dachte, der Film sei Material der Verteidigung. Er belegte die Allgegenwart der von Elbit produzierten Kriegstechnologie in Gaza, wie Gaza als „testing ground“, als Experimentierfeld, von Elbit Systems ganz schamlos und offen vermarktet wird, er zeigte die durchgängig menschenrechtliche Motivation der PA-Aktivist:innen in den UK und machte verständlich, warum sie sich zu den Aktionen entschlossen; er zeigte die brutale Polizeigewalt und wie Priti Patel, damals Innenministerin, sich 2022 heimlich mit Elbit Systems UK traf und Elbit versprach, dass sie mit der Polizei reden würde; und er zeigte wie oft die Beschuldigten von den Jurys in den UK freigesprochen wurden. – Ich wusste vorher wenig bis nichts über Palestine Action UK, und es entbehrt nicht der Ironie, dass ausgerechnet der Generalstaatsanwalt Stengel mir Gelegenheit gegeben hat, über sie zu lernen. In diese Richtung kommentierte dann auch Daniel die Vorführung des Films: Einerseits enthalte er nichts, was die Ulm5 nicht bereits in ihren Eröffnungsstatements vorgebracht hatten; die Staatsanwaltschaft wolle wohl nur durch möglichst häufige Wiederholung der Wörter „Palestine“ und „Action“ einen kriminellen Zusammenhang herbeizaubern. Andererseits sei es vielleicht besser, optimistisch nach einer gemeinsamen Basis zu suchen, und immerhin würden durch den Film zwei Fakten etabliert: dass erstens das israelische Vorgehen in den palästinensischen Gebieten ein chronisch gewordenes Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei und zweitens viele Menschen inzwischen so entsetzt über die Komplizität ihrer Regierungen seien, dass sie es auf sich nähmen, ihre persönliche Freiheit aufs Spiel zu setzen, um diesen Verbrechen etwas entgegenzusetzen. „Mit anderen Menschen die Überzeugung zu teilen, dass die Menschenwürde wichtiger ist als die Gewinnmargen von Firmen, kann in Deutschland bereits auszureichen, um eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu begründen.“ Daniel schloss mit einem Seitenhieb auf die Entscheidung des Gerichts, die Angeklagten nun über ein Jahr in Untersuchungshaft zu halten: „Sollte das Gericht diese Ausführungen als zynisch empfinden, so möchte ich mein Mitgefühl aussprechen. Mir ist zumindest bewusst, dass die von den Mitangeklagten geäußerten Bedenken hinsichtlich der Fairness dieses Verfahrens vom Gericht zur Kenntnis genommen wurden, da das Gericht diese einmal als Begründung dafür herangezogen hat, unsere Entlassung aus der Untersuchungshaft abzulehnen. Es wäre bedauerlich, wenn diese berechtigten Bedenken das Gericht lediglich dazu veranlassen würden, die Angeklagten zu bestrafen und weiter in Haft zu halten, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, um etwas in das Verfahren einzubeziehen, das vom ersten Tag an mit aller Kraft versucht hat, sich Zugang zu verschaffen: die Wahrheit.“
Ansonsten war wie immer das Mantra des Gerichts: Antrag abgelehnt! Die Anträge, die Angeklagten neben den Anwälten sitzen zu lassen, eine Protokollkraft zuzulassen, dem Publikum Schreibwerkzeug zu erlauben. Noch nicht entschieden sind die Anträge, Materialien zuzulassen, die die menschenrechtliche Motivation der Angeklagten erklären könnten, wie die Aussage eines Whistleblowers der IDF; der Antrag, Zo zu erlauben, ohne eine Hunderte von Euro teure Übersetzer:in mit der Betreuerin ihrer Bachelorarbeit englisch zu sprechen; die Anträge, sich mit der deutschen Vorgeschichte des Werks von Elbit Systems in Ulm zu beschäftigen, das zur Firma Telefunken gehörend, auch schon in den Genozid an den Herero und Nama und in die genozidale Ausbeutung von „Ostarbeitern“ und KZ-Häftlingen im Zweiten Weltkrieg involviert war. Bei seiner Stellungnahme zu diesem Antrag sagte der Generalstaatsanwalt tatsächlich – das Publikum traute kaum seinen Ohren –, dass es sich bei der Arbeit der „Ostarbeiter“ unter Telefunken um „behauptete“ Zwangsarbeit gehandelt habe, und hielt daran fest, dass die Aktion der Ulm5 nichts mit deutscher Geschichte zu tun gehabt habe, sondern rein aus „Israel-bezogenem Antisemitismus“ unternommen worden sei.
Der Antrag der Rechtsanwältin Kaufmann, zu berücksichtigen, dass der Paragraph 129 StGB im europäischen Rahmen auf die gemeinschaftliche Begehung von richtig schweren Straftaten – Menschenhandel, Mafia, Mordbanden etc. – gemünzt sei, wurde abgelehnt. Nur die deutsche Fassung sieht eine kriminelle Vereinigung bereits bei Taten, die mit zwei Jahren Gefängnis geahndet werden, gegeben, während das europäische Rahmenwerk erst bei Straftaten, die mit mindestens vier Jahren geahndet werden, den Paragraph 129 angewendet sehen will. Das Gericht ist damit einverstanden, dass Deutschland hier einen Sonderweg im politischen Strafrecht geht. Auch die Nazi-Verstrickungen des Paragraphen 129 – die Nazi-Fassung von 1936 wurde nach dem Krieg vom bundesdeutschen Strafgesetzbuch übernommen – interessierten das Gericht nicht.









