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  • Update zum Ulm5 Prozess (26. August bis 7. Oktober): Die Rollen haben sich komplett umgedreht!

    Update zum Ulm5 Prozess (26. August bis 7. Oktober): Die Rollen haben sich komplett umgedreht!

    Wir haben viel nachzuholen: die Verhandlungstage der zweiten Augusthälfte und mehrere Verhandlungstage Ende September und Anfang Oktober. Am 8. September jährte sich die “direkte Aktion” der Ulm5 an und in der israelisch-deutschen Rüstungsfirma Elbit Systems. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Baden-Württemberg geführte Prozess gegen sie in dem ausschließlich wegen seiner politischen Symbolik gewählten Gerichtsgebäude Stuttgart-Stammheim pausierte in dieser Zeit für fast einen Monat, wahrscheinlich machte die Vorsitzende Richterin Urlaub. Für die Angeklagten hieß das ein weiterer überflüssiger Monat unter äußerst harten Untersuchungshaftbedingungen in ihren respektiven Gefängnissen. So wie sich das Gericht verhält, erscheinen jahrelange Gefängnisstrafen – bis zu fünf Jahre – unter dem Vorwand, sie hätten eine “kriminelle Vereinigung” gebildet, nicht unwahrscheinlich.

    Aber bei denen, die jetzt über fünf Monate regelmäßig diesen Prozess beobachten, sich im Zuschauerraum hinter der Glaswand, von Polizisten in Kampfmontur bewacht, fast schon zuhause fühlen und durch die erfahrenen sinnlosen Schikanen und die Hoffnungslosigkeit, was einen fairen Prozess angeht, zu einer Gemeinschaft zusammengeschmiedet werden, herrscht eigentlich keine Verzweiflung, sondern eher Zuversicht. Das liegt in allererster Linie an dem entschlossenen, freundlichen und letztlich fröhlichen Auftreten der Angeklagten selbst: Sie sind zwar blass, weil sie nie Sonne sehen, und vor allem Vi sieht sehr abgemagert aus, aber wenn sie hintereinander in Handschellen in ihren Glaskorridor geführt werden, lächelnd, grüßend, mit ihren gefesselten Händen gebrochene Herzen bildend, ins Publikum strahlend, sind sie selbst die Sonne, die aufgeht! Sie sind völlig ungebrochen, und das überträgt sich auf alle anderen, sogar auf die Polizist:innen, die inzwischen weit weniger unfreundlich zu den Besucher:innen sind als am Anfang des Prozesses und von denen wohl manche:r Lust hätte, mit uns zu fraternisieren.

    Daniels Stiefvater, ein britisch-irischer Jude, geschockt und angewidert von den Antisemitismusvorwürfen gegen seinen Sohn, hat die “zwei nachhaltigsten Eindrücke”, die der Prozess bisher hinterlässt, so beschrieben: “In erster Linie die Widerstandskraft, das Mitgefühl, die Empörung, der Humor und die unerschütterliche Rechtschaffenheit der fünf, die sofort ersichtlich wird, sobald sie den Gerichtssaal betreten. Die grausame Behandlung und die Übergriffe durch den deutschen Staat scheinen sie in ihrer tief aufrichtigen Überzeugung und ihre Empathie nur gestärkt zu haben, anstatt sie schwächen. Da Daniel und ich seit jeher eine sehr spielerische Beziehung haben, habe ich angefangen, von Zeit zu Zeit einen kleinen ‘Rocky Horror Picture Show’/Tim-Curry-Tribut-Tanz aufzuführen, wenn sie hereingebracht werden –um Daniels bezauberndes Lächeln zu sehen. Ich halte die Ulm5 für schöne, tapfere Mavericks. – Der zweite starke Eindruck ist die ‚Infrastruktur der Straflosigkeit‘, die dieser Gerichtssaal und die Richter und Staatsanwälte verzweifelt aufrechtzuerhalten versuchen. Die brachialen Manöver des Gerichts, mit denen Stärke demonstriert werden soll, fühlen sich fast peinlich an; und doch ist das Unbehagen in der Kammer umso spürbarer, je länger dieser Prozess dauert.“

    An den letzten zwei Verhandlungstagen im August, bei denen ich dabei war, war dieses Unbehagen regelrecht überwältigend. Im Grunde haben sich die Rollen in diesem Prozess komplett umgedreht: Die Angeklagten und ihre coolen Anwälte sind die Ankläger. Angeklagt sind Elbit, der deutsche Staat und eben diese “Infrastruktur der Straflosigkeit” – der Straflosigkeit bei der Ermöglichung und Unterstützung schwerster Kriegsverbrechen, aber auch der Straflosigkeit der eklatanten Voreingenommenheit und Manipulationen der Ermittlungsbehörden. Die Generalstaatsanwaltschaft wird immer aggressiver, die Vorsitzende Richterin wirkt abgestumpft, sichtlich verunsichert sind vor allem die Polizist:innen des LKA Stuttgart im Zeugenstand, die in die Ermittlungen gegen die Ulm5 involviert gewesen sind. Sie sollen eigentlich Anhaltspunkte für oder gegen das Vorliegen von Kriminalität der Angeklagten liefern, stattdessen aber bieten sie starke Anhaltspunkte dafür, dass bei den Verfolgungsbehörden etwas nicht stimmt. Diese im Auftrag des Staates handelnden Personen so hilflos und in der Defensive zu sehen, fühlt sich, wie Daniels Stiefvater sagt, peinlich an; während die Anwält:innen sie in die Zange nehmen, herrscht im Publikum vor allem Fremdscham.

    Der Verhandlungstag am 26. August war der Befragung einer Polizistin namens Jäger gewidmet, einer der LKA-Mitarbeiter:innen, die am Morgen des 8. Septembers 2025, unmittelbar nach der Verhaftung der Ulm5, von Stuttgart nach Ulm beordert wurden, um den örtlichen Polizisten die Ermittlungen aus der Hand zu nehmen. “Das LKA ermittelt bei politisch motivierten Straftaten”, steht gleich am Anfang der Selbstbeschreibung des LKA Baden-Württemberg auf seiner Website, und palästinasolidarische Straftaten sind offenkundig ganz besonders in seinem Fokus. (Ganz im Gegensatz zu den für und von Israel begangenen Straftaten, die, auch wenn es sich um schwerste Kriegsverbrechen handelt, von deutschen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden einfach ignoriert werden. In ironischer zeitlicher Koinzidenz kam am Tag nach der Verhaftung der Ulm5 an die Öffentlichkeit, dass der IDF-Scharfschütze und Münchner Daniel G. unbehelligt frei herumläuft, obwohl klare Indizien dafür vorliegen, dass er mehrere unbewaffnete Zivilisten ermordet hat. Bis heute weigern sich die deutschen Behörden, gegen ihn und andere mutmaßliche Kriegsverbrecher, die sich in Deutschland aufhalten, zu ermitteln.)

    Die Befragungen der Polizistin Jäger nahmen den größten Teil des Verhandlungstages am 26. August und auch noch einen Teil des Morgens des 27. August in Anspruch. Das lag vor allem daran, dass diese Zeugin nach jeder Frage erst einmal lange, bis zu einer Minute, schwieg, um dann fast immer zu antworten, dass sie sich nicht erinnern könne, oder um sich auf ihre beschränkte Aussagegenehmigung zu berufen. Schick gekleidet, jung, blond, mit langen, sorgfältig gewellten Haaren und einem hübschen, aber vollkommen ausdruckslosen Gesicht, saß sie da und mimte die Amnesie. Manchmal legte sie den Zeigefinger ans Kinn und schaute sinnend in die Ferne, konnte sich aber nicht einmal an das erinnern, was sie in ihren eigenen Vermerken zu den Akten gegeben hatte, obwohl sie verpflichtet war, sich für die Zeugenaussage vorzubereiten; so dass die Anwälte anfingen, sich über sie lustig zu machen, und sogar die Vorsitzende Richterin sich genötigt sah, sie aufzufordern, den Anwälten zu antworten.

    Aus dem, was die Anwälte ihr aus der Nase ziehen konnten, ergab sich folgendes Bild: Das LKA in Stuttgart war ja am Morgen des 8. September von der Polizeidienststelle in Ulm über die Aktion benachrichtigt worden und hatte den Fall sofort an sich gerissen. Es wurde in Stuttgart vom Ermittlungsleiter, dem schon an einem früheren Termin vernommenen Kropp, ein Team zusammengestellt. Kropp blieb in Stuttgart, die anderen – einmal sagte Frau Jäger, dass sie ungefähr acht Personen gewesen seien – brachen zwischen acht und neun Uhr nach Ulm auf, wurden dort auf dem Polizeipräsidium instruiert und installierten sich gegen 10.30 Uhr im Polizeirevier Ulm-Mitte (das wohl im gleichen Gebäude untergebracht ist), wo die Ulm5 in getrennten Zellen in Gewahrsam genommen worden waren. Aufgabe der Frau Jäger war es, mit einem Kollegen zusammen die Identität der Beschuldigten aufzunehmen; dafür wurde ihr ein Büroraum zugewiesen. Sie waren in Zivil gekleidet und sie holten jede:n der Beschuldigten einzeln von deren Einzelzelle zur Identitätsaufnahme ab. Frau Jäger konnte sich aber weder daran erinnern, wie die Zellen aussahen, noch, wie die Räumlichkeiten des Reviers überhaupt aussehen, noch, wie viele Kolleg:innen außer ihr anwesend waren, noch, welche Kleidung die Beschuldigten trugen, ob sie verwundet waren oder Hilfe verlangten oder ob sie darum baten, mit ihrem Anwalt sprechen zu dürfen oder ihre Angehörigen zu kontaktieren, noch, wie lange sie in den Zellen ausharren mussten.

    Alle Beschuldigten hatten, mit ihrer Verhaftung rechnend bzw. sich freiwillig stellend, eine Telefonnummer auf Arme und Beine notiert, um nach der Verhaftung über diese Nummer mit ihren Anwälten in Kontakt treten zu können. Obwohl man ihnen ihre Rechte vorgelesen hatte, wurden ihre bei jeder Gelegenheit vorgebrachten Bitten, diese Nummer anzurufen, ignoriert. Den ganzen Tag lang hatten die Anwälte selbst versucht, über die Telefonnummern der Ulmer Polizei und des LKA in Stuttgart Kontakt zu ihren Mandant:innen aufzunehmen, waren aber abgewimmelt worden. Dies ist eindeutig rechtswidrig, und die Versuche der Polizistin, sich mit Erinnerungslücken herauszureden, und der Staatsanwaltschaft, die Fragen der Anwälte zu unterbinden, boten ein erbärmliches Schauspiel.

    Die Unterbringung der Beschuldigten während des 8. und 9. Septembers und vielleicht bis zum 10. September – das wurde nicht klar – in den Zellen der Ulmer Polizeistation, über die viele Gerüchte im Umlauf waren, sah wohl so aus: In den winzigen Zellen lässt sich nicht sagen, ob Tag und Nacht ist, rund um die Uhr brennt helles Licht, für die Notdurft der Insassen gibt es ein Loch im Boden; kein Toilettenpapier, kein Waschbecken, keine Seife. Einziges Mobiliar ist eine Plastikmatratze, wahrscheinlich auch eine nichtbrennbare Decke. Einige der Beschuldigten – vielleicht nur die beiden nicht-deutschen, rassifizierten und als weiblich gelesenen Zo und Leandra? – mussten sich nackt ausziehen und bekamen eine Art Papieranzug. Daran, dass Leandra in Tränen aufgelöst war, konnte sich Frau Jäger nicht erinnern, obwohl es in den Akten stand. Ob und welches Essen sie erhielten, ist unklar, irgendwann soll Leandra das Essen verweigert haben, Frau Jäger weiß nicht mehr, ob das erst am 10.9. war, als vielleicht – auch das wird nicht klar – nur noch Leandra nicht in einer JVA untergebracht und immer noch an diesem Ort war.

    Durchaus möglich, dass nicht nur die Ulm5, sondern auch alle anderen Menschen, die in diesen Zellen in Ulm-Mitte in Gewahrsam genommen werden, eine solche Behandlung erfahren. Das Gesetz sieht eigentlich vor, dass die Menschenwürde auch in einer Polizeiwache gilt. Aber wenn dem Publikum im Gericht Stuttgart-Stammheim zugetraut wird, mit Gummi-Stiften das Gericht oder sich selbst zu gefährden, warum soll dann nicht einer ganz und gar nüchternen Ingewahrsamgenommenen, die ihre Verhaftung selbst herbeigeführt hat, in einer Ulmer Ausnüchterungszelle zugetraut werden, mit einem Stück Seife oder einer Rolle Klopapier oder einer Unterhose die Polizeibeamten oder sich selbst zu verletzen?

    Weiterhin ließ sich halbwegs rekonstruieren, dass Frau Jäger ungefähr mittags mit der Feststellung der Identitäten der Beschuldigten begann, diese auf dem Weg von der Zelle zum Büro mit dem Satz “you have the right to make a statement oder stay silent, you can also talk first to a legal counsel” über ihre Rechte aufgeklärt wurden, und dass Frau Jäger als eine der letzten LKA-Polizist:innen am 9. September um 2.30 morgens das Revier verließ. Nachdem die Identitätsaufnahme abgeschlossen war, saß sie an dem ihr zur Verfügung gestellten Computer und schrieb Berichte. Irgendwann am späten Nachmittag muss dann doch jemand einen Anruf der Anwälte angenommen haben – wahrscheinlich in Stuttgart und nicht in Ulm –, und am 9. September wurden noch innerhalb der gesetzlichen Frist die Beschuldigten unter anwaltlicher Aufsicht einem Richter vorgeführt. Es dauerte aber noch zwei weitere Wochen, bis Daniel mit den Anwälten alleine sprechen konnte, und vier Wochen bis zu einem Kontakt mit den Angehörigen oder gar dem Konsulat – das weiß ich von Daniels Mutter Mimi.

    Zumindest für das Publikum immer noch rätselhaft ist die Geschichte mit dem weißen Pulver, das das Polizeilabor wahrscheinlich als Waschpulver identifizierte. Frau Jäger wusste davon, konnte sich aber wieder an nichts Konkretes erinnern. Aus den Fragen der Anwälte und der Asservatenliste, die an die Wand projiziert wurde, reime ich mir zusammen, dass dieses Pulver angeblich oder tatsächlich im Rucksack von Daniel gefunden worden war, und mit Verdacht auf Drogen noch am selben Tag ein Schnelltest gemacht wurde, der angeblich oder tatsächlich falsch positiv war, so dass in den Akten die abstruse Beschuldigung konstruiert wurde, Daniel hätte für den Einbruch bei Elbit Kokain im Wert von Tausenden von Euro mitgenommen. Das Säckchen mit dem weißen Pulver wurde sichtlich erst nachträglich in die Asservatenliste aufgenommen; Frau Jäger weiß nicht, von wem die Handschrift stammt. Wenige Tage später kam das Ergebnis der Laboruntersuchung, wurde aber den Anwälten nicht mitgeteilt. Bei der Haftprüfung Daniels wurde noch so getan, als bestünde der Drogenverdacht. Erst nach sieben Wochen bekamen die Anwälte die korrigierte Akte zu lesen.  Ob diese Merkwürdigkeiten nur auf schlechte Ermittlungsarbeit zurückzuführen sind oder beabsichtigt waren, um Beschuldigte, Anwälte und Familien zu terrorisieren, wird sich wohl nie klären lassen.

    Der 8. September war jedenfalls ein langer Tag für Frau Jäger! Offenbar durfte sie am nächsten Tag ausschlafen und hatte nur einen kurzen Bürotag in Stuttgart. Am 10. September fand sie sich aber wieder in der Ulmer Polizeistation ein und begleitete schließlich Leandra in die JVA Memmingen, wo Leandra heute noch sitzt. Auf dem Weg dorthin im Polizeitransporter fiel Frau Jäger auf, dass Leandra zur Musik mit dem Fuß gewippt habe – daran erinnerte sie sich.

    In den Wochen danach war Frau Jäger in die Ermittlungen einbezogen. Für den Verdacht, dass die Ulm5 eine kriminelle Vereinigung sind, braucht es Hinweise, dass die Gruppe organisiert und konspirativ und gewaltbereit ist. Wenn ich es richtig erinnere – jetzt habe ich schon selbst Erinnerungslücken, aber es ist ja auch schwer, wenn man sich keine Notizen machen darf –, hatte Frau Jäger die Email-Accounts von Vi auf dem beschlagnahmten Handy ausgewertet und musste nun zugeben, dass die Art und Weise, wie die Gruppe ihren Einbruch bei Elbit plante, den Schluss zulässt, dass sie sich eben gerade nicht besonders konspirativ und organisiert verhalten hat. Vi, als deutsche Muttersprachler:in, kümmerte sich um die Orga und war darin regelrecht sorglos. Die mit ihrer privaten Emailadresse bestellten roten Anzüge mit der Aufschrift “Palestine Action” kamen nicht rechtzeitig an, mit der ebenfalls unter eigenem Namen gebuchten AirBnb-Wohnung und dem Mietauto klappte es nur auf den letzten Drücker, und Vi richtete zwar einen Palestine Action Proton-Email-Account ein, aber benutzt ihn kaum.

    Um Frau Jägers Erinnerungen aufzuhelfen, beantragten die Anwälte ihre Vereidigung, zum Erstaunen des internationalen Publikums, dem die deutsche Besonderheit, dass Zeugen vor Gericht zwar die Wahrheit sagen müssen, aber nur, wenn sie vereidigt werden, wirklich die Wahrheit sagen müssen, komisch vorkam. Natürlich wurde der Antrag abgelehnt.

    Obwohl sich am Freitag, 28. August, Frau Jäger etwas flotter nicht erinnerte, blieb dann, nach einer von der Vorsitzenden Richterin verfügten Mittagspause von über anderthalb Stunden, nur noch wenig Zeit für die Befragung eines weiteren Zeugen vom LKA, einen Herrn Herold. Dieser, ein studierter BWLer, er hatte, bevor er zum LKA kam, für einen Wirtschaftsprüfer gearbeitet, war auskunfts- und erinnerungsbereiter; und er fühlte sich sichtlich sehr unwohl in seiner Rolle. Seine Aufgabe bei den Ermittlungen war zum ersten gewesen, die Biographien der Beschuldigten zu eruieren. Anstatt mit den Beschuldigten selbst zu sprechen, wurde das Internet durchforstet. Der britische Staatsangehörige Crow wurde offenbar verdächtigt, sich illegal in Deutschland aufgehalten zu haben, weil Crow nirgends gemeldet war. Herr Herold musste bekennen, kein Experte in Ausländerrecht zu sein, als ihm die Anwälte vorhielten, dass Briten drei Monate legal auch ohne Anmeldung und ohne Visum in Deutschland sein dürfen. Er hatte sich die Musik, die Crow früher in einer Band spielte, angehört und die Lyrics gelesen, und machte einen schwachen, sofort wieder aufgegebenen Versuch, ihren künstlerischen oder professionellen Wert zu bestreiten, weil die Texte auch politische Inhalte hatten – ein Lied, an das er sich erinnerte, handelte von Black Lives Matter.

    Herrn Herolds zweite Aufgabe war gewesen, Elbit Systems zu recherchieren, und auch hier stützte er sich fast ausschließlich auf die im Internet zugänglichen Bilanzen und Jahresberichte, als sei Elbit eine Firma wie jede andere. Es kam heraus, dass die Generalstaatsanwaltschaft es versäumt hatte, dem LKA zu übermitteln, dass die Anwälte explizit und vordringlich eine Ermittlung der Waffenproduktion und der Verwicklung Elbits in die Kriegsführung in Gaza gefordert hatten. Es waren Herrn Herold beim Copy-Pasten von Umsätzen und Gewinnen Fehler passiert, beim Umsatz fehlte eine ganze Null, in der Übersicht der Gewinne der letzten Jahre wiederholten sich Zahlen. Herr Herold stimmte den Anwälten zu, dass der hohe Prozentsatz von Gewinnen, für die Elbit keine Produktsparte angibt, die sozusagen in der Luft hängen, ungewöhnlich ist, und hatte keine Idee, womit eigentlich diese Gewinne gemacht werden. Wieder einmal beeindruckte vor allem Daniels Anwalt Benjamin Düsberg mit detailliertem, souveränen Wissen zu den Zusammenhängen, in denen Elbit steht, zu all den Waffensystemen und Drohnen und der ganzen Überwachungstechnologie. Auch Herr Herold schien erschüttert darüber, dass diese Technologie – von der er so wenig Ahnung hatte wie ich, er kannte nicht einmal die Grundbegriffe – es erlaubt, ohne eine menschliche Entscheidung Ziele zu identifizieren und diese zu vernichten. Er wirkte wie ein Schüler, der zugeben muss, seine Hausaufgaben nicht gemacht zu haben, doch wie einer, der spürt, dass er falsch informiert worden ist, und dem sein Versagen peinlich ist. Der Staatsanwalt, nicht Herr Stengel, sondern Herr Dr. Mark, ein Vertreter, schrie zwar immer wieder wütend dazwischen, dass Zeugen nicht zu ihrem Wissen befragt werden dürften, hatte aber ebenfalls einen schweren Stand, denn zu was hätte man ihn denn befragen sollen, wenn nicht zu dem in seinen “Ermittlungen” gewonnen Wissen?

    Um 16.25, mitten in der Befragung, erklärte die Vorsitzende Richterin ganz plötzlich den Verhandlungstag für beendet. Erst in einem Monat soll es weitergehen.

    Dass es der deutsche Staat ist, über den und dessen Beihilfe für einen Genozid hier in Stuttgart-Stammheim eigentlich zu Gericht gesessen wird, scheint immer wieder durch. Daniels Anwalt Benjamin Düsberg stellte den Antrag, dass Olaf Scholz und Friedrich Merz als Zeugen vorgeladen werden mögen, um die Waffenlieferungen Elbits an Israel und die verworrenen Verhältnisse um diese Firma aufzuklären. Er beantragte auch, den israelischen Genozidforscher Omer Bartov als Experten vorzuladen, und las einen Text Bartovs aus der New York Times vom Juli letzten Jahres vor: “I’m a Genocide scholar. I know it when I see it.” Diesen Text hatten die Ulm5 vor ihrer “direkten Aktion” wohl gelesen.

    Bereits am 14. August – hierzu wird es noch einen eigenen Text geben – hatte Leandras Rechtsanwalt Mathes Breuer die Vorladung zweier Historiker als Experten beantragt, die zu der Ulmer Vorgängerfirma Elbits, Telefunken, forschen: zur Rolle Telefunkens im “Dritten Reich” und beim Völkermord an den Herero und Nama. Es geht also in diesem Verfahren nicht nur um Israel, es geht um Deutschland und Deutschlands mörderische Kontinuitäten und um die “Zukunft des Genozids”, die Bartov uns allen prophezeit.

    Zu den Verhandlungstagen am 23., 25. und 30. September und am 2. und 7. Oktober hier zusammenfassend:

    Die Zeugenvernehmungen von LKA-Polizist:innen gingen weiter, und der Eindruck, dass sie nicht die Angeklagten belasten, sondern ganz im Gegenteil sich selbst, die Verfolgungsbehörden, das Gericht, Elbit und den deutschen Staat, setzte sich fort. Am 23. September präsentierte eine Polizistin, dass Leandra und Vi nach Kairo geflogen waren, was wohl irgendetwas Sinistres insinuieren sollte. Die Frage, ob sie wisse, warum die beiden nach Ägypten gefahren waren, musste sie verneinen. Vi erklärte später, dass diese Reise nur belege, dass sie vor der Elbit-Aktion alles versucht hätten, um mit legalen Mitteln etwas gegen den Genozid zu tun, sie wollten nämlich durch die Wüste fahren und Lebensmittel nach Gaza bringen.

    Am 25. September sollte eine weitere Polizistin zu den persönlichen Verhältnissen und den Verbindungen zwischen den fünfen aussagen. Sie hatte nur finden können, dass Social Media Posts von Crows Musikband von Zo geteilt worden waren, machte Aussagen über Daniel, die voller Fehler waren, und antwortete auf die Frage, ob sie wisse, was „Palestine Action“ ist: Sie wisse nur, was die Wörter „Palestine“ und „Action“ bedeuteten. Der Generalstaatsanwalt Stengel verstieg sich zu der These, dass die Bezeichnung „Ulm5“ auf „Filton18“, die britische Palestine Action Gruppe verweise und diese Art der Bezeichnung ein Beleg für den organisierten kriminellen Zusammenhang sei. Worauf die Anwälte ein Fest feierten und ihm die „Chicago Seven“, die „Shannon Five“, die „Guildford Four“ und mindestens ein Dutzend anderer Ort-Zahl-Kombinationen vorhielten, mit denen Gruppen bezeichnet werden, die vor Gericht stehen, aber eigentlich unschuldig sind.

    Am 30. September kam Herr Herold in den Zeugenstand zurück. Er war mit Elbit Systems in Kontakt gewesen, aber hatte den vollen Text der Email von Elbit nicht zu den Akten gegeben, aus „Datenschutzgründen“. Auch die Emails mit dem Journalisten des SWR, der dem Polizisten Filmaufnahmen der rechtmäßigen und angemeldeten Demo „Shut Elbit Down“ vom April 2025 zur Verfügung gestellt hatte, finden sich nicht in den Akten. Offenbar hatte er das Material mit Gesichtserkennungssoftware bearbeitet, wollte dazu aber nicht mehr sagen, es sei nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt. Das Gericht zeigt nicht das Video, sondern nur Stills, auf denen Vi und Leandra zu erkennen sind; der Polizist verwechselt Leandra mit Zo. Leandra lächelt auf dem Bild und trägt ein T-Shirt, auf dem steht, anscheinend: „Kill the Cop“. Das Bild sollte wohl ihre Gewaltbereitschaft belegen. Mathes Breuer, Leandras Anwalt, dessen Fähigkeiten im forensischen Kreuzverhör in diesem Prozess besonders glänzen, bemerkte, dass etwas an dem Bild nicht stimmte, und verlangte, das ganze Bild zu sehen. Es stellt sich heraus, dass das Bild beschnitten wurde: auf dem T-Shirt stand, deutlich zu sehen, „Kill the Cop In Yr Head“. Das Publikum fängt an zu lachen. Der Polizist redet sich damit heraus, dass sein Englisch nicht gut sei. Später fragt ihn Rechtsanwalt Düsberg, ob er nicht unten in der Zelle auf englisch mit Daniel gesprochen habe, das muss er zugeben. Und schließlich muss er, nach intensiver Befragung, zugeben, Englisch im Leistungskurs gehabt zu haben. Das Publikum fällt vor Lachen fast von den Stühlen, und obwohl die Richterin es zurechtweist, scheint sogar sie die Absurdität der Situation zu erkennen. Und Vi bedankt sich dafür, dass die Ermittlungsbehörden Bilder von der Demonstration gezeigt haben: Diese belegten nämlich nicht nur ihre Friedlichkeit und Gewaltlosigkeit, sondern auch, dass die Angeklagten alle legalen Protestwege gegangen waren, bevor sie sich zur „direkten Aktion“ entschlossen.

    Am 2. Oktober kam eine weitere, sehr junge Polizistin dran, die sich sichtlich besonders unwohl fühlte, ja den Tränen nahe schien. Sie wurde zu den offenbar tausenden von Fotos, zu den Videos, Chatverläufen und Apps befragt, die sie auf dem Mobiltelefon von Zo auszuwerten hatte. Außer den Bildern und Videos der Ulm5 vor und während der Tat, die sowieso schon alle kennen, weil die Angeklagten sie selbst geteilt haben, ein paar Bildern, auf denen eine Palästinaflagge zu sehen war, und dem Bild einer kleinen Kräutermühle mit einer Cannabiszeichnung war da offenbar nichts Interessantes. Die Anwälte befragten sie, nach welchen Kriterien sie überhaupt beurteilt habe, was verfahrensrelevant und was nicht verfahrensrelevant sei. Darauf wusste sie keine Antwort. Nach der Mittagspause wurde eine uns schon bekannte Zeugin, die Polizistin Jäger, die bereits Ende August durch ihr minutenlanges und meist ergebnisloses, wahrscheinlich gespieltes Nachdenken beeindruckt hatte, Gelegenheit gegeben, drei Fragen zu beantworten, die nicht, wie von ihr Ende August behauptet, von der beschränkten Aussagegenehmigung betroffen waren. Nun erinnerte sie sich doch daran, dass es am 8. September 2025 „ganz spät abends“ einen Anruf von Anwälten in der Ulmer Polizeistation, wo die Ulm5 nach der Tat in Gewahrsam genommen worden waren, gegeben haben könnte; aber sie behauptet, sie habe nur davon gehört, ein Kollege habe sich darum gekümmert.

    Am 7. Oktober schließlich wurde zum ersten Mal ein Polizist in den Zeugenstand gerufen, ein Herr Gleiß, der endlich halbwegs gut informiert, kompetent und bereiter war, sich auf die Rechtsanwälte einzulassen. Seine Aufgabe war es gewesen, die persönlichen Verbindungen der Angeklagten zu „Palestine Action“ zu recherchieren. Auch er hatte dafür nur das Internet und allgemein zugängliche Quellen durchforstet und wurde zu den Screenshots befragt, die er von Websites und Instagram-Accounts angefertigt hatte, zum Beispiel einem Onlineformular von 2020, wo man sich bei Palestine Action UK melden konnte. Die Befragung führten Caroline Kaufman, Mathes Breuer und Benjamin Düsberg, und es entspann sich eine Art forensischer Exploration von Details, um die Vorannahmen der von dem Polizisten unternommenen Ermittlungen herauszuarbeiten. So wurde lange über PA Logos auf der Palestine Action Germany Instagram Seite diskutiert – ob Unterschiede zwischen ihnen den Schluss zulassen, dass es sich bei PA eben nicht um eine Organisation handelt, sondern vielmehr um eine Bewegung, in der auch miteinander nicht verbundene Akteure ohne Absprache bestimmte Markenzeichen verwenden oder Inhalte veröffentlichen. Auch auf Social Media können Menschen, die sich nicht kennen und nicht organisiert sind, „Medienarbeit“ machen. Breuer befragte den Polizisten daraufhin, warum er PA Germany eine „Gruppe“ nenne, wo ihre Selbstbezeichnung doch ein „autonomes Netzwerk“ sei. Und selbst wenn es bei Palestine Action UK tatsächlich „Teams“ gebe, heiße das doch noch lange nicht, dass dies auch bei Palestine Action Germany der Fall sei. Durch die vorsichtige und genaue Befragung kam zum Vorschein, in welchem Ausmaß die Ermittlungen der Polizei von Vorannahmen geprägt waren. Tatsächlich gibt es keine Belege für organisatorische oder gruppenmäßige Verbindungen irgendwelcher Art; diese wurden vielmehr von den Ermittlungsbehörden selbst konstruiert, durch willkürliche Sprünge über Zeiträume und Länder hinweg. „Palestine Action“ ist in dem vor Gericht präsentierten Beweismaterial letztlich nicht mehr als ein Label für eine bestimmte Herangehensweise, die von unverbundenen und vielfältigen Trägern einer großen Bewegung benutzt und auch ganz unterschiedlich ausgelegt wird.

    Ein weiteres Beispiel dafür, wie das Material der Anklage sich als Material der Verteidigung herausstellt, war die Vorführung des Films „How to Kill a War Machine“ am Vormittag des 2. Oktober. Die Verteidigung hatte Anträge gestellt, die Vorführung des Films zu verhindern, weil sie auf unzulässige Weise suggeriere, dass die Ulm5 mit den Aktivist:innen von Palestine Action UK, die in dem Film gezeigt werden, verbunden seien. Die Aktion gegen Elbit Germany war insofern auch keine Nachahmung der Aktionen von Palestine Action UK, als die Ulm5 ihre Tat von Anfang an so geplant hatten, dass sie festgenommen würden, sich nicht vermummt hatten, nicht weggelaufen waren etc. Als der Film aber dann fast in seiner gesamten Länge gezeigt wurde, wirkte er auf viele im Publikum überwältigend in seiner Anklage der Verbrechen, gegen die sich die ganze palästinasolidarische Bewegung und eben auch die Ulm5 richten. Wer im Publikum von den Anträgen der Anwälte, die Vorführung zu verhindern, nichts mitbekommen hatte, dachte, der Film sei Material der Verteidigung. Er belegte die Allgegenwart der von Elbit produzierten Kriegstechnologie in Gaza, wie Gaza als „testing ground“, als Experimentierfeld, von Elbit Systems ganz schamlos und offen vermarktet wird, er zeigte die durchgängig menschenrechtliche Motivation der PA-Aktivist:innen in den UK und machte verständlich, warum sie sich zu den Aktionen entschlossen; er zeigte die brutale Polizeigewalt und wie Priti Patel, damals Innenministerin, sich 2022 heimlich mit Elbit Systems UK traf und Elbit versprach, dass sie mit der Polizei reden würde; und er zeigte wie oft die Beschuldigten von den Jurys in den UK freigesprochen wurden. – Ich wusste vorher wenig bis nichts über Palestine Action UK, und es entbehrt nicht der Ironie, dass ausgerechnet der Generalstaatsanwalt Stengel mir Gelegenheit gegeben hat, über sie zu lernen. In diese Richtung kommentierte dann auch Daniel die Vorführung des Films: Einerseits enthalte er nichts, was die Ulm5 nicht bereits in ihren Eröffnungsstatements vorgebracht hatten; die Staatsanwaltschaft wolle wohl nur durch möglichst häufige Wiederholung der Wörter „Palestine“ und „Action“ einen kriminellen Zusammenhang herbeizaubern. Andererseits sei es vielleicht besser, optimistisch nach einer gemeinsamen Basis zu suchen, und immerhin würden durch den Film zwei Fakten etabliert: dass erstens das israelische Vorgehen in den palästinensischen Gebieten ein chronisch gewordenes Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei und zweitens viele Menschen inzwischen so entsetzt über die Komplizität ihrer Regierungen seien, dass sie es auf sich nähmen, ihre persönliche Freiheit aufs Spiel zu setzen, um diesen Verbrechen etwas entgegenzusetzen. „Mit anderen Menschen die Überzeugung zu teilen, dass die Menschenwürde wichtiger ist als die Gewinnmargen von Firmen, kann in Deutschland bereits auszureichen, um eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu begründen.“ Daniel schloss mit einem Seitenhieb auf die Entscheidung des Gerichts, die Angeklagten nun über ein Jahr in Untersuchungshaft zu halten: „Sollte das Gericht diese Ausführungen als zynisch empfinden, so möchte ich mein Mitgefühl aussprechen. Mir ist zumindest bewusst, dass die von den Mitangeklagten geäußerten Bedenken hinsichtlich der Fairness dieses Verfahrens vom Gericht zur Kenntnis genommen wurden, da das Gericht diese einmal als Begründung dafür herangezogen hat, unsere Entlassung aus der Untersuchungshaft abzulehnen. Es wäre bedauerlich, wenn diese berechtigten Bedenken das Gericht lediglich dazu veranlassen würden, die Angeklagten zu bestrafen und weiter in Haft zu halten, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, um etwas in das Verfahren einzubeziehen, das vom ersten Tag an mit aller Kraft versucht hat, sich Zugang zu verschaffen: die Wahrheit.“

    Ansonsten war wie immer das Mantra des Gerichts: Antrag abgelehnt! Die Anträge, die Angeklagten neben den Anwälten sitzen zu lassen, eine Protokollkraft zuzulassen, dem Publikum Schreibwerkzeug zu erlauben. Noch nicht entschieden sind die Anträge, Materialien zuzulassen, die die menschenrechtliche Motivation der Angeklagten erklären könnten, wie die Aussage eines Whistleblowers der IDF; der Antrag, Zo zu erlauben, ohne eine Hunderte von Euro teure Übersetzer:in mit der Betreuerin ihrer Bachelorarbeit englisch zu sprechen; die Anträge, sich mit der deutschen Vorgeschichte des Werks von Elbit Systems in Ulm zu beschäftigen, das zur Firma Telefunken gehörend, auch schon in den Genozid an den Herero und Nama und in die genozidale Ausbeutung von „Ostarbeitern“ und KZ-Häftlingen im Zweiten Weltkrieg involviert war. Bei seiner Stellungnahme zu diesem Antrag sagte der Generalstaatsanwalt tatsächlich – das Publikum traute kaum seinen Ohren –, dass es sich bei der Arbeit der „Ostarbeiter“ unter Telefunken um „behauptete“ Zwangsarbeit gehandelt habe, und hielt daran fest, dass die Aktion der Ulm5 nichts mit deutscher Geschichte zu tun gehabt habe, sondern rein aus „Israel-bezogenem Antisemitismus“ unternommen worden sei.

    Der Antrag der Rechtsanwältin Kaufmann, zu berücksichtigen, dass der Paragraph 129 StGB im europäischen Rahmen auf die gemeinschaftliche Begehung von richtig schweren Straftaten – Menschenhandel, Mafia, Mordbanden etc. – gemünzt sei, wurde abgelehnt. Nur die deutsche Fassung sieht eine kriminelle Vereinigung bereits bei Taten, die mit zwei Jahren Gefängnis geahndet werden, gegeben, während das europäische Rahmenwerk erst bei Straftaten, die mit mindestens vier Jahren geahndet werden, den Paragraph 129 angewendet sehen will. Das Gericht ist damit einverstanden, dass Deutschland hier einen Sonderweg im politischen Strafrecht geht. Auch die Nazi-Verstrickungen des Paragraphen 129 – die Nazi-Fassung von 1936 wurde nach dem Krieg vom bundesdeutschen Strafgesetzbuch übernommen – interessierten das Gericht nicht.  

  • „Shame on you“: Angeklagte sprechen vor Gericht – Notizen aus dem Ulm5-Prozess, 27. und 29. Juli

    „Shame on you“: Angeklagte sprechen vor Gericht – Notizen aus dem Ulm5-Prozess, 27. und 29. Juli

    Old as the olive trees, 29. Juli 2926, Video: Judith Scheytt

    Dieser Folgebericht zu den Verhandlungstagen 13 und 14 im laufenden Ulm5-Verfahren basiert auf der Prozessbeobachtung von Insa Lee Koch am Montag, den 27. Juli, sowie von Aino Korvensyrjä am Mittwoch, den 29. Juli. Insa konnte aufgrund einer Presseakkreditierung während der Verhandlung Notizen anfertigen, während Aino ihre Beobachtungen erst nach der Verhandlung verschriftlichen musste. Der Bericht stützt sich außerdem auf Rekonstruktionen, die in Absprache mit anderen Prozessbeobachter*innen und Anwesenden erstellt wurden. Sämtliche Zitate sind sinngemäße Wiedergaben und keine wörtlichen Mitschriften.

    Verhandlungstag 13, 27. Juli (Insa)

    Als ich am Morgen des 27. Juli am Gericht ankomme, ist die Solidarität erneut deutlich spürbar. Ein Solibus aus Berlin ist eingetroffen und hat Freund*innen der Angeklagten sowie Aktivist*innen gebracht. Einige von ihnen sind als bunte Clowns und Scharlatane verkleidet, mit weißen, bauschigen Röcken, roten und schwarzen Oberteilen sowie rot bemalten Nasen. Sie sind nicht die Einzigen, die zur heutigen Verhandlung gekommen sind. Als ich den Gerichtssaal betrete und mich in den Zuschauerbereich begebe, sehe ich, dass dieser wieder bis auf den letzten Platz gefüllt ist: mit Familienangehörigen, Freund*innen und interessierten Mitgliedern der Öffentlichkeit. Vis Bruder ist da. Als Vi den Bruder im Zuschauerbereich entdeckt, beginnt Vi zu weinen. Vi wusste nicht, dass der Bruder kommen würde. Auch zwei Frauen, die gemeinsam mit Zo inhaftiert waren, sind gekommen. Als Zo in den Saal geführt wird, stehen sie auf, winken und lächeln breit. Zos Gesicht hellt sich auf, als sich ihre Blicke quer durch den Gerichtssaal treffen.

    Die beiden Frauen erzählen mir, dass ihnen Besuche bei Zo im Gefängnis untersagt wurden. Die Gerichtsverhandlungen seien daher ihre einzige Möglichkeit, Zo zu sehen und Unterstützung zu zeigen. Während wir uns vor Beginn der Verhandlung unterhalten, kommt eine der Justizmitarbeitenden in einer an Aufstandsbekämpfung erinnernden Ausrüstung auf uns zu und erklärt einer der beiden Frauen, dass sie ihre getönte Brille im Gerichtssaal nicht tragen dürfe. „Warum denn nicht?“, fragt sie. „Nicht erlaubt“, lautet die knappe Antwort. Anschließend begleitet die Justizmitarbeitende sie hinaus, damit sie die Brille einem anderen Mitarbeitenden übergeben kann, der sie für die Dauer des Verhandlungstags einschließt. (Später am selben Tag wird sich eine ähnliche Szene wiederholen: Beamte fordern eine weitere Person aus dem Publikum auf, ihr Bandana abzunehmen. Zur Begründung erklären sie, Kopfbedeckungen seien nur aus religiösen Gründen gestattet. Sowohl das Bandana als auch die Haarnadeln, mit denen es befestigt ist, müssen daraufhin ebenfalls verwahrt werden.)

    Anträge

    Die Verhandlung beginnt erneut verspätet, diesmal erst um 10.30 Uhr. Zu Beginn verliest Vi eine bewegende Erklärung zu den Sitzordnungen im Gerichtssaal, die bereits mehrfach Gegenstand von Anträgen der Verteidigung gewesen sind. Mit klarer, lauter Stimme, gefasst und ruhig, spricht Vi darüber, dass Vi und die Mitangeklagten auch am dreizehnten Verhandlungstag weiterhin von ihrem eigenen Prozess ausgeschlossen seien, getrennt sowohl von ihren Anwält*innen als auch vom eigentlichen Verfahren durch eine Glaswand. Vi bezeichnet diese Anordnung als „beschämend“ und argumentiert, dass sie die Angeklagten weiterhin entmenschliche.

    Gleichzeitig finde außerhalb des Gerichts die größte Luft- und Raumfahrtmesse Deutschlands (ILA) statt, auf der Elbit Systems Militärtechnologie präsentiere und als „battle-tested“ („im Einsatz erprobt“) bewerbe. Während die Besucher*innen die Messe als familienfreundliche Veranstaltung genießen würden, werde dieselbe Militärtechnologie anderswo eingesetzt, um Kinder und Familien zu töten, erklärt Vi vor Gericht. Auf Vis Erklärung, die zugleich einen weiteren Antrag darstellt, den Angeklagten das Sitzen neben ihren Anwält*innen zu ermöglichen, folgen die üblichen Anträge der Verteidigung: Zum einen soll eine eigens benannte Person die Verhandlung mitschreiben dürfen und dafür bei den Anwält*innen sitzen. Zum anderen soll Mitgliedern der Öffentlichkeit gestattet werden, Notizen anzufertigen, insbesondere Nicole Gohlke (Abgeordnete von Die Linke), die an diesem Tag die Verhandlung beobachtet.

    Die Verfügung

    Keiner dieser Anträge ist neu. Doch heute äußert sich die vorsitzende Richterin, Kathrin Lauchstädt, erstmals, ohne erkennbare Vorankündigung oder besonderen Anlass, ausführlicher dazu und erlässt eine Verfügung zu zwei bereits früher gestellten Anträgen: zu den Sitzordnungen im Gerichtssaal sowie zum Antrag der Angeklagten, während der Verhandlungspausen in den Vorführzellen ohne Trennscheibe mit ihren Anwält*innen sprechen zu dürfen. Alle hören aufmerksam zu, als die Vorsitzende ihre Verfügung eröffnet. Sie lehnt beide Anträge ebenso ab wie einen früheren Antrag von Rechtsanwalt Düsberg auf Aussetzung des Verfahrens. Die bestehende Sitzordnung, so die Richterin, entspreche der baulichen Gegebenheiten des Gerichtssaals, der dafür vorgesehen sei, dass Angeklagte hinter einer Glasscheibe sitzen. Eine Änderung dieser Sitzordnung würde das Einhalten von Regeln von Seiten der Verteidigung nicht gewährleisten.

    Anschließend führt sie mehrere Beispiele für ein aus ihrer Sicht unangemessenes Verhalten an: Am ersten Verhandlungstag hätten die Verteidiger*innen gemeinsam den Saal verlassen und sich nach ihrer Rückkehr auf die Anklagebank gesetzt. Die Anwält*innen hätten sich wiederholt an das Publikum gewandt, obwohl ihnen bekannt gewesen sei, dass der Zuschauerbereich bereits zweimal wegen Störungen geräumt worden sei. Nicht genehmigte Beschlüsse würden mit am Rande vorbeigehenden Beleidigungen kommentiert. Auch die Angeklagten selbst hätten wiederholt Kontakt zum Publikum aufgenommen, etwa durch „stillen Applaus“ mittels erhobener und winkender Hände. Zudem hätten sie innerhalb der Anklagebank miteinander kommuniziert, unter anderem durch den Austausch von Notizzetteln. In der Gesamtshow bestehe kein Anlass zur Lockerung der Sitzordnung, schließt die Vorsitzende Richterin.

    Ein Akt der Disziplinierung und Bestrafung

    Das Publikum ist fassungslos. Zum ersten Mal hat die Richterin eine inhaltliche Begründung geliefert. Doch ihre Ausführungen wirken weniger wie eine juristische Begründung als vielmehr wie ein Akt der Disziplinierung und Bestrafung. Die Anwält*innen werden später beide Begriffe verwenden, um die Verfügung zu charakterisieren. Die Verteidigung beantragt eine dreistündige Unterbrechung der Verhandlung. Als die Verhandlung anschließend fortgesetzt wird, sind die Anwält*innen vorbereitet. Während Mütter und andere Familienangehörige, Clowns und weitere Unterstützer*innen die Zeit genutzt hatten, um im nahegelegenen Café oder unter dem Pavillon vor dem Gerichtsgebäude Schutz vor der brennenden Sonne zu suchen, hat die Verteidigung ihre Antwort vorbereitet.

    Gemeinsam tragen die Anwält*innen ihre Erwiderung vor und geben das Wort nacheinander weiter. Mit Nachdruck weisen sie die Begründung der Richterin zurück. Keiner der von ihr genannten Gründe lasse sich mit Sicherheitsaspekten rechtfertigen, argumentieren sie. Im Gegenteil: Die Verfügung diene dazu, die Rechte der Angeklagten und der Verteidigung einzuschränken. Unter anderem verweisen sie darauf, dass im Gerichtssaal ausreichend Platz vorhanden sei, damit alle Angeklagten neben ihren Anwält*innen sitzen könnten. Zudem mache die vorhandene Gegensprechanlage eine vertrauliche und effektive Kommunikation praktisch unmöglich.

    Die Anwält*innen betonen außerdem, dass ihr Verhalten am ersten Verhandlungstag weder irrational noch rechtswidrig gewesen sei. Vielmehr habe es sich um eine pragmatische Reaktion darauf gehandelt, dass ihnen die Möglichkeit verweigert worden sei, “unaufschiebbare Anträge“ zu stellen, darunter auch Befangenheitsanträge gegen das Gericht. Das Sitzen auf der Anklagebank hinter der Glasscheibe sei damals die einzige Möglichkeit gewesen, überhaupt vertraulich mit ihren Mandant*innen kommunizieren zu können.

    Eine absurde Logik

    Die Empörung, die in der Reaktion der Verteidigung zum Ausdruck kommt, macht deutlich, was vielen Zuschauer*innen ohnehin offensichtlich erscheint: Bei dieser Verfügung geht es nicht einfach um Sitzordnungen. Weitaus mehr steht auf dem Spiel. Es geht um den Versuch des Gerichts, die Angeklagten und, in deren Folge auch ihre Anwält*innen und Unterstützer*innen, als gefährliches Kollektiv zu konstruieren, das kontrolliert, überwacht und vorbeugend bestraft werden müsse. Genau diese in der Verfügung angelegte Konstruktion einer kollektiven Bedrohung wird von mehreren Anwält*innen ausdrücklich als absurd verspottet. Wenn bereits „stiller Applaus“ ein Sicherheitsrisiko darstelle, argumentiert Rechtsanwalt Schuster, dann müssten konsequenterweise auch ein Lächeln der Staatsanwaltschaft oder das Heben einer Augenbraue als Sicherheitsgefahr behandelt werden. Eine solche Schlussfolgerung würde die Richterin unweigerlich dem „Vorwurf der Lächerlichkeit“ aussetzen.

    Rechtsanwältin Busl weist ihrerseits darauf hin, dass die Richterin mit der Formulierung, sie sehe keinen Anlass, die Sitzordnung zu „lockern“, einen logischen Fehler in ihrer eigenen Argumentation offenlege. Die bestehende Sitzordnung sei nie eine zwangsläufige Gegebenheit gewesen. Vor allem aber, so Busl, bediene sich die Richterin mit dieser Wortwahl nicht der Sprache des Gerichts, sondern der Sprache des Strafvollzugs. Darin werde der eigentliche Zweck der Verfügung sichtbar: Nicht die rechtlichen Ansprüche der Angeklagten zu schützen, sondern ein moralisches Verhältnis zu etablieren, in dem die Angeklagten sich das Recht, neben ihren Anwält*innen zu sitzen, zunächst „verdienen“ müssten, ähnlich wie Gefangene Vergünstigungen nur durch gutes Verhalten erhalten.

    Die Kraft des Ausdrucks

    Wenig überraschend bestätigt die Richterin nach einer weiteren fünfzehnminütigen Unterbrechung schließlich, dass ihre Verfügung Bestand haben wird. Die Anwält*innen zeigen daraufhin keine sichtbare Reaktion. Ich sehe einige der Angeklagten und Zuschauer*innen leise lachen, andere wirken niedergeschlagen, vor allem aber erschöpft. Bevor die Verhandlung für diesen Tag endet, stellt die Verteidigung jedoch noch eine letzte Reihe von Anträgen: Die Kammer solle sich wegen der an diesem Tag erneut zutage getretenen Besorgnis der Befangenheit selbst vom Verfahren ausschließen. Die Richterin gibt der Verteidigung bis Donnerstag, den 30. Juli um 11 Uhr Zeit, den Antrag schriftlich einzureichen.

    Als die Angeklagten wieder in Handschellen gelegt und zurück in die Vorführzellen gebracht werden, stimmt Mimi, Mutter von Daniel, unerwartet zum ersten Mal in ihrem Leben einen Sprechchor an: „Free, free Ulm Five.“ „Ich habe keine Ahnung, wie das passiert ist“, erzählt sie mir später. Ihre Stimme ist klar und kräftig. Immer wieder antwortet das Publikum im Chor, bis der Ruf zu einem Crescendo anschwillt, das den gesamten Gerichtssaal erfüllt.

    Erst später erzählt mir Mimi, dass der „Zettel“, den die Angeklagten untereinander ausgetauscht hatten und den die Richterin in ihrer Verfügung als Beleg für angebliches Fehlverhalten angeführt hatte, in Wirklichkeit ein Zitat gewesen sei, das Leandra mit den anderen Angeklagten geteilt habe. Es handelte sich um ihre Lieblingszeile von Fernando Pessoa: „To express something is to preserve its virtue and to remove its terror.“ („Etwas auszudrücken heißt, seine Kraft zu bewahren und ihm seinen Schrecken zu nehmen.“)

    Verhandlungstag 14, 29. Juli 2026 (Aino)

    Am 29. Juli komme ich früh am Gericht an. In der langen Sicherheitsschlange wird der Einlass durch Verfahren verlangsamt, die offenbar vor allem den Zugang der Öffentlichkeit zur Verhandlung erschweren sollen. Dort treffe ich auf andere Personen, gegen die wegen Protestaktionen gegen die Unterstützung des Völkermords durch deutsche Unternehmen ermittelt wird. Wir tauschen unsere Erfahrungen aus. Seit Oktober 2023 habe ich zahlreiche gegen die Solidarität mit Palästina gerichtete Gerichtsverfahren in Berlin beobachtet und zuvor viele weitere im Rahmen meiner Forschung und antirassistischen Organisierung in Süddeutschland. Eine Person erzählt uns, dass sie Deutschland aufgrund der Repression verlassen habe, ihre politische Arbeit jedoch aus dem Ausland fortsetze.

    Als ich schließlich im Gerichtssaal bin, füllt sich der Raum nach und nach mit bekannten und neuen Gesichtern: Angehörigen und Freund*innen der Angeklagten, Aktivist*innen aus unterschiedlichen Kampagnen und Gruppen sowie weiteren Personen, deren Berichte aus Stammheim ich aufmerksam verfolgt habe. Hinter dem Panzerglas sitzen die Anwält*innen der Ulm5 aus Berlin und Süddeutschland, von denen viele nicht nur für ihre Verteidigungsarbeit bekannt sind, sondern auch für ihr langjähriges Engagement in antirassistischen und linken Bewegungen. Nach einer kurzen Gesangsprobe stimmen wir ein Lied an, das bei früheren Gelegenheiten bereits mehrfach den Publikumsbereich erfüllt hat, diesmal als Kanon:

    Old as the olive trees

    The wisdom of those who fight to be free

    Land and people will thrive

    In a free Palestine[1]

    Als die Angeklagten hereingeführt werden, klatschen einige Zuschauer*innen, andere singen weiter. Vi, Zo, Leandra, Crow und Daniel stimmen mit ein und singen jenes Lied, das sie im September 2025 innerhalb der Elbit-Systems-Fabrik in Ulm gesungen hatten. Unsere Blicke treffen sich. Dann betreten die Richter*innen den Saal, und die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt fordert Ruhe. Damit endet dieser bewegende Moment kollektiven Widerstands. Die Melodie klingt jedoch als leises Summen nach und macht die Fragilität ihrer Autorität spürbar. Im Laufe des Tages wird das Singen und Summen immer wieder in diesem Raum auftauchen: nach den Pausen, um die Angeklagten zu begrüßen, auf den Fluren und vor dem Gerichtsgebäude. Später wird es auch in Beiträgen in den sozialen Medien weiterleben, die Zehntausende Menschen in Deutschland und darüber hinaus erreichen (sh. das Video am Anfang des Berichts).

    Anträge

    Leandra ergreift als Erste das Wort. Mit einem spanischen Akzent, der ihre Herkunft aus dem Südkegel Südamerikas verrät, eloquent und mit scharfer Ironie, stellt auch sie wieder die Sitzordnung im Gerichtssaal infrage. Auf ihre Frage an die vorsitzende Richterin vom Juni, weshalb die Angeklagten physisch isoliert werden, als stellten sie eine unmittelbare Gefahr für alle im Sitzungssaal Anwesenden dar, habe das Gericht bis heute keine zufriedenstellende Antwort gegeben. Jede Person „mit zwei Augen“, bemerkt sie, könne erkennen, dass zwischen ihren beiden Anwält*innen genügend Platz für sie sei. Das Argument des Gerichts, die Sitzordnung ergebe sich aus den baulichen Gegebenheiten des Saals, sei daher nicht haltbar und geradezu „absurd“.

    Foto: Ignacio Rosaslanda

    Auch wenn frühere Anträge abgelehnt worden seien, erinnert sie das Gericht daran, dass die hier betroffenen Grundrechte nicht verhandelbar seien. „In unserem Viertel (en nuestro barrio)“, sagt sie, „würde man das Machtmissbrauch nennen.“ Die stark einschränkende Sitzordnung, das Verbot für die Öffentlichkeit, Notizen anzufertigen, und das gesamte Verfahren deutet sie als Versuch, die Angeklagten, ihre Anwält*innen und ihre Unterstützer*innen als gefährlich darzustellen. Sie bezeichnet das Verfahren als einen „Schauprozess“ (juicio show). Auch das ist ein Wort, welches bereits mehrmals im Verfahren gefallen ist.

    Daraufhin verweist Oberstaatsanwalt Ronny Stengel erneut auf eine Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart in diesem Verfahren, die bereits in früheren Verhandlungstagen angeführt worden war. Demnach entspreche die Sitzordnung den baulichen Gegebenheiten des Gerichtssaals und wahre zugleich die Unschuldsvermutung sowie die Grundrechte der Angeklagten. Daniels Anwalt Benjamin Düsberg entgegnet, Leandra habe bereits auf die Zirkularität dieser Argumentation hingewiesen. Er vergleicht sie mit den Zusicherungen von Bundeskanzler Friedrich Merz gegenüber der irischen Presse, wonach die Rechte der Angeklagten in Stammheim gewahrt würden. Diese Äußerungen waren eine Reaktion auf kritische Stellungnahmen der irischen Parlamentsdelegation, die in der Vorwoche der Verhandlung beigewohnt und Daniel im Gefängnis besucht hatte.

    Unbeeindruckt von den Versuchen der Vorsitzenden, ihn zu unterbrechen, erhebt sich Düsberg anschließend, um den deutschen Europaabgeordneten Martin Sonneborn (Die PARTEI) zu begrüßen, der gemeinsam mit seinen Mitarbeiter*innen im Zuschauerbereich sitzt. Mit beißendem Sarkasmus lobt der Anwalt die „Glasvorrichtungen“ des Gerichtssaals, die Deutschland seiner Ansicht nach befähigten, in der „ersten Liga“ mit Russland mitzuspielen. Wie bereits Leandras Bemerkungen löst auch dieser Kommentar im Publikum leises Gelächter aus.

    Anschließend reicht die Verteidigung erneut ihre Anträge ein: Das Publikum soll Notizen anfertigen dürfen, der Verteidigung soll eine Protokollassistenz gestattet werden, und die Anwält*innen sollen mit ihrer Mandantschaft während der Pausen ohne eine trennende Glasscheibe vertraulich sprechen können. Maja Beisenherz, die Crow vertritt, weist darauf hin, dass solche Regelungen in anderen Verfahren, die im selben Gerichtsgebäude stattfinden, völlig üblich sind.

    Rechtsanwältin Nina Onèr stellt im Namen von Zo einen Antrag. Dessen Handgelenke sind durch die regelmäßigen Transporte in besonders schweren Handschellen verletzt worden. Seit Beginn des Prozesses im April leide Zo unter anhaltenden Blutergüssen, Druckstellen, Schwellungen und Schmerzen; in jüngster Zeit sind zudem Taubheitsgefühle hinzugekommen. Wiederholte Warnungen von Zo und der Verteidigung sowie Bemühungen der Anwält*innen, über die Justizvollzugsanstalt alternative Transportbedingungen zu erreichen, seien vom Gericht ignoriert worden. Die Verletzungen, so Onèr, müssten dringend dokumentiert und medizinisch untersucht werden, um dauerhafte neurologische Schäden zu verhindern.

    Mit sorgfältig kontrollierter Wut wirft sie dem Gericht vor, seiner Verantwortung auszuweichen: Statt selbst tätig zu werden, habe es der Justizvollzugsanstalt lediglich bis Ende Juli Zeit eingeräumt, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Unter Berufung auf das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention verweist sie auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf ein faires Verfahren sowie das Folterverbot.

    Nach einer kurzen Unterbrechung erklärt die vorsitzende Richterin, dass die Fachärztin für Rechtsmedizin Dr. Melanie Hohner, die im Parallelverfahren im selben Gebäude tätig sei, die Angelegenheit begutachten könne. Dabei scheint das Gericht stärker an der “Verhandlungsfähigkeit” von Zo interessiert zu sein als an den bereits verursachten Schmerzen und Schäden.

    Staatlicher Rassismus in Aktion

    Anschließend ergreift Crow das Wort und wendet sich leidenschaftlich an das Gericht. Dabei spricht Crow Zo als Bruder an:

    „Ich weiß es zu schätzen, dass nun ein Arzt hinzugezogen wird, um unsere Hände zu untersuchen. Trotzdem bin ich wütend und empört darüber, dass dies mehr als zehn Verhandlungstage gedauert hat. Schämen Sie sich (Shame on you). Sie sitzen dort mit gelangweilten Gesichtern, während mein Bruder Schmerzen leidet. Wir konnten die Spuren an seinen Händen von hier aus sehen. Schämen Sie sich dafür, dass Sie sich hinter dem Gesetz verstecken und es missbrauchen, um meinem Bruder Leid und Folter zuzufügen. Schämen Sie sich dafür, unsere Gesundheit und unsere Rechte als Spielsteine in Ihren sadistischen Machtspielen zu benutzen. Schämen Sie sich dafür, unseren Versuch, einen Völkermord zu stoppen, für einen Schauprozess gegen uns zu inszenieren und uns sowie die Öffentlichkeit zu terrorisieren. Schämen Sie sich. Schämen Sie sich, Richter*innen und Staatsanwaltschaft.“

    Im Zuschauerbereich frage ich mich unweigerlich: Warum wird gerade Zo, einer Schwarzen Person, diese Form der Gewalt zugefügt, deren Existenz von staatlichen Stellen zugleich bestritten wird? Ich erinnere mich an eine Pressekonferenz, auf der Zos Mutter Nicky über die Folter und Misshandlungen sprach, denen Zo nach der Festnahme ausgesetzt gewesen war . Zo sei nackt in einer Zelle zurückgelassen worden, lediglich mit einer Windel bekleidet, und habe keine medizinische Versorgung erhalten. Auch denke ich an die Berichte Schwarzer Menschen, denen ich in den vergangenen Jahren während meiner Forschung und antirassistischen Prozessbeobachtung in Süddeutschland begegnet bin. Sie erzählten von gewaltsamen Übergriffen und Einschüchterungen  durch staatliche Behörden und Wachpersonal in Untersuchungs- und Abschiebehaft, in Asylunterkünften und auf Polizeiwachen, nicht weit entfernt von dem Ort, an dem wir heute sitzen. Die Zufügung von Schmerz und unmenschlicher Behandlung ist im deutschen Strafrechtssystem, ebenso wie im Migrationskontrollregime, stark rassifiziert.

    Rechtsanwalt Matthias Schuster erinnert das Gericht daran, dass es nicht um die Frage der Verhandlungsfähigkeit gehe, sondern um die Fesselung selbst. Diese sei körperlich schädlich und entwürdigend und lasse sich weder durch eine von den Angeklagten ausgehende Gefahr noch durch deren Verhalten rechtfertigen. Die Richterin ordnet daraufhin eine einstündige Unterbrechung an, während Frau Dr. Hohner Zo und Daniel untersucht (Daniel hatte ebenfalls über Verletzungen berichtet). Dr. Hohner ist keine unabhängige medizinische Sachverständige, sondern arbeitet für die Gesellschaft für Rechtsmedizinische Untersuchungen und Sachverständigentätigkeit (GRUS GmbH), eine in Tübingen ansässige Einrichtung, die für dieses Gericht Gutachten erstellt.

    Der Zeuge

    Nach der Pause benötige ich aufgrund der Sicherheitskontrollen fast eine Stunde, um wieder ins Gerichtsgebäude zu gelangen. In der Zwischenzeit hat die Ärztin ihre Stellungnahme abgegeben und Verletzungen bestätigt, die typischerweise beim Einsatz von Handschellen auftreten. Zo empfahl sie, zwischen den Handschellen und den Handgelenken Pulswärmer oder Socken zu tragen.

    Anschließend wird Herr Kienast als Zeuge vernommen. Er gehört zu den Polizeibeamt*innen, die nach Leandras Festnahme deren Mobiltelefon ausgewertet haben. Sein Gesicht erscheint übergroß auf den Bildschirmen an beiden Seiten des Gerichtssaals und verstärkt damit die vertraute Inszenierung professionell einstudierter Polizeizeugenschaft. Auf Fragen der Verteidigung verweist er wiederholt auf die Grenzen seiner Aussagegenehmigung und lehnt Antworten zu behördenübergreifender Zusammenarbeit, internen Abläufen und polizeilichen Arbeitsmethoden ab. Diese Begründung wurde bereits von einigen Polizeizeug*innen in diesem Verfahren angeführt.

    So verweigert Kienast beispielsweise Auskünfte über die Software, mit der Leandras Telefon durchsucht wurde, einschließlich ihres Namens und der verwendeten Suchbegriffe. Ebenso macht er keine Angaben zu seiner Zusammenarbeit mit Herrn Gropp, einem Polizeibeamten, der in diesem Verfahren bereits als Zeuge vernommen worden war.

    Leandras Verteidigung konfrontiert den Zeugen mit Dokumenten aus der Ermittlungsakte, darunter einem Auswertungsbericht, der mit UFED (Universal Forensic Extraction Device) erstellt wurde, einer Software des israelischen Unternehmens Cellebrite. Auf diese Weise wurden mehr als 10.000 Bilder auf Leandras Mobiltelefon durchsucht, um neun oder zehn Aufnahmen zu identifizieren, die als „verfahrensrelevant“ eingestuft wurden. Mehrfach erweckt er den Eindruck, „Palestine Action“ und „palästinabezogene Aktionen“ begrifflich zu verschmelzen, indem er zum Beispiel beide Bezeichnungen durch einen “Schrägstrich“ verbunden als Alternativen verwendet. Dadurch entsteht der Eindruck, dass jede palästinabezogene Aktion mit der britischen Gruppe in Verbindung gebracht werden kann.

    Matthes Breuer fragt, ob der israelische Ursprung von Cellebrite einen möglichen Interessenkonflikt bei den Ermittlungen darstelle. Dahinter steht implizit die Frage, ob eine von einem israelischen Unternehmen entwickelte Überwachungssoftware Unterstützung für Palästina womöglich von vornherein als verdächtig behandeln könnte. Darüber hinaus geht es um die grundlegendere Frage: Was bedeutet es, wenn deutsche Behörden Aktionen gegen die deutsche Tochtergesellschaft eines israelischen Rüstungsunternehmens untersuchen und dabei auf in Israel entwickelte Überwachungstechnologie zurückgreifen? Kienast erklärt, über diesen Aspekt nie nachgedacht zu haben und sich der Herkunft des Unternehmens nicht bewusst gewesen zu sein.

    Mehrere seiner Antworten lösen leises Gelächter im Publikumsbereich aus. So verweigert er zunächst die Antwort auf die Frage der Verteidigung, ob er mit dem Oberstaatsanwalt Ronny Stengel getroffen habe. Angesichts der routinemäßigen Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft in deutschen Strafverfahren erscheint die Frage wenig außergewöhnlich. Auf weiteres Nachfragen räumt Kienast schließlich ein, dass solche Treffen durchaus stattgefunden haben könnten. An deren Anzahl könne er sich jedoch nicht erinnern. An einer Stelle ermahnt die Vorsitzende Richterin das Publikum und betont, der Gerichtssaal sei kein Ort, um Menschen “auszulachen“.

    Beweisanträge zu Elbit Systems Germany

    Fast vier Stunden nach Beginn der Verhandlung werden erstmals umfangreichere inhaltliche Beweisanträge eingebracht. Düsberg stellt einen Antrag auf Verlesung der Lieferprotokolle des globalen Transport- und Logistikunternehmens DSV. Diese Unterlagen dokumentieren Lieferungen militärischer Güter vom Standort von Elbit Systems Germany in Ulm zu israelischen Häfen und Flughäfen zwischen März und Oktober 2025, also sowohl vor als auch nach dem Betreten des Geländes durch die Angeklagten. Düsberg argumentiert, dass diese Beweismittel belegen würden, dass die Handlungen der Angeklagten nach § 32 StGB (Notwehr) gerechtfertigt gewesen seien. Die Vorschrift erlaubt notwendige Verteidigungshandlungen gegen einen rechtswidrigen Angriff und umfasst auch die Verteidigung Dritter (Nothilfe).

    Der Angriff bestehe, so die Verteidigung, in den „Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dem Völkermord in Gaza“, an denen die Elbit-Gruppe aufgrund ihrer nahezu monopolartigen Rolle bei der Versorgung des israelischen Militärs mit Rüstungsgütern beteiligt sei. Darüber hinaus würden die in Gaza eingesetzten Waffensysteme von Elbit anschließend als „battle-proven“ beziehungsweise „kampferprobt“ vermarktet. Bei den betreffenden Lieferungen handelt es sich unter anderem um Laserwarnsysteme und militärische Kommunikationsausrüstung. Düsberg verweist dabei auf Recherchen des irischen Magazins Ditch, denen zufolge entsprechende Lieferungen bis in den Mai 2026 hinein fortgesetzt wurden. Darüber hinaus beantragt er, die Waffenhandelsforscherin Ruth Rhode von Shadow World Investigations UK als Zeugin zu vernehmen. Sie soll zu Art und militärischer Verwendung von Elbit-Technologien in Gaza und anderen Einsatzgebieten aussagen, darunter zum softwaredefinierten Funksystem E-LynX, zu Artillerieraketen und Artilleriegeschützen, zu Laserzielmarkierern sowie zu Überwachungs- und Aufklärungssystemen.

    In einem weiteren Beweisantrag beantragt Rechtsanwältin Beisenherz mdie Vernehmung von Jan Erbe, Vizepräsident von Elbit Systems Germany, sowie von Haim Delmar, Executive Vice President und General Manager von Elbit Systems Ltd. Beide sollen zur zentralen Rolle von Elbit Systems Germany bei der Entwicklung integrierter militärischer Informations- und Kommunikationssysteme aussagen, insbesondere zum Kommunikationssystem E-LynX. E-LynX wird von Elbit Systems Germany hergestellt, von Streitkräften verschiedener Länder genutzt und gemeinsam mit dem bayerischen Start-up Cucuyo GmbH weiterentwickelt. Das System ist ein integraler Bestandteil der taktischen Kommunikationsinfrastruktur des israelischen Militärs, auch bei Einsätzen im Gazastreifen. Unter Verweis auf frühere Beweisanträge, darunter den Antrag Düsbergs sowie einen weiteren Antrag von Breuer vom 22. Juli, argumentiert Beisenherz, die beantragten Beweise würden belegen, dass die Handlungen der Angeklagten nach § 32 StGB als Notwehr beziehungsweise Nothilfe gerechtfertigt gewesen seien.

    Eine Verhandlungspause von zweieinhalb Wochen

    Das Gericht behält sich eine Entscheidung über die Anträge zunächst vor. Rechtsanwältin Onèr bemerkt, dass das Verfahren statt einer Untersuchung von Elbit Systems immer wieder verzögert werde. Mit Blick auf die nun folgende weitere Verhandlungspause von zweieinhalb Wochen appelliert sie an die Richter*innen, an die fünf Menschenrechtsaktivist*innen zu denken, die wegen ihres Widerstands gegen einen Völkermord in überhitzten Zellen festgehalten würden. Dabei erinnert sie an Crows Worte zu Beginn der Verhandlung. Das Publikum reagiert mit Applaus, bevor Kathrin Lauchstädt die Ordnung im Saal wiederherstellt.

    Kurz nach 15 Uhr wird die Verhandlung beendet. Erneut applaudiert das Publikum und ruft zum Abschied von Vi, Zo, Leandra, Crow und Daniel: „Free, free Palestine, free, free Ulm5.“ Anschließend verlassen wir durch die Sicherheitsschleusen das Gerichtsgebäude. Während wir die Melodie des Liedes über die Olivenbäume summen und singen, versammeln wir uns am Kreisverkehr, um den Angeklagten zuzuwinken. Bis zum nächsten Verhandlungstag am 14. August um 9 Uhr werden sie weiterhin in Isolation bleiben.


    [1] Alt wie die Olivenbäume / Die Weisheit derjenigen, die für ihre Freiheit kämpfen / Land und Menschen werden blühen / In einem freien Palästina.


  • Spielerisch: Die Sicht der Polizei auf die „Ulm5“

    Spielerisch: Die Sicht der Polizei auf die „Ulm5“

    Von links nach rechts: Daniel, Crow, Leandra, Zo und Vi. Photographiert von Hebh Jamal am 3. Juli 2026.

    Dieser Bericht stützt sich auf meine Beobachtungen des Prozesses gegen die Ulm5 am 8. und 9. Verhandlungstag (1. und 3. Juli) und setzt Marion Detjens Berichte fort, die hier und hier abgerufen werden können. Vor dem Gericht lernte ich einige der Mütter, Familienangehörigen, Freunde und Aktivist:innen kennen, die gekommen waren, um die Angeklagten zu unterstützen. Wie alle Zuschauer:innen durfte ich keine Notizen machen, da Stifte von der Vorsitzenden Richterin als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Was nun folgt, ist eine Rekonstruktion aus meiner persönlichen Erinnerung, Gesprächen mit den Müttern der Angeklagten und den Aufzeichnungen anderer Prozessbesucher:innen.

    Ich komme am 1. Juli zur Nachmittagssitzung am Gerichtsgebäude an und bin beeindruckt von der trostlosen Umgebung, den hohen Sicherheitszäunen, dem Stacheldraht und den streng dreinblickenden Polizisten, die für einen Einsatz bei Ausschreitungen ausgerüstet scheinen. Der Kontrast zur Stimmung unter denjenigen, die hier sind, um ihre Solidarität mit den Angeklagten zu bekunden, ist eklatant. Das sind in erster Linie die Mütter. Ich bin gekommen, weil mich ein:e gemeinsame Freund:in mit Nicky, der britischen Mutter von Zo, in Kontakt gebracht hat. Sie begrüßte mich mit einer Umarmung. Ihre Herzlichkeit und Offenheit finde ich auch bei den anderen Müttern, die ich treffe: Vis Mutter und Mimi, Daniels Mutter. Sie kommen so oft wie möglich zu den Verhandlungstagen, um im Gerichtssaal präsent zu sein und eine Verbindung zu ihren Kindern zu haben. Das Gericht tagt nie an aufeinanderfolgenden Tagen, und besonders für Familienangehörige außerhalb Deutschlands muss jeder Tag sorgfältig geplant, müssen Flüge gebucht, Unterkünfte organisiert und Tage von der Arbeit freigenommen werden. Manche, die gerne dabei wären, schaffen es nicht. Und doch sagen die Mütter, dass das, was sie erleiden, nichts ist im Vergleich zu dem, was ihre Kinder durchmachen – Vi beschrieb kürzlich in einem sechsseitigen Brief einige der brutalen Haftbedingungen –, ganz zu schweigen von den Verhältnissen in Palästina.

    Die Mütter nehmen die Unterstützung durch Aktivist:innen und andere dankbar an. Ich werde Zeugin davon, als ich an meinem zweiten Tag mit Nicky das Gericht verlasse: Eine freundliche Unbekannte, die einen Hidschab trägt und die ich im Zuschauerraum gesehen habe, kommt auf sie zu und bietet ihr an, bei ihr zu übernachten, wann immer sie in Deutschland ist. Die Menschen stellen sich den Müttern vor, bekunden ihre Solidarität und feuern die Angeklagten an, als gehörten sie gleichfalls zur Familie. Draußen, gegenüber dem an das Gericht angrenzenden Hochsicherheitsgefängnis, wird jeden Tag ein Pavillon aufgebaut und mit Kunstwerken über Gaza, palästinensischen Flaggen, Plakaten, Büchern und Flyern geschmückt. Es gibt kostenloses Wasser (im Gerichtssaal ist Wasser nicht erlaubt – wer Durst hat, trinkt aus dem Wasserhahn auf den Toiletten) sowie Snacks, Minztee und Kaffee, und die Menschen sitzen auf dem Boden, um etwas Schatten zu finden. Am Pavillon ist eine Lautsprecheranlage aufgebaut, damit Reden gehalten und Musik abgespielt werden können.

    Ich treffe Aktivist:innen aus Baden-Württemberg und Köln, Einheimische, die aus Solidarität gekommen sind, Studierende und Journalist:innen. Einige sind an jedem Verhandlungstag dabei. Die Rechtsanwälte halten vor dem Pavillon manchmal Reden und sprechen in den Pausen und nach der Verhandlung mit den Angehörigen. Am bewegendsten sind vielleicht die Momente spontaner Solidarität von Fremden: Wir hören hinter den Gefängnismauern jemanden rufen: „Free free Palestine!“, einige nehmen den Slogan auf und fügen hinzu: „You are not alone!“ Einmal hören wir „Free free Palestine!“ als Echo, wieder unsichtbar, von der Baustelle nebenan. Die Leute freuen sich. Da Deutschland wiederholt Solidarität mit Palästina verboten hat, dienen solche Momente als Hinweis, dass der Kampf um Solidarität im Land noch nicht verloren ist.

    Es ist diese Solidarität – mit all ihrer Kraft, ihrem Lachen und ihrer Liebe –, die hier in Stammheim vor Gericht zu stehen scheint. Heute Nachmittag warten etwa dreißig Menschen vor dem Gerichtsgebäude. Die Mütter gehen in der Schlange nach vorne, ermutigt von den anderen Besucher:innen, die wissen, wer sie sind. Ein Beamter weist uns an, unsere Pässe abzugeben, und verschwindet damit. Uns wird schroff befohlen, unseren Platz in der Schlange zu behalten und in derselben Reihenfolge wie bei der Passabgabe einzutreten. Es darf jeweils nur eine Person durch die Drehtür. Drinnen gibt es weitere Polizist:innen, steinerne Gesichter, weitere Fragen. Nachdem ich den Metalldetektor passiert habe, winkt mir eine Beamtin in einen kleinen, fensterlosen Raum. Familienangehörige der Ulm5 und andere wurden bei dieser Routinekontrolle sexuell belästigt. Meine Sicherheitsbeamtin ist nicht so aufdringlich, nur aufbrausend: Sie befiehlt mir, mich umzudrehen und zur Wand zu stehen, um mich gründlich von vorne und hinten abzutasten. Ich werde aufgefordert, mich hinzusetzen und meine Schuhe zur Kontrolle auszuziehen; ich muss meine Füße anheben, damit auch meine Socken kontrolliert werden können.

    Das Gerichtsgebäude ist für Terrorismus- und Staatsschutz-Prozesse ausgelegt. Seine Architektur und Atmosphäre wirken restriktiver als jedes andere Gerichtsgebäude, das ich bisher gesehen habe. Überall außerhalb des Gerichtssaals stehen bewaffnete Beamte in Uniformen, die an Schutzausrüstung erinnern – ich zähle sieben, die an den Wänden stehen, und im Gerichtssaal selbst sind noch mehr im Einsatz. Das Publikum ist durch eine Glaswand vom Verfahren und den Angeklagten getrennt. Die Richterin hat den Zuschauerraum bereits bei früheren Gelegenheiten geräumt, wenn sie der Meinung war, es sei zu laut, und einmal unterbrach sie die Verhandlung, holte eine Zuschauer:in, die Lärm gemacht hatte, zum Richtertisch und las deren persönliche Daten vor. Nicky achtet, wie die anderen Mütter auch, darauf, die Richterin nicht zu verärgern, aus Angst, hinausgeworfen zu werden: Die Verhandlungstage sind eine seltene Gelegenheit, bei der sie ihr Kind sehen und dem Verfahren beiwohnen kann, und sie möchte nicht, dass ihr das genommen wird. „Ich werde zu meinem Kind stehen, dem ich die Grundsätze der Fairness beigebracht habe“, sagt sie mir. Als die Angeklagten hereingeführt werden, stehen alle im Zuschauerraum auf, die Leute beginnen zu klatschen und zu jubeln. Auch die Ulm5 lächeln und suchen Blickkontakt zu ihren Angehörigen; sie wirken ruhig und gefasst; Mimi wird später von „der Atmosphäre und Haltung moralischer Klarheit“ sprechen, die sie umgibt. Die Mütter und die Angeklagten formen mit ihren Händen gebrochene Herzen. Doch Nicky und die anderen Mütter schweigen, als das Publikum spontan „Free, free Palestine“ skandiert, da sie Sanktionen der Vorsitzenden Richterin befürchten. Als die Richter:innen den Saal betreten, verstummt der gesamte Raum.

    Tag 8, 1. Juli 2026

    Beim Bericht über die erste Hälfte dieses Verhandlungstages stütze ich mich auf Seán Ó Maoilearnas Rekonstruktion. Der Tag begann mit einem Antrag der Verteidigerin von Zo, Nina Onèr, bezüglich der Trennung von ihrer Mandant:in durch die Glaswand. Die Kommunikation erfolgt über eine Sprechanlage, die von den Anwält:innen als unzuverlässig und die Privatsphäre der Mandant:innen verletzend kritisiert wird. Alternativ können sie eine Unterbrechung der Verhandlung fordern und mit ihren Mandant:innen in deren Haftzellen sprechen, doch selbst dort bleiben sie durch eine Glaswand von ihnen getrennt. Onèr wies darauf hin, dass in einem anderen Prozess im selben Gerichtsgebäude – gegen Reichsbürger-Verschwörer, die zwei Polizeibeamte angeschossen und verletzt hatten – diese Regelung nicht galt. In diesem Prozess konnten sich Angeklagte und Verteidigung während der Pausen in Räumen ohne Trennwände unterhalten. Der Staatsanwalt wies den Vergleich mit dem Reichsbürger-Prozess zurück und erklärte, es gälten nicht dieselben Regeln, da sich einige der Angeklagten nicht in Untersuchungshaft befänden (im Gegensatz zu den Ulm5, die nun schon seit 10 Monaten inhaftiert sind). Es wurden weitere Anträge gestellt: Die Verteidiger baten um den aktuellen Stand zu ihrem früheren Antrag, Übersetzungen über die Mikrofone des Gerichts aufzuzeichnen, um die Richtigkeit zu überprüfen, sowie zum Antrag, der Öffentlichkeit die Nutzung von Stift und Papier zu gestatten. Keinem der Anträge wurde stattgegeben.

    Der erste Zeuge des Prozesses wurde aufgerufen: Bastian Gropp von der Landeskriminalpolizei Baden-Württemberg, der den Polizeibericht verfasst hatte, auf den die Staatsanwaltschaft ihre Anklage stützt. Mehrere Zuschauer:innen erzählten mir später, wie nervös er gewirkt habe. Gropp erklärte vor Gericht, dass er bei der Festnahme der Ulm5 nicht anwesend gewesen sei und auch den Standort von Elbit Systems Deutschland nicht aufgesucht habe. Erst nach Beginn des Verfahrens sei ihm mitgeteilt worden, dass das Unternehmen Nachtsicht- und Funkübertragungsgeräte herstelle. Im Kreuzverhör bestätigte er, dass er nicht untersucht habe, ob der Fall als „Nothilfe“ im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Elbit Systems gewertet werden könne. Er bestätigte zudem, dass der Generalstaatsanwalt darauf hingewiesen habe, die Rolle von Elbit Systems sei irrelevant. Auf weitere Nachfrage gab er an, sich mindestens fünfmal mit dem Staatsanwalt getroffen oder mit ihm telefoniert zu haben, weigerte sich jedoch anzugeben, wer dies initiiert hatte, wo die Treffen stattfanden und wer sonst noch anwesend war. Gropp bestätigte, seine Aufgabe bestehe darin, sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen festzustellen. Entlastende Tatsachen seien jedoch nicht untersucht worden. Der Staatsanwalt warf an dieser Stelle noch ein, dass von Anfang an klar gewesen sei, dass es keine Rechtfertigungsgründe geben könne.

    Als ich am Nachmittag hinzukomme, ist der Zeuge bereits gegangen. Die Stimmung zwischen Verteidigung, Anklage und Richtern ist sichtlich angespannt. Mehr als einmal höre ich aus dem Publikum, dass der Vormittag einmal wieder die Voreingenommenheit der Ermittlungen gezeigt habe, da jegliche Möglichkeit einer Rechtfertigung der Tat von vorne herein ausgeschlossen worden sei und da der Zeuge wiederholt behauptet habe, er sei nicht befugt, die ihm von der Verteidigung gestellten Fragen zu beantworten. Der Nachmittag zieht sich in die Länge. Zwei beisitzende Richter:innen lessen mit monotoner Stimme lange Auszüge aus der Ermittlungsakte vor: über Spuren der Tat, über Schäden, über am Tatort gefundene Gegenstände. Immer wieder wird der Vorfall dabei als „Angriff“ bezeichnet. Das Publikum und die Angeklagten wirken sichtlich gelangweilt, die vorgelesenen Passagen betreffen meist unbestrittene Tatsachen.

    Für mich ist an diesem Nachmittag am bemerkenswertesten das, was während der Pausen geschieht. Sobald die Vorsitzende Richterin eine fünfminütige Pause ansetzt, stehen die Polizisten, die bei den Angeklagten sitzen, auf, um ihnen Handschellen anzulegen. Sie wollen die Angeklagten in ihre Zellen bringen, doch das Publikum und die Anwält:innen protestieren, indem sie gegen die Glaswand klopfen. Die Vorsitzende Richterin erteilt die Erlaubnis, dass die Angeklagten sitzen bleiben dürfen, und fast sofort stellen sich drei Polizeibeamte entlang der Glastrennwand auf, um dem Publikum die Sicht auf die Angeklagten zu versperren. „Hey, was machen Sie da? Warum machen Sie das?“, ruft eine Frau. „Warum nicht?“, kommt als aggressive Antwort. Einige lachen ungläubig. Später spricht ein:e Verteidiger:in diesen Vorfall vor Gericht an und moniert insbesondere, dass die fünf selbst bei kurzen Pausen in Handschellen gelegt werden. Die Richterin ignoriert die Kritik und der Prozess geht weiter.

    Momente wie diese zeugen von dem Widerstand seitens der Angeklagten, des Publikums und der Anwälte und ihrer Weigerung, sich der staatlichen Disziplinierung von Anteilnahme, Freude und Solidarität innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals zu beugen. Ein weiterer solcher Moment ereignet sich während einer dreißigminütigen Pause. Kurz bevor die Richter:innen zurückkommen, beginnen einige im Publikum leise zu singen und werden dann immer lauter:

    Alt wie der Olivenbaum

    Der Wille derer, die für die Freiheit kämpfen

    Land und Volk werden gedeihen

    In einem freien Palästina

    Die Menschen singen das Lied im Kanon, bis der Gerichtssaal von einer wunderschönen Harmonie erfüllt ist – ein krasser Gegensatz zur Monotonie und der juristischen Sprache des gesamten Nachmittags. Als die Angeklagten in Handschellen und in einer Reihe hereingeführt werden, stimmen sie in den Gesang ein und lächeln in Richtung des Zuschauerraums. Die Solidarität ist mit Händen zu greifen, die Stimmung fast fröhlich. Nicky beugt sich zu mir herüber und flüstert: „Wir müssen vorsichtig sein, die Richterin hasst es, wenn gesungen wird.“ Wieder kommt die Angst auf, dass der Zuschauerraum geräumt werden könnte. Als die Richter:innen wenige Minuten später den Gerichtssaal betreten, verstummt das Publikum. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

    Tag 9, 3. Juli

    An ihrem freien Tag, an dem sie nicht im Gericht waren, hatten die Mütter viel zu tun. Teilweise mussten sie arbeiten, Mimi besuchte Daniel im Gefängnis, und ich begleitete Nicky zu einem Treffen mit den Anwält:innen. Außerdem findet in Madrid eine Veranstaltung statt, bei der Nicky, Mimi und Daniels Schwester Clara per Videokonferenz sprechen – organisiert von Roser, einer Aktivistin und Journalistin, die den Prozess von Anfang an akribisch verfolgt hat. Die Stärke und Resilienz der Mütter und die Unterstützung und Fürsorge, die sie einander entgegenbringen, beeindruckt mich mehr als alles andere. Nicky verliert während der Podiumsdiskussion nicht die Fassung, wenn sie über ihr Kind im Gefängnis spricht – trotz der routinemäßigen Verweigerung grundlegender Rechte, der Hitze in der Zelle, der Arbeitsbedingungen und der unzureichenden medizinischen Versorgung, die Zo erleiden muss. Das einzige Mal, dass Nicky Tränen in die Augen steigen, ist, als sie über die Zustände in Palästina spricht und über das Leid und den Tod, die den Kindern dort zugefügt werden.

    Morgens vor dem Gerichtsgebäude ist die spontane Solidarität wieder spürbar. Es sind neue Gesichter dabei, einige erkenne ich vom letzten Prozesstag wieder. Wir warten gespannt am Straßenrand, ob wir eine:n der Ulm5, die mit dem Gefangenentransporter zum Gerichtsgebäude gebracht werden, sehen und begrüßen können. Hebh Jamal, eine Journalistin und Filmemacherin, kommt heute ins Gericht und wird herzlich von den Müttern und Aktivist:innen in Empfang genommen, sie fotografiert die Angeklagten und das Publikum.

    Fotografiert von Hebh Jamal am 3. Juli: links Nicky Robertson, die Mutter von Zo, und Insa Lee Koch (die Autorin). Rechts Mimi Tatlow-Golden, die Mutter von Daniel, und Clara Tatlow-Devally, Daniels Schwester.

    Die Verhandlung beginnt erst gegen zehn Uhr. Als die Angeklagten hereingeführt werden, ruft das Publikum: „Free, free Ulm5“. Es wird gewunken, gelächelt, mit den Händen das Zeichen der gebrochenen Herzen geformt. Erneut werden Anträge gestellt: Zunächst äußern sich Leandras Anwalt Mathes Breuer und Daniels Anwalt Benjamin Düsberg zur Sitzordnung und zur Trennung der Angeklagten von den Anwälten. Nina Onèr, Zos Anwältin, beantragt erneut, dass das Publikum Schreibutensilien in den Gerichtssaal mitbringen darf. Der Richter räumt der Staatsanwaltschaft bis Mittwoch nächster Woche Zeit ein, schriftlich auf die ersten Anträge zu reagieren, doch der Antrag bezüglich der Schreibutensilien wird erneut abgelehnt.

    Der nächste Antrag, gestellt von Leandras Verteidigungsteam Anna Busl und Mathes Breuer, zielt darauf ab, den leitenden Staatsanwalt Ronny Stengel wegen Befangenheit und mangelnder Objektivität abzulehnen, die sich – so argumentieren die Anwälte – sowohl in den Ermittlungen als auch im Prozess gezeigt habe. Die lange Liste der Argumente dafür umfasst: seine Voreingenommenheit während der Ermittlungen, einschließlich seines sofortigen Ausschlusses der Berücksichtigung der Motive der Angeklagten für ihre Handlungen; das Beharren darauf, dass diese von Antisemitismus getrieben gewesen seien; die Treffen mit dem Ermittlungsleiter Gropp, über die – entgegen den gesetzlichen Vorschriften – keine Aufzeichnungen geführt wurden; sowie das Versäumnis, durchgehend ein faires Verfahren zu gewährleisten. Die Anwält:innen machen geltend, dass der Verstoß des Staatsanwalts gegen seine Pflicht zur Objektivität einen Missbrauch staatlicher Macht darstelle und grundlegende Prinzipien der Fairness untergrabe.

    Da der leitende Staatsanwalt heute nicht anwesend ist, teilt sein Stellvertreter, ein Dr. Mark, dem Gericht seine geringe Meinung von dem Antrag mit. Er tut die Vorwürfe der Verteidigung bezüglich der Ermittlungsversäumnisse als „wolkig“ ab, was eine scharfe Reaktion der Verteidiger hervorruft. Ein Verteidiger bezeichnet das Verhalten der Staatsanwaltschaft als „völlige Inkompetenz“, woraufhin die Vorsitzende Richterin die Verteidiger wegen ihrer Wortwahl zurechtweist. Wieder räumt sie der Staatsanwaltschaft bis zum kommenden Mittwoch Zeit ein, um schriftlich auf diesen Antrag zu reagieren.

    Der Rest des Tages widmet sich einem zweiten Zeugen, einem Polizeibeamten namens Kai Dominik Niewald aus Ulm. Er koordinierte in jener Nacht den Polizeieinsatz und die Festnahme der Ulm5. Er schildert zunächst seine Erinnerungen: wie er zum Tatort gerufen wurde, das Gebäude betrat, sich den Weg zum Raum bahnte und die Festnahmen durchführte. Dabei sagt er aus, dass das Sicherheitspersonal vor Ort eine Axt gesehen habe. Nun versucht Daniel, seinen Anwalt zu kontaktieren, der eine Unterbrechung beantragt; später, im Kreuzverhör, räumt Niewald ein, dass nirgendwo im Gebäude oder in der Umgebung eine Axt gefunden wurde.

    Ein Teil des Kreuzverhörs dreht sich um ein „weißes Pulver“, das laut Niewald in einem Rucksack gefunden wurde, den Polizeibeamte aus dem Raum brachten, nachdem die Angeklagten hinausgeführt worden waren. Er habe zunächst vermutet, dass es sich bei dem Pulver, das in einer etwa 10 x 3 cm großen Plastiktüte verpackt war, um Sprengstoff handelte. Dann habe er, erklärt er dem Gericht, seine Meinung geändert, weil er ein Lächeln auf Vis Gesicht gesehen habe. Nun wirkt Vi verwirrt und versucht, mit ihren Anwälten zu sprechen. Nach einer Pause befragt Vis Verteidiger Matthias Schuster Niewald: Warum habe er keine Maßnahmen ergriffen, um diesen angeblichen Sprengstoff zu sichern? Niewald hat keine andere Antwort als dass er Vis beruhigender Reaktion vertraut habe. Diese Aussage untergräbt das Bild, das die Staatsanwaltschaft und das Gericht von gefährlichen Straftätern zu zeichnen versuchen, die angeblich ein Risiko für das Gericht und die Öffentlichkeit darstellen.

    Die Zuschauer:innen sind angesichts der Diskussion über das weiße Pulver verwirrt. Ich beobachte auch, wie Vi und Zo sich gegenseitig ansehen und ungläubig lachen, als das Pulver zum ersten Mal erwähnt wird. Als Niewald sagt, er habe seine Meinung über das Pulver wegen Vis Lächeln geändert, lachen die Angeklagten wieder, diesmal zusammen mit den Zuschauer:innen. „Warum sollte er jemandem glauben, den er gerade verhaftet hat?“, flüstert die Person neben mir. Später im Kreuzverhör kommt heraus, dass Niewald von seinen Kollegen gesagt bekommen hatte, das Pulver sei eine Droge der Klasse A. Als schließlich klar wird, dass das Pulver auch keine Droge war, ist Niewald sichtlich überrascht, und durch den Zuschauerraum geht ein hörbares Aufatmen.

    Der Wortwechsel hinterlässt viele unbeantwortete Fragen. Warum hat ein Polizeibeamter, der einen Sprengstoff vermutete, die Substanz in einen Polizeiwagen gelegt, ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen? Warum sollten sich die Polizisten gegenseitig erzählen, es handele sich um Drogen, obwohl dies nicht der Fall war? Warum war die Substanz nicht in der Anklageschrift aufgeführt? Warum wurde sie, wie sich während der Befragung durch die Verteidigung herausstellte, im Sicherstellungsprotokoll nicht erwähnt und scheint erst später in die Akte aufgenommen worden zu sein? Da es weder ein Sprengstoff noch eine Droge war – was war es dann? Waschpulver? Zucker? All diese Fragen bleiben offen.

    Ein weiterer bemerkenswerter Moment im Kreuzverhör der Verteidigung war, als eine Anwältin von Leandra, Anna Busl, Niewald fragte, ob er Kontakt zu Gropp, dem Ermittlungsleiter, gehabt habe. Zuvor hatte Niewald ausgesagt, seine Beteiligung an dem Fall habe am Tag des Vorfalls geendet und er habe seit letztem September keinen Kontakt mehr zu Gropp gehabt. Nun gab er jedoch an, vor etwa zwei Wochen mit Gropp gesprochen zu haben. Worüber hatten sie gesprochen? Er weigerte sich, auf diese Frage zu antworten, da es sich um ein „innerdienstliches Gespräch“ gehandelt habe. Dies führte zu einem weiteren Antrag der Verteidigung: Der Zeuge solle zu dem vor der Verhandlung geführten Gespräch mit dem Ermittlungsleiter aussagen. Die Vorsitzende Richterin lehnte dies ab, woraufhin die Verteidigung eine formelle gerichtliche Entscheidung beantragte, argumentierend, dass Ausnahmen für polizeiliche Zeugenaussagen zwar Ermittlungstaktiken abdecken, ein Gespräch zwischen polizeilichen Zeugen kurz vor dem Gerichtstermin (nachdem die Ermittlung bereits viele Monate zuvor abgeschlossen worden war) jedoch nicht unter solche Ausnahmen falle. Die Richterin vertagte die Entscheidung auf den nächsten Verhandlungstermin, den 22. Juli.

    Für mich sticht besonders hervor, wie sehr das sich hier bietende Bild im Kontrast zur Darstellung der Ulm5 als Sicherheitsbedrohung steht: die offensichtliche Gelassenheit, die Umsicht und das ganz normale menschliche Verhalten von fünf Menschen, die in der Nacht, als sie in die Elbit Systems in Ulm einbrachen, unbewaffnet waren, die Polizei zu keinem Zeitpunkt bedrohten und vom Moment der Festnahme an mit ihr kooperierten –Vi hatte während der Festnahme sogar angeboten, für die anderen zu übersetzen.

    Auch die Polizei musste eingestehen, dass von den Angeklagten keine Gefahr für die persönliche Sicherheit ausging. Leandras Anwalt Mathes Breuer fragte im Kreuzverhör Niewald, ob er die Atmosphäre im Raum der Festnahme als „spielerisch“ beschreiben würde. Niewald verneint dies. Breuer bittet das Gericht, Aufnahmen der Bodycam der Polizei abzuspielen, und wir hören, wie Niewald kurz vor dem Eindringen in den Raum feststellte: „Derzeit sitzen die Personen in der Mitte im Raum und spielen miteinander oder so“.

    Die entspannte Ruhe und Achtsamkeit zeigt sich auch darin, wie die Angeklagten hinter ihrer Glaswand die Aussagen des Zeugen verfolgen – mit erhobenem Kopf, aufmerksam, lächelnd. Den ganzen Tag über sehe ich, wie sie kleine Gesten der Fürsorge austauschen, Momente des Lachens oder der Zuversicht teilen, eine Packung Pfefferminzbonbons weiterreichen, wobei sich ihre Hände kurz berühren, und manchmal leise mit der Person neben sich sprechen. Als der Verhandlungstag beendet wird – der nächste Verhandlungstermin liegt in über zwei Wochen –, umarmen sich die Ulm5 kurz, bevor die Polizisten ihnen Handschellen anlegen und sie wieder hinausführen. Nicky, Mimi und das Publikum stehen ein letztes Mal auf, klatschen und jubeln, bevor sie sich auf den Heimweg machen – um Züge oder Flugzeuge zu erreichen, die sie in andere Teile Deutschlands, nach Großbritannien, Irland und sonstwohin bringen.

    Der Prozess wird am 22. Juli fortgesetzt.

  • Ulm5-Prozess: Ritual und Lebensfeindlichkeit

    Ulm5-Prozess: Ritual und Lebensfeindlichkeit

    Menschengesichter im Justizvollzug, Video: Ignacio Rosaslanda

    (Meinen voran gegangener Bericht, der den Prozess gegen die Ulm5 bis zum 22. Mai umfasste, siehe hier.)

    Eine regelmäßige mediale Prozessbeobachtung dessen, was im Gericht in Stammheim mehr als ein Kammerspiel denn als ein Schauprozess aufgeführt wird, findet leider nach wie vor nicht statt. Über den Prozess, der weiterhin zwei- bis dreimal wöchentlich stattfindet, und so künstlich über achteinhalb Monate gestreckt wird, gibt es in den Medien nur höchst sporadische, auf Momentaufnahmen reduzierte Berichte. Die kritische und solidarische Wissenschaft hier auf dieser Plattform kann das Medienversagen nicht wirklich kompensieren und sollte ja eigentlich, statt Updates zu geben, Forschung und Ideen zur Kontextualisierung und zu einem tieferen Verständnis des Prozesses wie der realen Vorgänge entwickeln, die der Prozess zu verschleiern und zu bestrafen versucht.

    Hier deshalb nur stichpunktartig, was ich von Zuschauer:innen über den Fortgang des Prozesses in Erfahrung bringen konnte – ohne Gewähr, so wie ich es, als Nicht-Juristin, aus ihren Erzählungen verstanden habe:

    • Es herrscht weiterhin Schneckentempo. Die Verhandlungstage dauern oft nur wenige Stunden. Von diesen geht sehr viel Zeit mit Anträgen der Anwält:innen dahin, die von der Vorsitzenden Richterin abgelehnt werden, sowie mit langen Pausen. Einige im Publikum haben angefangen, an einem „Ulm5 Bingo“ zu arbeiten, aber sind kaum über die zwei Begriffe „Antrag abgelehnt“ und „Unterbrechung“ hinausgekommen.
    • Die basalen Rechtsverletzungen durch das Gericht sind immer noch nicht behoben: Die Anwält:innen kämpfen um das Recht der Angeklagten, nicht in der Glasbox sitzen zu müssen und ohne Mikro mit ihren Anwält:innen kommunizieren zu können, sowie um das Recht auf Öffentlichkeit. Nach wie vor darf nur die spärlich vorhandene Presse Schreibwerkzeuge mit in den Zuschauerraum nehmen. Als alberner Grund wird genannt, dass Stifte als Waffe benutzt werden könnten, selbst Wachsmalkreiden und biegbare Kinderbleistifte bleiben verboten. Die Anwält:innen müssen auch ohne Erfolgschance ihre Anträge immer wieder vorbringen, damit ihnen nicht später nachgesagt werden kann, sie hätten sich mit den Vorgaben arrangiert.
    • Dann gibt es die Befangenheitsanträge, für die die Vorsitzende Richterin immer neue Anlässe schafft. Als jüngstes Beispiel vor ein paar Tagen die „Feldwebel-Episode“; den Dialog konnte sich das Publikum auch ohne Stift und Papier merken: Vorsitzende Richterin befielt: „Ruhe dahinten!“, Rechtsanwalt Schuster: „Das ist ein Gerichtssaal, kein Kasernenhof, und Sie sind kein Feldwebel!“ Vorsitzende Richterin: „Doch!“. Rechtsanwalt Schuster beschwert sich über den „unverschämten Ton“ und stellt Befangenheitsantrag. Die Vorsitzende Richterin diktiert fürs Protokoll. Am nächsten Tag stellt sich heraus, dass die Angeklagten nicht, wie es ihr Recht gewesen wäre, über den Ausgang dieses Antrags, also seine Ablehnung, informiert wurden. Also weitere Anträge. Außerdem stellt sich heraus, dass der Wortlaut des Protokolls nicht mit dem übereinstimmt, was alle Anwesenden gehört hatten. Der Verdacht steht im Raum, dass die Vorsitzende Richterin das Protokoll nachträglich geändert hat und lügt. Also wieder ein Befangenheitsantrag.
    • Am 8. Verhandlungstag, als die Hitzewelle am schlimmsten war, wurde den Angeklagten genehmigt, Wasser zu trinken. Frühere Anträge, Wasser trinken zu dürfen, waren abgelehnt worden.  
    • Immerhin gab es einen Moment der Konfrontation des Gerichts mit der Realität: Die Anwältin Nina Onèr drang mit dem Antrag durch, einen vor kurzem erschienenen Bericht vorzustellen: den mit dem European Press Prize 2026 ausgezeichneten Report „What the wounds are telling us“ der niederländischen Zeitung „de Volkskrant“, der auf der Grundlage von Hunderten von Fotos, Videos, Röntgenbildern, Tagebucheinträgen, Interviews von und mit Ärzten und Krankenschwestern in Gaza grausig belegt, dass Kinder, auch kleine Kinder, in hoher Zahl gezielt ermordet werden und unter den entsetzlichsten Umständen sterben. (Die Ulm5 hatten „Baby killer Israel“ an die Wand gesprüht, weil es sich, wie sie und ihre Anwält:innen vor Gericht sagten, auf eine heutige Realität bezieht, die nichts mit der judenfeindlichen mittelalterlichen Ritualmordlegende zu tun hat.) Da die Gerichtssprache deutsch ist, mussten die Übersetzerinnen diesen Text aus dem Stegreif übersetzen. Beiden fiel das sichtlich schwer, der einen brach die Stimme. Einmal wieder war es den Anwälten gelungen, quasi durch die Hintertür Argumente oder Materialien vorzubringen, die gegen das Narrativ der Anklage die wahre Motivation der Angeklagten spüren lassen.
    • Die Beweisaufnahme vor Gericht hat endlich begonnen. Allerdings nicht mit der Aufnahme von Beweisen, sondern – so steht zu befürchten – mit ihrer Manipulation. Es wurde ein Video vorgespielt, das die Polizei aus den Aufnahmen, die die Ulm5 selbst gemacht haben, zusammengeschnitten hat. In diesem Video sind offenbar Passagen unterdrückt, die zeigen würden, dass die Angeklagten eben KEINE Gewalttäter und terroristisch gesinnte Extremisten sind, sondern sich große Mühe gegeben haben, damit keine Menschen und überhaupt keine Lebewesen zu Schaden kommen. Dies konnte eine:r der Angeklagten, Crow, klarstellen, ohne dass die Vorsitzende Richterin die Kritik an dem Zusammenschnitt des Videos aufgenommen hätte.
    • Ein:e andere:r Angeklagte:r, Vi sagte, dass klar sein solle, was ihre Motivation war, und dass es auch klar sein solle, dass die Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt ist. Auch Zo meldete sich zu Wort und gab ein Statement ab, zum Verhältnis von „force“ und „violence“, an dem die Übersetzung grandios scheiterte.
    • Eigentlich hätte am 29. Juni auch noch die Aussage des polizeilichen Ermittlungsleiters gehört werden sollen, der den 200seitigen Bericht geschrieben hat, auf dem die Anklageschrift beruht. Die Anwälte legten dagegen Beschwerde ein, ihn als Zeugen zu vernehmen, weil er eigentlich zum Team der Staatsanwaltschaft gehöre. Anlass für die Vorsitzende Richterin, den Verhandlungstag vorzeitig zu beenden – aber vielleicht nicht der Grund, der eher in der durch die „Feldwebel-Episode“ geschaffenen Situation vermutet werden kann.

    Beim grundsätzlicheren Nachdenken über diesen Prozess beschäftigen mich zwei Themenstränge:

    Erstens die Bedeutung von Leben/Lebendigkeit als Widerstand, und die vielfältigen Strategien der Repression, das Lebendige abzutöten. Mich bewegt eine kurze Videoaufnahme der Ankunft des Gefangenentransports, mit dem Daniel aus der JVA Ulm nach Stammheim gebracht wurde, vor dem Gerichtsgebäude. Der Bus steht einige Sekunden vor dem Tor. Hinter der vergitterten Seitenscheibe im dunklen Inneren sieht man Daniel schemenhaft lächeln und mit den Händen ein Herz formen. Dieses Daniel so auszeichnende fröhliche, freie Lächeln, ein Menschengesicht! Dann kommt die Heckscheibe vor die Kamera. Auf ihr wird mit den Gesichtern von drei jungen Menschen in Uniform um Bewerbungen im Justizvollzug geworben. Der Kontrast zwischen den generischen Menschengesichtern auf der Heckscheibe und dem lebendigen Menschengesicht hinter Gittern ist kaum auszuhalten. „Free Daniel“ in seiner Doppelbedeutung: Freiheit für Daniel, und Daniel, selbst in Gefangenschaft noch frei. Dem Freitag hat Daniel von der Reizarmut und der Langeweile im Gefängnis erzählt: nur zwischen 8.30 und 9.30 gibt es Hofgang und eine Gelegenheit, mit Mitgefangenen zu sprechen, aber keinen Baum, keinen Strauch, keine Natur. „Ich darf in einem Betonhof herumlaufen – es gibt dort kein Grün.“ In dieses Gefängnis eine Pflanze hineinzuschmuggeln, wäre bereits Widerstand. Man darf den Angeklagten nicht einmal ein getrocknetes Blütenblatt schicken.

    Auch der ritualisierte Ablauf im Prozess erscheint mir jetzt in diesem Licht. Er soll Rechtssicherheit und Berechenbarkeit herstellen, aber die Entfremdung, die er erzeugt, und von der der Deutungskleinkrieg der Anwälte nur ein Ausdruck ist, hat auch noch einen anderen Zweck: nämlich aus den Anwesenden die Lebendigkeit und die Freiheit quasi herauszusaugen. In der sterilen, feindlichen Atmosphäre, in der es nur Gehorsam oder Aufmüpfigkeit als Haltungen zu geben scheint, soll es ein offenes Lächeln, ein von Herzen kommendes Wort und überhaupt ehrliches und unverstelltes menschliches, lebendiges Verhalten, das es doch eigentlich auch für die Wahrheitsfindung bräuchte, so schwer haben wie nur möglich. Auch deshalb klatscht und jubelt das Publikum, wenn die Angeklagten hereinkommen, und bricht es aus manchen trotz der Verfügung, still zu sein, heraus, wenn eine:r der Anwält:innen etwas Würziges, Wahres spricht. Und auch deshalb ist es so anrührend, wie die Angeklagten miteinander hinter ihrer Glasscheibe auch non-verbal kommunizieren und sich umeinander sorgen.

    Der zweite Themenstrang ist der Vergleich mit der RAF, der einem ständig aufgedrängt wird, auch von eigentlich staatsräson-kritischer Seite. Das einzige Tertium Comparationis, das ich akzeptiere, ist, dass der Ulm5-Prozess ebenfalls von großer historischer und öffentlicher Bedeutung ist und deswegen so wie der RAF-Prozess mit Wortprotokollen und Video/Ton-Aufnahmen dokumentiert werden sollte. Und ja, natürlich waren auch unter den RAF-Mitgliedern junge, lebendige Menschen, die das Unrecht und die Genozide ihrer Zeit moralisch und politisch zu unerträglich fanden, um untätig zu bleiben. Und ja, natürlich greift der Staat bei der Bekämpfung von allem, was er als staatsfeindlich wahrnimmt, zu potenziell jedem Mittel. Aber ansonsten hinkt der Vergleich und nützt nur der Repression, selbst wenn er die Repression kritisiert. Anders als die RAF haben die Ulm5 ihr Verhältnis zur Gewalt geklärt. Wie Crow ausgeführt hat, war es den Fünfen von größter Wichtigkeit, dass keine Menschen zu Schaden kommen. Sich als eine „Armee Fraktion“ von was auch immer zu verstehen, Waffen zu sammeln, Menschen zu entführen, zu verletzen, zu töten, wäre völlig unvereinbar mit ihrer Grundmotivation. Aber, wie Zo versucht hat zu erklären, auch der Gegensatz „Gewalt gegen Sachen versus Gewalt gegen Personen“ trifft es nicht mehr, wenn Lebensgrundlagen systematisch zerstört werden und dem Leben überhaupt sehr real mit der Vernichtung gedroht wird. Die Tat der Ulm5 richtete sich weder gegen Menschen, noch gegen Kaufhäuser, Polizeiwachen, Autos, das Springer-Hochhaus und dergleichen, sondern ausschließlich gegen eine Waffenproduktion mitten in einem laufenden Genozid. In Gaza werden nicht nur Kinder langsam und grausam ermordet, große Teile von Gaza sind in Todeszonen verwandelt, wo kein Halm mehr wächst. Das Todeswerkzeug hierfür zu beschädigen, ist so viel oder wenig „Gewalt gegen Sachen“, wie es die Unschädlichmachung einer Mordwaffe ist. Deshalb argumentieren die Anwält:innen mit Notstand und Nothilfe.

    Wenn man den Widerstand gegen die Zerstörung von Lebensgrundlagen zum Kriterium nimmt, ist der Vergleich nicht die RAF, sondern heute die Letzte Generation. Stellen Sie sich vor, es herrschen – und das ist sehr wahrscheinlich – in unseren versiegelten Innenstädten bald über lange Zeiträume Temperaturen über 40 Grad: es gibt nur Beton, keinen Baum, keinen Strauch, „es gibt dort kein Grün“. Wäre das Aufreißen der versiegelten Flächen dann noch „Gewalt gegen Sachen“, und nicht vielmehr eine konstruktive, den Pflanzen, Tieren und Menschen und auch den von und für Menschen geschaffenen Sachen dienliche Tat? Es drohen immer größere Zonen, in denen wegen umfassender Zerstörung das Leben fast unmöglich wird. Dafür steht Gaza als Horrorszenario, das überall dort Realität wird, wo insbesondere rassifizierte Bevölkerungen gänzlich überflüssig und störend werden; und das ist das, was junge Menschen zu Aktionen wie dem Einbruch bei Elbit treibt.

  • Bericht zum Stammheim-Prozess gegen die Ulm5 (bis 22.5.)

    Bericht zum Stammheim-Prozess gegen die Ulm5 (bis 22.5.)

    Die Ulm5 hinter Glas im Gerichtssaal in Stammheim, 29. Mai; Foto: Ignacio Rosaslanda

    Was haben die Ulm5 – fünf junge, in Berlin lebende Menschen irischer, britischer, spanischer, deutscher Staatsangehörigkeit – getan? Am frühen Morgen des 8. September 2025, als der Krieg in Gaza noch in vollem Gange war, brachen sie in ein Gebäude der israelischen Waffenfabrik Elbit Systems Germany in Ulm ein, beschädigten Computer und andere Geräte, Toiletten, Fenster, Messgeräte, besprühten die Wände mit Slogans (vor allem „baby killers“ wertet die Generalstaatsanwaltschaft als antisemitisch). Einige andere, nach denen gefahndet wird, hatten, so die Staatsanwaltschaft, draußen ebenfalls Slogans und eventuell rote Dreiecke gesprüht und waren dann geflohen.  Die Ulm5 filmten sich bei ihrem Einbruch und ihrem Vandalismus und warteten dann auf ihre Verhaftung. Vorher hatte jede:r von ihnen eine kleine Rede in die Kamera gesprochen, ihre Handlung als Widerstand gegen den laufenden Genozid begründet und wieder teilweise inkriminierte Slogans verwendet. Andere, Unbekannte, hatten die Videos geschnitten und nach der Tat auf Social Media hochgeladen. Einige Aussagen und Handlungen der Gruppe assoziieren sie mit „Palestine Action“, einem bisher in Großbritannien tätigen palästinasolidarischen Sabotage-Netzwerk.

    (Ich kenne zufällig zwei der Tatbeteiligten: eine:n – Daniel, irischer Staatsbürgerschaft – schon als kleines Kind; unsere Familien sind seit drei Generationen befreundet; eine:n – Zo – nur sehr flüchtig, als Student:in am Bard College Berlin. Sie sind beide großartig!)

    Von Anfang an war klar, dass die Justiz in Baden-Württemberg die Ulm5 als Staatsfeinde behandeln würde. Es kam zu merkwürdigen Vorkommnissen, die, solange der Prozess läuft, nicht veröffentlicht werden können, und allen möglichen Schikanen. 30 Stunden lang, während sie im Polizeirevier in Ulm saßen, wurde ihnen der Kontakt mit Anwälten verweigert. Daniel saß in der Zelle ohne Kleidung, bis auf die Unterhose nackt. Erst nach zwei Wochen wurde der Pflichtanwältin ein Termin gegeben. Einen Monat lang durfte die Familie keinen Kontakt aufnehmen, durfte das irische Konsularpersonal nicht besuchen. Statt die Untersuchungshaft auf Kaution auszusetzen, wie es eigentlich üblich ist, wenn keine Fluchtgefahr droht, wird diese immer mehr ausgeweitet, durch Prozessbeginn erst nach sieben Monaten und möglichst weite Streckung der Verhandlungstage. Im Moment plant das Gericht, erst im Januar 2027, also nach 16 Monaten Untersuchungshaft, zu einem Urteil zu kommen.

    Die Untersuchungshaft in der JVA Ulm Am Frauengraben ist sehr hart: bis auf eine Stunde Hofgang am frühen Morgen täglich, manchmal einer Stunde Zugang zu einem Gym pro Woche und einer halben Stunde Besuchszeit alle zwei Wochen ist Daniel in Isolationshaft, ohne Zugang zur Außenwelt außer einem Fernseher. Briefe dauern Wochen. Sich in der Haft Belletristik kaufen oder schenken oder der Anstaltsbücherei spenden zu lassen, konnte erst nach einem halben Jahr durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts durchgesetzt werden. Als die Familie Daniel schließlich besuchen durfte, saß Daniel von ihnen entfernt in einem Glaskasten und konnte nur schlecht hörbar durch kleine gebohrte Löcher mit ihnen kommunizieren; Körperkontakt wurde nicht gestattet. Erst als irische Parlamentsabgeordnete zum deutschen Botschafter in Irland gingen und Beschwerde erhoben, wurde, nach fünf Monaten, diese rechtswidrige Praxis eingestellt.

    Allein schon wegen dieser Schikanen waren die Anwälte von Anfang an in einen Kleinkrieg mit dem Gericht verwickelt. Spätestens, als das Oberlandesgericht Stuttgart im Februar in der Bestätigung der Entscheidung, dass die Verdächtigten weiterhin in Untersuchungshaft verbleiben müssten, vorwegnahm, dass ihnen lange Haftstrafen drohten, war klar, dass die Justiz voreingenommen und nicht an einem fairen Prozess interessiert ist.

    Es gibt einige Besonderheiten des deutschen Gerichtssystems, die sich in einem politischen Prozess wie diesem strukturell negativ auswirken: 1) Das deutsche Prozessrecht sieht nicht wie das angelsächsische eine Jury vor, sondern neben den drei Profi-Richtern nur zwei Schöffen, Laienrichter, die den Berufsrichtern zwar formal gleichgestellt sind, aber, da in der Minderheit, in der Regel keine eigene, korrigierende Dynamik entwickeln; 2) Staatsanwälte unterstehen dem Justizministerium und sind weisungsgebunden, sie sind Teil der Exekutive. Richter sind zwar unabhängig und nicht weisungsgebunden, aber strukturell nah an der Staatsanwaltschaft dran: Beide haben als Justizbeamte eine gemeinsame Laufbahn, einen gemeinsamen Arbeitgeber, gemeinsame Verbände, gemeinsame institutionelle Interessen, gemeinsame Konferenzen, Kantinen, soziale Netzwerke, und ein ähnliches Selbstverständnis. Auch Staatsanwälte sind der „Objektivität“ verpflichtet und sollen nicht nur belastende, sondern eigentlich auch entlastende Umstände ermitteln. Das mäßigt die Anklage, aber umgekehrt kann sich ein Richter, der Karriere machen oder auch nur seine Ruhe haben will, es sich kaum leisten, die Staatsanwaltschaft und damit die Regierung allzu sehr vor den Kopf zu stoßen. Anklage und Gericht wirken tendenziell wie eine Front, nur mit verteilten Rollen. 3) Schon allein als Gegengewicht dazu haben die Strafanwälte, die vor allem ihren Mandanten verpflichtet sind und freiberuflich arbeiten, in Deutschland oftmals eher linke und staatskritische Einstellungen. 4) Mein Eindruck: Die Dominanz staatlicher Interessen und die Rollenvermischungen befördern bei entsprechenden persönlichen Charaktereigenschaften in politischen Strafprozessen den Eindruck, es bei den Justizangehörigen eigentlich mit schwachen, unsouveränen Leuten zu tun zu haben, die nicht wirklich frei sind in dem, was sie tun, und das mit passiv-aggressiv autoritärem Gehabe kompensieren. Das wiederum führt im Gerichtssaal zu Streitereien mit Anwälten und Publikum, die eigentlich die Würde des Gerichts beschädigen. 4) Es ist nicht vorgesehen, dass von den Gerichtsverhandlungen Wortlautprotokolle angefertigt werden. Eine:r der drei Richter:innen führt das Protokoll und die Vorsitzende Richterin bestimmt, was genau protokolliert wird und was nicht. Die Anwälte können etwas zu Protokoll geben, aber dafür muss die Vorsitzende Richterin ihnen erst das Wort erteilt haben. In Abwesenheit von Wortprotokollen, ganz zu schweigen von Audioaufnahmen, sind die Anwälte gezwungen, dauernd aufzupassen, dass das, was sie sagen, auch protokolliert wird. Das verlangsamt den Prozess und trägt zu dem Eindruck von Unwürdigkeit bei. 5) Die Prozesse müssen zwar öffentlich sein, Presse muss zugelassen werden und muss auch mitschreiben dürfen. Aber dem nicht als Presse akkreditierten Publikum kann es durch sitzungspolizeiliche Verordnungen verwehrt werden, Schreibwerkzeug mitbringen. Ich kenne es vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten so, dass in diesem Fall im Zuschauerraum immerhin Papier und ein (oft schlechter) Stift ausgehändigt werden. Im Oberlandesgericht Stammheim allerdings kriegt man weder Stift noch Papier und muss Mnemotechniken anwenden, um sich zu merken, was den ganzen langen Tag passiert. Die Besucher:innen werden vor dem Eintritt durchsucht, teilweise grob und mit Gewalt im Intimbereich, und müssen alle Gegenstände abgeben, inklusive Gürtel. Die Öffentlichkeit des Prozesses wird beschädigt, mit der lächerlichen Unterstellung, dass das Publikum mit Stift oder Papier „Prozessbeteiligte“ angreifen könnte, wofür in Stammheim hinter einer Panzerglaswand nur die in Kampfmontur herumstehenden Justizwachtmeister in Frage kämen. 6) Und wie wahrscheinlich überall auf der Welt kommen noch architektonische Strukturen hinzu, die dem Publikum Misstrauen ausdrücken. In Stammheim sind es die Panzerglaswände, mit denen nicht nur die Angeklagten, sondern auch das Publikum vom Gerichtsraum abgetrennt wird.

    Im Ulm5-Prozess kommen noch lauter Dinge hinzu, die in deutschen Verfahren eigentlich nicht üblich sind. Das Gericht war von Anfang an gegenüber den Anwälten vollkommen unzugänglich, die Vorsitzende Richterin Kathrin Lauchstädt traktiert diese, die Angeklagten und das Publikum mit Schikanen, die so willkürlich wie überflüssig erscheinen. Alle Versuche der Anwälte, im Vorfeld des Prozesses mit ihr ins Gespräch zu kommen, scheiterten. Sie weigerte sich, von der Verteidigung Telefonate oder Emails zu erhalten (nur Briefpost), während – das haben die Anwälte inzwischen festgestellt – die Kommunikation mit Generalstaatsanwalt Ronny Stengel über Emails lief. Am ersten Verhandlungstag erteilte sie der Verteidigung überhaupt nicht das Wort, ohne dafür Gründe zu nennen. Es gibt keine richterliche Entscheidung oder Rechtfertigung der Sitzordnung, und es gibt kein Programm für die Verhandlungstage, trotz mehrfacher Anfragen seitens der Verteidigung. Die zunächst angekündigten 16 Verhandlungstage wurden letzte Woche willkürlich um weitere 28 Verhandlungstage bis in den Januar verlängert. Nicht nur zieht das die Untersuchungshaft der Angeklagten in die Länge, es macht es auch den Anwälten eigentlich unmöglich, ihre Kanzleien in Berlin, München, Nürnberg… weiterzuführen. Die zu bestellenden Gutachter:innen wissen nicht, wann sie vor Gericht auftreten sollen und können nicht planen. Da die Angeklagten ihre Tat selbst gefilmt haben und die Fakten klar zutage liegen, fragt man sich, was an den 44 Tagen eigentlich geschehen soll. Vielleicht ist das eine leere Drohung. Vielleicht will das Gericht aber auch ernst machen mit dieser Zermürbungsstrategie. Obwohl die Verhandlungstage offiziell um 9 Uhr früh beginnen und das Publikum sich bereits um 8 Uhr für die Kontrollen und Durchsuchungen einzufinden hat, wird immer erst gegen halb 11 mit der Verhandlung begonnen, es werden Mittagspausen von zwei Stunden und mehr angesetzt, und die Vorsitzende Richterin nutzt jeden Vorwand, um die Verhandlung zu unterbrechen oder sogar für den Tag ganz abzubrechen.

    An den ersten zwei Verhandlungstagen (bei denen ich nicht zugegen war), kam das Gericht nicht weiter als bis zur Feststellung der Identität der Angeklagten. Wenn überhaupt verhandelt wurde, ging es immer um die Anträge der Anwält:innen, noch vor der Anklageverlesung Anträge stellen zu dürfen, um die Fragen zu klären, die vor Prozessbeginn aufgrund der Kontaktverweigerung der Vorsitzenden Richterin nicht hatten geklärt werden können. Die Anwälte wollen 1) erreichen, dass die Angeklagten neben ihnen sitzen dürfen, so wie das üblich ist, weil nur so eine vertrauliche Kommunikation möglich ist. Das Arrangement der Angeklagten hinter der Glaswand, die mit Mikrophonen und Kopfhörern gleichzeitig dem Fortgang des Verfahrens und den Übersetzungen folgen und mit ihren Anwälten kommunizieren sollen, beschneidet ihr Recht auf anwaltliche Beratung erheblich und verstößt gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Recht auf ein faires Verfahren. 2) wollen die Anwälte durchsetzen, eine Referendar:in oder Schreibkraft mitzunehmen, um Wortlautprotokolle zu erstellen, oder alternativ Audioaufnahmen zu erlauben. 3) haben die Anwälte wegen der offensichtlichen Vorverurteilung, die die Verfügungen des Gerichts zu erkennen geben, einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt.

    Der zweite Verhandlungstag endete spektakulär: Die Anwält:innen protestierten gegen die Sitzordnung, indem sie sich nach einer der vielen willkürlichen Pausen geschlossen hinter das Panzerglas begaben, um dort auf ihre Mandant:innen zu warten und neben ihnen stehen zu können. Wie eine überforderte Grundschullehrerin befahl die Vorsitzende Richterin ihnen, sich innerhalb fünf Minuten auf ihre Plätze zu setzen Als die Anwält:innen dem nicht Folge leisteten, schloss die Richterin die Verhandlung, schickte alle nach Hause, strich als Kollektivstrafe die für die nächste Woche angesetzten Verhandlungstage und verlängerte den Prozess bis in den Januar. Erst am 20. Mai, nach einer Pause von zwei Wochen, ging es weiter.

    Im folgenden schildere ich, was ich am dritten und vierten Verhandlungstag, den Tagen, an denen ich selbst zugegen war, gesehen und erlebt habe:

    Bericht vom Mittwoch, 20.5., dem dritten Verhandlungstag:

    Schon auf dem Weg von der Endhaltestelle der U-Bahn zum Gefängnis- und Gerichtsgebäude begegnen wir den anderen Müttern (von Vi, von Crow, von Zo), und diese Mütter sind und bleiben für mich das Eindrucksvollste am ganzen Prozess. Sie sind sehr liebevoll miteinander. Zuhause weinen manche sich die Augen aus, aber wenn sie miteinander sprechen, lachen sie über die Absurditäten; zum Beispiel bei der Feststellung der Identität der Angeklagten die Fragen nach ihrem Wohnort, den respektiven Haftanstalten, als wüsste das Gericht nicht ganz genau, wo sie „wohnten“. Oder wie Vi auf die Frage nach dem Familienstand geantwortet habe: „leeedig“ (a German bureaucratic word for not married). „Either you are married or you are a ‚spinster‘“, lacht Zo’s Mutter. Das Lachen hilft ihnen sehr, und wenn ich wählen müsste zwischen dem Schicksal, eine von ihnen zu sein, oder der Existenz der Vorsitzenden Richterin, ich würde immer das Schicksal der Mutter wählen. Von den Aktivist:innen werden sie mit einer rührenden Zuvorkommenheit behandelt und dürfen in den Warteschlangen immer nach ganz vorne.

    Vom Habitus sind die Mütter liebe, ehrliche, aufrechte, bürgerlich lebende Frauen zwischen Mitte 50 und Anfang 60 und bis dato keineswegs „radikal“. Die Familien waren sich lange nicht sicher, ob die Konfliktstrategie der Anwälte die richtige ist. Aber die ungerechte und harte Behandlung ihrer Kinder vom ersten Tag an, die vielen Schikanen, die abstrusen Antisemitismusvorwürfe, die zahllosen Erfahrungen des Ausgeliefertseins gegenüber einer realitätsblinden, selbstwidersprüchlichen, unmenschlichen Staatsmacht hat sie ganz und gar auf die Seite der palästinasolidarischen Aktivist:innen getrieben. Nicht nur im Gericht, auch vor jedem Gefängnisbesuch werden sie durchsucht und abgetastet und dürfen, je nach Haftanstalt, weder Papier noch Stifte mitbringen. Daniels Mutter schreibt sich vor den Gefängnisbesuchen die dringendsten Dinge, die sie Daniel in der knappen halben Stunde sagen will, auf die Haut. „Does the German state realise how they are radicalising 60+-old women whose skin is too wrinkly to write prison notes on their hands?“, sagt sie.

    Man sieht das Gefängnis Stammheim schon von weitem. Das Gerichtsgebäude liegt direkt daneben. Es wurde 2023 neu errichtet, in corporate chic. Das Innere des Baus wurde in einer Architekturzeitschrift mit einer „Wellness-Oase“ verglichen, Daniels Stiefvater witzelt, dass er ihm auf Tripadvisor trotzdem nur zwei Punkte geben wolle. „The Stuttgart hospitality thing – measured cordiality“.

    Die im Zuschauerraum reichlich anwesenden Justizbeamten sind in Kampfmontur und bereit, ihre Befugnisse willkürlich weit auszulegen. Während wir auf den Verhandlungsbeginn warten, wird vorne eine für die Presse reservierte Sitzreihe fürs Publikum freigegeben. Die Mütter wollen sich vorsetzen, um später ihre Kinder hinter deren Glaswand besser sehen zu können. Das wird ihnen grundlos verweigert: „Ich habe meine Anweisungen“ sagt der Justizbeamte. „Just following orders“, sagen die Mütter, diese Ausrede kennt man in Deutschland. Die Aktivist:innen krümmen sich in ihren Sitzen, damit die Mütter trotzdem halbwegs freie Sicht haben. 

    Mit über anderthalbstündiger Verspätung werden endlich die Angeklagten hereingebracht, und zunächst ist es ein Schock. Vi wird in Handfesseln von mehreren Beamten auf einem Bürostuhl hereingerollt. Vi hat in der Haft in Schwäbisch-Gmünd, wo es offenbar nicht genug zu essen gibt, über zehn Kilo abgenommen und sieht wirklich schlecht aus. Man sagt, dass es in dem alten Gemäuer eines ehemaligen Klosters kalt und schmutzig ist. Ist etwas Schlimmes passiert? Die Freundinnen aus der Heimatstadt Offenbach, die für den Tag angereist sind, kämpfen mit den Tränen. Als aber auch die anderen nicht auf eigenen Beinen laufen, sondern von jeweils vier Polizisten hineingetragen werden, klärt sich auf, dass es sich um eine Protestaktion handelt: Die Angeklagten wollen zwar – anders als die RAF-Angeklagten, die sich durch Hungerstreik entzogen haben – am Prozess teilnehmen, aber mit dieser Aktion demonstrieren, dass sie ihre Verbringung hinter die Glaswand, gefesselt und von den Anwälten getrennt, nicht akzeptieren. Auch ihre Versuche, mit Briefen die Vorsitzende Richterin dazu zu bewegen, die Sitzordnung zu ändern und die Unschuldsvermutung zu respektieren, waren vergeblich gewesen.

    Es ist nicht der letzte Vergleich zum RAF-Prozess, der sich aufdrängt: Die RAF-Angeklagten hatten Menschen getötet, die Ulm5-Angeklagten hingegen haben nur Sachen beschädigt und keinem Lebewesen etwas zuleide getan. Die RAF-Angeklagten verweigerten sich dem Prozess durch Hungerstreik. Die Ulm5-Angeklagten wollen den Prozess, aber bestehen auf ihren Rechten. Die RAF-Angeklagten beanspruchten nicht, mit ihren Handlungen etwa den Vietnam-Krieg oder die Politik des Schahs in Iran zu behindern. Die Ulm-5 wollten den Genozid und dessen deutsche Unterstützung wenigstens kurzzeitig behindern. Der Staat versucht heute, sich der Symbolik des RAF-Prozesses zu bedienen. Eine Radikalisierungsdynamik ist heute wie damals nicht zu verkennen. Von den Angeklagten und der Verteidigung wird aber heute alles getan, um der Dehumanisierung, der Verletzung von Leben entgegenzutreten und auf Rechtsstaatlichkeit zu bestehen.

    Während die Angeklagten auf ihre Plätze getragen werden, begrüßt das Publikum sie mit stehendem und anhaltendem Applaus. Heute allerdings, anders als an den vorangegangenen Prozesstagen, keine Jubelrufe und kein Gesang. Eine der Mütter hatte die Aktivist:innen beim Warten vor dem Eingang gebeten, auf Jubelrufe und Gesang zu verzichten, um keine weiteren Vorwände für Unterbrechungen zu bieten, aber beim Einzug klatschen sollen sie. Wir wissen von Daniel, wie wichtig diese Ermutigung und Unterstützung des Publikums für die Angeklagten ist.

    Die ersten Stunden der endlich begonnenen Verhandlung gehen mit der komplizierten juristischen Choreographie der Anträge hin, mit denen die Anwälte schon an den ersten zwei Tagen versucht haben, die Rechte ihrer Mandanten durchzusetzen: es geht um die stigmatisierende Vorführung, die Beeinträchtigungen der Kommunikation und der Öffentlichkeit, die Protokollführung, und, da diese Anträge ständig und ohne Gründe verweigert werden, die Befangenheit des Gerichts. Außerdem versuchen die Anwälte, durchzusetzen, dass als Teil ihrer Eröffnungsstatements ein achtminütiger Film gezeigt werden darf – mit Saaltechnik, oder auf einer mitgebrachten Leinwand. Vermutlich ist es ein Film, der die mit den Waffensystemen Elbits in Gaza begangenen Kriegsverbrechen zeigt. Das will das Gericht auf keinen Fall zulassen.

    Sehr eindrucksvoll ist der Gegensatz im Auftreten und Habitus zwischen Gericht und den Rechtsanwälten. Die Vorsitzende Richterin verkörpert auf eine erschütternde Weise den Typus der ängstlichen Bürokratin. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie nicht frei in ihren Entscheidungen ist – oder aber auf unfassbare Weise voreingenommen und inkompetent ist. Die Anwälte – insgesamt 11 Pflicht- und Wahlverteidiger:innen, von denen 7 oder 8 anwesend sind – allesamt ziemlich jung. Wenn bei der Vorbereitung des Prozesses noch Uneinigkeit über die Prozessstrategie bestanden haben mag, hat das Gericht mit seinen Obstruktionen und seiner Unzulänglichkeit das Gegenteil von dem erreicht, was es bezweckte. Die Anwält:innen lassen sich nicht einschüchtern, sondern wirken entschlossen und völlig einig. 

    Der Generalstaatsanwalt scheint noch intransigenter als die Richterin, weniger unsicher, verächtlich, er spricht wenig und wenn, dann möglichst unverständlich. Er hat offensichtlich ein Problem mit der Pressearbeit der Anwälte. Immer wieder erwähnt er die Medienberichterstattung, „international und inländisch“, als sei sie etwas Anstößiges, das die Anwälte zu verantworten hätten. Einmal warnt er, er werde es nicht durchgehen lassen, wenn etwa, was er befürchte, die Statements der Anwälte „den Boden des Grundgesetzes verlassen“ würden. Niemand versteht, worauf er anspielt. Er verwechselt offenbar die deutsche Staatsräson mit dem Grundgesetz. Er lacht, als die Anwälte später über die Kriegsverbrechen in Gaza sprechen. Er trägt seinerseits dazu bei, den Prozess zu verzögern, indem er auf die Anträge der Anwälte meist nicht oder nur kurz antwortet und sich schriftliche Stellungnahmen vorbehält, für die ihm die Vorsitzende Richterin bis Mitte nächster Woche Zeit lässt.

    Einen letzten Antrag vor der Lesung der Anklageschrift muss die Vorsitzende Richterin schließlich doch anhören: eine Anwältin fordert den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Lesung der Passagen der Anklageschrift, die vom angeblichen „Antisemitismus“ der Tat handeln. Die Sicherheit von Crow in der JVA Stammheim sei gefährdet, dort kursiere rechtes Gedankengut, ein Gefängnisgeistlicher habe Crow angesprochen und unaufgefordert ein Buch über Antisemitismus gegeben. Da auch jemand von der BILD-Zeitung im Publikum sitzt und es eigentlich erstaunlich ist, dass es noch keine richtige, große Hetz-Kampagne gegen die Ulm5, die Anwälte und die Angehörigen gibt, mag an der Befürchtung etwas dran sein. Aber mein Eindruck ist: der Antrag gibt der Anwältin vor allem die Gelegenheit, auszuführen, noch bevor die Anklage verlesen werden kann, dass die Handlung der Angeklagten sich nicht gegen Juden gerichtet hat, und nicht einmal gegen den Staat Israel, sondern ausschließlich gegen die Führung von Elbit Systems, deren Waffenproduktion, deren Beteiligung am Genozid in Gaza, und die deutsche Unterstützung dafür. Auch die vielen anderen, auf die Öffentlichkeit verwirrend wirkenden Anträge ermöglichen, egal ob sie abgelehnt oder gar nicht erst zugelassen werden, der Verteidigung, die Motive der Angeklagten darzulegen, bevor der Staatsanwalt mit der Anklageverlesung das Narrativ prägen kann.

    Die Anklageschrift konzentriert sich vor allem auf „Palestine Action Germany“, als angeblicher Teil von „Palestine Action Global“, das aus „Palestine Action UK“ hervorgegangen sei, und versucht nachzuweisen, dass es sich bei diesen Netzwerken um organisiertes „Verbrechen“ und eine „kriminelle Vereinigung“ handle, in die die Tat der Angeklagten „eingegliedert“ gewesen sei. Die Vorbereitungen der Aktion, und vor allem die roten Palestine Action Overalls, die die Ulm5 bei ihrer Tat getragen hätten, wenn die Post sie rechtzeitig ausgeliefert hätte, dienen ihm als Belege für eine „Mitgliedschaft“.  Aber da die Tat einmalig war, und außer im Zusammenhang mit dieser einen Tat eine Organisation namens „Palestine Action Germany“ bisher nirgendwo in Erscheinung getreten ist, und vor allem auch, da Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung alleine keine schweren Verbrechen darstellen, leuchten die Begründungen für die Annahme einer kriminellen Vereinigung nicht recht ein. Offenbar braucht der Generalstaatsanwalt deshalb die astronomische Schadenssumme von über einer Million Euro, für die er keinerlei Belege nennt. Auch den Antisemitismusvorwurf braucht er, um die Tat besonders verwerflich erscheinen zu lassen. Die Slogans und die reine Tatsache, dass es sich bei Elbit Systems um ein israelisches Unternehmen handelt, sollen den Antisemitismusvorwurf belegen. Um zu insinuieren, dass die Angeklagten die Hamas unterstützen würden, müssen das rote Dreieck und FTRTTS herhalten.

    Nach der langen, aufoktroyierten Mittagspause, als die meisten Pressevertreter nach Hause gegangen sind, können endlich die Anwält:innen ihre Eröffnungsstatements halten. Ich bin sehr beeindruckt davon, wie sie ihre Verteidigung, die eigentlich keine Verteidigung, sondern ein Frontalangriff ist, aufgebaut haben – wie alle ihre Vorträge ineinandergreifen und sich ergänzen. Zu den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft äußern sie sich überhaupt nicht. Zwei Anwältinnen beginnen mit Vorträgen zur RAF-Prozess-Geschichte und zur Symbolik von Stammheim und erklären die einmalige, symbolische Weigerung der Angeklagten, den Glaskasten zu betreten. Der Anwalt Matthias Schuster, der das Achtminuten-Video wahrscheinlich mit Aufnahmen aus Gaza zeigen wollte, gibt zu Protokoll, dass ihm sein Vortrag verweigert wurde und er nichts weiter zu sagen habe. Eine Anwältin zieht die Parallele zu den Mitgliedern der Letzten Generation, die Schäden in Millionenhöhe angerichtet hatten und trotzdem nicht in Untersuchungshaft genommen wurden. Einen ersten Höhepunkt setzt Daniels Anwalt, Benjamin Düsberg, der rhetorisch einfach exzellent ist, mit einem Vortrag über den Krieg in Gaza und wie vor allem Kinder getötet, ausgehungert und verletzt wurden – gezielt und systematisch; über die Waffengattungen, die Elbit System produziert, wie diese für die genozidale Kriegsführung eingesetzt werden, wie Deutschland diese Waffenproduktion unterstützt; was das Völkerrecht vorschreibt und wie das Völkerrecht sich zum deutschen Recht verhält. „Niemand, der noch einen Rest von Herz und Verstand übrig hat, kann sich dem verschließen.“ Während er spricht, weinen zwei der Angeklagten. Ich weiß nicht mehr, wo Düsberg aufhörte und der Anwalt Breuer weitermachte, und wer das Zitat von Fritz Bauer vorlas: die Taten der Angeklagten – der Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung – seien nicht nur zu entschuldigen, seien nicht nur, als Notwehr, zu rechtfertigen; sie seien Widerstand gewesen, gebotener Widerstand gegen einen laufenden Völkermord, „das mindeste, was sie tun konnten“, nachdem alle anderen Wege, Deutschland dazu zu bringen, von seiner Mithilfe bei den Verbrechen abzulassen, nicht gefruchtet hätten. Die Verbrecher säßen auf der anderen Seite, Elbit und Deutschland müssten angeklagt werden, die Angeklagten hingegen hätten die einzig richtige Schlussfolgerung aus der Lehre des Nationalsozialismus und des Holocaust gezogen: „Nie wieder!“.

    Die Vorsitzende Richterin schien den Vorträgen immerhin zuzuhören. Der Staatsanwalt hingegen machte wegwerfende Handbewegungen und lachte auch einmal. Gefragt, ob er reagieren wolle, spöttelte er, dass er nichts zu „replizieren“ habe, da nichts Prozessrelevantes vorgetragen worden sei.

    Draußen treffen wir die Anwält:innen. Sie sind zuversichtlich. Die Vorsitzende Richterin mache einen Fehler nach dem anderen. In der Tat: ihre Schwäche und ihr Mangel an Souveränität sind augenfällig. Trotzdem steht noch am selben Abend auf dem Info-Screen in der U-Bahn eine Version der Geschichte, die den „chaotischen Verhandlungstag“ den Angeklagten, die sich hereintragen ließen, und den Anwälten mit ihren Anträgen anlastet. Das ist die epistemische Gewalt, von der Mimi gesagt hatte, sie sei fast schwerer zu ertragen als die physische Gewalt der Einsperrung und Freiheitsberaubung: „Es ist unglaublich, wenn man das hier live miterlebt, und dann hören und lesen muss, was der Staat und die Medien dazu zu sagen haben, und das ist etwas völlig anderes.“ Wenn einem ein x für ein u vorgemacht wird; wenn man gezwungen werden soll, statt der mit den eigenen Sinnen wahrnehmbaren Wirklichkeit eine falsche, konstruierte Parallelwirklichkeit anzunehmen.

    Bericht vom Freitag, 22. Mai 2026, dem vierten Verhandlungstag

    Es ist der Tag, an dem endlich die Einlassungen der Angeklagten erwartet werden. Es hieß, dass heute Greta Thunberg kommen würde, und tatsächlich: während wir in der Morgensonne vor dem Unterstützer-Camp warten, kommt Greta um die Ecke, mit ihrem schweren Rucksack, in Begleitung von Judith Scheytt und Hebh Jamal, wie wir alle von der U-Bahn; ganz unscheinbar und ohne dass irgendein Aufhebens von ihrem Kommen gemacht worden wäre.

    Gestern hat Roser, die aktivste Aktivistin, aus Neugier in Stammheim noch den Prozess gegen einen Menschen, der wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen (!) Vereinigung angeklagt ist, besucht. Sie berichtet: Dieser Angeklagte sei keineswegs in U-Haft gewesen, sondern mit dem Taxi gekommen. Er sei höflich und zuvorkommend vom Gericht behandelt und auf seine Rechte aufmerksam gemacht worden; ein „normaler“ Prozess, der noch einmal zeige, wie unnormal der Ulm5-Prozess sei. Die Aushänge aller dieser Tage anstehenden Prozesse, mit Verhandlungsdaten, sind am Eingang vor dem Gerichtsgebäude angebracht, für die Öffentlichkeit, sollte man meinen. Als ich sie fotografiere, kommt ein Wachtmeister und fordert mich aggressiv auf, das zu unterlassen.

    Eingangskontrollen: Bei mir übernimmt das Abtasten in der Kabine wieder die punkige Polizistin, die nett und diskret ist und mich schon kennt. Aber andere geraten an eine Polizistin, die die Situation für sexuelle Übergriffe ausnutzt. Mimi nach der Nachmittagskontrolle: „She stuck her hands up inside my bra, pushed the wire up hard, very painful, and felt my breasts. Like both palms on the whole of both my breasts, I consider it a sexual assault“. Auf ihre laute Beschwerde: „Hee, was machen Sie da? Das ist nicht normal“, antwortete sie: „So mache ich das immer“, ließ aber immerhin davon ab, ihr auch in die Hose zwischen die Beine zu greifen, wie sie es bei Greta und den anderen Müttern machte.

     Im Sitzungssaal liegen die Zettel für die „Presse“ nicht mehr auf den Stühlen, sondern sind laminiert auf die Stuhlrücken der ersten beiden Reihen geklebt. Es soll niemand mehr auf die Idee kommen, die Zettel zum Schreiben zu benutzen. Es sind solche Details, die einen die Gemeinheit des Gerichts besonders spüren lassen. Mimis Mann zu dieser Innovation: „Stuttgart! You do what you have to do. For this they must have taken a six years course in advanced, utter and absolute arseholery“.

    Die Angeklagten werden auf ihre Plätze hinter die Glaswand gebracht, heute zu Fuß. Heute sieht Vi sehr viel besser aus, überhaupt sind die Angeklagten fröhlich. Mimi und Jem konnten am Vortag Daniel besuchen, es geht Daniel gut, trotz der schlimmen Haftbedingungen und obwohl ein Mithäftling, mit dem sich Daniel bei den morgendlichen Hofgängen angefreundet hatte, verschwunden ist. Wenn die Sonne über die Gefängnismauern kriecht, stellen sie sich auf die Fußspitzen, um ein paar Strahlen auf ihrem Gesicht zu spüren. Daniel macht in der Zelle täglich hunderte von Push-ups und sieht kräftiger aus denn je. Sie werden es nicht schaffen, die Angeklagten und ihre Familien zu zermürben.

    Nun bringen die Anwälte die Anträge vor, die ihnen vorher verwehrt worden waren: Zur Frage der Sitzordnung haben sie recherchiert, dass die Vorsitzende Richterin gelogen hatte: Stammheim stand als Gerichtsaal von Anfang an fest, es wurden gar keine anderen Räumlichkeiten angefragt, obwohl es 14 oder 15 andere Verhandlungssäle in der Region gegeben hätte. Dass kein Augenkontakt mit den Mandanten möglich ist, und vor allem, dass diese nicht gleichzeitig die Verhandlung verfolgen und mit ihren Anwälten kommunizieren können, ist eine Rechtsverletzung, die sie nicht hinnehmen werden. Darauf greift, zum ersten und einzigen Mal bisher, die junge Staatsanwältin das Wort, die neben dem Generalstaatsanwalt sitzt, und fragt – vielleicht ironisch gemeint, weil es an den Tischen der Anwälte recht eng ist –, wo denn genau die Angeklagten nach den Vorstellungen der Verteidigung Platz nehmen sollen? Das ist eine Steilvorlage: Die Anwälte lachen, eine (Anna Busl) ergreift das Wort und bedankt sich für die Frage: Dort, wo die Anklage jetzt sitze, das sei doch der richtige Platz für ihre Mandant:innen! Denn tatsächlich seien sie die eigentlichen Ankläger, und die wahren Angeklagten seien Elbit Systems und der deutsche Staat, der die genozidale Kriegsführung unterstütze. Die Staatsanwaltschaft könne ja dann hinter dem Panzerglas Platz nehmen und mal ausprobieren, wie sich der Prozess von dort ausnehme.

    Zur Frage des Protokollierens argumentieren die Anwälte auch damit, dass im Publikum keine Notizen gemacht werden dürfen; und sie führen als ein historisches Gegenbeispiel den RAF-Prozess an, wo das Gericht eine Protokollkraft erlaubte. Vor allem aber verweisen sie auf die jedem doch sofort einleuchtende Zweckmäßigkeit. Der Generalstaatsanwalt will schriftlich antworten, aber entgegnet schon mal, dass der RAF-Prozess eine mediale und historische Bedeutung für die Mit- und Nachwelt gehabt habe, dieser Prozess hingegen nicht. (Das wird die Nachwelt anders sehen.)

    Zur Frage des Gebrauchs von Stiften im Publikum: die Anwälte verweisen darauf, dass der Vorwand, die Stifte könnten als Stichwaffe benutzt werden, absurd sei. Der Generalstaatsanwalt will schriftlich antworten, aber führt schon mal an, dass er und die Richter:innen auf Indymedia namentlich genannt und „mit Sanktionen“ bedroht würden. Verteidigung: das täte ihr leid, doch dafür könne doch das Publikum nichts, und die Ulm5 erst recht nicht, sie haben ja keinen Zugang zum Internet.

    Der Antrag, eine Tonaufnahme der Verhandlung zu machen, wird abgelehnt. Meistens nimmt der Generalstaatsanwalt gar nicht mündlich Stellung, sondern verweist auf schriftliche Stellungnahmen, für die ihm die Vorsitzende Richterin eine Frist in der darauffolgenden Woche gibt. Als die Anwälte darauf hinweisen, dass der Antrag, die Angeklagten wenigstens für ihre Einlassungen aus dem Glasbereich zu holen, aus Zeitgründen sofort entschieden werden müsse, will die Richterin den Verhandlungstag ganz beenden – es ist zwölf Uhr mittags, nach nur anderthalb Stunden Verhandlung. Nun entsteht im Saal große Unruhe: sollen schon wieder die Angeklagten keine Gelegenheit bekommen, zu sprechen? Mehrere Anwälte verweisen auf das Beschleunigungsgebot, auf die Freiheitsrechte ihrer Mandanten, darauf, dass doch die Vorsitzende Richterin selbst am ersten Tag auf das Beschleunigungsgebot hingewiesen habe; auf die Familien, die aus dem Ausland angereist seien, um ihre Kinder zu hören. Die Richterin muss nachgeben, verfügt aber wieder eine zweistündige Mittagspause, vielleicht in der Hoffnung, dass dann der größte Teil der Presse nicht mehr anwesend sein wird.

    Auch ich werde durch diese lange Mittagspause daran gehindert, die Einlassungen zu hören, um meinen Zug nachmittags zu erreichen. Aber nach den Berichten anderer und Mimis Erzählungen kam nur Daniel dazu, die Stimme zu erheben, und auch nur für wenige Sätze. Zunächst entsprach die Vorsitzende Richterin dem Antrag, die Gefangenen für ihre Einlassungen aus dem Glaskasten herauszulassen, aber verbunden mit einer „Gemeinheit“ (so einer der Anwälte): Sie sollen in Handschellen in den Zeugenstand geführt, die Handschellen ihnen erst dort abgenommen werden. Daniel zog es deshalb vor, die Einlassung doch hinter Glas zu halten, anstatt „wie ein Tier“ vorgeführt zu werden. Er sprach auf deutsch über seine ausschließlich humanistischen Gründe für die Tat: die systematische Zerstörung von Lebensgrundlagen in Gaza, die künstliche Hungersnot, die sexuelle Gewalt gegen palästinensische Gefangene. Sie hätten „Aufsehen erregen“, die Waffenlieferungen wenigstens kurzfristig unterbrechen wollen. „Wegzuschauen ist verwerflich, aber die Ausrüstung dafür zu liefern, ist noch schlimmer.“ Der Antisemitismusvorwurf überrasche sie nicht, aber empöre sie: „Widerstand gegen Besatzung und Massenmord als Antisemitismus zu bezeichnen, ist eine Schande.“ –

    Nach diesem Satz sei die Vorsitzende Richterin total ausgetickt: Ein kurzer und vereinzelter Jubelruf aus dem Publikum wurde von ihr zum Anlass genommen, Daniels Einlassung zu unterbrechen, den:die Störer:in nicht etwa aus dem Saal zu entfernen, sondern durch eine Seitentür aus dem Zuschauerraum in den Verhandlungsraum führen zu lassen und dort einen eigenen kleinen Prozess im Prozess zu veranstalten: sie ließ sich deren Personalausweis geben und fing an, so ihre eigenen Worte, „vor versammelter Mannschaft“ deren Personalien vorzulesen. Als die Anwälte und das Publikum sich die Ohren zuhielten und protestierten, muss ihr das Illegale ihrer Handlung aufgefallen sein. Sie schloss brüsk die Verhandlung und ging ins Wochenende.

    Fortsetzung folgt.

  • James Joyce in der JVA Ulm

    James Joyce in der JVA Ulm

    James Joyce und Sylvia Beach vor einer Bücher- und Bilderwand, von der man im Gefängnis träumen kann. CC0 1.0 Universal, www.archive.org
    James Joyce und Sylvia Beach vor einer Bücher- und Bilderwand, von der man im Gefängnis träumen kann. CC0 1.0 Universal, www.archive.org

    Daniel, irischer Staatsbürger, sitzt seit Anfang September letzten Jahres in der JVA Ulm, Außenstelle Frauengraben, in Untersuchungshaft. Er gehört zu den sogenannten „Ulm 5“, denen, so ihre Anwälte, „vorgeworfen wird, am 8. September 2025 in den Standort des deutschen Ablegers des israelischen Waffenherstellers Elbit Systems in Ulm eingedrungen zu sein und dort Sachschaden verursacht zu haben” – mit dem Ziel, den Genozid in Gaza zu verhindern. Das Strafverfahren „wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung u.a.“ ist politisch und bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart angesiedelt. Der Gerichtsprozess (und damit die U-Haft) soll sich bis Ende Juli hinziehen: elf Monate lang 23 Stunden pro Tag in einer Einzelzelle, ohne Kontakt zur Außenwelt außer einem Fernseher, handschriftlichen Briefen und einer halben Stunde Besuch alle zwei Wochen. Und: man darf Daniel keine Bücher schicken. Man darf auch der Gefängnisbibliothek keine Bücher spenden, nicht einmal über einen Versandhandel. Auch er selbst darf sich keine Belletristik und Dichtung kaufen. Das Gefängnis erlaubt ihm nur Sachbücher zu Ausbildungszwecken, weigert sich aber, die Kriterien dafür offenzulegen, und verunmöglicht ihm inzwischen auch die Bestellung von Sachbüchern.

    Beschwerden der Anwälte wurden abgelehnt, flehentliche Appelle an die Gefängnisleitung blieben unerhört. Der einzige Weg, ihm Bücher zukommen zu lassen, sind Kopien, auf Briefe verteilt. Er möchte Ulysses lesen, von James Joyce. Der Ausdruck aus dem Projekt Gutenberg wiegt 1,3 kg; ein Brief darf nicht mehr wiegen als hundert Gramm; macht 13 Briefe.

    Wenn es nach dem Willen der Gefängnisleitung geht, soll Daniel sich mit den in der Gefängnisbibliothek befindlichen Büchern begnügen, von denen er fünf pro Woche ausleihen darf. Die Gefängnisleitung führt „Sicherheitsgründe (Manipulationsmöglichkeit, Einbringen von illegalen Substanzen wie bspw. Synthetische Cannabinoide, etc.“ an, die das Einkaufen oder Entgegennehmen von Bücherspenden „grundsätzlich nicht möglich“ machen, und findet den Bestand ihrer Bibliothek ausreichend „vielseitig und zweckmäßig“. Wenn die vorhandenen englischsprachigen Bücher nicht reichen, dann könne der Gefangene ja noch die vorhandenen deutschen Bücher lesen, er beherrsche ja deutsch. (Daniel hat mütterlicherseits deutsche Familie und spricht deshalb etwas deutsch.)

    Daniels Anwalt stellte einen gerichtlichen Antrag, „ihm nicht länger zu untersagen, die Bücher Lone Wolf von Adam Weymouth, Ulysses von James Joyce und The Prison Letters von Nelson Mandela zu erwerben bzw. ihm die für den Erwerb notwendige Handreichung nicht länger zu verweigern.” Ende Januar wies die Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart den Antrag zurück. (Aktenzeichen 18 KLs 36 Js 123125) Man möchte der Staatsschutzkammer die Lektüre des in der Bibliothek nicht vorhandenen Kafka empfehlen, wenn sie in ihrer Begründung schreibt: „Der Zugang zu Literatur ist für interessierte Gefangene von so existentieller Bedeutung, dass eine ermessensfehrerfreie Veweigerung des Zugangs zu einer Bücherei kaum denkbar ist; die Art und Weise der Ausleihemöglichkeit steht jedoch im Ermessen der Anstalt, so dass etwa kein Anspruch auf Zugang zu einer Freihandbibliothek besteht.” Ein eigenständiger Erwerb sei „aus Sicherheitsgründen nicht möglich”; den Sozialdienst zu bemühen, sei der Vollzugsanstalt nicht zumutbar.

    Wir kopieren also Ulysses, Moby Dick und andere Bücher der Weltliteratur, falten Kopien und verteilen sie auf Briefe, und sind schon dazu übergegangen, Buchseiten aus dem Einband gelöst zu verschicken, das spart Arbeit. Mit dem in der Anstaltsbücherei vorhandenen englischsprachigen Bestand ist Daniel – ein Philosoph und Neurowissenschaftler, der an KI-Projekten und maschinellem Lernen zu Ökologie und sozialer und postkolonialer Gerechtigkeit arbeitet – längst durch. Die meisten dieser circa 70 Bücher sind offenbar Anfang der 1970er und Mitte der 1980er Jahre angeschafft worden: Ein Kinderbuch über eine verwitwete Maus (1971), eine Studie zu den Leselernfähigkeiten von lernbehinderten Menschen (1969), ein Roman über einen Künstler und einer über eine frustrierte Karrierefrau, Wildwest-Abklatsche, Krimis, Spionageromane, Liebesgeschichten und Thriller aus dem Kalten Krieg, drei Bände Harry Potter, Animal Farm von Orwell, ein Band Hemingway, Jack Kerouac Desolation Angels, The Last of the Mohicans, aber nicht von James Fenimor Cooper, sondern von einem Watson Brown (wahrscheinlich eine Kinderbuchbearbeitung), Kim von Rudyard Kipling, ein Band Mark Twain, der Debutroman des der Native American Renaissance angehörenden indigenen Autors James Welch von 1974 (interessant!), eine Geschichte Deutschlands, zwei Bücher über den Vietnam-Krieg, ein Humor-Buch, eine Biographie über Reagan, drei Bibeln. Die Perle der Sammlung ist Toni Morrison: Beloved. Es gibt auch einen James Joyce: A portrait of the Artist as a young man, und sogar einen Band Kurt Vonnegut, diesen allerdings nur auf serbokroatisch.

    Die deutschsprachige Sammlung umfasst circa 3000 belletristische Titel und circa 1300 Sachbücher: Ratgeber aller Art, Körperpflege und Ernährung, Guiness- und Tierbücher, Lexikons, das Hausbuch des guten Tons, Populärhistorisches, Biographien, Deutschland Deine Sachsen, Erinnerungen eines Frauenarztes, sehr viel Christliches, auch circa 50 Korane und islamische Bücher, die unter dem merkwürdigen Rubrum „Staatsreligion” kategorisiert sind, zahllose Puzzles, Brett- und Kartenspiele (grausame Ironie für jemanden in Einzelhaft), vier Gitarren „von Pfarrer Mayer”, sechs Olympia-Schreibmaschinen, und passend fürs Gefängnis: Denken Sie sich frei! von H.M. Glogger, Slow down your life von Kai Romhardt und Albert Speers Spandauer Tagebücher. Die Belletristik: Daniels Mutter schreibt, dass die Liste sie „traurig” mache, auch wenn sie für manche Menschen genau richtig sein möge, was völlig in Ordnung sei. Dieses Gefühl von Trauer ergreift uns aber auch die eigene Lesebiographie betreffend. Wieviel Mist wir in den 1980er Jahren gelesen haben! Gwen Bristow, sehr viel Pearl S. Buck, Felix Dahn: Ein Kampf um Rom, Michael Ende, Ludwig Ganghofer, Vom Winde verweht, Don Camillo und Peppone, Arthur Hailey, Daphne du Maurier, unendlich viel Karl May. Dann die ganzen Schullektüren bundesdeutscher und deutsch-Schweizer Nachkriegs-Männer: Grass, Walser, Frisch, Dürrenmatt, Handke, Böll, ganz viel Siegfried Lenz, und viele andere, deren Namen heute vergessen sind; gar kein Uwe Johnson, keine Ingeborg Bachmann. An unseren Jugendjahren vorbeigegangen sind: die 18 Titel des Ulmer Lokalschriftstellers Manfred Bomm (Notbremse – „Mord im ICE auf der Bahnlinie Ulm-Stuttgart”), 29 Bücher von Marie Louise Fischer, Ungezähltes von Uta Danella, C.C. Bergius, Josef Müller (Das Leben will dir Beine machen!), ein gutes Dutzend von Willi Heinrich: (Schmetterlinge weinen nicht – über die „rauschhafte Liebe eines älteren Mannes zu einem jungen Mädchen“), 53 Konsaliks und 30 Simmels. Muss man John Grisham und Donna Leon gelesen haben? Manfred Bieler, Michael Crichton, A.J. Cronin, Eva Demski? Ganz interessant klingt Hans Herlin: Der letzte Frühling in Paris – „Paris 1944: Der letzte Frühling für dt. Soldaten in Paris. Die Macht zerfällt, Gestapo und Abwehr rivalisieren.“

    Von den 3000 belletristischen Büchern auf deutsch können wir knapp 30 Daniel wirklich empfehlen: allen voran ein Band Brecht-Gedichte; Brechts Beobachtungen des Deutschlands der 1930er Jahre weisen viele verstörende Parallelen zur heutigen Welt auf. Dann einige Klassiker, die auch schon unsere Großeltern gelesen haben (Ivo Andric: Wesire und Konsuln, Die Brücke von Drina, Geschichten aus Bosnien, Lampedusas Leopard, von Flaubert Madame Bovary, von Maupassant Bel Ami, Pasternak Doktor Schiwago, Annette Droste-Hülshoff Ausgewählte Geschichten, Roger du Gard: Die Thibaults, von Stifter gibt es ausgewählte Erzählungen, Musils Mann ohne Eigenschaften, Effi Briest und Stechlin von Fontante, ein Band Tolstoi, zwei Bände Dostojewski, sogar Anna Seghers Das Siebte Kreuz, Hans Fallada Kleiner Mann, was nun?, Marlen Haushofers Wand, Kempowskis Hundstage). Es gibt Peter Härtling, Ingo Schulze, Jenny Erpenbeck und Kruso von Lutz Seiler. Sofort selbst ausleihen würden wir Elias Canettis Autobiographie, von Arthur Koestler: Die Gladiatoren („1939 unmittelbar nach seinem Bruch mit dem Kommunismus entstanden”), Gustav Meyrinck: Der Golem und Walpurgisnacht, und von Fritz Rudolf Fries: Das Luftschiff sowie von Jurek Becker: Amanda Herzlos.

    Aber man kann verstehen, dass sogar diese Auswahl traurig macht. Den einen Band Susan Sontag in deutscher Übersetzung lesen zu müssen, wird, denken wir, Daniel noch trauriger machen. Es ist nicht schön, wenn der Staat bestimmt, was man in welcher Sprache lesen darf, übrigens nicht nur im Knast. Niemand sollte einem verwehren dürfen, sich und anderen Ulysses, Nelson Mandela, Kafka oder auch palästinensische Literatur zu kaufen oder spenden zu lassen.

    Die Rechtslage ist auf dem Papier eigentlich auf der Seite der Gefangenen. Auch Gefangene, egal ob in Untersuchungshaft, wie Daniel, oder im Strafvollzug, genießen abgesehen von dem Recht auf persönliche (Bewegungs-)Freiheit weiterhin ihre Grund- und Menschenrechte. Das Recht auf Zugang zu Büchern gehört zur Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 10 Abs. 1 EMRK; Art. 19 Abs. 2 IPBPR). Auch haben Gefangene ein Recht auf Bildung (Art. 2, 1. Zusatzprotokoll zur EMRK; Art. 13 IPWSKR), als kulturelles Recht, das für die Menschenwürde und die freie Entwicklung der Persönlichkeit unentbehrlich ist. Der Ministerausschuss des Europarats hat 1989 Empfehlungen zu „Bildung im Gefängnis“ erlassen (R (89) 12). Danach sollen die Bildungsmöglichkeiten von Gefangenen vergleichbar sein mit denjenigen in der Außenwelt, die Bandbreite der Lernmöglichkeiten solle so weit wie möglich sein, die Gefängnisverwaltung solle so stark wie möglich Bildung erleichtern und unterstützen. 2006 wurden diese Empfehlungen durch die Europäischen Gefängnisregeln – ebenfalls in Form von Empfehlungen des Ministerausschusses – ergänzt (R (2006) 2). Sie sehen vor, dass alle Gefängnisse eine Bibliothek zum Gebrauch für alle Gefangenen haben sollen, die angemessen und mit einer großen Auswahl an Freizeit- und Bildungsressourcen, Büchern und anderen Medien ausgestattet ist (Regel 28.5). Wenn möglich, soll die Gefängnisbibliothek in Kooperation mit den öffentlichen Bibliotheken organisiert werden. Es scheint, dass das in Ulm sogar geschehen ist. Die liebevollen Inhaltsangaben zu den meisten Büchern deuten darauf hin. Es gibt auch außer den 70 englischsprachigen Titeln über 600 Titel in allen möglichen anderen Sprachen, insbesondere eine große Sammlung türkischer Bücher, die irgendwann gespendet wurden. 2015 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen, die so genannten Nelson Mandela Regeln (UN GV Res. 45/111). Regel 117 besagt, dass Untersuchungsgefangenen zu gestatten ist, auf eigene Kosten oder auf Kosten Dritter Bücher, Zeitungen, Schreibmaterial zu beschaffen, soweit es mit den Interessen der Rechtspflege und der Sicherheit und Ordnung der Anstalt vereinbar ist.  Dass die von der Haftanstalt geltend gemachten und vom Gericht wiederholten „Sicherheitsgründe“ unsinnig sind, wird dadurch belegt, dass in vielen anderen Haftanstalten in der gesamten Bundesrepublik das Bestellen oder Versenden von Büchern über Online-Händler erlaubt ist, vermutlich ohne dass diese Anstalten ein ständiges Sicherheitsrisiko auf sich nehmen.

    Auch das deutsche Strafvollzugsrecht enthält Regelungen über den Zugang zu Büchern. Das für die Untersuchungshaft in der JVA Ulm maßgebliche Gesetzbuch II über den Justizvollzug in Baden-Württemberg schreibt in § 39 Satz 1 vor, dass Untersuchungsgefangenen Gelegenheit zu geben ist, „sich in ihrer Freizeit zu beschäftigen.“ Und in Satz 2: „Insbesondere sollen Sportmöglichkeiten, Freizeitgruppen, Gemeinschaftsveranstaltungen, Veranstaltungen zur Weiterbildung und die Benutzung einer Anstaltsbücherei angeboten werden.“ Abgesehen davon, dass Freizeitgruppen und Gemeinschaftsveranstaltungen in 23-stündiger Einzelhaft fast unmöglich sind, wirft der Schwerpunkt auf Freizeitbeschäftigung Bedenken auf, dass der deutsche Gesetzgeber die Bedeutung kultureller Rechte nicht wirklich verstanden hat. Eric Steinhauer bemerkte schon vor Jahren, dass die bibliothekarischen Angebote im Strafvollzug „konzeptionell ein Stiefkind sowohl der Vollzugs- als auch der Bibliotheksgesetzgebung“ seien (E. Steinhauer, Bibliotheken und Büchereien in den Justizvollzugsgesetzen in: Petra Hauke , Andrea Kaufmann und Vivien Petras (Hg.), Bibliothek – Forschung für die Praxis, 2017, S. 511). Das zeige sich schon am Gebrauch des veralteten Begriffs „Anstaltsbücherei“ (Ibid., S. 503). Die Gefängnisleitung der JVA Ulm, Außenstelle Frauengraben, kennt das kulturelle Recht, Ulysses lesen zu dürfen, einfach nicht, obwohl sie wahrscheinlich sogar irgendwo in ihren Sachbüchern der Kategorie „PhilPsyPäd“ nachlesen könnte, dass Bildung mehr ist als Ausbildung und Zerstreuung. Für das deutsche Strafvollzugsrecht und die deutschen Gefängnisse steht die „Anstaltsbücherei“ auf einer Stufe mit der Tischtennisplatte, dem Kraftraum und dem Fernseher. Menschenrechtskonform jedoch müssten die Vorschriften über den Strafvollzug so ausgelegt werden, dass sie den Empfehlungen des Europarats, die ihrerseits als Konkretisierung von in der EMRK verbürgten Rechten der Gefangenen zu verstehen sind, Rechnung tragen: die Gefangenen haben ein Recht auf eine eigene Persönlichkeit, auf Bildung und Würde und auf Bücher ihrer eigenen Wahl.

    Der Zugang zu Büchern, die Überlassung von Büchern zur Benutzung und ihr Besitz dürfen eingeschränkt werden, wenn ansonsten die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährdet würde. Die Strafvollzugsbehörde muss aber die Möglichkeit einer Gefährdung mit Blick auf konkrete Inhalte feststellen – sie muss eine „auf Tatsachen gestützte Gefährlichkeitsprognose“ vornehmen (KG, Beschl. v. 17.11.2017 − 2 Ws 99/17 Vollz). Bevor sie den Besitz bestimmter Schriften ganz verweigert, muss sie prüfen, ob nicht eine Maßnahme, die die Gefangenenrechte weniger stark beeinträchtigt, angewendet werden könnte – ob es also beispielsweise ausreichen würde bestimmte, „gefährliche“ Seiten zu entfernen (so EGMR Mehmet Çiftci gg. die Türkei, Urteil vom 16.11.2021, Kammer II, Bsw. Nr. 53.208/19). Es gibt ein paar deutsche Gerichtsentscheidungen die es für rechtmäßig befinden, dass Gefangenen Zugang zum Buch Wege durch den Knast verwehrt wurde. Dass die Strafvollzugsbehörden das gesamte Buch als gefährdungsgeeignet einstuften, sei wegen „vollzugsfeindlicher Ausführungen“ und „destruktiver Handlungsanleitungen“, die sich „über das ganze Buch verteilen“ zulässig gewesen (KG, Beschl. v. 17.11.2017 − 2 Ws 99/17 Vollz; OLG Nürnberg Beschl. v. 9.3.2017 – 1 Ws 26/17).

    Hier handelt es sich um ein gefängniskritisches Sachbuch, nicht um Literatur. Daniel und seinen Mitgefangenen in Ulm werden aber Bücher verweigert, nicht wegen des Inhalts, sondern wegen eines angeblichen Sicherheitsrisikos ihrer Materialität. Man könnte ja rein theoretisch jemanden bei Amazon oder Booklooker bestechen, die Buchseiten mit synthetischen Drogen einzuschmieren oder Waffen im Buchrücken zu verstecken. Diese Annahme ist zu absurd, um ernst genommen zu werden. Angesichts der Sturheit, mit der nun staatliche Behörden politischen Gefangenen verwehren, sich Werke der Weltliteratur zu bestellen, drängt sich ein anderer Verdacht auf: Literatur und Kunst und die Freiheit der Persönlichkeit, die Ulysses lesen will, erscheinen insgesamt wieder potentiell gefährlich. Dass die Kunst höchstselbst in einer Anstaltsbücherei suspekt wirkt, zeigt sich auch daran, wie schlecht es in der JVA Ulm, Außenstelle Frauengraben, um das Genre der Lyrik bestellt ist. Da gibt es außer jenem Band Brechtgedichte nur „Festgedichte”, Deutsche Gedichte „für jedermann”, Robert Gernhardts 555 komische Gedichte aus 5 Jahrhunderten, die „heiteren, nachdenklichen und ironischen Verse” eines Franz Walter Leyh, und von Heinz Ludwig Arnold: Komm. Zieh dich aus – „Das Handbuch der lyrischen Hocherotik aus deutscher Zunge”.

    Ulysses wurde 1921 in den USA verboten. Einer der Richter damals befand, dass das Buch ihm “wie das Werk eines gestörten Geistes” erscheine. Gerichte sind nicht geeignet, die Bedeutung von Literatur zu beurteilen. Kunst und Literatur konfrontieren die Lesenden mit anderen möglichen Welten – mit der Möglichkeit von Freiheit. Man könnte beim Lesen glatt auf den Gedanken kommen, dass die Welt, in der wir leben, grundfalsch ist, gerade auch, wenn man im Gefängnis sitzt. Das Lesen zu verbieten, wird diese Gedanken aber eher befeuern, als sie zum Schweigen bringen.

    Update: Nach der Veröffentlichung dieses Artikels verpflichtete das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 9. März 2026 die Justizvollzugsanstalt Ulm, „die Anträge des Angeklagten auf Bezug der Bücher Lone Wolf von Adam Weymouth, Ulysses von James Joyce sowie The Prison Letters von Nelson Mandela und den Bezug weiterer noch zu bestimmender Bücher (Romane oder Sachbücher) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats [d.h. positiv] zu bescheiden“.